© 2017 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 126/16 Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für Senioren in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 2 Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für Senioren in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 126/16 Abschluss der Arbeit: 14. Februar 2017 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für Senioren in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten 4 2.1. Belgien 4 2.2. Dänemark 5 2.3. Estland 5 2.4. Finnland 6 2.5. Frankreich 7 2.6. Italien 8 2.7. Lettland 9 2.8. Litauen 9 2.9. Niederlande 10 2.10. Norwegen 11 2.11. Österreich 11 2.12. Polen 13 2.13. Portugal 13 2.14. Rumänien 14 2.15. Schweden 14 2.16. Slowakei 15 2.17. Tschechien 15 2.18. Ungarn 16 3. Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für Senioren in der Schweiz 17 4. Zusammenfassung 18 5. Anlagen 20 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 4 1. Einleitung In Deutschland haben schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX). Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung für Menschen ab einem bestimmten Alter gibt es in Deutschland nicht. Gem. § 8 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)1 haben in Deutschland Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde ihre Verkehrsleistungen eigenwirtschaftlich zu erbringen. Eine Genehmigungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes prüft, ob die Beförderungsentgelte unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und der lokalen Gegebenheiten angemessen sind (§ 39 PBefG).2 In den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden gibt es keine einheitliche Regelung, zu welchen Konditionen ältere Menschen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können. Jedoch werden Senioren zunehmend von den Verkehrsunternehmen als eigene Zielgruppe erkannt, die man mit speziellen Angeboten ansprechen und als Kunden gewinnen möchte. In einzelnen Tarifverbünden können diese daher z.B. ihren Führerschein gegen zeitlich begrenzte kostenfreie Bahn- und Bustickets eintauschen. Einige Tarifverbünde geben erhebliche Rabatte. Dauerhaft kostenfreie Angebote konnten in Deutschland nicht eruiert werden. Gegenstand des vorliegenden Sachstands ist die Frage, wie die Möglichkeiten einer kostenfreien oder kostenreduzierten ÖPNV-Nutzung für Senioren in ausgewählten anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz gestaltet sind. Hierbei stellte sich zunächst die Frage, ob es eine solche Möglichkeit generell gibt und an welche Bedingungen diese geknüpft ist. Darüber hinaus wird – sofern entsprechende Informationen vorliegen - dargestellt, wie die kostenfreie oder kostenreduzierte Nutzung des ÖPNV finanziert wird. Die hierzu verfügbaren Informationen der Parlamente der entsprechenden Länder sowie die Ergebnisse eigener Recherchen sind nachfolgend zusammengestellt. 2. Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für Senioren in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten 2.1. Belgien Aus Belgien liegen derzeit keine Informationen vor. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/ (zuletzt aufgerufen am 13.12.2016). 2 Sachstand WD 5 – 3000 – 070 – 12 „Kosten eines Nulltarifs im ÖPNV für Freiwilligendienstleistende“ vom 15. Mai 2012. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 5 2.2. Dänemark In Dänemark erhalten Senioren ab 65 Jahren Ermäßigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nah- und Fernverkehr. Gleiches gilt für Senioren, die jünger als 65 Jahre sind, aber bereits eine Rente vom dänischen Staat beziehen. In Dänemark wird der Zug- und Fährverkehr sowohl durch Nutzungsentgelte als auch durch staatliche Subventionen finanziert. Der Busverkehr wird durch Nutzungsentgelte sowie durch finanzielle Unterstützung der Regionen und Gemeinden finanziert. Die Preisgestaltung ist dezentral. Die jeweiligen Verkehrsbetriebe und Bahnbetreiber entscheiden sowohl über die Fahrpreishöhe wie auch über eventuelle Ermäßigungen für spezielle Gruppen wie z.B. Senioren. Der dänische Staat stellt jährlich mehr als 4 Milliarden Dänische Kronen für Beförderungsdienste durch die Bahn zur Verfügung. Dies trägt dazu bei, dass ältere Menschen in der Regel mindestens 25 Prozent Ermäßigung auf Bahntickets erhalten. 2.3. Estland Seit Januar 2013 können in der estnischen Hauptstadt Tallinn alle Einwohner Tallinns sowie Schüler und Personen ab 65 Jahren mit Wohnsitz in Estland öffentliche Verkehrsmittel kostenfrei nutzen. Hierzu müssen Senioren einen Personalausweis oder eine Rentenbescheinigung der Republik Estland mitführen.3 Einwohner von Tartu haben ab einem Alter von 65 Jahren Anspruch auf kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Tartu. Hierzu muss eine gültige Fahrpreisermäßigungskarte und ein Identitätsnachweis mitgeführt werden. In Pärnu haben Senioren ab 65 Jahren ebenfalls Anspruch auf kostenfreie Fahrten. Auch sie sind verpflichtet, diesen Anspruch mit einem entsprechenden Dokument zu belegen. In Narva haben Senioren ab einem Alter von 66 Jahren Anspruch auf kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Bis zu einem Alter von 65 Jahren haben Senioren monatlich Anspruch auf bis zu 30 ermäßigte Tickets. In Rakvere haben Senioren mit dort eingetragenem Wohnsitz ab einem Alter von 70 Jahren Anspruch auf kostenfreie Fahrten. In der Regel können also Senioren ab einem Alter von 65 Jahren öffentliche Verkehrsmittel an ihren Wohnsitzen kostenfrei nutzen, müssen jedoch entsprechende Dokumente wie z.B. Personalausweis oder Rentenbescheinigung mit sich führen. 3 Siehe hierzu auch http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/gratis-busse-und-bahnen-tallinn-setzt-auf-freie-fahrtim -nahverkehr-12025740.html (zuletzt aufgerufen am 23.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 6 2.4. Finnland In Finnland gibt es insgesamt 35 öffentliche Verkehrsbetriebe, von denen 26 städtisch und neun für staatliche „Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt“ tätig sind. Senioren können eine Ermäßigung für die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel erhalten und haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf eine kostenfreie Nutzung. Kommunen und Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt sind unabhängige Behörden , die die Preisgestaltung von Fahrkarten sowie Ermäßigungen für spezielle Nutzergruppen selbständig festlegen. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht. Die öffentlichen Verkehrsbetriebe finanzieren ihre Aktivitäten mit öffentlichen Mitteln und durch die Erlöse aus dem Fahrkartenverkauf. Im Folgenden wird die Tarifgestaltung einiger Verkehrsbetriebe für Senioren beispielhaft dargestellt . Helsinki Region Transport (HRT)4 Die HRT ist eine kommunale Gebietskörperschaft im Besitz der Gemeinden und betreibt Straßenbahnen , Busse, U-Bahnen, S-Bahnen und die Suomenlinna-Fähre. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rentner einen Rabatt auf eine 30-Tage-Karte oder ein Wertticket erhalten oder haben Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte innerhalb der Region Helsinki. Die Rentner müssen hierzu ihren Wohnsitz dauerhaft im HRT-Gebiet (Helsinki, Espoo, Vantaa, Kauniainen, Kirkkonummi, Kerava und Sipoo) haben. Personen, die eine Rente aus der Sozialversicherung (Kela5) beziehen, haben Anspruch auf eine 25-prozentige Ermäßigung. Personen, die eine volle oder teilweise garantierte Rente aus der Sozialversicherung (Kela) erhalten, haben Anspruch auf eine 50-prozentige Ermäßigung. Die Finanzierung der HRT wird jeweils zur Hälfte aus der Kommunalfinanzierung und aus den Fahrkartenerlösen bestritten. Blinde Personen, behinderte Veteranen und Kriegsveteranen haben Anspruch auf kostenfreie Beförderung . 4 Siehe auch https://www.hsl.fi/en/helsinki-regional-transport-authority (zuletzt aufgerufen am 30.1.2017). 5 Kela – Kansaneläkelaitos (englisch: The Social Insurance Institution) http://www.kela.fi/web/en (zuletzt aufgerufen am 30.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 7 Turku Region Traffic (Föli)6 Die „Turku Region Traffic“ bietet eine Ermäßigung für Personen ab 65 Jahren an, die in den Gemeinden der Region Föli registriert sind. Der Rabatt ist ausschließlich altersabhängig, d.h. er ist unabhängig von einem Rentenbezug oder der finanziellen Situation der Person. Eine Senioren-Monatskarte (30 Tage) kostet 36 Euro (regulärer Preis für Erwachsene: 52 Euro). Der Preis für eine Senioren-Einzelfahrkarte, die für zwei Stunden ab dem Startpunkt der ersten Fahrt gültig ist, beträgt 1,75 Euro (regulärer Preis für Erwachsene: 2,20 Euro). Darüber hinaus können Senioren zwischen 9 und 13 Uhr zu einem Preis von 1,45 Euro fahren („Mittagsrabatt“). Die Kosten der Seniorenrabatte betragen für die Gemeinden jährlich ca. 820.000 Euro. Behinderte Veteranen, Kriegsveteranen und Rollstuhlfahrer fahren kostenfrei. Tampere Regional Transport (Nysse)7 Die „Tampere Regional Transport“ gewährt allen Senioren ab 65 Jahren einen Rabatt. Der Rabatt beträgt außerhalb der Hauptverkehrszeiten zwischen 9 und 20 Uhr ca. 50 Prozent des regulären Erwachsenentarifs. In der übrigen Zeit zahlen die Senioren den regulären Erwachsenentarif. Der Rabatt gilt für alle Zonen. Es gibt keine spezifische Finanzierung für die Ermäßigung. Separate Rentennachweise sind nicht erforderlich. Kriegsveteranen haben Anspruch auf kostenfreie Fahrt in allen Zonen. Nach Vorlage entsprechender Dokumente wird eine persönliche Fahrkarte ausgestellt. Darüber hinaus haben Fahrgäste im Rollstuhl und deren Begleitpersonen sowie Begleitpersonen von Sehbehinderten oder geistig- und körperbehinderten Fahrgästen Anspruch auf kostenfreie Fahrt. 2.5. Frankreich In Frankreich ist die Tarifpolitik für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Senioren vielfältig. Die Tarife werden von den Gemeinden und ihren Gremien festgelegt. Eine Ausnahme bildet hierbei der Großraum Paris. Dort gibt es nur eine zuständige Behörde, die „Transport Union der Ile-de-France (STIF)“. 6 Siehe auch http://www.foli.fi/en (zuletzt aufgerufen am 30.1.2017). 7 Siehe auch http://aikataulut.tampere.fi/?lang=en (zuletzt aufgerufen am 30.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 8 Die einzige gesetzliche Regelung, die allen Verkehrsbehörden des öffentlichen Personennahverkehrs Ermäßigungen auferlegt, findet sich im Sozialgesetzbuch. Personen mit geringem Einkommen können eine 50-prozentige Ermäßigung auf ihre Tickets erhalten. Der Rabatt gilt unabhängig vom Wohnort des Benutzers. Jede Gemeinde bzw. jeder Gemeindezusammenschluss legt als Verkehrsverantwortliche/r die eigene Preispolitik fest: auf nationaler Ebene: der Staat für die französische Staatsbahn (Société nationale du chemin de fer (SNCF)); auf regionaler Ebene: der Regionalrat für die TER8-Linien und die Busse, die den Bahnverkehr ersetzen; auf Ebene der Departements: die Dienste des Departements für die Buslinien im Bereich des Departements; auf kommunaler bzw. interkommunaler Ebene: die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeinde; im besonderen Fall Paris: die „Régie autonome des transports Parisiens (RATP)“9. Die SNCF bietet z.B. für Menschen ab 60 Jahren eine „Senioren+-Karte“ an, die für eine einmalige jährliche Zahlung von 60 Euro Tarifsenkungen von 25 bis 50 Prozent (einschließlich der 1. Klasse) ermöglicht. Im Großraum Paris („Île-de-France“) bietet die RATP nach einer entsprechenden Bedürftigkeitsprüfung für Senioren ab 65 Jahren die Fahrkarten „Émeraude“ oder „Améthyste“ an (bzw. ab 60 Jahren, sofern sie arbeitsunfähig sind). Diese Fahrkarten erlauben Fahrten auf dem gesamten Netz der Île-de-France zu einem ermäßigten Preis. Die Fahrkarte „Émeraude“ ist hierbei für Personen, die in Paris ansässig sind, und wird von den Sozialarbeitszentren („Centres d´Action Sociale“) der Stadt Paris ausgestellt. Die Fahrkarte „Améthyste“ gilt für Personen, die ihren Wohnsitz in der Region Île-de-France, jedoch außerhalb von Paris haben und wird von den dortigen Sozialämtern ausgegeben. Die Karten werden von den Departements und der Stadt Paris erworben, die jeweils in ihrem Aufgabenbereich über die Kategorie der Empfänger sowie die Höhe der Ermäßigung entscheiden. 2.6. Italien Aus Italien liegen derzeit keine Informationen vor. 8 TER - Regionalzug in 22 Regionen Frankreichs. 9 Die RATP ist der staatliche Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs in Paris und dem nahen Umland. http://www.ratp.fr/ (zuletzt aufgerufen am 30.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 9 2.7. Lettland In Lettland können öffentliche Verkehrsmittel kostenlos genutzt werden von: Kindern im Vorschulalter, Waisen, Behinderten der Gruppe I und II, Kindern mit Behinderungen sowie Personen, die behinderte Menschen der Gruppe I oder ein behindertes Kind begleiten, Schülern der Klassen 1 bis 910 sowie politisch unterdrückten Personen und Mitgliedern nationaler Widerstandsbewegungen. Einige lokale Regierungen bieten zusätzliche Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr an. So ist der öffentliche Nahverkehr z.B. in der Stadt Riga kostenlos für Rentner, und es gibt Ermäßigungen für das Personal von Kindergärten und für Lehrer von allgemeinen Schulen. Nach der Regierungsverordnung 435 wird die kostenfreie oder kostenermäßigte Nutzung des ÖPNV durch den Auftraggeber finanziert. Der Auftraggeber ist hierbei nach dem Gesetz über öffentliche Verkehrsdienste der Staat oder die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich die öffentlichen Verkehrsdienste liegen. 2.8. Litauen In Litauen sind die Bedingungen, unter denen ältere Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen können, einheitlich geregelt. Das Gesetz über Transportrechte beinhaltet keinen Anspruch auf kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für Senioren. Es gibt jedoch Möglichkeiten für Senioren, öffentliche Verkehrsmittel zu ermäßigten Preisen zu nutzen. Das Recht, Einzel- oder Monatsfahrkarten für die Nutzung lokaler (städtischer und suburbaner), regelmäßig verkehrender Linienbusse mit einer 80-prozentigen Ermäßigung zu erwerben, gilt für folgende Personengruppen: Personen ab 80 Jahren bei Vorlage eines Ausweises mit einem Foto und Angabe des Geburtsdatums , Personen, die Rente aufgrund einer erheblichen Behinderung erhalten, und deren Begleitperson bei Vorlage eines Behindertenausweises und einer Rentenbescheinigung, Widerstandskämpfer (1940 bis 1990), die 70 Jahre oder älter sind, bei Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses mit Foto und Angabe des Geburtsdatums, Unabhängigkeitskämpfer der Republik Litauen gegen die Sowjetunion, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. 10 Schüler der Klassen 10 bis 12 erhalten eine 50-prozentige Ermäßigung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 10 Das Recht, Einzel- oder Monatsfahrkarten für die Nutzung lokaler (städtischer und suburbaner), regelmäßig verkehrender Linienbusse mit 50-prozentigen Ermäßigung zu erwerben, gilt für folgende Personengruppen: Personen, die zwischen 70 und 80 Jahren alt sind, bei Vorlage eines Ausweises mit einem Foto und Angabe des Geburtsdatums, Personen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, mit einem moderaten Maß an besonderen Bedürfnissen/Behinderung, bei Vorlage eines Behindertenausweises und einer Rentenbescheinigung , Widerstandskämpfer (1940 bis 1990), die jünger als 70 Jahre sind und Teilnehmer der Befreiungskämpfe waren, bei Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses mit Foto und Angabe des Geburtsdatums, Unabhängigkeitskämpfer der Republik Litauen gegen die Sowjetunion bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, Personen, die unter den Besatzungen von 1939 bis 1990 gelitten haben (z.B. als politische Gefangene, Verbannte, ehemalige Gefangene von Ghettos, Konzentrationslagern und anderen Arten von Unterdrückungslagern), bei Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses. Entsprechend dem von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Verfahren kann auch anderen Personen gestattet werden, ermäßigte Fahrkarten bzw. an bestimmten Wochentagen oder zu bestimmten Tageszeiten ermäßigte Fahrkarten zu erwerben. Die Gemeinden decken die Kosten im Zusammenhang mit diesen Rabatten aus ihrem Mittelbudget. 2.9. Niederlande In den Niederlanden reist man in öffentlichen Verkehrsmitteln mit der sogenannten OV11-Chipkarte , einer Art Kreditkarte, die für Bus, Straßenbahn, U-Bahn und Bahn gültig ist. Personen ab 65 Jahren, die mit einer persönlichen OV-Chipkarte für öffentliche Verkehrsmittel reisen, erhalten automatisch eine Ermäßigung von 34 Prozent in Bus, Tram und Metro. Zusätzlich zu dem Standardrabatt gibt es eine Reihe weiterer Angebote für Senioren, wie z.B.: GVB12 (Amsterdam): Die GVG verfügt in Amsterdam über 15 Straßenbahnlinien, 43 Buslinien, 4 U-Bahn-Linien und 6 Fährverbindungen.13 Ältere Menschen mit einem niedrigen Einkommen können diese in Amsterdam kostenfrei nutzen. 11 OV - Openbaar Vervoer (dt. Öffentlicher Verkehr). 12 GVB - Gemeentevervoerbedrijf, deutsch: „Städtischer Verkehrsbetrieb“. 13 https://www.gvb.nl/ontdek-amsterdam/tourist-guide/willkommen-amsterdam (zuletzt aufgerufen am 23.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 11 HTM14 (Den Haag): In der Region Den Haag verkehren 12 Straßenbahnlinien und 8 Buslinien von HTM. Die Straßenbahn- und Buslinien befinden sich in Delft, Zoetermeer, Leidschendam, Voorburg, Rijswijk, Noordorp und Wateringen.15 Wenn eine Person über 65 Jahre alt ist und den „Haagse Ooievaarspas“16 hat, kann sie eine OV-Chipkarte für die kostenfreie Nutzung der HTM-Linien beantragen. RET17 (Rotterdam): Die Gemeinden Rotterdam, Capelle aan den IJssel und Barendrecht bieten für Personen ab 65 Jahren eine kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an. Die Gemeinde Schiedam bietet ein kostenloses Abonnement für Menschen mit niedrigem Einkommen an, das eine kostenfreie Fahrt auf allen RET-Linien ermöglicht.18 2.10. Norwegen In Norwegen zahlen Personen ab 67 Jahren und Menschen, die eine Invalidenrente beziehen, 50 Prozent des normalen Tarifs für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Mindereinnahmen werden von den Landkreisen/Regierungsbezirken finanziert. 2.11. Österreich Die kostenfreie bzw. kostenreduzierte Nutzung des ÖPNV für Senioren ist in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt. Es wird daher beispielhaft die Situation in der Bundeshauptstadt Wien dargestellt. Bei den Ermäßigungen für ältere Fahrgäste in der Kernzone Wien, die im Verkehrsverbund Ost- Region (Wien, Niederösterreich und Burgenland) dem Stadtgebiet von Wien entspricht, ist zwischen alters- und einkommensabhängigen Ermäßigungen zu unterscheiden. Altersabhängige Fahrpreisermäßigungen für Senioren Bis zum Jahr 2011 lag - angelehnt an das Regelpensionsalter in Österreich - das Eintrittsalter für den Anspruch auf eine Seniorenermäßigung für Frauen bei 60 Jahren und für Männer bei 65 Jahren . Dies wurde vom Verfassungsgerichtshof als Diskriminierung von Männern angesehen. Daher wurde im Jahr 2012 das Anspruchsalter auf 60 Jahre vereinheitlicht. Im 2-Jahres-Rythmus wird seitdem das Alter um jeweils ein Jahr angehoben, bis im Jahr 2022 das Anspruchsalter von 65 14 HTM - Haagsche Tramweg-Maatschappij. 15 Siehe hierzu auch https://www.htm.nl/deutsch/oepv-in-den-haag-strecken-und-fahrplaene/ (zuletzt aufgerufen am 23.1.2017). 16 https://www.htm.nl/vervoerbewijzen/kortingen-en-abonnementen/abonnement-voor-haagse-ooievaarspashouder -ouder-dan-de-aow-leeftijd/ (zuletzt aufgerufen am 6.2.2017). 17 RET - Rotterdamse Elektrische Tram. 18 Siehe hierzu auch https://www.ret.nl/home/reisproducten/vrij-reizen-voor-65-plussers.html (nur in niederländischer Sprache) (zuletzt aufgerufen am 23.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 12 Jahren erreicht sein wird. Diese Altersregelung wird auch bei einem Großteil der österreichischen Verkehrsunternehmen angewandt. Seit 1. Januar 2016 liegt das Anspruchsalter beim vollendeten 62. Lebensjahr und wird im nächsten Schritt im Jahr 2018 auf 63 Jahre angehoben. Bei den ermäßigten Fahrkartenangeboten für Senioren kann zwischen einer Jahreskarte und einer 2-Fahrten-Karte Wien gewählt werden, die im Folgenden kurz dargestellt werden: Jahreskarte Die Jahreskarte für Senioren wurde 1992 im Auftrag des damaligen Bürgermeisters von Wien eingeführt . Sie ist personengebunden und kostet bei Einmalzahlung 224 Euro bzw. bei monatlicher Abbuchung 229 Euro (Normaltarif: Einmalzahlung 365 Euro / monatliche Abbuchung 375 Euro). Das entspricht einer Ermäßigung der Senioren-Jahreskarte zum Normaltarif um ca. 39 Prozent. Die Karte gilt auf allen Verbundlinien in der Kernzone Wien ohne zeitliche Einschränkung, also auch im Nachtverkehr. Ebenso wie bei der regulären Jahreskarte sind die kostenfreie Mitnahme von bis zu zwei Kindern an Samstagen ab 12 Uhr, die kostenfreie Mitnahme eines Hundes und die Nutzung eines Vorteilsscheckhefts mit diversen Ermäßigungen enthalten. Aktuell nutzen die Senioren-Jahreskarte ca. 150.000 Personen in Wien. Damit liegt deren Anteil an verkauften Jahreskarten bei ca. 20 Prozent. 2-Fahrten-Karte Wien Eine 2-Fahrten-Karte für Senioren kostet derzeit 2,80 Euro. Das entspricht gegenüber dem regulären Preis pro Fahrt von 2,20 Euro einer Ermäßigung von ca. 37 Prozent. Als Berechtigungsnachweis ist beim Kauf der Jahreskarte ein Lichtbildausweis, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht, vorzulegen. Dieser ist auch bei Verwendung der Einzelkarte mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Die geringeren Einnahmen der Wiener Verkehrsbetriebe durch diese altersabhängigen Fahrpreisermäßigungen für Senioren wird von der Stadt Wien im Rahmen des Betriebskostenzuschusses mit abgedeckt. Einkommensabhängige Fahrpreisermäßigungen für Senioren Personen und damit auch Senioren mit geringem Einkommen19 können folgende Ermäßigungen in Anspruch nehmen: • eine ermäßigte Monatskarte zu einem Preis von 17 Euro (regulärer Preis: 48,20 Euro, d.h. die Ermäßigung liegt bei ca. 65 %); 19 Der Richtsatz liegt derzeit für Alleinstehende bei 882,78 Euro bzw. für Paare bei 1.323,58 Euro pro Monat. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 13 • eine Einzelkarte zum ermäßigten Fahrpreis von 1,10 Euro pro Fahrt (regulärer Preis: 2,20 Euro, d.h. die Ermäßigung liegt bei 50 %). Als Berechtigungsnachweis ist ergänzend zur Fahrkarte ein von der Stadt Wien ausgestellter Mobilpass 20 bei der Fahrt in der Kernzone Wien mitzuführen. Das Alter der Person ist kein Kriterium der Anspruchsberechtigung. Die einkommensabhängige Ermäßigung für Senioren ist eine Sozialleistung der Stadt Wien. Dabei werden an die Wiener Verkehrsbetriebe Abgeltungszahlungen zu den verkauften ermäßigten Einzel - und Monatsfahrkarten in Höhe der Differenz zum regulären Preis geleistet. 2.12. Polen In Polen werden die Grundsätze der Tariffestsetzungen für den öffentlichen Nahverkehr durch das entsprechende Gesetz über den öffentlichen Nahverkehr vom 16. Dezember 201021 geregelt. Nach Artikel 50a Absatz 1 hat der Gemeinderat das Recht, die Preise für öffentliche Nahverkehrsdienste als öffentliche Aufgabe zu regeln. Demzufolge definiert auch der Gemeinderat die Ansprüche bestimmter Gruppen auf Ermäßigungen oder kostenfreie Nutzung des ÖPNV. In den meisten polnischen Städten haben Rentner Anspruch auf eine 50-prozentige Ermäßigung und Senioren ab 70 Jahren sind berechtigt, den öffentlichen Nahverkehr (Busse, Straßenbahnen) kostenlos zu nutzen. In einigen Städten ist es auch möglich, ein sogenanntes "Senioren-Ticket" zu erwerben. Nach Zahlung eines einmaligen geringen Entgeltes kann der ÖPNV hiermit beliebig oft genutzt werden. Das Ticket ist ein Jahr gültig. Finanziert werden die Ermäßigungen für Senioren durch die jeweilige für Transport verantwortliche Stelle, in der Regel durch den Gemeinderat oder einen Gemeindeverbund. 2.13. Portugal Nach dem Gesetz Nr. 52/2015, Artikel 3 vom 9. Juni 2015 hat die Verkehrsbehörde eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Gewährleistung von Leistungen im allgemeinen Interesse der Fahrgäste und somit auch zur Bereitstellung von Fahrpreisermäßigungen für Senioren. Die Verwaltungsregel Nr. 36/2012 vom 8. Februar 2012 legt die Voraussetzungen für die Zuweisung des „Sozialpasses +“ fest. Das Ziel dieses Passes ist es, Familien in ihrer Mobilität zu unterstützen und als alternative soziale Ergänzung für die intermodale Nutzung des ÖPNV mit anderen Verkehrsträgern zu dienen. Hierunter fallen u.a. Rentner und Pensionäre, deren monatliches Einkommen gleich dem 1,2-fachen Wert des Sozialhilfeindex ist. 20 Siehe auch https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/ausweise/mobilpass.html (zuletzt aufgerufen am 31.1.2017). 21 Polnisches Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - Dz.U. 2016 poz. 1867 in der geänderten Fassung. http://isap.sejm.gov.pl/DetailsServlet?id=WDU20160001867 (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 14 2.14. Rumänien In Rumänien bieten fast alle Städte eine kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Rentner an oder gewähren eine 50-prozentige Ermäßigung auf die Fahrkosten. In Art. 1 des Gesetzes Nr. 147 vom 26. Juli 2000 ist in Bezug auf Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr für Senioren Folgendes geregelt:22 (1) Rentner des Sozialversicherungssystems, der Sozialversicherung für Landwirte und von anderen Sozialversicherungssystemen erhalten sechsmal pro Jahr auf einfache Reisen im Zug zweiter Klasse einen 50-prozentigen Rabatt. (2) Berechtigte Personen nach Abs. 1, die nicht in der Lage sind, mit der Eisenbahn zu reisen, erhalten auf sechs einfache Fahrten im Inland mit Auto, Schiff oder öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Städten eine 50-prozentige Ermäßigung. Um die Leistungen wahrnehmen zu können, müssen die Rentner hierzu ihren Rentennachweis und einen Identifikationsnachweis vorlegen. Art. 42 des Gesetzes Nr. 92/2007, Absatz (1) zu öffentlichen Verkehrsmittel besagt, dass die finanzielle Deckung der Reisekosten der Personen, die nach o.g. Gesetz von reduzierten Fahrscheinen profitieren, aus dem Staatshaushalt, den örtlichen Budgets oder den Budgets anderer gesetzlicher Einrichtungen erfolgt. 2.15. Schweden Der öffentliche Nahverkehr ist in Schweden im „Lag (2010:1065) om kollektivtrafik“23 geregelt. Das Angebot an Verkehrsmitteln ist in Landkreisen und Gemeinden unterschiedlich. Busse und Bahn werden in den meisten Orten angeboten. Stadtbahnen und Schiffe sind seltener. Eine U- Bahn ist nur in Stockholm verfügbar. Die Preisgestaltung im öffentlichen Nahverkehr ist in Schweden eine lokalpolitische Angelegenheit und kann so gestaltet werden, wie es im Rahmen des regionalen Verkehrsversorgungsplans („trafikförsörjningsplan“) möglich ist. In der Regel werden ermäßigte Tarife für spezielle Gruppen, wie z.B. ältere Menschen, Studenten oder Behinderte, angeboten. Die Höhe der Ermäßigungen ist jedoch unterschiedlich. In mehreren Regionen ist die Nutzung des regionalen ÖPNV auch kostenlos. 22 Deutsche Übersetzung durch Verfasser. 23 http://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningssamling/lag-20101065-om-kollektivtrafik _sfs-2010-1065 (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 15 Das Magazin „Senioren“ der „Schwedischen Vereinigung für schwedische Senioren“ veröffentlichte im Mai 2016 eine Liste der Gemeinden, die einen kostenlosen Nahverkehr für ältere Bürger anbieten.24 Die Gesamtkosten der öffentlichen Verkehrsmittel in Schweden betrugen im Jahr 2015 43 Milliarden Schwedische Kronen (SEK). Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 21 Milliarden SEK und machten 48 Prozent der Gesamtkosten aus. Der Rest bestand aus Zuschüssen aus verschiedenen Regierungsebenen. Die Grafschaften stellten 46 Prozent der Gesamtfinanzierung zur Verfügung, sechs Prozent bestand aus kommunalen Mitteln und ein Prozent aus staatlicher Förderung. Der Anteil der öffentlichen Finanzierung ist in den letzten Jahren gestiegen. 2.16. Slowakei In der Slowakei ist die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel für Senioren in folgenden Städten kostenfrei: Bratislava (ab einem Alter von 70 Jahren), Žilina (ab einem Alter von 62 Jahren) und Košice (ab einem Alter von 68 Jahren). Die Senioren benötigen einen „SeniorPass“, um die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen zu können. Der "SeniorPass" ist unbegrenzt gültig. Ebenso haben Menschen mit schweren Behinderungen und Kinder bis sechs Jahre Anspruch auf kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Studierende haben Anspruch auf einen 50-prozentigen Rabatt mit der „International Student Identity Card (ISIC)“. Rentner bis 62 Jahre, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedslandes sind bzw. einen Dauerwohnsitz in einem EU-Mitgliedsland haben, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung mit den Zügen in der Slowakei. Ab einem Alter von 62 Jahren haben alle Personen ohne Beschränkung durch Staatsbürgerschaft oder Dauerwohnsitz in einem EU-Mitgliedsland Anspruch auf unentgeltliche Beförderung. Weitere Informationen hierzu finden sich in deutscher Sprache unter dem Link: http://www.slovakrail.sk/en/zero-fare/zero-fare-german-lang.html (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017). 2.17. Tschechien In Tschechien können Senioren öffentliche Verkehrsmittel kostenlos oder zu reduzierten Kosten nutzen. So bietet z.B. die tschechische Eisenbahn „České dráhy” Senioren ab einem Alter von 70 Jahren eine spezielle Karte mit dem Namen „IN-Senior“ an, mit der sie kostenlos oder mit einem Rabatt 24 http://www.senioren.se/nyheter/har-aker-seniorer-gratis-buss/ (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 16 reisen können. Weitere Informationen zu der IN-Senior-Karte finden sich in deutscher Sprache unter: http://www.cd.cz/de/vyhody-pro-cestujici/in-karta/aplikace-na-in-karte/-18494/ (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017). Die „RegioJet/Student Agency“, eine der größten tschechischen privaten Verkehrsbetriebe, die Busse und Züge betreibt, bietet Passagieren ab 60 Jahren einen Rabatt von 25 Prozent auf ausgewählten Strecken an. Im regionalen/städtischen Verkehr sind Senioren auch berechtigt, öffentliche Verkehrsmittel unentgeltlich oder ermäßigt zu nutzen. Generell sind die Regionen für den regionalen Nahverkehr und die Kommunen für den lokalen Nahverkehr zuständig. Öffentliche Verkehrsmittel im Gebiet werden aus regionalen bzw. kommunalen Budgets finanziert. In der Hauptstadt Prag können Menschen, die älter als 70 Jahre sind, kostenlos fahren. Ermäßigungen für andere Fahrgäste sind ebenfalls erhältlich. Weitere Informationen finden sich in deutscher Sprache unter dem Link: http://www.dpp.cz/de/fahrten-durch-prag/ (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017). Auch in Brno (Brünn), der zweitgrößten Stadt der Tschechischen Republik, können Passagiere, die älter als 70 Jahre sind, kostenlos fahren. Sie erhalten eine Sonderkarte der „Dopravní podnik města Brna (DPMB)“. Weitere Informationen finden sich in tschechischer Sprache unter: http://www.dpmb.cz/Default.aspx?seo=bezplatna-preprava (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017). 2.18. Ungarn In Ungarn legt die Rechtsverordnung Nr. 85 vom 25. April 2007 über die Vorteile im öffentlichen Personenverkehr25 sowohl die Ermäßigungen im Personennahverkehr als auch die Berechtigungsvoraussetzungen der Kunden fest. Nach dieser Verordnung sind folgende Bürger ab 65 Jahren berechtigt, den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei zu nutzen: Personen mit der ungarischen Staatsbürgerschaft, Personen mit der Staatsbürgerschaft eines anderer Mitgliedstaates der Europäischen Union, Ausländer, die Altersrente von der ungarischen Pensionskasse erhalten, 25 http://njt.hu/cgi_bin/njt_doc.cgi?docid=110816 - nur in ungarischer Sprache (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 17 Ausländer mit ungarischer Nationalität auf der Grundlage des Gesetzes LXII26 von 2001 über ungarische Bürger, die in Nachbarländern leben, Ausländer, die sich in Ungarn auf der Grundlage eines internationalen Abkommens niedergelassen haben, sowie Flüchtlinge. Nach dem Gesetz CLXXXIX27 von 2011 über Ungarns lokale Regierungen und dem Gesetz XLI28 von 2012 über Personenverkehrsdienste ist die Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs eine der obligatorischen Aufgaben der Hauptstadtversammlung und eine fakultative Aufgabe für die lokalen Regierungen oder für ihre Verbände. Artikel 34 des ungarischen Grundgesetzes besagt, dass die lokalen Regierungen Anspruch auf eine verhältnismäßige Haushaltsund /oder sonstige finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung ihrer Pflichtfunktionen haben . Fakultative Aufgaben müssen von den lokalen Regierungen finanziert werden. Das Gesetz XLI von 2012 regelt, dass der Transportdienstleister, der die unentgeltliche Nutzung des Nahverkehrs für bestimmte Passagiere sicherstellt, Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat, da diese Verantwortung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Maßnahme dieser Unterstützung wird durch die Regierungsverordnung Nr. 121 vom 26. Juni 201229 geregelt. 3. Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für Senioren in der Schweiz In der Schweiz gibt es die Möglichkeit einer kostenreduzierten Nutzung des öffentlichen Verkehrs bzw. des ÖPNV für Senioren. Es gibt jedoch - ähnlich wie in Deutschland - auch in der Schweiz keine landesweite einheitliche Regelung. Einzige Ausnahme hierbei ist das landesweit gültige Generalabonnement. Frauen ab 64 Jahren und Männer ab 65 Jahren können ein vergünstigtes Jahres-Generalabonnement erwerben, das auf dem gesamten Streckennetz des öffentlichen Verkehrs und damit auch für den Regionalverkehr und städtischen Ortsverkehr (Busse, Trams, regionaler Schienenverkehr, Postautostrecken, Personenschifffahrt ) genutzt werden kann. Die Tarifhoheit liegt bei den Verkehrsunternehmen bzw. bei den regionalen Verkehrsverbünden. Hierbei haben die Kantone einen wesentlichen Einfluss. Ungefähr ein Drittel der Tarifverbünde bieten vergünstigte Abonnements für Senioren an. Bei den anderen gelten die regulären Erwachsenentarife . 26 http://njt.hu/cgi_bin/njt_doc.cgi?docid=57066.328041 - nur in ungarischer Sprache. (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017). 27 http://njt.hu/cgi_bin/njt_doc.cgi?docid=139876.329300 - nur in ungarischer Sprache. (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017). 28 http://njt.hu/cgi_bin/njt_doc.cgi?docid=148467.323490 - nur in ungarischer Sprache. (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017). 29 http://njt.hu/cgi_bin/njt_doc.cgi?docid=151033.250864 - nur in ungarischer Sprache. (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 18 Im Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) z.B. subventionieren die Wohngemeinde und der Kanton das Umwelt-Abonnement für alle im Gebiet des TNW steuerpflichtigen Personen. Das „U- Abo“ ist im ganzen Verbundgebiet (Nordwestschweiz) ohne zeitliche Begrenzung gültig. Ein Senioren -U-Abo ist derzeit für 67 Schweizer Franken pro Monat erhältlich.30 Weitere Tarifverbünde mit vergünstigten Senioren-Abos (ab 64 bzw. 65 Jahren) sind: Tarifverbund Région de Genève (Unireso)31, Tarifverbund Bern-Solothurn (Libero)32, Tarifverbund Région de Neuchâtel (Onde Verte)33, Tarifverbund Region Schaffhausen (FlexTax)34 sowie Tarifverbund Berner Oberland (BeoAbo)35. Zur Frage der Finanzierung sind als Anlage 1 eine Erläuterung zu den Finanzflüssen im öffentlichen Verkehr und als Anlage 2 ein Finanzflussdiagramm beigefügt. 4. Zusammenfassung Zu der Frage, wie die Möglichkeiten einer kostenfreien oder kostenreduzierten ÖPNV-Nutzung für Senioren in 18 ausgewählten anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz gestaltet sind, liegen für 17 Staaten länderspezifische Informationen vor. Von diesen existiert ausschließlich in Ungarn eine generell kostenfreie Nutzung des ÖPNV für Senioren ab 65 Jahren. Neun Staaten bieten für einzelne Regionen eine kostenfreie Nutzung an, wobei es eine große Bandbreite zwischen den Aussagen, wie z.B. „in der Regel“, „in den meisten Städten“ oder durch die Benennung von Einzelbeispielen (z.B. Finnland, Niederlande), gibt. Litauen hat kein Angebot zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV für Senioren. Aus sechs Staaten liegen hierzu keine expliziten Angaben vor. In 15 Staaten gibt es Angebote einer kostenreduzierten ÖPNV-Nutzung für Senioren. Aus der Slowakei liegen hierzu keine Angaben vor. Aus 13 Ländern liegen, wenn auch zum Teil wenig detaillierte, Angaben zu der Art der Finanzierung vor. Vier Länder machten hierzu keine Angaben. 30 http://www.tnw.ch/tickets-preise/abonnemente/das-u-abo (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017). 31 http://www.unireso.com/fr/tarifs-titres-de-transport (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017). 32 https://www.mylibero.ch/de/abo/libero-abo/ (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017). 33 http://www.ondeverte.ch/titres-de-transport-2015/abonnements/ (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017). 34 http://www.flextax.ch/tickets/flextax-billette/monatsabos (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017). 35 http://www.beoabo.ch/de/abo-preise/ (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 19 Insgesamt ergibt sich zu der unter 1. beschriebenen Fragestellung folgendes Gesamtbild für die ausgewählten EU-Mitgliedstaaten und für die Schweiz: Angebote einer kostenfreien ÖPNV-Nutzung für Senioren Angebote einer kostenreduzierten ÖPNV-Nutzung für Senioren Angaben zur Finanzierung der Maßnahmen Belgien Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Dänemark Keine Angaben Ja Ja Estland Regionale Angebote Ja Keine Angaben Finnland Regionale Angebote Ja Ja Frankreich Keine Angaben Ja Ja Italien Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Lettland Regionale Angebote Ja Ja Litauen Nein Ja Ja Niederlande Regionale Angebote Ja Keine Angaben Norwegen Keine Angaben Ja Ja Österreich Keine Angaben Ja Ja Polen Regionale Angebote Ja Ja Portugal Keine Angaben Ja Keine Angaben Rumänien Regionale Angebote Ja Ja Schweden Regionale Angebote Ja Ja Slowakei Regionale Angebote Keine Angaben Keine Angaben Tschechien Regionale Angebote Ja Ja Ungarn Ja Keine Angaben Ja Schweiz Keine Angaben Ja Ja *** Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 126/16 Seite 20 5. Anlagen Anlage 1 Finanzierungsflüsse im öffentlichen Verkehr. FAKTEN & ARGUMENTE zum öffentlichen Verkehr der Schweiz 2016/2017. S. 26 - 27. Verband öffentlicher Verkehr „VöV“. https://www.voev.ch/de/Service/Publikationen/VoeV-Schriften/Fakten-und- Argumente-zum-oeV-Schweiz (zuletzt aufgerufen am 8.2.2017). Anlage 2 Finanzierung Verkehr. FAKTEN & ARGUMENTE zum öffentlichen Verkehr der Schweiz 2016/2017. S. 46 - 47. Verband öffentlicher Verkehr „VöV“. https://www.voev.ch/de/Service/Publikationen/VoeV-Schriften/Fakten-und- Argumente-zum-oeV-Schweiz (zuletzt aufgerufen am 8.2.2017).