© 2018 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 059/18 Fragen zum Einsatz von Kolonnen- und Kompaktparken auf Autohöfen deutscher Bundesautobahnen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. 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Einleitung Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit eventuellen Nachfolgeprojekten der beiden Pilotprojekte "Kolonnenparken" und "Kompaktparken" in Rheinland-Pfalz und Bayern (jeweils in 2016 und jeweils an der A3), der Verplanung und dem Abruf der in letzten Legislaturperiode den Ländern vom Bund für den Bau neuer Rastanlagen in Aussicht gestellten Mittel (500 Millionen Euro) für neue Projekte (darunter auch Kolonnen- bzw. Kompaktparken) sowie dem möglichen Zusammenhang parkender Lkw auf Standstreifen aufgrund der angespannten Parkplatzsituation auf Rastplätzen und Unfällen auf Bundesautobahnen (BAB). Im Rahmen der Recherche wurden das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) um eine Stellungnahme gebeten sowie eigene Quellen erschlossen. Die derzeit bekannten sogenannten besonderen Parkverfahren „Kolonnenparken“ und „Kompaktparken “ unterscheiden sich dabei laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wie folgt:1 „Beim Kolonnenparken wird den Fahrern auf Basis ihrer eingegebenen gewünschten Abfahrtzeit an einem Terminal und der Länge des Fahrzeuges nach Möglichkeit ein freier Parkstand durch das Steuerungsverfahren zugewiesen. Beim Kompaktparken sollen ankommende Fahrzeugführer in der Parkstandsreihe parken, über der mittels dynamischer Anzeige die für sie passende Abfahrtzeit angezeigt wird.“ 2. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Das BMVI bemerkt in seiner Stellungnahme, dass auf den Rastanlagen Inntal-West (A 93) und Hunsrück-West (A 61) Kolonnenparken eingesetzt werden soll, um die LKW-Parkkapazitäten zu erhöhen. Die Rastanlage Inntal-West wird in Kürze in Betrieb gehen, die Umsetzung auf der Anlage Hunsrück-West ist in Vorbereitung. Weiterhin wurden in den Haushaltsjahren 2013-2017 insgesamt rund 540 Mio. € für Rastanlagen ausgegeben, wobei nur die beiden Pilotprojekte Rheinland-Pfalz und Bayern davon profitierten. Eine eindeutige Zuordnung von Unfällen, die auf parkende LKWs auf Standstreifen zurückzuführen ist, kann nicht vorgenommen werden, da die amtliche Unfallstatistik keine derartigen Merkmale enthält. 3. Weitere Quellenlage Die dem BMVI unterstehende Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat sich in mehreren Veröffentlichungen der Verbesserung der Parkverfahren zur Lkw-Parkkapazitätserhöhung an Bundesautobahnen (BAB) angenommen. 1 BASt, 2017, Wirtschaftlichkeitsbewertung besonderer Parkverfahren zur Lkw-Parkkapazitätserhöhung an BAB, in: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Verkehrstechnik, Heft V 294 S. 3 http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2018/1890/pdf/V294_barrierefreies_Internet_PDF.pdf (letzter Abruf: 14.05.2018) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/18 Seite 4 So bemerkt die BASt in einer Kurzanalyse zum Thema „Wirtschaftlichkeitsbewertung besonderer Parkverfahren zur Lkw-Parkkapazitätserhöhung an BAB“:2 „Gegenwärtig hängt die Entscheidung für ein konventionelles oder besonderes Parkverfahren immer vom Einzelfall ab. Die Ergebnisse der Untersuchung ermöglichen es jedoch erstmals, besondere und konventionelle Parkverfahren nach einem formalisierten Verfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu vergleichen. Da bislang nur wenige Erfahrungen bei den besonderen Parkverfahren vorliegen, wird sich die Eignung des Bewertungstools erst durch einen breiteren Einsatz in der Praxis zeigen.“ Die einzelnen Aspekte der „Wirtschaftlichkeitsbewertung besonderer Parkverfahren zur Lkw- Parkkapazitätserhöhung an BAB“ sind dem in der Reihe Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen erschienenen Bericht Verkehrstechnik, Heft V 294 zu entnehmen. http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2018/1890/pdf/V294_barrierefreies_Internet_PDF.pdf (letzter Abruf: 14.05.2018) Weitere BASt-Veröffentlichungen: BAST, Telematisches Lkw-Kompaktparken, Modernes Parkraummanagement auf BAB https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v5-kompaktparken.html (letzter Abruf: 14.05.2018) BAST, Verkehrs- und Unfalldaten, Kurzzusammenstellung der Entwicklung in Deutschland https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Publikationen/Medien/VU-Daten/VU.html?nn=1820278 (letzter Abruf: 14.05.2018) *** 2 BASt, Wirtschaftlichkeitsbewertung besonderer Parkverfahren zur Lkw-Parkkapazitätserhöhung an BAB, in: Forschung kompakt 01/18 https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Publikationen/Foko/Downloads/Downloads/2018-01.pdf;jsessionid =ED58942DA6EA57960E1935F009408C02.live21302?__blob=publicationFile&v=2 (letzter Abruf: 14.05.2018)