© 2015 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 065/15 Nachfrage zur ZDF-Sendung WISO zu TTIP und den Codex Alimentarius international food standards Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 2 Nachfrage zur ZDF-Sendung WISO zu TTIP und den Codex Alimentarius international food standards Verfasserin: Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 065/15 Abschluss der Arbeit: 12. Mai 2015 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Telefon: Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Antworten des BMEL 4 2.1. Antwort des BMEL im Mai 2015 4 2.2. Antwort des BMEL im Juli 2014 6 2.3. Antwort des in der WISO-Sendung interviewten UBA-Mitarbeiters 7 3. Hintergrundinformationen 7 3.1. Das Verhandlungsmandat der EU 7 3.2. Pestizide in TTIP 9 3.3. WTO, Codex Alimentarius und Handelshemmnisse 10 3.4. Verordnung (EG) Nr. 396/2005 11 3.5. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 12 4. Rückstandshöchstgehalte in den USA 12 5. Quellen 15 6. ANHANG – Kontrollkette für Rückstandshöchstgehalte in Pflanzenschutzmitteln 16 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 4 1. Fragestellung „In der ZDF-Sendung WISO vom 20. April 2015 wurde unter der Überschrift ‘TTIP-Verhandlungen : Wie weit werden EU-Standards aufgeweicht?‘ mitgeteilt, dass durch die Anwendung der regulatorischen Kooperation für die Festlegung von Standards im Freihandelsabkommen TTIP die Gefahr besteht, dass europäische Standards – entgegen aller bisherigen Bekräftigungen seitens der Verhandlungspartner – abgesenkt würden. In der Sendung werden Informationen präsentiert, die besagen, dass europäische Standards generell , aber speziell die Schutzstandards bei der Anwendung von Pestiziden in der EU zu den weltweit strengsten gehören, die der USA hingegen zu den laxesten. Des Weiteren wird behauptet, dass die EU den USA bereits jetzt bei den Standards entgegenkommen will, indem die ‘Codex alimentarius international food standards‘ Anwendung finden sollen. Diese internationalen Standards sind nicht so weitreichend wie die der EU, aber strenger als die der USA, so die Informationen . Zwar kann die EU in der regulatorischen Zusammenarbeit Vorbehalte bei der Einführung bestimmter Produkte anmelden, diese können von den USA aber als Handelshemmnis ausgelegt und entsprechend geahndet werden.“ Es wird um eine Expertise gebeten, ob diese Vorwürfe zu recht erhoben werden. 2. Antworten des BMEL 2.1. Antwort des BMEL im Mai 2015 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) antwortete Anfang Mai 2015 auf eine ähnlich gelagerte Schriftliche Frage, die Annahme, dass die von der Codex-Alimentarius -Kommission festgesetzten Standards grundsätzlich niedriger seien als die Standards der EU, sei nicht korrekt. Des Weiteren nimmt das BMEL Stellung zu dem im Fernsehbeitrag eingeblendeten Artikel 7 Absatz 7 des derzeit aktuellen EU-Verhandlungsdokuments über die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen („Sanitary and Phytosanitary Measures“). Artikel 7 Absatz 7 des EU-Verhandlungsdokuments lautet wie folgt: “The Parties shall ensure that tolerances and maximum residue levels adopted by the Codex Alimentarius Commission after the entry into force of this Agreement will be applied by each Party without undue delay unless the importing Party had signalled a reservation1 in the Codex Alimentarius Commission. Such tolerances and maximum residue levels, shall apply between the Parties within 12 months after their adoption.”2 1 „Reservation“ lautet in deutscher Übersetzung: Vorbehalt. 2 TEXTUAL PROPOSAL. Sanitary and Phytosanitary Measures (SPS). Article 7 Trade facilitation/conditions. Specific sanitary and phytosanitary import requirements. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc _153026.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 5 Nach Angaben des BMEL erfolgt durch Artikel 7 Absatz 7 des EU-Verhandlungsdokuments keine Herabsetzung europäischer Standards im Bereich der Höchstgehalte an Pestiziden. Die dort beschriebene Vorgehensweise sei vielmehr gängige Praxis in der EU. Dies komme auch in Erwägungsgrund 25 der Verordnung (EG) Nr. 396/20053 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen4 zum Ausdruck, der wie folgt lautet: „Die Handelspartner der Gemeinschaft sollten über die Welthandelsorganisation zu den vorgeschlagenen Rückstandshöchstgehalten gehört und ihre Bemerkungen sollten vor Festlegung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt werden. Den auf internationaler Ebene von der Codex-Alimentarius-Kommission festgesetzten Rückstandshöchstgehalten sollte bei der Festsetzung gemeinschaftlicher Rückstandshöchstgehalte unter Berücksichtigung der einschlägigen guten Agrarpraxis ebenfalls Rechnung getragen werden.“5 Das BMEL erläutert weiter, jeder vorgeschlagene Codex-Wert einer bestimmten Erzeugnis-/Pflanzenschutzmittelwirkstoffkombination werde im Vorfeld auf die Übereinstimmung mit den EU- Standards geprüft. Fall es dabei keine Bedenken gebe, werde der Codex-Wert in das EU-Recht übernommen, ansonsten werde auf Codex-Ebene ein Vorbehalt („reservation“) eingelegt. Im Fall der Erzeugnis-/Wirkstoffkombinationen, die in dem zitierten Beitrag der Fernsehsendung WISO genannt worden seien, habe die EU die Codex-Werte aufgrund unzureichender Datenbasis (Mancozeb/Weißkohl) sowie gesundheitlicher Bedenken (Captan/Äpfel) nicht6 in das EU-Recht übernommen. Auf Codex-Ebene sei jeweils ein Vorbehalt eingelegt worden. Dieser Textvorschlag der Europäischen Union zu den gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen ("Sanitary and Phytosanitary Measures – SPS“) diente als Diskussionsvorlage für die TTIP-Verhandlungsrunde mit den USA vom 29. September bis zum 3. Oktober 2014 und wurde am 7. Januar 2015 im Internet veröffentlicht und basiert auf den Vorgaben des Verhandlungsmandats. Der endgültige Text wird das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der EU und den USA beinhalten und steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. 3 Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates. ABl. 2005 L 70, S. 1; zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung (EU) 2015/603 vom 13. 4. 2015 (ABl. 2015 L 100, S. 10). 4 „Rückstandshöchstgehalte sind maximal zulässige Konzentrationen für Rückstände in Lebensmitteln und Futtermitteln , die jeweils für Kombinationen von Wirkstoffen und Erzeugnissen festgelegt werden.“ http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/07_RueckstaendeHoechstgehalte/03_Listen- Rechtsgrundlagen/psm_Regelungen_zu_Hoechstmengen_node.html;jsessionid =7AC86238CFAAAD95FE4CADC320AB6A73.2_cid322 5 Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates. ABl. 2005 L 70, S. 1; zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung (EU) 2015/603 vom 13. 4. 2015 (ABl. 2015 L 100, S. 10). 6 Hervorhebung in der Originalvorlage. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 6 Die in Art. 7 Abs. 7 des EU-Verhandlungsdokuments vorgeschlagene Vorgehensweise sei somit in der EU geltende Praxis. Die EU übernehme schon heute Codex-Werte in das europäische Recht7, soweit kein Vorbehalt eingelegt werde. Das Vorbehaltsverfahren, das sich auch in Art. 7 Abs. 7 des EU-Verhandlungsdokuments finde, stelle die Möglichkeit der Festlegung abweichender EU- Werte sicher. Die EU und ihre Mitgliedstaaten würden sich laut BMEL intensiv an der Ausarbeitung der Codex -Standards im Interesse einer hohen internationalen Lebensmittelsicherheit beteiligen. Das BMEL vertritt des Weiteren die Auffassung, dass Art. 7 Abs. 7 des EU-Verhandlungsdokuments eine Stärkung der Arbeit des Codex Alimentarius im Bereich der Rückstandshöchstgehalte und Toleranzen bedeutet. Im Sinne der geltenden hohen Verbraucherschutzstandards werde die Bundesregierung auch zukünftig Vorbehalte anmelden, wenn dies erforderlich sei, um eine Herabsetzung von Standards zu vermeiden.8 2.2. Antwort des BMEL im Juli 2014 Auf die Frage der Abg. Höhn, ob Rückstandshöchstgehalte für Pestizide nach Kenntnis der Bundesregierung in den USA überwiegend höher oder niedriger seien als in der EU, und wie eine Erhöhung der Rückstandshöchstgehalte und damit eine Senkung des Verbraucherschutzniveaus in der EU auszuschließen sei, antwortete die Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth am 2. Juli 2014: „In den USA bestehen – ähnlich wie in Europa – umfassende rechtliche Vorgaben zu Rückstandshöchstgehalten von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln. (…) Angesichts der Vielzahl der möglichen Erzeugnis-/Wirkstoffkombinationen ist keine Aussage darüber möglich, ob die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in den USA überwiegend höher oder niedriger sind als in der EU. Unterschiede – sowohl höhere als auch niedrigere Werte – sind unter anderem möglich aufgrund der unterschiedlichen Klimaverhältnisse, der zu bekämpfenden Schädlinge, der angebauten Kulturen und der verfügbaren Wirkstoffe und damit der jeweiligen Pflanzenschutzmittelzulassungssituation in der EU und den USA. 7 Das BMEL weist diesbezüglich auf Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, der lautet: „Soweit internationale Normen bestehen oder in Kürze zu erwarten sind, sind sie bei der Entwicklung oder Anpassung des Lebensmittelrechts zu berücksichtigen, außer wenn diese Normen oder wichtige Teile davon ein unwirksames oder ungeeignetes Mittel zur Erreichung der legitimen Ziele des Lebensmittelrechts darstellen würden, wenn wissenschaftliche Gründe dagegen sprechen oder wenn die Normen zu einem anderen Schutzniveau führen würden, als es in der Gemeinschaft als angemessen festgelegt ist.“ (Quelle: Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit; ABl. 2002 L 31, S. 1; zuletzt geändert durch Art. 48 der Verordnung (EU) 652/2014 vom 15. 5. 2014; ABl. 2014 L 189, S. 1). 8 Die Antwort des BMEL auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ernst wurde der Verfasserin als E-Mail vorab zur Verfügung gestellt. (Antwort noch nicht im DIP abrufbar.). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 7 Im Rahmen der Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA werden derzeit die Standpunkte beider Seiten im Hinblick auf eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der Pestizide ausgetauscht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass in diesem Bereich kein Parallelsystem zu den bereits existierenden internationalen Normungssystemen aufgebaut werden soll. Sowohl die EU als auch die USA orientieren sich bei der Festlegung von Höchstgehalten für Pflanzenschutzmittelrückstände an den internationalen Standards der OECD und dem Codex Alimentarius. Hier werden Fragen zum Bereich der Höchstgehaltsfestsetzung von Pflanzenschutzmittelrückständen international diskutiert. Dies soll auch künftig so bleiben.“9 2.3. Antwort des in der WISO-Sendung interviewten UBA-Mitarbeiters Im WISO-Beitrag äußerte sich ein im Umweltbundesamt (UBA) für Pflanzenschutzmittel zuständiger Mitarbeiter zur regulatorischen Kooperation im geplanten Freihandelsabkommen. Er befürchtet die Absenkung der hohen EU-Schutzstandards. 3. Hintergrundinformationen 3.1. Das Verhandlungsmandat der EU Durch die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) sollen neben Zöllen auch nicht notwendige regulatorische Handelshemmnisse zwischen den USA und der EU beseitigt werden. Zu den regulatorischen Handelshemmnissen gehören derzeit auch unterschiedliche Rückstandshöchstgehalte (RHG)11 bei Pestiziden. Gem. Art. 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)12 liegt die gemeinsame Handelspolitik im Kompetenzbereich der EU. Aus diesem Grund liegt die Verhandlungsführung bei der EU-Kommission (Generaldirektion Handel). Das Mandat hierzu wurde der 9 PlPr 18/45, S. 4080. http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=98111 10 11 Maximal zulässige Rückstände, werden im Englischen auch als Maximum Residue Level (MRL) bezeichnet. In den US-amerikanischen Regelungen zu Pestiziden wird von „Tolerances“ gesprochen. (“By law, EPA is responsible for regulating the pesticides that are used by growers to protect crops and for setting limits on the amount of pesticides that may remain in or on foods marketed in the USA. These limits on pesticides left on foods are called "tolerances" in the U.S. (they are referred to as maximum residue limits, or MRLs, in many other countries.” http://www.epa.gov/pesticides/regulating/tolerances.htm) 12 Art. 207 AEUV (Grundsätze der gemeinsamen Handelspolitik). http://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT&from=DE Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 8 EU-Kommission am 14. Juni 2013 von allen EU-Mitgliedstaaten erteilt. An die Vorgaben dieses Verhandlungsmandats ist die EU-Kommission gebunden.13 Während des gesamten Verhandlungsprozesses wird der Rat konsultiert und dem Europäischen Parlament Bericht erstattet.14 In den Kurzerläuterungen zum TTIP-Verhandlungsmandat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, den „Leitlinien für die Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen – bezeichnet als Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika“ heißt es zu gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen wie folgt: „Für die Verhandlungen im Bereich der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen werden die vom Rat am 20. Februar 1995 angenommenen Verhandlungsrichtlinien (Ratsdokument Nr. 4976/95)16 maßgeblich sein. Die von den Vertragsparteien festzulegenden Bestimmungen werden auf dem WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) sowie auf den Bestimmungen des bestehenden Veterinärabkommens aufbauen und neue Disziplinen für den Pflanzenschutz einführen, ferner wird ein bilaterales Forum zur Verbesserung des Dialogs und der Zusammenarbeit in gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Fragen geschaffen. (…) Die Bestimmungen des Kapitels über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen werden auf den wesentlichen Grundsätzen des SPS-Übereinkommens der WTO aufbauen, unter anderem auf dem Erfordernis, dass die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen beider Seiten auf wissenschaftlichen Grundsätzen und internationalen Normen oder naturwissenschaftlichen Risikobewertungen beruhen müssen, während das Recht der Parteien anerkannt wird, Risiken gemäß dem Schutzniveau, das jede Seite für erforderlich hält, zu bewerten und zu bewältigen, 13 BMWi. Verhandlungen und Akteure. Verhandlungsmandat zu TTIP veröffentlicht. (abgerufen am 11. Mai 2015). http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Ttip/faqs.html Das Verhandlungsmandat wurde am 9. Oktober 2014 veröffentlicht. Siehe hierzu das Verhandlungsmandat in englischer Sprache „Directives for the negotiation on the Transatlantic Trade and Investment Partnership between the European Union and the United States of America” vom 17. Juni 2013 (veröffentlicht im Internet am 9. Oktober 2014). http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11103- 2013-DCL-1/en/pdf Die deutsche Übersetzung „Leitlinien für die Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen – bezeichnet als Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika“ findet sich unter folgenden 14 Europäische Kommission. Generaldirektion Handel. Häufig gestellte Fragen. Grundlagen – wer, wie, wann. Wer sitzt am Verhandlungstisch. Stand: 19. März 2015. (zuletzt abgerufen am 11.05.2015). http://ec.europa .eu/trade/policy/in-focus/ttip/about-ttip/questions-and-answers/index_de.htm 15 16 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 9 insbesondere wenn die wissenschaftlichen Belege unzureichend sind, aber nur insoweit angewandt werden, wie dies zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen notwendig ist, und auf transparente Weise und ohne unnötige Verzögerungen entwickelt werden müssen.“17 3.2. Pestizide in TTIP Auf den Seiten der Europäischen Kommission, Generaldirektion Handel, sind aktuelle Verhandlungstexte und Faktenblätter verfügbar. Das Faktenblatt zu Pestiziden („Pesticides in TTIP“) enthält folgenden Wortlaut: „TTIP will fully respect the EU's existing regulatory standards on pesticides.”18 Zu Rückstandshöchstgehalten heißt es dort ausdrücklich: “TTIP will not lower the food safety standards for pesticides. And it won't allow products from the US onto the EU market that don't meet these standards.”19 Auf der Website der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission wird die Frage, ob TTIP Vorrang vor EU-Recht habe, ausdrücklich verneint. Des Weiteren heißt es dort: 17 BMWi (ohne Datum). Leitlinien für die Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen – bezeichnet als Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Kurzerläuterungen zum TTIP-Verhandlungsmandat. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/ttip-mandat-kommentiert,property=pdf,bereich =bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf; Bereits im Vorfeld der Verhandlungen war im Februar 2013 im Abschlussbericht der High Level Working Group on Jobs and Growth (HLWG)17, einem Gremium aus europäischen und US-amerikanischen Experten, die Empfehlung ausgesprochen worden, folgenden Punkt zu verhandeln - ein ambitioniertes SBS-Plus-Abkommen: ”An ambitious “SPS-plus” chapter, including establishing an on-going mechanism for improved dialogue and cooperation on addressing bilateral sanitary and phytosanitary (SPS) issues. The chapter will seek to build upon the key principles of the World Trade Organization (WTO) SPS Agreement, including the requirements that each side’s SPS measures be based on science and on international standards or scientific risk assessments, applied only to the extent necessary to protect human, animal, or plant life or health, and developed in a transparent manner, without undue delay.” (Quelle: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/february/tradoc _150519.pdf ) 18 EU-Kommission (2015). Pesticides in TTIP. (zuletzt abgerufen am 11.05.2015). http://trade.ec.europa.eu/doclib /docs/2015/february/tradoc_153136.4.6%20Pesticides.pdf 19 EU-Kommission (2015). Pesticides in TTIP. (zuletzt abgerufen am 11.05.2015). http://trade.ec.europa.eu/doclib /docs/2015/february/tradoc_153136.4.6%20Pesticides.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 10 „Durch die TTIP werden EU-Rechtsvorschriften weder automatisch außer Kraft gesetzt noch aufgehoben oder geändert. Jede zur Liberalisierung des Handels an einer Rechtsvorschrift oder Regelung der EU vorgenommene Änderung muss von den 28 Mitgliedstaaten der EU sowie vom Europäischen Parlament gebilligt werden.“20 3.3. WTO, Codex Alimentarius und Handelshemmnisse Sowohl die EU als auch die USA sind Mitglieder der World Trade Organization, der Welthandelsorganisation (WTO), und unterliegen insofern den Regularien der WTO. Die WTO überwacht u. a. die Umsetzung des die Lebensmittelsicherheit betreffenden Übereinkommens über die Anwendung von gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, das Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures (SPS-Übereinkommen)21. Für das Übereinkommen sind die Codex-Standards als internationale Normen von Bedeutung und dienen als Regelungsgrundlage. Der Codex Alimentarius ist eine von der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) und der World Health Organization (WHO) herausgegebene Sammlung internationaler Standards für Lebensmittel. Er wurde zu Beginn der 1960er Jahre erstellt, um den internationalen Lebensmittelhandel durch die Angleichung von Lebensmittelstandards zu erleichtern. Mit der Gründung der WTO im Jahr 1995 und deren Anerkennung der Codex Alimentarius-Standards als „wissenschaftlich fundierte Referenznormen“22 in den Streitschlichtungsverfahren bei Handelskonflikten engagiert sich neben den vielen anderen Staaten auch die Bundesregierung in der Codex-Alimentarius-Kommission.23 Die Codex-Standards haben keinen rechtsverbindlichen Charakter 24, sondern stellen Empfehlungen dar. Die EU hat sich allerdings völkerrechtlich verpflichtet , die Regelungen des Codex Alimentarius bei ihrer Rechtsetzung grundsätzlich zu beachten.25 Die einzelnen WTO-Vertragsstaaten können strengere Anforderungen an das Inverkehrbringen von Lebensmitteln stellen, als sie im Codex Alimentarius gefordert werden. Art. 3 Nr. 3 des SPS- Übereinkommen ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen ein höheres Schutzniveau. Hält ein WTO-Mitglied höhere Lebensmittelstandards für notwendig und werden gegen diese höheren 20 Europäische Kommission. Generaldirektion Handel. Häufig gestellte Fragen. Worin bestehen einige der Bedenken ? Standards in den Bereichen Gesundheit, Verbraucherrechte und Umwelt. Wird die TTIP Vorrang vor dem EU-Recht haben? Stand: 19. März 2015. (zuletzt abgerufen am 11.05.2015). http://ec.europa.eu/trade/policy/infocus /ttip/about-ttip/questions-and-answers/index_de.htm 21 Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures. ABl. 1994 Nr. L 336, 40. https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/legal_e.htm#sanitary; dann weiter unter Sanitary and Phytosanitary Measures pdf https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/15-sps.pdf 22 BT-Drs 16/9163. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/16/091/1609163.pdf 23 BT-Drs 16/9163. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/16/091/1609163.pdf 24 BMEL. Codex Alimentarius - Geltungsbereich, Aufbau und Historie. http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Sichere Lebensmittel/Codex-Alimentarius/_Texte/CodexInfo.html;jsessionid =9C2CA02FACB7F2EA11BB86E1A6CA222E.2_cid367 25 BT-Drs. 18/1128. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/011/1801128.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 11 Standards Beschwerden eingelegt, weil sie nach Auffassung des Beschwerdeführers ein Handelshemmnis darstellen, muss der höhere Standard wissenschaftlich oder risikobasiert begründet werden. Falls der höhere Schutzstandard nicht wissenschaftlich begründet werden kann, ist es der WTO möglich, dies durch hohe Strafzölle zu sanktionieren. Ein Verfahren wird allerdings erst eingeleitet, wenn ein betroffener Staat eine Klage einreicht. Bereits heute können höhere Lebensmittelstandards als Handelshemmnisse ausgelegt werden, wie der langjährige WTO-Streit um das sog. „Hormonfleisch“ zeigt. Aufgrund des Importverbots von hormonbehandelten Tieren und von Fleischwaren aus Drittstaaten in die EU verhängte die WTO hohe Strafzölle. Durch ein Memorandum of Understanding wurde der langjährige WTO- Streit zwischen EU und USA beigelegt.26 3.4. Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Bis Ende August 2008 galten auch in den einzelnen EU-Staaten unterschiedliche Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzwirkstoffe. Diese mangelnde Harmonisierung von Lebensmittelstandards hatte im Binnenmarkt ebenfalls zu Behinderungen des Handels geführt.27 Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates28 zum 1. September 2008 wurden in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Rückstandshöchstgehalte für die Kontrolle von Pestizidrückständen in Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs eingeführt. Durch die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein einheitlich hohes Schutzniveau in den EU-Staaten etabliert.29 Rückstandshöchstgehalte gelten für das gesamte Erzeugnis, nicht nur für den essbaren Anteil.30 Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthält alle Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen, für die Höchstgehalte festzusetzen sind, Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthält eine Liste von Wirkstoffen, die keiner Höchstgehalte bedürfen. Darüber hinaus gilt für Wirkstoffe, für 26 WTO. European Communities — Measures Concerning Meat and Meat Products (Hormones). https://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds26_e.htm 27 EFSA. Rückstandshöchstgehalte (abgerufen am 7.5.2015). http://www.efsa.europa.eu/de/pesticides/mrls.htm 28 ABl. 2005 L 70, S. 1; zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung (EU) 2015/603 vom 13. 4. 2015 (ABl. 2015 L 100, S. 10). 29 Banasiak, U. et al. (2010). Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände. Aspekte der Verbrauchersicherheit im Kontext neuer EU-Verordnungen. Bundesinstitut für Risikobewertung, Abteilung Chemikaliensicherheit, Berlin. In: Bundesgesundheitsblatt 2010, 53:567-576. Online publiziert: 14. Mai 2010. 30 Banasiak, U. et al. (2010). Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände. Aspekte der Verbrauchersicherheit im Kontext neuer EU-Verordnungen. Bundesinstitut für Risikobewertung, Abteilung Chemikaliensicherheit, Berlin. In: Bundesgesundheitsblatt 2010, 53:567-576. Online publiziert: 14. Mai 2010. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 12 die kein Höchstgehalt festgelegt wurde und die nicht im Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt sind, ein Standardwert von 0,01 mg/kg. Rückstandshöchstgehalte gelten auch für alle in die EU importierten Lebensmittel.31 3.5. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates32 regelt die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in den EU-Staaten. Erwägungsgrund 8 der VO (EG) Nr. 1107/2009 bekennt sich zur Anwendung des Vorsorgeprinzips: „Das Vorsorgeprinzip sollte angewandt und mit dieser Verordnung sollte sichergestellt werden , dass die Industrie den Nachweis erbringt, dass Stoffe oder Produkte, die erzeugt oder in Verkehr gebracht werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.“33 In der EU werden Pflanzenschutzmittel auf nationaler Ebene zugelassen, einzelne Wirkstoffe müssen allerdings durch die EU zugelassen werden. An diesem europäischen Zulassungsprozess sind die einzelnen Nationalstaaten beteiligt. Im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (Standing Committee on the Food Chain and Animal Health – SCFCAH) wird über den jeweiligen Wirkstoff abgestimmt. Er wird nur auf die Positivliste gesetzt, also auf die Liste, auf der sämtliche Substanzen verzeichnet sind, die in Pflanzenschutzmitteln verarbeitet werden dürfen, wenn die meisten Mitgliedstaaten für den Wirkstoff stimmen.34 4. Rückstandshöchstgehalte in den USA Das US-amerikanische Verhandlungsmandat und auch der Stand der Verhandlungen sind nicht öffentlich. Aus diesem Grund wurde auf den aktuellen Bericht des Office of the United States Trade Representative35, den “2014 Report on Sanitary and Phytosanitary Measures“ vom März 31 Vgl. Banasiak, U. et al. (2010). Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände. Aspekte der Verbrauchersicherheit im Kontext neuer EU-Verordnungen. Bundesinstitut für Risikobewertung, Abteilung Chemikaliensicherheit, Berlin. In: Bundesgesundheitsblatt 2010, 53:567-576. Online publiziert: 14. Mai 2010. 32 ABl. 2009 L 309, S. 1ff; zuletzt geändert durch Art. 53 der Verordnung (EU) 652/2014 vom 15. 5. 2014 (ABl. 2014 L 189, S. 1). 33 ABl. 2009 L 309, S. 2. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R1107&from=DE 34 Vgl. BASF (ohne Datum). Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Sicherheit weltweit gewährleistet .http://www.agro.basf.com/agr/AP-Internet/en/function/conversions:/publish/upload/news_room/Zulassungvon -Pflanzenschutzmitteln-Sicherheit-weltweit-gewaehrleistet.pdf 35 Der United States Trade Representative, Michael B.G. Froman, ist auf US-amerikanischer Seite für die TTIP- Verhandlungen zuständig. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 13 2014 zurückgegriffen. Hier wird unter dem Punkt “Major Cross-Cutting SPS Issues” zu Rückstandshöchstgehalten Folgendes erläutert: “MRLs, known as tolerances in the United States, represent the maximum concentration of residues (…) permitted in or on food and animal feedstuffs after the application of approved pesticides. Governments around the world, including the United States, set MRLs to ensure food safety. EPA36 establishes tolerances for pesticides in the United States. Under U.S. law, EPA must ensure a ‘reasonable certainty of no harm’ to consumers of the food, including special consideration of infants and young children and other potentially vulnerable populations. All agricultural products produced in the United States or intended for consumption in the United States must comply with EPA tolerances. Inspectors from the FDA37 and USDA38 monitor both domestic and imported food and feedstuffs to ensure that tolerances are observed. Codex develops and maintains international standards for MRLs. The SPS Agreement encourages countries to base their MRLs on those that Codex has set. Nevertheless, it is not uncommon for countries—including the United States—to set their own, stricter MRLs. When a government establishes an MRL that is more stringent than the relevant Codex standard, the government must do so consistently with Article 3 of the SPS Agreement, which calls for the government to provide either a scientific justification for that stricter standard or apply the standard in accordance with Article 5 of the SPS Agreement. (…) MRL enforcement policies in the EU, Japan, and Taiwan are of particular concern. Increasingly , countries are working to establish their own positive lists of approved pesticides. The United States believes that the creation of positive pesticide MRL lists or systems that are based on the Codex standards are best suited to facilitate trade. However, positive list systems require a significant amount of data, staff training, and financial resources. In most cases, many years are required for a country to establish credible and transparent MRL regimes and enforcement programs. The United States works closely with its trading partners to jointly establish pesticide tolerances where appropriate. To ensure against trade disruptions while a pesticide is under evaluation, U.S. authorities often ask countries to adopt Codex MRLs on an interim basis until their permanent MRLs are established. If countries are unwilling to adopt the Codex MRLs or to defer to the scientifically based U.S. MRL in the interim, U.S. growers could be subject to onerous penalties and serious trade barriers for using pesticides that have been established as safe to use under prescribed conditions.”39 36 EPA - Environmental Protection Agency. 37 FDA- Food and Drug Administration. 38 USDA - United States Department of Agriculture. 39 USTR (2014). 2014 Report on Sanitary and Phytosanitary Measures. S. 24f. https://ustr.gov/sites/default/files/FI- NAL-2014-SPS-Report-Compiled.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 14 Des Weiteren wird dort in den Länderberichten im Zusammenhang mit RHG auf die besonderen Schwierigkeiten mit der EU hingewiesen. So heißt es dort: “Since the establishment of the EU’s harmonized pesticide MRL system in September 2008, the EU’s process for setting import tolerances for pesticides has raised concerns. U.S. stakeholder groups have raised concerns that U.S. growers frequently cannot use newly-developed plant protection products, because no EU MRL has been established, or the EU MRL is set at a level that is too low. In addition, U.S. stakeholders have raised concerns that it is unclear at what point in the tolerance -setting process agricultural or chemical industry stakeholders can provide technical data and usage information – information vital to the process. Publication of opinions from EFSA marks the first point at which the EU makes a proposed MRL publicly available. However, agricultural stakeholders are not provided an opportunity to comment on a proposed MRL until the proposal has been notified to the WTO, at which point the EU generally cannot make changes to the proposal. U.S. stakeholders have also voiced concerns about costs associated with the EU’s import tolerance application process, including the level of fees that the EU charges for filing an application for a tolerance. Moreover, the EU requires information that does not need to be generated to have a tolerance established in the United States. Many grower groups assert that they cannot afford to seek EU import tolerances due to these challenges. The United States will continue to advocate for the streamlining of the EU’s system for the establishment of import tolerances for pesticides.”40 40 USTR (2014). 2014 Report on Sanitary and Phytosanitary Measures. S. 48. https://ustr.gov/sites/default/files/FI- NAL-2014-SPS-Report-Compiled.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 15 5. Quellen BASF (ohne Datum). Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Sicherheit weltweit gewährleistet .http://www.agro.basf.com/agr/AP-Internet/en/function/conversions:/publish/upload /news_room/Zulassung-von-Pflanzenschutzmitteln-Sicherheit-weltweit-gewaehrleistet.pdf Ciel (2015). Lowest Common Denominator. How the proposed EU_US trade deal threatens to lower standards of protection from toxic pesticides. http://ciel.org/Publications /LCD_TTIP_Jan2015.pdf Webb, Dominic (2015). The Transatlantic Trade and Investment Partnership. Last updated 13 January 2015. House of Commons Library. EPA. Pesticides and Food: What the Pesticide Residue Limits are on Food. http://www.epa.gov/opp00001/food/viewtols.htm Schierow, Linda-Jo et al. (2012). Pesticies Law: A Summary of the Statutes. Congressional Research Service. http://www.law.umaryland.edu/marshall/crsreports/crsdocuments /RL31921_11142012.pdf Alemanno, Alberto et al. (2014). The Transatlantic Trade and Investment Partnership and the parliamentary dimension of regulatory cooperation. Im Auftrag der European Parliament's Delegation for Relations with the US. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes /join/2014/433847/EXPO-AFET_ET(2014)433847_EN.pdf Bureau, Jean-Christophe et al. (2014). Risks and Opportunities for the EU Agri-Food Sector in a Possible EU-US Trade Agreement. Im Auftrag des European Parliament’s Committee on Agriculture and Rural Development. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes /STUD/2014/514007/AGRI_IPOL_STU%282014%29514007_EN.pdf EFSA (2015). Scientific Report of EFSA. The 2013 European Union report on pesticide residues in food. European Food Safety Authority. EFSA Journal 2015; 13(3):4038. http://www.efsa.europa .eu/en/efsajournal/doc/4038.pdf Burger, Andreas et al. (2015). Umweltschutz unter TTIP. Position. März 2015. Umweltbundesamt . EU-Portal zu TTIP: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1159 US-Porta zu TTIP: http://useu.usmission.gov/ttip.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 065/15 Seite 16 6. ANHANG - Kontrollkette für Rückstandshöchstgehalte in Pflanzenschutzmitteln Quelle: BMEL.41 41 BMEL (2014). Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Gesundheit geht vor. http://www.bmel.de/Shared- Docs/Downloads/Broschueren/Pflanzenschutzmittel-Rueckstaende.pdf?__blob=publicationFile JKI - Julius Kühn-Institut; BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; BfR- Bundesinstituts für Risikobewertung; EFSA - Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit.