© 2020 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 103/20 Finanzhilfen des Bundes nach dem GVFG und dem RegG sowie Ersatzinvestitionen im Rahmen der LuFV II im Jahr 2018 Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 103/20 Seite 2 Finanzhilfen des Bundes nach dem GVFG und dem RegG sowie Ersatzinvestitionen im Rahmen der LuFV II im Jahr 2018 Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 103/20 Abschluss der Arbeit: 23. September 2020 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 103/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Finanzhilfen des Bundes nach dem GVFG und dem RegG im Jahr 2018 4 3. Ersatzinvestitionen im Rahmen der LuFV II im Jahr 2018 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 103/20 Seite 4 1. Einleitung Gegenstand des vorliegenden Sachstands ist zum einen die Frage nach Finanzhilfen des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)1 sowie weiterer Fördermaßnahmen des Bundes im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Jahr 2018. Darüber hinaus werden die im Jahr 2018 getätigten Ersatzinvestitionen im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II)2 dargestellt. 2. Finanzhilfen des Bundes nach dem GVFG und dem RegG im Jahr 2018 Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem GVFG sowie zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG)3. Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem GVFG sowie Kompensationsauszahlungen wurden im Jahr 2018 insgesamt in Höhe von 1.701 Mio. Euro getätigt .4 Infrastrukturmaßnahmen der Schienen werden vom Bund nicht gänzlich finanziert, wohl aber gefördert. Grundsätzlich zuständig ist das jeweilige Bundesland. Dieses kann bei Bedarf einen Antrag auf Förderung stellen, der auf Basis einer standardisierten Bewertung bewilligt werden kann. Bei Vorhaben nach dem GVFG umfasst die Bundesfinanzierung 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.5 Gemäß GVFG stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „für die zur Verfügung stehenden Mittel aufgrund von Vorschlägen der Länder und im Benehmen mit ihnen Programme auf (sog. Bundesprogramme). Die Finanzhilfen an die Länder hierfür sind in den Titeln 882 02 und 891 01 veranschlagt.“6 Im Titel 882 02 [Finanzhilfen an die Länder für Großvorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs] ist im Bundeshaushalt 2020 für 2018 ein Ist-Wert in Höhe von 228,38 Mio. Euro angegeben. Im Titel 891 01 [Investitionszuschüsse für Großvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs an die Deutsche Bahn AG 1 https://www.gesetze-im-internet.de/gvfg/. 2 https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Finanzierung/LuFV/Einstellen _LuFV_II.pdf?__blob=publicationFile&v=4. 3 http://www.gesetze-im-internet.de/regg/. 4 Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste. Bundesverkehrsinvestitionen sowie Verkehrsaufkommen in ausgewählten Bundesländern. S. 13. WD 5 – 3000 – 101/19 vom 20. November 2019. https://www.bundestag.de/resource/blob/675168/e7d0f7cf0c347d372b2ab58e1171ac57/WD-5-101-19-pdfdata .pdf. 5 https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/finanzierung_node.html. 6 https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2019/soll/epl12.pdf, S. 74 f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 103/20 Seite 5 und Unternehmen, die sich überwiegend in Bundeshand befinden] liegt der Ist-Wert für 2018 bei 131,97 Mio. Euro.7 Das ergibt in der Summe 360,35 Mio. Euro. Mittel nach dem RegG flossen im Jahr 2018 in Höhe von 8.498 Mio. Euro ab.8 Weitere Fördermaßnahmen des Bundes zum ÖPNV finden sich in dem in Fußnote 4 genannten Sachstand auf Seite 14. 3. Ersatzinvestitionen im Rahmen der LuFV II im Jahr 2018 Im Bundeshaushaltsplan 2019 (Einzelplan 12) wird zu den wesentlichen Zielen, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen, ausgeführt:9 „Seit 2009 leistet der Bund zur Erfüllung des Gewährleistungsauftrages nach Art. 87e Abs. 4 GG im Rahmen von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV) jährliche Infrastrukturbeiträge an die EIU zur Erhaltung der Bundesschienenwege. Im Gegenzug haben sich die EIU verpflichtet, ihre Bundesschienenwege in einem qualitativ hochwertigen Zustand vorzuhalten und dabei die in der LuFV verankerten Qualitätskennziffern (u. a. Anzahl Infrastrukturmängel , Funktionalität Bahnsteige, Voll- und Teilsteuerung Brücken) einzuhalten. Die EIU müssen auch die Einhaltung der in der LuFV vorgesehenen Finanzkennziffern (u. a. jährliche Mindestersatzinvestitionen und Mindestinstandhaltungsbeiträge) nachweisen. Die aktuelle LuFV hat eine Geltungsdauer von 2015 bis 2019.“ Im Bundeshaushaltsplan 2020 (Einzelplan 12, S.40) ist ein Ist-Wert für „Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“ (Titel 891 11) für das Jahr 2018 in Höhe von 3.950 Mio. Euro ausgewiesen.10 Nach § 2b der LuFV II setzt sich die vollständige Finanzierung des Ersatzinvestitionsbedarfs für das bestehende Schienennetz im Jahr 2018 wie folgt zusammen: 11 7 Siehe FN 6. 8 Siehe FN 4, S. 12. 9 https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2019/soll/epl12.pdf, S. 30. 10 https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2019/soll/epl12.pdf. 11 https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Finanzierung/LuFV/Einstellen _LuFV_II.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 8. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 103/20 Seite 6 Angaben in Mio. € 2018 Infrastrukturbeitrag des Bundes (Veranschlagung im Bundeshaushalt) 3.500 Geplante Dividendenausschüttungen der DB AG zur Durchführung von Ersatzinvestitionen 450 Bestandsnetzrelevanz der Investitionen in Ausbauvorhaben des Bedarfsplans 62 Eigenmittel der EIU 100 Summe Bedarfsdeckung 4.112 Summe Ersatzbedarf 4.112 Quelle: Eigene Darstellung nach Angaben aus LuFV II. Im Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2018 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird auf Seite 18 ausgeführt:12 „Im Jahr 2018 haben die EIU nach eigenen Angaben Investitionen (gemäß § 8 LuFV II) in Höhe von 3.775 Mio. € in das Bestandsnetz getätigt. Der von den EIU eingebrachte Eigenbetrag beläuft sich auf 100 Mio. €. Der gem. § 2 der LuFV II gezahlte Infrastrukturbeitrag des Bundes sowie die durch die DB AG gezahlte zusätzliche Dividende, die durch den Bund wieder zur Durchführung von Ersatzinvestitionen in die Schienenwege im Sinne der LuFV II bereitgestellt wurde, betragen in Summe 3.950 Mio. € und teilen sich wie folgt auf die EIU auf: – DB Netz AG: 3.551 Mio. €, – DB Station& Service AG: 295 Mio. €, – DB Energie GmbH: 104 Mio. €. Die LuFV-relevanten Instandhaltungsaufwendungen für das Bestandsnetz beliefen sich in 2018 nach Angaben der EIU auf rund 2.012 Mio. € über alle EIU, davon – DB Netz AG inkl. RNI GmbH und KV-Anlagen: 1.797 Mio. €, – DB Station& Service AG: 181 Mio. €, – DB Energie GmbH: 35 Mio. €. 12 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/verkehrsinvestitionsbericht-2018.pdf?__blob=publication File. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 103/20 Seite 7 Für das Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr (SHHV) II werden für die Jahre 2015– 2020 Bundesmittel in Höhe von rund 254 Mio. € bereitgestellt. Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im Zuge öffentlicher Straßen (z.B. erstmaliger Einbau oder Verbesserung technischer Sicherungen) und insbesondere die Beseitigung von Bahnübergängen (z.B. durch Überführungsbauwerke) ist eine vorrangige verkehrspolitische Zielsetzung, die vom Bund nachdrücklich – unter Einsatz erheblicher Bundesmittel auf der Grundlage des EKrG [Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz )] – unterstützt wird. Die Bundesländer haben von den vom Bund im Haushaltsjahr 2018 für das so genannte Bundesdrittel bereitgestellten Mitteln insgesamt rund 82,5 Mio. € („Sonstige Investitionen“) eingesetzt.“ ***