© 2020 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 090/20 Wanderschäferei und Schafhaltung Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 2 Wanderschäferei und Schafhaltung Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 090/20 Abschluss der Arbeit: 30. September 2020 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Formen der Schafhaltung 5 3. Schaf- und Ziegenbestand in Deutschland, einzelnen Bundesländern und in der EU 5 4. Fördermaßnahmen der Bundesregierung 8 5. Fördermaßnahmen ausgewählter Bundesländer 10 5.1. Baden-Württemberg 11 5.2. Bayern 14 5.3. Hessen 15 5.4. Thüringen 16 5.5. Sachsen 16 5.6. Schleswig-Holstein 17 6. Europäische Union – freiwillige gekoppelte Direktzahlungen 18 7. Gesetzentwurf – Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen 24 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 4 1. Einleitung Der Sachstand zeigt aktuelle Förderprogramme ausgewählter Bundesländer und EU-Staaten zur Rettung der Schaf- und Ziegenhaltung (und wenn möglich auch deren Kosten) auf. Auch zur Integration einiger Förderprogramme in die Agrarförderpolitik wird Stellung genommen. Ferner wird der aktuelle Legislativvorschlag zur gekoppelten Stützung für die Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen vorgestellt. Aufgrund der Datenlage liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der Schafhaltung. Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2003 war die „Mutterschafprämie“ im Jahr 2005 abgeschafft worden. Seitdem erhalten Schafhalter – wie alle Landwirte – eine von der Produktion entkoppelte Flächenprämie aus der 1. Säule der GAP1 – mit Ausnahme der Wanderschäfer . Sie erhalten in der Regel keine Flächenprämien aus der GAP.2 Zudem ist darauf hinzuweisen , „dass die Direktzahlungen bei Pachtflächen vom freien Pachtmarkt (nicht: landeseigene Flächen) zu einem erheblichen Anteil an die Eigentümer ‚weitergereicht‘ werden müssen und somit nicht den Schäferinnen und Schäfern zu Gute kommen.“3 Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft äußert zur Schafhaltung in Deutschland, die landschaftspflegerischen Leistungen der Schafbeweidung würden nur unzureichend honoriert und die Erlöse aus Wolle und Lammfleisch reichten zur Existenzsicherung eines Schafbetriebes kaum aus. In Bezug auf die Verfügbarkeit der Flächen stünden die Schäfer darüber hinaus unter starkem Wettbewerbsdruck mit der intensiven Landbewirtschaftung. Gleichzeitig litten sie unter den enormen Kontrollauflagen der Cross Compliance. Dazu kämen vermehrte Übergriffe von Wölfen auf Schafherden und hierdurch finanzielle Verluste durch gerissene Schafe und Herdenschutzmaßnahmen 4. Es wundere nicht, dass heute kaum noch jemand Schäfer werden wolle. Wenn die Schafhaltung durch staatliche Fördermaßnahmen nicht nachhaltig gestützt werde, sei ihr weiterer Rückgang nicht mehr aufzuhalten.5 1 Bericht der Landesregierung Situation der Schaf- und Ziegenhalter in Schleswig-Holstein. Drucksache 19/673. LT-Drs. 19/819. http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00800/drucksache-19-00819.pdf. 2 Hervorhebung durch Autor des Sachstandes. S. 7. http://www.landtag.ltsh.de/infothek /wahl19/drucks/00800/drucksache-19-00819.pdf. 3 S. 14. https://www.schaeferberatung.de/mediapool/84/847264/data/Situation_der_Schaf_und_Ziegenhalter _in_SH.pdf. 4 Siehe hierzu auch: KTBL (2017). Kosten von Herdenschutzmaßnahmen in der Schafhaltung. https://www.ktbl.de/fileadmin/user_upload/Artikel/Tierhaltung/Andere_Tiere/Kosten_Herdenschutz/Herdenschutz .pdf. In dem 27seitigen Fachartikel erläutert das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) die wirtschaftliche Belastung der Betriebe durch Herdenschutzmaßnahmen. 5 https://www.praxis-agrar.de/tier/schafe-und-ziegen/schafhaltung-in-deutschland/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 5 2. Formen der Schafhaltung Bei der Schafhaltung wird grundsätzlich zwischen Wander- und Hütehaltung auf der einen und Koppelhaltung auf der anderen Seite unterschieden.6 „Bei der Wander- oder Hütehaltung ziehen die Herden begleitet von einer Schäferin/einem Schäfer und diversen Hütehunden durch das Land. Abends kommen die Schafe in einen Pferch. Bei der Hütehaltung legen Schafe und Schäfer die Wegstrecken zwischen den Weideflächen in Fahrzeugen zurück.“7 Bei der Koppelschafhaltung „wird die Weidefläche in mehrere gleich große Teilflächen geteilt und in regelmäßigem Turnus beweidet. Der Schäfer kontrolliert seine Tiere ein- bis zweimal am Tag.“8 Die Deichschafhaltung ist eine besondere Form der Koppelschafhaltung.9 3. Schaf- und Ziegenbestand in Deutschland, einzelnen Bundesländern und in der EU Zur besseren Einordnung der weiteren Ausführungen erfolgt zunächst ein Überblick über den Schaf- und in Teilen auch über den Ziegenbestand in Deutschland, in den einzelnen Bundesländern und in der EU. Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht der Bestand von Schafen und Ziegen „in den letzten Jahren immer weiter zurück, wobei der Ziegenbestand etwa ein Zehntel des Schafbestands ausmacht“.10 Der Schwerpunkt der Ziegenhaltung liegt in Bayern und Baden-Württemberg.11 Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung des Schafbestandes in Deutschland in den Jahren 1900 bis 2019 in Mio. Tieren: 6 S. 7. https://www.schaeferberatung.de/mediapool/84/847264/data/Situation_der_Schaf_und_Ziegenhalter _in_SH.pdf. 7 S. 7. http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00800/drucksache-19-00819.pdf. 8 S. 7. https://www.schaeferberatung.de/mediapool/84/847264/data/Situation_der_Schaf_und_Ziegenhalter _in_SH.pdf. 9 S. 7. https://www.schaeferberatung.de/mediapool/84/847264/data/Situation_der_Schaf_und_Ziegenhalter _in_SH.pdf. 10 https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/nutztiere/schafe-und-ziegen/schafe-und-ziegen_node.html. 11 https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Tiere- Tierische-Erzeugung/sonstige-nutztiere.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 6 12 Nach Angaben der Bundesregierung wird mehr als die Hälfte des in Deutschland verzehrten Schaffleisches importiert. Bei den EU-Lieferanten handele es sich hauptsächlich um Exporteure aus dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Irland. Knapp zwei Drittel des von Deutschland importierten Schaffleisches kämen aus Neuseeland.13 Die nächste Tabelle gibt Auskunft über den Schafbestand in den einzelnen Bundesländern in 1000 Tieren. Zum 3. November 2019 lag die Zahl der Schafe in Deutschland bei 1 556 500 Tieren . Die meisten Schafe werden in Bayern gehalten, gefolgt von Baden-Württemberg und Schleswig -Holstein.14 12 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163426/umfrage/entwicklung-des-schafbestands-in-deutschlandseit -1900/. 13 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bedeutung der Wanderschäferei für die Biodiversität in Deutschland. BT-Drs. 19/12778. 28.08.2019. http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/19/127/1912778.pdf. 14 https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Tiere- Tierische-Erzeugung/Tabellen/betriebe-schafen-und-schafenbestand.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 7 Quelle: SH LT-Drs. 19/819. (Zahlen: Stand 2017).15 Die folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung des Schaf- und Ziegenbestandes in der EU in den Jahren 2014 bis 2016. Im Bericht des EU-Ausschusses vom März 2018 über die Lage und die Zukunftsperspektive der Schaf- und Ziegenhaltung in der EU wird festgestellt, die Schaf- und die Ziegenhaltung seien fraglos die krisenanfälligsten Viehhaltungsbranchen in der EU. Die Schließung zahlreicher Betriebe und die ausgeprägte Überalterung der Züchter sowie die schweren Lebensmittelkrisen in diesen Branchen in den letzten Jahren hätten dazu geführt, dass der Bestand seit den 80er-Jahren um 25 Millionen Tiere gesunken sei. Die starke Abhängigkeit von den GAP-Beihilfen sei ein Zeichen für die Anfälligkeit dieser Branchen, die einen stetigen Rückgang des Fleischkonsums bewältigen müssten. Die Schaf- und die Ziegenhaltung machten zwar lediglich 3,6 % des insgesamt in der EU in der Tierhaltung generierten Werts aus, mit 98 Millionen Tieren erstreckten sie sich jedoch auf zahlreiche Regionen, von denen viele bedeutende natürliche Nachteile aufwiesen. Augenfällige Beispiele seien das Vereinigte Königreich, in dem die Herden 31 % der Agrarflächen belegten, oder auch Länder wie Spanien, Rumänien und Italien, in denen sie 20 % der Ländereien einnähmen. Die Zahl der Betriebe belaufe sich auf 850 000 für Schafe und 450 000 für Ziegen. Beim Bestand an Schafen stünden das Vereinigte Königreich mit 39,5 % des Gesamtbestands an erster Stelle, gefolgt von Spanien (27,4 %), Griechenland (15,9 %), Rumänien (15,6 %), Frankreich (12,2 %), Italien (12,2 %) und Irland (11 %). Generell komme der Erzeugung von Schaffleisch größere wirtschaftliche Bedeutung zu. Sie nehme jedoch stark ab, wohingegen die Erzeugung von manchen Milchprodukten, die leichter an die Verbrauchergewohnheiten angepasst werden könnten, zunähme.16 15 S. 4. http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00800/drucksache-19-00819.pdf. 16 Bericht über die derzeitige Lage und die Zukunftsperspektiven der Schaf- und Ziegenhaltung in der EU. 13. März 2018. (2017/2117(INI)). https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018- 0064_DE.html#:~:text=Die%20Schaf%2D%20und%20die%20Ziegenhaltung,Viehhaltungsbranchen %20in%20der%20Europ%C3%A4ischen%20Union.&text=Die%20Zahl%20der%20Betriebe %20bel%C3%A4uft,und%20450%20000%20f%C3%BCr%20Ziegen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 8 Quelle: LT-Drs. 16/4130.17 Die Entwicklung der Anzahl der Schafe in der EU-28 (in Tausend) in den Jahren 2005 bis 2016 findet sich in der folgenden Tabelle: Quelle: BT-Drs. 19/12778.18 4. Fördermaßnahmen der Bundesregierung Die Bundesregierung antwortete im August 2019 auf die Frage, welche Maßnahmen sie umgesetzt habe, um den Trend der rückläufigen Entwicklung des Berufsstandes der Wanderschäferei zu stoppen, Folgendes: 17 Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten für die Schäferei in Baden-Württemberg. Anlage. Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 27. bis 29. September 2017 in Lüneburg TOP 8: Modifizierung der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Stärkung der Schafhaltung hier: Bericht des BMEL (Beschluss der Amtschefkonferenz (ACK) vom 19.01.2017 in Berlin – TOP 6). LT-Drs. 16/4130. S. 25. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites /LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4130_D.pdf. 18 http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/127/1912778.pdf. Siehe auch: European Parliament (2017). The sheep and goat sector in the EU Main features, challenges and prospects. Briefing September 2017. https://www.europarl .europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2017/608663/EPRS_BRI(2017)608663_EN.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 9 „Alle Schafhalterinnen und -halter erhalten für ihre beihilfefähigen Flächen bundeseinheitliche , entkoppelte Direktzahlungen, die sich im Antragsjahr 2018 im Durchschnitt auf 286 Euro je Hektar beliefen. Neben den Direktzahlungen der 1. Säule steht in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ein breites Maßnahmenspektrum zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sowie die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Diese können zum Teil über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vom Bund kofinanziert werden (MSUL-Maßnahmen). Dazu beschließen Bund und Länder gemeinsam jährlich den GAK-Rahmenplan. Für die Umsetzung der 2. Säule der GAP sowie die Durchführung des GAK-Rahmenplans sind die Länder zuständig. Diese ELER- bzw. GAK-Maßnahmen umfassen beispielsweise Vertragsnaturschutz (extensive Weidenutzung, Beweidung mit Schafen/Ziegen), Erhalt und Pflege von Biotopen (Weidepflege , Entbuschung von Weideflächen etc.) oder naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung mit Schafen und Ziegen. Nach Änderung des GAK-Gesetzes 2016 wurde der GAK- Rahmenplan 2018 um den Förderungsgrundsatz „Vertragsnaturschutz“ im Offenland erweitert , so dass die Länder bei Umsetzung solcher Maßnahmen über die GAK nunmehr auch die anteilige Bundesfinanzierung nutzen können. […] Zahlungen, die sich an der Anzahl der Schafe ausrichten („Pro-Kopf-Prämien“), werden von der Bundesregierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) angeboten. Das ist zum einen die Förderung von Gesundheit und Robustheit in der Tierzucht. Zum anderen wird eine Förderung von Zuchttieren gefährdeter Nutztierrassen angeboten, die insgesamt bereits zu einem Anstieg des Zuchttierbestandes gefährdeter einheimischer Schafrassen geführt hat […]. Wanderschäferinnen und Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolf- und Wolfspräventionsgebiete ziehen, können im Jahr 2019 eine Förderung für Maßnahmen zum Schutz gegen den Wolf beantragen (Bundesprogramm Wolf). Wanderschäferinnen und Wanderschäfer können für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine einmalige Prämie in Höhe von bis zu 36 Euro pro Tier erhalten. Für das Programm stehen 1,05 Mio. Euro zur Verfügung.“19 19 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bedeutung der Wanderschäferei für die Biodiversität in Deutschland. BT-Drs. 19/12778. 28.08.2019. http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/19/127/1912778.pdf. Siehe auch den Bericht des BMEL zu TOP 8 in der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten für die Schäferei in Baden-Württemberg. Anlage. Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 27. bis 29. September 2017 in Lüneburg TOP 8: Modifizierung der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Stärkung der Schafhaltung hier: Bericht des BMEL (Beschluss der ACK vom 19.01.2017 in Berlin). LT-Drs. 16/4130. S. 36. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen /4000/16_4130_D.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 10 5. Fördermaßnahmen ausgewählter Bundesländer Nachfolgend werden insbesondere die Fördermaßnahmen der drei Bundesländer mit den größten Schafbeständen näher betrachtet sowie die Länder, die eine Weidetierprämie anbieten. Insgesamt sind die Fördermaßnahmen in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Neben Maßnahmen im Rahmen der GAK gewähren die Länder Bayern, Hessen, Thüringen und Sachsen Weidetierprämien im Rahmen von De-minimis-Beihilfen und dies in unterschiedlicher Höhe.20 In Baden-Württemberg besteht z.B. eine Steillagenförderung für Dauergrünland für Schaf- und Ziegenhalter als De-minimis-Beihilfe.21 Mit einer von der EU eingeräumten De-minimis-Beihilfe für ein Unternehmen im Agrarsektor in einem Zeitraum von drei Steuerjahren können die nationalen Behörden die Landwirte unterstützen, ohne dass eine vorherige Genehmigung durch die Kommission erforderlich ist.22 Ursprünglich lagen De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen im Agrarsektor in einem Zeitraum von drei Steuerjahren bei 15 000 Euro.23 Im Jahr 2019 wurde gemäß Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Gesamtbetrag, der einem einzigen Unternehmen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren gewährt wird, auf 20 000 Euro erhöht.24 Die Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen darf die im Anhang der Verordnung festgesetzte nationale Obergrenze nicht übersteigen, Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013.25 20 Nach einer kursorischen Prüfung durch den Verfasser des Sachstandes gewähren diese Bundesländer eine Weidetierprämie , ob weitere Bundesländer eine Weidetierprämie gewähren konnte nicht ermittelt werden. 21 S. 9f. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen /4000/16_4130_D.pdf. 22 https://ec.europa.eu/germany/news/20190222-staatliche-beihilfen-landwirte_de. 23 Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor. ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 9–17. https://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1408&from=DE. Unter besonderen Bedingen ist eine Erhöhung auf 25 000 Euro möglich, Art. 3 Abs. 3a. Verordnung (EU) Nr. 1408/2013. Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor. Aktuelle konsolidierte Fassung vom 14.03.2019. https://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013R1408-20190314&qid=1600937257671&from=DE. 24 Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor. Aktuelle konsolidierte Fassung vom 14.03.2019. https://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013R1408-20190314&qid=1600937257671&from=DE. Unter besonderen Bedingen ist eine Erhöhung auf 25 000 Euro möglich, Art. 3 Abs. 3a. Verordnung (EU) Nr. 1408/2013. (Aktuelle konsolidierte Fassung vom 14.03.2019. https://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013R1408-20190314&qid=1600937257671&from=DE). 25 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1408&qid=1601364015563&from=DE. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 11 5.1. Baden-Württemberg Nachfolgend finden sich Auszüge aus der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im März 2018 zur „Schäferei und Schaf- und Ziegenhaltung in Baden- Württemberg“. Dort heißt es wie folgt: „Im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) wurden […] ab 2015 bestimmte Fördermaßnahmen ausgebaut bzw. die Fördersätze deutlich angehoben. So wurde die Förderung der Bewirtschaftung von extensivem Grünland auf 150 Euro/ha erhöht und so gestaltet, dass gerade Schäfereibetriebe davon profitieren können. Die Förderung von artenreichen Wiesen sowie die Unterstützung von FFH-Flächen26 und Biotopen wurde auf bis zu 280 Euro/ha angehoben. In die gesamtbetrieblichen Maßnahmen völliger Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz und Düngemittel sowie in die Förderung des Ökolandbaus wurden auch extensive Schafweiden und Hutungen aufgenommen, bei gleichzeitiger Anhebung der Fördersätze. Ferner können die FAKT-Zwischenfruchtflächen – sofern das Einverständnis des Bewirtschafters vorliegt – auch durch Schafbeweidung im Herbst genutzt werden, ohne dass dem eigentlichen Antragsteller ein Nachteil entsteht. Um die Leistungen der Schafhaltung auf naturschutzfachlich wertvollen Weiden angemessen zu honorieren, wurden die Fördersätze nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) im Jahr 2015, insbesondere für die Hüteschafhaltung, deutlich erhöht: 550 €/ha bei mehr als zwei Weidegängen. Auch das Mitführen von Ziegen kann nun gefördert werden: zusätzlich 150 €/ha. Es wird weiterhin die Weidenachpflege gefördert: zusätzlich 85 €/ha. Darüber hinaus sind Zuschläge bei besonderen Artenschutzmaßnahmen oder für das Stehenlassen von Altgrasbeständen möglich. 2017 betrug das Fördervolumen im Vertragsnaturschutz der LPR rund 20 Mio. €, eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren. Seit 2010 haben sich die jährlichen Zuwendungen im Vertragsnaturschutz nahezu verdoppelt. Davon geht ein großer Anteil an die Schäfereibetriebe . Gut angenommen wird die 2015 neu in die LPR aufgenommene Fördermaßnahme für kleine landwirtschaftliche Betriebe. Sie wird landesweit angeboten und fördert Investitionen in die Tierhaltung (z. B. Schafställe) sowie den Erwerb technischer Anlagen und Hangspezialmaschinen für die Bewirtschaftung von Steillagen. Diese Förderung ist bei einem Investitionsvolumen von 20.000 Euro bis 200.000 Euro möglich. Der Fördersatz für diese Anträge beginnt bei 20 % und beträgt max. 40 %. Alle Länder forderten den Bund auf, auch weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu prüfen. Ab 2017 können in Baden -Württemberg erstmals im Rahmen der LPR GAK-Mittel im investiven Naturschutz eingesetzt werden, von denen auch Schäfereibetriebe profitieren. 26 FFH=Flora-Fauna-Habitat-Flächen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 12 Der überwiegende Teil der Mittel für das ab 2018 und zunächst auf zwei Jahre angelegte Sonderprogramm zur Stärkung der Biologischen Vielfalt in Höhe von 36 Millionen Euro kommt landwirtschaftlichen Betrieben und Schäfereibetrieben zugute.“27 Des Weiteren heißt es dort, ein Großteil der Länder wolle für die GAP nach 2020 die Einführung einer gekoppelten Kopfprämie für Schafe und Ziegen prüfen, da diese grundsätzlich einen weiteren Baustein der gezielten Unterstützung der Schäfer darstelle.28 Hierzu führte die Landesregierung Folgendes weiter aus: „Eine Weideprämie im Sinne einer Förderung der besonderen Nutzungsform wäre demnach bestandserhaltend, ohne Produktionsanreiz oder Marktverzerrung. Sie müsste allerdings als Grünlandförderung im Kontext mit den anderen nutzungsorientierten Flächenbeihilfen abgestimmt werden. Außerdem müsste ein Verwaltungs- und Kontrollverfahren mit vertretbarem Aufwand für alle Beteiligten entwickelt werden.“29 In einer weiteren Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom Mai 2018 heißt es, für die Gruppe der traditionell wirtschaftenden Wanderschäfer ohne feste ganzjährige Flächenverfügbarkeit, bzw. mit minimalem Eigenflächenbesitz habe sich die seit 2005 geltende Entkoppelung mit Umstellung auf ausschließlich flächenbezogene Prämien eher nachteilig ausgewirkt. Der Anteil dieser Betriebe an der Schäferei im Land betrage weniger als 1 %. Die Wiedereinführung gekoppelter Prämien unter Berücksichtigung der Tierzahl brächte vor allem für diese Betriebe eine Verbesserung der Einkommenssituation, da deren Leistungen für das Gemeinwohl nicht über die Erzeugerpreise ausgeglichen würden. Eine gekoppelte Prämie könne für solche Betriebe bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen deshalb eine zusätzliche Unterstützung sein, unabhängig von der Verfügungsmöglichkeit über beihilfeberechtigte Antragsflächen des Betriebes. Innerhalb der ersten Säule der GAP gäbe es in der laufenden Förderperiode ausdrücklich die Möglichkeit, vom Grundprinzip der von der Produktion entkoppelten Förderung auf nationaler Ebene abzuweichen. Diese Möglichkeit sei 2013 erweitert worden . Produktionsverfahren mit besonderer Bedeutung für die Gesellschaft könnten demnach innerhalb der ersten Säule der GAP unterstützt werden, indem ausnahmsweise an die Produktion 27 Landtag von Baden-Württemberg (2018). Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Schäferei und Schaf- und Ziegenhaltung in Baden-Württemberg. S. 5f. LT-Drs. 16/3783. 26. 03. 2018. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3783_D.pdf. Weitere und ausführlichere Angaben zu Fördermaßnahmen in Baden-Württemberg finden sich unter Punkt 9 S. 14f in der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu den Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten für die Schäferei in Baden-Württemberg. LT-Drs. 16/4130. 22. 05. 2018. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4130_D.pdf. 28 S. 7. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen /3000/16_3783_D.pdf. 29 S. 7. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen /3000/16_3783_D.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 13 gekoppelte Direktzahlungen eingeführt würden.30 (Näheres hierzu siehe unter Punkt 6 Europa – freiwillige gekoppelte Direktzahlungen). So heißt es in der Stellungnahme des Landesministeriums , die Möglichkeit gekoppelter Prämienzahlungen sei auch im am 1. Juni 2018 veröffentlichten Legislativvorschlag der EU-Kommission für die GAP nach 2020 enthalten. Zudem plane die EU-Kommission für die neue Förderperiode, den Mitgliedstaaten mehr Eigenverantwortung für Umsetzung und Kontrollen einzuräumen.31 Argumente, die für bzw. gegen eine Prämie pro Tier oder pro Hektar im Hinblick auf Anreize, Wirkung, Kosten und Zielgenauigkeit der Förderung sprechen, finden sich unter Punkt 12 der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom Mai 2018.32 Dort heißt es u.a. zur Wanderschäferei, da echte Wanderschafhaltungsbetriebe in Baden-Württemberg nur noch als Einzelfall vorhanden seien, wären für solche Betriebe individuelle Unterstützungsmaßnahmen sinnvoll.33 In der Stellungnahme des Landesministeriums findet sich nachfolgende Tabelle, „die verschiedene Betriebsgrößenklassen und die durch diese Betriebe bewirtschafteten Flächen und die dort gezahlten Ausgleichsleistungen darstellt. Ergänzend wird mit einer Hochrechnung der Effekt einer zusätzlichen Mutterschafprämie (zusätzlich zu den Flächenzahlungen) in Höhe von 38 Euro je Mutterschaf (dieser Betrag wird derzeit in den Forderungen der Schäfereibetriebe genannt) dagestellt . Demnach profitieren von einer ‚Einzeltier-Prämie‘ insbesondere die Schäfereibetriebe mit hohen Tierzahlen, die in der Regel auch schon flächenstark sind.“34 Bei einer potenziellen Prämie in Höhe von 38 Euro je Mutterschaf wären im Jahr 2017 die Kosten für das Land Baden- Württemberg mit 6.392.246 Euro zu beziffern: 30 Landtag von Baden-Württemberg (2018). Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Antrag „Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten für die Schäferei in Baden-Württemberg “. S. 16f. LT-Drs. 16/4130. 22.05.2018. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente /WP16/Drucksachen/4000/16_4130_D.pdf. 31 Landtag von Baden-Württemberg (2018). Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu den Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten für die Schäferei in Baden-Württemberg. S. 16. LT-Drs. 16/4130. 22.05.2018. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente /WP16/Drucksachen/4000/16_4130_D.pdf. 32 S. 19ff. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen /4000/16_4130_D.pdf. 33 S. 16. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen /4000/16_4130_D.pdf. 34 Hervorhebung durch Verfasser des Sachstandes. S. 17. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files /dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4130_D.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 14 Quelle: LT-Drs. 16/4130.35 5.2. Bayern Am 17. März 2020 antwortete die Landesregierung Bayerns auf Fragen zur Förderung der Hüteschäferei : „Die Hüteschäferei wird bereits seit vielen Jahren über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm gefördert. 2020 wurden die Prämien für die extensive Beweidung deutlich angehoben von 310 Euro auf 420 Euro je Hektar (die Erhöhungen stehen noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU). Bayern reichte 2019 mit Unterstützung durch die EU ca. 6,5 Mio. Euro an extensiv wirtschaftende Weidehalter von Schafen, Rindern, Pferden und Ziegen im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms aus. Eine Differenzierung nach der Haltungsform ist anhand der Förderdaten nicht möglich. Man kann jedoch davon ausgehen, dass ein Großteil der Fördermittel an Schafhalter mit Hütehaltung ging. Seit diesem Jahr steht zusätzlich zu den bisherigen Extensivierungsmaßnahmen im KULAP eine neue betriebszweigbezogene Variante der extensiven Grünlandnutzung (KULAP B19) mit 35 S. 18. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen /4000/16_4130_D.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 15 einem zulässigen Viehbesatz von max. 1,0 Großvieheinheiten (GV) je Hektar Hauptfutterfläche und einem Mindestviehbesatz von 0,3 raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar zur Verfügung. Je Hektar LF werden hier 220 Euro bezahlt. Neben den genannten, flächenbezogenen Fördermaßnahmen soll noch im Jahr 2020 eine einzeltierbezogene , aus Landesmitteln finanzierte Maßnahme aufgelegt werden. Hier soll es im Rahmen einer sogenannten De-Minimis-Förderung (20.000 Euro Obergrenze in drei Jahren) eine Prämie von 30 Euro je Muttertier (Schafe und Ziegen) und Jahr geben. Die Unterstützung kann für Herden ab 20 Muttertieren beantragt werden.“36 Mit der Einführung einer Schaf- und Ziegenprämie Bayern37 zum 1. August 202038 soll die Weidehaltung dieser Tiere gefördert werden. Sie wird als De-minimis-Beihilfe (Agrar) gewährt. 5.3. Hessen Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert auf seiner Internetseite am 19. Febraur 2020: „Hessen führt Weidetierprämie ein. Schafund Ziegenhalter werden bereits 2020 mit einer Million unterstützt“.39 Nach Angaben der zuständigen Ministerin werde Hessen sich auch mit Blick auf die Umsetzung der Weideprämie an Thüringen orientieren.40 Im Zuwendungs- und Auszahlungsantrag wird erläutert, die Schaf- und Ziegenprämie solle dazu beitragen, die wirtschaftliche Existenz der Schaf- und Ziegenhalter zu sichern . Ziel der Förderung sei es, dem Bestandsrückgang der Schaf- und Ziegenhaltung entgegenzuwirken , um weiterhin die Beweidung wichtiger Grünlandflächen sicherzustellen.41 36 Hervorhebung durch Verfasser des Sachstandes. Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.03.2020 auf die Schriftliche Anfrage zur Hüteschäferei in Bayern. LT-Drs. 18/6938. 15.05.2020. https://www.bayern .landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0006938.pdf. 37 Richtlinie zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 3. Juli 2020. Az. L6-7407-1/756. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020- 417/. 38 Die Richtlinie „tritt außer Kraft, sobald eine entsprechende gekoppelte Zahlung nach EU-Recht in Deutschland eingeführt ist, spätestens jedoch am 31. Dezember 2022.“ https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020- 417/. 39 https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-fuehrt-weidetierpraemie-ein. 40 Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. S. 2673. http://starweb .hessen.de/cache/PLPR//20/4/00034.pdf; Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu Antrag Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN Weidetierprämie 2020 einführen – Hessen unterstützt Schaf- und Ziegenhalter mit eigenem Programm http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/2/02532.pdf. 41 https://www.wibank.de/resource/blob/wibank/weidetierpraemie /523244/c23f9ea120e4da05ff1ab8535ffc283f/antrag-data.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 16 5.4. Thüringen Die Schaf-Ziegen-Prämie in Thüringen, die als Prämie für Nutztierhalter gedacht ist, die Biotopgrünland bewirtschaften, „soll dazu beitragen, dem Trend des massiven und anhaltenden Rückgangs der Schaf- und Ziegenbestände in Thüringen entgegenzuwirken und damit die Pflege wertvoller Offenland-Lebensräume durch Beweidung mittelfristig zu sichern. Bei Erfüllung der Förderbedingungen werden 25 Euro pro Tier und Jahr gezahlt.“42 Die Schaf-Ziegen-Prämie ist als De-minimis-Regelung ausgestaltet. Die Landesregierung erläutert, die Prämie sei 2019 erstmalig angeboten worden. Insgesamt sei die Haltung von 44.575 Tieren (Schafe und Ziegen über neun Monaten) mit 1.109.519,06 Euro gefördert worden. Die Landesregierung bewerte die Schaf-Ziegen-Prämie als Erfolg: Entgegen dem langjährigen Trend seien die Schafbestände in Thüringen im Jahr 2019 nicht zurückgegangen.43 Welche weiteren Fördermaßnahmen den Schafhaltern im Bundesland Thüringen zur Verfügung stehen, kann der Antwort der Landesregierung auf die Frage 8 der Kleinen Anfrage entnommen werden.44 5.5. Sachsen Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Unterstützung der Schaf- und Ziegenhaltung für das Erbringen von Gemeinwohlleistungen, die Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung45 sieht vor, „für jedes Schaf bzw. jede Ziege (älter als neun Monate) eine jährliche Prämie als de-minimis-Beihilfe von 40 Euro zu gewähren. Antragsberechtigt sind Tierhalter mit mindestens 50 Tieren.“46 Zweck des Förderprogramms ist es, „Schaf- und/oder Ziegenhalter bei einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Beweidung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung bezüglich der laufenden Betriebsausgaben für den Schutz vor Schäden durch den Wolf“ 47 zu unterstützen. 42 https://umwelt.thueringen.de/ministerium/unsere-foerderprogramme/schaf-ziegen-praemie #:~:text=Die%20Pr%C3%A4mie%20soll%20dazu%20beitragen,pro%20Tier%20und%20Jahr%20gezahlt. 43 Die Entwicklung der Schafhaltung in Thüringen. http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument /75690/die_entwicklung_der_schafhaltung_in_thueringen.pdf; Die Entwicklung der Schafhaltung in Thüringen – nachgefragt. http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/76817/die_entwicklung_der_schafhaltung _in_thueringen_nachgefragt.pdf. 44 http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/75690/die_entwicklung_der_schafhaltung_in_thueringen .pdf. 45 RL SZH/2019. https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-schaf-und-ziegenhaltung-rl-szh-2019- 4380.html. 46 https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/226634?page=1. 47 https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-schaf-und-ziegenhaltung-rl-szh-2019-4380.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 17 5.6. Schleswig-Holstein Zur finanziellen Förderung der Schafhaltung in Schleswig-Holstein heißt es im Bericht der Landesregierung zur Situation der Schaf- und Ziegenhalter in Schleswig-Holstein vom Juni 2018 u.a.: „Neben den EU-Direktzahlungen haben die flächenbezogenen Förderprogramme im Rahmen der sogenannten „zweiten Säule“ der EU-Agrarpolitik eine große Bedeutung. Sie werden vielfach vom Land Schleswig-Holstein kofinanziert und kommen in erheblichem Maße auch den Schaf- und Ziegenhaltern zu Gute (Stand: 12/2016): Am Vertragsnaturschutz nehmen 212 Schafhalter teil, dies entspricht einem Anteil von 19,3 % der Schafhalter und 23,6 % des Milch- und Mutterschafbestandes. Die Natura 2000-Prämie wird 169 Schafhaltern und 2 Ziegenhaltern ausgezahlt. Das entspricht einem Anteil von 15.4% der Schafhalter und 22,1% des Milch- und Mutterschafbestandes . Im Rahmen des Natura 2000-Managements erfolgt die Beweidung von Naturschutz- und FFH-Gebieten zum Teil mit Hüteschafherden (10 Schafhalter). Auch diese spezifischen Leistungen werden mit Naturschutz-Haushaltsmitteln honoriert. An der Förderung ökologischer Anbauverfahren nehmen 64 Schaf- und 14 Ziegenhalter teil. Das entspricht einem Anteil von 6,8% der Schafhalter und 7,5% des Milch- und Mutterschafbestandes . Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf flächenbezogenen Maßnahmen, die sehr gut geeignet sind, gleichzeitig ein ganzes Bündel von Zielen wie Naturschutz, Biodiversität, Gewässerschutz , Klimaschutz sowie Tierwohl zu erreichen. Die genannten Förderprogramme sollen auch weiterhin im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel angeboten werden. Für Schleswig -Holstein kann Betrieben über Flächenprämien wie Vertragsnaturschutz und NATURA 2000 mit dem damit inbegriffenen positiven Nutzen für den Natur-, Umwelt- und Küstenschutz zielgenauer geholfen werden. Ein Anreiz, die Herde aufzustocken, und auch noch die Schafhaltung zu intensivieren, sollte vermieden werden. In anderen Bundesländern stellt sich die Situation gegebenenfalls anders dar, insbesondere dann, wenn der Anteil der Wanderschäfereien höher ist. Ferner können Schafhalter grundsätzlich auch von der Agrarinvestitionsförderung profitieren . Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die Investitionen in eine besonders artgerechte Tierhaltung (Stallbau) durchführen. Zusätzlich sind besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz zu erfüllen. Aktuell befindet sich ein Fall in Förderung.“48 48 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00800/drucksache-19-00819.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 18 Siehe hierzu auch die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Unterstützung der schleswig-holsteinischen Schafwirtschaft durch die Landesregierung“ vom 28. Februar 2019. 49 6. Europäische Union – freiwillige gekoppelte Direktzahlungen Die Verordnung (EU) Nr. 1307/201350 gestattet den Mitgliedstaaten in bestimmten klar definierten Fällen, freiwillige gekoppelte Zahlungen (voluntary coupled support - VCS) für bestimmte Sektoren im Rahmen ihrer nationalen Obergrenzen für Direktzahlungen. Erwägungsgrund 49 der VO (EU) Nr. 1307/2013 lautet wie folgt: „Den Mitgliedstaaten sollte gestattet werden, einen Teil der Mittel im Rahmen ihrer nationalen Obergrenzen für Direktzahlungen dazu zu verwenden, dass in bestimmten Sektoren oder Regionen und klar definierten Fällen eine gekoppelte Stützung gewährt wird. Der Mittelumfang , der für eine gekoppelte Stützung verwendet werden darf, sollte auf eine angemessene Höhe beschränkt sein, wobei eine solche Stützung in Mitgliedstaaten in bestimmten Sektoren oder Regionen mit speziellen Gegebenheiten zulässig sein sollte, in denen bestimmten Landwirtschaftsformen oder Agrarsektoren aus wirtschaftlichen, ökologischen und/oder sozialen Gründen eine ganz besondere Bedeutung zukommt.“51 VCS unterliegen verschiedenen Bedingungen und strengen Beschränkungen, um das Risiko von Marktverzerrungen zu mindern.52 Die Sektoren, für die VCS möglich sind, finden sich im Tortendiagramm : 49 LT-Drs. 19/1280. http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01280.pdf. 50 Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates. ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608–670. https://eur-lex.europa.eu/legalcontent /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1307&qid=1600933471656&from=DE. 51 Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates. ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 615. https://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1307&qid=1600933471656&from=DE. 52 https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/key-policies/common-agricultural-policy/income-support/additional -optional-schemes/voluntary-coupled-support_en. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 19 53 Aktuell macht der Schaf- und Ziegensektor im Bereich der gekoppelten Direktzahlungen in der EU 12,74% aus.54 Nur Deutschland nutzt für keinen der möglichen Sektoren eine gekoppelte Prämie und begründet dies wie folgt: „Die in einigen Mitgliedstaaten gewährten gekoppelten Direktzahlungen können den Wettbewerb verzerren, weshalb sich die Bundesregierung für eine Rückführung wettbewerbsverzerrender gekoppelter Zahlungen einsetzt. Mit den in anderen Mitgliedstaaten gewährten gekoppelten Direktzahlungen werden gerade im Bereich der extensiven Tierhaltung allerdings auch Nachteile der dortigen Erzeuger ausgeglichen, die – anders als die Betriebsinhaber in Deutschland – keine national einheitliche Flächenprämie für alle beihilfefähigen Flächen erhalten .“55 Im Bericht über die derzeitige Lage und die Zukunftsperspektiven der Schaf- und Ziegenhaltung in der EU vom März 2018 wird konstatiert: 53 S. 3. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/food-farming-fisheries/key_policies/documents/voluntary-coupled -support-note-revised-july2020_en.pdf. 54 S. 3. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/food-farming-fisheries/key_policies/documents/voluntary-coupled -support-note-revised-july2020_en.pdf. 55 Hervorhebung durch Verfasser des Sachstandes. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten der Fraktion der AfD. Herausforderungen für die heimische Weidetierhaltung. BT-Drs. 19/20808. 03.02.2020. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/208/1920808.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 20 „Die Hütewirtschaft nimmt einen hohen Stellenwert als Bewahrer des ländlichen Raums ein. Aus diesem Grund und in Anbetracht der Anfälligkeit dieser Betriebe ist es gerechtfertigt, dass die Schaf- und Ziegenhaltung im aktuellen Finanzierungszeitraum in 2256 von 28 Mitgliedstaaten mit gekoppelten Beihilfen im Wert von jährlich durchschnittlich 486 Millionen Euro (12 Euro pro Tier) gefördert wird, um der seit Jahren ausgeprägten Abwanderung aus diesen Branchen Einhalt zu gebieten. Diese gekoppelten Beihilfen sollten bei der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beibehalten bzw. nach Möglichkeit aufgestockt werden .“57 Die EU-Kommission informierte im Juli 2020 über VCS in den unterschiedlichen Sektoren. Über die VCS im Schaf- und Ziegensektor gab die EU-Kommission die Auskunft, dass sich die Anzahl der Staaten, die VCS gewähren, um zwei EU-Mitgliedstaaten ab dem Antragsjahr 2020 auf 20 Mitgliedstaaten verringert habe.58 Deutschland, Estland, Luxemburg, Slowenien, Irland, Schweden, Dänemark59 und das Vereinigte Königreich60 machen nicht von der gekoppelten Prämie für den Schaf- und Ziegensektor Gebrauch.61 Die 20 Mitgliedstaaten mit VCS finden sich in der folgenden dreiseitigen Tabelle: 56 Im Jahr 2020 sind es noch 20 Mitgliedstaaten [Anm. des Verfassers des Sachstands]. 57 Bericht über die derzeitige Lage und die Zukunftsperspektiven der Schaf- und Ziegenhaltung in der EU. (2017/2117(INI)). https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018- 0064_DE.html#:~:text=Die%20Schaf%2D%20und%20die%20Ziegenhaltung,Viehhaltungsbranchen %20in%20der%20Europ%C3%A4ischen%20Union.&text=Die%20Zahl%20der%20Betriebe %20bel%C3%A4uft,und%20450%20000%20f%C3%BCr%20Ziegen. 58 S. 5. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/food-farming-fisheries/key_policies/documents/voluntary-coupled -support-note-revised-july2020_en.pdf. 59 European Parliamentary Research Service (2018). The future of the EU's sheep and goat sector. Rachele Rossi, Members' Research Service PE 620.242 – May 2018. AT A GLANCE. https://www.europarl.europa.eu/Reg- Data/etudes/ATAG/2018/620242/EPRS_ATA(2018)620242_EN.pdf. 60 Das Vereinigte Königreich zählt aufgrund des EU-Austritts (Brexit) mit Ablauf des 31. Januar 2020 nicht mehr zu den Mitgliedstaaten. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/vorteile-brexit-grossbritannien-100.html. 61 Siehe hierzu auch https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_02500/00501- 01000/18-00942.pdf; neu hinzugekommen ist 2018 Estland. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 21 62 62 S. 17. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/food-farming-fisheries/key_policies/documents/voluntary-coupled -support-note-revised-july2020_en.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 22 63 63 S. 18. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/food-farming-fisheries/key_policies/documents/voluntary-coupled -support-note-revised-july2020_en.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 23 64 In den Niederlanden wird eine Weideviehprämie (Graasdierpremie – schapen) in Höhe von 23 Euro pro Schaf gezahlt. Sie ist für Schafe vorgesehen, die 2019 oder früher geboren wurden und vom 15. Mai bis 15. Oktober auf Grünland (154 Tage) weiden. Das Budget beläuft sich auf 1.052.857 Euro. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, wird sanktioniert.65 In Tschechien wird „für Schafe und Ziegen, die in der Zeit vom 15. Mai bis 11. September auf die Weide gehen, […] eine Art Weideprämie gezahlt, insgesamt 1,5 Mio. Euro. Voraussetzung ist, 64 S. 19. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/food-farming-fisheries/key_policies/documents/voluntary-coupled -support-note-revised-july2020_en.pdf. 65 https://www.rvo.nl/subsidie-en-financieringswijzer/graasdierpremie. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 24 dass mindestens zwei Großvieheinheiten im Betrieb gehalten werden, dies entspricht in Tschechien etwa 13 - 14 Schafen bzw. Ziegen […]. Diese Prämie wird als „Top-up“ bezahlt.“66 7. Gesetzentwurf – Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen Derzeit wird eine auf Bundesebene neu einzuführende sog. „gekoppelte Weideprämie“ wieder im Gesetzgebungsverfahren diskutiert.67 In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes fordert der Bundesrat erneut die Einfügung eines § 20a, einer „Gekoppelten Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen “68. Der Bundesrat führt zu seiner Forderung u.a. aus: „Die Prämie für Mutterschafe und Mutterziegen in Höhe von 30 Euro je Tier kann demnach bei Annahme des Vorschlags bundesweit ab dem Jahr 2021 ausgezahlt werden. Landesförderprogramme auf de-Minimis Basis zeigen, dass die Einführung einer gekoppelten Prämie für Mutterschafe und -ziegen ein geeignetes Instrument ist, die Schafhaltung zu stabilisieren. Mit einer gekoppelten Zahlung für Schafe und Ziegen über die 1. Säule würde Deutschland sich einreihen in die 22 Staaten der EU, die bereits jetzt gekoppelte Zahlungen für die Schaf- und Ziegenhaltung anbieten. Anderweitige Förderverfahren, z. B. im Rahmen der Agrarumweltund Klimaschutzmaßnahmen, haben bisher den Trend des Bestandsabbaus nicht stoppen können. Die Einführung einer Kopf-Prämie mit dem Zielwert von 30 Euro/Muttertier führt zu marginalen Kürzungen der Basisprämie, ist jedoch geeignet die Einkommenssituation der Schäfer nachhaltig zu verbessern. Die Regelung zielt dabei auf solche vom Betriebsinhaber angemeldeten, beihilfefähigen Tiere ab, die im überwiegenden Teil der jeweiligen Weideperiode in Weidehaltung gehalten werden.“69 Die Gegenäußerung der Bundesregierung wird in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Agrarausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf im September 2020 wie folgt zitiert und macht wie im Jahr zuvor zunächst eine verpasste Frist geltend: „Die Bundesregierung lehne zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Vorschlag ab, eine gekoppelte Stützung für die Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen einzuführen. Sie habe dies in ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf deutlich 66 BÖLN (Systemanalyse der Schaf- und Ziegenmilchproduktion in Deutschland. S.100. https://orgprints .org/31288/1/31288-12NA110-bioland-fischinger-2017-systemanalyse-schaf-ziege.pdf. 67 Gesetzentwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. BT-Drs. 19/21749. 19.08.2020. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/217/1921749.pdf. Siehe hierzu auch den Gesetzentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes . BT-Drs 19/13960. 14.10.2019. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/139/1913960.pdf; 19/14745. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/147/1914745.pdf. 68 BT-Drs. 19/21749. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/217/1921749.pdf. 69 Hervorhebung durch Verfasser des Sachstandes. S. 10f. http://dip21.bundestag .btg/dip21/btd/19/217/1921749.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 090/20 Seite 25 gemacht. Über zukünftige Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren wie Schafe und Ziegen werde in Abhängigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der künftigen GAP zu diskutieren sein. Die Regelung, die die Basisverordnung des EU-Rechts vorgebe, sehe vor, dass bis zum 1. August eines jeweiligen Jahres die Einführung einer gekoppelten Stützung für Schafe beschlossen werden könne. Die Kommission habe bezüglich der GAP den Vorschlag für eine Übergangsverordnung vorgelegt, auf deren Basis es möglich sei, eine erhöhte Umschichtung bei den Direktzahlungen zu gewähren. Sie hätte aber keine Änderung bei dem Termin vorgeschlagen, bis wann eine gekoppelte Stützung eingeführt werden könne, d. h. im Moment sähe der Verordnungsvorschlag für die Übergangsverordnung den 1. August (2020) als letzten Termin vor. Derzeit werde der Entwurf der Übergangsverordnung im Trilogverfahren zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament (EP) beraten. Dabei werde auch die Anpassung von Fristen diskutiert, sodass es sein könnte, dass bei der Übergangsverordnung, welche vermutlich die nächsten Wochen oder Monate in Kraft treten werde, dieses Datum verschoben70 werde. Dann wäre es noch möglich, eine gekoppelte Stützung für die Weidetierhaltung einzuführen.“71 *** 70 In der Stellungnahme des Bundesrates auf BT-Drs. 19/21749 wird geäußert, dass nach Stand der Beratungen sogar davon auszugehen sei, dass dieses Datum mindestens auf den 31. Oktober 2020 verschoben werde. S. 11. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/217/1921749.pdf. 71 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des DirektzahlungenDurchführungsgesetzes (10. Ausschuss ). BT-Drs. 19/22700. 21.09.2020.S. 8. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/227/1922700.pdf; siehe insbesondere auch die Gegenäußerung der Bundesregierung (Anlage 3. BT-Drs. 21749. http://dip21.bundestag .btg/dip21/btd/19/217/1921749.pdf.