© 2017 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 117/16 Regionale Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Netzentgelte für Übertragungsnetze Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 2 Regionale Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Netzentgelte für Übertragungsnetze Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 117/16 Abschluss der Arbeit: 20. Januar 2017 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 3 1. Vorbemerkungen 4 2. Stromnetzstruktur 4 3. Übertragungsnetzentgelte 7 4. Netzentgeltmodernisierungsgesetz 9 4.1. Referentenentwurf vom 4. November 2016 9 4.2. Gesetzentwurf vom 2. Januar 2017 11 4.3. Aktueller Stand 12 5. Regionale Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte 13 5.1. Kurzstudie der ewi Energy Research & Scenarios gGmbH 13 5.2. Kurzgutachten der Technischen Universität Dresden 25 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 4 1. Vorbemerkungen Der nachfolgende Sachstand befasst sich mit Blick auf die im Auftragsschreiben aufgeworfenen Fragestellungen schwerpunktmäßig mit den regionalen Auswirkungen einer vor allem von Seiten der ostdeutschen Bundesländer geforderten und politisch kontrovers diskutierten bundesweiten Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber Deutschlands . Er gliedert sich in vier Abschnitte. In den beiden ersten Abschnitten wird ein Überblick über die Struktur des Stromnetzes sowie die Höhe der Übertragungsnetzentgelte in Deutschland vermittelt. Hieran schließt sich eine Übersicht über vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegte Gesetzentwürfe zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur sowie die Reaktionen auf die Gesetzentwürfe an. Den Recherchen zufolge ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie derzeit mit den abschließenden vorbereitenden Arbeiten vor der Beschlussfassung des Bundeskabinetts zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur befasst. In den weiteren Abschnitten werden die Ergebnisse zweier Untersuchungen zu den regionalen Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte vorgestellt. Während die erste Studie stärker auf die verschiedenen Spannungsebenen des deutschen Stromnetzes und hier jeweils tätige Energieversorger abstellt, nimmt die zweite Studie vor allem die Auswirkungen in den einzelnen Bundesländern in den Blick; sie umfasst auch Prognosen für das Jahr 2024. 2. Stromnetzstruktur Die Stromnetze in Deutschland werden nach Maßgabe ihrer Aufgabenstellung in Übertragungsnetze und Verteilnetze unterteilt. Übertragungsnetze dienen dem landesweiten und grenzüberschreitenden Transport von Strom über große Entfernungen. Sie werden im Wechselstrombetrieb mit einer Höchstspannung von 220 oder 380 Kilovolt (kV) betrieben. Für die geplanten Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen ist eine Höchstspannung von bis zu 525 kV vorgesehen. Die Stromkreislänge der Übertragungsnetze beträgt insgesamt ca. 35.000 Kilometer (km). Der Anschluss an den europäischen Stromverbund erfolgt über sogenannte Kuppelleitungen.1 Das Höchstspannungsübertragungsnetz wird in Deutschland von vier großen Übertragungsnetzbetreibern mit einem jeweils eigenen Übertragungsnetzgebiet („Regelzone“) betrieben, der Amprion GmbH2, Dortmund, deren Regelzone sich im Wesentlichen auf Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie das westliche Bayern erstreckt, 1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2017). Homepage/Themen/Energie/Stromnetze der Zukunft. Link: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Netze-und-Netzausbau/stromnetze-der-zukunft.html (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 2 Link: http://www.amprion.net/ (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 5 der TenneT TSO GmbH3, Bayreuth, deren Regelzone eine breite Gebietszone von Schleswig- Holstein über Bremen, Niedersachsen und Hessen bis nach Bayern umfasst, der TransnetBW GmbH4, Stuttgart, deren Regelzone sich auf Baden-Württemberg konzentriert, sowie der 50Hertz Transmission GmbH5, Berlin, deren Regelzone sich auf Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen erstreckt. Diese vier Übertragungsnetzbetreiber betreiben gemeinsam ein Informationsportal, www.netztransparenz.de.6 Hierin wird zu den Übertragungsnetzen in Deutschland mitgeteilt: „Die Übertragungsnetze sind das Rückgrat einer modernen Energieversorgung. Sie transportieren auf der Höchstspannungsebene mit 220 und 380 Kilovolt (kV) große Strommengen von den Kraftwerken über weite Distanzen zu den nachgelagerten Verteilungsnetzen in den Regionen und verbinden das deutsche Stromnetz mit denen der Nachbarländer. Verantwortlich für die überregionale Versorgung und Übertragung im Höchstspannungsbereich sind in Deutschland die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Das deutsche Übertragungsnetz ist ca. 35.000 km lang und stellt sicher, dass die rund 82 Millionen Einwohner Deutschlands, das Gewerbe und die Industrie rund um die Uhr immer genau den Strom beziehen können, den sie für ihren persönlichen Bedarf brauchen. Hinter dieser zuverlässigen Energieversorgung stecken über 3000 Mitarbeiter der deutschen ÜNB, die mit ihrer technischen Fachkompetenz für sichere Netze sorgen, diese zukunftsorientiert weiter entwickeln und damit fit machen für eine möglichst regenerative Energieversorgung. Die ÜNB stehen für die Sicherheit und Stabilität des deutschen Energieversorgungssystems und wachen darüber, dass sich Erzeugung und Verbrauch zu jeder Zeit im Gleichgewicht befinden. Das deutsche Übertragungsnetz ist in vier Regionen, sogenannte Regelzonen, unterteilt. 50Hertz betreibt das Höchstspannungsnetz im Norden und Osten Deutschlands. Das Netzgebiet von Amprion liegt schwerpunktmäßig im Westen und Südwesten. TransnetBW verantwortet mehrheitlich das Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg. Das Gebiet der TenneT durchzieht ganz Deutschland und reicht von der Grenze Dänemarks im Norden bis zu den Alpen im Süden.“7 3 Link: http://www.tennet.eu/de/ (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 4 Link: https://www.transnetbw.de/de/ (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 5 Link: http://www.50hertz.com/de/ (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 6 www.netztransparenz.de. Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Link: https://www.netztransparenz.de/ (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 7 www.netztransparenz.de. Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Deutsches Übertragungsnetz . Link: https://www.netztransparenz.de/Allgemeines/Deutsches-Uebertragungsnetz (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 6 Näher auf die Verteilung der Netzgebiete der Übertragungsnetzbetreiber geht eine Kurzstudie der ewi Energy Research & Scenarios gGmbH zu den Auswirkungen einer bundesweiten Vereinheitlichung von Netzentgelten auf der Ebene der Übertragungsnetze ein. Hierin wird der Begriff „Übertragungsnetz “ wie folgt beschrieben: „Das Übertragungsnetz dient der überregionalen Übertragung von elektrischer Energie und erfüllt Verbundaufgaben auf nationaler und internationaler Ebene. Um Verluste gering zu halten, werden sie mit hoher Spannung betrieben (in Deutschland 220 oder 380 kV).15 Die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland sind: 50Hertz (BB, BE, HH, SN, ST, TH), Amprion (BW, BY, HE, NI, NRW, RP, SL), Tennet (BY, HB, HE, NI, NRW, SH) und TransnetBW (BW).“8 Einen geografischen Überblick über die Netzgebiete der vier Übertragungsnetzbetreiber vermittelt die folgende Abbildung9: Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung. 8 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). Bertsch, Joachim/Kruse, Jürgen/Schweter, Helena. Kurzstudie: Bundesweite Vereinheitlichung von Netzentgelten auf Übertragungsnetzebene. Im Auftrag der Amprion GmbH. November 2016. Köln. S. IV. Link: http://www.ewi.research-scenarios.de/cms/wp-content/uploads /2016/11/Kurzstudie_ewi_ERS_Netzentgelte.pdf (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). (Anlage 2) Die hochgestellte Ziffer 15 innerhalb des Zitats markiert im Originaltext eine Quellenangabe. 9 Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2013). Berkel, Manuel. Dossier Energiepolitik. Ausbau des Stromnetzes . Berlin. 1.3.2013. S. 3. Link: https://www.bpb.de/politik/wirtschaft/energiepolitik/148524/ausbau-desstromnetzes (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). Unter dem Schaubild findet sich folgende Erläuterung: „Regelzonen deutscher Übertragungsnetzbetreiber Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de (bpb)“. (Ebenda). Vgl. auch 50 Hertz Transmission GmbH/Amprion GmbH/TenneT TSO GmbH/TransnetBW GmbH (2017). Netzentwicklungsplan Strom. Übertragungsnetzbetreiber. Das Übertragungsnetz. Link: https://www.netzentwicklungsplan .de/de/content/die-%C3%BCbertragungsnetzbetreiber (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 7 Die Verteilnetze dienen demgegenüber der Weiterleitung des Stroms bis hin zum Endverbraucher . Sie erstrecken sich auf drei Spannungsebenen, die Hochspannungsebene (60 kV bis 220 kV) mit einer Stromkreislänge von ca. 77.000 km, die Mittelspannungsebene (6 kV bis 60 kV) mit einer Stromkreislänge von ca. 479.000 km sowie die Niederspannungsebene (230 V oder 400 V) mit einer Stromkreislänge von ca. 1.123.000 km. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie dient das Hochspannungsnetz der Grobverteilung von Strom. Dieser werde aus dem Höchstspannungsnetz zu Umspannwerken von Ballungszentren oder großen Industriebetrieben geleitet. Das Mittelspannungsnetz verteile den Strom dann weiter an regionale Transformatorenstationen oder direkt an größere Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser oder Fabriken. Über das Niederspannungsnetz erfolge die Feinverteilung des Stroms. Hieran angeschlossen seien u. a. private Haushalte, kleinere Industriebetriebe und Verwaltungseinrichtungen.10 Im Bereich der Weiterverteilung des Stroms unterhalb der Höchstspannungsebene ist eine Vielzahl regionaler und kommunaler Stromnetzbetreiber tätig. Einen Überblick über die einzelnen Stromnetzbetreiber vermittelt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) über ihre Informationsseite „Listen der Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen“ zum Stand 28. November 2016 unter dem Link https://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen _Institutionen/DatenaustauschundMonitoring/UnternehmensStammdaten/Uebersicht_Netzbetreiber _VersorgUntern/UebersichtStromUndGasnetzbetreiber_node.html (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 3. Übertragungsnetzentgelte Die Netzentgelte in den Regelzonen der vier Übertragungsnetzbetreiber weichen teilweise erheblich voneinander ab. Hierfür sind u. a. strukturelle und demografische Gründe verantwortlich. Insbesondere die ostdeutschen, aber auch die norddeutschen Bundesländer verzeichnen überproportional hohe Übertragungsnetzentgelte. Einen entsprechenden Eindruck vermittelt folgende tabellarische Übersicht über die Netzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber auf der Höchstspannungsebene im Jahr 2015; sie ist der oben zitierten Kurzstudie der ewi Energy Research & Scenarios gGmbH entnommen:11 10 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2017). Homepage/Themen/Energie/Stromnetze der Zukunft . Link: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Netze-und-Netzausbau/stromnetze-der-zukunft.html (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 11 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 5. Die Überschrift der Tabelle lautet: „Tabelle 1: Netzentgelte der Höchstspannung 2015“, als Quelle wird unter der Tabelle angegeben: „Quelle: ÜNB-Veröffentlichungen“. (Ebenda). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 8 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. Zu dieser Übersicht stellt die Kurzstudie fest: „Es wird deutlich, dass sich die Netzentgelte der ÜNB teils sehr stark zwischen den einzelnen Netzgebieten unterscheiden. Tennet und 50Hertz weisen im Vergleich zu Amprion und Transnet BW höhere Netzentgelte im Jahr 2015 auf. Zudem zeigen sich die Unterschiede der Netznutzer in Bezug auf die Jahresbenutzungsdauer. Netznutzer mit weniger als 2.500 Jahresbenutzungsstunden haben einen niedrigeren Leistungs-, dafür aber einen höheren Arbeitspreis im Vergleich zu den anderen Netznutzern.“12 Für das Jahr 2017 werden laut dieser Studie von den Übertragungsnetzbetreibern folgende Netzentgelte auf der Höchstspannungsebene prognostiziert:13 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. 12 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 4. 13 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 14. Die tabellarische Übersicht trägt die Überschrift „Tabelle 11: Netzentgelte Höchstspannung 2017“, als Quelle wird unter der Tabelle „UNB-Veröffentlichungen“ angegeben. Zur Berechnungsmethode vgl. ebenda, S. 14f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 9 4. Netzentgeltmodernisierungsgesetz 4.1. Referentenentwurf vom 4. November 2016 Vor dem Hintergrund der Auswirkungen einer zunehmenden dezentralen Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen auf die Entwicklung der Netzentgelte hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 4. November 2016 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur veröffentlicht. Dieser als Referentenentwurf gekennzeichnete Gesetzentwurf sah vor, durch eine Ergänzung der Verordnungsermächtigung nach § 24 Energiewirtschaftsgesetz die Ermächtigungsgrundlage für eine bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte zu schaffen. Er zielte darüber hinaus darauf ab, die Zahlungen für die so genannten vermiedenen Netzentgelte im Rahmen einer Übergangsregelung schrittweise abzuschmelzen und schließlich ganz einzustellen. Ein Netzentgeltmodernisierungsgesetz in der Fassung des Referentenentwurfs hätte insofern lediglich die Ermächtigung dafür geschaffen, im Wege einer Rechtsverordnung eine bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte herbeizuführen. Die Ausgestaltung der Umsetzungsbedingungen und der Erlass der entsprechenden Verordnung wäre anschließend Aufgabe des Verordnungsgebers gewesen.14 Der Referentenentwurf sowie das regierungsinterne Anhörungsverfahren haben bei den beteiligten Kreisen im Hinblick auf die angestrebte bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ein überwiegend kritisches Echo gefunden. Während der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. vor allem eine sorgfältige Abwägung unter ausreichender Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftskreise vor Einleitung des Verordnungsverfahrens anmahnt 15, moniert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne), die vorgeschlagene Regelung greife zu kurz. „Mindestens müssten die Übertragungsnetzbetreiber zum Führen einer einheitlichen Regelzone verpflichtet werden. Schon damit könnten wichtige Kosteneinsparungen 14 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2016). Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie [III C 2]. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz – NEMoG). Berlin. 4.11.2016. Vgl. auch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2016). Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur. Hintergrundpapier. (Anlage 1). Zu Begriff und Begründung der „vermiedenen Netzentgelte“ vgl. ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. IV. sowie Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt (2016). Monitoringbericht 2016. Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWB. Bonn. Stand: 30. November 2016. S. 118f. Link: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen /DatenaustauschUndMonitoring/Monitoring/Monitoringbericht2016.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 15 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (2016). Stellungnahme. Netzentgeltmodernisierungsgesetz . NEMoG. Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 4. November 2016. Berlin, 11. November 2016. S. 7f. Link: https://www.bdew.de/internet .nsf/id/1DE63E22A74139D7C125806B003A6F20/$file/BDEW_Stellungnahme_NEMOG_11112016_web.pdf (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 10 realisiert und die Systemführung vereinfacht werden.“16 Auch der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund äußern sich in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisch zur vorgesehenen Verordnungsermächtigung. Nach ihrer Auffassung ist dieser Ansatz nicht zielführend. Aufgrund der vielfältigen Betroffenheit verschiedener Akteure und der unterschiedlichen Betroffenheitssituation sei es vielmehr angebracht, von Seiten der Bundesregierung in einen breiten Dialog mit den beteiligten Akteuren einzutreten. In diesem Sinne sei eine Verordnungsermächtigung nicht der richtige Ansatz; stattdessen sollte der Weg eines formellen Gesetzgebungsverfahrens gewählt werden.17 Ein weitgehend positives Echo hat der Referentenentwurf dagegen beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) sowie dem Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) gefunden. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme begrüßen sie die geplante regionale Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte . Die im Gesetzentwurf enthaltene Verordnungsermächtigung sei der erste Schritt, allerdings müsse die entsprechende Verordnung auch zeitnah umgesetzt werden.18 Der Referentenentwurf war wiederholt Gegenstand der Berichterstattung in der Presse. Die Pressebeiträge lassen erkennen, dass die angestrebte bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte in den nördlichen und östlichen Bundesländern wegen der zu erwartenden Absenkung der Übertragungsnetzentgelte positiv aufgenommen wurde. In den westlichen Bundesländern stieß der Referentenentwurf wegen der dort zu erwartenden Anhebung der Übertragungsnetzentgelte dagegen auf ein vorwiegend kritisches Echo.19 Im Hinblick auf das weitere Verfahren teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Regierungspressekonferenz vom 23. Dezember 2016 mit: 16 Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne). bne-Stellungnahme zum Referentenentwurf Netzentgeltmodernisierungsgesetz . bne-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur des BMWi. Berlin. 11. November 2016. S. 1f. Link: http://www.bne-online.de/de/system/files /files/attachment/20161111%20bne%20Stellungnahme%20BMWi%20Referentenentwurf%20NEMoG.pdf (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 17 Vgl. Deutscher Städtetag/Deutscher Städte- und Gemeindebund (2016). Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz – NEMoG). Berlin . 11. November 2016. S. 1f. Link: http://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2016/Stellungnahme %20des%20DStGB%20zum%20Netzentgeltmodernisierungsgesetz/Stellungnahme_DST_DSTGB_Gesetz %20Modernisierung%20Netzentgeltstruktur.pdf (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 18 Vgl. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)/HDE Handelsverband Deutschland (HDE) (2016). Gemeinsame Stellungnahme. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur. Berlin. 11. November 2016. Link: http://einzelhandel.de/images/Umwelt/Reimann/16_11_11_vzbv-HDE_Stellungnahme_Netzentgeltmodernisierungsgesetz .pdf (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 19 Vgl. Gabriel verteilt Netzkosten neu. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 03.11.2016. S. 18; Koch, Hannes. Mehr Gerechtigkeit bei den Stromkosten. In: Berliner Morgenpost. 03.11.2016. S. 6; Koch, Hannes. Großzügige Umverteilung. In: die Tageszeitung. 06.12.2016. S. 8; Strom im Westen teurer. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 13.12.2016. S. 17; Funk, Albert. Strompreise: Osten klagt über Nachteile. In: Der Tagesspiegel. 15.12.2016. S. 6; Böldt, Daniel. Teurer Strom in Nord-Ost. In: die Tageszeitung. 05.01.2017. S. 8. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 11 „Unser Ziel ist es, die regionalen Unterschiede bei den Netzentgelten zu verringern und hier zu einer fairen Lastenverteilung zu kommen. Deswegen haben wir vor einiger Zeit den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur erarbeitet. Wir haben hierzu die Länderund Verbändeanhörung und die Ressortabstimmung durchgeführt. Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der finalen Überarbeitung. Wir gehen davon aus, dass wir damit zügig ins Kabinett gehen können.“20 4.2. Gesetzentwurf vom 2. Januar 2017 Mit Datum 2. Januar 2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur veröffentlicht. Er trifft Regelungen für einen schrittweisen Abbau der Zahlungen für vermiedene Netzentgelte, enthält dagegen keine Bestimmungen mehr, die eine bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ermöglichen würden.21 In der Regierungspressekonferenz vom 9. Januar 2017 bestätigte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuregelung der Netzentgelte, in dessen Fokus der Versuch stehe, die vermiedenen Netzentgelte abzuschmelzen, in Kürze dem Bundeskabinett vorgelegt werden solle. Eine bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte sei nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfes. In den Abstimmungen mit den Ländern und Verbänden habe man sich auf eine Abschmelzung der vermiedenen Netzentgelte verständigen können; eine bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sei dagegen nicht einigungsfähig gewesen.22 Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. Januar 2017 hat vor allem in den östlichen Bundesländern lebhafte Kritik hervorgerufen. In den Bundesländern, in denen die Übertragungsnetzentgelte in der Folge angestiegen wären, hierunter Nordrhein- 20 Die Bundesregierung (2016). Aktuelles. Mitschrift Pressekonferenz. Im Wortlaut. Regierungspressekonferenz vom 23. Dezember. Berlin, 23. Dezember 2016. Link: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift /Pressekonferenzen/2016/12/2016-12-23-regpk-breg.html (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). Die zitierte Aussage findet sich am Ende der Mitschrift. 21 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2017). Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz ). Bearbeitungsstand: 02.01.2017, 16.22 Uhr. Berlin. Link: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion /PDF/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-modernisierung-der-netzentgeltstruktur,property=pdf,bereich =bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). 22 Vgl. Die Bundesregierung (2017). Aktuelles. Mitschrift Pressekonferenz. Im Wortlaut. Regierungspressekonferenz vom 9. Januar 2017. Berlin. 9. Januar 2017. Link: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift /Pressekonferenzen/2017/01/2017-01-09-regpk.html;jsessionid =20A379815A1B513D35CA7610A82FB2CE.s5t2 (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). Vgl. auch: Bund lässt Ost-Länder auflaufen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 10.01.2017. S. 16.; Kreutzfeldt, Malte. Ost-Strom bleibt teurer. In: die Tageszeitung. 10.01.2017. S. 8. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 12 Westfalen, ist der Gesetzentwurf dagegen begrüßt worden.23 Hierzu heißt es in einem Presseartikel der Süddeutschen Zeitung vom 11. Januar 2017: „Mit einem Kurswechsel bei der Berechnung von Netzentgelten hat sich Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) den Zorn ostdeutscher Bundesländer zugezogen. Sie pochen seit Jahren darauf, die Kosten des Stromnetzes nicht mehr regional, sondern bundesweit auf die Stromkunden umzulegen. Dies würde vor allem den Norden und Osten entlasten. Da hier besonders viel Ökostrom abtransportiert werden muss, sind die Netzentgelte hier höher als im Westen. Doch in einem Gesetzentwurf, der die Struktur der Netzentgelte neu regeln soll, tauchen entsprechend Passagen nicht mehr auf. Als erstes hatte darüber die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) will sich damit nicht abfinden, auch Schleswig-Holstein protestiert. Aus Nordrhein-Westfalen dagegen erntet Gabriel Dank.“24 4.3. Aktueller Stand Neueren Medienberichten zufolge soll der Gesetzentwurf vom 2. Januar 2017 aufgrund der Kritik insbesondere von Seiten der ostdeutschen Bundesländer vor der Beschlussfassung des Bundeskabinetts überarbeitet werden. So meldet die Nachrichtenagentur Reuters am 17. Januar 2017: „Die bundesweite Angleichung der Haushalts- und Industrie-Abgaben für Stromleitungen kommt Regierungs- und Koalitionskreisen zufolge doch noch. Auf Druck vor allem der ostdeutschen Länder werde weiter an einem Netz-Gesetzentwurf gearbeitet, der dies mit berücksichtige , sagten Regierungs- und Koalitionsvertreter am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters . Allerdings würden einheitliche Netzkosten dann voraussichtlich schrittweise über mehrere Jahre umgesetzt. Angepeilt sei ein Kabinettsbeschluss in der nächsten Woche.“25 In ihrer Ausgabe vom 17. Januar 2017 teilt die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einem Presseartikel zum selben Thema u. a. mit: 23 Vgl. Gabriel lässt Osten auf hohen Stromkosten sitzen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 07.01.2017. S. 19; „Neue Länder empört über Gabriel“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 07.01.2017. S. 1. „Kritik an geplanter Reform der Netzentgelte weitet sich aus. Auch Bayern fordern gerechte Verteilung der Kosten “. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 09. Januar 2017. S. 17. Bund lässt Ost-Länder auflaufen“. In Frankfurter Allgemeine Zeitung. 10.01.2017. S. 16. Kreutzfeldt, Malte. Ost-Strom bleibt teurer. In: die Tageszeitung. 10.01.2017. S. 8. „Ost-Ministerpräsidenten protestieren bei Gabriel“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 12.01.2017. S. 17. Mihm, Andreas. Schwere Rüge für Gabriel. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 12.01.2017. S. 15. Taubert, Christian. Von ungerechten Netzentgelten und hohen politischen Wellen. In: Lausitzer Rundschau. 19.01.2017. S. 2. 24 Gabriel entfacht Länder-Streit. In: Süddeutsche Zeitung. 11.01.2017. S. 17. 25 Nachrichtenagentur Reuters. Regierungskreise – Strompreis-Angleichung kommt doch noch. Link: http://nachrichten .btg/index.php/news/printMeldung/ID/1acc3c957ecbd12367ecff181357c4d1/type/tnews (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 13 „Das Bundeskabinett wird an diesem Mittwoch nicht wie geplant über das Gesetz zur Reform der Stromnetzkosten entscheiden. Die Vorlage aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wurde nach Informationen dieser Zeitung am Montagabend von der Tagesordnung genommen. Hintergrund sind Proteste vor allem ostdeutscher, aber auch anderer Landesregierungen. Diese beklagen, dass entgegen früherer Zusagen der Bundesregierung das Vorhaben aus dem Entwurf getilgt worden war, die Netzkosten auf ganz Deutschland umzulegen .“26 Ein Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erklärte in der Regierungspressekonferenz vom 18. Januar 2017, dass die Arbeiten an dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur derzeit finalisiert würden und das Bundeswirtschaftsministerium hierzu weiterhin eine zügige Kabinettsbefassung anstrebe.27 5. Regionale Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte 5.1. Kurzstudie der ewi Energy Research & Scenarios gGmbH Die gemeinnützige ewi Energy Research & Scenarios gGmbH „versteht sich als Wissensfabrik mit dem Ziel, neues Wissen über zunehmend komplexe Energiemärkte zu schaffen, zu verbreiten und nutzbar zu machen.“ 28 In ihrer Kurzstudie vom November 2016 greift sie nach eigenen Angaben den Vorschlag einer bundesweiten Vereinheitlichung von Übertragungsnetzentgelten auf und quantifiziert deren Auswirkungen auf die Netzentgelte und einzelne Letztverbraucher im Vergleich zum Status Quo der aktuellen Netzentgeltsystematik für die Jahre 2015 und 2017. Hierbei werde auf die veröffentlichten Zahlen zu den Netzentgelten der Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber zurückgegriffen.29 Die Kurzstudie ist dem vorliegenden Sachstand als Anlage 2 beigefügt . 26 Keine Entscheidung über Netze. Kabinett zieht Gesetzentwurf Gabriels zurück. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung . 17.01.2017. S. 19. 27 Vgl. Die Bundesregierung (2017). Aktuelles. Mitschrift Pressekonferenz. Im Wortlaut. Regierungspressekonferenz vom 18. Januar 2017. Berlin. 18. Januar 2017. Link: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift /Pressekonferenzen/2017/01/2017-01-18-regpk.html (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). Den Begriff „finalisiert“ erklärte der Sprecher wie folgt: „Das bedeutet, dass Gespräche darüber geführt werden, wie man diesen Gesetzentwurf letztlich einstimmig abschließen und im Kabinett dazu einen Beschluss fassen kann.“ (Ebenda). 28 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. Webseite/Über uns. Ewi ER & S – eine Wissensfabrik. Köln. Link: http://www.ewi.research-scenarios.de/de/ueber-uns/ (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). Alleiniger Gesellschafter der ewi Energy Research & Scenarios gGmbH ist die Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln e. V. 29 Vgl. ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). S. 3. Im Hinblick auf die methodische Vorgehensweise wird auf die entsprechenden Angaben in der Studie verwiesen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 14 Bei einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte werden laut Studie erwartungsgemäß die Netzentgelte in Gebieten mit aktuell niedrigen Netzentgelten ansteigen, in Gebieten mit aktuell hohen Netzentgelten dagegen sinken.30 Darüber hinaus habe eine Vereinheitlichung der Netzentgelte der Übertragungsnetzebene durch Kostenwälzung auch Auswirkungen auf die Netzentgelte der nachgelagerten Spannungsebenen. Für deren Berechnung seien verschiedene Netzbetreiber ausgewählt worden, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt seien und gleichzeitig die Übertragungsnetzregionen abdecken. Hierbei sei die Wahl auf die Netzbetreiber Bayernwerk AG, Mitnetz GmbH, Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, Stromnetz Hamburg, Netrion GmbH (Mannheim) und Westnetz GmbH gefallen.31 Die Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte auf die die Netzentgelte der Hochspannungsebene fasst die Studie für das Jahr 2015 in folgender tabellarischer Übersicht zusammen; hierbei sind die tatsächlichen Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber im Jahr 2015 in Klammern dargestellt.32 30 Vgl. ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 7. 31 Vgl. ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 8f. Zur Westnetz GmbH wird in einer Fußnote mitgeteilt: „Die Westnetz GmbH erfüllt das Kriterium der veröffentlichten Daten nicht für alle Spannungsebenen, wurde jedoch als Vergleich für die Hochspannung hinzugenommen , da die Struktur der Westnetz GmbH sich stark von der Struktur der Netzgesellschaft Düsseldorf unterscheidet , jedoch beide an das Übertragungsnetz von Amprion angeschlossen sind.“ (ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 9). 32 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 9. Die Tabelle ist mit der Überschrift „Tabelle 5: Hochspannungsnetzentgelte ausgewählter Verteilnetzbetreiber für 2015“ versehen, unter der Tabelle wird als Quelle „Veröffentlichungen der Verteilnetzbetreiber und eigene Berechnungen “ angegeben. (Ebenda, S. 9). Erläuternd teilt die Studie im ihrem Glossar zum Begriff „Arbeitspreis“ mit: „Das Netzentgelt pro Entnahmestelle besteht aus einem Jahresleistungspreis in Euro/kW und einem Arbeitspreis in Cent/kWh. Das Jahresleistungsentgelt ist das Produkt aus dem jeweiligen Jahresleistungspreis und der Jahreshöchstleistung in kW der jeweiligen Entnahme im Abrechnungsjahr. Das Arbeitsentgelt ist das Produkt aus dem jeweiligen Arbeitspreis und der im Abrechnungsjahr jeweils entnommenen elektrischen Arbeit in kWh.1“ (ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. II. Unter der hochgestellten Ziffer 1 wird im Originaltext auf eine Fußnote mit dem Wortlaut „§ 17 StromNEV“ verwiesen“. (Ebenda). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 15 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. Zu dieser Übersicht wird zusammenfassend mitgeteilt: „Erwartungsgemäß steigen (sinken) die Netzentgelte jener Verteilnetzbetreiber, die sich in Übertragungsnetzgebieten mit relativ geringen (hohen) spezifischen Jahreskosten befinden.“33 Anschließend werden die Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte auf die Netzentgelte der Ebene der Mittelspannung im Jahr 2015 dargestellt:34 33 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 9. 34 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 10. Die Tabelle trägt die Überschrift: „Tabelle 6: Mittelspannungsnetzentgelte ausgewählter Verteilnetzbetreiber für 2015“, unter ihr wird als Quelle „Veröffentlichungen der Verteilnetzbetreiber und eigene Berechnungen“ angegeben . (Ebenda, S. 10). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 16 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. Zusammenfassend stellt die Kurzstudie zu dieser Tabelle fest: „Analog zu den Netzentgelten auf Hochspannungsebene steigen (sinken) die Netzentgelte für Verteilnetzbetreiber, die sich in ÜNB- Gebieten mit aktuell niedrigen (hohen) spezifischen Jahreskosten befinden.“35 Was die Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte auf die Netzentgelte der Ebene der Niederspannung anbelangt, so gelangt die Kurzstudie für das Jahr 2015 zu folgenden quantitativen Ergebnissen:36 35 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 10. 36 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 10. Die Tabelle trägt die Überschrift: „Tabelle 7: Niederspannungsnetzentgelte ausgewählter Verteilnetzbetreiber für 2015“, unter ihr wird als Quelle „Veröffentlichungen der Verteilnetzbetreiber und eigene Berechnungen“ angegeben . (Ebenda, S. 10). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 17 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. Zu dieser tabellarischen Übersicht stellt die Studie zusammenfassend fest: „Die Auswirkungen auf die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber sind analog zu der Hoch- bzw. Mittelspannung, jedoch in abgeschwächter Form, da der Anteil der gewälzten Übertragungsnetzkosten an den Gesamtkosten abnimmt.“37 Abschließend werden die Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte auf die Letztverbraucher für das Jahr 2015 untersucht. Hierzu teilt die Kurzstudie erläuternd mit: „Um die Auswirkungen der Netzentgeltveränderungen zu veranschaulichen, werden für ausgewählte Letztverbraucherprofile der Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung die momentanen und veränderten Netzentgelte berechnet. Es werden zwei Nutzungsprofile pro Netzebene auf Basis öffentlich verfügbarer Quellen ausgewählt.26 In der Niederspannung werden ein Gewerbe- sowie ein durchschnittlicher Haushaltsletztverbraucher ohne Leistungsmessung betrachtet.27“38 Einen Überblick über die Auswirkungen auf die Netzentgelte der Letztverbraucher vermitteln die beiden nachfolgenden tabellarischen Übersichten:39 37 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 10. 38 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 11. Die im zitierten Text hochgestellten Ziffern 26 und 27 markieren Fußnoten. 39 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 12f. Die erste Tabelle ist mit der Überschrift „Tabelle 9: Vergleich Netzentgelte der Letztverbraucher mit Leistungsmessung 201528“, die zweite Tabelle mit der Überschrift „Tabelle 10: Vergleich Netzentgelte der Letztverbraucher ohne Leistungsmessung 2015“ versehen. Als Quelle wird unter beiden Tabellen „Eigene Berechnungen“ angegeben. (Ebenda). Die hochgestellte Ziffer 28 in der Überschrift der Tabelle 9 markiert im Originaltext eine Fußnote. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 18 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 19 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. Im Hinblick auf die Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte auf die Letztverbraucher im Jahr 2015 gelangt die Kurzstudie zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: „Eine bundesweite Vereinheitlichung von Übertragungsnetzentgelten führt erwartungsgemäß dazu, dass Netzentgelte für Letztverbraucher steigen oder sinken, je nachdem in welchem Übertragungsnetzgebiet sie sich befinden. Für Letztverbraucher in den Netzgebieten von Amprion und TransnetBW steigen die Netzentgelte, während sie in den Netzgebieten von 50Hertz und Tennet sinken. Die Analyse der Netzentgeltbelastungen verschiedener Nutzertypen zeigt, dass insbesondere Letztverbraucher in den hohen Spannungsebenen bei einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte erheblich be- bzw. entlastet würden. So steigen (sinken) die Netzentgeltbelastungen je nach betrachtetem Letztverbraucher im Höchstspannungsnetz im Jahr 2015 um bis zu 31 % (-14 %). In den nachgelagerten Spannungsebenen fallen die prozentualen Veränderungen geringer aus: In der Hochspannungsebene verändern sich die Netzentgelte für die Letztverbraucher um 16 % (-6 %), in der Mittelspannung um 6 % (-3 %). Absolut ändern sich die Netzentgelte damit im sechs- bis siebenstelligen Euro-Bereich in der Hoch- und Höchstspannung sowie im vier- bis unteren fünfstelligen Euro-Bereich in der Mittelspannung. Die Netzentgeltbelastung von Gewerbe- und Haushaltskunden ohne Leistungsmessung am Niederspannungsnetz steigt (sinkt) im Jahr 2015 um bis zu 2,6 % (-1,3 %). Absolut bedeutet dies für Haushaltskunden Veränderungen im einstelligen Euro-Bereich pro Jahr.“40 40 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 14. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 20 Zusätzlich vermittelt die Kurzstudie einen Ausblick auf das Jahr 2017. Hierzu wird auf der Grundlage der von den vier Übertragungsnetzbetreibern für das Jahr 2017 veröffentlichten Netzentgelte ein bundesweit einheitliches Netzentgelt für die Höchstspannungsebene berechnet.41 Über die Auswirkungen auf die Entgelte der Hochspannungsebene im Jahr 2017 gibt folgende Tabelle Auskunft:42 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. In einer zweiten tabellarischen Übersicht wird über die Auswirkungen auf die Entgelte der Mittelspannungsebene im Jahr 2017 informiert:43 41 Zu den Einzelheiten vgl. ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 14. Vgl. auch S. 8 des vorliegenden Sachstandes. 42 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 25. Die Tabelle trägt die Überschrift „Tabelle 20: Hochspannungsnetzentgelte für 2017 bei bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelten“. Als Quelle wird unter der Tabelle angegeben: „Veröffentlichungen der Verteilnetzbetreiber und eigene Berechnungen“. (Ebenda). 43 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 25. Die Tabelle trägt die Überschrift „Tabelle 21: Mittelspannungsnetzentgelte für 2017 bei bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelten“. Als Quelle wird unter der Tabelle angegeben: „Veröffentlichungen der Verteilnetzbetreiber und eigene Berechnungen“. (Ebenda). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 21 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. Für die Niederspannungsebene werden für das Jahr 2017 folgende Daten angegeben:44 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. Über die Auswirkungen auf die Letztverbraucher im Jahr 2017 informieren die beiden nachfolgenden Tabellen. Der Studie zufolge „zeigen sich die gleichen Tendenzen wie im Jahr 2015, allerdings mit wesentlich höheren Ausschlägen“.45 44 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 26. Die Tabelle trägt die Überschrift „Tabelle 22: Niederspannungsnetzentgelte für 2017 bei bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelten“. Als Quelle wird unter der Tabelle angegeben: „Veröffentlichungen der Verteilnetzbetreiber und eigene Berechnungen“. (Ebenda). 45 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 16f. Die erste Tabelle trägt die Überschrift „Tabelle 13: Vergleich Netzentgelte der Letztverbraucher mit Leistungsmessung 2017“, die zweite Tabelle die Überschrift „Tabelle 14: Vergleich Netzentgelte der Letztverbraucher ohne Leistungsmessung 2017“. Unter beiden Tabellen wird als Quelle „Eigene Berechnungen“ angegeben. (Ebenda). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 22 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 23 Quelle: ewi Energy Research & Scenarios gGmbH. Zusammenfassend gelangt die Untersuchung für das Jahr 2017 zu folgendem Ergebnis: „Durch den Anstieg der Gesamtkosten der Übertragungsnetzebene bis zum Jahr 2017 verstärken sich die Entwicklungen aus dem Jahr 2015 deutlich. Die maximalen Änderungen liegen nun bei 72 % (-28 %) auf Höchstspannungs-, 48 % (-20 %) auf Hochspannungs-, 15 % (-7 %) auf Mittelspannungs- und 6 % (-3 %) auf Niederspannungsebene. Absolut verändert sich die Netzentgeltbelastung für die betrachteten Letztverbraucher auf Hoch- und Höchstspannungsebene zum großen Teil um Beträge im Millionen-Euro-Bereich. Auch in der Mittelspannung erhöht sich die absolute Netzentgeltbelastung deutlich: um teils fünfstellige Beträge im Vergleich zu 2015. Für Haushalte in der Niederspannung ohne Leistungsmessung ergeben sich absolute Veränderungen von maximal 11 Euro pro Jahr.“46 46 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 18. Im Hinblick auf das Netzgebiet der Netrion GmbH (Mannheim) stellt die Kurzstudie darüber hinaus fest: „Als Besonderheit der Zahlen für 2017 fällt auf, dass die Belastung der Letztverbraucher im Netzgebiet der Netrion GmbH (Mannheim) in der Hochspannung prozentual stärker steigt, als in der vorgelagerten Netzebene von TransnetBW. Dies erklärt sich durch die Diskrepanz zwischen den veröffentlichten Netzentgelten der Netrion GmbH für 2017 und der Annahmen zur Entwicklung der vertikalen Netzlast in der Hochspannung. Es wird angenommen , dass sich die entnommenen Höchstlasten und Bezugsmengen aus den vorgelagerten Netzen, sowie die Jahreshöchstlasten bei Netrion entsprechend der Entwicklung der vertikalen Netzlast von TransnetBW verhalten . Dies bedeutet, dass sich auf jeder Spannungsebene die Höchstentnahmelast und Jahreshöchstlast um 2 % p.a. und die Bezugsmenge um 3 % p.a. reduziert. Durch die Kombination der Annahmen mit den veröffentlichten Netzentgelten von Netrion für 2017 ergibt sich eine Überschätzung der gewälzten Kosten. Aufgrund von Datenverfügbarkeit und aus Konsistenzgründen wird die Berechnungsmethodik jedoch beibehalten, da bei den übrigen Verteilnetzbetreibern und in den Spannungsebenen unterhalb der Hochspannungsebene unter den getroffenen Annahmen keine Besonderheiten auszumachen sind.“ (Ebenda, S. 18). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 24 Im Anhang der Kurzstudie finden sich darüber hinaus tabellarische Übersichten zu den Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte auf die verschiedenen Spannungsebenen unter Berücksichtigung einer dezentralen Stromerzeugung.47 In ihrem abschließenden Fazit gelangt die Kurzstudie u. a. zu folgenden Ergebnissen: „Eine Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene führt zu einer deutlichen Veränderung der Entgeltbelastung für Letztverbraucher. Die Richtung und Höhe der Veränderung hängt dabei vom Netzgebiet und der Spannungsebene ab. In den Netzgebieten von Amprion und TransnetBW steigt die Letztverbraucherbelastung, wohingegen sie in den Netzgebieten von 50Hertz und Tennet sinkt.( … ) Je höher die Spannungsebene, an der die Letztverbraucher angeschlossen sind, desto ausgeprägter sind diese Veränderungen. Für das Jahr 2015 ergibt sich beispielsweise auf der Höchstspannungsebene ein Anstieg (eine Senkung) der Netzentgeltbelastungen der betrachteten Letztverbraucher um bis zu 31 % (-14 %), während auf der Niederspannungsebene lediglich eine Veränderung von 2,6 % (-1,3 %) zu beobachten ist. Dies entspricht für Industrieunternehmen einer absoluten Veränderung von -1,1 Mio. bis 1,8 Mio. Euro. Für Haushalte ergeben sich Bandbreiten von -3 bis +3 Euro in 2015. Dieser Effekt lässt sich darauf zurückführen, dass in der aktuellen Netzentgeltsystematik die Kosten einer Netzebene gemeinsam durch die Letztverbraucher( … ) dieser Ebene und über die Kostenwälzung durch die Letztverbraucher der nachgelagerten Netzebenen eines Netzgebietes getragen werden. Dadurch sinkt der Anteil der Übertragungsnetzkosten an den Netzentgelten der nachgelagerten Netzebenen und Änderungen schlagen sich nicht vollständig nieder. In Folge der gestiegenen Übertragungsnetzkosten sowie der angenommen gesunkenen, vertikalen Netzlasten der nachgelagerten Netzebenen steigen die Be- und Entlastungen der betrachteten Letztverbraucher im Jahr 2017 nochmals deutlich an. In der Höchstspannungsebene steigen (sinken) die Netzentgelte um 72 % (-28 %), in der Niederspannung um 6 % (-3 %). Die absoluten Veränderungen bewegen sich damit für Industrieunternehmen von -4,8 Mio. bis 5,1 Mio. Euro in 2017. Für Haushalte ergeben sich Bandbreiten von -9 bis +11 Euro. Auf der Höchst- und Hochspannungsebene ergeben sich dadurch absolute Veränderungen der Netzentgeltbelastungen pro betrachtetem Letztverbraucher von einem niedrigen einstelligen Millionen -Euro-Betrag im Jahr 2015 hin zu einem mittleren einstelligen Millionen-Euro-Betrag im Jahr 2017. Bis zur Niederspannungsebene reduzieren sich die Effekte, sodass sich die Veränderungen für Haushalte im Jahr 2015 im einstelligen und im Jahr 2017 größtenteils im einstelligen bzw. niedrigen zweistelligen Euro-Bereich bewegen. Die quantitative Analyse zeigt somit , dass bei einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte deutliche Veränderungen der Netzentgelte für die Letztverbraucher und in Folge Umverteilungen zwischen den Letztverbrauchern der Netzgebiete zu erwarten sind. Die Verteilungswirkung ist dabei umso größer, je höher die Spannungsebene, an der die Letztverbraucher angeschlossen sind.“48 Darüber hinaus werden im Rahmen des Fazits u. a. folgende Schlussfolgerungen gezogen: 47 Vgl. ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 26 – 35. 48 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 19. An den durch die hochgestellten Klammern markierten Stellen werden im Originaltext Fußnoten angezeigt. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 25 „Die bundesweite Vereinheitlichung von (Übertragungs-)Netzentgelten steht in Zusammenhang mit weiteren diskutierten Reformoptionen für die Netzentgeltsystematik. Eine Vereinheitlichung würde zwar die Kosten gleichmäßiger zwischen den Netzgebieten verteilen, die grundlegenden strukturellen Probleme des vermehrten Redispatch und Einspeisemanagements oder der zunehmenden Eigenerzeugung werden dadurch jedoch nicht gelöst. Für die weiterhin notwendigen, strukturellen Lösungen, wie beispielsweise die Stärkung der Leistungskomponente zur Adressierung der Eigenverbrauchsproblematik oder die Beteiligung von Erzeugern an den Netzkosten ( … ) ist zu erwarten, dass sie ebenfalls große Verteilungswirkungen auslösen. Eine Vereinheitlichung von Netzentgelten sollte daher immer im Kontext von möglichen strukturellen Lösungen diskutiert werden. Geschieht dies nicht, könnten sich durch das Zusammenspiel von strukturellen und umverteilungsmotivierten Maßnahmen Anreiz - und Umverteilungswirkungen gegenseitig verstärken oder aber aufheben. Eine bloße Vereinheitlichung von Übertragungsnetzentgelten, ohne dass strukturelle Lösungen adressiert werden, greift daher zu kurz. Die wechselseitigen Effekte der strukturellen und umverteilungsmotivierten Lösungsansätze sind noch nicht vollständig erfasst. Um eine zukunftsfähige und nachhaltige Weiterentwicklung zu erreichen, die dem normativen Konsens der Verteilung entspricht und ökonomische Auswirkungen auf Anreize und Akteursverhalten adressiert, bedarf es daher zunächst einer systematischen Analyse. Nur so können Wechselwirkungen zwischen Maßnahmen und möglicherweise auftretende Konflikte zwischen Verteilungszielen und ökonomischen Anreizwirkungen identifiziert und gegeneinander abgewogen werden.“49 5.2. Kurzgutachten der Technischen Universität Dresden Der Lehrstuhl für Energiewirtschaft der Fakultät der Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Dresden hat im Oktober 2015 im Auftrag der 50Hertz Transmission GmbH ein Kurzgutachten zur regionalen Ungleichverteilung der Netznutzungsentgelte verfasst, das dem vorliegenden Sachstand als Anlage 3 beigefügt ist.50 Es zielt nach eigenen Angaben neben einer Abschätzung der Entwicklung regionaler Netznutzungsentgelte für Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden darauf ab, verschiedene Varianten für eine Anpassung der Netzentgeltsystematik und deren Auswirkungen auf die regionale Verteilung zu untersuchen. Hierbei werde unterschieden zwischen einer Vereinheitlichung der Entgelte auf der Übertragungsnetzebene, den Effekten einer Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte für dargebotsabhängige Erzeuger, einer 49 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (Hrsg.) (2016). A.a.O. S. 20f. An der durch die Klammer ( … ) gekennzeichneten Stelle werden im Originaltext in abgekürzter Form Literaturquellen benannt. 50 Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). Dominik Möst/Fabian Hinz/Matthew Schmidt/Christoph Zöphel. Kurzgutachten zur regionalen Ungleichverteilung der Netznutzungsentgelte. Bestandsaufnahme und pragmatische Lösungsansätze. Im Auftrag der 50Hertz Transmission GmbH. Schriften des Lehrstuhls für Energiewirtschaft, TU Dresden. Band 8. Oktober 2015. Dresden. Links: https://tu-dresden.de/gsw/wirtschaft/ee2/ressourcen/dateien/dateien/ordner_aktuelles /gutachten_nne_2015?lang=de (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017); http://www.qucosa.de/fileadmin/data/qucosa/documents/18445/Kurzgutachten_regionale_Ungleichverteilung _NNE.pdf (zuletzt aufgerufen am 20. Januar 2017). (Anlage 3) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 26 Begrenzung der Entgelte auf Übertragungs- und Verteilernetzebene durch Einführung eines Preiskorridors bestehend aus einer Ober- und Untergrenze für die Endkundenentgelte, einem bundeseinheitlichen Entgelt für Endkunden sowie einer Umlage auf Verteilernetzebene.51 Zu den methodischen Grundlagen der Berechnungen wird auf die entsprechenden Ausführungen im Gutachten verwiesen. In zeitlicher Hinsicht nehmen die Untersuchungen neben dem Berichtsjahr 2014 auch ein zukünftiges Jahr, das Jahr 2024, in den Blick. In regionaler Hinsicht stellt das Gutachten auf die Auswirkungen der verschiedenen Anpassungsvarianten auf die einzelnen Bundesländer ab.52 Darüber hinaus wird zwischen Haushalts- und Gewerbekunden sowie Industriekunden differenziert. Vor dem Hintergrund des Auftragsthemas beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf Ergebnisse der Untersuchungen zu den Auswirkungen der Einführung eines bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgeltes. Zu ihrer Berechnung wurden laut Kurzgutachten „die berechneten gesamten Übertragungsnetzkosten zu gleichen Teilen auf den Letztverbrauch umgelegt, so dass sich im Endkundenentgelt ein einheitlicher Kostensatz für das Übertragungsnetz ergibt.“53 Die Auswirkungen werden in dem Gutachten sowohl grafisch als auch tabellarisch dargestellt. In grafischer Form werden die Auswirkungen auf die Haushalts- und Gewerbekunden durch folgende zweiteilige Abbildung wiedergegeben; sie trägt die Bezeichnung „Abbildung 10: Auswirkungen eines einheitlichen Übertragungsnetzentgelts auf Netznutzungsentgelte für Haushaltsund Gewerbekunden11, in ct/kWh, eigene Darstellung“.54 51 Vgl. Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. 1. Die einzelnen Varianten sind im Originaltext abschnittsweise gefettet. 52 Was die für die einzelnen Bundesländer gewählten Abkürzungen anbelangt, so wird auf die Übersicht „Länderkürzel “ des Gutachtens verwiesen; vgl. Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften , Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. VIII. 53 Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. 26. 54 Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. 27. Die hochgestellte Ziffer 11 markiert eine Fußnote mit dem Wortlaut: „Die Mehr- und Minderbelastungen sind in Tabelle 6 sowie im Anhang aufgeführt.“ (Ebenda). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 27 Quelle: Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft. Über die Auswirkungen auf die Industriekunden informiert anschließend eine eigene zweiteilige Abbildung; sie trägt die Bezeichnung „Abbildung 11: Auswirkungen eines einheitlichen Übertragungsnetzentgelts auf Netznutzungsentgelte für Industriekunden12, in ct/kWh, eigene Darstellung “.55 55 Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. 28. Die hochgestellte Ziffer 12 markiert eine Fußnote mit dem Wortlaut: „Die Mehr- und Minderbelastungen sind in Tabelle 7 sowie im Anhang aufgeführt.“ (Ebenda). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 28 Quelle: Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft. Zu den Ergebnissen der beiden Abbildungen teilt das Gutachten u. a. mit: „In Abbildung 10 sind die Veränderungen im Vergleich zum Status Quo10 für Haushalts- und Gewerbekunden dargestellt. Für das Bezugsjahr 2014 ergeben sich geringe Veränderungen im Vergleich zum Status Quo für Regionen mit hohen Entgelten. Die damit auch geringen Entlastungen treten dabei vor allem in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern , Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Berlin auf. Mehrbelastungen ergäben sich vor allem für Kunden in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.“ ( … ) Für Industriekunden zeigt Abbildung 11 für das Bezugsjahr 2014 prozentual deutlichere Entlastungen ebenfalls im Osten sowie im Norden Deutschlands. Dies betrifft vor allem die neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin, Schleswig-Holstein und Niedersachen. Neben dem Saarland sind es die Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 29 Industriezentren in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die demgegenüber eine Mehrbelastung von jeweils über 0,10 ct/kWh bei einem einheitlichen Übertragungsnetzentgelt im Vergleich zur heutigen Systematik aufweisen würden. Hierbei ist zu beachten , dass die Netzentgelte für Industriekunden eine Mischkalkulation aus Arbeits- und Leistungspreis sowie aus Entgelten auf Hoch- und Mittelspannungsebene darstellen.“56 Zur gesamten Kundengruppe der Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden führt das Gutachten weiter aus: „Bei einer gemeinsamen Betrachtung der Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden zeigt ein Vergleich gegenüber dem Status Quo, dass im Bezugsjahr 2014 Kunden in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Berlin am deutlichsten entlastet würden (-0,22 ct/kWh). Auch Kunden in Hamburg würden mit etwa -0,17 ct/kWh entlastet. Ebenso würden sich leichte Entlastungen in Niedersachsen (-0,07 ct/kWh Haushalte, -0,09 ct/kWh Industrie), Schleswig-Holstein (-0,06 ct/kWh) sowie in Bremen (-0,05 ct/kWh) und Bayern (-0,02 ct/kWh Haushalte, -0,03 ct/kWh Industrie) ergeben. Mehrbelastungen kämen in erster Linie auf Kunden im Saarland und in Rheinland- Pfalz (+0,13 ct/kWh) sowie in Nordrhein-Westfalen (+0,12 ct/kWh) und Baden-Württemberg (+0,10 ct/kWh) zu. In Hessen würden sich für Haushaltskunden zwar leichte Mehrbelastung (+0,04 ct/kWh) ergeben, Industriekunden würden jedoch mit -0,01 ct/kWh entlastet. Im Gegensatz zum Bezugsjahr profitierten im Jahr 2024 vor allem die norddeutschen Länder Bremen und Schleswig-Holstein von einem einheitlichen Übertragungsnetzentgelt mit einer maximalen Entlastung von ca. -0,22 ct/kWh. Auch in Bayern (-0,16 ct/kWh Haushalte, -0,18 ct/kWh Industrie), Hamburg (-0,14 ct/kWh) und Niedersachsen (-0,14 ct/kWh Haushalte, -0,11 ct/kWh Industrie) sowie in den neuen Bundesländern und Berlin (-0,11 ct/kWh) wären Entlastungen zu erwarten. In Hessen wäre zu erwarten, dass sich Be- und Entlastungen in etwa aufwiegen (-0,01 ct/kWh Haushalte, -0,03 ct/kWh Industrie). Die deutlichsten Mehrbelastungen wären in diesem Fall in Rheinland-Pfalz und im Saarland (+0,20 ct/kWh) zu erwarten. Auch Kunden in Nordrhein-Westfalen (+0,16 ct/kWh Haushalte, +0,18 ct/kWh Industrie) und Baden -Württemberg (+0,14 ct/kWh) hätten mit Mehrbelastungen zu rechnen. Es ergäbe sich für das Prognosejahr 2024 also eine Verschiebung der Entlastungen von den neuen Bundesländern in den Norden Deutschlands mit Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachen und Hamburg sowie nach Bayern. Zurückzuführen ist dies auf den erhöhten Übertragungsnetzausbaubedarf bis zum Jahr 2024 vor allem in der Regelzone von TenneT, dessen Kosten in der vorliegenden Anpassungsvariante auf alle Endkunden verteilt würden.“57 56 Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. 26f. Die hochgestellte Ziffer 10 kennzeichnet im Originaltext eine Fußnote mit dem Wortlaut „Die in Kapitel 5.1 dargestellte Entwicklung der Netzentgelte wird im Folgenden als Vergleich herangezogen und als Status Quo bezeichnet.“ (Ebenda). Unterstreichungen wie im Originaltext. 57 Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. 28f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 30 Anschließend werden - in zwei Tabellen - die relativen und absoluten Mehr- und Minderbelastungen pro Jahr dargestellt, die sich gemäß den dem Gutachten zugrunde liegenden Modellrechnungen bei Einführung eines einheitlichen Übertragungsnetzentgelts für Haushalts-und Gewerbekunden sowie für Industriekunden in den Jahren 2014 und 2024 ergeben. In der ersten Tabelle werden die Auswirkungen auf die Haushalts- und Gewerbekunden erfasst; sie trägt die Bezeichnung „Tabelle 6: Relative (in %) und absolute Mehr- und Minderbelastung (in EUR) für Haushalts- und Gewerbekunden pro Jahr durch einheitliche Übertragungsnetzentgelte , eigene Darstellung“.58 Quelle: Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft. Die zweite Tabelle erfasst die Auswirkungen auf die Industriekunden; sie ist mit der Bezeichnung „Tabelle 7: Relative (in %) und absolute Mehr- und Minderbelastung (in EUR) für Industriekunden pro Jahr durch einheitliche Übertragungsnetzentgelte, eigene Darstellung“ versehen.59 58 Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. 29. 59 Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. 30. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 31 Quelle: Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft. Zu den Ergebnissen der beiden Tabellen teilt das Gutachten mit: „In Tabelle 6 und Tabelle 7 werden die relativen sowie die absoluten jährlichen Mehrbelastungen bzw. Entlastungen für typische Kundenprofile aus dem Haushalts-, Gewerbe und Industriebereich aufgezeigt. Hieraus würde sich im Bezugsjahr 2014 für Haushalts- und Gewerbekunden eine maximale Entlastung von ca. -3,9% in Berlin sowie eine maximale Mehrbelastung von +2,1% in Rheinland-Pfalz ergeben. Dies entspricht in etwa 0,7% bzw. 0,4% des durchschnittlichen Strompreises. Für Industriekunden fielen diese relativen Änderungen mit -11,4% in Berlin und +7,9% im Saarland deutlich stärker aus. In Hinblick auf das Prognosejahr 2024 schrumpfen die maximalen relativen Entlastungen auf etwa -3,2% bei Haushaltskunden sowie -6,9% bei Industriekunden in Bremen.“60 Die Ergebnisse einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte werden unter der Überschrift „Fazit: Einheitliche Übertragungsnetzentgelte“ in folgenden Punkten zusammengefasst: 60 Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. 29. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 117/16 Seite 32 „• Entlastungen 2014 sowohl für Haushalts- und Gewerbekunden als auch für Industriekunden in den neuen Bundesländern, Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen sowie in Teilen Bayerns • Mehrbelastungen 2014 in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland • Im Prognosejahr 2024 Verschiebung des Volumens der Entlastungen von den neuen Bundesländern Richtung Bayern, Bremen und Schleswig-Holstein • Entlastungs- und Mehrbelastungsvolumen relativ gering (< 10 %) • Vermeidung von Mehrbelastungen bedingt durch Redispatch und Einsenkungsmaßnahmen • Relativ einfach umsetzbar“.61 Abschließend wird auf die Ausführungen im ersten Kapitel des Gutachtens aufmerksam gemacht, in denen zur Anpassungsvariante eines bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelts u. a. festgestellt wird: „Ein einheitliches Übertragungsnetzentgelt stellt eine erste Möglichkeit dar, um vor allem einer nicht verursachungsgerechten Mehrbelastung in Regionen mit hohem Netzausbau entgegenzuwirken . Generell ist zur Entwicklung der Netznutzungsentgelte vorab anzumerken, dass die absolute Entgeltsteigerung von 2014 bis 2024 deutlich höher als die Effekte eines der im Folgenden aufgezeigten Ausgleichsmechanismen ist. Für Haushalts- und Gewerbekunden resultieren aus einem einheitlichen Übertragungsnetzentgelt kaum merkliche Änderungen mit einer maximalen Entlastung von ca. 0,22 ct/kWh in 2024 in der Regelzone von TenneT. Für Industriekunden ergeben sich prozentual deutlich höhere Entlastungen im Osten sowie im Norden Deutschlands. Dies betrifft vor allem die Bundesländer Brandenburg, Berlin, Mecklenburg -Vorpommern, Sachsen und Thüringen sowie Schleswig-Holstein und Niedersachen. Neben dem Saarland sind es die Industriezentren in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die hingegen eine geringe Mehrbelastung von jeweils über 0,10 ct/kWh bei einem einheitlichen Übertragungsnetzentgelt im Vergleich zur heutigen Systematik aufweisen würden.“62 *** 61 Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. 30. 62 Technische Universität Dresden, Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft (Hrsg.) (2015). A.a.O. S. 3. Erste Überlegungen zur Umsetzung der Anpassungsvariante „Einheitliches Übertragungsnetzentgelt “ finden sich auf S. 54f. des Gutachtens.