© 2020 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 072/20 PKW-Maut und PKW-bezogene Steuern in den EU-Mitgliedstaaten Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 072/20 Seite 2 PKW-Maut und PKW-bezogene Steuern in den EU-Mitgliedstaaten Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 072/20 Abschluss der Arbeit: 20. Juli 2020 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 072/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. PKW-Maut 4 2.1. Überblick 4 2.2. Streckenbezogene Maut 4 2.2.1. Frankreich 4 2.2.2. Griechenland 5 2.2.3. Irland 5 2.2.4. Italien 5 2.2.5. Kroatien 5 2.2.6. Polen 6 2.2.7. Portugal 6 2.2.8. Spanien 6 2.3. Vignettenpflicht 6 2.3.1. Bulgarien 6 2.3.2. Österreich 7 2.3.3. Rumänien 7 2.3.4. Slowakei 7 2.3.5. Slowenien 8 2.3.6. Tschechien 8 2.3.7. Ungarn 8 2.4. Mautgebühren in europäischen Ländern im Überblick 9 2.5. Einnahmen ausgewählter Länder Europas durch die Straßenmaut im Jahr 2018 10 3. KFZ-Steuern 11 4. Steuerliche Verknüpfung mit der Maut? 11 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 072/20 Seite 4 1. Einleitung Gegenstand dieses Sachstands ist eine Übersicht der PKW- Maut in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der PKW-bezogenen Steuern. 2. PKW-Maut 2.1. Überblick Unter dem Begriff Maut wird eine Gebühr für die Benutzung von bestimmten Brücken und Straßen verstanden.1 Hierbei unterscheidet man zwischen zeit- und streckenbezogener Maut. In der Europäischen Union gibt es derzeit in acht Ländern eine streckenbezogene Maut. Demnach müssen Autofahrer in Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien eine Gebühr für die zurückgelegten Kilometer zahlen. Auch in den Nicht-EU-Ländern Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Türkei und in Weißrussland gibt es eine Streckenmaut. Allerdings ist nicht immer das gesamte Autobahnund Schnellstraßennetz mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt je nach Land beim Ein- oder Ausfahren an der Mautstation.2 In sieben weiteren EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien , Tschechien und Ungarn) benötigen Autofahrer für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette. Die Vignetten haben unterschiedliche Geltungsdauern. Zusätzlich wird in einigen europäischen Ländern, wie z.B. in Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark und Schweden, eine Sondermaut für verschiedene Brücken, Tunnel und Pässe erhoben.3 2.2. Streckenbezogene Maut 2.2.1. Frankreich Das französische Autobahnnetz ist mit Ausnahme von Teilen der Stadtautobahnen und -umfahrungen in Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse sowie einiger Teil- und Zubringerstrecken gebührenpflichtig. National- und Départementstraßen sind gebührenfrei. Umweltzonen dürfen nur mit einer kostenpflichtigen Umweltplakette befahren werden. Die Fahrzeuge werden nach ihrer Gesamthöhe bemautet. Die Fahrzeugklasseneinstufung auf mautpflichtigen Strecken erfolgt nach bestimmten Kriterien. An den Mautstationen wird zwischen dem geschlossenen und dem offenen System unterschieden. Im geschlossenen System wird bei der Einfahrt ein Ticket gezogen, beim Verlassen der Autobahn wird in Abhängigkeit von der gefahrenen Strecke bezahlt. Im sogenannten offenen System, das lediglich auf einigen Teilstrecken gilt, wird an der Mautstation eine Pauschalgebühr unabhängig von der gefahrenen Strecke erhoben. Zusätzlich fallen für 1 https://www.dwds.de/wb/Maut (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 2 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/tipps/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 3 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/tipps/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 072/20 Seite 5 einzelne Tunnel und Brücken gesonderte Gebühren an. Darüber hinaus gibt es in Frankreich in mehreren Städten und Départements Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen.4 2.2.2. Griechenland In Griechenland sind die meisten Autobahnen für Kraftfahrzeuge jeder Art gebührenpflichtig. Die Mautstationen befinden sich bis auf wenige Ausnahmen innerhalb der mautpflichtigen Streckenabschnitte . Fahrzeuge werden je nach Höhe an der Vorderachse (bis/ab 1,3 m) unterschiedlich klassifiziert. Die aktuellen Tarife veröffentlicht der ADAC auf seiner Netzseite.5 2.2.3. Irland In Irland sind die meisten Autobahnen sowie bestimmte Brücken und Tunnel gebührenpflichtig. Nähere Informationen sowie die aktuellen Tarife veröffentlicht der ADAC auf seiner Netzseite.6 2.2.4. Italien Ebenso sind in Italien die meisten Autobahnen gebührenpflichtig. Man unterscheidet – ebenso wie in Frankreich – zwischen dem geschlossenen und dem offenen System. Überwiegend wird die Maut an den Mautstationen im geschlossenen System erhoben. Darüber hinaus gibt es auf den neuen Autobahnen A36, A59 und A60 ein rein elektronisches System, bei dem beim Durchfahren der Mautportale alle Fahrzeuge elektronisch gescannt und ihre Kennzeichen automatisch registriert werden. Schnellstraßen können in Italien kostenfrei genutzt werden. Zusätzlich werden für bestimmte Tunnel, Pass-Straßen sowie grenzüberschreitende Autoverladungen Gebühren erhoben. Darüber hinaus gibt es in ausgewählten Städten eine City-Maut. Nähere Informationen sowie die aktuellen Tarife veröffentlicht der ADAC auf seiner Netzseite.7 2.2.5. Kroatien In Kroatien ist die Nutzung von Autobahnen für alle Kraftfahrzeuge gebührenpflichtig. Hinzu kommen Gebühren für ausgewählte Tunnel und Brücken. Die aktuellen Tarife veröffentlicht der ADAC auf seiner Netzseite.8 4 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/frankreich/ (zuletzt aufgerufen am 14.7.2020). 5 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/griechenland/ (zuletzt aufgerufen am 14.7.2020). 6 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/irland/ (zuletzt aufgerufen am 14.7.2020). 7 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/italien/ (zuletzt aufgerufen am 14.7.2020). 8 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/kroatien/ (zuletzt aufgerufen am 14.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 072/20 Seite 6 2.2.6. Polen Autobahnen sind in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig. Fahrzeuge (auch Gespanne) über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) müssen auch auf Schnell- und Bundesstraßen Gebühren entrichten.9 2.2.7. Portugal In Portugal sind die Autobahnen überwiegend gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der gefahrenen Strecke. Zusätzlich zu den herkömmlichen Mautstationen, an denen bei der Einfahrt ein Ticket erworben wird, das beim Verlassen oder Wechseln der Autobahn zu bezahlen ist, gibt es elektronische Mautportale, die mit einem blauen Schild mit der Beschriftung „electronic toll only“ gekennzeichnet sind. Pkw werden je nach Höhe an der Vorderachse (bis/ab 1,1 m) unterschiedlich bemautet.10 2.2.8. Spanien Während auf den Balearen und den Kanarischen Inseln die Straßennutzung grundsätzlich mautfrei ist, sind auf dem spanischen Festland viele Autobahnen gebührenpflichtig. Die Höhe der Maut richtet sich nach der zurückgelegten Strecke sowie der Fahrzeugkategorie und wird an den Mautstationen entrichtet.11 Schnellstraßen können kostenfrei genutzt werden. In den größeren Städten, wie z.B. in Barcelona, Bilbao, Valencia und Alicante, gibt es mautfreie Stadtautobahnen und -umfahrungen. Der Autobahnring um Madrid ist teilweise gebührenpflichtig. Darüber hinaus ist die Höhe der Maut von Tageszeiten, Wochen oder auch Feiertagen abhängig. Preisbeispiele auf ausgewählten Strecken finden sich auf der Netzseite des ADAC.12 2.3. Vignettenpflicht 2.3.1. Bulgarien Alle Fahrzeuge bis 3,5 t zGG – mit Ausnahme von Motorrädern – benötigen auf den Nationalstraßen eine Vignette. Seit dem 1. Januar 2019 ist diese nur noch digital erhältlich. Fahrzeuge mit einem zGG über 3,5 Tonnen zahlen seit dem 1. März 2020 eine streckenbezogene Maut. Zusätzlich fallen Gebühren für bestimmte Donauüberquerungen an. Die aktuellen Tarife veröffentlicht der ADAC auf seiner Netzseite.13 9 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/polen/ (zuletzt aufgerufen am 14.7.2020). 10 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/portugal/ (zuletzt aufgerufen am 14.7.2020). 11 https://www.avd.de/wissen/recht/verkehrsvorschriften-ausland/mautgebuehren-im-ausland/spanien/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 12 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/spanien/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 13 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/bulgarien/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 072/20 Seite 7 2.3.2. Österreich In Österreich besteht – bis auf wenige Ausnahmen – auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht. Die Maut wird in Form einer Vignette, „GO Maut“ oder Streckenmaut entrichtet.14 Dies regelt die Mautordnung für die Autobahnen und Schnellstraßen Österreichs.15 Die Mautordnung beruht auf dem Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen.16 Für alle Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, d.h. für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile,17 gilt in Österreich auf Autobahnen und Schnellstraßen seit 1997 die Vignettenpflicht. Bereits bei Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße muss eine Vignette ordnungsgemäß angebracht oder rechtzeitig online erworben worden sein.18 Die aktuellen Tarife für 2020, die sowohl für österreichische wie auch für ausländische Bürger gelten,19 veröffentlicht die ASFINAG auf ihrer Netzseite.20 2.3.3. Rumänien In Rumänien ist das Nationalstraßennetz für alle Kraftfahrzeuge – mit Ausnahme von Motorrädern – vignettenpflichtig. Anhänger werden nicht gesondert bemautet. Wohnmobile werden unabhängig vom zGG wie Pkw bemautet. Zusätzlich fallen Gebühren für bestimmte Donauüberquerungen an. Die aktuellen Tarife veröffentlicht der ADAC auf seiner Netzseite.21 2.3.4. Slowakei In der Slowakei sind grundsätzlich alle Autobahnen und Schnellstraßen für Kraftfahrzeuge – mit Ausnahme von Motorrädern – gebührenpflichtig. Gebührenfreie Abschnitte sind durch eine Tafel mit der Aufschrift „BEZ UHRADY“ gekennzeichnet. Für die Strecke vom Grenzübergang Berg (A- 2413 Berg/Niederösterreich) nach Bratislava ist keine Vignette erforderlich. Fahrzeuge unter 3,5 t zGG sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit maximal neun Sitzplätzen und Wohnmobile benötigen eine Vignette. Für Fahrzeuge über 3,5 t zGG – mit Ausnahme von Wohnmobi- 14 https://www.asfinag.at/maut-vignette/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 15 https://www.asfinag.at/media/4766/00_mo_v59_mautordnung.pdf (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 16 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG in der Fassung vom 6.7.2020 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung .wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002090 (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 17 https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 18 https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 19 https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/Vignette-und- Maut/Seite.063400.html (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 20 https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 21 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/rumaenien/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 072/20 Seite 8 len – wird eine streckenabhängige Maut auf Autobahnen, Schnellstraßen und einigen ausgewählten Bundesstraßenabschnitten erhoben. Die aktuellen Tarife veröffentlicht der ADAC auf seiner Netzseite.22 2.3.5. Slowenien Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge unter 3,5 t zGG ist eine Vignette notwendig. Bei Fahrzeugen über 3,5 t zGG wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Für den Karawankentunnel fallen gesonderte Gebühren an. Die aktuellen Tarife veröffentlicht der ADAC auf seiner Netzseite.23 2.3.6. Tschechien Tschechische Autobahnen und Schnellstraßen sind bis auf wenige Ausnahmen für Kraftfahrzeuge – mit Ausnahme von Motorrädern – bis 3,5 t zGG vignettenpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t zGG wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Anhänger werden nicht gesondert bemautet . Für Wohnmobile über 3,5 t wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Die aktuellen Tarife veröffentlicht der ADAC auf seiner Netzseite.24 2.3.7. Ungarn In Ungarn sind Autobahnen und mit einem „M“ gekennzeichnete Schnellstraßen für alle Kraftfahrzeuge vignettenpflichtig. Pkw mit mehr als sieben Sitzen werden ebenso wie Gespanne mit einem Zugfahrzeug mit mehr als sieben Sitzen höher bemautet. Die aktuellen Tarife veröffentlicht der ADAC auf seiner Netzseite.25 22 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/slowakei/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 23 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/slowenien/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 24 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/tschechien/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 25 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/ungarn/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 072/20 Seite 9 2.4. Mautgebühren in europäischen Ländern im Überblick Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der europäischen Länder mit Mautgebühren (Stand: Mai 2019):26 Quelle: Handelsblatt, 2.5.2019. 26 So viel muss man für eine Autoreise durch Europa bezahlen. Handelsblatt. 2.5.2019. https://www.handelsblatt.com/arts_und_style/lifestyle/mautgebuehren-so-viel-muss-man-fuer-eine-autoreisedurch -europa-bezahlen/24271590.html (zuletzt aufgerufen am 15.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 072/20 Seite 10 2.5. Einnahmen ausgewählter Länder Europas durch die Straßenmaut im Jahr 2018 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Einnahmen ausgewählter Länder Europas durch die Straßenmaut 2018:27 27 Die Darstellung umfasst hierbei sowohl die Einnahmen aus der PKW-Maut (falls vorhanden) als auch die Einnahmen aus der LKW-Maut. Siehe auch: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/309640/umfrage/mauteinnahmen -ausgewaehlte-laender-europas/ (zuletzt aufgerufen am 14.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 072/20 Seite 11 3. KFZ-Steuern Der Europäische Verband der Automobilhersteller (ACEA)28 hat in der Ausgabe 2020 seines Steuerleitfadens 29 aktuelle Informationen zu Steuern auf den Erwerb von Fahrzeugen (Mehrwertsteuer , Umsatzsteuer, Zulassungssteuer), Eigentum (jährliche Umlaufsteuer, Straßensteuer) und Kraftfahrzeugsteuer (Kraftstoffsteuer) in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich und den drei EFTA-Ländern Island, Norwegen und der Schweiz zusammengefasst und stellt auch Steuerinformationen für China, Indien, Japan, Korea, Russland, Türkei und die Vereinigten Staaten bereit. Die Veröffentlichung wird jährlich aktualisiert.30 Demnach sind die von den nationalen Regierungen erhobenen Kfz-Steuereinnahmen in den wichtigsten EU-Märkten sowie in Großbritannien gegenüber dem Vorjahr um fast drei Prozent gestiegen und entsprachen einer Gesamtsumme von 440,4 Mrd. Euro. Nach Angaben des ACEA sind die fünf Länder mit den höchsten Kfz-Steuereinnahmen:31 – Deutschland: 93,4 Mrd. Euro, – Frankreich: 83,9 Mrd. Euro, – Italien: 76,3 Mrd. Euro, – Vereinigtes Königreich: 54,1 Mrd. Euro, – Spanien: 30,0 Mrd. Euro. Nach dem aktuellen Leitfaden erheben – mit Ausnahme von Estland, Litauen und Polen – alle EU-Länder Kfz-Steuern teilweise oder vollständig auf der Grundlage der CO2-Emissionen und/oder des Kraftstoffverbrauchs eines Fahrzeugs. Anreize für die Nutzung eines elektrisch aufladbaren Autos stehen derzeit in 24 der 27 EU-Staaten zur Verfügung. Allerdings bieten nur 13 Mitgliedsstaaten Kaufanreize wie Bonuszahlungen oder Prämien für Käufer von Elektroautos an. Die meisten Länder gewähren lediglich Steuerermäßigungen oder -befreiungen.32 4. Steuerliche Verknüpfung mit der Maut? Eine Debatte über eine mögliche Verknüpfung zwischen Kfz-Steuern und Mautzahlungen fand, soweit sich dies aus offenen Quellen recherchieren lässt, in keinem Staat der EU - mit Ausnahme 28 https://www.acea.be/ (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 29 ACEA Tax Guide 2020. https://acea.be/uploads/news_documents/ACEA_Tax_Guide_2020.pdf (zuletzt aufgerufen am 14.7.2020). 30 Siehe auch: https://www.acea.be/publications/article/acea-tax-guide (zuletzt aufgerufen am 13.7.2020). 31 https://www.acea.be/press-releases/article/motor-vehicle-taxation-brings-in-440.4-billion-for-governments-inmajor -eur (zuletzt aufgerufen am 14.7.2020). 32 https://www.acea.be/industry-topics/tag/category/co2-taxation (zuletzt aufgerufen am 15.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 072/20 Seite 12 von Deutschland - statt.33 Ferner ist eine Straßennutzungsgebühr nur dann EU-rechtskonform, wenn sie nicht auf Grund der Staatsangehörigkeit diskriminiert. Daher überwacht die Europäische Kommission, ob EU-Kraftfahren aus anderen Mitgliedstaaten Straßen diskriminierungsfrei nutzen dürfen. Hiernach ist offenbar kein Deutschland vergleichbares System in anderen Mitgliedstaaten aufgefallen, bei dem eine Maut für Inländer direkt über die Steuer ausgeglichen wurde.34 Ein auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlichtes Kurzgutachten weist auf mögliche Entlastungen österreichischer PKW-Halter zum Zeitpunkt der Einführung einer PKW-Maut in Österreich hin.35 So sei die (sogenannte große) Pendlerpauschale zu einem Zeitpunkt erhöht worden, als die Belastung für Autofahrer in Österreich durch die neue PKW-Maut stieg. Die Anpassung der Pendlerpauschale habe dazu geführt, dass diejenigen, die diese Pauschale in Anspruch nehmen konnten, auch nach der Einführung der PKW-Maut nicht mehr als bisher zur Infrastrukturfinanzierung beitragen mussten. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die bereits seit 1988 bestehende große Pendlerpauschale schon im Jahr 1992 deutlich erhöht wurde.36 Bis 2015 wurde die große Pendlerpauschale insgesamt acht Mal erhöht, wobei lediglich die Anpassung von 2000 auf 2001 der Euro-Umstellung geschuldet sein dürfte. Ferner kommt die Pendlerpauschale nur der statistischen Minderheit in der Bevölkerung zugute, die diese Pauschale auch in Anspruch nehmen kann. Der übrige Teil der (autofahrenden) Bevölkerung wird durch die PKW-Maut (potentiell) belastet, ohne von der Entlastung durch die Pendlerpauschale zu profitieren. Im Übrigen entlastet die Pendlerpauschale auch diejenigen Autofahrer, die keine mautpflichtigen Strecken nutzen. *** 33 Vgl. nur SZ vom 18.6.2015, Nur Deutschland mag es kompliziert: „Beispiellos ist, dass die Kfz-Steuer, die jene Halter für ihr Auto entrichten müssen, um exakt denselben Betrag sinken soll“, https://www.sueddeutsche .de/auto/maut-in-europa-nur-deutschland-mag-es-kompliziert-1.2524745-0. 34 Vgl. die Übersicht in der Pressemeldung der Europäischen Kommission vom 28.4.2016, Die Kommission handelt , um Autofahrer in der EU zu schützten, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail /de/IP_16_1456. 35 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/gutachten-infrastrukturabgabe-mueller.pdf?__blob=publication File, S. 2 (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 36 Siehe Tabelle in Anlage 1 des Kurzgutachtens, vorige Fn.