WD 5 - 3000 - 100/18 (24. Juli 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In der Schweiz teilen sich Bund, Kantone und Gemeinden die Zuständigkeiten für die Straßeninfrastruktur . Die wichtigsten Straßenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung werden von der Bundesversammlung zu Nationalstraßen erklärt. Diese werden vom Bund gebaut, betrieben und unterhalten. Der Bund verfügt hierbei über die beiden Finanzierungsinstrumente: • Spezialfinanzierung Straßenverkehr und • Infrastrukturfonds. Finanziert werden diese durch zweckgebundene besondere Steuern und Abgaben im Straßenverkehr (d.h. Mineralölsteuer, Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffe, Nationalstraßenabgabe/Autobahnvignette ). Weitere Informationen zu Zuständigkeiten und Finanzierung finden sich auf den Internetseiten des schweizerischen Bundesamtes für Strassen (ASTRA): https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/strassenfinanzierung/zustaendigkeiten .html (zuletzt aufgerufen am 24.7.2018). Das ASTRA führt aus: „Seit 1960 hat sich der motorisierte Individualverkehr mehr als verfünffacht. Gemäss den Verkehrsperspektiven 2040 des Bundes wird er weiter wachsen. Dies überlastet die Infrastruktur , erhöht die Kosten für Betrieb und Unterhalt und führt zu Verkehrsproblemen – insbesondere in den Städten und Agglomerationen. Um die wachsende Mobilität auf den Autobahnen und in den Städten zu bewältigen, sind weitere Investitionen nötig. Mit der Vorlage zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs -Fonds (NAF), über die das Schweizer Volk am 12. Februar 2017 abgestimmt hat, wird die dafür nötige Finanzierung langfristig gesichert und auf ein stabiles Fundament gestellt.“ (siehe https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/strassenfinanzierung/naf.html (zuletzt aufgerufen am 24.7.2018)). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Autobahnfinanzierung in der Schweiz Kurzinformation Autobahnfinanzierung in der Schweiz Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Weitere Informationen zum NAF, der am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt (siehe auch https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/strassenfinanzierung /naf.html (zuletzt aufgerufen am 24.7.2018)). An dieser Stelle wird auch auf die aktuelle jährliche Publikation des ASTRA hingewiesen: Strassen und Verkehr 2018 - Entwicklungen, Zahlen, Fakten. https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/dokumentation/strassen-verkehr.html (zuletzt aufgerufen am 24.7.2018). Anlage 1 Faktenblatt „Die NAF-Vorlage im Überblick“ Anlage 2 Faktenblatt „Der Fonds als solides Fundament“ Anlage 3 Faktenblatt „Stärkung des Agglomerationsverkehrs“ Anlage 4 Faktenblatt „Entwicklung bei den Mineralölsteuern“ Anlage 5 Faktenblatt „Die neue Rolle der Strassenkasse“ ***