© 2018 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 134/18 Agrarökonomische Einzelfragen zur Agrarförderung Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 2 Agrarökonomische Einzelfragen zur Agrarförderung Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 134/18 Abschluss der Arbeit: 29. Oktober 2018 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Höhe der Eigenkapitalquote in der deutschen Landwirtschaft unterteilt nach Betriebsformen im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen, wie z.B. dem Handwerk 4 3. Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der öffentlichen Unterstützung am gesamtbetrieblichen Ergebnis (je nach Betriebsform) in der Landwirtschaft? 8 4. Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der öffentlichen Unterstützung am Gewinn in der Landwirtschaft? 11 4.1. Gewinn und Direktzahlungen der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe in den Jahren 2005/06 bis 2013/14 11 4.2. Anteil der Direktzahlungen an den Gewinnen landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetriebe im Wirtschaftsjahr 2013/14 (nach Betriebsformen) 12 5. Wie viele Betriebe wären ohne staatliche Beihilfen in Deutschland überlebensfähig? 14 6. Wie würde sich ein Entzug der staatlichen Beihilfen auf die Agrarstruktur bzw. Betriebsgrößen auswirken? 17 7. In welchen entwickelten Staaten außerhalb der EU gibt es keine Agrarsubventionen? 18 8. Wie hoch sind die Agrarsubventionen weltweit? 22 9. ANHANG 23 9.1. Anteil der Beihilfen im Rahmen der Basisprämienregelung an den EU-Direktzahlungen im Jahr 2015 23 9.2. Entwicklung der Subventionen in der Landwirtschaft im europäischen Vergleich von 1995 bis 2016 24 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 4 1. Fragestellung Nachfolgend wird zu agrarökonomischen Fragen Stellung genommen, zur Eigenkapitalquote, zur Höhe staatlicher Beihilfen in der Landwirtschaft, zur Höhe der Agrarsubventionen in anderen Staaten außerhalb der EU sowie zu Staaten ohne Agrarsubventionen. 2. Höhe der Eigenkapitalquote in der deutschen Landwirtschaft unterteilt nach Betriebsformen im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen, wie z.B. dem Handwerk Zunächst wird die Höhe der Eigenkapitalquoten in bestimmten mittelständischen Wirtschaftszweigen näher beschrieben, danach werden die Eigenkapitalquoten unterschiedlicher landwirtschaftlicher Betriebsformen dargestellt. Auf der Internetseite des „handwerk magazins“ wird zur Eigenkapitalquote Folgendes ausgeführt : „Die Eigenkapitalquote ist eine der wichtigsten Kennziffern eines Unternehmens und steht für Finanzkraft und Stabilität. Generell gilt für jeden Unternehmer, für jede Rechtsform und für jede Branche: Je höher die Eigenkapitalquote, desto besser.“1 Die umseitige Abbildung wurde dem Aufsatz „Entwicklung der Unternehmensfinanzierung in Deutschland“ von Bendel et al. (2016) entnommen und zeigt die Entwicklung der Eigenkapitalquoten nach Branchen in Deutschland und gibt Aufschluss über die Eigenmittel bestimmter Branchen in den Jahren 1997 und 2012. Es wird der prozentuale Anteil der Eigenmittel an der Bilanzsumme dargestellt: 1 Wichtiges zur Eigenkapitalquote. 07.11.2017. https://www.handwerk-magazin.de/wichtiges-zur-eigenkapitalquote /150/4/361153 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 5 Quelle: Bendel et al. (2016).2 In der nachfolgenden Tabelle aus der Analyse „Wirtschaftslage und Finanzierung im Handwerk 2016/17“ des Wirtschaftsauskunftsunternehmens Creditreform vom März 2017 sind die Eigenkapitalquoten der Handwerksbetriebe sowohl nach Wirtschaftsbereichen gegliedert als auch nach der Höhe der Eigenkapitalquoten (bis 10 %, 20 %, 30 % und über 30 %). Die niedrigste Eigenkapitalquote wurde für den Sektor personenbezogene Dienstleistungen notiert. Hier gaben 38,3 % der Befragten die Höhe der Eigenkapitalquote mit bis 10 % an und wurden demnach in dem begutachteten Zeitraum als „kapitalschwach“ eingestuft. Über eine Eigenmittelquote von über 30 % verfügen 28,0 % der befragten Unternehmen des Metallhandwerks: 2 Bendel, Daniel; Demary, Markus; Voigtländer, Michael (2016). Entwicklung der Unternehmensfinanzierung in Deutschland. Vierteljahresschrift zur empirischen Wirtschaftsforschung, Jg. 43. Institut der deutschen Wirtschaft Köln. S. 42. https://www.iwkoeln.de/fileadmin/publikationen/2016/264487/IW-Trends_2016-01-03_Bendel -Demary-Voigtlaender.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 6 Quelle: Creditreform.3 Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband kommt in seiner eigenen Diagnose Mittelstand 2018 zu dem Ergebnis, dass der Median4 der bisher vorliegenden Mittelstandsbilanzen aus dem Jahr 2016 bei 28,3 Prozent (gegenüber endgültigen 24,2 Prozent 2015) liegt.5 Frentrup et al. (2014) weisen in ihrem Aufsatz „Risikotragfähigkeit im Risikomanagementprozess : Konzeption und praktische Anwendung eines kennzahlengestützten Scoringsystems zur Analyse landwirtschaftlicher Familienbetriebe“ auf die Bedeutung einer hohen Eigenkapitalquoten für Landwirtschaftsbetriebe aufgrund der besonderen Risikoexposition hin: „Eine hohe Risikotragfähigkeit, das heißt Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegenüber unvorhergesehenen Ereignissen, verlangt (…) nach einer hohen Eigenkapitalquote. Im Vergleich mit den Familienbetrieben des Testbetriebsnetzes liegen die betrachteten Modellbetriebe bei der Eigenkapitalquote mit 85,39 Prozent (Verbundbetrieb), 78,27 Prozent (Ackerbaubetrieb ) und 76,08 Prozent (Milchviehbetrieb) unter Risikogesichtspunkten nur im befriedigenden Bereich; das Ergebnis des Schweinemastbetriebs (43,33 Prozent) ist sogar vor dem 3 Creditreform (2017). Wirtschaftslage und Finanzierung im Handwerk 2016/17. 09. März 2017. https://www.creditreform .de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/wirtschaftslagehandwerk /analyse_HW-2017.pdf 4 „Der im Bilanzvergleich verwendete Median (Zentralwert) gibt an, dass 50 Prozent der Unternehmen genau den Medianwert realisieren oder darunter liegen, die übrigen 50 Prozent der Unternehmen realisieren genau den Medianwert oder liegen darüber. Der Median ist insofern kein fiktiver Rechenwert. Beispiel: Eigenkapitalquote von 28,3 Prozent bedeutet demnach, dass 50 Prozent der mittelständischen Unternehmen genau 28,3 Prozent Eigenkapitalquote oder weniger realisieren, die übrigen 50 Prozent realisieren 28,3 Prozent oder mehr an Eigenkapital.“ Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Diagnose Mittelstand 2018 – Statistischer Anhang. https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/publikationen/diagnose-mittelstand.html 5 Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Diagnose Mittelstand 2018. S. 4. https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe /publikationen/diagnose-mittelstand.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 7 Hintergrund der in der Landwirtschaft allgemein recht hohen Eigenkapitalquoten als nicht ausreichend zu bewerten.“6 Nachfolgend sind die Eigenkapitalquoten unterschiedlicher Betriebsformen in der Landwirtschaft gelistet. Die Übersicht wurde den „Buchführungsergebnissen der Testbetriebe des Wirtschaftsjahrs 2014/15“ entnommen, demnach sind die höchsten Eigenkapitalquoten beim Weinbau und die niedrigsten beim Gartenbau zu finden: Betriebsformen Einheit Ackerbau Gartenbau Weinbau Obstbau Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Insgesamt Eigenkapitalquote % 80,0 51,6 83,1 80,8 77,4 77,7 72,7 79,2 77,3 Quelle: BMEL (2014/2015).7 Eigene Darstellung. Laut Bahrs et al. (2004) sind die hohen Eigenkapitalquoten in der Landwirtschaft im Wesentlichen auf den Wert der Bodenfläche zurückzuführen: „Bei der Bewertung dieses außerordentlich hohen Eigenkapitalanteils muss allerdings Folgendes berücksichtigt werden: Im Durchschnitt der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe sind 64% der Bilanzsumme dem Boden zuzurechnen. Letzterer ist im Vergleich zu seinem Ertragswert vor allem in westdeutschen Betrieben häufig überhöht bewertet.“8 6 Frentrup, Mechthild; Bronsema, Hauke; Pohl, Christian; Theuvsen, Ludwig (2014). Risikotragfähigkeit im Risikomanagementprozess : Konzeption und praktische Anwendung eines kennzahlengestützten Scoringsystems zur Analyse landwirtschaftlicher Familienbetriebe. In: Berichte über Landwirtschaft. Band 92, Heft 1, Mai 2014. http://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/37/Theuvsen-92-1-html 7 Die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe. Buchführungsergebnisse der Testbetriebe Wirtschaftsjahr 2014/15. Übersicht 4. Kennzahlen der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe - 2014/15 - . https://berichte.bmel-statistik.de/BFB-0111101-2015.pdf 8 Bahrs, Enno; Fuhrmann, Rüdiger; Muziol, Oliver (2004). Die künftige Finanzierung landwirtschaftlicher Betriebe - Finanzierungsformen und Anpassungsstrategien zur Optimierung der Finanzierung. S. 11. https://www.rentenbank.de/dokumente/Rentenbank_Schriftenreihe_Band19_.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 8 3. Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der öffentlichen Unterstützung am gesamtbetrieblichen Ergebnis (je nach Betriebsform) in der Landwirtschaft? In der EU entfallen mehr als 70 % der 408,31 Mrd. Euro der Haushaltsmittel für die GAP 2014 bis 2020 auf Direktzahlungen9.10 (Siehe hierzu auch im ANHANG unter Punkt 9.1. den „Anteil der Beihilfen im Rahmen der Basisprämienregelung an den EU-Direktzahlungen im Jahr 2014“.) Eine Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Europäischen Parlaments (EPRS) vom Dezember 2016 kommt zu dem Ergebnis: „Was die Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe anbelangt, machen Direktzahlungen auf EU-Ebene mehr als 25 % der Bruttowertschöpfung der EU-Landwirtschaft aus. In manchen Mitgliedstaaten liegt der Anteil sogar bei über 50 %.“11 Die folgende Tabelle zeigt die Bruttowertschöpfung der Landwirtschaft des jeweiligen EU-Mitgliedstaates und den prozentualen Anteil der Direktzahlungen an der Bruttowertschöpfung: 9 Zum Mechanismus der Direktzahlungen gehören eine Basisprämie pro Hektar, eine Ökologisierungsprämie und eine Zahlung an Junglandwirte. Diese sind für die Mitgliedstaaten obligatorisch. Fakultativ sind die Umverteilungsprämie , die Stützung für Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen, an die Erzeugung gekoppelte Stützung sowie ein vereinfachtes System für Kleinerzeuger < 1250 Euro im Jahr. Vgl. Tropea, Francesco (2017). Gemeinsame Agrarpolitik 2014-2020: Direktzahlungen. Eingehende Analyse. EPRS – Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments. https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/5a479a55- d313-11e6-ad7c-01aa75ed71a1/language-en; dann weiter zur deutschen Fassung. 10 Ebenda. 11 Ebenda. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 9 Quelle: EPRS (2017).12 Nach Angaben des BMEL stehen für die Agrarförderung in Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich ca. 6,3 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung.13 Pro Hektar erhalten Landwirte ab 12 Ebenda. S. 37. Ausschnitt aus Tabelle 18. 13 https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/_Texte/GAP-FAQs.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 10 dem Jahr 2019 im Durchschnitt rund 281 Euro an Direktzahlungen.14 Im Durchschnitt machen Direktzahlungen rund 40 Prozent des Einkommens der Betriebe aus.15 Die nachfolgende Statistik gibt Auskunft über die Höhe der unternehmensbezogenen Direktzahlungen und Zuschüsse an landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland in den Wirtschaftsjahren 2005/06 bis 2014/15 in Euro je Unternehmen. Es wird zwischen Klein- und Nebenerwerbs- und Haupterwerbsbetrieben differenziert. Im Wirtschaftsjahr 2014/15 lagen die Subventionen für Haupterwerbsbetriebe bei durchschnittlich 30.770 Euro je Unternehmen, bei Klein- und Nebenerwerbsbetrieben lagen sie durchschnittlich bei 14.855 Euro je Unternehmen.16 Quelle: statista.17 14 „Darin berücksichtigt ist der Abzug von rund 1 Prozent der Mittel für den Krisenfonds. Sollten diese Mittel in einzelnen Jahren nicht benötigt werden, sind die Direktzahlungen geringfügig höher. Bei den Durchschnittswerten ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der speziellen Fördermaßnahmen für die ersten Hektare und Junglandwirte , junge Betriebsleiter und kleinere Betriebe deutlich mehr als 281 Euro pro Hektar erhalten, größere Betriebe entsprechend weniger.“ Aus: FAQ. Wie hoch sind die Direktzahlungen im Schnitt? https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/_Texte/GAP-FAQs.html#doc4121226bodyText1 15 https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/_Texte/GAP-FAQs.html 16 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/207170/umfrage/unternehmensbezogene-direktzahlungen-in-denlandwirtschaftlichen -betrieben-in-deutschland/ 17 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/207170/umfrage/unternehmensbezogene-direktzahlungen-in-denlandwirtschaftlichen -betrieben-in-deutschland/ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 11 4. Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der öffentlichen Unterstützung am Gewinn in der Landwirtschaft? Gravert (2017) beschäftigt sich in seiner Dissertation zum Thema „Determinanten der Pachtpreise in Deutschland – Biogasförderung und Direktzahlungen im Fokus“ u. a. mit der historischen Entwicklung der Direktzahlungen und ihrer Verteilung auf die Betriebe. Er weist auf die unterschiedlichen Zahlungsansprüche der Betriebsinhaber hin. Die nachfolgende Tabelle zeigt die numerische und die prozentuale Anzahl der Betriebsinhaber gegliedert nach dem Wert ihrer Zahlungsansprüche von > 0 bis > 300.000 Euro für das Jahr 2014. Auch der Anteil der Zahlungsansprüche am Gesamtvolumen wird ausgewiesen. Gravert (2017) erläutert: „Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland weisen aufgrund der flächengebundenen Direktzahlungen und der unterschiedlichen Betriebsgrößen ganz unterschiedliche Gesamthöhen der Zahlungsansprüche auf. 47 % der Betriebsinhaber verfügten 2014 über Zahlungsansprüche von maximal 5.000 €. Demgegenüber standen 0,41 % der Betriebe, die Zahlungsansprüche im Wert von über 300.000 € erhielten“18 Quelle: Gravert (2017).19 4.1. Gewinn und Direktzahlungen der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe in den Jahren 2005/06 bis 2013/14 Die nächste Grafik gibt Aufschluss über „den Anteil der entkoppelten Direktzahlungen am Gewinn der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe in den Wirtschaftsjahren 2005/06 bis 2013/14. Im Durchschnitt der Jahre hatten die Direktzahlungen einen Anteil von knapp 46 % am Gewinn der Betriebe [grüne Linie]. In den Wirtschaftsjahren 2008/09 und 2009/10, in denen die 18 106. http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2017/13142/pdf/GarvertHendrik_2017_07_28.pdf 19 106. http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2017/13142/pdf/GarvertHendrik_2017_07_28.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 12 Agrarpreise niedrig waren, lag der Anteil bei 55 bzw. 60 %. Seitdem ist er kontinuierlich gesunken und betrug im Jahr 2013/14 knapp 36 %. Damit stellen die Direktzahlungen im Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe immer noch einen sehr hohen Anteil des Gewinns dar.“20 Quelle: Gravert (2017).21 Gravert (2017) konstatiert, zusätzlich sei zu beachten, dass die Bedeutung der Direktzahlungen für den wirtschaftlichen Erfolg des einzelnen Betriebes stark von der jeweiligen einzelbetrieblichen Gewinnsituation abhänge. 4.2. Anteil der Direktzahlungen an den Gewinnen landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetriebe im Wirtschaftsjahr 2013/14 (nach Betriebsformen) Die nächste Abbildung, die ebenfalls der Dissertation von Gravert (2017) entnommen wurde, gibt Aufschluss über die „Bedeutung der Direktzahlungen für weniger erfolgreiche, durchschnittliche und erfolgreiche Haupterwerbsbetriebe im Wirtschaftsjahr 2013/14“, wobei Erfolg hierbei als Betriebsgewinn pro Hektar definiert wird. Der Anteil der Direktzahlungen an den Gewinnen landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetriebe in Deutschland im Wirtschaftsjahr 2013/14 ist nach einzelnen Betriebsformen gegliedert und nach „Dritteln des Gewinns“, d.h.(–) bedeutet unteres Drittel der Betriebe, (m) stellt den Durchschnitt der Betriebe dar und (+) bedeutet oberes Drittel der Betriebe: 20 S. 107. http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2017/13142/pdf/GarvertHendrik_2017_07_28.pdf 21 Determinanten der Pachtpreise in Deutschland – Biogasförderung und Direktzahlungen im Fokus. Inaugural- Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades (Dr. agr.) im Fachbereich Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement der Justus-Liebig-Universität Gießen. Gießen, 2017. http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte /2017/13142/pdf/GarvertHendrik_2017_07_28.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 13 Quelle: Gravert (2017).22 Gravert (2017) erläutert die Darstellung wie folgt: „Es zeigt sich, dass es sowohl deutliche Unterschiede zwischen den Betriebsformen als auch zwischen den Betrieben innerhalb einer Betriebsform gibt. Während der Anteil der Direktzahlungen am Gewinn bei erfolgreichen Betrieben aus dem Bereich Dauerkulturen und Gartenbau maximal rund 5 % beträgt, sind es in den Betriebsformen Ackerbau, Milch und Veredlung sowie bei gemischten Betriebsformen im besten Fall 20 %. Auch innerhalb der Betriebsformen variiert die Bedeutung der Direktzahlungen für den Gewinn. Bei weniger erfolgreichen Ackerbaubetrieben betragen die Direktzahlungen etwa 180 % des Gewinns, während es bei erfolgreichen Betrieben lediglich 33 % sind. Sehr erfolgreiche Milchvieh- und Veredlungsbetriebe weisen sogar nur Anteile von 20,8 % bzw. 18,5 % auf. Dabei bezieht sich die Einstufung auf das obere Drittel der Betriebe nach Gewinn. Die Bedeutung der Direktzahlungen für den Betriebsgewinn dürfte bei den oberen 10 % oder 5 % sicherlich noch einmal deutlich geringer ausfallen.“23 Gravert (2017) fasst zusammen, die absolute Höhe der Direktzahlungen zwischen den Betrieben variiere stark: „Das liegt vor allem an der Betriebsgröße. Die Wertigkeit der Zahlungsansprüche war bis 2013 einzelbetrieblich und regional sehr unterschiedlich. Seit 2013 sind die Direktzahlungen nur noch auf Ebene der Bundesländer unterschiedlich ausgeprägt. Bis 2019 findet eine Angleichung auf ein bundeseinheitliches Niveau statt. 22 http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2017/13142/pdf/GarvertHendrik_2017_07_28.pdf 23 S. 107f. http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2017/13142/pdf/GarvertHendrik_2017_07_28.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 14 Des Weiteren machen die Direktzahlungen einen wesentlichen Teil der Gewinne der Betriebe aus und viele Betriebe würden ohne Direktzahlungen eine negative Grundrente erwirtschaften .“24 5. Wie viele Betriebe wären ohne staatliche Beihilfen in Deutschland überlebensfähig? Über die Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe, die ohne staatliche Beihilfen in Deutschland überlebensfähig wären, können keine fundierten Aussagen getroffen werden. Der EPRS weist darauf hin, dass sich in der Debatte über die Funktion von Direktzahlungen mehrere Denkschulen entwickelt hätten: Manche würden argumentieren, dass Direktzahlungen eine notwendige Einkommensstützung für Landwirte darstellen, und andere seien der Ansicht, dass die Zahlungen als Vergütung für die von Landwirten bereitgestellten öffentlichen Güter zu betrachten seien.25 Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) sieht in der Ausgestaltung der heutigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gravierende Mängel „sowohl hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausrichtung und Instrumentierung als auch bezüglich ihres unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands“ und „spricht sich für eine Neuausrichtung der GAP hin zu einer konsequent gemeinwohlorientierten Politik für Landwirtschaft und ländliche Räume aus“. In der Zusammenfassung seines Gutachtens „Für eine gemeinwohlorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020: Grundsatzfragen und Empfehlungen “26 heißt es: „Voraussetzung für eine solche Neuausrichtung ist die Überwindung der von weiten Teilen des landwirtschaftlichen Berufsstandes geforderten und von vielen politischen Entscheidungsträgern unterstützten einseitigen Fokussierung auf die Stützung landwirtschaftlicher Einkommen. Heute fließen EU-weit etwa 73% der EU-Mittel der GAP (etwa 40 Mrd. Euro jährlich ) mittels sogenannter flächengebundener Direktzahlungen (DZ) landwirtschaftlichen Unternehmen zu. Diese Zahlungen, die zum größten Teil ausdrücklich Einkommenszielen dienen sollen, sind verteilungspolitisch nicht zu rechtfertigen: Sie sind weder an der Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Funktionen der Landwirtschaft noch an der betrieblichen oder der personellen Bedürftigkeit der Landwirte ausgerichtet und werden zudem über den Bodenmarkt zu einem großen Anteil an Bodeneigentümer durchgereicht. Schließlich fehlen diese Mittel für eine gezielte Honorierung von Gemeinwohlleistungen. Dies gilt umso mehr, als die 24 S. 108. http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2017/13142/pdf/GarvertHendrik_2017_07_28.pdf 25 EPRS – Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments. Tropea, Francesco (2017). Gemeinsame Agrarpolitik 2014-2020: Direktzahlungen. Eingehende Analyse. https://publications.europa.eu/en/publication-detail/- /publication/5a479a55-d313-11e6-ad7c-01aa75ed71a1/language-en; dann weiter zur deutschen Fassung. 26 Grethe, H.; Arens-Azevedo, U.; Balmann, A.; Biesalski, H.; Birner, R.; Bokelmann, W.; Christen, O.; Gauly, M.; Knierim, U.; Latacz-Lohmann, U.; Martinez, J.; Nieberg, H.; Offermann, F.; Pischetsrieder, M.; Qaim, M.; Renner, B.; Schmidt, J.; Spiller, A.; Taube, F.; Voget-Kleschin, L.; Weingarten, P. (2018). Für eine gemeinwohlorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020: Grundsatzfragen und Empfehlungen. In: Berichte über Landwirtschaft - Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirtschaft. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium /Beiraete/Agrarpolitik/GAP-GrundsatzfragenEmpfehlungen.pdf?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 15 mit den Direktzahlungen verbundene Förderung von sogenannten ökologischen Vorrangflächen (Greening) sich unter Umweltgesichtspunkten als weitgehend wirkungslos erweist. Statt weiterhin einen Großteil der europäischen Fördergelder EU-weit mittels nicht am Bedarf und an der Erbringung von Gemeinwohlleistungen orientierten Direktzahlungen zu verausgaben, müssen dringend adäquate Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente für die Honorierung von Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft (weiter-) entwickelt werden.“27 Der WBAE empfiehlt der Bundesregierung für die Entscheidungen auf EU-Ebene und für die nationale Umsetzung u.a. den sukzessiven Abbau der DZ in den nächsten zehn Jahren: „Direktzahlungen und andere nicht auf gesellschaftliche Ziele ausgerichtete Zahlungen abzubauen : (1) bestehende DZ in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren vollständig abzubauen und lediglich Zahlungen für Landwirte in Gebieten zu gewähren, in denen die Flächenbewirtschaftung und damit verbundene Gemeinwohlleistungen ansonsten gefährdet wären, (2) für den Übergangszeitraum, in dem es noch DZ gibt, i) alle Einsparungen im EU-Agrarbudget bei den DZ, statt bei den derzeit über den ELER28 programmierten Maßnahmen vorzunehmen, ii) die Umschichtungsmöglichkeit vom EGFL29 zum ELER über die gegenwärtigen 15 % hinaus auszudehnen, iii) eine nationale Kofinanzierung der DZ bzw. national finanzierte Top-ups zu ermöglichen, um die Akzeptanz für einen Ausstieg aus den DZ zu erhöhen, iv) weitere Optionen herauszuarbeiten, um Mitgliedstaaten, die einer Kofinanzierung von DZ kritisch gegenüberstehen , für diese Option zu gewinnen (z.B. höhere EU-Kofinanzierungsanteile für Mitgliedstaaten , in denen die DZ heute deutlich unterdurchschnittlich sind), (v) die Option an die Produktion gekoppelter Direktzahlungen strikt auf die Erbringung eng definierter Gemeinwohlleistungen zu beschränken und den Förderungsumfang an den Kosten der Erbringung dieser Gemeinwohlleistungen zu orientieren, (vi) Kappung oder Degression der DZ sowie die Förderung der ersten Hektare und von Junglandwirten innerhalb des EGFL zu beenden, und (3) die Investitionsförderung ausschließlich auf die Verfolgung von Gemeinwohlzielen wie ein erhöhtes Umweltschutz- oder Tierwohlniveau zu beschränken.“30 Nach den Reformvorstellungen des WBAE sollte die GAP aus ihrer Einkommensorientierung gelöst und konsequent gemeinwohlorientiert ausgerichtet werden.31 27 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Agrarpolitik/GAP-GrundsatzfragenEmpfehlungen .pdf;jsessionid=74D137D288F40EB154B37D214002FC2B.2_cid358?__blob=publicationFile 28 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - (2. Säule der GAP). 29 Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) - (1. Säule der GAP). 30 Zusammenfassung. April 2018. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Agrarpolitik /GAP-GrundsatzfragenEmpfehlungen.pdf;jsessionid =74D137D288F40EB154B37D214002FC2B.2_cid358?__blob=publicationFile 31 Zusammenfassung. April 2018. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Agrarpolitik /GAP-GrundsatzfragenEmpfehlungen.pdf;jsessionid =74D137D288F40EB154B37D214002FC2B.2_cid358?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 16 Im Juni 2018 beklagt Prof. Grethe, Vorsitzender des WBAE, den fehlenden Mut in der Agrarpolitik in einem Beitrag für agrar-online: „Ausdrücklich bekräftigt Grethe die grundsätzliche Kritik an den Direktzahlungen. Zwar räumt er deren gegenwärtige Bedeutung für landwirtschaftliche Einkommen ein. Gleichzeitig weist er jedoch darauf hin, dass der Anteil der Direktzahlungen am Betriebseinkommen stark variiere und die Betriebsgröße ein ungeeigneter Indikator für landwirtschaftliche Einkommen bilde. Zudem werde ein erheblicher Anteil der Zahlungen über die Pachtpreise an Bodenbesitzer überwälzt. Für nicht tragfähig hält der Wissenschaftler ferner das Argument, Direktzahlungen seien als Ausgleich für höhere europäische Standards gerechtfertigt. Eine vom Beirat geforderte Abschaffung der Direktzahlungen könne gleichwohl nicht „von heute auf morgen erfolgen“. Für eine aus seiner Sicht erforderliche zielorientierte Förderung von Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft sei ein schrittweiser Umbau des bestehenden Fördersystems unerlässlich.“32 Auch Friedrich Heinemann vom Centre for European Economic Research (ZEW) stellt angesichts der Neuausrichtung der GAP die Frage “The EU Budget and Common Agricultural Policy Beyond 2020: Seven More Years of Money for Nothing?”33 und empfiehlt, im Haushalt 2021-2028 einen gewissen Anteil der Direktzahlungen - bis zu 50 Prozent der nationalen Mittel - für Ökosysteme auszugeben: “We recommend that in the future budget a certain share of direct payments – up to 50 percent of national envelopes – is spent on eco-schemes that should reflect a strict “value-formoney ” rationale. Eco-schemes would then define compensation for the verified provision of public goods at well-defined unit prices.“34 Rudloff/Brüntrup (2018) konstatieren in ihrem Beitrag „Allen Behauptungen zum Trotz: die Gemeinsame Agrarpolitik hat kaum Entwicklungswirkungen“: „In der Summe sind die Produktions- und Preiswirkungen der aktuellen GAP gering. Bestimmend dafür ist eben nicht das Gesamtbudget für Subventionen, sondern deren zumeist produktionsneutrales Design: Laut dem Joint Research Centre der EU-Kommission hätte selbst 32 https://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Grethe-beklagt-fehlenden-Mut-in-der-Agrarpolitik- 9232638.html 33 Reflection Paper No. 3. August 2018 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen /GrauePublikationen/EZ_Reflection_Paper_3.pdf 34 Friedrich Heinemann, ZEW - Centre for European Economic Research; The EU Budget and Common Agricultural Policy Beyond 2020: Seven More Years of Money for Nothing? Reflection Paper No. 3. August 2018 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/EZ_Reflection_Paper _3.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 17 die komplette Abschaffung der GAP kaum einen Rückgang landwirtschaftlicher Produktion zur Folge.“35 6. Wie würde sich ein Entzug der staatlichen Beihilfen auf die Agrarstruktur bzw. Betriebsgrößen auswirken? Eine aktuelle Untersuchung von Forstner et al. (2018) zu den „Wirkungen von Direktzahlungen in der Landwirtschaft – ausgewählte Aspekte mit Bezug zum Strukturwandel“36 vom 26. April 2018 wird von den Autoren wie folgt zusammengefasst: „Die flächenbezogenen Direktzahlungen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stellen den größten Teil der öffentlichen Mittel an die aktiven Landwirte dar. Im Jahr 2016 beliefen sich diese Zahlungen für Deutschland auf 4,84 Mrd. Euro. Pro Hektar werden somit jährlich etwa 280 Euro gezahlt. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der GAP für die Zeit nach 2020 und aufgrund der großen finanziellen Bedeutung der Direktzahlungen für die Landwirte, werden teilweise kontroverse Diskussionen über die künftige Mittelverteilung und den Einsatz dieser Zahlungen zur bestmöglichen Erreichung von agrar- und umweltpolitischen Zielen geführt. Ein viel diskutiertes Thema ist insbesondere die Umverteilung der Direktzahlungen zugunsten kleinerer Betriebe. Um die Informationsbasis für Verhandlungen zu verbessern, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Thünen-Institut beauftragt, die Wirkungen der Direktzahlungen auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu analysieren. Besondere Aspekte des Auftrags waren die Überwälzung der Zahlungen an Verpächter, die Auswirkungen auf den betrieblichen Strukturwandel sowie Größeneffekte hinsichtlich des Betriebsaufwands und der Unternehmensgewinne. Um die Ergebnisse einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wird die auf einzelne Fragen des BMEL antwortende Stellungnahme nun publiziert . Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung sind: • Der Strukturwandel in der Landwirtschaft wird nur in geringem Umfang von den Direktzahlungen , viel stärker dagegen von Erfolgsunterschieden zwischen den Betrieben, dem wissenschaftlich -technischen Fortschritt sowie natürlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen etc. beeinflusst. 35 Rudloff, Bettina; Brüntrup, Michael (2018). Allen Behauptungen zum Trotz: die Gemeinsame Agrarpolitik hat kaum Entwicklungswirkungen. https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/57602/ssoar-2018- rudloff_et_al-Allen_Behauptungen_zum_Trotz_die.pdf?sequence=1 36 Forstner, Bernhard; Duden, Christoph; Ellßel, Raphaela; Gocht, Alexander; Hansen, Heiko; Neuenfeldt, Sebastian ; Offermann, Frank; Witte, Thomas de (2018). Wirkungen von Direktzahlungen in der Landwirtschaft – ausgewählte Aspekte mit Bezug zum Strukturwandel. Thünen Working Paper 96. https://literatur.thuenen.de/digbib _extern/dn059808.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 18 • Im Zeitablauf wird seit der Entkoppelung der Direktzahlungen, bei einem insgesamt hohen Pachtanteil in Deutschland, ein zunehmender Teil der Direktzahlungen auf die Eigentümer der Flächen überwälzt. • Die Höhe der Überwälzung der Direktzahlungen auf die Bodeneigentümer variieren je nach analysiertem Zeitraum, Region, Pachtanteil und Untersuchungsansatz teilweise deutlich • Am stärksten profitieren von den Direktzahlungen große Ackerbaubetriebe mit einem hohen Eigenlandanteil, während Betriebe mit einer hohen Wertschöpfung je Flächeneinheit (z. B. Sonderkultur- und Veredlungsbetriebe) und hohen Pachtanteilen nur in relativ geringem Umfang von diesen Zahlungen profitieren. • Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine größenabhängige Ausgestaltung der Direktzahlungen zeigt die Analyse der Testbetriebsnetzdaten, dass sinkende Gesamtkosten je Hektar Landwirtschaftlich genutzter Fläche bis zu Betriebsgrößen von 400 ha (Ackerbau) bzw. 300 ha (Milchviehbetriebe) zu beobachten sind, während die Gewinne je nicht entlohnte Arbeitskraft auch bei noch größeren Betriebseinheiten – insbesondere im Ackerbau – weiter deutlich zunehmen. Dennoch äußern sich die Autoren der Stellungnahme kritisch gegenüber einer Kappung oder Degression der Direktzahlungen, da diese zu Anpassungen der Unternehmen führen die letztlich die intendierte Steuerungswirkung beeinträchtigen. Die Stellungnahme kommt zu dem Schluss, dass politische Ansätze zur Steuerung der Direktzahlungen auf bestimmte Betriebsgruppen bzw. -größen ohne einen expliziten Bezug zur Einkommenssituation der Einzelbetriebe letztendlich nur begrenzt zu einer besseren Einkommensstützung beitragen.“37 7. In welchen entwickelten Staaten außerhalb der EU gibt es keine Agrarsubventionen? In Neuseeland und Australien gibt es keine bzw. geringe Agrarsubventionen (siehe hierzu die Tabelle unter Punkt 8.). In Neuseeland werden direkte staatliche Unterstützungen für Landwirte lediglich für die Erosionsbekämpfung sowie zur Einkommensstützung bei Katastrophen, wie etwa Überschwemmungen oder Dürren bereitgestellt. Das Ministry for Primary Industries (2017) beschreibt die Situation wie folgt: „New Zealand has the lowest level of agricultural subsidies in the OECD – less than one percent of producers’ income (the average for the OECD was 16 percent for 2016 (OECD Agriculture Policy Monitoring and Evaluation 2017)). New Zealand’s only direct government funding to farmers is for erosion control, as well as provision of welfare benefits for income hardship due to natural adverse events, such as flooding or drought. This is comparable to the unemployment benefit, but has stricter parameters and is not universal. General funding is available for organisations and groups working to provide mental health support. New Zealand 37 https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn059808.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 19 does not use export subsidies or trade distorting domestic support for any agricultural product , and has not done so since the 1980s. Support for agriculture is limited to “Green Box”38 subsidies, which only have a minimal effect on trade. These cover items such as government expenditure on biosecurity, research and development, and relief after natural disasters. New Zealand farmers receive the world price for their products with no subsidies or other payments . New Zealand farmers must also compete on international markets, often against heavily subsidised competitors. A number of international bodies have commented on New Zealand ’s agricultural policies.“39 In einem Vortrag am 15. März 2016 erläutert der damalige Botschafter von Neuseeland in Deutschland, Rod Harris40, die Strukturreformen und die Handelspolitik seines Landes: „Während der 1970er und frühen 1980er Jahre war die neuseeländische Landwirtschaft hoch subventioniert: – Preisstützung für Schaffleisch, Rindfleisch, Wolle, Milchprodukte. – Subventionen für Betriebsmittel, z.B. Düngemittel. – Landwirte wurden abhängig von staatlicher Unterstützung. Bei einigen machte diese bis zu 50% des Einkommens aus! – Es kam zu Fehlallokationen von Ressourcen, mit negativen Auswirkungen für die Umwelt, Landpreise und Produktivität.“41 Des Weiteren heißt es dort: „Alle Formen staatlicher Subventionen für die Landwirtschaft wurden von 1984 an abgeschafft 38 Fn. “Green Box subsidies are defined in Annex 2 of the WTO Agriculture Agreement and must not distort trade, or at most cause minimal distortion. They have to be government-funded (not by charging consumers higher prices) and must not involve price support.” Ministry for Primary Industries (2017). New Zealand Agriculture. A policy perspective. November 2017. https://www.mpi.govt.nz/dmsdocument/27282/loggedIn; dann download starten. 39 Ministry for Primary Industries (2017). New Zealand Agriculture. A policy perspective. November 2017. https://www.mpi.govt.nz/dmsdocument/27282/loggedIn; dann download starten. 40 Harris war Botschafter bis Januar 2018. http://www.presseorgane.de/2018/01/botschafter-von-sudkorea-undneuseeland .html 41 Harris, Rod (2016). Strukturreformen und Handelspolitik Neuseelands. New Zealand. Foreign Affairs & Trade. Hayeck-Club Münsterland. 15. März 2016. https://www.freiheit.org/sites/default/files/uploads/.../neuseelandvortragmuenster .pptx Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 20 – Preisunterstützungen, Steuererleichterungen, Subventionen für Betriebsmittel und Kreditvergünstigungen wurden abgeschafft. – Für unrentable Betriebe gab es Ausstiegshilfen, außerdem gab es Angebote zur Umschuldung .“42 Der Berichterstatter einer neuseeländischen Parlamentarischen Delegation äußert über einen Besuch in Europa im April 2015, er habe auf die Fragen französischer Parlamentarier zu den Erfahrungen Neuseelands mit der Abschaffung der Agrarsubventionen geantwortet, dass es für die neuseeländischen Landwirte damals (und auch für ihn selbst) hart gewesen sei („it was tough“). Neuseeland sei jedoch inzwischen ein wettbewerbsfähiger Agrarproduzent auf dem Weltmarkt, und kein neuseeländischer Landwirt wolle auf ein System staatlicher Subventionen zurückgreifen („However, New Zealand was now a competitive agricultural producer in the global market, and no farmer in New Zealand wanted to go back to a system of state subsidies.”).43 Sollte der Austritt Großbritanniens aus der EU tatsächlich vollzogen werden, ist die Abschaffung der Direktzahlungen für Landwirte bis 2027 geplant.44 In einem Briefing des Chatham House Think Tanks zu den Auswirkungen des Brexits auf Großbritannien, die EU und die Welt („The Implications of Brexit for UK, EU and Global“), wird u. a. eine Tabelle aufgeführt, die einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Agrarmodelle („Overview of agricultural models available to the UK and the EU“) gibt. Es werden vier Agrarmodelle aufgeführt und die jeweiligen Staaten bzw. Staatengemeinschaften, die diese Modelle nutzen. Bei den marktorientierten Modellen werden Neuseeland und Australien gelistet. Die Tabelle zeigt die jeweiligen Ziele der einzelnen Agrarmodelle auf sowie deren Vor- und Nachteile: 42 https://www.freiheit.org/sites/default/files/uploads/.../neuseelandvortragmuenster.pptx 43 Report of the Parliamentary Delegation led by the Speaker to the Republic of France, Northern Ireland, the Republic of Ireland, the Republic of Poland and the Federal Republic of Germany 8 – 23 April 2015 Visit programme . S. 6. In: APPENDIX TO THE JOURNALS OF THE House of Representatives OF NEW ZEALAND 2014– 2017 VOL. 7 J—PAPERS RELATING TO THE BUSINESS OF THE HOUSE IN THE REIGN OF HER MAJESTY QUEEN ELIZABETH THE SECOND Being the Fifty-first Parliament of New Zealand 0110–3407 WELLINGTON, NEW ZEALAND Published under the authority of the House of Representatives—2018. https://www.parliament .nz/media/4773/ajhr-vol-7-51st-parliament.pdf 44 Topagrar.com https://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Grossbritannien-will-Direktzahlungen-fuer- Farmer-bis-2027-abschaffen-9804279.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 21 45 45 Mitchell, Ian (2017). The Implications of Brexit for UK, EU and Global. Agricultural Reform in the Next Decade. Briefing. November 2017. Energy, Environment and Resources Department. Chatham House. https://www.chathamhouse.org/sites/default/files/publications/research/2017-11-02-Mitchell2_0.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 22 8. Wie hoch sind die Agrarsubventionen weltweit? Die nächste Tabelle wurde dem 31. Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit dem Titel Agricultural Policy Monitoring and Evaluation 2018 entnommen und zeigt die Entwicklung und die Höhe der Producer Support Estimates (PSE)46, der Erzeugersubventionen bzw. Einkommensunterstützung für Landwirte, von 1995 bis 97 (grün) bis 2015 bis 17 (blau) auf. Die PSE werden gemessen als Prozentsatz der Bruttoeinnahmen der landwirtschaftlichen Betriebe: Quelle: OECD (2018).47 Die höchsten PSE finden sich demnach in Island, Norwegen und der Schweiz. In den meisten Staaten lässt sich allerdings ein Rückgang der PSE feststellen. 46 “PSE transfers to agricultural producers are measured at the farm gate level and comprise market price support, budgetary payments and the cost of revenue foregone.” https://www.oecd-ilibrary.org/agriculture-and-food/agricultural -support/indicator/english_6ea85c58-en?parentId=http%3A%2F%2Finstance.metastore.ingenta .com%2Fcontent%2Fthematicgrouping%2F22d89f8c-en 47 OECD Agricultural Policy Monitoring and Evaluation 2018 http://www.oecd.org/tad/policynotes/monitoring-4- pager-2018.pdf; Langfassung https://www.oecd-ilibrary.org/docserver/agr_pol-2018-en.pdf?expires =1539182960&id=id&accname=ocid177634&checksum=1F7F4ED15F1AD8CC865C74930A9DABDF Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 23 9. ANHANG 9.1. Anteil der Beihilfen im Rahmen der Basisprämienregelung an den EU-Direktzahlungen im Jahr 2015 18 EU-Mitgliedstaaten48 wenden derzeit die Basisprämienregelung49 an. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über den Anteil der Beihilfen im Rahmen der Basisprämienregelung an den EU-Direktzahlungen im Jahr 2015 gegliedert nach den EU-Mitgliedstaaten, die diese Regelung nutzen: Quelle: Europäischer Rechnungshof (2018).50 48 „Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich. In den anderen Mitgliedstaaten wird weiterhin die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet.“ https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_10/SR_BPS_DE.pdf 49 „Seit dem Jahr 2015 sind in Deutschland folgende Zahlungen an die Stelle der bisherigen Betriebsprämie getreten : eine Basisprämie, eine Zahlung für dem Klima-und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (so genannte "Greening-Prämie"), eine Umverteilungsprämie, von der insbesondere kleine und mittlere Betriebe profitieren, eine Zahlung für Junglandwirte sowie eine vereinfachte Zahlung für Kleinerzeuger.“ https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/Direktzahlungen/direktzahlungen _node.html 50 https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_10/SR_BPS_DE.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 134/18 Seite 24 9.2. Entwicklung der Subventionen in der Landwirtschaft im europäischen Vergleich von 1995 bis 2016 Die Tabelle gibt Aufschluss über die Entwicklung der Subventionen in der Landwirtschaft im europäischen Vergleich von 1995 bis 2016. Zur besseren Lesbarkeit liegt die Tabelle als ANLAGE 1 bei: Quelle: Bundesamt für Statistik der Schweiz.51 *** 51 Schweizerische Eidgenossenschaft (2017). Bundesamt für Statistik. Subventionen in der Landwirtschaft im europäischen Vergleich. BFS-Nr. je-d-07.04.09.01. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/landforstwirtschaft /landwirtschaft/internationale-vergleiche.assetdetail.2442639.html