Staatliche Fördermittel für die Nutzung regenerativer Energien seit 1950 - Ausarbeitung - © 2009 Deutscher Bundestag WD 5 - 131/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasserin: Staatliche Fördermittel für die Nutzung regenerativer Energien seit 1950 Ausarbeitung WD 5 - 131/09 Abschluss der Arbeit: 17. September 2009 Fachbereich WD 5: Wirtschaft und Technologie; Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft; Tourismus Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung der Leitung der Abteilung W. - 3 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. - Zusammenfassung - 4 2. Einführung und Methodik 5 2.1. Der Begriff 5 2.2. Der Zeitpunkt 5 2.3. Die Zuständigkeiten 5 3. Äußerungen der Bundesregierung 8 4. Studie des DIW 9 5. Fazit 10 6. Literaturverzeichnis 11 - 4 - 1. - Zusammenfassung - „Atomenergie kostet Bundesbürger bereits 258 Mrd. €“ titelt Greenpeace Anfang September 2009. Atomenergie wurde in einem Zeitraum von 1950 bis 2008 mit ca. 60,8 Mrd. € Finanzhilfen, 64,8 Mrd. € Steuervergünstigungen und 39,1 Mrd. € budgetunabhängigen staatlichen Regelungen unterstützt; zukünftige Förderungen ab 2009 werden mit ca. 92,5 Mrd. € veranschlagt. Zu diesem Ergebnis kommt das Forum Ökologisch- Soziale Marktwirtschaft e. V. (FÖS) auf „Basis von Literaturrecherchen, Interviews und eigenen methodischen Überlegungen“1 in seiner 129seitigen Studie2 im Auftrag von Greenpeace über „Staatliche Förderungen der Atomenergie im Zeitraum von 1950 – 2008“ vom 30. August 2009. Die Erarbeitung einer Aufstellung der staatlichen Förderung für erneuerbare Energien erweist sich anhand der Datenlage als umfangreiches Forschungsprojekt. Es lassen sich jedoch bestimmte Eckdaten erarbeiten und Tendenzen ablesen. 1974 kennzeichnet den Beginn der staatlichen Förderung für erneuerbare Energien. Anfang der 1980er Jahre zeigt sich ein überraschender Anstieg staatlicher Förderungen im gesamten Spektrum der Energieforschung, der auch den erneuerbaren Energien zugute kommt. Ein dritter erwähnenswerter Anstieg der Förderung fällt zusammen mit dem Zeitpunkt der Erkenntnisse über den Klimawandel. Das Stromeinspeisungsgesetz vom Dezember 1990 und Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)3, eine ordnungspolitische Maßnahme, markiert den Beginn einer zunehmenden Förderung, die sich insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung gut dokumentieren lässt. Mit Beginn des neuen Jahrtausends4 verzeichnet der Bund zum ersten Mal höhere Ausgaben für FuE im erneuerbare Energiebereich als in der nuklearen Energieforschung und Kernfusionsforschung . (Anlage 2) 1 Bei der Addition ergeben sich 164,7 Mrd. € für bereits ausgegebene Förderungen, werden jedoch die zukünftigen Förderungen von 92,5 Mrd. € hinzuaddiert, entsteht eine Gesamtsumme von 257,2 Mrd. €. (s. Anlage 1) 2http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/atomkraft/Studie_Subventionen_Atomene rgie.pdf; (kurz: FÖS-Studie: 3) 3 Das BMU plant für das kommende Jahr die Einsetzung einer Forschungsgruppe zum Thema „20 Jahre Erneuerbare-Energien-Gesetz“. 4 Auf BT-Drs. 15/4793: 151 (Tabelle zu FuE-Ausgaben des BMBF) - 5 - 2. Einführung und Methodik Eine Aufstellung staatlicher Förderungen für erneuerbare Energien ab 1950 erweist sich nach Durchsicht aller entsprechenden Haushaltstitel5 als äußerst komplex und außerordentlich forschungsintensiv aus folgenden Gründen: 2.1. Der Begriff Der Begriff „Erneuerbare Energie“ bzw. regenerative Energie, alternative Energie oder neue Energiequelle ist noch relativ jung und ausgesprochen dehnbar. Wasserkraft, Windenergie, Geothermie, Sonnenenergie, Photovoltaik, Energie aus Biomasse, aber neuerdings auch Brennstoffzellen und Wasserstoff werden zu den erneuerbaren Energien gezählt. Auch die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sind überaus zahlreich und nicht genau ab- und eingrenzbar. 2.2. Der Zeitpunkt Ausgelöst durch die Ölkrise in den 1970er Jahren beginnt die Förderung erneuerbarer Energien. Im Jahr 1974 startet das erste Energieforschungsprogramm der Bundesregierung . Zwischen 1950 und 19746 gibt es kaum relevante staatliche Ausgaben für diesen Bereich. 2.3. Die Zuständigkeiten Die häufigen Umstrukturierungen der beteiligten Ressorts, der Wechsel der Zuständigkeiten für erneuerbare Energien (EE) sowie die Mehrdeutigkeit einzelner Haushaltstitel machen eine komplette Aufstellung staatlicher Förderungen in der Kürze der Zeit nicht möglich. Das BMWi (Einzelplan 09) hat die so genannte Programmzuständigkeit. Es ist federführend für die programmatische Ausrichtung der Energieforschungspolitik und für die Projektförderung im Bereich nicht-nukleare Energieforschung (jedoch ohne erneuerbare Energien). Es ist allerdings zuständig für die „Exportinitiative Erneuerbare Energien“. Das BMU (Einzelplan 16) ist verantwortlich für die Projektförderung im Bereich erneuerbare Energien (jedoch ohne Bioenergie). Es ist zuständig für Forschung und Entwicklungsvorhaben , für die Förderung von Einzelmaßnahmen und für Investitionszuschüsse 5 Folgende Einzelpläne der Bundeshaushalte ab 1974 sind für die Recherche überprüft worden: Epl. 09 des BMWi/ Epl. 10 des BMELV/ Epl. 16 des BMU/ Epl. 30 BMFT (bis 1998 hauptsächlich zu ständig); relevante Haushaltstitel liegen als Anlage bei 6 Rechercheergebnis der Verfasserin sowie Aussage von Dr. Jochen Diekmann, Autor der im Anhang erwähnten Studie des DIW, im September 2009 - 6 - im Bereich EE. Es betreut auch die Förderung der Photovoltaikanlagen durch das „100.000 Dächer-Solarstrom-Programm“. Bis 1998 hält das BMBF7 (Einzelplan 30) den größten Anteil an der Zuständigkeit für EE. Ab 1998 ist das BMWi für erneuerbare Energien zumindest noch haushaltstechnisch zuständig bis ab 2003 die erneuerbaren Energien im Haushalt des BMU verzeichnet werden. Das im Jahr 1986 gegründete Umweltministerium, in dessen Regelungsbereich die erneuerbaren Energien seit ca. 1998 zumindest nominell fallen, verzeichnet erst im Jahr 2003 im Einzelplan 16, Titelgruppe 02, Ausgaben zur Förderung erneuerbarer Energien. Ab 2001 beginnt jedoch schon die Zuständigkeit des BMU für Teile des Zukunftsinvestitionsprogramms. Auch das BMELV (Einzelplan 10) ist beteiligt, durch seine Zuständigkeit für die Bioenergie . Bei dem Versuch vor allem energieträgerspezifische Förderungen zu ermitteln, werden auch hier Grenzen erreicht. Das BMELV bzw. seine Vorgängerorganisationen sind seit 1979 über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)8 mit der Förderung erneuerbarer Energien betraut. Seit 1993 erfolgt die Förderung über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe im Einzelplan 10, Kapitel 1002, Titelgruppe 08 „Nachwachsende Rohstoffe“. Obgleich im Haushaltstitel belastbare Zahlen vorhanden sind, kann in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden, in welcher Höhe Ausgaben für die energetische Nutzung der Rohstoffe verwendet werden, da nicht zwischen stofflicher und energetischer Nutzung differenziert wird. Eine Übersicht über die Verwobenheit der Zuständigkeiten bietet die umseitige Info- Grafik des BMWi: 7 Historie des BMBF: aus dem Bundesministerium für Atomfragen, gegründet im Oktober 1955, wurde 1962 das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung, von 1969 bis 1994 erhielt es die Bezeichnung Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBW). 1972 wurde das Bun desministerium für Forschung und Technologie (BMFT) gegründet. 1994 erfolgte eine Zusammen legung beider Ministerien zum Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Tech nologie (BMBWFT). 1998 wurde die Abteilung Technologiepolitik an das Wirtschaftsministerium abgeben und es erfolgte die Umbenennung in Bundesministerium für Bildung und Forschung. 8 bis Januar 1995 Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) - 7 - Info-Grafik des BMWi zur Energieforschung: Stand 11.09.2009 Neben den Projektförderungen finden auch institutionelle Förderungen statt: Fünf Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) zu 90% vom Bund und zu 10% von den jeweiligen Bundesländern finanziert, beschäftigen sich mit dem Bereich der erneuerbaren Energien (aber ebenso mit anderen Energieformen): - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR): solarthermische Kraftwer- ke, Systemanalyse (im Ressort des BMWi) - Forschungszentrum Jülich ((FZ): Photovoltaik (im Ressort des BMBF) - Forschungszentrum Karlsruhe (FKZ): Biomasse (im Ressort des BMBF) - Hahn-Meitner-Institut (HMI): Photovoltaik (im Ressort des BMBF) - GeoForschungsZentrum Potsdam (GFZ): Geothermie (im Ressort des BMBF)9 Das Frauenhofer-Institut für Solare Energiesysteme wird vom BMBF grundfinanziert. Erwähnt werden sollte auch, dass neben dem BMWI, BMU, BMBF und dem BMELV auch das BMVBS Zuständigkeiten im Bereich der alternativen Energieforschung hat und zwar im Transportbereich sowie in Teilen des Bereichs Bauen und Wohnen. Selbst das BMZ ist mitbeteiligt. 9 BMU (2009a): 80 - 8 - 3. Äußerungen der Bundesregierung Angesichts der sehr heterogenen und zudem einem raschen Wandel unterworfenen Förderlandschaft , lägen der Bundesregierung keine Detailangaben zur Gesamtheit der Fördermaßnahmen zugunsten erneuerbarer Energien vor, heißt es in einer Antwort auf die Große Anfrage „Erneuerbare Energie in Deutschland“ der Fraktion der CDU/CSU in der 15. Wahlperiode im Juni 2005.10 Auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rene Röspel im Jahr 1999 zur Höhe der öffentlichen Mittel für Kernenergie und regenerative Energie, antwortet der Parlamentarische Staatssekretär des damaligen BMWT11, Siegmar Mosdorf, dass sich der Betrag, mit dem Forschung und Entwicklung regenerativer Energien bzw. Energieeinsparungen gefördert werden (Projektförderung und Großforschungseinrichtungen) für den Zeitraum von 1974 bis 1998 auf 5 679 Mio. DM (Anm. der Verfasserin: 2 903,6 Mio. €) belaufe.12 Am 30. Juli 2007 nennt der Staatssekretär des BMU, Matthias Machnig, auf die Schriftliche Frage13 der Abg. Gudrun Kopp hinsichtlich der nominalen Höhe der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Bereich „Erneuerbare Energien und rationelle Energieverwendung“ seit 1974 eine Förderungssumme von insgesamt 4 280 206 000 € für Projektförderung und institutionelle Förderung. Über die Förderung der Energieforschung hinaus wurden Anreize zur Markteinführung erneuerbarer Technologien geschaffen: Programme zur Förderung von Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen, das Zukunftsinvestitionsprogramm, das Programm zur Förderung der beschleunigten Markteinführung energiesparender Technologien und Produkte , das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm u. a.. Auch rechtliche Grundlagen wie das Investitionszulagengesetz , das Erneuerbare-Energien-Gesetz (für den Strommarkt), das Erneuerbare- Energien-Wärme-Gesetz (für den Wärmemarkt), das Biokraftstoffquotengesetz usw., wurden geschaffen. 10 Antwort des BMU vom 15. Juni 2005 auf BT-Drs 15/5754: 10 11 Historie des BMWi: Bundesministerium für Wirtschaft bis 1998; 1998 kommt aus dem For schungsministerium der Technologiebereich hinzu, es wird zum Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWT). Zwischen 2002 und 2005 wird es zum Bundesministerium für Wirt schaft und Arbeit; 2005 werden die beiden Bereiche wieder getrennt und es ist bis heute das Bun- desministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). 12 Schriftliche Frage 53 auf BT-Drs. 14/373 13 Schriftliche Frage 171 auf BT-Drs 16/6218 - 9 - In der Antwort auf die Kleine Anfrage über die „Bestandsaufnahme der Auslastung der Förderprogramme zur Nutzung erneuerbarer Energien“14 vom April 2009 gibt das BMU einen guten Überblick über die Vielfalt der Förderprogramme, die federführenden Ressorts und die abgeflossenen Bundesmittel im Jahr 2008, (addiert ergeben sich für das Jahr 2008 ca. 2,5 Mrd. €, Anm. der Verfasserin). Die Forschungsausgaben der Bundesregierung für EE im Jahr 2008 beziffert das BMU mit insgesamt 161,2 Mio. €, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die Gesamtausgaben im unten stehenden Diagramm als Schätzungen zu verstehen seien, da eine Zuordnung von einzelnen Projekten nicht immer eindeutig möglich sei oder statistisch nicht erfasst werde. 15 4. Studie des DIW In einer vom BMU in Auftrag gegebenen Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW)16, die sich mit der „Bestandsaufnahme und methodischen Bewertung vorliegender Ansätze zur Quantifizierung der Förderung erneuerbarer Energien im Vergleich zur Förderung der Atomenergie in Deutschland“ befasst, kommen die Autoren Diekmann und Horn zu folgendem Ergebnis: zwischen 1974 und 2007 förderte der Bund die Forschung für erneuerbare Energien mit ca. 4,811 Mrd. € und geben in Preisen von 2006 eine Summe von 6,225 Mrd. €17 an. Das Erneuerbare- 14 Auf BT-Drs. 16/12621: 4ff 15 BMU (2009a): 80. 16 DIW (2007) 17 DIW (2007): 53 - 10 - Energien-Gesetz (EEG), das zu den budgetunabhängigen staatlichen Regelungen zählt, hat nach dieser Studie im Zeitraum zwischen 1991 und 2006 einen Förderwert von rd. 16 Mrd. €18 auf der Preisbasis von 2006. Auch der Finanzierungsanteil Deutschlands für die Förderungen erneuerbarer Energien durch die EU wird berücksichtigt und für die Jahre 2000 bis 2003 auf einen Wert von ca. 40 Mio. € jährlich geschätzt. 5. Fazit So lässt sich in der Kürze der Zeit lediglich feststellen, dass auch im Bereich der Erneuerbaren Energien Milliardenbeträge ausgegeben wurden, und dass eine Steigerung der Ausgaben zu verzeichnen ist. Nach Durchsicht der Haushaltspläne und Addition aller in Frage kommenden Haushaltstitel im „Umfeld“ der Erneuerbaren Energien (ohne institutionelle Förderung und ohne Berücksichtigung budgetunabhängiger Förderungen wie etwa durch das EEG oder durch den Emissionshandel) können von 1974 bis 2008 ca. 5 Mrd. € (nicht preisbereinigt) als Förderung angenommen werden. Wie hoch die Steuervergünstigungen insgesamt sind, lässt sich nur beispielhaft exerzieren. Das Subventionsvolumen der 2004 eingeführten Steuervergünstigungen für Biokraft- und Bioheizstoffe beläuft sich auf 613 Mio. € für das Jahr 200419, über 1 Mrd. € für 2005, auf 2 Mrd. € für 2006, 900 Mio. für € 2007, auf 670 Mio. € für 200820 und ergibt eine Gesamtsumme von über 5 Mrd. €. Eine konkrete Zahl für alle staatlichen Förderungen zu nennen ist in diesem Rahmen nicht möglich. Es bleibt das Gutachten der Forschungsgruppe des BMU zum EEG, die im nächsten Jahr eingesetzt werden soll, abzuwarten. 18 DIW (2007): 63ff 19 20. Subventionsbericht: 94 20 21. Subventionsbericht: 243 - 11 - 6. Literaturverzeichnis BMBF (2008), Grundlagenforschung Energie 2020+ http://www.bmbf.de/pub/grundlagenforschung_energie.pdf BMU (2009a), Jahresbericht 2008 zur Forschungsförderung im Bereich der erneuerbaren Energien, Innovation durch Forschung, Januar 2009. http://www.erneuerbareenergien .de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/broschuere_jahresbericht_forschung_ee_2008_bf.pdf BMU (2009b), Erneuerbare Energien in Zahlen: Nationale und internationale Entwicklung , Juni 2009. http://www.erneuerbareenergien .de/files/erneuerbare_energien/downloads/application/pdf/broschuere_ee_zahlen_bf.pdf Bundesregierung, Subventionsberichte Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen gem. § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 - für die Jahre 1981 bis 1984 (9. Subventionsbericht), BT-Drs. 10/352 vom 6.9.1983 - für die Jahre 1983 bis 1986 (10. Subventionsbericht), BT-Drs. 10/3821 vom 12.09.1985 - für die Jahre 1985 bis 1988 (11. Subventionsbericht), BT-Drs. 11/1338 vom 25.11.1987 - für die Jahre 1987 bis 199 (12. Subventionsbericht), BT-Drs. 11/5116 vom 1.9.1989 - für die Jahre 1989 bis 1992 (13. Subventionsbericht), BT-Drs. 12/1525 vom 11.11.1991 - für die Jahre 1991 bis 1994 (14. Subventionsbericht), BT-Drs. 12/5580 vom 26.8.1993 - für die Jahre 1993 bis 1996 (15. Subventionsbericht), BT-Drs. 13/2230 vom 1.9.1995 - für die Jahre 1995 bis 1998 (16. Subventionsbericht), BT-Drs. 13/8420 vom 29.8.1997 - für die Jahre 1997 bis 2000 (17. Subventionsbericht), BT-Drs. 14/1500 vom 13.8.1999 - für die Jahre 1999 bis 2002 (18. Subventionsbericht), BT-Drs. 14/6748 vom 26.7.2001 - für die Jahre 2001 bis 2004 (19. Subventionsbericht), BT-Drs. 15/1635 vom 1.10.2003 - für die Jahre 2003 bis 2006 (20. Subventionsbericht), BT-Drs. 16/1020 vom 15.3.2006 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/010/1601020.pdf - für die Jahre 2005 bis 2008 (21. Subventionsbericht), BT-Drs. 16/6275 vom 21.8.2007 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/062/1606275.pdf Bundesregierung, Antwort auf die Große Anfrage „Erneuerbare Energie in Deutschland “ auf BT-Drs. 15/5754. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/057/1505754.pdf Bundesregierung: Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 53 des Abg. Rene Röspel auf BT-Drs. 14/373. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/057/1505754.pdf Bundesregierung: Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 171 der Abg. Gudrun Kopp auf BT-Drs. 16/6218. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/062/1606218.pdf - 12 - Bundesregierung: Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Bestandsaufnahme der Auslastung der Förderprogramme zur Nutzung erneuerbarer Energien “ auf BT-Drs. 16/12621. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/126/1612621.pdf DIW (2007), (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin)/ Diekmann, Jochen; Horn, Manfred, 2007: Abschlussbericht zum Vorhaben „Fachgespräch zur Bestandsaufnahme und methodischen Bewertung vorliegender Ansätze zur Quantifizierung der Förderung erneuerbarer Energien im Vergleich zur Förderung der Atomenergie in Deutschland“, im Auftrag des BMU, Berlin, Mai 2007. http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/39617 Greenpeace, http://www.greenpeace.de/themen/atomkraft/nachrichten/artikel/atomenergie_kostet_bundesbuer ger_bereits_258_milliarden_euro-1/ Rechtliche Grundlagen Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz); Gesetz vom 07.12.1990 - Bundesgesetzblatt Teil I 1990 Nr.67 14.12.1990 S.2633 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren-Energien im Strombereich; Gesetz vom 21.07.2004 – Bundesgesetzblatt Teil I 2004 Nr. 40 31.07.2004 S. 1918. Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften; Gesetz vom 25.10.2008 - Bundesgesetzblatt Teil I 2008 Nr. 49 31.10.2008 S. 2074; Berichtigung vom 09.02.2009 - Bundesgesetzblatt Teil I 2009 Nr. 8 13.02.2009 S. 371. Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz); Gesetz vom 07.08.2008 - Bundesgesetzblatt Teil I 2008 Nr. 36 18.08.2008; S. 1658. - 13 - Anlage 1) - 14 - Anlage 2) - 15 - Anhang Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seit 1994 Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie folgt: In den Jahren 1994 bis 1999 wurden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpenanlagen, Wasserkraftanlagen , Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Biomasseanlagen, Biogasanlagen und Geothermieanlagen mit folgenden jährlichen Gesamtbeträgen bezuschusst: 1994 - 8,367 Mio. DM 1995 - 17,503 Mio. DM 1996 - 37,001 Mio. DM 1997 - 10,824 Mio. DM 1998 - 19,192 Mio. DM 1999 - 32,802 Mio. DM In den Jahren 2000 bis heute wurden Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpenanlagen mit folgenden jährlichen Gesamtbeträgen bezuschusst: 2000 - 45,682 Mio. € 2001 - 122,717 Mio. € 2002 - 103,455 Mio. € 2003 - 77,031 Mio. € 2004 - 118,360 Mio. € 2005 - 121,526 Mio. € 2006 - 148,505 Mio. € 2007 - 126,549 Mio. € 2008 - 204,302 Mio. € 2009 - 195,229 Mio. € (bis Juli) (Die Zahlen wurden freundlicherweise von Herr Schallenberg, Referat 433 - Erneuerbare Energien , des BAFA, am 10.09.2009 übermittelt.) (insgesamt 1, 3 Mrd. € lt. Verfasserin) Das BMF kommt anhand des Haushaltsinformationssystems Finanzen und Volkswirtschaft (FiVo) mithilfe der Suchfrage „Förderung und erneuerbare Energien“ zu einem Ergebnis von 2,91 Mrd. € in dem Zeitraum von 1999 bis 2008. Vor 1999 sind keine Einträge abrufbar. Als weiterer ANLAGEN sind beigefügt: - Auszüge aus den Subventionsberichten 9 bis 21 - Relevante Haushaltstitel aus den Jahren 1974 bis 2008