WD 5 - 3000 - 069/18 (17.05.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die folgende Kurzinformation beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob es in der Bundesrepublik Deutschland eine „Abwrackprämie“ für den Kauf eines Neuwagens bei gleichzeitiger Verschrottung des Altwagens gibt. Anschließend wird auf die konkrete Ausgestaltung einer solchen, umgangssprachlich als „Abwrackprämie“ bezeichneten, Prämie sowie deren erzielte Effekte eingegangen . Gegenwärtig gibt es in der Bundesrepublik keine derartige Prämie. Einen solchen staatlichen Zuschuss gab es in Deutschland von Januar bis Oktober 2009. Die umgangssprachlich als „Abwrackprämie “ bezeichnete Umweltprämie wurde im Rahmen des Konjunkturpakets II am 14. Januar 2009 vom Bundeskabinett beschlossen. Sie lief am 14. Oktober 2009 aus, da zu diesem Zeitpunkt die bereitgestellten Mittel aufgebraucht waren. Durch die Umweltprämie sollte der starke Konjunktureinbruch der Automobilindustrie, der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ausgelöst wurde, abgeschwächt werden. Um einen zügigen Neuwagenerwerb zu erreichen, wurde die Prämie zeitlich begrenzt. Darüber hinaus sollte die Umweltbelastung durch schadstoffärmere Neufahrzeuge gesenkt werden. Antragsberechtigt waren private Besitzer eines mindestens neun Jahre alten Pkws, welcher jedenfalls ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein musste. Die Prämie konnte beim Kauf eines Neuwagens bzw. eines höchstens ein Jahr alten, einmalig zugelassenen Jahreswagens beantragt werden. Die Verschrottung des Altfahrzeuges musste nachgewiesen werden. Lagen alle Voraussetzungen vor, wurde eine auf 2.500 Euro begrenzte Prämie ausgeschüttet. Im November 2010 veröffentlichte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den „Abschlussbericht – Umweltprämie“. Neben der Erläuterung der Erfahrungen und Erkenntnisse , die aus der Umsetzung des Förderprogramms gezogen werden konnten, wurden die Bearbeitungszeiten und Verwaltungskosten des BAFA sowie die wesentlichen Effekte der Umweltprämie skizziert: Deutsche Marken hätten danach von der Prämie im Ergebnis am meisten profitiert. Am häufigsten seien Fahrzeuge der Marken VW und Opel neu erworben worden. Ein Vergleich der einzelnen Fahrzeugtypen zeige, dass vorrangig kleinere Neuwagen erworben worden seien. Das Bundesamt Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation „Abwrackprämie“ in der Bundesrepublik Deutschland Kurzinformation „Abwrackprämie“ in der Bundesrepublik Deutschland Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sprach insoweit von einem „Downsizing-Effekt“ im Segmentbereich . Bereits Ende des Jahres 2009 veröffentlichte das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (IfEU) im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) eine Bilanz zu den ökologischen Auswirkungen der Umweltprämie: Während die Altfahrzeuge durchschnittlich 14,4 Jahre alt gewesen seien und zum Großteil ungünstige Verbrauchswerte aufgewiesen hätten, habe sich danach der Anteil der in Deutschland insgesamt zugelassenen Fahrzeuge mit hohem Verbrauch gegenüber 2006 fast halbiert. Mit dem Verbrauch hinge der Ausstoß an CO2 unmittelbar zusammen, der bei den „Prämienfahrzeugen“ durchschnittlich bei nur 142 g CO2/km liege. Das führe zu einer Einsparung von ca. 340 Mio. Liter Kraftstoff bzw. 1 Mio. t CO2. Diese CO2-Einsparung entspreche nur knapp 1 % aller Pkw-Emissionen in Deutschland. Für eine signifikante Reduzierung aller Pkw-Emissionen sei die Anzahl der Neuwagen zu gering gewesen. Das IfEU wies darauf hin, dass die Umweltprämie auch nicht in erster Linie zur Umweltentlastung konzipiert worden sei. Quellen: - Gabler Wirtschaftslexikon – Stichwort: „Abwrackprämie“ https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abwrackpraemie -52127 - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH, Gutachten „Abwrackprämie und Umwelt – eine erste Bilanz“, September 2009, http://docplayer.org/40629988-Abwrackpraemie-und-umwelt-eine-erste-bilanz .html (das Dokument kann dort herunter geladen werden) - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, „Abschlussbericht – Umweltprämie“, November 2010 http://docplayer.org/9673018-Abschlussbericht-umweltpraemie.html, http://docplayer.org/storage /27/9673018/1526547876/lRRTkDfd5gyxC6hsMu0cwA/9673018.pdf ***