WD 5 - 3000 - 089/20 (20. August 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Am 20. August 2020 antwortete das BMEL auf eine Anfrage des Fachbereichs WD 5, wie viel Fläche mit Ackerlandstatus sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Grünlandnutzung befinde und wie viel Fläche davon fünfjährlich gepflügt werde, um den Ackerlandstatus zu bewahren (in Deutschland insgesamt und in den einzelnen Bundesländern), Folgendes: „Genaue Daten über als Grünland genutzte Flächen mit Ackerstatus liegen dem BMEL nicht vor. Darüber verfügen nur die Bundesländer. Aus der Statistik verfügbar sind Daten über den Feldgras -/Grasanbau auf dem Ackerland. Der Umfang betrug im Jahr 2019 etwa 316.500 ha (s. Tabelle 1). Dies sind Flächen, die potenzielles Dauergrünland darstellen (Leguminosenreinsaaten wie etwa Luzerne gehören nicht dazu, da sie nicht als potentielles Dauergrünland gelten). Tabelle 1: Quelle: Statistisches Bundesamt Fachserie 3 Reihe 3.2.1 Wachstum und Ernte (Jahresbericht 2019). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Nachgang zur Ausarbeitung „Auswirkungen aktueller Vorgaben auf den Grünlanderhalt“ (WD 5 – 3000 – 086/20) zu Punkt 7 Kurzinformation Nachgang zur Ausarbeitung „Auswirkungen aktueller Vorgaben auf den Grünlanderhalt“ (WD 5 – 3000 – 086/20) zu Punkt 7 Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Zu Dauergrünland können allerdings auch stillgelegte Ackerflächen werden, die üblicherweise begrünt werden. Deren Umfang betrug laut Statistik im Jahr 2019 etwa 345.800 ha (s. Tabelle 2). Allerdings werden diese Flächen oft als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening deklariert . Dann werden sie auch ohne Pflügen nicht zu Dauergrünland. Tabelle 2: Quelle: Statistisches Bundesamt Fachserie 3 Reihe 3.1.2 Bodennutzung der Betriebe (Jahresbericht 2019). Verfügbar sind Daten der Länder über den Umfang der mit Gras und anderen Grünfutterpflanzen (potentielles Dauergrünland) bewachsenen Flächen, die im Zeitraum 16. Mai 2018 bis 15. Mai 2019 gepflügt wurden und dies von den Landwirten fristgerecht gemeldet wurde. Hierbei handelt es sich um einen Flächenumfang von etwa 5.900 ha (s. Tabelle 3). Kurzinformation Nachgang zur Ausarbeitung „Auswirkungen aktueller Vorgaben auf den Grünlanderhalt“ (WD 5 – 3000 – 086/20) zu Punkt 7 Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 3 Tabelle 3: “ ***