© 2018 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 098/17 Fragen zu Verbraucherschutzrechten Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 098/17 Seite 2 Fragen zu Verbraucherschutzrechten Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 098/17 Abschluss der Arbeit: 31. Januar 2018 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 098/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Einleitung 4 3. Ausschüsse, die sich mit dem Schutz der Verbraucherrechte befassen 4 4. Mit Verbraucherschutz befasste Ministerien des Bundes und der Länder 4 5. Gesetzlichen Regelungen zur Durchsetzung der Verbraucherrechte 7 6. Nichtregierungsorganisationen für den Verbraucherschutz 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 098/17 Seite 4 1. Fragestellung Gefragt wurde nach Ausschüssen des Parlaments oder Parlamentsfraktionen, die sich mit dem Schutz der Verbraucherrechte befassen, nach gesetzlichen Regelungen zur Durchsetzung der Verbraucherrechte sowie nach den Kompetenzen von Behörden oder Organisationen, die die Interessen der Verbraucher vertreten sowie nach deren Adressdaten. 2. Einleitung Verbraucherschutz in Deutschland ist sehr vielschichtig. Es gibt eine Vielzahl einzelgesetzlicher Vorschriften, „die den Verbraucher vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben schützen und seine rechtliche Stellung stärken sollen. Die Gesetze und Vorschriften können unterschieden werden in solche, die eine korrekte und möglichst umfassende Information des Verbrauchers als Grundlage seiner Kaufentscheidungen sichern (z. B. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, Preisangabenverordnung), solche, die der Sicherheit und der Gesundheit der Verbraucher dienen (z. B. neben dem Lebensmittel- auch das Arzneimittelrecht sowie die Produkthaftung und das Produktsicherheitsgesetz), und solche, die dem einzelnen Verbraucher in bestimmten Rechtsgeschäften besonderen Schutz gewähren sollen (z. B. BGB1).“2 Die vielfältigen Bereiche des Verbraucherschutzes werden auch anhand des im August 2016 erstmalig erschienen „Verbraucherpolitischen Berichts der Bundesregierung 2016“3 deutlich. Er zeigt Ziele und neue Strukturen der Verbraucherpolitik auf und befasst sich dem Verbraucherschutz in den Bereichen digitale Welt, Recht und Wirtschaft. Des Weiteren werden die Bereiche Sicherheit bei Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten angesprochen. Auch die Verbesserung der Verbraucherinformation und der Verbraucherbildung sowie nationale und europäische Rechtsvorschriften werden dort thematisiert. 3. Ausschüsse, die sich mit dem Schutz der Verbraucherrechte befassen Im Bundestag befassen sich zwei Fachausschüsse federführend mit dem Schutz der Verbraucherrechte . Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ist für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständig und der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. 4. Mit Verbraucherschutz befasste Ministerien des Bundes und der Länder Nachfolgend finden sich die insbesondere mit dem Verbraucherschutz befassten Ministerien des Bundes und der Länder: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). www.bmjv.de 1 Bürgerliches Gesetzbuch. 2 http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20971/verbraucherschutz 3 BT-Drs. 18/9495. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/094/1809495.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 098/17 Seite 5 Das BMJV wird durch den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beraten: „Der Sachverständigenrat berät auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bei der Gestaltung der Verbraucherpolitik. Gemäß dem Einsetzungserlass gehört es zu den Aufgaben des Sachverständigenrates, die Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfassen, Entwicklungstendenzen darzustellen und Zukunftsthemen zu identifizieren . Dabei sollen Fehlentwicklungen und aktuelle Herausforderungen aufgezeigt und innovative Konzepte entwickelt werden. Der Sachverständigenrat bezieht durch Gutachten und Expertisen zu wichtigen Fragen oder Problemstellungen im Verbraucherbereich Stellung .“4 Das BMJV bietet ein Verbraucherportal an, über das weiterführende Informationen über die Rechte der Verbraucher aus dem Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes abgefragt werden können: http://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/Verbraucherportal_node.html Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). www.bmel.de Auch das BMEL hat eine zentrale Anlaufstelle für Bürgeranfragen zum Thema Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlichen Verbraucherschutz eingerichtet, den Verbraucherlotsen . Er wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betrieben.5 Nachfolgend finden sich die zuständigen Ministerien der Länder: • Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. www.mlr.baden-wuerttemberg.de • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. www.stmug.bayern.de • Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin . www.berlin.de/sen/justiz • Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. www.mdjev.brandenburg.de • Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen. http://www.gesundheit.bremen.de/ • Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. www.hamburg.de/bgv • Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz . www.umwelt.hessen.de 4 BT-Drs. 18/9495. S. 7. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/094/1809495.pdf 5 https://www.bmel.de/DE/Ministerium/Verbraucherlotse/verbraucherlotse_node.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 098/17 Seite 6 • Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (zuständig für gesundheitlichen Verbraucherschutz). http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/ • Ministerium für Justiz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (zuständig für wirtschaftlichen Verbraucherschutz). https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/justizministerium/ • Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. www.ml.niedersachsen.de • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. www.umwelt.nrw.de • Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz (zuständig für wirtschaftlichen Verbraucherschutz). http://www.mffjiv.rlp.de • Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz (zuständig für gesundheitlichen Verbraucherschutz) http://www.mueef.rlp.de • Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes. www.umwelt.saarland.de • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. www.sms.sachsen.de • Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt mit Fachaufsicht über das Landesamt für Verbraucherschutz. Letzteres ist zuständig für die Bereiche Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Arbeitsschutz und Veterinärmedizin. https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/ • Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichberechtigung des Landes Schleswig-Holstein. http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/verbraucherschutz.html • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie mit Fachaufsicht über das Landesamt für Verbraucherschutz. http://www.thueringen.de/th7/tlv/index.aspx • Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (zuständig für Grundsatzangelegenheiten des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes). http://www.thueringen.de/ Die Koordinierung zwischen Bund und Ländern erfolgt in Deutschland durch die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK). „Mitglieder der VSMK sind die für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes. Die VSMK wurde Ende 2006 gegründet und tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. Der Vorsitz rotiert jährlich zwischen den Bundesländern.“6 6 Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen. Jahresbericht Verbraucherschutz 2016. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 098/17 Seite 7 Die VSMK wird von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) beraten. Die LAV berät zudem die Agrarministerkonferenz (AMK). Zu ihren „Zuständigkeiten „gehören die Themenfelder Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, sowie Bedarfsgegenstände-, Kosmetik- und Tabaküberwachung, Tiergesundheit, Tierseuchen, Tierarzneimittel, Tierschutz sowie das einschlägige Berufsrecht und die von der VSMK wahrgenommenen Themenfelder des wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutzes sowie der Ernährung.“7 Die LAV „hat folgende ständige Arbeitsgruppen: • Tierseuchen, Tiergesundheit • Futtermittel o Tierarzneimittel • Tierschutz • Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft • Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika • Ein-, Aus- und Durchfuhr • Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten der im Rahmen des Lebensmittel und Veterinärrechts tätigen Personen • Information und Kommunikation • Gesunde Ernährung und Ernährungsinformation • Wirtschaftlicher Verbraucherschutz • Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz.“8 Nachfolgend findet sich ein Link zur Geschäftsordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV): https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/top_31_anlage_geschaeftsordnung -ueberarbeitet_stand_november_2016_1510315426.pdf 5. Gesetzlichen Regelungen zur Durchsetzung der Verbraucherrechte Wie bereits eingangs erwähnt, gibt es nicht das eine Verbraucherschutzgesetz. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, die in zahlreichen Einzelgesetzen zum Schutz der Verbraucher geregelt ist. Die Durchsetzung der Verbraucherrechte ist in Deutschland „weitestgehend privatrechtlich organisiert . So können bestimmte Verbände die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern 7 https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/top_31_anlage_geschaeftsordnung-ueberarbeitet _stand_november_2016_1510315426.pdf 8 https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/top_31_anlage_geschaeftsordnung-ueberarbeitet _stand_november_2016_1510315426.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 098/17 Seite 8 durchsetzen, indem sie Unternehmen bei Datenschutzverstößen oder unfairen Geschäftsbedingungen abmahnen – oder gerichtlich zur Unterlassung auffordern (Verbandsmodell).“9 6. Nichtregierungsorganisationen für den Verbraucherschutz Es gibt eine Vielzahl von Organisationen, die mit dem Verbraucherschutz befasst sind. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es keine offizielle Aufstellung aller nationalen oder auf Landesebene aktiven Verbraucherorganisationen.10 Nachfolgend werden die bekanntesten und aus dem Bundeshaushalt geförderten Verbraucherschutzorganisationen genannt. Hier sind zunächst die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) und die Verbraucherzentralen der Bundesländer zu nennen. Zum vzbv: „Der vzbv ist gemeinnützig, parteipolitisch neutral und allein den Interessen der Verbraucher verpflichtet. Die Arbeit des vzbv wird aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, aus Projektmitteln und durch Mitgliedsbeiträge finanziert.“11 Nach Angaben der Bundesregierung leistet der vzbv - u.a. durch das Abmahnen unlauterer Anbieter – „einen wichtigen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung und für fairen Wettbewerb.“12 Nachfolgende findet sich das Portal der Verbraucherzentralen der Länder: www.verbraucherzentrale.info Eine weitere Organisation für den Verbraucherschutz ist die Stiftung Warentest. Der vzbv erläutert hierzu: „Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung Warentest haben klar voneinander getrennte Arbeitsbereiche und Aufgaben. Während der Verbraucherzentrale Bundesverband die politische Interessenvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist, sorgt die Stiftung Warentest durch Tests von Waren und Dienstleistungen für mehr Markttransparenz. Die Stiftung Warentest ist zugleich durch ihre Satzung zu politischer Neutralität verpflichtet. Trotz klar getrennter Aufgaben arbeiten Verbraucherzentrale Bundesverband und Stiftung Warentest eng zusammen. Beide Organisation sind auch institutionell miteinander verbun- 9 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/04152016_Verbraucherrechtstage.html 10 http://ec.europa.eu/consumers/eu_consumer_policy/consumer_consultative_group/national_consumer_organisations /docs/national-consumer-organisations_de_listing_de.pdf 11 https://www.vzbv.de/ueber-uns 12 http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/094/1809495.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 098/17 Seite 9 den: Während die Stiftung Warentest den Verbraucherzentrale Bundesverband als Fördermitglied unterstützt, ist der Verbraucherzentrale Bundesverband im Verwaltungsrat, im Kuratorium und in den Fachbeiräten der Stiftung Warentest vertreten.“13 Zur Stiftung Warentest: „Die Stiftung Warentest finanziert sich zu fast 90 % aus dem Verkauf ihrer Publikationen und Online-Angeboten. Daneben erhält sie eine jährliche Förderung aus dem Bundeshaushalt. Man kann diese Zuwendungen auch als Ausgleich dafür verstehen, dass sie auf Anzeigen- und Werbe-Einnahmen verzichtet – und sich so ihre Unabhängigkeit bewahrt.“14 Die Bundesregierung erläutert: „In Deutschland gibt es keine offizielle Festlegung bzw. Genehmigung oder Zulassung, welche Organisationen als Verbraucherorganisationen angesehen werden. In der Projektfinanzierung wird jedoch regelmäßig das Kriterium einer Nichtregierungs- und nicht gewinnorientierten Organisation angelegt, die nach ihren Statuten verbraucherpolitische Ziele verfolgt.“15 *** 13 https://www.vzbv.de/service/haeufige-fragen-faq 14 http://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/Verbraucherinformation/StiftungWarentest/StiftungWarentest _node.html 15 http://ec.europa.eu/consumers/eu_consumer_policy/consumer_consultative_group/national_consumer_organisations /docs/national-consumer-organisations_de_listing_de.pdf