© 2019 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 – 115/19 Erfassung von Lebenshaltungskosten Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 – 115/19 Seite 2 Erfassung von Lebenshaltungskosten Aktenzeichen: WD 5 - 3000 – 115/19 Abschluss der Arbeit: 09.12.2019 Fachbereich: WD 5 Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 – 115/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Statistische Erfassung von Lebenshaltungskosten 4 3. Regulierungen im Wettbewerbsrecht 5 4. Exkurs: Preisregulierung von Lebensmittelpreisen 7 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 – 115/19 Seite 4 1. Einleitung Die vorliegenden Ausführungen haben die Erfassung der Lebenshaltungskosten in Deutschland sowie eventuell regulierende Stellen, die Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen könnten, zum Inhalt. In Deutschland wird der Preis allgemein durch Angebot und Nachfrage am Markt bestimmt . Ausnahmen werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. 2. Statistische Erfassung von Lebenshaltungskosten Für die Aufstellung von Bundes-Statistiken, zu denen auch die Erfassung der Lebenshaltungskosten gehört, ist in Deutschland das Statistische Bundesamt (Destatis), eine deutsche selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI), kraft Bundesstatistikgesetz (BStatG) zuständig: Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016, Stand 9. November 2017. https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte /010_BStatG.pdf?__blob=publicationFile (letzter Abruf: 09.12.2019) Wichtige organisatorische, personelle und finanzielle Fragen kann das Statistische Bundesamt nur mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern (BMI) entscheiden. Die Fachaufsicht führen die Bundesministerien, die für die jeweiligen Statistiken zuständig sind. Sie müssen sicherstellen, dass die Statistiken so durchgeführt werden, wie es der entsprechende Rechtsakt anordnet. Bei der eigentlichen fachstatistischen Arbeit, nämlich der methodischen und technischen Vorbereitung und Durchführung von Statistiken, ist Destatis unabhängig und nicht weisungsgebunden.1 Das Statistische Bundesamt hat den Auftrag, objektive, unabhängige und qualitativ hochwertige statistische Informationen bereitzustellen und zu verbreiten. Nutzer dieser Informationen sind Politik, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und Privatpersonen. Hauptaufgabenbereiche sind die methodische und technische Vorbereitung der einzelnen Statistiken, die Weiterentwicklung des Programms der Bundesstatistik, die Koordinierung der Statistiken untereinander und die Zusammenstellung und Veröffentlichung der Bundesergebnisse. Die Aufgaben sind in § 3 des Bundesstatistikgesetzes präzisiert. Die bundesweiten amtlichen Statistiken ("Bundesstatistiken") werden vom Statistischen Bundesamt (Destatis) in Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der 16 (Bundes-) Länder durchgeführt .2 Destatis ist gegenüber Aufsichtsbehörden/Bundesministerien nicht weisungsbefugt und keine regulierende Institution. Das Statistische Bundesamt (Destatis) verweist unter folgenden Link auf die Erfassung und Höhe der privaten Konsumausgaben (Lebenshaltungskosten) in Deutschland: 1 https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Jahrbuch/statistisches-jahrbuch-2019-dl.pdf?__blob=publication File , S. 7 (letzter Abruf: 09.12.2019) 2 https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/statistisches-bundesamt-stba-46290 (letzter Abruf: 09.12.2019) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 – 115/19 Seite 5 Destatis, Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen, Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten , Häufig gestellte Fragen. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen /Konsumausgaben-Lebenshaltungskosten/_inhalt.html (letzter Abruf: 09.12.2019) Die konkreten Daten sind den folgenden, blau unterlegten verlinkten Veröffentlichungen (Strg + Klicken um Link zu folgen) zu entnehmen: Tabellen auf Themenseite Konsumausgaben, Lebenshaltungskosten [Quellen: Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)3 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der amtlichen Statistik in Deutschland (EVS)]4. Fachserie 15 Reihe 1 Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte (Quelle: LWR) Fachserie 15 Heft 5 Aufwendungen privater Haushalte für den Privaten Konsum (Quelle: EVS) Fachserie 15 Heft 3 Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (Quelle: EVS) Ergänzend wird auf folgende, weitere verlinkte Veröffentlichungen verwiesen: Datenreport, Kapitel 6.1: Einnahmen, Ausgaben und Ausstattung privater Haushalte, private Überschuldung (Quelle: EVS) Verbraucherpreisindizes 3. Regulierungen im Wettbewerbsrecht Anders stellt sich die Situation dar, wenn konkret der Wettbewerb durch wettbewerbswidriges Verhalten einzelner Marktakteure gefährdet wird. Das Bundeskartellamt (BKartA) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)5, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland ist. Dieser Schutz ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in 3 Destatis, Einkommen, Einnahmen und Ausgaben, Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR). https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Einkommen -Einnahmen-Ausgaben/Methoden/LaufendeWirtschaftsrechnungen.html (letzter Abruf: 09.12.2019) 4 Destatis, Einkommen, Einnahmen und Ausgaben, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Einkommen -Einnahmen-Ausgaben/Methoden/einkommens-verbrauchsstichprobe.html (letzter Abruf: 09.12.2019) 5 Bundeskartellamt, Über uns. https://www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/ueberuns_node.html;jsessionid =EAD784350E179743FC19E2508EBDF0AE.2_cid387 (letzter Abruf: 09.12.2019) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 – 115/19 Seite 6 einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (letzter Abruf: 09.12.2019) Im GWB werden Regelungen gegen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen sowie im Falle sonstiger wettbewerbsbeschränkender Situationen (z.B. Marktbeherrschung) getroffen. Das Bundeskartellamt konkretisiert seine Betätigungsbereiche in einer Publikation wie folgt: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Flyer/Flyer_Bundeskartellamt.pdf;jsessionid =61D337729143B688EAC28E0575627960.2_cid387?__blob=publicationFile&v=2 (letzter Abruf: 09.12.2019) Weitere Einzelheiten sind der o.g. Publikation unter dem folgenden Link zu entnehmen: Das Bundeskartellamt, 2019, Offene Märkte/Fairer Wettbewerb https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Flyer/Flyer_Bundeskartellamt .pdf;jsessionid=61D337729143B688EAC28E0575627960.2_cid387?__blob=publication- File&v=2 (letzter Abruf: 09.12.2019) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 – 115/19 Seite 7 Weiterhin wird auf die Entscheidungsdatenbank des Bundeskartellamts verwiesen, in der alle veröffentlichten Entscheidungen und Fallberichte aus den Bereichen Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht , Fusionskontrolle und Vergaberecht aufgelistet sind. Über die Filter-Funktion können gezielt nach Arbeits- und Wirtschaftsbereich, Entscheidungsorgan und Entscheidungsart sowie Format und Entscheidungsjahr recherchiert werden. Bundeskartellamt, Entscheidungsdatenbank. https://www.bundeskartellamt.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Entscheidungssuche_Formular .html?nn=3591074&docId=4116850 (letzter Abruf: 09.12.2019) Das Bundeskartellamt kann durch eigene Ermittlungen regulierend in den Markt eingreifen, wenn der Wettbewerb von Marktakteuren durch Kartelle, Fusionen, Missbrauch und in der Auftragsvergabe gefährdet wird.6 Ergänzend wird auf die Möglichkeit von Sektoruntersuchungen verwiesen : Bundeskartellamt, Sektoruntersuchungen. https://www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/Publikationen/Sektoruntersuchungen /sektoruntersuchungen_node.html (letzter Abruf: 09.12.2019) 4. Exkurs: Preisregulierung von Lebensmittelpreisen Abschließend wird auf eine bestehende Arbeit des Fachbereichs WD 5 der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags verwiesen, die die Regulierung von Lebensmittelpreisen im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Inhalt hat: Deutscher Bundestag/Wissenschaftliche Dienste, 19.12.2018, Sachstand: Regulierung von Lebensmittelpreisen, WD 5 – 3000 – 170/18. https://www.bundestag.de/resource /blob/588386/4206fc40c9fa3b12a64e1c6259bef66e/WD-5-170-18-pdf-data.pdf (letzter Abruf: 09.12.2019) *** 6 So z.B. https://www.bundeskartellamt.de/DE/Missbrauchsaufsicht/missbrauchsaufsicht_node.html (letzter Abruf : 09.12.2019)