© 2017 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 118/16 Auswirkungen eines Provisionsverbots für unabhängige Finanzberatung Erfahrungen in ausgewählten Staaten Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 118/16 Seite 2 Auswirkungen eines Provisionsverbots für unabhängige Finanzberatung -Erfahrungen in ausgewählten Staaten- Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 118/16 Abschluss der Arbeit: 24.01.2017 Fachbereich: WD 5 Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 118/16 Seite 3 1. Vorgehensweise Ergänzend zum Sachstand „Gesetzliche Regelungen zu Provisionen und unabhängiger Finanzberatung in ausgewählten Staaten“ des Fachbereichs WD 4 (WD 4 - 3000 - 136/16) werden anhand der Studien der Oxera Consulting LLP1 und der RAND Corporation2 bisherige Ergebnisse präsentiert . Beide Studien verweisen in ihren Analysen, dass die Ergebnisse der neuen Regelungen noch unklar seien. Es gebe nur begrenzte vorläufige Belege für die Auswirkungen der bedeutenden Änderungen der Finanzmarktregulierung auf die Verbraucher. 2. Studie der Oxera Consulting LLP Zusammenfassend heißt es in der Oxera-Studie exemplarisch für die Niederlande und das Vereinigte Königreich: „As most regulatory restrictions on commission payments are recent, it appears to be too early to fully assess their impact. In the Netherlands, for example, the regulator plans to wait until 2017 to conduct its post-implementation review. There has been a significant reduction in the number of brokers in the UK, particularly with regard to the banking sector, although these changes are also due to other regulatory changes. Restrictions on commission payments may lead to adverse implications, including higher prices for advice to less wealthy consumers, reduced demand for financial advice, and increased demand for execution-only products. A commission ban could also distort competition between distributors.” Die essentiellen Aussagen der Studie zu den einzelnen Ländern in Hinblick auf Regelungen zur Begrenzung der Provisionen für Finanzdienstleistungen werden im Folgenden wiedergegeben und sind den angegebenen Seiten der Anlage 1 zu entnehmen. - Vereinigtes Königreich (S.22 ff.): Interviews mit Vertretern der Branche (Versicherungsdienstleister, Finanzberater und Verbände ) deuten darauf hin, dass nachteilige Auswirkungen, in Bezug auf den Zugang zu Finanzberatungen zu diesem Zeitpunkt nicht klar seien. Es gibt keine eindeutigen Beweise zum jetzigen Zeitpunkt, dass sich das Verbraucherverhalten erheblich verändert hat obwohl Änderungen möglich seien. Auftretende Effekte, wie z.B. das Absinken der Anzahl der Finanzberater , lassen sich somit nicht eindeutig auf das Verbot von Provisionen oder auf andere Faktoren zurückführen. - Niederlande (S. 29 f.): Da das Provisionsverbot erst seit Januar 2013 besteht, ist es schwer zu bewerten. Darüber hinaus wurden im gleichen Zeitraum (2009-2013) verschiedene verwandte Regelungen umgesetzt , so dass auch die Herausforderung besteht, die Auswirkungen des Verbots und anderer 1 Oxera Consulting LLP: Regulating remuneration systems: effective distribution of financial products, 2015, Anlage 1. http://www.oxera.com/getmedia/c28539cd-c6dc-42e4-9940-a624b0ff47ea/Remuneration-systems_Final-report _Jan2015.pdf.aspx?ext=.pdf (letzter Abruf: 24.01.2017) 2 RAND Corporation: Financial Advice Markets - A Cross-Country Comparison, 2015, Anlage 2. http://www.rand.org/pubs/research_reports/RR1269.html (letzter Abruf: 24.01.2017) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 118/16 Seite 4 Regulierungsbestimmungen zu bestimmen. Der Markt für Finanzberatung scheint sich in den letzten Jahren konsolidiert zu haben. Diese Entwicklung ist nicht notwendigerweise auf das Verbot von Provisionen zurückzuführen, da der Trend zur Konsolidierung bereits vor der Umsetzung des Verbots einsetzte. Aus diesem Grund wird, wie bereits o.g. erst eine weitere Analyse im Jahr 2017 angestrebt. - Dänemark (S. 32): Die Marktauswirkungen der Verordnung werden als sehr begrenzt angesehen, da sich der Umfang des Sektors nicht wesentlich verändert hat. Eine Konsolidierung im Broker-Sektor hatte es schon vor der Umsetzung des Gesetzes gegeben. - Schweden (S. 33): Die Selbstregulierung der Provisionszahlungen für die direkte Schadenversicherung hatte bislang keine Auswirkungen auf den Vertrieb durch unabhängige Makler. - Finnland (S. 33f.): Der finnische Verband der Finanzdienstleister hat nach der Verbotseinführung eine leichte Abnahme der registrierten Versicherungsmakler von rund 270 im Jahr 2004 auf 199 im Jahr 2011 festgestellt. Die geringe Anzahl der registrierten Versicherungsmakler unterstreicht das begrenzte Gewicht dieses Sektors. - Australien (S. 35 f.): Da die Regelung erst seit Juli 2013 vollständig eingeführt wurde, gibt es noch keine Bewertung der Auswirkungen der Reform. 3. Studie der RAND Corporation Ergänzend wird zu den Vereinigten Staaten und Singapur auf die Ergebnisse der Studie der RAND Corporation eingegangen (Anlage 2). - Vereinigte Staaten: Da die Securities and Exchange Commission (SEC) eine einheitliche treuhänderische Verpflichtung für Makler und Anlageberater erarbeiten wollte, diese aber bislang nicht eingeführt hat, liegen auch keine Ergebnisse/Erfahrungen vor. - Singapur: Wie bereits WD 4 ausführte, entschied sich die Monetary Authority of Singapore (MAS) Provisionen nicht zu verbieten, obwohl die Financial Advisory Industry Review (FAIR) teilweise dem britischen Retail Distribution Review (RDR) und dem australischen Future of Financial Advice (FoFA) nachgebildet wurde. Hintergrund war eine im April 2012 durchgeführte Umfrage, in der 80 Prozent der Befragten eine Gebühr für Beratung verweigerten. Die MAS erklärte daraufhin, dass es nicht klar sei, ob die Singapurer bereit seien, ein gebührenpflichtiges Regime zu akzeptieren. Somit liegen auch keine Ergebnisse/Erfahrungen vor. ***