WD 5 - 3000 – 132/18 (16.11.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben beim Niederländischen Parlament die Registrierung von Schiffen nach dortigem Recht erfragt. Danach wird unterschieden zwischen drei Arten von Schiffen mit jeweils unterschiedlichen Regelungen für ihre Registrierung .1 1. Handelsschiffe Handelsschiffe sind Seeschiffe, die kommerziell genutzt werden. Dazu gehören Frachtschiffe, Passagierschiffe, Baggerschiffe, Pontons, Mobile Offshore-Bohrgeräte und viele mehr. Für Handelsschiffe kommt in Frage: • Vollständige Registrierung im niederländischen Register • Anmeldung im Bareboat-Charterregister 2. Kommerzielle Kreuzfahrtschiffe (CCV) CCV ist ein Hochseekreuzfahrtschiff für kommerzielle Zwecke mit einer Länge von mehr als 12 Metern, das für Freizeitzwecke und für die Fahrgäste konzipiert und gebaut wurde und entweder ausschließlich oder überwiegend mit mechanischem Antrieb angetrieben und für die Beförderung von höchstens 12 Fahrgästen ausgerüstet sind oder hauptsächlich von Segeln angetrieben werden und für die Beförderung von höchstens 36 Passagieren ausgerüstet sind. Gewerbliche Kreuzfahrtschiffe sind berechtigt für: • Vollständige Registrierung im niederländischen Register • Anmeldung im Bareboat-Charterregister 1 https://english.ilent.nl/themes/ships-registration/types-of-vessels (abgefragt am 16.11.2018). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Niederländische Schiffsregistrierung Kurzinformation Niederländische Schiffsregistrierung Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 3. Sportboote Alle Seeschiffe, die ausschließlich für die Verwendung durch die an Bord befindlichen Personen für Sport- oder Freizeitaktivitäten (nicht gewerbliche Nutzung) konstruiert und gebaut sind. Sportboote dürfen nur für nichtgewerbliche Tätigkeiten verwendet werden. Sportboote können sich vollständig im niederländischen Register registrieren lassen. Weiterführende Links: - https://puc.overheid.nl/nsi/doc/PUC_1301_14/ - https://english.ilent.nl/themes/ships-registration/surveys-and-certification - https://www.ilent.nl/onderwerpen/scheepsregistratie/toelichting-scheepsregistratie