© 2019 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 070/19 Waldumbaukonzepte und forstliche Fördermaßnahmen in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 2 Waldumbaukonzepte und forstliche Fördermaßnahmen in Deutschland Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 070/19 Abschluss der Arbeit: 14. August 2019 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Waldfläche in Deutschland nach Land und Eigentumsart 5 3. Waldzustandserhebungen 7 4. Weiterentwicklung der Waldstrategie 2020 8 5. Kompetenz- und Informationszentrum Wald und Holz (KIWUH) 8 6. Bundeslandspezifische Waldbaurahmenrichtlinien und Förderregelungen für den Nichtstaatswald 10 6.1. Baden-Württemberg 10 6.2. Bayern 11 6.3. Brandenburg 11 6.4. Hessen 12 6.5. Mecklenburg-Vorpommern 13 6.6. Niedersachsen 14 6.7. Nordrhein-Westfalen 15 6.8. Rheinland-Pfalz 16 6.9. Saarland 17 6.10. Sachsen 19 6.11. Sachsen-Anhalt 19 6.12. Schleswig-Holstein 21 6.13. Thüringen 22 7. Überblick über die länderspezifischen Maßnahmen 23 8. Anlagen 26 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 4 1. Einleitung Gegenstand des vorliegenden Sachstands war die Frage, welche Konzepte zum Waldumbau in Deutschland bestehen und wie diese finanziell gefördert werden. Darüber hinaus sollte eruiert werden, ob es spezielle Waldumbaukonzepte für Grenzstandorte gibt. Im Lexikon des Agrarraums wird der Begriff „Grenzstandort“ wie folgt definiert:1 „In der Landwirtschaft die Bezeichnung für Flächen, auf denen wegen nachteiliger natürlicher Standortsfaktoren und unter gegebenen produktionstechnischen, agrarpolitischen, makroökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen durch kein landwirtschaftliches Landnutzungssystem, das der nachhaltigen Gewinnerwirtschaftung dient, eine positive Bodenrente erwirtschaftet werden kann. … Bei Grenzstandorten handelt es sich um Standorte mit flachgründigem Boden, bei denen das Pflügen durch Gesteinsschichten bis kurz unter die Oberfläche oder große Lesesteine verhindert wird. Dazu gehören auch hängige Flächen, die zu steil sind, um eine ordnungsgemäße Bodenbearbeitung zu ermöglichen. Wo eine Nutzung und Düngung zu aufwendig ist, oft auch bedingt durch kleinstrukturierte Flächenzuschnitte, veröden solche Standorte. Sie finden sich beispielsweise in der Rhön, der Eifel, der Schwäbisch-Fränkischen Alb und dem Spessart. … Die Kriterien, die einen Grenzstandort ausmachen, sind in Deutschland von Region zu Region sehr unterschiedlich. …“ Nach Aussagen des Thünen-Instituts für Waldökosysteme2 und des Kompetenz- und Informationszentrums Wald und Holz (KIWUH)3 gibt es im Bereich Forstwirtschaft für Grenzstandorte gewöhnlich keine gesonderten Waldumbauprogramme. Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die Waldfläche in Deutschland nach Bundesland und Eigentumsart gegeben (Abschnitt 2.). Im Anschluss wird kurz auf die jährlich stattfindenden Waldzustandserhebungen eingegangen (Abschnitt 3.). Es folgen Ausführungen zur Waldstrategie 2020 sowie zu der geplanten Waldstrategie 2050 (Abschnitt 4.). In Abschnitt 5. findet sich die Stellungnahme zur genannten Fragestellung des Kompetenz- und Informationszentrums Wald und Holz (KIWUH). In Abschnitt 6. wird auf die bundeslandspezifischen Waldbaurahmenrichtlinien und die Förderregelungen für den Nichtstaatswald eingegangen. Abschließend wird in Abschnitt 7. ein kurzer Überblick über die in Abschnitt 6. ausführlich dargestellten Regelungen gegeben . 1 https://www.agrarraum.info/lexikon-g.html (zuletzt aufgerufen am 14.8.2019). 2 Telefonat mit dem Thünen-Institut für Waldökosysteme am 10.7.2019. 3 Siehe hierzu auch Abschnitt 5. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 5 2. Waldfläche in Deutschland nach Land und Eigentumsart Alle zehn Jahre findet in Deutschland unter Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Thünen-Instituts eine sogenannte Bundeswaldinventur statt.4 Die nächste Bundeswaldinventur ist für die Zeit vom 1. April 2021 bis zum 31. Dezember 2022 geplant. Die entsprechende Verordnung über die Durchführung einer vierten Bundeswaldinventur vom 16. Juni 2019 findet sich unter dem Link: https://www.buzer.de/Waldinventur-VO.htm (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Hierbei werden u.a. Daten zu Baumarten, Baumdurchmesser, Baumhöhe an ausgewählten Probebäumen , Totholz und Landnutzung vor oder nach Wald erhoben, anhand derer Informationen über den aktuellen Zustand des Waldes und seine Veränderung seit der letzten Bundeswaldinventur im Jahre 2012 gewonnen und Handlungskonzepte entwickelt werden können.5 Die letzte Bestandaufnahme fand im Jahr 2012 statt. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2014 veröffentlicht . Auf Basis dieser Daten stand einem Waldverlust von 58.000 Hektar 108.000 Hektar neuer Wald gegenüber. In der Summe hatte die Waldfläche um 0,4 Prozent bzw. 50.000 Hektar zugenommen. In Deutschland befinden sich 48 Prozent der Waldfläche im Privatbesitz von rund zwei Millionen Waldbesitzern. Der Anteil an Staatswald (Land) liegt bei 29 Prozent. Der Bund besitzt lediglich vier Prozent Staatswald, der größtenteils aus Flächen entlang von Bundeswasserstraßen und Autobahnen besteht oder militärisch genutzte Flächen bedeckt. Die restlichen 19 Prozent der Waldfläche befinden sich im Besitz von Körperschaften, d.h. im Eigentum von Gemeinden, Zweckverbänden sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.6 4 https://www.forstwirtschaft-in-deutschland.de/forstwirtschaft/bwi3/ (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 5 https://www.bundeswaldinventur.de/ (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 6 https://www.forstwirtschaft-in-deutschland.de/forstwirtschaft/grenzen-der-nachhaltigkeit/ (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 6 In Deutschland gestaltete sich die bundeslandspezifische Waldfläche entsprechend der Daten der dritten Bundeswaldinventur wie folgt: Land Staatswald Bund (in ha) Staatswald Land (in ha) Körperschaftswald (in ha) Privatwald (in ha) Gesamt (in ha) Baden- Württemberg 6.203 323.576 549.199 492.869 1.371.847 Bayern 53.995 777.670 322.918 1.450.979 2.605.563 Brandenburg / Berlin 68.704 309.562 84.103 668.479 1.130.847 Hessen 9.598 341.516 324.320 218.746 894.180 Mecklenburg- Vorpommern 49.673 230.084 57.720 220.646 558.123 Niedersachsen 55.048 335.813 106.907 706.823 1.204.591 NRW 34.996 120.102 146.747 607.666 909.511 Rheinland-Pfalz 13.140 214.926 387.445 224.284 839.796 Saarland 783 48.967 23.504 29.380 102.634 Sachsen 32.092 205.309 55.015 240790 533.206 Sachsen-Anhalt 54.304 140.294 48.625 289.257 532.481 Schleswig-Holstein 5.485 53.749 25.129 89.050 173.412 Thüringen 19.442 203.617 86.836 239.193 549.088 Hamburg / Bremen - 4.351 1.978 7.516 13.846 Gesamt 403.464 3.309.537 2.220.445 5.485.679 11.419.124 Quelle: Dritte Bundeswaldinventur (2012). https://bwi.info/ (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 7 3. Waldzustandserhebungen Die Links zu den Ergebnissen der Waldzustandserhebungen der Bundesregierung sowie der Bundesländer für das Jahr 2018 finden sich unter: https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/Waelder/_texte/Waldzustandserhebung.html (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). In der Zusammenfassung der letzten Waldzustandserhebung 2018 der Bundesregierung heißt es:7 „Ein Drittel der Landesfläche in Deutschland besteht aus Wald (11,4 Millionen Hektar). Die häufigsten Baumarten in Deutschland sind die Nadelbäume Fichte (26 Prozent) und Kiefer (23 Prozent), gefolgt von den Laubbäumen Buche (16 Prozent) und Eiche (11 Prozent). (Quelle: Bundeswaldinventur, 2012; Bezug: bestockter Holzboden, begehbarer Wald). Der Kronenzustand hat sich gegenüber dem Vorjahr bei allen Baumarten verschlechtert. Die anhaltende Dürre in der Vegetationszeit 2018 führte verbreitet zum vorzeitigen Abfallen der Blätter. Bei der Fichte begünstigte sie die Massenvermehrung von Borkenkäfern. Das volle Ausmaß der Dürreschäden wird aber voraussichtlich erst in der kommenden Vegetationsperiode 2019 sichtbar werden. Fast alle Baumarten haben 2018 stark geblüht und Zapfen bzw. Fruchtstände gebildet. Auch dies wirkte sich mit auf den Kronenzustand aus. Seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984 sind die Anteile der Schadstufen 2 bis 4 und die mittlere Kronenverlichtung bei den Laubbäumen stark angestiegen. Der Kronenzustand der Nadelbäume zeigt keinen Trend. Die Einschätzung der Kronenverlichtung erfolgt im Vergleich zu einem voll benadelten beziehungsweise voll belaubten gesunden Baum der jeweiligen Art in fünf-Prozent-Stufen. Diese werden zu Schadstufen von null bis vier zusammengefasst. Die Schadstufen zwei, drei und vier werden dabei der Kategorie "deutliche Kronenverlichtungen" zugeordnet, sie entspricht einer Kronenverlichtung von mehr als 25 Prozent. Schadstufe null umfasst Kronenverlichtungen von null bis zehn Prozent. Schadstufe eins mit Kronenverlichtungen zwischen elf und 25 Prozent gilt als Warnstufe. Die mittlere Kronenverlichtung ist der Mittelwert der Kronenverlichtung aller Probebäume. Im Durchschnitt aller Baumarten betrug im Sommer 2018 der Anteil der deutlichen Kronenverlichtungen (Schadstufen 2 bis 4) 29 % und ist gegenüber 2017 um 6 Prozentpunkte gestiegen . Auf die Warnstufe entfielen unverändert 43 %. Ohne Verlichtung waren 28 %; 2017 waren es noch 34 %. Die mittlere Kronenverlichtung ist von 19,7% auf 22,0 % gestiegen. Höher, nämlich 22,8 %, war sie bis jetzt nur 2004.“ 7 https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/Waelder/_texte/Waldzustandserhebung.html (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 8 4. Weiterentwicklung der Waldstrategie 2020 Die Waldstrategie 2020 der Bundesregierung findet sich unter dem Link: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Waldstrategie 2020.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Am 7. Mai 2019 hat der Auftakt des „Generationendialogs Wald“ stattgefunden, dessen Ziel es nach Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sein soll, mit jungen Akteuren und erfahrenen Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft einen Generationen übergreifenden Dialog zur nachhaltigen und zukunftsorientierten Forstwirtschaft zu führen. Die Ergebnisse sollen Impulse geben für die Weiterentwicklung der Waldstrategie 2020 der Bundesregierung zu einer Waldstrategie 2050. Auf die Weiterentwicklung der Waldstrategie 2020 hatten sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode verständigt.8 5. Kompetenz- und Informationszentrum Wald und Holz (KIWUH) Das Kompetenz- und Informationszentrum Wald und Holz (KIWUH)9 nimmt zu der eingangs formulierten Fragestellung wie folgt Stellung:10 „Der derzeit vieldiskutierte „ökologische Waldumbau“ ist eine Reaktion auf die besorgniserregenden Ausmaße des sogenannten Waldsterbens der 1980er Jahre. Zu diesem Zeitpunkt dominierten historisch bedingt Fichten- und Kiefernbestockungen die deutsche Waldfläche. Da im Naturzustand aufgrund der gegebenen Standortbedingungen (Boden, Klima, Lage) vorwiegend Buchen-, Eichen und sonstige Laubwälder vorherrschen würden, war der mittlere Grad der Naturabweichung der deutschen Waldbestockung mit ungefähr 85 % extrem hoch. Die natürlichen Ursache-Wirkung-Beziehungen zwischen Waldvegetation, Boden und Klima waren tiefgreifend gestört. Atmosphärische Fremdstoffeinträge aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft bewirkten eine weitere Entkopplung der natürlichen Stoffkreisläufe. Damit verbunden war eine erhebliche Labilisierung der Nadelholzforste. Ihre Anfälligkeit gegenüber biotischen und abiotischen Schadfaktoren stieg sprunghaft. Die gesellschaftliche Sorge um den Wald nahm zu, so dass der kritische Zustand des Waldes eine noch nie dagewesene Dimension der medialen und politischen Aufmerksamkeit erreichte. Daraufhin wurden in der letzten Dekade des vorigen Jahrhunderts bundesweit staatliche „ökologische Waldumbauprogramme “ entwickelt und in politischen Leitlinien und betrieblichen Leitbildern verankert. Als besondere Würdigung der gesellschaftlichen Bedeutung der Naturressourcen erhielt der Leitgedanke einer nachhaltigen Landnutzung sogar Verfassungsrang, wie z.B. im Land Brandenburg mit Artikel 43: „Die Nutzung des Bodens durch die Land- und Forstwirtschaft muss 8 https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/Forst-Holzwirtschaft/_texte/GenerationendialogWald.html (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 9 https://www.kiwuh.de/ (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 10 Email des KIWUH vom 10. Juli 2019. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 9 auf Standortgerechtigkeit, Stabilität der Ertragsfähigkeit und ökologische Verträglichkeit ausgerichtet werden.“ Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung gemäß Artikel 72 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland oblag die legislative Ausgestaltung des hierfür notwendigen Waldund Naturschutzrechts den Bundesländern. Unter Berücksichtigung bundespolitischer Maßgaben und Strategien (aktuell z.B. Waldstrategie 2020) wurden in den Fachgesetzen der Bundesländer die Leitbilder einer multifunktional nachhaltigen, pfleglichen und sachgemäßen Waldbewirtschaftung bzw. die Bewahrung von Umwelt, Bodenfruchtbarkeit, ökologischer Vielfalt und natürlicher Genressourcen verankert. Unter diesen Rahmenbedingungen entwickelten die Bundesländer regionalspezifische Landeswaldprogramme , um unter Berücksichtigung der jeweils vorherrschenden Umweltbedingungen für das Waldwachstum bzw. die Waldentwicklung differenzierte Waldbewirtschaftungs - und Waldumbaugrundsätze zu definieren. Über alle Bundesländer hinweg sind diese fortlaufend weiterentwickelten Landeswaldprogramme ein bedingungsloses Bekenntnis zur standortsgerechten Forstwirtschaft bei grundsätzlicher Naturannäherung der Waldstrukturen und Einbeziehung landschaftsökologischer Aspekte des Naturschutzes. Auf der Grundlage dieser landespolitischen Waldentwicklungsprämissen waren die Landesforstbehörden gemäß des damalig geltenden Bundesrechts (§§ 6, 7 Bundeswaldgesetz) gefordert , für alle Eigentumsformen verbindliche forstliche Rahmenpläne zu erstellen. Als Bestandteil der jeweils regionalen Raumordnung und Landesplanung dienen sie dazu, die gesetzlich vorgegebene Multifunktionalität von Wald und Forstwirtschaft zu einem standortgemäßen Optimum zu führen und die landschaftsökologischen Vorteilswirkungen des Waldes auf Dauer und auf gesamter Fläche zu gewährleisten. Zentraler Bestandteil dieser Strategievorgaben sind originär die ökologischen Waldumbauziele zur Langfristsicherung der Walderscheinung in der Landschaft und der mit ihnen verbundenen ökologisch-sozioökonomischen Vorteilswirkungen. Die operationale Umsetzung all dieser bundes- und landespolitischen Strategie-, Gesetzesund Verwaltungsvorgaben erfolgt sodann auf Ebene der Bundesländer mit Hilfe der ebenfalls regionalspezifisch entwickelten Waldbaurahmenrichtlinien der Landesforstverwaltungen bzw. -betriebe für die Bewirtschaftung der Staatswälder (Bsp.: Programm zur »Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung« – LÖWE – für die Bewirtschaftung der Niedersächsischen Landesforsten). In Ergänzung weiterer Verwaltungsvorschriften wie Bestandes- oder Waldentwicklungszieltypen -Erlasse, Naturalplanungen u.a. formulieren sie auf die regionalen Standorts - und Bestockungsverhältnisse abgestimmte Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Entwicklung standortgerechter Waldbestockungen durch gezielte Waldumbaumaßnahmen wie Voranbau, Unterbau oder Nachanbau standortgerechter Laubbaumarten oder Baumartenmischungen . Aufgrund der Detailschärfe und des hohen Auflösungsgrades z.B. bezüglich der Baumartenwahl in Abhängigkeit örtlicher Standortsfaktoren oder zielführender Waldbzw . Bestandesbehandlungsweisen erlangen die vorgenannten Leitlinien bzw. Erlasse auch Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 10 eine hohe Entscheidungskraft für den Waldumbau auf sogenannten Grenzstandorten. Gesonderte Waldumbauprogramme für Grenzstandorte gibt es daher gewöhnlich nicht.11 Zur Motivation nichtstaatlicher Waldeigentümer entwickelten der Bund und die Länder unter Einbeziehung von Förderfonds der Europäischen Union finanzielle Förderprogramme für die Umsetzung von Waldumbau im Bereich des Privat- und Körperschaftswaldes (ELER, GAK). Diese sind getragen von den waldbaulichen Leitbildern und wissensbasierten Maßstäben der für den Staatswald verbindlichen Waldbaurahmenrichtlinien.“ 6. Bundeslandspezifische Waldbaurahmenrichtlinien und Förderregelungen für den Nichtstaatswald Im Rahmen des vorliegenden Sachstands wurden die Bundesländer – mit Ausnahme der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg aufgrund der geringen Waldfläche – um Informationen zu den bundeslandspezifischen Waldbaurahmenrichtlinien bzw. Waldentwicklungskonzepten sowie zu finanziellen Förderprogrammen für die Umsetzung von Waldumbau im Bereich des Privat - und Körperschaftswaldes gebeten. Die folgenden Ausführungen basieren auf den jeweiligen Antworten der Länder sowie auf eigenen Recherchen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. 6.1. Baden-Württemberg Nach Aussage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg werden die allgemeinen Grundsätze naturnaher Waldwirtschaft, die für den Staatswald verbindlich und für den Kommunal- und Privatwald als Empfehlung zu verstehen sind, durch die Richtlinie Landesweiter Waldentwicklungstypen12 festgesetzt.13 Die forstliche Förderung der Wiederbewaldung erfolgt im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) „Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)“, Teil B.14 Die entsprechenden Unterlagen finden sich in einem sogenannten Förderwegweiser unter dem Link:15 11 Fettung durch den Verfasser des Sachstands. 12 Siehe: https://www.forstbw.de/fileadmin/forstbw_infothek/forstbw_praxis/wet/ForstBW_Waldentwicklung _web.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 13 Email des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 15.7.2019. 14 http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-MLR-20151125-01-SF&psml=bsbawueprod .psml&max=true (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 15 Siehe hierzu auch: Förderprogramme für den Privat- und Körperschaftswald. ForstBW. https://www.forstbw.de/produkte-angebote/foerderung/forstliche-foerderung/ (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 11 https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser /Nachhaltige+Waldwirtschaft+_NWVW_ (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Die relevanten Fördersätze sind als Anlage 1 beigefügt. 6.2. Bayern Nach Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gibt es für den Privat- und Körperschaftswald in Bayern keine Waldbaurahmenrichtlinien bzw. Waldentwicklungskonzepte. Die Waldbesitzer entscheiden eigenständig über die Art der Bewirtschaftung ihrer Wälder. Sie werden hierbei jedoch durch die Bayerische Staatsforstverwaltung auf Wunsch kostenfrei beraten.16 Für den bayerischen Staatswald gibt es Waldbaurichtlinien.17 Waldumbaumaßnahmen werden auf Basis der Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2018) vom 01. Januar 201818 gefördert. Weitere Informationen finden sich unter: http://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/048719/index.php (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 6.3. Brandenburg Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg verweist in seiner Antwort auf die folgenden wesentlichen Konzepte bzw. Empfehlungen zum Wald-(um)bau:19 Waldprogramm 2011 https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Waldprogramm2011.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019) Wald(umbau) https://mlul.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.392532.de (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019) 16 Email des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 25.7.2019. 17 Siehe hierzu: https://www.baysf.de/de/wald-verstehen/waldbau.html (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 18 http://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/mam/cms01/wald/waldbesitzer_portal/dateien /waldf%C3%96pr_2018_stand_01.01.2018_barrierefrei.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 19 Email des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom 12.7.2019. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 12 Die derzeitig aktuelle Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL)20, über die der Waldumbau und Aufforstungsmaßnahmen im Privat- und Körperschaftswald finanziell unterstützt wird, findet sich unter dem Link: https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/richtli2019.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Da beim Waldumbau und bei Aufforstungsmaßnahmen auch das forstliche Vermehrungsgut eine wesentliche Rolle spielt, wird zudem auf folgende Links hingewiesen: Vermehrungsgutkonzept des Landes Brandenburg 2016 https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Vermehrungsgutkonzept _2016.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019) sowie Empfehlungen für forstliches Vermehrungsgut für das Land Brandenburg (vom 01.07.2014, geändert 31.10.2017) https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/empfvermgut.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Informationen für Waldbesitzer finden sich auch in der Veröffentlichung „Waldumbau in Brandenburg . Risikovorsorge für den Wald zukünftiger Generationen.“ des Landes Brandenburg.21 6.4. Hessen Der Landesbetrieb HessenForst verweist zu den im hessischen Staatswald geltenden waldbaulichen Rahmenbedingungen auf die Hessische Waldbaufibel22, in der Grundsätze und Leitlinien zur naturnahen Wirtschaftsweise im hessischen Staatswald dargelegt werden, sowie auf die Veröffentlichung „Waldentwicklungsziele im FSC zertifizierten hessischen Staatswald“ (Anlage 2).23 Zur weiteren Information wird auch auf die Veröffentlichung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Ökonomische und ökologische Folgen der schrittweisen Zertifizierung des Hessischen Staatswaldes nach den Kriterien des FSC“ hingewiesen.24 20 EU-MLUL-Forst-RL vom 14. Oktober 2015, zuletzt geändert am 19. Januar 2019. 21 https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/fb_umbau_risiko.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 22 https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/content-downloads/Waldbaufibel.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 23 Email des Landesbetriebes HessenForst vom 11.7.2019. 24 https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/2018-01-18_abschlussbericht_fsc_hessen_unique .pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 13 Die Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes (RiBeS 2018) des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz findet sich unter dem Link: https://www.hessen-forst.de/wp-content/uploads/2019/05/RiBeS_2018_barrierefrei.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Informationen zur forstlichen Förderung in Hessen sowie ein Link zu den aktuellen Hessischen Richtlinien für die forstliche Förderung und den entsprechenden Antragsformularen finden sich unter dem Link des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/wald/forstliche-foerderung (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 6.5. Mecklenburg-Vorpommern Nach Aussage des Landesforsts Mecklenburg-Vorpommern gelten die Richtlinien zur Umsetzung von Zielen und Grundsätzen einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern25 für den Landeswald verbindlich. Für den Wald anderer Eigentumsarten werden sie empfohlen.26 Darüber hinaus wird auf den sogenannten Grünen Ordner Waldbau hingewiesen und hier insbesondere auf folgende Hefte: Ziele und Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (Heft A1) https://www.wald-mv.de/static/Wald-mv/Dateien/GruenerOrdner /A1_Ziele_nn_Fowi.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019), Bestockungszieltypen für die Wälder des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Heft A3) https://www.wald-mv.de/static/Wald-mv/Dateien/GruenerOrdner/A3_Bestockungszieltypen _neu.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019) sowie auf das Maßnahmenkonzept zur Anpassung der Wälder Mecklenburg-Vorpommerns an den Klimawandel: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Publikationen/?id=2890&processor =veroeff (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 25 Siehe: https://www.wald-mv.de/static/Wald-mv/Dateien/GruenerOrdner/A2_Umsetzung_nn_Fowi.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 26 Email des Landesforsts Mecklenburg-Vorpommern vom 23.7.2019. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 14 Für den Privat- und Kommunalwald gilt nach Aussage des Landesforsts die aktuell novellierte Förderrichtlinie im Rahmen der GAK, die als Anlage 3 beigefügt ist, mit einem jährlichen Fördervolumen von ca. vier Millionen Euro.27 Darüber hinaus stehen jährlich ELER-Mittel in Höhe von ca. zwei Millionen Euro zur Förderung von Laubholzunterbau in kalamitätsgefährdeten Gebieten, Maßnahmen des Waldbrandschutzes und der Steigerung des Freizeitwertes der Wälder für Privat- und Kommunalwald28 sowie zur Ausgleichszahlung für Erschwernisse bei der Bewirtschaftung von Waldflächen in Natura 2000 Gebieten im Privatwald29 zur Bewilligung bereit.30 Die wesentlichen Voraussetzungen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten sowie die zur Beantragung der Fördermittel notwendigen Antragsformulare finden sich unter dem Link: https://www.wald-mv.de/Forstbehoerde/Finanzielle–Foerderung/ (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 6.6. Niedersachsen Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verweist zu den Themen Waldumbau und (Erst-)Aufforstungsmaßnahmen auf die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen .31 Die Richtlinie findet sich unter dem Link: https://www.ml.niedersachsen.de/download/126229/Richtlinie_ueber_die_Gewaehrung _von_Zuwendungen_zur_Foerderung_forstwirtschaftlicher_Massnahmen_im_Land_Niedersachsen _i._d._F._der_Aenderung_durch_RdErl._d._ML_v._01._05._2018.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 27 Die Richtlinie ist derzeit noch nicht online verfügbar (Stand: 13.8.2019). 28 Siehe hierzu: Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ForstELERFöRL M-V) vom 22. Oktober 2015. https://www.wald-mv.de/static/Wald-mv/Dateien/Finanzielle%20F%C3%B6rderung/Forst ELERF%C3%B6RL.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 29 Siehe hierzu: Richtlinie über den Erschwernisausgleich für Wald in Natura 2000-Gebieten im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (Wald-Erschwernisausgleichsrichtlinie – Wald EARL M-V). https://www.wald-mv.de/static/Wald-mv/Dateien/Naturnahe%20Forstwirtschaft/Natura2000/AmtsBl_38_Auszug _Wald_EARL_MV.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 30 Email des Landesforsts Mecklenburg-Vorpommern vom 23.7.2019. 31 Email des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 12.7.2019. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 15 Zusätzlich wird auf folgende Anlagen der Richtlinie hingewiesen: Anlage 1: Katalog der Waldentwicklungstypen32 Anlage 2: Zuordnung der Waldentwicklungstypen (WET) zu den Standorten des niedersächsischen Berglandes (Höhenstufen planar und kollin)33 Anlage 3: Pflanzenzahlen je Hektar Netto-Arbeitsfläche (Pflanzfläche)34 Anlage 4: Verzeichnis der förderfähigen Baumarten35 Anlage 5: Zuwendungspauschalen gemäß Nr. 10.2 und Nr. 14.2 für Kulturmaßnahmen36 Informationen hierzu finden sich auch auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wald_und_forstwirtschaft /ue_wald_und_forstwirtschaft/forstliche-foerderung-in-niedersachsen-4754.html (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Zur weiteren Information wird zudem auf das niedersächsische Regierungsprogramm „Löwe“ zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung in den Niedersächsischen Landesforsten hingewiesen . Entsprechende Links finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/waelder_niedersachsen/regierungsprogramm -loewe-4756.html (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 6.7. Nordrhein-Westfalen Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein – Westfalen, dem es als Teil der Landesforstverwaltung obliegt, die Fördermöglichkeiten für den Waldbesitz zu verwalten, zu genehmigen und zu 32 https://www.ml.niedersachsen.de/download/101441/Anlage_1_Katalog_der_Waldentwicklungstypen.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 33 https://www.ml.niedersachsen.de/download/101442/Anlage_2_Standortgemaesse_Waldentwicklungstypen.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 34 https://www.ml.niedersachsen.de/download/126230/Anlage_3_Pflanzenzahlen_je_Hektar_Netto-Arbeitsflaeche _Pflanzflaeche_Stand_01.12.2017.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 35 https://www.ml.niedersachsen.de/download/104821/Anlage_4_Verzeichnis_der_foerderfaehigen_Baumarten _Stand_03.01.2018.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 36 https://www.ml.niedersachsen.de/download/126231/Anlage_5_Zuwendungspauschalen_gemaess _Nr._10.2_und_Nr._14.2_fuer_Kulturmassnahmen_Stand_01.12.2017.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 16 überwachen37, weist zu der eingangs genannten Fragestellung auf folgende Veröffentlichungen hin:38 Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen. Empfehlungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung . https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/waldbaukonzept _nrw.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019) Baum- und Straucharten für Nordrhein-Westfalen. Herkunftsempfehlungen. https://waldbauernverband.de/2016/data/intern/pdf/handbuch_sturm/L11_Herkunftsempfehlungen .pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Empfehlungen für die Wiederbewaldung der Orkanflächen in Nordrhein-Westfalen. Aufrufbar über die Internetseite der Universität Münster: https://epflicht.ulb.uni-muenster.de/urn/urn:nbn:de:hbz:6:2-17543 (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald.39 https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/Waldbesitz/Dokumente/Foerdermassnahmen /2-Koerperschaftswald/01_koerperschaftswaldrichtlinie_2015.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald.40 https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/Waldbesitz/Dokumente/Foerdermassnahmen /1-Privatwald/01_privatwaldrichtlinie_2016.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Zur weiteren Information hinsichtlich Fördermaßnahmen wird auf folgenden Link hingewiesen: https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/ (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 6.8. Rheinland-Pfalz Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Landwirtschaft Rheinland-Pfalz weist hinsichtlich des Waldumbaus auf die Richtlinie des Landesbetriebs Landesforsten zu den waldbaulichen Maßnahmen in der sogenannten Etablierungsphase (Waldentwicklungsphase, in der eine neue Waldgeneration erwächst) hin, die sich unter folgendem Link findet: 37 Siehe auch: https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/ (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 38 Email des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein – Westfalen vom 6.8.2019. 39 Förderbeträge und -sätze der forstlichen Förderrichtlinien für den Körperschaftswald in NRW finden sich in Anlage 1 der Richtlinie. 40 Förderbeträge und -sätze der forstlichen Förderrichtlinien für den Körperschaftswald in NRW finden sich in Anlage 1 der Richtlinie. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 17 Richtlinie zu den waldbaulichen Maßnahmen in der Etablierungsphase https://www.wald-rlp.de/nc/de/nutzen/naturnahe-waldbewirtschaftung/literatur/?download =richtlinie05_01.pdf&did=184 (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Die Richtlinie ist für die Anwendung im Staatswald des Landes verbindlich, dem Nichtstaatswald wird sie entsprechend empfohlen. Eine ergänzende Wiederbewaldungskonzeption für Kalamitätsflächen befindet sich nach Aussage des Ministeriums derzeit in Erarbeitung. Die Fördergrundlagen für die Umsetzung des Waldumbaus in Rheinland-Pfalz finden sich in der Richtlinie zur forstlichen Förderung in Rheinland-Pfalz unter dem Link: https://www.wald-rlp.de/de/nutzen/foerderung-der-forstwirtschaft/ hier: „Fördergrundsätze Forst“ (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019)41. Hinsichtlich Extremwetterereignissen führt das Ministerium weiter aus: „Zur zeitnahen Nutzbarmachung der mit der Erweiterung des GAK-Rahmenplans (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) geschaffenen neuen Fördertatbestände bezüglich der Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald wurden zum 16.05.2019 im Wege einer Übergangsregelung ergänzende Fördermöglichkeiten für die Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz eröffnet.“ Die Förderung im Rahmen eines Sofortprogramms bei Schadereignissen findet sich unter dem Link: https://www.wald-rlp.de/index.php?id=244&L=0 (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 6.9. Saarland Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland verweist in seiner Antwort auf o.g. Fragestellung auf folgende Dokumente: Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland (WBRL) https://www.saarland.de/dokumente/ds_sfl/Waldbaurichtlinie_SaarForst.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Saarland (FRL-Forst vom 01.04.2017) https://www.saarland.de/dokumente/res_umwelt/Richtlinie_fuer_die_Foerderung_forstwirtschaftlicher _Massnahmen_ab_20170401.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019) 41 Siehe hierzu auch: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche .html%3Fget%3D4aa561e46fff16fb87d819d09c769842%3Bviews%3Bdocument%26doc%3D11892%26typ %3DRL?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=12589 (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 18 Das Saarland unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) forstwirtschaftliche Maßnahmen.42 Zur Waldförderung GAK wird ausgeführt:43 „Private und Kommunale Waldbesitzer können für die forstlichen Maßnahmen Erstund Wiederaufforstung, Vorbau, Nachbesserung, Jungbestandspflege, Bodenschutzkalkung , Forstwirtschaftlicher Wegebau Zuwendungen erhalten. Für Forstliche Zusammenschlüsse besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit einer speziellen Projektförderung in den Bereichen Waldpflegeverträge, Mitgliederinformation und –aktivierung, Zusammenfassung des Holzangebotes sowie der Professionalisierung des Zusammenschlusses. Die Maßnahmen werden grundsätzlich je hälftig vom Bund und vom Land finanziert; bei den Maßnahmen „Wegebau und Bodenschutzkalkung“ können zusätzlich 50% - 100% der förderfähigen Kosten von der EU im Rahmen des ELER-Programms übernommen werden.“ Handlungsleitfaden: Biodiversität im Wirtschaftswald https://www.saarland.de/dokumente/res_umwelt/Broschuere_Handlungsleitfaden_Biodiversitaet _abstimmung_19032019.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Nichtstaatswald des Saarlandes aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 und dem Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (SEPL 2014-2020, M08) – FRL-Öko-Wald vom 01.04.2018. https://www.saarland.de/dokumente/res_umwelt/Foerderrichtlinie_Oeko-Wald(2).pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Auf den Internetseiten von Saarland.de44 wird zur Waldförderung Öko-Wald ausgeführt:45 „Die Richtlinie dient der Durchführung von Investitionsmaßnahmen für private und kommunale Waldbesitzer zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt der Lebensräume und Lebensstätten der in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten , insbesondere der Arten von gesamteuropäischer Bedeutung, der Entwicklung 42 http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche .html?get=41d58c33bdb6924605a25909ed47ad0b;views;document&doc=10588 zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 43 https://www.saarland.de/SID-9D1B961D-CC7E254A/75970.htm (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 44 Vernetztes Internetangebot aller Themen- und Institutionenportale der Staatskanzlei, der Ministerien und weiterer Behörden im Saarland. 45 https://www.saarland.de/SID-9D1B961D-CC7E254A/237095.htm (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 19 und dem nachhaltigen Schutz von Gebieten mit hohem Naturwert durch die Förderung von: Lichtwaldstrukturen Biotopbäumen Maßnahmen zur Verbesserung von Waldlebensräumen Anlage von Biotopen Die Maßnahmen werden je hälftig von der EU und vom Land finanziert.“ Darüber hinaus wird auf das Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG) vom 26. Oktober 1977 hingewiesen: https://www.saarland.de/dokumente/thema_wald_und_forstwirtschaft/saarland.landeswaldgesetz .stand_2017.geaend.2017.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 6.10. Sachsen Die aktuellen Waldbaugrundsätze für den Landeswald des Freistaats Sachsen sowie die Richtlinie zu den Waldentwicklungstypen im Staatswald des Freistaats Sachsen, deren erster Teil die maßgeblichen Zieltypen für den Waldumbau beinhaltet, sind nicht öffentlich zugänglich und als Anlagen 4 und 5 beigefügt.46 Die forstlichen Fördermaßnahmen finden sich im Förderportal Sachsen unter dem Link: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Die aktuelle Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014) findet sich unter: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14199-Foerderrichtlinie_Wald_und_Forstwirtschaft (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Zur weiteren Information wird auf die Waldstrategie 2050 für den Freistaat Sachsen hingewiesen, die unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11309 (zuletzt aufgerufen am 13.8.2019). 6.11. Sachsen-Anhalt Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt führt aus:47 „Im Rahmen einer ökogerechten Bewirtschaftung ist die Erhaltung und weitere nachhaltige Entwicklung des Waldes in Sachsen-Anhalt mit Hilfe des Waldbaus als ein Instrument von 46 Email des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 13.8.2019. 47 Email des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 15.7.2019. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 20 verschiedenen Maßnahmen zu verstehen, um Waldbestände zu behandeln. Ziel ist es dabei, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu gewährleisten, während die natürlichen Gegebenheiten beachtet werden. Der Waldumbau wird derzeit bevorzugt im öffentlichen Wald umgesetzt und gründet auf der Annahme, dass so bewirtschaftete Wälder die vielfältigen Ansprüche der Multifunktionalität, insbesondere unter den Bedingungen des Klimawandels, besser berücksichtigen. Mit dem Waldumbau wird eine Erhöhung der Biodiversität in Waldökosystemen erwartet. Dabei ist nicht nur die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch die genetische Vielfalt und strukturelle Vielgestaltigkeit auf Landschaftsebene zu verstehen. Das Zulassen einer ausgeprägten Altersphase und einer Zerfallsphase in Waldökosystemen führt zu positiven ökologischen Effekten. Der Anbau naturnaher standortsgerechter Baumarten bei dauerwaldartiger Bedeckung trägt zum Schutz bzw. zur Verbesserung des Bodens und dessen Fruchtbarkeit bei und vermindert Stoffausträge in das Grundwasser und Spurengasemissionen in die Atmosphäre. Damit kann insgesamt eine Verbesserung der Stabilität und Elastizität (Puffervermögen ) der Waldökosysteme und deren benachbarten Ökosysteme gegenüber biotischen und abiotischen Störungen erreicht werden. Unter Waldumbau wird im Allgemeinen der durch Bewirtschaftungsmaßnahmen herbeigeführte Wechsel von Betriebsform und Baumartenmischung in Waldbeständen verstanden, welche als grundsätzliches Ziel eine Umstrukturierung von Wäldern beinhaltet, um sowohl funktionelle als auch ökologische Diskrepanzen, die zwischen realen und zu erwartenden Wirkungen eines Waldökosystems auftreten, zu beseitigen. Zu den zentralen Zielen des Waldumbaus gehört der Ersatz von Nadelbaumarten auf für sie ungeeigneten Standorten durch standortsgerechte Baumarten sowie die Erhöhung des Laubholzanteils auf der Gesamtfläche. Aktuell bedeutet dies den Wechsel von nadelholzdominierenden schlagweisen Hochwaldbetrieb mit festen Umtriebszeiten und flächenhafter Nutzung gleichaltriger Bestände hin zum Dauerwaldbetrieb mit ständiger Überschirmung, ungleichaltrigen Bäumen, Einzelbaumwirtschaft und Verzicht auf flächiges Vorgehen. Zu den konkreten Maßnahmen des Waldumbaus zur Umstrukturierung in naturnahe Wälder kommen im Wesentlichen der Umbau und die Überführung in Betracht. Beim Umbau finden aktive waldbauliche Verjüngungsmaßnahmen in Reinbeständen statt, die eine Mischung der Baumarten herbeiführen. Die Überführung ist ein aktiv v.a. über Pflegeeingriffe betriebener, allmählicher Wechsel vom Altersklassenwald zum strukturreichen, gemischten und ungleichaltrigen Dauerwald , der je nach Betriebsform einzelstammweise oder kleinbestandsweise umgesetzt wird.“ Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung und die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen im Land Sachsen-Anhalt (Richtlinien Waldbau)48 finden sich unter dem Link: 48 RdErl. des MULE vom 8. 6. 2016 – 42.4-64034. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 21 http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVST-790000- MULE-20160608-SF&psml=bssahprod.psml&max=true (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Zur weiteren Information wird auf die Leitlinie Wald 201449 und die Waldbauempfehlungen für Sachsen-Anhalt50 hingewiesen. 6.12. Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein sind die Landesforsten ausschließlich für die Bewirtschaftung des Staatswaldes verantwortlich. Der Bereich des Privat- und Körperschaftswaldes fällt in das Aufgabengebiet des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein.51 Das Ministerium weist auf die Landesrichtlinien für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“52 hin, insbesondere hier auf die Ergänzung der Fördermaßnahme „E. Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“53. Die in der Landesrichtlinie aufgeführte Maßnahmengruppe A. Naturnahe Waldbewirtschaftung beinhaltet unter anderem die finanzielle Förderung zum Waldumbau (Punkt A. 2). Darüber hinaus wird auf das Programm zur Bewirtschaftung der schleswig-holsteinischen Wälder mit dem Schwerpunkt der naturnahen Waldbewirtschaftung hingewiesen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wald/Downloads/Bewirt_SH_Waelder .pdf?__blob=publicationFile&v=1 (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Die Landesforsten wirtschaften nach einem eigenem Waldbaukonzept. 49 https://mule.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/MLU/03_Landwirtschaft /Forst/00_Startseite_Forst/Brosch_Leitlinie_Wald_kl-final-barrierefrei.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 50 https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/Waldbau /Waldbehandlung/Waldverjuengung/Waldbauempfehlungen_fuer_SachsenAnhaltTeil1.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 51 Email des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vom 16.7.2019. 52 http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/vdm/page/bsshoprod .psml?doc.hl=1&doc.id=VVSH-VVSH000007302&documentnumber=24&numberofresults =27&doctyp=vvsh&showdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true#focuspoint (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). 53 Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 1 9. Juni 201 9 - V 541 - 20576/201 9. Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2019; Ausgabe 1. Juli 2019. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 22 6.13. Thüringen Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft verweist zu Waldbaurahmenrichtlinien bzw. Waldentwicklungskonzepten sowie Informationen zu finanziellen Förderprogrammen für die Umsetzung von Waldumbau im Bereich des Privat- und Körperschaftswaldes in Thüringen auf folgende Veröffentlichungen:54 Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -) http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+TH&psml=bsthueprod .psml&max=true&aiz=true (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Dienstordnung Waldbau - 2.8. Anweisungen zum Waldbau im Staatswald der Landesforstanstalt . https://www.thueringenforst.de/fileadmin/user_upload/Download/WaldGesetz/DO-Waldbau -ThueringenForst.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Standortgerechte Baumarten- und Bestandeszieltypenwahl. Dienstordnung Waldbau (Anlage 6). Für die Wälder des Freistaats Thüringen auf Grundlage der forstlichen Standortskartierung unter Beachtung des Klimawandels. https://www.thueringenforst.de/fileadmin/user_upload/Download/WaldGesetz/DO-Waldbau -Anlage-6-Baumartenwahl-ThueringenForst.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Fachliche Erläuterungen zur Anlage 6 (Tabellenwerk) der Dienstordnung Waldbau. https://www.thueringenforst.de/fileadmin/user_upload/Download/WaldGesetz/DO-Waldbau -Anlage-6-Erlaeuterung.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Standortgerechte Baumarten- und Bestandeszieltypenwahl. Tabellenwerk (Anlage 6). https://www.thueringenforst.de/fileadmin/user_upload/Download/WaldGesetz/DO-Waldbau -Anlage-6-Tabellenwerk.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen https://www.thueringen.de/mam/th9/tmblv/2019/forst/neufassung_2019_gez_rili_forstfoerderung _.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019).55 54 Email des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 24.7.2019. 55 Die Neufassung der Richtlinie vom 4. Juni 2019 ist auch über folgende Seite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft abrufbar: https://www.thueringen.de/th9/tmil/wald/forsten/waldbesitzer/foerderung / (zuletzt aufgerufen am 6.8.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 23 7. Überblick über die länderspezifischen Maßnahmen Nachfolgend werden länderspezifisch die entsprechenden Wald(um)baukonzepte und die jeweiligen Fördermaßnahmen noch einmal überblickhaft dargestellt. Gesonderte Waldumbauprogramme für Grenzstandorte konnten nicht eruiert werden. Für Brandenburg wird jedoch auf die Richtlinie zum Erhalt und zur Anlage von Waldrändern im Land Brandenburg (Stand: Juli 2019)56 hingewiesen. Baden-Württemberg Es gilt die Richtlinie Landesweiter Waldentwicklungstypen. Die forstliche Förderung der Wiederbewaldung erfolgt im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) „Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)“. Bayern Für den bayerischen Staatswald gibt es Waldbaurichtlinien, wie z.B. Waldbaugrundsätze, Bergwaldrichtlinie , Richtlinie für die Waldbewirtschaftung im Hochgebirge.57 Diese gibt es für den Privat- und Körperschaftswald in Bayern nicht. Die Waldbesitzer entscheiden eigenständig über die Art der Bewirtschaftung ihrer Wälder. Waldumbaumaßnahmen werden auf Basis der Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2018) gefördert. Brandenburg In Brandenburg gibt es das Waldprogramm 2011. Es gibt folgende Richtlinien für den Wald(um)bau: Bestandeszieltypen für die Wälder des Landes Brandenburg Waldbaurichtlinie – Kiefer, Waldbaurichtlinie – Buche, Waldbaurichtlinie – Eiche sowie Richtlinie zum Erhalt und zur Anlage von Waldrändern im Land Brandenburg. Die finanzielle Unterstützung des Waldumbaus und der Aufforstungsmaßnahmen im Privat- und Körperschaftswald ist in der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL) geregelt. 56 https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/RL_Waldrand_Juli_2019.pdf (zuletzt aufgerufen am 14.8.2019). 57 Siehe hierzu: https://www.baysf.de/de/wald-verstehen/waldbau.html (zuletzt aufgerufen am 12.8.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 24 Hessen Die waldbaulichen Rahmenbedingungen sind in der Hessischen Waldbaufibel dargelegt. Die Waldentwicklungsziele im FSC zertifizierten hessischen Staatswald finden sich in Anlage 2. Es gilt die Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes (RiBeS 2018) des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die finanzielle Unterstützung für die Bewirtschaftung von Privat- oder Kommunalwald basiert auf der Richtlinie für forstliche Förderung. Mecklenburg-Vorpommern Es gelten die Richtlinien zur Umsetzung von Zielen und Grundsätzen einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Diese sind für den Landeswald verbindlich. Für den Wald anderer Eigentumsarten werden sie empfohlen. Hinsichtlich der finanziellen forstlichen Förderung gilt für den Privat- und Kommunalwald die Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (ForstGAKFörRL M-V). Daneben stehen jährlich ELER-Mittel zur Förderung von Laubholzunterbau in kalamitätsgefährdeten Gebieten , Maßnahmen des Waldbrandschutzes und der Steigerung des Freizeitwertes der Wälder für Privat- und Kommunalwald sowie zur Ausgleichszahlung für Erschwernisse bei der Bewirtschaftung von Waldflächen in Natura 2000 Gebieten im Privatwald bereit. Niedersachsen Zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung in den Niedersächsischen Landesforsten gibt es das niedersächsische Regierungsprogramm „Löwe“. Hinsichtlich der forstlichen Förderung gilt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen. Nordrhein-Westfalen Empfehlungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung finden sich im Waldbaukonzept Nordrhein -Westfalen. Ebenso gibt es Empfehlungen zu Baum- und Straucharten für Nordrhein-Westfalen sowie für die Wiederbewaldung der Orkanflächen in Nordrhein-Westfalen. Es gelten die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald bzw. im Privatwald. Rheinland-Pfalz Es gilt die Richtlinie zu den waldbaulichen Maßnahmen in der Etablierungsphase, die für die Anwendung im Staatswald des Landes verbindlich ist und dem Nichtstaatswald empfohlen wird. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 25 Die Fördergrundlagen für die Umsetzung des Waldumbaus in Rheinland-Pfalz finden sich in der Richtlinie zur forstlichen Förderung in Rheinland-Pfalz. Saarland Es gilt die Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland sowie der Handlungsleitfaden : Biodiversität im Wirtschaftswald. Die forstliche Förderung ist in der Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Saarland sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Nichtstaatswald des Saarlandes aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 und dem Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (SEPL 2014- 2020, M08) – FRL-Öko-Wald vom 01.04.2018 geregelt. Sachsen Es gilt die Richtlinie zu den Waldentwicklungstypen im Staatswald des Freistaats Sachsen, deren erster Teil die maßgeblichen Zieltypen für den Waldumbau beinhaltet. Die forstliche Förderung ist in der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft geregelt. Sachsen-Anhalt Es gelten die Leitlinie Wald 2014 und die Waldbauempfehlungen für Sachsen-Anhalt. Die forstliche Förderung ist in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung und die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen im Land Sachsen-Anhalt (Richtlinien Waldbau) geregelt. Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein sind die Landesforsten ausschließlich für die Bewirtschaftung des Staatswaldes verantwortlich. Der Bereich des Privat- und Körperschaftswaldes fällt in das Aufgabengebiet des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein. Es gelten die Richtlinien für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Thüringen Es gilt das Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -) sowie die Dienstordnung Waldbau (2.8. Anweisungen zum Waldbau im Staatswald der Landesforstanstalt). In der Dienstordnung Waldbau sind auch standortgerechte Baumarten- und Bestandeszieltypenwahl festgelegt. Es gilt die Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 070/19 Seite 26 8. Anlagen Anlage 1 Übersicht Förderpauschalen und Fördersätze (Stand: 16.02.2019). Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg . Anlage 2 Waldentwicklungsziele im FSC zertifizierten Hessischen Staatswald. Hessen-Forst. Anlage 3 Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (ForstGAKFöRL M-V). Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Vom 23. Juli 2019 – VI 210 - 7445.1 – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 630 – 374. Amtsblatt für Mecklenburg -Vorpommern 2019, Nr. 31, S. 788 – 799. Anlage 4 Waldbaugrundsätze und Waldbaustrategie für den Landeswald des Freistaates Sachsen. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Anlage 5 Richtlinie zu den Waldentwicklungstypen im Staatswald des Freistaates Sachsen. Teil 1. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. ***