© 2019 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 – 098/19 Fragen zur Planung und Finanzierung der Ortsumgehung Bad Kösen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 – 098/19 Seite 2 Fragen zur Planung und Finanzierung der Ortsumgehung Bad Kösen Aktenzeichen: WD 5 - 3000 – 098/19 Abschluss der Arbeit: 14. Oktober 2019 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 – 098/19 Seite 3 Dieser Sachstand beantwortet eine kurzfristige Frage zum Planungs- und Finanzierungsstand der Ortsumgehung (OU) Bad Kösen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sind in ihrer Zuständigkeit auf Bundesangelegenheiten beschränkt, weshalb hier im Wesentlichen auf Aspekte der Bundeszuständigkeit eingegangen wird. Die Ortsumgehung Bad Kösen ist Teilprojekt 2 des Gesamtprojekts B87 Naumburg-Landesgrenze Sachsen Anhalt/Thüringen und im Bundesverkehrswegeplan 2030 für Sachsen-Anhalt als neues Vorhaben im Vordringlichen Bedarf eingestellt.1 Entsprechend findet sich das Projekt – als zweistreifiger Neubau – im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen des Fernstraßenausbaugesetzes2. Detaillierte Daten über das Gesamtprojekt und das Teilprojekt können im „Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 20303“ abgerufen werden.4 Zur Mitfinanzierung im Rahmen der Sofort-Hilfe zum Kohleausstieg schreibt die Landesregierung von Sachsen-Anhalt (erstellt von der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur): „Die Ortsumgehung B 87 Bad Kösen (OU) ist ein Teilvorhaben des im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingeordneten Streckenzuges „B 87 Naumburg bis Landesgrenze Sachsen -Anhalt/Thüringen“. Mit der Vorplanung der OU wurde 1992 begonnen und 1999 mit der Linienbestimmung abgeschlossen . Im Zeitraum von 2003 bis 2009 wurde die Entwurfsplanung aufgestellt und genehmigt und im Anschluss das Baurechtsverfahren von 2009 bis 2012 durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 25.02.2012 bestandskräftig. Mit Erlass vom 27.07.2017 wurden die bauvorbereitenden Arbeiten für die OU vom Bundesverkehrsministerium freigegeben, welche seither laufen. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung des erforderlichen Grunderwerbs, archäologische und (vorgezogene) naturschutzrechtliche Maßnahmen sowie Leitungsänderungsmaßnahmen. Mit der Aufnahme des Projektes in das 240 Mio. Euro Sofortprogramm stellt der Bund im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 10,256 Mio. Euro als Verstärkungsmittel zur Verfügung, um die bauvorbereitenden Arbeiten fortführen zu können. Die Aufnahme weiterer, bereits veranschlagter 6,003 Mio. Euro in den Bundeshaushalt ab 2020 steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages. 1 Bundesverkehrswegeplan 2030, S. 144, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan -2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile. 2 Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen (Fernstraßenausbaugesetz - FStrAbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 201), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3354) geändert worden ist, https://www.gesetze-im-internet.de/fstrausbaug /BJNR008730971.html. 3 Die Übersichtsseite findet sich unter http://www.bvwp-projekte.de/. 4 Zum Teilprojekt 2 Ortsumgehung Bad Kösen siehe https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B87-G20-ST-T2/B87- G20-ST-T2.html, mit linksseitigen Verlinkungen zum Gesamtprojekt und anderen Teilprojekten. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 – 098/19 Seite 4 Neben den bauvorbereitenden Maßnahmen laufen aktuell die Entwurfsplanungen für die Ingenieurbauwerke . Diese sollen bis Anfang 2020 abgeschlossen sein. Die Ausführungsplanungen für die Strecke werden ab Juni 2019 abschnittsweise erstellt. (…) Im so genannten „Eckpunktepapier“ wurde ein Sofortprogramm vereinbart, für das der Bund bis zu 240 Mio. € bereitstellt. Mit den Mitteln sollen bereits 2019 ausgewählte strukturwirksame Projekte aus bestehenden Bundesförderrichtlinien, die für diesen Zweck aufgestockt werden, mit einer maximalen Laufzeit bis Sommer 2021 gefördert werden. Die Landesregierung hat entsprechend der Bitte des Bundes, eine Auswahl bewilligungsreifer Projektvorschläge für das Sofortprogramm vorgelegt. Vorschläge kamen aus allen Ressorts der Landesverwaltung und wurden im Kabinett und der Interministeriellen Arbeitsgruppe vorgestellt. Die Bundesregierung prüft für jedes Einzelprojekt dessen Förderfähigkeit und identifiziert die passende Förderrichtlinie. Die Entscheidung hierzu fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. Erst mit Erlass eines Zuwendungsbescheides durch die zuständige Bundesbehörde steht fest, ob bzw. in welcher Höhe ein Vorhaben vom Land kozufinanzieren ist. Da die OU einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur in der durch den Braunkohleausstieg betroffenen Region des Mitteldeutschen Reviers leistet, wurde das Projekt - neben vielen anderen Infrastrukturmaßnahmen - durch das Land Sachsen-Anhalt an den Bund gemeldet. Die Maßnahmen des Sofortprogramms können dazu dienen, Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes vorzubereiten, siehe Artikel 1, Kapitel 1, § 6 Abs. 2 im Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes .5 Demnach können insbesondere Investitionen aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung gefördert werden, auch wenn sie vor dem 1. Januar 2020 begonnen werden, wenn gegenüber dem Bund erklärt wird, dass es sich um selbständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens handelt . Bisher gab es lediglich eine Freigabe des Bundes mit dem o. g. Schreiben vom 27.07.2017 zur Durchführung der bauvorbereitenden Arbeiten bis zu einer Höhe von 5 Mio. Euro. Die Finanzierung zur Realisierung weiterer Bauleistungen erfordert die Einstellung in den Bundeshaushalt, welche bis heute nicht erfolgt ist. Die Entscheidung des Bundes zur Aufnahme der OU in das Sofortprogramm wird seitens der Landesregierung sehr begrüßt, da somit eine nahtlose Fortführung sämtlicher vorbereitender Arbeiten abgesichert ist.“6 *** 5 Siehe hierzu Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen, BT-Drs. 19/13398 vom 23.9.2019, https://www.bundestag.de/resource/blob/660430/39ceae03d83c7ef9bb57191aaa46c3e3/Vorlage-19_13398- data.pdf . Zu diesem Gesetzentwurf ist am 16. Oktober 2019 eine Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages angesetzt. Die Liste der Sachverständigen findet sich unter dem Link https://www.bundestag.de/resource/blob/660428/44c2373c9e15dd7866fba7381b1c39ea/16-10-19_Sachverstaendigenliste -data.pdf . 6 Landtag von Sachsen-Anhalt, Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung , Abgeordnete Katja Bahlmann (DIE LINKE), Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels, Landtagsdrucksache 7/4971 vom 24.9.2019, https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files /drs/wp7/drs/d4971dak.pdf.