© 2018 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 073/18 Staatliche Förderungen für Milchviehbetriebe in Frankreich, Irland und den Niederlanden Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 073/18 Seite 2 Staatliche Förderungen für Staatliche Förderungen für Milchviehbetriebe in Frankreich, Irland und den Niederlanden Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 073/18 Abschluss der Arbeit: 24. Juli 2018 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 073/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Förderungen 5 2.1. Frankreich 5 2.2. Irland 6 2.3. Niederlande 6 3. Sonstiges 6 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 073/18 Seite 4 1. Einleitung Zur Milderung der finanziellen Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft stellt der Bund im Rahmen der Agrarsozialpolitik finanzielle Mittel bereit. Im Jahr 2017 waren das nach Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) rund 3,8 Milliarden Euro. Davon profitieren auch die Milchviehbetriebe in Deutschland. Durch den Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden die berechtigten Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durch Senkung ihrer Unfallversicherungsbeiträge unmittelbar kostenmäßig entlastet. Dies umfasst auch die Milchviehbetriebe . Das BMEL führt hierzu aus:1 „Der Unfallversicherungsbeitrag 2017 konnte um rund 36 % gesenkt werden. Ein Betrieb mit einem Risikobeitrag von 5.000 Euro (Jahresbeitrag) erhält dadurch eine Entlastung von rd. 1.800 Euro. Das entspricht in etwa einem Beispielsbetrieb mit 100 ha Grünland und 160 Milchkühen.“ In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) und in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) profitieren die Milchviehhalter ebenso wie die versicherten Unternehmer der Landund Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durch die gesetzlich verankerten Bundesmittel. In der LKV werden grundsätzlich die Leistungsaufwendungen für die Altenteiler durch Bundesmittel getragen. In der AdL wird das gesamte Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben der AdL durch Bundesmittel finanziert.2 Staatliche Förderungen für Risikoabsicherungen im Milchsektor gibt es in Deutschland derzeit nicht. Das Thünen-Institut hat 2017 im Auftrag des BMEL eine Systematisierung und Bewertung ausgewählter Instrumente zum Risikomanagement in der Landwirtschaft vorgenommen. In dem Arbeitspapier wird u.a. auf ein „Hypothetisches (staatlich gefördertes) Instrument zur Preisabsicherung für Milch“ eingegangen.3 Gegenstand des vorliegenden Sachstands ist die Frage, welche nationalen staatlichen Förderungen für Milchviehbetriebe es in Frankreich, Irland und den Niederlanden gibt, die neben den EU- Förderungen zur gemeinsamen Agrarpolitik gewährt werden. Die von den jeweiligen Parlamenten vorliegenden länderspezifischen Informationen sind nachfolgend zusammengestellt. 1 Email des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 24.5.2018. 2 Email des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 24.5.2018. 3 https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_72.pdf, S. 16 (zuletzt aufgerufen am 11.7.2018). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 073/18 Seite 5 2. Förderungen 2.1. Frankreich Der Umsatz des Milchsektors belief sich im Jahr 2013 auf mehr als 25 Milliarden Euro.4 Es gibt eine Vielzahl staatlicher Beihilfen in Frankreich, um die Überproduktion abzubauen und auch den Konsum von Milchprodukten zu fördern. Diese sind in dem vom französischen Landwirtschaftsministerium im Dezember 2017 veröffentlichten Milchwirtschaftsplan5 aufgeführt. Zu der Frage, ob es staatliche Förderungen für Risikoabsicherungen im Milchsektor gibt, wird in Krisen- und sonstige Hilfen unterschieden: Krisenhilfe FranceAgriMer6 hat im Jahr 2016 auf Ersuchen der öffentlichen Hand zwei Krisenbeihilfen zur Unterstützung der Milchviehhalter eingerichtet: • Ende 2016 und Anfang 2017 wurden 19.576 Landwirte von FranceAgriMer mit einem Gesamtbetrag von 31,3 Millionen Euro unterstützt. Ein zusätzliches Verfahren wurde für förderungswürdige Landwirte eingeführt. Mehr als 14.000 Anträge wurden bei den Departementsdirektionen eingereicht und werden derzeit bis zum 30. September 2018 geprüft. • Im Hinblick auf Beihilfen zur Verringerung der Milcherzeugung wurden an 12.735 Begünstigte insgesamt 28,2 Millionen Euro gezahlt.7 Sonstige Hilfen • Die Komponente "Schulmilch" ist Teil des Programms "Schulmilch und Obst" und umfasst die Unterstützung bei der Verteilung von Milch und bestimmten Milchprodukten an Schüler in Schulen.8 4 Siehe auch: http://www.franceagrimer.fr/filiere-lait/La-filiere-en-bref/Le-marche-du-lait-et-des-produits-laitiersen -2013 (zuletzt aufgerufen am 2.7.2018). 5 https://presse.filiere-laitiere.fr/plan-filiere-france-terre-de-lait.html (zuletzt aufgerufen am 4.7.2018). 6 FranceAgriMer ist eine nationale Einrichtung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Meeresfrüchte, die ihre Aufgaben im Auftrag des Staates in Verbindung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung erfüllt. http://www.franceagrimer.fr/ (zuletzt aufgerufen am 3.7.2018). 7 Siehe hierzu auch: http://agriculture.gouv.fr/laide-la-reduction-de-production-de-lait-versee-11-300-producteurs (zuletzt aufgerufen am 2.7.2018) sowie http://draaf.auvergne-rhone-alpes.agriculture.gouv.fr/Aide-a-la-reduction -volontaire-et (zuletzt aufgerufen am 2.7.2018). 8 http://www.franceagrimer.fr/filiere-lait/Aides/Programmes-sociaux/Lait-a-l-ecole (zuletzt aufgerufen am 2.7.2018). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 073/18 Seite 6 • Auch die Förderung von Agrarerzeugnissen auf dem Binnenmarkt und in Drittländern wird unterstützt.9 Der französische Milchsektor versteht sich als Teil eines europäischen Rahmens.10 Ergänzend zu den vorliegenden Informationen des französischen Parlaments wird auf den 2011 veröffentlichten Arbeitsbericht „Das agrarsoziale Sicherungssystem in Frankreich – Zentrale Merkmale und Entwicklungen aus der Perspektive der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Deutschland“11 des Thünen-Instituts für Ländliche Räume hingewiesen, in dem eine vergleichende Darstellung und Analyse der agrarsozialen Sicherungssysteme in Deutschland und Frankreich durchgeführt wurde. Hierin wird insbesondere in Abschnitt 7.2 (S.34 ff) auf den Eigenfinanzierungsanteil und auf die Förderung durch Dritte eingegangen. 2.2. Irland Aus Irland liegen derzeit keine Informationen vor. 2.3. Niederlande Das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität gewährt keine staatlichen Beihilfen für Milchviehbetriebe zur Agrarsozialversicherung. Ebenso werden in den Niederlanden keine staatlichen Beihilfen gewährt, um Risiken im Milchsektor abzudecken. Das einzige Sicherheitsnetz für Milchviehbetriebe ist in den Niederlanden das EU-Interventionsprogramm für Magermilchpulver und Butter. Niederländische Banken raten jedoch den Milchbauern dazu, einen Liquiditätspuffer für Zeiten niedriger Milchpreise zu schaffen . 3. Sonstiges Zu der Frage, ob die geltenden nationalen Rechtslagen in Frankreich, Irland und den Niederlanden in den Ländern selbst WTO-rechtlich diskutiert werden, liegen keine Informationen vor. *** 9 http://www.franceagrimer.fr/filiere-lait/Aides/Aide-a-la-promotion-des-produits-agricoles-sur-le-marche-interieur -et-dans-les-pays-tiers (zuletzt aufgerufen am 2.7.2018). 10 https://ec.europa.eu/agriculture/milk_fr (zuletzt aufgerufen am 2.7.2018). 11 https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/bitv/dn048811.pdf (zuletzt aufgerufen am 3.7.2018).