© 2016 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 067/16 Fragen zur geplanten Reform der Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 067/16 Seite 2 Fragen zur geplanten Reform der Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 067/16 Abschluss der Arbeit: 6. Oktober 2016 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 067/16 Seite 3 1. Einleitung Ausweislich eines Berichts des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 11. Dezember 2015 an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages zum Thema „Reform der Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen “ plant die Bundesregierung, „den Bereich der Bundesautobahnen aus dem System der Auftragsverwaltung herauszulösen und in eine bundeseigene Gesellschaft zu überführen.“1 Im September 2016 beantwortete die Bundesregierung eine Kleine Anfrage, die sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und den möglichen Konsequenzen einer solchen Reform insbesondere für die einzelnen Bundesländer sowie den Bundeshaushalt auseinandersetzte.2 Dabei bildeten vor allem Fragen nach den Personalkosten und den bereits entstandenen Pensionsansprüchen sowie Fragen zu Rechtsform und Eigentümerstruktur einer möglichen Bundesfernstraßengesellschaft die Schwerpunkte der Kleinen Anfrage. In diesem Zusammenhang wurden die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages damit beauftragt, zu den genannten Themenkomplexen Fragen an sämtliche Bundesländer mit der Bitte um Beantwortung zu übersenden. Die vorliegende Arbeit stellt die Ergebnisse dieser Befragung dar. 2. Antworten aus den Bundesländern Von den Bundesländern äußerte sich lediglich Bayern durch sein Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Dabei teilte es im Wesentlichen mit, dass die Fragen nach den konkreten Personalkosten und Pensionsansprüchen nicht beantwortet werden könnten, da das „Personal sowohl für die Bundesfernstraßen (im Rahmen der Auftragsverwaltung) als auch die Staatsstraßen eingesetzt wird und somit Aussagen zum (Teil-)Bereich „Auftragsverwaltung “ nicht möglich sind.“3 Darüber vertritt Bayern die Auffassung, „dass sich die Auftragsverwaltung bewährt hat. Wir möchten an der Auftragsverwaltung festhalten und sehen in diesem Zusammenhang die Fortsetzung der Überlegungen zur Optimierung der Auftragsverwaltung als sehr wichtig an. 1 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2015). Reform der Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen. Bericht des BMVI vom 11.12.2015. S. 5. Link: https://www.gemeingut.org/wp-content /uploads/2016/02/Bericht-BR-Reform-der-Auftragsverwaltung-im.pdf (letzter Abruf: 05.10.2016). 2 Deutscher Bundestag (2016). Stand der Überlegungen und Berechnungen hinsichtlich einer Bundesfernstraßengesellschaft . Antwort der Bundesregierung vom 08.09.2016 auf eine Kleine Anfrage u. a. der Fraktion DIE LINKE. BT-Drs. 18/9592. 3 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (2016). Antworten per E-Mail vom 12.08.2016. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 067/16 Seite 4 […] Bayern hat sich im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz mit den anderen Bundesländern dafür entschieden, ein Gutachten zu beauftragen. Die Vorschläge der Bodewig II- Kommission wurden in der Sonderverkehrsministerkonferenz am 23.02.2016 von den Verkehrsministern einstimmig angenommen.“4 3. Antworten der Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs – und Straßenbauabteilungsleiter (GKVS) Die in der Regel zweimal im Jahr stattfindende Konferenz der Verkehrsminister der Länder (Verkehrsministerkonferenz ), auf die die Antwort Bayerns Bezug nimmt, wird vorbereitet von der Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS).5 Stellvertretend für sämtliche Bundesländer antwortete die GKVS auf die übersandten Fragen abschließend , dass sich „die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS) […] in ihrer Sitzung am 14./15. September 2016 mit [der] Anfrage […] zum Themenkomplex „Bundesfernstraßengesellschaft“ befasst [hat]. Zur Beantwortung darf ich namens der GKVS auf den von der Verkehrsministerkonferenz in ihrer Sondersitzung am 23. Februar 2016 zum Tagesordnungspunkt „Optimierung der Auftragsverwaltung“ gefassten Beschluss[6] sowie den Abschlussbericht der Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes “ [7] verweisen; beide Dokumenten sind in der Anlage beigefügt. Soweit erforderlich sind die Länder selbstverständlich bereit, zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Rahmen der Auftragsverwaltung nach Art. 85, 90 GG gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Auskunft zu erteilen. 4 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (2016). Antworten per E-Mail vom 12.08.2016. 5 Vgl. dazu die Informationen auf der Internetseite der Verkehrsministerkonferenz. Link: http://www.verkehrsministerkonferenz .de/VMK/DE/aufgaben/aufgaben-node.html (letzter Abruf: 05.10.2016). 6 Das Dokument ist im Internet frei verfügbar: Verkehrsministerkonferenz (2016). Optimierung der Auftragsverwaltung – Kommission Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes. Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 23.02.2016. Punkt 2 der Tagesordnung. Link: http://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine /sitzungen/16-02-23-sonder-vmk-kommission-bau-unterhaltung-verkehrsnetz.html?nn=4812498 (letzter Abruf: 05.10.2016). 7 Das Dokument ist im Internet frei verfügbar: Bodewig, Kurt (2016). Reformkonzept Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes. Abschlussbericht. Link: http://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen /16-02-23-sonder-vmk-kommission-bau-unterhaltung-verkehrsnetz.html?nn=4812498 (letzter Abruf: 05.10.2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 067/16 Seite 5 Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen daneben ein vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestelltes Rechtsgutachten zu Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Änderung des Artikels 90 des Grundgesetzes[8].“9 Konkrete Antworten auf die Fragen insbesondere nach den Personalkosten und Pensionsansprüchen enthalten diese im Internet frei verfügbaren Dokumente nicht. ENDE DER BEARBEITUNG 8 Das Dokument ist im Internet frei verfügbar: Hermes, Georg/Weiß, Holger (2016). Rechtliches Kurzgutachten zur geplanten Änderung des Art. 90 GG. Erstellt im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. Link: https://www.gemeingut.org/neues-rechtsgutachten-zeigt-autobahnprivatisierung-loest-keine-problemeaber -schafft-viele-neue/ (letzter Abruf: 05.10.2016). 9 Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (2016). Antwort vom 20.09.2016.