© 2020 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 064/20 PKW-Maut in Österreich Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 064/20 Seite 2 PKW-Maut in Österreich Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 064/20 Abschluss der Arbeit: 8. Juli 2020 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 064/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Mautgebühren in Österreich 4 2.1. Einführung 1997 4 2.2. Vignette 5 2.3. „GO Maut“ 6 2.4. Streckenmaut 6 3. Ausnahmen von der Mautpflicht und Ermäßigungen 7 3.1. Permanente Ausnahmen 7 3.2. Vorübergehende Ausnahmen 7 3.3. Streckenbezogene Ausnahmen von der Vignettenpflicht 7 3.4. Kostenfreie Vignette bei Mobilitätseinschränkung 8 3.5. Ermäßigungen auf Streckenmautabschnitten 8 4. Steuerliche Be- und Entlastungen österreichischer PKW- Halter 8 4.1. Steuern 8 4.2. Steuermindernde Aufwendungen: Pendlereuro und Pendlerpauschale 10 4.2.1. Grundsatz 10 4.2.2. Verknüpfung mit Einführung der Maut? 11 4.3. Privatnutzung von Firmenfahrzeugen 11 4.4. Kilometergeld für Fahrten für den Arbeitgeber 12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 064/20 Seite 4 1. Einleitung Gegenstand dieses Sachstands ist eine Übersicht der Maut in Österreich. Unter dem Begriff Maut wird eine Gebühr für die Benutzung von bestimmten Brücken und Straßen verstanden.1 Hierbei unterscheidet man zwischen zeit- und streckenbezogener Maut. In der Europäischen Union gibt es in acht Ländern eine streckenbezogene Maut. Demnach müssen Autofahrer in Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien eine Gebühr für die zurückgelegten Kilometer zahlen. Auch in den Nicht-EU-Ländern Bosnien -Herzegowina, Großbritannien, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Türkei und in Weißrussland gibt es eine Streckenmaut. Allerdings ist nicht immer das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt je nach Land beim Ein- oder Ausfahren an der Mautstation.2 In acht weiteren europäischen Ländern (Bulgarien, Österreich, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei , Slowenien, Tschechien und Ungarn) benötigen Autofahrer für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette. Die Vignetten haben unterschiedliche Geltungsdauern. Zusätzlich wird in einigen Ländern, wie z.B. in Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark und Schweden, eine Sondermaut für verschiedene Brücken, Tunnel und Pässe erhoben.3 In Österreich besteht grundsätzlich – bis auf wenige Ausnahmen - auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht. Die Maut wird in Form einer Vignette, „GO Maut“ oder Streckenmaut entrichtet.4 Dies regelt die Mautordnung für die Autobahnen und Schnellstraßen Österreichs .5 Die Mautordnung beruht auf dem Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen .6 2. Mautgebühren in Österreich 2.1. Einführung 1997 Im Jahr 1982 wurde in Österreich die Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) auf Basis des ASFINAG-Gesetzes7 als Aktiengesellschaft gegründet. Ihre Aktien befinden sich ausschließlich im Eigentum der Republik Österreich. Aufgaben sind die 1 https://www.dwds.de/wb/Maut (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 2 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/tipps/ (zuletzt aufgerufen am 1.7.2020). 3 https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/tipps/ (zuletzt aufgerufen am 1.7.2020). 4 https://www.asfinag.at/maut-vignette/ (zuletzt aufgerufen am 1.7.2020). 5 https://www.asfinag.at/media/4766/00_mo_v59_mautordnung.pdf (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 6 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG in der Fassung vom 6.7.2020 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung .wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002090 (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 7 BGBl Nr. 591/1982. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 064/20 Seite 5 Planung, Finanzierung sowie das Bauen, Erhalten, Betreiben und Bemauten der 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen.8 Aufgrund des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes9 1997 in Verbindung mit dem mit der Republik Österreich geschlossenen Fruchtgenussvertrag hat die ASFINAG ein Fruchtgenussrecht10 an allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Sie ist somit gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes11 berechtigt, Mauten und Benutzungsgebühren zu erheben, um damit ihre Aufgaben zu finanzieren.12 Staatliche Zuschüsse erhält die ASFINAG nicht. Die Mauteinnahmen fließen unmittelbar in die Infrastruktur.13 Bis zur Einführung der PKW-Maut im Jahr 1997 wurde der Straßenbau in Österreich aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert. Durch die Maut hat Österreich von einer fiskalischen auf eine verursacherorientierte Infrastrukturfinanzierung umgestellt.14 Eine Debatte über eine mögliche Diskriminierung von EU-Ausländern fand in Österreich anlässlich der Einführung der PKW- Maut nicht statt, soweit sich dies aus offenen Quellen recherchieren lässt.15 2.2. Vignette In Österreich gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen seit 1997 die Vignettenpflicht. Diese gilt für alle Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 3,5 Tonnen, d.h. für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.16 Bereits bei Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße muss eine Vignette ordnungsgemäß angebracht oder rechtzeitig online erworben worden sein.17 8 https://www.asfinag.at/ueber-uns/unternehmen/ (zuletzt aufgerufen am 1.7.2020). 9 BGBl I Nr. 113/1997 idF BGBl I Nr. 26/2006. 10 Die Inhaberin/der Inhaber dieses Rechts darf eine fremde Sache unter Schonung der benutzten Substanz ohne Einschränkungen benutzen und Erträge daraus erzielen (siehe hierzu: https://www.oesterreich.gv.at/lexicon /F/Seite.991114.html, zuletzt aufgerufen am 1.7.2020). 11 BGBl I Nr. 109/2002 idF BGBl I Nr. 99/2013. 12 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/gutachten-infrastrukturabgabe-mueller.pdf?__blob=publication File, S. 6 (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 13 https://www.asfinag.at/ueber-uns/unternehmen/ (zuletzt aufgerufen am 1.7.2020). 14 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/gutachten-infrastrukturabgabe-mueller.pdf?__blob=publication File, S. 2 (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 15 Zeitraumbeschränkte Internetrecherche mit Suchbegriffen und Auswahl „Nachrichten“. 16 https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/ (zuletzt aufgerufen am 1.7.2020). 17 https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/ (zuletzt aufgerufen am 1.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 064/20 Seite 6 Die aktuellen Tarife für 2020, die sowohl für österreichische wie auch für ausländische Bürger gelten,18 veröffentlicht die ASFINAG auf ihrer Netzseite.19 2.3. „GO Maut“ Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen hzG, d.h. Lkw, Busse und schwere Wohnmobile, gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen die „GO Maut“.20 Sie hängt unter anderem von der Zahl der gefahrenen Kilometer und der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs ab.21 2.4. Streckenmaut Auf baulich besonders kostenintensiven Alpenüberquerungen gelten in Österreich für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen hzG gesonderte Streckenmauttarife, um diese zu refinanzieren.22 Streckenmautabschnitte befinden sich derzeit auf folgenden Autobahnen bzw. Schnellstraßen:23 – A 9 Pyhrn Autobahn, – A 10 Tauern Autobahn, – A 11 Karawanken Autobahn, – A 13 Brenner Autobahn, – S 16 Arlberg Schnellstraße. Die Streckenmauttickets (Einzelfahrt oder Jahreskarte) können direkt an der jeweiligen Mautstelle bezahlt oder online vorab mit dem Kauf eines Tickets für die digitale Streckenmaut entrichtet werden. 18 https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/Vignette-und- Maut/Seite.063400.html (zuletzt aufgerufen am 7.7.2020). 19 https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/ (zuletzt aufgerufen am 1.7.2020). 20 https://www.asfinag.at/maut-vignette/maut-fuer-lkw-und-bus/ (zuletzt aufgerufen am 1.7.2020); Die aktuellen Tarife für 2020 finden sich unter dem Link: https://www.asfinag.at/maut-vignette/maut-fuer-lkw-und-bus/ (zuletzt aufgerufen am 1.7.2020). 21 https://www.go-maut.at/portal/portal (zuletzt aufgerufen am 8.7.2020). 22 https://www.asfinag.at/maut-vignette/streckenmaut/ (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 23 https://www.asfinag.at/maut-vignette/streckenmaut/ (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 064/20 Seite 7 3. Ausnahmen von der Mautpflicht und Ermäßigungen 3.1. Permanente Ausnahmen Ausnahmen bestehen insbesondere für öffentliche Fahrzeuge wie Einsatz- oder Armeefahrzeuge .24 3.2. Vorübergehende Ausnahmen Die österreichische Mautordnung25 sieht darüber hinaus vor, dass Fahrten im Rahmen von humanitären Hilfstransporten in Notstandsfällen, die von Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht bis zu 3,5 t beträgt, von der ASFINAG gemäß § 5 Abs. 2 BStMG anlassbezogen von der Entrichtung der Maut ausgenommen werden können. Ebenso können auf Ersuchen des Bundesministeriums für Inneres Fahrten, die von Kraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t im Rahmen des staatlichen Krisenund Katastrophenschutzmanagements oder der internationalen Katastrophenhilfe durchgeführt werden, anlassbezogen von der Entrichtung der Maut befreit werden. 3.3. Streckenbezogene Ausnahmen von der Vignettenpflicht Seit dem 15. Dezember 2019 sind nach Angabe der österreichischen Regierung folgende Autobahnabschnitte vignettenfrei für Fahrzeuge bis 3,5 t zu befahren:26 – A1 Westautobahn (Staatsgrenze am Walserberg bis Salzburg-Nord), Land Salzburg, – A12 Inntalautobahn (Staatsgrenze bei Kufstein bis Kufstein-Süd), Tirol, – A14 Rheintal/Walgau Autobahn (Staatsgrenze bei Hörbranz bis Hohenems), Vorarlberg. Eine zukünftige Ausnahme von der Vignettenpflicht soll es für die zu errichtenden Bypassbrücken auf der Mautstrecke A 7 Mühlkreis Autobahn zwischen der Anschlussstelle Hafenstraße und der Anschlussstelle Urfahr geben. Diese trete mit dem Tag der jeweiligen Verkehrsfreigabe der Bypassbrücke in Kraft und ende mit der Verkehrsfreigabe der Neuen Donaubrücke Linz.27 24 https://www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/ausnahme-mautpflicht/ (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 25 https://www.asfinag.at/media/4766/00_mo_v59_mautordnung.pdf, S. 46 f (zuletzt aufgerufen am 7.7.2020). 26 https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/Vignette-und-Maut/streckenbezogene _Ausnahmen-von-der-Vignettenpflicht.html (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 27 https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/Vignette-und-Maut/streckenbezogene _Ausnahmen-von-der-Vignettenpflicht.html (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 064/20 Seite 8 3.4. Kostenfreie Vignette bei Mobilitätseinschränkung Seit 1. Dezember 2019 ist die Vergabe einer kostenlosen Autobahnvignette an Menschen mit Behinderungen neu geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine digitale Vignette als Dauervignette zur Verfügung gestellt werden.28 Bei positiver Prüfung der Berechtigung wird das Kfz-Kennzeichen des Kraftfahrzeuges, das auf die berechtigte Person zugelassen ist, im Mautsystem der ASFINAG kostenlos registriert. 3.5. Ermäßigungen auf Streckenmautabschnitten Neben der kilometerunabhängigen Maut ist auf bestimmten, besonders kostenintensiven Straßenabschnitten (Alpenüberquerungen) eine Streckenmaut zu entrichten. Für diese Sondermautstrecken sind verschiedene Ermäßigungen vorgesehen. So erhalten Inhaber einer gültigen PKW- oder Motorrad-Jahresvignette für einen bestimmten Streckenmautabschnitt einen einmaligen Nachlass von derzeit 40 Euro auf den Kaufpreis einer Jahreskarte.29 Pendler erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine vergünstigte Jahreskarte für die Sondermautstrecke . Sind sie bereits im Besitz einer gültigen PKW-Maut-Jahresvignette, ist die Jahreskarte für Sondermautstrecken kostenfrei.30 Ebenso gibt es Ermäßigungen für Fahrer von Behindertenfahrzeugen sowie für Fahrer mit Behinderung .31 4. Steuerliche Be- und Entlastungen österreichischer PKW-Halter 4.1. Steuern In Österreich fallen für PKW-Halter neben der Mineralölsteuer eine motorbezogene Versicherungssteuer sowie eine Normverbrauchsabgabe an. 28 Nach Angaben des Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclubs, https://www.oeamtc .at/thema/maut-vignette/#oesterreich-vignette-17648135 (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 29 https://www.asfinag.at/media/4766/00_mo_v59_mautordnung.pdf, Abschnitt 3.2.3, S. 49 (zuletzt aufgerufen am 7.7.2020). 30 https://www.asfinag.at/media/4766/00_mo_v59_mautordnung.pdf, Abschnitt 3.2.4, S. 49 (zuletzt aufgerufen am 7.7.2020). 31 https://www.asfinag.at/media/4766/00_mo_v59_mautordnung.pdf, Abschnitte 3.2.5 und 3.2.6, S. 49 f (zuletzt aufgerufen am 7.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 064/20 Seite 9 Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die je Liter Diesel oder Benzin anfällt. Für den Liter Diesel liegt die österreichische Mineralölsteuer derzeit nach Angaben des ÖAMTC bei 39,7 Cent und für den Liter Benzin bei 48,2 Cent.32 Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Besitzsteuer für einen Pkw, ein Motorrad oder ein anderes Kfz mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie erhoben wird. Die Höhe der Steuer richtet sich für Pkw, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2020 liegt, nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors. Für Pkw, die nach dem 1. Oktober 2020 zugelassen werden, berechnet sich die Steuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors und den CO2-Emissionen. Reine Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Dies gilt nicht für Range-Extender33 und Hybridfahrzeuge. Für Fahrzeuge, die vorwiegend für die persönliche Fortbewegung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden, ist ebenfalls eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer möglich.34 Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) fällt beim Kauf eines Neufahrzeugs (Pkw, Motorrad, Wohnmobil ) an. Sie wird nicht fällig, wenn – es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, das von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet wird; – es sich um einen Anhänger, einen Lkw oder einen Bus handelt; – es sich um ein Elektrofahrzeug handelt;35 – es sich um ein Vorführ-, Diplomaten-, Fahrschulfahrzeug, Taxi, Miet- oder einen Gästewagen etc. handelt.36 32 Siehe auch: https://www.oeamtc.at/thema/verkehr/mineraloelsteuer-17914742 (zuletzt aufgerufen am 8.7.2020). 33 Range Extender sind Verbrennungsmotoren, die einen Generator antreiben, der wiederum Akkumulator (Akku) und Elektromotor mit Strom versorgt. 34 Siehe auch https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/motorbezogene-versicherungssteuer-18178410 (zuletzt aufgerufen am 8.7.2020). 35 Grundsätzlich gilt die NoVA-Befreiung nicht für Hybridfahrzeuge, für diese fällt jedoch i.d.R. aufgrund der geringen CO2-Emissionen keine NoVA an. 36 Siehe auch: https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/nova-normverbrauchsabgabe-18177294 (zuletzt aufgerufen am 8.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 064/20 Seite 10 4.2. Steuermindernde Aufwendungen: Pendlereuro und Pendlerpauschale 4.2.1. Grundsatz Neben diesen steuerlichen Belastungen gibt es für Pendler seit dem 1. Januar 2013 einen Absetzbetrag , den sogenannten Pendlereuro, der sich aus der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ergibt. Für jeden Kilometer der einfachen Entfernung erhält man zwei Euro pro Jahr, d.h. beträgt die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 30 Km, erhält man 60 Euro pro Jahr.37 Darüber hinaus gibt es für Pendler bereits seit 1988 einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen vermindert, die sogenannte Pendlerpauschale.38 Demnach kann zum einen – in Abhängigkeit von der Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel – die kleine oder die große Pendlerpauschale beantragt werden. Die Steuerersparnis hängt hierbei von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab.39 Während die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich durch den pauschalen Verkehrsabsetzbetrag40 abgegolten werden, kann die kleine oder große Pendlerpauschale unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag in Anspruch genommen werden.41 Ist die Nutzung eines Massenverkehrsmittels zumutbar, kann die kleine Pendlerpauschale beantragt werden. Die große Pendlerpauschale kommt zur Anwendung, wenn die Nutzung eines Massenverkehrsmittels nicht zumutbar ist. Die Pendlerpauschale steht grundsätzlich jedem Arbeitnehmer in Österreich zu.42 Die Pendlerpauschale wird jedoch nur von einem Teil der Bevölkerung in Anspruch genommen. Im Jahr 2011 bezogen laut einem auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlichten Kurzgutachten43 1,14 Mio. Österreicher eine Pendlerpauschale (bei rund 8,4 Millionen Einwohnern). Davon erhielten rund 803.000 Arbeitnehmer in Österreich die 37 https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/pendlerpauschale-und-jobticket-wie-viel-unterstuetzung-gibt-es- 16184496 (zuletzt aufgerufen am 8.7.2020). 38 Allgemeine Informationen zur Pendlerpauschale finden sich auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums Finanzen unter dem Link: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung /pendlerfoerderung-das-pendlerpauschale/allgemeines-zum-pendlerpauschale.html (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 39 Informationen zu der Höhe der Pendlerpauschale finden sich auch unter: https://www.finanz.at/steuern/pendlerpauschale /#gro%C3%9Fe_pendlerpauschale (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 40 https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/V/Seite.991727.html (zuletzt aufgerufen am 8.7.2020). 41 https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/pendlerpauschale_und_kilometergeld /1/Seite.1930200.html (zuletzt aufgerufen am 8.7.2020). 42 https://www.finanz.at/steuern/pendlerpauschale/ (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 43 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/gutachten-infrastrukturabgabe-mueller.pdf?__blob=publication File, S. 9 (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 064/20 Seite 11 große Pendlerpauschale. Von den Beziehern der großen Pendlerpauschale legten rund 419.000 Arbeitnehmer eine Distanz zwischen 2 und 20 km zum Arbeitsort zurück. Rund 248.000 Pendler bezogen die große Pendlerpauschale für eine Distanz von 21 bis 40 km Entfernung. Die Möglichkeit , dass auch Personen in Teilzeitarbeit die Pendlerpauschale geltend machen können, führte 2013 zu einem deutlichen Anstieg auf rund 2,1 Millionen Bezieher. 4.2.2. Verknüpfung mit Einführung der Maut? Das vorgenannte Kurzgutachten weist auf mögliche Entlastungen österreichischer PKW-Halter zum Zeitpunkt der Einführung einer PKW-Maut in Österreich hin.44 So sei die (große) Pendlerpauschale zu einem Zeitpunkt erhöht worden, als die Belastung für Autofahrer in Österreich durch die neue PKW-Maut stieg. Die Anpassung der (großen) Pendlerpauschale habe dazu geführt , dass diejenigen, die diese Pauschale in Anspruch nehmen konnten, auch nach der Einführung der PKW-Maut nicht mehr als bisher zur Infrastrukturfinanzierung beitragen mussten. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die bereits seit 1988 bestehende große Pendlerpauschale schon im Jahr 1992 deutlich erhöht wurde.45 Bis 2015 wurde die große Pendlerpauschale insgesamt acht Mal erhöht, wobei lediglich die Anpassung von 2000 auf 2001 der Euro-Umstellung geschuldet sein dürfte. Ferner kommt die Pendlerpauschale nur der statistischen Minderheit in der Bevölkerung zugute, die diese Pauschale auch in Anspruch nehmen kann. Der übrige Teil der (autofahrenden) Bevölkerung wird durch die PKW-Maut (potentiell) belastet, ohne von der Entlastung durch die Pendlerpauschale zu profitieren. Im Übrigen entlastet die Pendlerpauschale auch diejenigen Autofahrer, die keine mautpflichtigen Strecken nutzen. 4.3. Privatnutzung von Firmenfahrzeugen Wenn ein Steuerpflichtiger ein betriebliches Kraftfahrzeug auch für private Zwecke nutzt, muss er diesen Nutzungsvorteil – ebenso wie in Deutschland – als geldwerten Vorteil versteuern. Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgabe hängt hierbei neben den Anschaffungskosten auch von den CO2-Emissionen ab. Wird der jeweilige CO2-Emissions -Grenzwert im Jahr der Erstzulassung nicht überschritten, beträgt die Höhe dieses Vorteils 1,5 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden Monat der Nutzung (maximal 720 Euro). Wird der jeweilige CO2-Emissions- Grenzwert im Jahr der Erstzulassung jedoch überschritten, dann ist für die gesamte Dauer der Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs ein monatlicher Zuschlag von zwei Prozent der Anschaffungskosten (maximal 960 Euro) anzusetzen. Für Gebrauchtfahrzeuge ist der CO2-Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs anzuwenden.46 44 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/gutachten-infrastrukturabgabe-mueller.pdf?__blob=publication File, S. 2 (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 45 Siehe Tabelle in Anlage 1 des Kurzgutachtens, vorige Fn. 46 https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/firmenauto-zur-privatnutzung-18178952 (zuletzt aufgerufen am 8.7.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 064/20 Seite 12 Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen wird kein geldwerter Vorteil angesetzt . Rein elektrische Pkw sind vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden. Außerdem gilt für private Elektrofahrzeuge, die beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen werden, dass kein geldwerter Vorteil47 vorliegt.48 4.4. Kilometergeld für Fahrten für den Arbeitgeber Außerdem können Dienstfahrten, die mit dem privaten Pkw, Motorrad oder Fahrrad durchgeführt werden, mit dem amtlichen Kilometergeld pauschal abgegolten werden. Dabei ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten je gefahrenem Kilometer. Für die ersten 30.000 Km (beim Fahrrad 1.500 Km) kann unter bestimmten Voraussetzungen dieser Betrag steuerfrei ausgezahlt werden. Die Kilometergeld-Sätze sind hierbei als Höchstgrenze der Steuerfreiheit zu verstehen . Ersetzt der Arbeitgeber die Kosten nur teilweise oder gar nicht, so kann jedoch die Differenz als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden. Leistet der Arbeitgeber einen höheren Kostenersatz, so ist dieser als zusätzliches Einkommen zu versteuern.49 *** 47 LStR 2002 – Wartungserlass 2016, Rz 175. 48 Aktuelle Informationen zu Steuererleichterungen für Elektroautos, Betrieb und Genehmigung von Ladestationen sowie zu Förderungen beim Kauf von Privatfahrzeugen finden sich unter dem Link: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/elektroautos_und_e_mobilitaet (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). Zur weiteren Information wird zusätzlich auf die Veröffentlichung der Austrian Mobile Power „Steuerliche Behandlung von E-PKW“ hingewiesen: https://www.austrian-mobile-power.at/export/sites/www.austrian-mobile-power.at/.galleries/Factsheets/Austrian _Mobile_Power_Factsheet_10_Steuerliche_Behandlung_von_E-Pkw.pdf (zuletzt aufgerufen am 6.7.2020). 49 https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/kilometergeld-18183242 (zuletzt aufgerufen am 8.7.2020).