© 2020 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 093/20 Tourismusförderung in Deutschland Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 093/20 Seite 2 Tourismusförderung in Deutschland Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 093/20 Abschluss der Arbeit: 16.09.2020 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 093/20 Seite 3 1. Einleitung Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die Tourismusförderung aus Bundes-, Landesund EU-Mitteln unter Berücksichtigung gesetzlicher Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Tourismussektor. 2. Wichtige Institutionen Die Tourismuspolitik auf Bundesebene sieht es als ihre Aufgabe und Ziel an, die Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung des Tourismus in Deutschland zu gestalten. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für die Tourismuspolitik federführend zuständig. So führt das BMWi in einem Dossier zur Tourismuspolitik wie folgt aus1: „Der Tourismus ist wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, insbesondere mit Blick auf Arbeits- und Ausbildungsplätze, aber auch für die Attraktivität des ländlichen Raums. Da Tourismus neben dem Gastgewerbe auch zahlreiche andere Wirtschaftsbereiche wie zum Beispiel den Einzelhandel sowie die gesamte Kette örtlicher Versorgungsstrukturen beleben kann, und angesichts der vergleichsweise kleinteiligen Struktur der Branche, wird der Tourismus staatlich gefördert. Für die Entwicklung des Tourismus vor Ort sind die Länder verantwortlich. (…) Beauftragter für Tourismus Wegen zahlreicher Aspekte von bundesweiter Bedeutung wurde Ende 2005 das Amt der/des Beauftragten der Bundesregierung für Tourismus geschaffen. Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, ist Mittler zwischen der Politik und den zahlreichen Akteuren im Tourismusbereich. Er ist Ansprechpartner für die Tourismuswirtschaft und ihre Verbände und vertritt die tourismuspolitischen Anliegen der Bundesregierung im parlamentarischen Raum, zum Beispiel im Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages. Nationale Tourismusstrategie Das Bundeskabinett hat im April 2019 Eckpunkte für eine nationale Tourismusstrategie2 beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Erfolg des Tourismusstandorts Deutschland nachhaltig zu sichern. Der Wirtschaftsfaktor Tourismus soll gestärkt und der gesamte Sektor in seiner ganzen Vielfalt bestmöglich auf die Zukunft vorbereitet werden. Die nationale Tourismusstrategie orientiert sich an drei übergeordneten politischen Zielen: Erstens soll 1 BMWi, Dossier Tourismuspolitik, Gute Rahmenbedingungen für Tourismus schaffen, dort unter „Ziele und Akteure “. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/tourismus.html 2 BMWi, Eckpunkte der Bundesregierung - Orientierungsrahmen für eine nationale Tourismusstrategie, (Fußnote durch Autor dieser Dokumentation eingefügt). https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-tourismusstrategie.pdf?__blob=publication- File&v=6 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 093/20 Seite 4 die inländische Wertschöpfung erhöht und damit wirtschaftliches Wachstum vorangetrieben werden. Zweitens soll die Lebensqualität der in Deutschland lebenden Menschen nachhaltig gesteigert werden. Drittens soll Tourismus zu internationaler Stabilität beitragen . Um diese Ziele zu erreichen, stützt sich die nationale Tourismusstrategie auf ein zweistufiges Konzept. In der ersten Stufe hat die Bundesregierung - unter Beteiligung zahlreicher Partner in Wirtschaft, Politik und Verwaltung - Eckpunkte erarbeitet, diskutiert , konkretisiert und im Kabinett beschlossen. Darin hat die Bundesregierung strategische Ziele der Tourismuspolitik formuliert, an denen sich künftige Initiativen aller Verantwortlichen im Tourismus orientieren sollen. Zu den definierten Handlungsfeldern hat die Bundesregierung einen intensiven Dialogprozess mit der Branche und weiteren Stakeholdern geführt. Aus den Erkenntnissen soll ein Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen entwickelt und Handlungsempfehlungen für die Akteure im Tourismus erarbeitet werden. (…) Tourismusbeirat Der Beirat für Fragen des Tourismus berät den Bundeswirtschaftsminister und den Beauftragten der Bundesregierung für Tourismus. Er setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen und Verbänden der Tourismuswirtschaft, von Verkehrsträgern , von Destinationen sowie der Wissenschaft. Mit seiner geballten und vielfältigen Fachkompetenz unterstützt er die Meinungsbildung des Ministeriums. Ziel ist es, Tourismus in Deutschland zu stärken und die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern. Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes Um die Tourismusförderung des Bundes und den Wissenstransfer zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik institutionell weiter zu stärken, hat das Bundeswirtschaftsministerium eigens ein Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes (https://www.kompetenzzentrum -tourismus.de/) eingerichtet. Das Kompetenzzentrum unterstützt vor allem die operative Umsetzung der tourismuspolitischen Ziele der Bundesregierung, indem es wirtschaftliche , technische und gesellschaftliche Entwicklungen im Hinblick auf den Tourismus und die Branche beobachtet und analysiert. Wichtiger Bestandteil ist das Sondermodul „Tourismus 2030“, bei dem gemeinsam mit relevanten Akteuren der Tourismuswirtschaft und unter wissenschaftlicher Begleitung langfristige Szenarien und Perspektiven für den Tourismus in Deutschland erarbeitet werden. Dem Kompetenzzentrum steht ein Beirat als Sparringspartner und Aufsichtsgremium zur Seite, dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Verbände mit bundesweiter Bedeutung im Tourismus angehören .“ Der Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages befasst sich mit einer Vielzahl von Themen der Querschnittsbranche Tourismus (https://www.bundestag.de/tourismus). 3. Förderprogramme 3.1. Allgemein a) Förderwegweiser des Kompetenzzentrums für Tourismus Die vielfältige Förderkulisse für den Tourismus spiegelt sich im Förderwegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus für tourismusrelevante Förderprogramme wieder. Der För- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 093/20 Seite 5 derweg-weiser Tourismus ist speziell für die Anforderungen der Tourismuswirtschaft erstellt und orientiert an den Kernbedürfnissen unterschiedlicher Branchensegmente. Er bietet jedoch keinen umfassenden Überblick über die gesamte öffentliche Förderkulisse. https://foerderwegweiser-tourismus.de/ b) Förderprogramm LIFT. Um kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche fit für die Zukunft zu machen , fördert das BMWi ab 2019 mit dem Programm „Leistungssteigerung & Innovationsförderung im Tourismus“ (LIFT) innovative Projektideen mit Modellcharakter. Mit 1,5 Millionen Euro sollen bewusst themen- und zielgruppenoffen Impulse aus der Branche für die Branche entwickelt werden. Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes trifft eine Vorauswahl besonders förderwürdiger Projekte und unterstützt beratend die Umsetzung. https://www.kompetenzzentrum-tourismus.de/tourismusfoerderung/lift c) Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Die Förderdatenbank bietet einen umfassenden Überblick über Förderprogramme auf Bundes -, Landes- und Europaebene. https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html d) Förderberatung ‚Forschung und Innovation‘ der Bundesregierung. https://www.foerderinfo.bund.de/ e) Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismus/tourismuspolitischer-bericht .html f) Bundesländer Die konkrete Planung, Entwicklung und unmittelbare Förderung des Tourismus liegt in der Regel in der Verantwortung der Bundesländer. Je nach Betriebs- und Wohnsitz halten die jeweiligen Bundesländer eine Vielzahl weiterer Informationen für Unternehmen bereit. https://foerderwegweiser-tourismus.de/links 3.2. Pandemiebezogene Aktivitäten Die auf der Bundesebene im Zuge der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen sind weitgehend branchenneutral. Es wurden jedoch Maßnahmen ergriffen, die auch den Beschäftigten und den Unternehmern im Tourismussektor zugutekommen. Eine ständig aktualisierte Übersicht der unterschiedlichen Unterstützungsangebote findet sich unter folgendem Link des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/massnahmenpaket-fuer-unternehmen-gegen -die-folgen-des-coronavirus.pdf?__blob=publicationFile&v=4. Infografiken bieten das BMWi zum Thema „Coronahilfen: Förderinstrumente auf einen Blick“ unter dem Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/C-D/coronahilfen-foerderinstrumente-infografik .pdf?__blob=publicationFile&v=14 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 093/20 Seite 6 sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum „Corona-Schutzschild für Deutschland“ unter dem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Infografiken/2020-03-30- Corona/2020-03-31-Corona-2020.html;jsessionid=1BFBC4F1C1AED94C9B831C003B0C3425.delivery 2-replication?notFirst=true&docId=3fabf759-ce52-47c7-8e9c-00705c8749a1#photogallery. In englischer Sprache unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/EN/Bilderstrecken /Media_Centre/Graphics/2020-04-14-corona/2020-04-14-corona.html?not- First=true&docId=c2634fbf-50dc-430c-af53-2c2d37fb02d5#photogallery Zu der Maßnahme „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ (Abschnitt I.1. der o.g. Übersicht) finden sich die Eckpunkte in englischer Sprache auch unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/EN/Downloads/key-facts-corona-immediate-assistance .pdf?__blob=publicationFile&v=5 Aktuelle Informationen zum Thema „Kurzarbeit in der COVID-19-Pandemie“ sind auch unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.bundestag.de/resource/blob/694420/1d910245b89d715e8e180d4aa8372255/Kurzarbeit _Corona-data.pdf Insbesondere wird im Rahmen der Fragestellung darauf hingewiesen, dass der Umsatzsteuersatz für nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt wurde.3 Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag am 14. Mai 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)4 verabschiedet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führte im Vorfeld hierzu aus: „Eine Vielzahl von bereits erworbenen Eintrittskarten für die unterschiedlichsten Freizeitveranstaltungen kann aufgrund der notwendigen Absagen nicht mehr eingelöst werden. Museen, Freizeitparks oder Schwimmbäder können aufgrund der erforderlich gewordenen Schließungen nicht mehr besucht werden. Die Inhaber der Eintrittskarten oder Nutzungsberechtigungen wären daher nach geltendem Recht berechtigt, die Erstattung des Eintrittspreises oder Entgelts von dem jeweiligen Veranstalter oder Betreiber zu verlangen. Die 3 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen /Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-04-30-Corona-Steuerhilfegesetz/0-Gesetz .html 4 Bundesgesetzblatt 2020 Teil I, Nr. 22 vom 19.5.2020. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger _BGBl&start=%2F2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl120s0948.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_ id%3D%27bgbl120s0948.pdf%27%5D__1589957917488. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 093/20 Seite 7 Veranstalter und Betreiber wären in einem solchen Falle mit einem erheblichen Liquiditätsabfluss konfrontiert. Da sie infolge der Krise derzeit auch kaum neue Einnahmen haben , ist für viele eine die Existenz bedrohende Situation entstanden.“5 Das Gesetz enthält eine Sonderregelung zu der Pflicht der Erstattung des Betrages (§ 326 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch)6; nunmehr besteht eine grundsätzliche Berechtigung des Veranstalters, anstelle der Erstattung einen Gutschein auszustellen. Zur weiteren Information wird auf die Seiten des Deutschen Tourismusverbandes hingewiesen. Hier finden sich Hinweise zu Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/hilfsangebote.html 3.3. Europäische Fördermittel Auf europäischer Ebene werden Mittel generell aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) bereitgestellt (2014-2020)7. Sie unterliegen gemeinsamen EU-Rahmenrichtlinien und erleichtern damit auch fonds- und sektorübergreifende Finanzierungsmodelle. Dazu gehören in Deutschland der Europäische Fonds für Regionalentwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Fonds für die Entwicklung der ländlichen Regionen (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF): https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/eu-kohaesions-und-strukturpolitik.html Die Europäische Union hat im Jahr 2016 einen Leitfaden mit allgemeinen Informationen über Förderprogramme und Beispielprojekte in der Tourismusbranche erstellt. Der „Leitfaden für die EU-Förderung für den Tourismussektor (2014-2020)“ der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016 veranschaulicht anhand von Übersichten alle EU-Förderprogramme und deren Anspruchsberechtigte: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/e0707433-aa5f-11e6-aab7- 01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-152040515 Die EU-Kommission bekennt sich zur Unterstützung des europäischen Tourismussektors bei der Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie insbesondere im Rahmen der Europäischen Strukturfonds.8 5 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Covid19_Veranstaltungsvertragsrecht .html?nn=13929852. 6 In englischer Sprache unter: https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_bgb/englisch_bgb.html#p1197. 7 BMWi, EU-Kohäsions- und Strukturpolitik. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/eu-kohaesions-und-strukturpolitik.html 8 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/tourismus.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 093/20 Seite 8 Allgemeine Informationen zu Fördermitteln der Europäischen Union werden darüber hinaus auf der offiziellen Webseite der EU bereitgestellt: https://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/getting-funding/index_de.htm ***