© 2016 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 061/16 Überblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 061/16 Seite 2 Überblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 061/16 Abschluss der Arbeit: 21.07.2016 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 061/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Die Förderebenen 4 2.1. Europäische Ebene 4 2.2. Bundesebene 4 2.3. Länder- und kommunale Ebene 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 061/16 Seite 4 1. Einleitung Die vorliegende Arbeit veranschaulicht überblicksartig die Förderebenen des Tourismussektors (europäische Ebene sowie Bundes- und Landesebene) und zeigt dabei abschließend Förderaspekte des Inlandstourismus für Inländer auf. 2. Die Förderebenen 2.1. Europäische Ebene Auf europäischer Ebene stehen dem Tourismussektor Förderprogramme der EU zur Verfügung. Eine finanzielle Förderung des Tourismussektors kann vor allem durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgen. Besonders die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ sind relevant, aber auch über das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ ist eine Förderung touristischer Projekte möglich. Weitere Beiträge zur Tourismusförderung leisten der Europäische Sozialfonds (ESF) sowie der europäische Landwirtschaftsfonds (ELER). Letzterer soll zur Entwicklung des ländlichen Raums unter anderem durch eine Diversifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten beitragen, wobei dem Tourismus eine zentrale Bedeutung beigemessen wird1. 2.2. Bundesebene Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen und auch im Tourismus die unternehmerische Eigenverantwortung zu stärken. Zu den wirtschaftspolitischen Gestaltungsfeldern, die die Tourismuswirtschaft maßgeblich beeinflussen, zählen neben der Steuerpolitik und Arbeitsmarktpolitik vor allem die Maßnahmen der allgemeinen Mittelstandspolitik der Bundesregierung. Das BMWi erläutert auf seiner Webseite: „Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für die Tourismuspolitik auf Bundesebene federführend zuständig. Tourismuspolitik2 überschneidet sich jedoch in vielen Einzelfragen mit den Zuständigkeitsbereichen anderer Ressorts, z. B. Finanzen, Bildung und Forschung, Arbeit und Soziales, Kinder- und Jugend, Verkehr, Umwelt , Kultur und Auswärtige Angelegenheiten. Dagegen liegt die konkrete Planung, Entwicklung und unmittelbare Förderung des Tourismus in der Verantwortung der Bundesländer. Die Tourismuspolitik des Bundes wird mit den Tourismusaktivitäten der Länder im Bund-Länder-Ausschuss Tourismus unter Vorsitz des BMWi abgestimmt. Die halbjährlich stattfindenden Sitzungen dienen in erster Linie der Koordinierung einzelner Themenfelder, aber auch der Anregung und Durchführung konkreter Projekte.“ (…) 1 http://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/Publikationen/Tourismuspolitisches _Konzept.pdf (Stand: 21.07.2016) 2 http://www.bmwi.de/DE/Themen/Tourismus/Tourismuspolitik/akteure.html (Stand: 21.07.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 061/16 Seite 5 „Für das Inlandsmarketing sind die Tourismusmarketingorganisationen der 16 Bundesländer zuständig . Darüber hinaus gibt es zahlreiche kommunale und regionale Tourismusorganisationen, die sich für die Tourismusentwicklung engagieren. Dachverband der kommunalen, regionalen und landesweiten Tourismusorganisationen in Deutschland ist der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV). Dieser engagiert sich koordinierend und beratend für eine erfolgreiche touristische Entwicklung in Deutschland.“ Das BMWI hat eine Studie zum Reiseverhalten der Deutschen im Inland in Auftrag gegeben. Die im Jahre 2013 erschienene Veröffentlichung ist dem beiliegenden Link zu entnehmen (http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=552608.html/Stand: 21.07.2016). 2.3. Länder- und kommunale Ebene Die konkrete Planung, Entwicklung und unmittelbare Förderung des Tourismus findet, wie schon im vorherigen Punkt erörtert, grundsätzlich auf Länder- und Kommunalebene statt. Zu diesem Zweck arbeiten mehrere staatliche und kommunale Einrichtungen sowie Verbände eng zusammen . Exemplarisch verweist das tourismuspolitische Konzept der Bayerischen Staatsregierung auf folgende Förderaspekte3: - Förderung des Tourismusgewerbe - Förderung der kommunalen touristischen Infrastruktur - Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Tourismus - Unterstützung einer umweltverträglichen Tourismusentwicklung - Unterstützung des Tourismus für Jugendliche, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung - Zukunftsmarkt Gesundheitstourismus - Tourismus in Stadt und Land - Tourismusorientierung in anderen Politikbereichen Eine besondere Rolle innerhalb der Tourismusförderung nimmt die Tourismusförderung für Inländer aus sozialen Gründen ein (Unterstützung des Tourismus für Jugendliche, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung). In 8 der 16 Bundesländer können Familien noch Individualzuschüsse zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten beantragen. Der folgende Link zeigt dabei die Fördervoraussetzungen der einzelnen Länder auf (https://www.urlaub-mit-derfamilie .de/zuschuesse/Stand: 21.07.2016). Zu dem geförderten Personenkreis zählen Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen bzw. Familien in sonstigen belastenden Lebenssituationen. Damit erhalten einkommensschwache Familien die Möglichkeit, Erholungsurlaub zu machen, den sie sich sonst vielleicht nicht leisten könnten. Angebote der Familienferienstätten sind unter anderem: Gesundheitswochen für Eltern und Kinder , Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz, Erlebniswochenenden für Großeltern und Enkelkinder oder getrennt lebende Mütter oder Väter und ihre Kinder. 3 http://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/Publikationen/Tourismuspolitisches _Konzept.pdf (Stand: 21.07.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 061/16 Seite 6 In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten besondere Förderbedingungen für spezielle Bildungsangebote (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=19248.html /Stand: 21.07.2016). Als weitere Ansprechpartner stehen dem Personenkreis die Familienberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, Der Paritätische, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz) zur Verfügung. ENDE DER BEARBEITUNG