© 2020 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 099/20 Volumen und Versandkosten von Paketsendungen aus dem Ausland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 099/20 Seite 2 Volumen und Versandkosten von Paketsendungen aus dem Ausland Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 099/20 Abschluss der Arbeit: 7. Oktober 2020 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 099/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Anzahl der Paketsendungen aus dem Ausland 4 3. Weltpostverein 7 3.1. Allgemeines 7 3.2. Benannter Betreiber 7 3.3. Entgelt 8 4. Nicht durch Weltpostverein regulierter Versand 10 5. Einfuhrabgaben (Zölle etc.) 10 5.1. Einfuhrabgaben für Sendungen innerhalb der EU 10 5.2. Einfuhrabgaben für Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat 11 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 099/20 Seite 4 1. Einleitung Gegenstand des vorliegenden Sachstands ist die Frage, wie viele Pakete pro Jahr aus dem Ausland nach Deutschland versandt werden und mit welchen Kosten dies verbunden ist. Seit 1995 werden in Deutschland Postdienstleistungen von der privatisierten Deutschen Post AG und anderen privaten Anbietern als privatwirtschaftliche Tätigkeiten erbracht.1 Zu den fünf größten Paketdiensten in Deutschland gehören neben dem Unternehmen DHL2, einer hundertprozentigen Tochter der Deutschen Post AG, die Unternehmen Hermes3, DPD4, GLS5 und UPS6.7 In den letzten Jahren haben sich zudem immer mehr Alternativanbieter auf dem deutschen Paketmarkt etabliert.8 Paketsendungen aus dem Ausland lassen sich im Wesentlichen in folgende zwei Arten aufteilen: – Pakete, die im System des Weltpostvereins international versandt werden; diesem System gehören vielfach (ehemals) staatliche Poststellen an. – Pakete, die außerhalb des Systems des Weltpostvereins von global tätigen Unternehmen oder Netzwerken versandt werden. 2. Anzahl der Paketsendungen aus dem Ausland Die Anzahl der aus dem Ausland importierten Paketsendungen wird in Deutschland nicht statistisch erfasst.9 Jedoch liegen andere Untersuchungen des Paketmarktes vor, die im Folgenden dargestellt werden. 1 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Monatsbericht/Monatsbericht-Themen/2019-01-weltpostverein .pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 2. 2 https://www.dpdhl.com/de.html. 3 https://www.myhermes.de/. 4 https://www.dpd.com/de/de/. 5 https://gls-group.eu/DE/de/home. 6 https://www.ups.com/de/de/Home.page. 7 https://www.test.de/Paketdienste-Schnell-aber-ruppig-fuenf-Anbieter-im-Test-4781001-4781131/. 8 http://www.posttip.de/pakete/paketdienste/. 9 Telefonat mit dem Statistischen Bundesamt am 14.9.2020. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 099/20 Seite 5 Der Bundesverband Paket und Expresslogistik e.V. (BIEK)10 veröffentlicht seit dem Jahr 2004 jährlich die sogenannte KEP-Studie, die eine umfassende Marktanalyse des Kurier-, Express- und Paketmarktes (KEP-Marktes)11 beinhaltet. Durchgeführt werden die jährlichen Marktanalysen durch das Kölner Wirtschafts- und Verkehrsberatungsunternehmen KE-Consult.12 Die aktuelle KEP-Studie wurde im Juni 2020 veröffentlicht.13 Demnach wurden 2019 insgesamt 3,65 Mrd. Kurier-, Express- und Paketsendungen befördert. Der Anteil der Paketsendungen am Gesamtmarkt betrug dabei 84,2 Prozent (siehe o. g. KEP-Studie, S. 12). Die Anzahl der nach Deutschland importierten Pakete wird jedoch nach Aussage des BIEK nicht einzeln erhoben, sondern gemeinsam mit den aus Deutschland exportierten Paketen als „internationale Paketsendungen“ erfasst (siehe hierzu auch S. 22 der Studie). Der Anteil der internationalen Paketsendungen an allen Paketsendungen lag laut Studie 2019 bei etwa neun Prozent .14 Im Jahr 2018 lag der Anteil bei fast zehn Prozent.15 Die Bundesnetzagentur kommt bei internationalen Paketsendungen auf einen höheren prozentualen Anteil. Im Jahr 2018 wurden erstmalig die Mengen und Umsätze grenzüberschreitender Paketsendungen separat bei den Marktteilnehmern abgefragt mit folgendem Ergebnis:16 Paketmenge und -umsätze im Jahr 2018 Jahr 2018 Menge Umsatz Inländische Sendungen 83 % 76 % Exportierte Sendungen 14 % 21 % Importierte Sendungen 3 % 3 % Gesamt 100 % 100 % Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Zahlen der Bundesnetzagentur. 10 http://biek.de/startseite.html. 11 KEP-Dienste (Kurier-, Express- und Paketdienste) werden von Logistik- und Postunternehmen durchgeführt. 12 https://www.ifv-koeln.de/. 13 https://www.biek.de/publikationen/studien.html?year=2020. 14 Email des BIEK vom 15.9.2020. 15 KEP-Studie 2019. Download unter: https://www.biek.de/publikationen/studien.html?year=2019. 16 Bundesnetzagentur: Tätigkeitsbericht Post 2018/2019, Seite 32, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Taetigkeitsberichte /2019/Post_20182019.pdf?__blob=publicationFile&v=8. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 099/20 Seite 6 Der in der Tabelle ersichtliche deutlich höhere Anteil am finanziellen Umsatz (24 Prozent) bei grenzüberschreitenden Sendungen gegenüber dem entsprechenden Sendungsmengenanteil (17 Prozent) ist laut Bundesnetzagentur darauf zurückzuführen, dass grenzüberschreitenden Sendungen im Verhältnis zu Inlandssendungen deutlich teurer sind.17 Bei statistischen Angaben ist jedoch zu beachten, dass diese im Wesentlichen von der Definition der erhobenen Daten sowie den Erhebungsmethoden abhängig sind und daher eine direkte Vergleichbarkeit gegebenenfalls nur bedingt gewährleistet ist. So hat die Bundesnetzagentur in ihrer aktuellen Erhebung für die Abgrenzung des KEP-Marktes und seiner Segmente eindeutigere Grenzen definiert. Es wurden nur Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen mit einem Einzelgewicht von bis zu 31,5 kg berücksichtigt. Man wollte damit internationalen Regelungen Rechnung tragen und somit den Postmarkt eindeutig vom Güterverkehr und Logistikmarkt abgrenzen.18 Davon unabhängig lässt sich eine Aussage, ob die Sendungen über das System des Weltpostvereins erfolgten oder außerhalb über andere Netzwerke privatwirtschaftlicher Unternehmen, aus den verfügbaren Daten nicht ableiten. Des Weiteren stellt sich u. a. auch die Frage, inwieweit Briefsendungen, die z. T. den Umfang einer Paketsendung haben können, mit berücksichtigt wurden. Seit Januar 2019 ist der Versand von Waren in Briefsendungen nicht mehr zulässig.19 Eine besondere Bedeutung für den Paketbereich in Deutschland kommt zudem dem mit Abstand größten Online-Händler Amazon zu. Nach offenen Quellen umfasst das von Amazon als Großkunde in Auftrag gegebene Paketvolumen allein beim Anbieter DHL circa 18 Prozent der Gesamtpaketmenge .20 Im Jahr 2015 startete Amazon mit dem Aufbau eines eigenen Zustellnetzwerkes, das in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert wurde. Die Zustellung erfolgt dabei durch Subunternehmen .21 Aufgrund fehlender Statistiken zur Anzahl importierter Paketsendungen ist eine Aussage zu den von deutschen Postunternehmen hierfür etwaig geleisteten Zuzahlungen in Summe nicht möglich .22 17 Siehe Fn. 16. Seite 31. 18 Siehe Fn. 16., S. 26. 19 Siehe Fn. 16., S. 81. 20 Vgl. z. B.: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/paketgeschaeft-so-abhaengig-ist-die-postvon -amazon/22724300.html?ticket=ST-3873024-RuccQ6HHkOeVobnLY3Pl-ap3 (Stand: 24.6.2018). 21 Siehe Fn. 16, S. 54. 22 Siehe hierzu auch unten unter Abschnitt 3.3 und 4. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 099/20 Seite 7 3. Weltpostverein 3.1. Allgemeines Der mit Sitz in der Schweizer Hauptstadt Bern 1874 gegründete Weltpostverein (Universal Postal Union – UPU)23 regelt die internationale Zusammenarbeit der Postunternehmen bzw. -behörden sowie die Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Postverkehrs. Ihm gehören derzeit 192 Mitgliedsländern an. In der Mehrzahl der Mitgliedsländer des Weltpostvereins sind die Postdienstleister auch heute noch staatlich.24 Jedes Postprodukt (z. B. Brief, Paket oder Expresspostartikel) wird durch ein separates System und eine Reihe von Vereinbarungen vergütet. Die Modalitäten entwickeln sich ständig weiter und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch die Weltpostkongresse (Universal Postal Congress) der UPU.25 Diese finden in der Regel alle vier Jahre statt. 3.2. Benannter Betreiber Jedes Mitgliedsland des Weltpostvereins benennt einen staatlichen oder privatwirtschaftlich agierenden Postbetreiber, einen so genannten „Benannten Betreiber“ („Designated Operator“). Die Hauptaufgabe eines Benannten Betreibers besteht in der Erfüllung des Universalpostdienstes, der von jedem Mitgliedsland nach eigener Rechtssetzung definiert ist. Inhalt und Umfang des Universaldienstes , d. h. der Grundversorgung mit postalischen Leistungen, ist in Deutschland in der Post- Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) geregelt.26 Der Benannte Betreiber hat sicherzustellen , dass die Verteilung aus dem Ausland eingehender Postsendungen im gesamten Postgebiet eines Landes nach international vereinbarten Grundsätzen gewährleistet ist. Für Deutschland ist bisher die Deutsche Post AG („Deutsche Post DHL Group“) als Betreiber benannt. Unter bestimmten Voraussetzungen können zukünftig aber auch andere Postdienstleister diese Funktion gemäß dem Weltpostvertrag wahrnehmen. Die Benannten Betreiber sind verpflichtet, eingehende internationale Briefsendungen zu befördern.27 23 https://www.upu.int/en/Home. 24 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Monatsbericht/Monatsbericht-Themen/2019-01-weltpostverein .pdf?__blob=publicationFile&v=4. 25 https://www.upu.int/en/Universal-Postal-Union/Activities/Physical-Services/Remuneration. 26 Siehe hierzu: http://www.gesetze-im-internet.de/pudlv/PUDLV.pdf. 27 Siehe Fn. 24. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 099/20 Seite 8 3.3. Entgelt Die öffentlich-rechtlichen Postorganisationen zahlten ursprünglich keinen gegenseitigen Ausgleich für grenzüberschreitende Postsendungen. Man ging davon aus, dass die Postsendungsströme zwischen den Ländern ausgeglichen seien. Die Bundesnetzagentur hat hierzu im Jahr 2019 ausgeführt:28 „In den 1960er Jahren traten jedoch große Ungleichgewichte auf, was dazu führte, dass bei einigen Postbetreibern Kosten für die Zustellung eingehender Auslandspost entstanden, die sie nicht durch die Einnahmen aus der abgehenden Auslandspost decken konnten. Als Ausgleich für die zustellenden Postbetreiber wurde 1969 ein Zahlungssystem für die sogenannte ‚Endvergütung‘ eingeführt.[29] Danach erhielten die inländischen Postbetreiber für die Zustellung aus dem Ausland stammender Postsendungen einen nach dem Gewicht der Sendungen berechneten Vergütungssatz, der durch die Gremien des Weltpostvereins festgelegt wird. Dieser Vergütungssatz orientiert sich nicht ausschließlich an den Kosten, sondern berücksichtigt auch den Entwicklungsstand bzw. die Finanzkraft des jeweiligen Absendelandes und kann dazu führen, dass Sendungen aus asiatischen Ländern nach Deutschland für den Absender preisgünstiger zu versenden sind als innerhalb Deutschlands selbst. Ähnliche Entgeltstrukturen wie für Briefsendungen gelten auch für grenzüberschreitende Paketsendungen.“ Im Gesetz zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins (vom 21. Juni 2019) sind die Entgelte in Artikel 15 wie folgt geregelt :30 „Das einliefernde Mitgliedsland oder sein Benannter Betreiber legt die Freimachungsentgelte für die Beförderung von Briefsendungen und Postpaketen gemäß den innerstaatlichen Rechtsvorschriften fest. Die Freimachungsentgelte umfassen die Zustellung an die Anschrift des Empfängers, sofern in den Bestimmungsländern für die betreffenden Sendungen ein Zustelldienst durchgeführt wird.“ 28 BT-Drs. 19/15852, „Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur – Post 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Post der Monopolkommission – Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb“, S. 209, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915852.pdf (Hervorhebung durch Autor dieses Sachstands). 29 Siehe hierzu Hilke Smit, Reform des UPU-Endvergütungssystems in sich wandelnden Postmärkten, Juni 2002, S. 13 ff., https://www.wik.org/uploads/media/WIK_Diskussionsbeitrag_Nr_238.pdf; Alex Dieke u.a., UPU-Endvergütungen und internationaler E-Commerce, September 2016, https://www.wik.org/uploads/media/WIK_Diskussionsbeitrag _Nr_412_Deutsch.pdf. 30 Weltpostvertrag. Dritter Teil. Entgelte, Zuschläge und Befreiung von Postentgelten. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 11, S. 593. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger _BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl219s0530.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl219s 0530.pdf%27%5D__1600260947293 (Hervorhebung durch Autor dieses Sachstands). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 099/20 Seite 9 Von diesem Freimachungsentgelt leistet die die abfertigende Postverwaltung im Versandland an die Bestimmungs-Verwaltung im Zustellland den etwaig anfallenden Endvergütungsanteil für die Bearbeitung der Briefsendungen im Bestimmungsland ab.31 Auf Seite 86 der Beschlüsse des Außerordentlichen Kongresses von September 2019 des Weltpostvereins in Genf wird zu den Gebühren für die verschiedenen in der Konvention definierten Postdienste ausgeführt:32 – Die Mitgliedsländer oder die von ihnen Benannten Betreiber legen diese, je nach innerstaatlicher Gesetzgebung, in Übereinstimmung mit den in der Konvention und ihrer Ausführungsordnung festgelegten Grundsätzen fest; sie stehen grundsätzlich im Verhältnis zu den Kosten für die Erbringung dieser Dienstleistungen. Demnach legt der Herkunftsmitgliedstaat oder der von ihm Benannte Betreiber je nach nationaler Gesetzgebung die Portogebühren für die Beförderung von Brief- und Paketsendungen fest. – Die Portokosten decken die Zustellung der Sendungen an den Bestimmungsort ab, sofern dieser Zustelldienst im Bestimmungsland für die betreffenden Sendungen betrieben wird. – Hierbei müssen die erhobenen Gebühren mindestens gleich hoch sein wie die Gebühren, die für Sendungen des internen Dienstes erhoben werden, welche die gleichen Merkmale (Kategorie, Menge, Bearbeitungszeit usw.) aufweisen. – Die Mitgliedsländer oder die von ihnen Benannten Betreiber sind je nach nationaler Gesetzgebung berechtigt, die in den Gesetzen festgelegten Richtpreise zu überschreiten. Bei Überschreitung der o.g. festgelegten Mindestgebühren können die Mitgliedsländer oder die von ihnen Benannten Betreiber für Brief- und Paketsendungen, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedslandes aufgegeben werden, auf der Grundlage ihrer nationalen Gesetzgebung ermäßigte Gebühren (z.B. für Großkunden) zulassen. Von Kunden dürfen keine anderen als die in den Gesetzen vorgesehenen Postgebühren erhoben werden. Die Bundesregierung fasst die Beschlüsse von September 2019 im Ergebnis insbesondere wie folgt zusammen:33 „Auf dem Kongress in Genf wurde ein tragfähiger Kompromiss geschlossen, der im Kern vorsieht , dass die Endvergütungen ab Januar 2021 selbst festgelegt werden können; es gibt aber Obergrenzen, die von Jahr zu Jahr angehoben werden. Staaten mit einem Importvolumen von 31 Vgl. die Definition des Begriffs „Endvergütung“ in Art. 1 Absatz 1.5 Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004), https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006773: „Endvergütung : Zahlung, die von der abfertigenden Postverwaltung an die Bestimmungs-Verwaltung für die Bearbeitung der Briefsendungen im Bestimmungsland zu leisten ist“. 32 https://www.upu.int/UPU/media/upu/files/UPU/aboutUpu/acts/actsOfCurrentCycle/actsActsOfTheExtraordinary CongressGenevaEn.pdf; . 33 BT-Drs. 19/16789, S. 2, https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/167/1916789.pdf; siehe auch BT-Drs. 19/6025, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/060/1906025.pdf (Hervorhebung durch Autor dieses Sachstands). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 099/20 Seite 10 mehr als 75.000 Tonnen erhielten das Sonderrecht, die Endvergütungen bereits ab Juli 2020 selbst festzulegen, ohne dass diese Obergrenzen gelten. Dieses Kriterium trifft derzeit nur auf die USA zu.“ 4. Nicht durch Weltpostverein regulierter Versand Die außerhalb des Systems des Weltpostvereins tätigen Versandunternehmen veröffentlichen Listenpreise für den nationalen und internationalen Express-Versand.34 Hierzu gehören auch Basispreise für den Import, insoweit das Unternehmen aufgrund eines in Deutschland erteilten Auftrags die Sendung vom Ausland „abholt“35 und nach Deutschland zustellt (im Unterschied zu einer im Ausland beauftragten und aufgegebenen Sendung).36 Auf Anfrage bezüglich der zwischen in- und ausländischen Unternehmen vereinbarten Konditionen für Paketimporte nach Deutschland wollte der BIEK „aus kartellrechtlichen Gründen keine Angaben machen“.37 Auch die internen Kostenverrechnungen globaler Unternehmen unterfallen dem Geschäftsgeheimnis. 5. Einfuhrabgaben (Zölle etc.) 5.1. Einfuhrabgaben für Sendungen innerhalb der EU Der Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union erfolgt grundsätzlich ohne Erhebung von Einfuhrabgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern). In bestimmten Fällen sind jedoch besondere Formalitäten zu beachten bzw. Steuern zu entrichten.38 34 Siehe z. B. DHL Express für Geschäftskunden, https://www.dhl.de/content/dam/images/Express/downloads /dhl-express-preise-und-laufzeiten-012020.pdf; siehe z. B. auch UPS: https://www.ups.com/de/de/shipping /international/services/express.page?. 35 Vgl. https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/express/produkte-und-services/import.html: „Import aus 220 Ländern nach Deutschland oder auch Drittlandsverkehr – nutzen Sie die Expertise von DHL Express, um Ihre Dokumente und Waren im Ausland zu bewegen […] Abrechnung in Euro ohne Kursschwankungen und -gebühren – Flexible weltweite Abholung“. 36 Z. B. DHL, Fn. 34, Seite 10. 37 Email des BIEK vom 16.9.2020. 38 Weitere Informationen zu Sendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren finden sich unter: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-innerhalb-der- EU/Steuern/steuern_node.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 099/20 Seite 11 5.2. Einfuhrabgaben für Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat Eine Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Bestimmte Waren dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung ) oder gar nicht (absolutes Verbot) zugeschickt werden.39 Hierbei gilt, dass Waren, die nicht einfuhrfähig sind, vom Zoll beschlagnahmt werden. Sie können auf Anordnung des Zolls entweder vernichtet oder an den Versender zurückgeschickt werden . Gleiches gilt für Waren, die nicht ausreichend deklariert wurden oder vom Zoll nicht identifiziert werden können.40 Im Falle einer für die Einfuhr freigegebenen, aber nicht ausreichend deklarierten Sendung oder bei Unklarheiten über deren Inhalt wird die Sendung an das der Empfangsadresse nächstgelegene Zollamt weitergeleitet. In diesem Fall erhält der Kunde eine Benachrichtigung und kann dann mit dem Zollamt direkt in Kontakt treten und die für eine Verzollung erforderlichen Dokumente, wie z. B. Verkaufsrechnung oder Prüfzertifikate, nachreichen.41 Für alle anderen Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat werden abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort fällig. Hierbei wird in kommerzielle42 und private43 Sendungen unterschieden. Wird vom Zoll eine Einfuhrumsatzsteuer oder eine Zollgebühr erhoben, so wird diese zunächst durch den Zusteller direkt an den Zoll abgeführt und im Anschluss bei der Zustellung von dem Empfänger zurückgefordert. Die Deutsche Post berechnet derzeit für die Verauslagung des Abgabebetrags ein Serviceentgelt in Höhe von sechs Euro. Eine solche Auslagepauschale, die oft auch als „customs fee“ bezeichnet wird, wird weltweit von den meisten Postunternehmen und Logistikdienstleister erhoben. Die Auslagepauschale fällt nicht an für:44 39 https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU- Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html. 40 Siehe hierzu „Häufig gestellte Fragen zum Auslandsversand“, „Sendungen aus dem Ausland empfangen, Möchten Sie sich eine Ware aus dem Ausland zuschicken lassen?“, https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-insausland /haeufige-fragen.html. 41 Siehe hierzu „Häufig gestellte Fragen zum Auslandsversand“: „Sendungen aus dem Ausland empfangen, Sie erwarten bereits eine Sendung aus dem Ausland?“, https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/haeufige -fragen.html. 42 Siehe hierzu: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-auseinem -Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html. 43 Siehe hierzu: https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0076_geschenksendung_nicht_abgabenfrei .html?nn=289544&faqCalledDoc=289544. 44 Siehe hierzu: „Häufig gestellte Fragen zum Auslandsversand“, „Sendungen aus dem Ausland empfangen“, Welche Ausnahmen gibt es?“, https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/haeufige-fragen.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 099/20 Seite 12 – wenn Sendungen an ein Binnenzollamt weitergeleitet und dort vom Kunden direkt verzollt werden, – wenn für Sendungen durch besondere Vereinbarungen zwischen Postgesellschaften Zusatzentgelte ausgeschlossen sind sowie – wenn der Empfänger für die Sendung vorab die Zollgebühren beim Kauf bezahlt hat oder dies vom Versender übernommen wird. Die Lagerung von Postsendungen bei der Zollstelle ist kostenpflichtig und beträgt 50 Cent pro Kalendertag . Die Lagerkosten werden jedoch erst ab dem zehnten Kalendertag der Lagerung erhoben .45 *** 45 https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/fragen-zu-kosten.html.