WD 5 - 3000 -093/19 (27. September 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wurde, ob die Tafeln Lebensmittel ausgeben dürfen, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist, bzw. wer hierfür die rechtliche Haftung übernimmt. Des Weiteren sollte ermittelt werden, ob z.B. in Frankreich weitergehende Regelungen existieren, wonach Supermärkte verpflichtet sind, Lebensmittel (mit abgelaufenem MHD) immer abzugeben. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erläutert zu Ersterem: „Für Lebensmittel, die nach Ablauf des MHD in Verkehr gebracht werden, haftet der Inverkehrbringer . Er muss sich zuvor von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Lebensmittels überzeugen. Auch für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen gelten die europarechtlichen sowie nationalen Bestimmungen des Lebensmittelrechts, insbesondere auch jene über die Lebensmittelsicherheit und die Lebensmittelhygiene. Eine soziale Einrichtung , welche von Unternehmen zur Verfügung gestellte Lebensmittel an andere soziale Einrichtungen oder direkt an hilfebedürftige beziehungsweise einkommensschwache Personen weitergibt, gilt als Lebensmittelunternehmen und ist als solches verpflichtet, ein sicheres System der Lebensmittellieferung zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass die gelieferten Lebensmittel sicher sind. Der Lebensmittelunternehmer trägt die primäre rechtliche Verantwortung für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder kontrollieren die Einhaltung der Rechtsvorschriften .“ (Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP. Vermeidung von Lebensmittelverschwendung. BT-Drs. 19/3368. http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/19/033/1903368.pdf) Das BMEL weist zudem auf den „Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen . Rechtliche Aspekte“ (Stand: Juli 2018) hin, der sich unter nachfolgendem Link findet : https://www.zugutfuerdietonne.de/fileadmin/Neuigkeiten/PDF-Dateien/Leitfaden_Lebensmittel _sozial_bf.pdf In Frankreich sind Lebensmittelunternehmen mit einer Verkaufsfläche, die größer als 400 m2 ist, verpflichtet, unverkäufliche, aber noch genießbare Lebensmittel an eine zugelassene karitative Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Abgabe von Lebensmitteln mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum an soziale Einrichtungen Kurzinformation Abgabe von Lebensmitteln mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum an soziale Einrichtungen Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Organisation zu spenden. Grundlage hierfür sind das Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung vom 11. Februar 2016, das „LOI n° 2016-138 relative à la lutte contre le gaspillage alimentaire“1 (das sog. „loi Garot“2) und weitere daraus resultierende Regelungen. Im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs wird hierzu allerdings kritisch angemerkt, dass das Gesetz nicht festlege , wie hoch der Anteil zu spendender Lebensmittel sein müsse. Demnach erfülle ein Supermarkt die Vorgaben bereits durch das Unterzeichnen einer Vereinbarung, in deren Rahmen er ein Prozent solcher Lebensmittel als Spende abgebe.3 Weitere Details hierzu finden sich u.a. in der Ausarbeitung Rechtliche Vorgaben in Frankreich gegen Lebensmittelverschwendung4. Eine aktuelle Evaluierung des „loi Garot“ vom 12. Juni 2019 in französischer Sprache ist unter dem nächsten Link abrufbar: http://www.assemblee-nationale.fr/15/rap-info/i2025.asp *** 1 LOI n° 2016-138 du 11 février 2016 relative à la lutte contre le gaspillage alimentaire. https://www.legifrance .gouv.fr/eli/loi/2016/2/11/AGRX1531165L/jo/texte 2 Das Gesetz geht auf die Initiative des damaligen Landwirtschaftsministers Guillaume Garot zurück. 3 Europäischer Rechnungshof (2016). Sonderbericht Nr. 34/2016. Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung: eine Chance für die EU, die Ressourceneffizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR16_34/SR_FOOD_WASTE_DE.pdf 4 Wissenschaftliche Dienste (2018). Rechtliche Vorgaben in Frankreich gegen Lebensmittelverschwendung. Ausarbeitung . WD 5 - 3000 - 095 -18. https://www.bundestag.de/resource /blob/568808/21ec9f0fbd1bce3c48c063f24498428e/wd-5-095-18-pdf-data.pdf