WD 5 - 3000 - 082/18 (15. Juni 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. 1. Einleitung Gegenstand der vorliegenden Kurzinformation ist die Fragestellung, ob das Befahren von Offshore -Windparks und das Fischen innerhalb der Offshore-Windparkgebiete in Dänemark gestattet sind.1 Zur Beantwortung der Frage wurde eine kurze Anfrage per E-Mail bei der dänischen Botschaft gestellt. 2. Rechtliche Lage in Deutschland In einem Abstand bis 500 Meter um die Windparkgebiete herum erstreckt sich eine Sicherheitszone , die während der Errichtungsarbeiten von Fahrzeugen (außer Fahrzeugen für den Bau und die Versorgung) nicht befahren werden darf. Nach Abschluss der Errichtungsarbeiten erlässt die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für den Betrieb der Windparks Regeln für das Befahren der Sicherheitszonen mit Fahrzeugen. Diese Vorschriften werden in der Form von Allgemeinverfügungen für das Befahren von Windparks erlassen. Rechtliche Grundlage für die Errichtung der Sicherheitszonen sind § 11 der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung -SeeAnlV)2 und Regelungen zum Befahren einer Sicherheitszone nach § 7 Abs. 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (VO- KVR).3 1 Siehe zum Thema „Offshore Windparks und Rechtspositionen von Fischern“ auch WD 5 - 3000 - 034/10. 2 Seeanlagenverordnung vom 23. Januar 1997 (BGBl. I S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 55 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257). 3 Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Befahren und Fischen in Offshore-Windparkgebieten Kurzinformation Befahren und Fischen in Offshore- Windparkgebieten Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Die Verfügungen sind abrufbar unter: https://www.elwis.de/DE/Seeschifffahrt/Offshore-Windparks /Offshore-Windparks-node.html. Während das Befahren der Sicherheitszone durch die aktuell gültigen Allgemeinverfügungen gestattet wird, ist der Einsatz von Grund-, Schlepp- und Treibnetzen oder ähnlichen Fischereigeräten innerhalb der Sicherheitszone in Deutschland untersagt. 3. Rechtliche Lage in Dänemark Nach Informationen der dänischen Botschaft4 gibt es keine Regeln in Dänemark, welche die Schifffahrt in dänischen Offshore-Windparks verbieten. Bei Betrieb eines Errichteten Offshore- Windparks ist es der Schifffahrt dementsprechend erlaubt, die Anlage zu befahren. Bei der Errichtung wird ein vorläufiges Fahrverbot von dem dänischen Amt für Schifffahrt (Dänisch: Søfartsstyrelsen) nach § 6 LBK nr. 72 von 17. Januar 2014 erlassen. Die Sicherheitszone bei Errichtung einer Anlage beträgt in der Regel 500 Meter.5 Nach dänischem Fischereirecht darf die Fischerei grundsätzlich nicht durch andere Nutzungen der Fischereigründe behindert werden (The Danish Fishery Law, Chapter 15, Fishing compared to other activities, A. Regulations for the protection of fisheries § 76. Legal fishing activities must not be hindered in any way.). Wenn die Fischerei in einem Gebiet hinter anderen rechtlich zulässigen Nutzungen zurücktreten muss, so stehen den gewerblichen Fischern spezielle Schadenersatzansprüche zum Ausgleich der zukünftigen Verdienstausfälle zu. Bei der Gewichtung kollidierender Interessen haben die Interessen des dänischen Staates Vorrang vor den privaten Interessen der Fischereiwirtschaft.6 Laut Information der dänischen Botschaft folgt aus § 4 Kabelbekendtgørelsen (BEK nr. 939 von 27. November 1992), dass ein Kabel oder eine Rohrleitung, die auf der Seekarte zu sehen ist, von einem 2 x 200 Meter breiten Schutzbereich umfasst ist. In dieser 200 Meter Zone darf nicht mit bis zum Boden gehenden Geräten (wie etwa Schleppnetzen ) gefischt werden, jedoch kann dort vom Ausgangspunkt her mit anderen Geräten gefischt werden. 4 E-Mail vom 14.06.2018. 5 DNV GL - Report No. 2015-0886, Rev. 1 Document No.: 1SMV3FB-12 Date: 2015-11-25, S. 19, abrufbar unter https://www.dma.dk/Documents/Publikationer/ReportOnNorthSeaRegulationAndStandards.pdf#search=offshor e%20windfarm. 6 Kaare Bangert in: The Law of the Sea: The European Union and Its Member States (1997), S. 116 f., https://www.ilvo.vlaanderen.be/Portals/0/Documents/Nieuwsgolf/NGjuli11/Windparks_in_Denmark.pdf. Kurzinformation Befahren und Fischen in Offshore- Windparkgebieten Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 3 Für den Fall, dass es eine Vielzahl von elektrischen Kabeln innerhalb eines Offshore-Windpark gibt, kann ein Schutzbereich eingerichtet werden, der den gesamten Offshore-Windpark und unmittelbar angrenzende Bereiche umfasst. 4. Exkurs: Situation in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich Der „Summary report on North Sea regulation and standards” des dänischen Amts für Schifffahrt (Dänisch: Søfartsstyrelsen) enthält Informationen zu den Abständen, die bei Errichtung und Betrieb von Windparks in niederländischen und britischen Gewässern einzuhalten sind. Demnach ist das Befahren auch im Vereinigten Königreich möglich. Der Betreiber kann aber die Errichtung einer Sicherheitszone von 50 Meter um jede Anlage herum beantragen. In den Niederlanden wird eine Sicherheitszone um die gesamte Anlage errichtet, diese beträgt in der Regel 500 Meter. Der Bericht ist abrufbar unter: https://www.dma.dk/Documents/Publikationer/ReportOnNorthSeaRegulationAndStandards.pdf# search=offshore%20windfarm. Im Vereinigten Königreich ist das Fischen innerhalb von Windparks grundsätzlich gestattet. Es werden enge Apsprachen zwischen den Betreibern der Windparks und der Fischereiwirtschaft getroffen, um eine Koexistenz zu ermöglichen und Verhaltensregeln aufzustellen. Die Informationen sind abrufbar unter: https://www.sff.co.uk/wpcontent /uploads/2016/01/FLOWW-Best-Practice-Guidance-for-Offshore-Renewables- Developments-Jan-2014.pdf. ***