Der Milchpreis - Ausarbeitung - © 2009 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 106/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasserin: Der Milchpreis Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 106/09 Abschluss der Arbeit: 15.7.2009 Fachbereich WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W. - 3 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Der Milchpreis in Deutschland 4 1.1. Auszahlungspreis 4 1.2. Aufwendungen der Milchbauern 5 1.3. Entwicklung des Auszahlungspreises in Deutschland 6 1.4. Einheitlicher Mindestpreis für Milch 7 2. Der europäische Milchmarkt 8 2.1. Interventionspreis 9 2.2. Milchquote 11 2.3. Superabgabe 12 2.4. Milchquotenhandel 12 2.5. Milchprämie 13 2.6. Schulmilch 13 3. Der internationale Milchmarkt 14 4. Staatliche Unterstützung der Milcherzeuger in EU-Staaten 16 5. Milchmarktpolitik in der Schweiz, Kanada, USA und Neuseeland 16 6. Anlagen 18 7. Quellen 19 - 4 - 1. Der Milchpreis in Deutschland Beim Milchpreis sind grundsätzlich der Verbraucher- und der Erzeugerpreis zu unterscheiden . Der Erzeugerpreis – eigentlich der (Milch-) Auszahlungspreis – ist das Entgelt in Cent, das die Molkerei an den Milcherzeuger für ein Kilogramm1 Rohmilch zahlt. Dieser Preis kann je nach Region oder Jahreszeit und von Molkerei zu Molkerei unterschiedlich sein. Er ist zusätzlich von bestimmten Qualitätsmerkmalen der Milch abhängig . 1.1. Auszahlungspreis Grundlage für die Berechnung des Auszahlungspreises für Milch ist § 4 der Milch- Güteverordnung2 (MilchGüV) in der jeweils geltenden Fassung (Anlage 1). Faktoren, die die Höhe des Auszahlungspreises je Kilogramm Milch bestimmen, sind demnach 1. der Fett- und Eiweißgehalt der Rohmilch; er bestimmt den Grundpreis der Milch; Basis zur Preisfestsetzung ist in Deutschland ein Fettgehalt von 3,7 Prozent und ein Eiweißgehalt von 3,4 Prozent (§ 4 Absatz 2 MilchGüV). 2. weitere Qualitätsmerkmale wie Keimzahl, Zellzahl, Hemmstoffe oder Gefrierpunkt der Milch. Die Keimzahl dient zur Klassifizierung der Rohmilch nach § 3 MilchGüV in die (Güte-) Klasse 1 oder 2. Die Güteklasse sowie Abweichungen beim Fett- und Eiweißgehalt vom definierten Basiswert führen zu Ab- oder Zuschlägen beim Auszahlungspreis. Die Überschreitung des Zellgehaltsgrenzwertes mindert beispielsweise den Auszahlungspreis. Weiter wirken sich 3. die Verwertungsmöglichkeiten der Rohmilch seitens der Molkerei (u.a. in Abhängigkeit der Rohmilchqualität, der technischen Möglichkeiten sowie der Betriebskosten der Molkerei), 4. die (regionalen) Wettbewerbssituation sowie 5. die gelieferte Menge auf den Auszahlungspreis aus. 1 Der Umrechnungsfaktor von Liter zu Kilogramm beträgt in Deutschland 1,02. Ein Liter Milch entspricht somit 1,02 Kilogramm (§ 4 Absatz 1 MilchGüV). 2 Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch vom 9.7.1980 (BGBl. I 878, 1081), zuletzt geändert durch Artikel 17 der Verordnung vom 8.8.2007 (BGBl. I 1816). - 5 - Durchschnittlicher Milchpreis in Deutschland 1998 bis 2008 Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 - Cent pro Kilogramm - Milchpreis* 30,0 32,69 29,98 28,49 27,96 27,60 27,35 33,46** 33,84** * Fettgehalt 3,7 %, Eiweißgehalt 3,4 %, ab Hof, ohne Mehrwertsteuer. ** Angaben BMELV: Fettgehalt 3,7 %, Eiweißgehalt 3,4 %, ab Hof, mit Nachzahlungen, ohne Mehrwertsteuer . Quellen: vTI (2008: 85) und Anlage 2; BMELV (2009; 2008) Im Vergleich der regionalen Milchpreise in Deutschland kam die Bundesforschungsanstalt für Ländliche Entwicklung, Wald und Fischerei (Johann Heinrich von Thünen- Institut, vTI) in einer Studie aus dem Jahr 2008 zu den folgenden Ergebnissen (vTI 2008: 86; vgl. Anlage 2): 1. In Süddeutschland liegen die Milchpreise über dem deutschen Durchschnitt, wobei Rheinland-Pfalz besonders hohe Preise aufweist. 2. In Norddeutschland liegen die Milchpreise unter dem deutschen Durchschnitt. 3. In Ostdeutschland lagen die Milchpreise zunächst weit unter dem deutschen Durchschnitt , haben sich aber inzwischen dem Durchschnitt angenähert. 1.2. Aufwendungen der Milchbauern Ein Milchbauer hat zu den betriebsbedingten Kosten für Futterzukäufe, Energie, die Unterhaltung von Gebäuden und technischen Anlagen oder Pachtzahlungen auch die so genannten Grund- und Stoppkosten zu tragen. Das sind die Kosten für die Abholung der Milch, die die Molkerei je Kilogramm in Rechnung stellt. Verschiedentlich wird ein Milchpreis von 36 Cent genannt, ab dem ein deutscher Milchviehhalter Gewinn erwirtschaftet (Schreyer 2009). Das vTI stellte in einer Studie fest, dass die Gesamtkosten der Milchproduktion (einschließlich anteiligem Fleisch) bei rund 40 Cent pro Kilogramm Milch liegen und dass „insbesondere die Milchviehbetriebe in Süddeutschland relativ hohe Vollkosten je kg Milch aufweisen.“ (vTI 2008: 87) Nach Berechnungen des europäischen Dachverbands European Milk Board (EMB) liegen in Europa die Durchschnittskosten der Milchproduktion bei etwa 40 Cent pro Liter. Die Milchbauern erzielen aber nach Angaben der EU-Kommission durchschnittlich nur 24 Cent (Handelsblatt 20093). 3 Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-will-milchpreise-unter-die-lupenehmen ;2384974 [Stand: 8.7.2009]. - 6 - 1.3. Entwicklung des Auszahlungspreises in Deutschland Nach Angaben des Milchindustrie-Verbands e.V. (MIV) lag im August 2008 der Auszahlungspreis für Milch mit einem Fettgehalt von 3,7 Prozent und einem Eiweißgehalt von 3,4 Prozent im Bundesdurchschnitt bei rund 33,6 Cent je Kilogramm (meinemilch .de 2009). Quelle: DBV (2009)4 Im europäischen Vergleich liegt der deutsche Milchpreis statistisch im Mittelfeld (MIV 20095). Länder mit einem niedrigen Versorgungsgrad mit einheimischer Milch haben naturgemäß einen höheren Milchpreis, während in Ländern, die Milch exportieren , der Milchpreis niedriger ist. Im Vergleich bewegen sich die durchschnittlichen Auszahlungspreise bei Biomilch deutlich über denen für konventionell produzierte Milch. 4 Quelle: http://www.bauernverband.de/index.php?redid=217928 [Stand: 8.7.2009]. 5 Quelle: http://www.milch-markt.de/de/teaser_2008/faq_milchmarkt_teaser/ [Stand: 8.7.2009]. - 7 - Hinweis: Der Fettgehalt liegt mit 4,2 % über dem gesetzlichen Basisfettgehalt von 3,7 %. Quelle: Bioland (2009) 1.4. Einheitlicher Mindestpreis für Milch In Deutschland gibt es keinen einheitlichen, flächendeckenden Mindestpreis für Milch. Aber europaweit stellen die von der EU in der Gemeinsamen Marktordnung länderspezifisch definierten Interventionspreise (Referenzpreise) quasi Mindestpreise dar. Zu diesen Preisen kauft der Staat bestimmte Produkte und -mengen auf (zurzeit für Butter und Magermilchpulver), wenn sie auf dem freien Markt nicht zu einem höheren Preis verkauft werden können (vgl. ausführlich Kapitel 2.1.). Allerdings hat der Bundesverband der Milchviehhalter (BDM) die Gründung der Milcherzeugergemeinschaft Milch Board w. V. (MEG Milch Board w.V.) initiiert, die sich für einen einheitlichen Milchmindestpreis in Deutschland einsetzt. Die MEG will nun mittels einer Vollkostenanalyse Zielvorgaben erarbeiten, die einen kostendeckenden Mindest- oder Basispreis beschreiben, und darauf aufbauend Verkaufsregeln entwickeln . „Verkaufsregeln besagen, welcher Milchpreis mindestens erzielt werden muss, damit die Milch überhaupt dem Milchmarkt angedient werden darf.“ (MEG 20096) Da dies nur eine untere Preisgrenze und kein Einheitspreis wäre, könne Wettbewerb oberhalb dieser Grenze stattfinden (Schaber zitiert in: Jost 2009). 6 Quelle: http://www.milchboard.developbdm.de/index.php?pid=24 [Stand: 8.7.2009]. - 8 - Das Bundeskartellamt steht diesem Vorhaben und eventuell damit verbundenen Preisabsprachen allerdings kritisch gegenüber und kündigte „für einen solchen Fall Untersuchungsverfahren an, die auch zu Bußgeldbescheiden führen könnten.“ (dpa 2009) Landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe können sich aber bereits heute auf eine kartellrechtliche Bereichsausnahme nach § 28 GWB7, § 11 Marktstrukturgesetz8 und Art. 176 Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 stützen, wodurch sie kartellartige Vereinbarungen schließen können. Dies ist anderen Wirtschaftsbereichen verboten. Untersagt ist aber eine unmittelbare Preisbindung und der Wettbewerbsausschluss (BT-Drs. 16/13323: 3; vgl. Stellungnahme MEG (2009)9). In Frankreich haben sich die Landwirte und die Milch verarbeitende Industrie vor einigen Wochen darauf geeinigt, dass die Milchbauern landesweit im Durchschnitt 28 Cent je Liter Milch von den Molkereien erhalten sollen (dpa 2009). Der Milchindustrie-Verband weißt darauf hin, dass dieser ausgehandelte Preis nur eine Empfehlung sei und es keine diesbezüglichen Rechtsansprüche der Landwirte gebe (MIV 200910). Die nationale Agrarpolitik und damit auch die Milchpreisbildung kann aber nicht losgelöst vom europäischen Agrar- bzw. Milchmarkt und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU betrachtet werden. Indem diese Milchquoten und Interventionspreise für Milch festlegt sowie Agrarhilfen gewährt, nimmt sie indirekt Einfluss auf die Preisbildung am Markt bzw. den Gewinn der Landwirte. 2. Der europäische Milchmarkt Der europäische Agrarmarkt und damit auch der europäische und der deutsche Milchmarkt sind zurzeit noch reguliert. So wird beispielsweise seit 1984 die Produktion von Milch durch die Milchquote kontingentiert. Damit soll eine Überproduktion verhindert, der Milchpreis stabil gehalten und auf dem Markt ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage erreicht werden. Diesem Ziel dienen auch der Interventionspreis sowie weitere Subventionen für Milch und Milchprodukte. Allerdings ist die EU bestrebt, den Agrarmarkt insgesamt durch Deregulierungsmaßnahmen weiter zu liberalisieren. Aus 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I 2114), zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I 1102). 8 Gesetz zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz – MarktStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.9.1990 (BGBl. I 2134) zuletzt geändert durch Artikel 197 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I 2407). 9 Quelle: http://www.milchboard.developbdm.de/index.php?pid=17 [Stand: 8.7.2009]. 10 Quelle: http://www.milchindustrie.de/de/teaser_2009/milchpreis_hilft_mindestpreis/ [Stand: 8.7.2009]. - 9 - diesem Grund wurde auch eine Generalüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der so genannte Health Check, angestoßen und im November 2008 mit weitreichenden Änderungen der GAP abgeschlossen.11 Rechtliche Basis für sämtliche europäische Milchmarkt-Regelungen ist die Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse, die so genannte Marktordnung12 (Anlage 3). 2.1. Interventionspreis Auf dem europäischen Agrarmarkt werden per Verordnung so genannte Interventionspreise oder Referenzpreise für bestimmte landwirtschaftliche Produkte bestimmt. Diese Preise sind jährlich neu festgesetzte, garantierte Mindestpreise, die mit einer Abnahmegarantie verbunden sind. Sie werden zurzeit beispielsweise für Butter und Magermilchpulver (MMP) länderspezifisch festgelegt. Unterschreitet auf Grund von Angebot und Nachfrage der zu erzielende Preis den Interventionspreis , dann greift die Marktorganisation zu Gunsten des Erzeugers ein und die nationale Interventionsstelle – in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) – kauft dann das Produkt zum Interventionspreis auf (Stützungskäufe) und lagert es. In Abhängigkeit von der Höhe dieses garantierten Mindestpreises gab es in der Vergangenheit oftmals einen finanziellen Anreiz für die Milchbauern, mehr Milch zu produzieren , als auf dem Markt nachgefragt wurde. Um diese (gezielte) Überproduktion zu verhindern , wurde im Zuge der Überarbeitung der Agenda 2000 im Jahr 2003 der Interventionspreis an eine maximale Ankaufsmenge gekoppelt. Auch nach Abschluss des Health Check im letzten Jahr gilt weiterhin ein Interventionspreis für Butter und Magermilchpulver bis zur definierten Mengenobergrenze. 11 Zum Health Check, den Ergebnissen sowie zu den Folgen u.a. auch für den deutschen Milchmarkt vgl.: vTI (2009). Health Check der EU-Agrarpolitik – Auswirkungen der Beschlüsse. Studie im Auftrag des BMELV. Institut für Ländliche Räume des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI), Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei. 1/2009. April 2009. Im Internet : http://www.vti.bund.de/de/institute/lr/publikationen/bereich/ab_01_2009_de.pdf [Stand: 8.7.2009]. 12 Die gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse gilt für: Milch und Rahm, Buttermilch , Jogurt und Kefir, Molke, Butter und sonstige tierische Fette, Käse und Quark, Milchzucker und Milchzuckersirup, sonstige Milchzubereitungen zur Verfütterung an Tiere. - 10 - Quelle: MIV (2009) 13 Interventionspreis und Auszahlungspreis für Milch 1982 bis 2008 Quelle: MIV (2009)14 13 Quelle: http://www.milchindustrie.de/de/eu/agrarpolitik/interventionspreise/ [Stand: 8.7.2009]. 14 Quelle: http://www.milchindustrie.de/de/eu/agrarpolitik/milchpreis_national/ [Stand: 8.7.2009]. - 11 - 2.2. Milchquote Ein weiteres Instrument zur Regulierung der Milchproduktion in Europa ist die 1984 eingeführte Milchquote. „Hauptziel der Milchquotenregelung ist weiterhin das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem entsprechenden Markt und die daraus resultierenden strukturellen Überschüsse zu verringern und so ein besseres Marktgleichgewicht zu erreichen.“ (Verordnung (EG) Nr. 1234/2007: 5) Für jeden EU- Mitgliedstaat wurde deshalb eine mengenmäßige Obergrenze festgelegt, die bestimmt, wie viel Milch mit welchem Fettgehalt innerhalb eines so genannten Milchquotenjahres (1.4. bis 31.3.) produziert werden darf. Diese Kontingentierung der Produktionsmenge wird national auf jeden einzelnen Milchbauern heruntergebrochen. In Deutschland regelt die Milchquotenverordnung15 (MilchQuotV) sämtliche damit in Zusammenhang stehende Fragen. Durch die Verordnung (EG) Nr. 248/200816 wurden die Milchquoten der EU-Mitgliedstaaten im März 2008 um 2 Prozent erhöht. Sie sollten für den Zeitraum 1.4.2008 bis 31.5.2015 gelten (Anlage 4). Im Zuge der Generalüberprüfung der GAP wurde im November 2008 jedoch das Auslaufen der Milchquote im Jahr 2015 beschlossen, gleichzeitig aber auch die Quoten ab dem 1.4.2009 um jährlich 1 Prozent bis zum 1.4.2013 erhöht. Eine Revisionsklausel soll aber sicherstellen, dass bei übermäßigen Marktstörungen die Steigerung der Quoten ausgesetzt und im Extremfall sogar gekürzt werden kann. Milchquote Jahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 - in Mio. Tonnen* - Deutschland 28,8 29,1 29,4 29,7 30,0 30,3 30,3 EU 27 146,4 147,9 149,3 151,9 152,3 153,9 153,9 * gerundet Stand: April 2009 Quelle: ZMP/Amtsblatt in: MIV (2009) Deutschland hat in der Europäischen Union das höchste Milchkontingent, gefolgt von Großbritannien, dessen Quote sich von ca. 15,1 Mio. Tonnen (2008/2009) auf 15,9 Mio. Tonnen (2014/2015) steigern wird. Auch die Quoten von Italien und den Niederlanden bewegen sich im zweistelligen Millionenbereich (Anlage 5, Anlage 6). 15 Verordnung zur Durchführung der EG-Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung – MilchQuotV) vom 4.3.2008 (BGBl. I 359) geändert durch die Verordnung vom 21.11.2008 (BGBl. I 2230). 16 Verordnung (EG) Nr. 248/2008 des Rates vom 17. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten (ABl. L 76/6 vom 17.3.2008). - 12 - Zur Überwachung der Milchquoten müssen die Molkereien in einem gesetzliche vorgeschriebenen Meldeverfahren17 die monatlich angelieferten Milchmengen und Milchqualitäten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) melden. 2.3. Superabgabe Wird die nationale Milchquote überschritten, muss eine Überschussabgabe, die so genannte Superabgabe, gezahlt werden. Sie ist von dem Milcherzeuger zu entrichten, der sein Produktionsrecht überschritten hat (§ 7 MilchquotV). Höhe der Superabgabe Quotenjahr Euro pro 100 Kilogramm 2004/2005 33,27 2005/2006 30,91 2006/2007 28,54 2007/2008 27,83 2008/2009 bis auf weiteres 27,83 Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 Artikel 218 Im (Wirtschafts-) Quotenjahr 2008/2009 (bis 31.3.2009) wurde die deutsche Milchquote von den Erzeugern nicht ausgenutzt, so dass keine Superabgabe geleistet werden musste (Anlage 7). Im Gegensatz dazu überschritten beispielsweise die niederländischen Milcherzeuger ihre Quote um 157 Mio. Kilogramm (+ 1,38 %), dafür müssen sie rund 43,8 Mio. Euro Strafe leisten (BMI 2009). 2.4. Milchquotenhandel Um eine Überschreitung der zugeteilten Produktionsmenge zu vermeiden, können die Milchquoten nach der Milchquotenverordnung drei Mal im Jahr (1.4., 1.7., 2.11.) an der nationalen Milchquotenbörse gehandelt werden. Bei der 28. Milchquotenbörse am 1. Juli 2009 wurden in Deutschland 167 Mio. Kilogramm Milchquote (von 28 Mrd. Kilogramm insgesamt) zu einem Durchschnittspreis von 14 Cent pro Kilogramm (neue Bundesländer 8 Cent, alte Bundesländer 15 Cent) Milch übertragen. Durch Quotenkauf kann beispielsweise ein Landwirt in einem Quotenjahr mehr Milch erzeugen, durch den kompletten Verkauf der Quote, die Milchproduktion gänzlich einstellen (so genannter Sofamelker). Dazu reicht der Milchbauer seinen Antrag auf Zu- 17 Verordnung über Meldepflichten über Marktordnungswaren (Marktordnungswaren-Meldeverordnung – MarktOWMeldV) vom 24.11.1999 (BGBl. I 2286). 18 Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor (ABl. L 270/123 vom 21.10.2003). - 13 - kauf oder Verkauf von Quoten bei der regional zuständigen Übertragungsstelle ein, die die gesammelten Daten an eine von zwei Berechnungsstellen in Deutschland weiterleitet . Die Berechnungsstelle ermittelt dann den Gleichgewichtspreis.19 2.5. Milchprämie 2004 wurde die an die Milchquote gekoppelte Milchprämie als Ausgleich für die Senkung der Interventionspreise für Milcherzeugnisse eingeführt und in den Jahren 2005 und 2006 schrittweise angehoben. Milchprämie 2004 bis 2006 Jahr Cent pro Kilogramm 2004 1,182 2005 2,386 2006 3,550 Quelle: meine-milch.de (2009)20 Ab 2005 erfolgte die Bündelung der Milchprämie mit den verschiedenen Tierprämien (z.B. Mutterkuh-, Mutterschafprämie). 2010 wird diese sukzessive in das Flächenprämiensystem überführt. Die Prämie wird dann mit jährlich steigenden Prozentsätzen abgesenkt und parallel dazu die Flächenprämie um den gleichen Prozentsatz erhöht. 2013 soll dann eine einheitliche Flächenprämie für alle Acker- und Grünlandflächen erreicht sein. Damit wird die Milchprämie von der Produktion entkoppelt und auf die Betriebsfläche umgelegt. Sie ist künftig nicht mehr von der produzierten Menge abhängig . 2.6. Schulmilch Seit 1977 fördert die EU den Verkauf von Milch und Milchprodukten an Schulen und Kindergärten, um ernährungspsychologisch auf die Kinder und Jugendliche einzuwirken . Anfänglich betrug die Beihilfe rund 40 Cent pro Kilogramm, sie wurde jedoch im Laufe der Jahre auf nun rund 18 Cent pro Kilogramm Milch gesenkt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) äußerte sich zur Subvention von Schulmilch: „Im Zuge der Beihilfesenkung ist seit 1993 ein anhaltender Verbrauchsrückgang im Rahmen der EU-Maßnahme festzustellen. Seither hat sich die in Deutschland im Rahmen des Schulmilchbeihilfesystems abgesetzte Menge 19 Zur Funktionsweise vgl. ausführlich: DBV (2009). Milchquotenbörse – die Regeln. Im Internet: http://www.bauernverband.de/index.php?redid=159926 [Stand: 13.7.2009] oder meine-milch.de: Milchbörse: Was ist die Milchbörse und was passiert dort? Im Internet: http://www.meinemilch .de/artikel/milchboerse-was-ist-die-milchboerse-und-was-passiert-dort [Stand: 13.7.2009]. 20 Quelle: http://www.meine-milch.de/artikel/die-direktzahlungen-der-eu-an-die-milcherzeuger [Stand: 13.7.2009]. - 14 - um 66 Prozent und die ausgezahlte Beihilfe um 81 Prozent reduziert. Im Schuljahr 2005/06 wurden für rund 43.800 Tonnen rund 8,8 Millionen Euro Beihilfen an die Lieferanten in Deutschland ausgezahlt. EU-weit wurden im Rahmen des Schulmilchprogramms rund 320.000 Tonnen Milch abgesetzt. Dafür wurden rund 66 Millionen Euro Beihilfe gezahlt.“ (BMELV 200721) 3. Der internationale Milchmarkt Problematisch ist, dass europäische Milch und Milcherzeugnisse auf dem Weltmarkt trotz Quotierung im Allgemeinen nicht konkurrenzfähig sind. Die Gründe liegen in den relativ hohen Produktionskosten und – indirekt – auch an der Milchpolitik der EU. Quelle: MIV (2009)22 Allgemein gilt, dass für Ein- und Ausfuhr von Milch und Milchprodukten in die bzw. aus der Europäischen Union die Erteilung von Lizenzen erforderlich ist. Die maßgeblichen Durchführungsbestimmungen sind in den Verordnungen (EG) Nr. 2535/200123 21 Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/GesundeErnaehrung/Kita- Schule/Schulmilch.html?nn=445452 [Stand: 13.7.2009]. 22 Quelle: http://www.milchindustrie.de/de/eu/agrarpolitik/milchpreis_int. [Stand: 13.7.2009]. 23 Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission vom 14. Dezember 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates zur Einfuhrregelung für Milch und Milcherzeugnisse und zur Eröffnung der betreffenden Zollkontingente (ABl. L 341/29 vom 14.12.2001). - 15 - (Import) und Nr. 1282/200624 (Export) auf der Rechtsgrundlage der Milchmarktordnung (Anlage 3) geregelt (BLE 200925). So ist z.B. der Import von Milch und Milchprodukten in Abhängigkeit von Produkt und exportierendem Drittland (Ursprungsland) kontingentiert und mit einem Einfuhrzollsatz belegt. Beim Export von Milch und Milcherzeugnissen wird im Allgemeinen eine Ausfuhrerstattung als Ausgleich zwischen dem EG-Binnenmarktpreis und dem Weltmarktpreis gezahlt, um damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern (BLE 2009)26. Damit werden Milch und Milchprodukte international konkurrenzfähiger und die europäische Milchwirtschaft kann am Weltmarkt teilnehmen, ohne finanzielle Nachteile zu erleiden. So legt die Verordnung (EG) Nr. 523/2009 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse27 detailliert die Höhe der Erstattungen nach Produkt und Zielgebiet fest (Anlage 8). Quelle: MIV (2009)28 24 Verordnung (EG) Nr. 1282/2006 der Kommission vom 17. August 2006 mit besonderen Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates im Hinblick auf die Ausfuhrlizenzen und die Ausfuhrerstattungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 234/4 vom 17.8.2006). 25 Quelle: http://www.ble.de/cln_090/nn_656450/DE/01__Marktangelegenheiten/06__Einund Ausfuhrregelungen/Milcherzeugnisse/Milch__node.html?__nnn=true#doc656448bodyText3 [Stand: 13.7.2009]. 26 Quelle: http://www.ble.de/cln_090/nn_656450/DE/01__Marktangelegenheiten/06__Einund Ausfuhrregelungen/Milcherzeugnisse/Milch__node.html?__nnn=true#doc656448bodyText3 [Stand: 13.7.2009]; nachzulesen sind auch Zuständigkeiten und Verfahrensweise. 27 Verordnung (EG) Nr. 523/2009 der Kommission vom 18. Juni 2009 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 156/3 vom 18.6.2009). 28 Quelle: http://www.milchindustrie.de/de/eu/agrarpolitik/erstattungen/ [Stand: 13.7.2009]. - 16 - 4. Staatliche Unterstützung der Milcherzeuger in EU-Staaten Generell muss jede Form staatlicher Beilhilfe für Wirtschaftszweige und Unternehmen aber auch für den Agrarsektor und die Milchbauern drei Kriterien erfüllen, um von der EU-Kommission genehmigt zu werden (EU-Kommission 200929). Beihilfen müssen 1. den allgemeinen Grundsätzen der Wettbewerbspolitik entsprechen. 2. mit der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums der Gemeinschaft übereinstimmen. 3. mit den internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft, insbesondere mit dem WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft, vereinbar sein. Staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der Herstellung von Milch gewähren nach einer Statistik der EU-Kommission Deutschland, Italien, die Niederlanden, Spanien, Großbritannien und Österreich (Anlage 9). 5. Milchmarktpolitik in der Schweiz, Kanada, USA und Neuseeland Auch die Schweiz hatte bis 30.4.2009 ein Milchquotensystem aus dem die Milchbauern aber schon seit 2005 aussteigen konnten, wenn sie sich einer Produzenten-Organisation oder einer Produzenten-Milchverwerterorganisation anschlossen. Aber auch diesen Organisationen sind Quoten zugeteilt, die nur mit Genehmigung der Schweizer Regierung erhöht werden dürfen. Nur innerhalb der einzelnen Organisation können Quoten übertragen werden. Insofern ist das neue Schweizer Milchmodell weiterhin ein quotenorientiertes Modell (Anlage 10). Kanada regelt seit 1970 die Milchproduktion über ein flexibles Quoten- und ein reguliertes Preisfindungssystem. Über das Quotensystem wird versucht, die Milchproduktion an den inländischen Verbrauch anzupassen, während die Auszahlungspreise zwischen einem so genannten Milchmarktausschuss und Vertretern der Milcherzeuger ausgehandelt werden (Anlage 10). Einen anderen Ansatz wurde in den USA gewählt. Hier riefen die Molkereigenossenschaften das auf Freiwilligkeit basierende Cooperatives Working Together (CWT) Programm ins Leben, bei dem das Aufkaufen von Milchkühen und die Milchexportfinanzierung die Steuerungsinstrumente sind (Anlage 10). In Neuseeland sind die meisten Milchbauern Mitglied in der Genossenschaftsmolkerei Fonterra. Diese steuert die Milchproduktion über die Anzahl und den Preis der von den 29 Quelle: http://ec.europa.eu/agriculture/stateaid/index_de.htm [Stand: 8.7.2009]. - 17 - Mitgliedern zu kaufenden Genossenschaftsanteile, an die ein Milchproduktionsrecht gebunden ist (Anlage 10). - 18 - 6. Anlagen Anlage 1: Milchgüteverordnung Anlage 2: Entwicklung der Milchpreise in den Regionen Nord, Ost und Süd im Vergleich zum deutschen Durchschnitt über die Jahre 1991 bis 2006 (vTI 2008) Anlage 3: Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse Anlage 4: Verordnung (EG) Nr. 248/2008 des Rates vom 17. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten . Anlage 5: Einzelstaatliche Referenzmengen (Garantiemengen) der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer 2004/2005 bis 2014/2015 (MIV). Anlage 6: Milcherzeugung in Deutschland 2000 bis 2008 (BLE 2009) Anlage 7: Milchquotenerfüllung 1995/1996 bis 2008/2008 (EZG 2009) Anlage 8: Verordnung (EG) Nr. 523/2009 der Kommission vom 18. Juni 2009 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse Anlage 9: Staatshilfe im Milchsektor (EU-Kommission 2009) Anlage 10: Weltweit keine Zauberformel in Sicht (Geißendörfer 2008) - 19 - 7. Quellen Bioland (2009). Informationen zum Bio-Milchpreis. Im Internet: http://www.bioland.de/erzeuger/aktuelles/bio-milch.html [Stand: 8.7.2009]. BLE (2009). Milcherzeugung in Deutschland. Tabelle. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Juni 2009. BMELV (2009). Hintergründe zur Milchpreis-Diskussion. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). http://www.bmelv.de/cln_135/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Agrarmae rkte/Produkte/Milchmarkt-2009.html [Stand: 8.7.2009]. BMI (2009). Niederlande: Millionen-Strafe für Milcherzeuger. In: Milch-Info Juni 2009. Bayerische Milchindustrie (BMI). Im Internet: http://www.bmieg .com/de_milchinfo_0806.php [Stand: 8.7.2009]. BT-Drs. 16/13323. Zur Milchpolitik der Bundesregierung. Antwort der Bundesregierung vom 10.6.2009 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. DBV (2008). Situationsbericht 2009: Trends und Fakten zur Landwirtschaft. Deutscher Bauernverband (Hrsg.). Dezember 2008. Im Internet: http://www.situationsbericht.de/pdf2009/Bericht_komplett.pdf [Stand: 8.7.2009]. DBV (2009). Daten und Informationen zum Milchmarkt. Deutscher Bauernverband (DBV). 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