WD 5 - 3000 - 087/20 (20. August 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Bis Ende 2008 wurde Holz in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes über die gesetzlichen Handelsklassen für Rohholz sortiert. Mit der Aufhebung der Richtlinie 68/89/EWG verlor in Deutschland auch die gesetzliche Handelsklassensortierung für Holz ihre Gültigkeit:1 Mit der Entscheidung Nr. 714/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zur Aufhebung der Richtlinie 68/89/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Sortierung von Rohholz2 waren ab dem 31. Dezember 2008 die entsprechenden nationalen Umsetzungsmaßnahmen aufzuheben. Als Nachfolgelösung wurde zwischen Vertretern des Waldeigentums und der Holzabnehmerseite Ende 2014 eine freiwillige Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR)3 gefunden.4 In der aktuellen RVR vom 1. Juli 2020 wird Rohholz definiert als „gefällte, entwipfelte und/oder entastete Bäume sowie Baumteile, auch wenn sie im Wald bereits entrindet, abgelängt, gespalten oder zerkleinert wurden. Eine weitere Bearbeitung oder Behandlung darf jedoch nicht stattgefunden haben. Die Sortierung für Rohholz ergibt sich nach Holzart, Sortiment, Qualität und Dimension .“5 Die Qualitätssortierung von Stammholz ist verwendungsneutral.6 Stammholz wird in vier Klassen eingeteilt: 1 Vgl. https://www.stmelf.bayern.de/wald/waldbesitzer_portal/054770/index.php 2 ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 16. https://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32007D0714&qid=1597838555368&from=DE 3 https://www.fnr.de/fileadmin/kiwuh/broschueren/Broschuere_RVR2020_web.pdf 4 https://www.rvr-deutschland.de/presse_aktuelle_nachrichten.php?id=1890 5 S. 10. https://www.fnr.de/fileadmin/kiwuh/broschueren/Broschuere_RVR2020_web.pdf 6 S. 11. https://www.fnr.de/fileadmin/kiwuh/broschueren/Broschuere_RVR2020_web.pdf Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Qualitätssortierung von Rohholz Kurzinformation Qualitätssortierung von Rohholz Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Quelle: RVR (2020).7 Details zur Qualitätssortierung des Stammholzes einzelner Baumarten können der ANLAGE III a bis e RVR8 entnommen werden. Die Anlage IV RVR enthält die Qualitätssortierung von Industrieholz und Anlage V RVR die Sortierung von Energieholz. *** 7 S. 11. https://www.fnr.de/fileadmin/kiwuh/broschueren/Broschuere_RVR2020_web.pdf 8 S. 30-39. https://www.fnr.de/fileadmin/kiwuh/broschueren/Broschuere_RVR2020_web.pdf