WD 5 - 072/17 (12.09.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Mit dieser Kurzinformation soll die Frage beantwortet werden, welchen prozentualen Anteil Kleinere und Mittlere Unternehmen (KMU) an den öffentlichen Beschaffungsausgaben haben (direkt und indirekt). 2016 hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern 71,3 Prozent der Aufträge an KMU vergeben. Der direkte und indirekte Anteil kann nicht beziffert werden, da das Beschaffungsamt lediglich die Vertragspartner erfasst, nicht jedoch etwaige Zulieferer und deren Unternehmensgröße. Das vorliegende Ergebnis ist der folgenden Internetseite des Beschaffungsamts zu entnehmen: http://www.bescha.bund.de/DE/DasBeschA/DatenFakten/node.html#doc4066180bodyText5 *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Öffentliche Aufträge an Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)