© 2016 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 059/16 Exporte von lebenden Nutztieren aus der EU in Nicht-EU-Länder Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 2 Exporte von lebenden Nutztieren aus der EU in Nicht-EU-Länder Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 059/16 Abschluss der Arbeit: 20. Juli 2016 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Tabellarische Darstellungen der Exporte aus der EU in Nicht-EU-Länder für die Jahre 2011 – 2015 5 3. Tierschutzaspekte bei Tiertransporten 6 4. Tierschutzrelevante Probleme bei Langstreckentransporten 8 5. Tierschutzprobleme bei Tiertransporten an der EU-Grenze zur Türkei 9 6. Exportverbot von lebendem Schlachtvieh 10 7. Anlagen 11 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 4 1. Einleitung Der Transport lebender Wirbeltiere in der Europäischen Union ist in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/971 geregelt. Die Verordnung gilt für Transporte, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen.2 Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 besagt, dass die jeweils zuständige Behörde in den Mitgliedstaaten durch „nicht diskriminierende Kontrollen von Tieren, Transportmitteln und Begleitpapieren “ überprüft, ob die Vorschriften dieser Verordnung eingehalten wurden. „Diese Kontrollen sind an einer angemessenen Zahl der jedes Jahr in den einzelnen Mitgliedstaaten transportierten Tiere durchzuführen; sie können zum selben Zeitpunkt stattfinden wie Kontrollen , die zu anderen Zwecken durchgeführt werden. Die Zahl der Kontrollen wird erhöht, wenn festgestellt wird, dass die Vorschriften dieser Verordnung nicht eingehalten wurden.“3 Wird gegen die Vorschriften dieser Verordnung verstoßen, sieht Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 Sanktionen vor. „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission ihre Sanktionsregelungen und ihre Vorschriften zur Anwendung von Artikel 26 bis zum 5. Juli 2006 sowie unverzüglich jede spätere Änderung dieser Vorschriften mit.“4 Die Durchführung der Verordnung liegt in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV)5 maßgeblich . Die Tierschutztransportverordnung enthält besondere Vorschriften zum innerstaatlichen sowie zum grenzüberschreitenden Transport von Nutztieren und befugt die Behörden, Tiertransporte jederzeit anzuhalten und zu kontrollieren (§ 20 Abs. 1 TierSchTrV). In dem vorliegenden Sachstand geht es um Exporte von lebenden Nutztieren aus der Europäischen Union (EU) in Nicht-EU-Länder. Hierbei wird zunächst tabellarisch dargestellt, wie viele Tiere insgesamt in den Jahren 2011 bis 2015 exportiert wurden. Darüber hinaus finden sich in 1 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004. Amtsblatt der Europäischen Union vom 5.1.2005. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32005R0001&from=DE (zuletzt aufgerufen am 19.7.2016) 2 https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/EU-TierschutztransportVO.html (zuletzt aufgerufen am 19.7.2016) 3 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004, S. L 3/13. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32005R0001&from=DE (zuletzt aufgerufen am 19.7.2016) 4 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004, S. L 3/12. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32005R0001&from=DE (zuletzt aufgerufen am 19.7.2016) 5 Tierschutztransportverordnung vom 11. Februar 2009 (BGBl. I S. 375), die zuletzt durch Artikel 9 Absatz 14 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschtrv_2009/gesamt.pdf (zuletzt aufgerufen am 12.7.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 5 den Anlagen jahresspezifische Einzeldarstellungen zu den Exporten von Rindern und Schweinen . Die Tabellen sind hierbei so aufgebaut, dass jeweils die zehn Zielländer, in die die meisten Tiere exportiert wurden, absteigend nach der Anzahl der exportierten Tiere aufgeführt sind. Daran anschließend werden Aspekte des Tierschutzes bei Tiertransporten aufgezeigt. Abschnitt 4 beschäftigt sich mit tierschutzrelevanten Problemen bei Langstreckentransporten von lebenden Nutztieren und Abschnitt 5 geht speziell auf tierschutzrelevante Probleme an der EU-Grenze zur Türkei ein. Abschließend sollte die Frage geklärt werden, ob es auf EU- und/oder Bundesebene die Möglichkeit gibt, den Export von lebendem Schlachtvieh zu untersagen. 2. Tabellarische Darstellungen der Exporte aus der EU in Nicht-EU-Länder für die Jahre 2011 – 2015 Das Zahlenmaterial zu den Exporten von lebenden Nutztieren aus der EU in Nicht-EU-Länder wurde vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Eurostat Datenbank Easy Comext zur Verfügung gestellt.6 Die Aufbereitung erfolgte durch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Hierzu wurden Tabellen erstellt, die auftragsgemäß für die Jahre 2010 bis 2015 die Anzahl der aus der EU in Nicht-EU-Länder exportierten Rinder und Schweine in die zehn Zielländer darstellen , in die jeweils die meisten Tiere dieser Gattung exportiert wurden. Seit dem Jahr 2012 gelten die aktuellen Codes, nach denen die Daten aus der Eurostat Datenbank Easy Comext extrahiert wurden. Im Jahr 2011 galten für Pferde und Rinder noch die Vorgängercodes . In der Regel wurden unter der neuen Warennummer einige frühere Warennummern zusammengefasst , aber auch der umgekehrte Weg einer Ausdifferenzierung ist denkbar (z.B. bei innovativen Produkten).7 Eine Einarbeitung der Daten für Rinder und Pferde im Jahr 2011 in die als Anlagen 1 und 2 beigefügten Tabellen erschien daher nicht zielführend. Die entsprechenden Daten sind der Vollständigkeit halber jedoch in einer separaten Tabelle aufgeführt. Folgende Tabellen sind als Anlagen beigefügt: Gesamtexport von lebenden Tieren aus der EU in Nicht-EU-Länder für die Jahre 2011 – 2015 (Anlage 1); zur weiteren Information: Gesamtexport von lebenden Tieren aus der EU in Mitgliedstaaten der EU für die Jahre 2011 – 2015 (Anlage 2); Export von lebenden Pferden und Rindern aus der EU im Jahr 2011 in Nicht-EU-Länder und in EU-Länder (Anlage 3); Export von Schweinen aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2011(Anlage 4); Export von Rindern aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2012 (Anlage 5); Export von Schweinen aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2012 (Anlage 6); Export von Rindern aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2013 (Anlage 7); Export von Schweinen aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2013 (Anlage 8); 6 Das Datenmaterial vom Statistischen Bundesamt und von Eurostat darf regelmäßig mit Angabe der Quellen weiterverwendet werden. 7 Weitere Informationen hierzu unter: http://ec.europa.eu/eurostat/ramon/documents/cn_2016/CN_2016_UPDATE_SINCE_1988.zip (zuletzt aufgerufen am 11.7.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 6 Export von Rindern aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2014 (Anlage 9); Export von Schweinen aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2014 (Anlage 10); Export von Rindern aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2015 (Anlage 11); Export von Schweinen aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2015 (Anlage 12). 3. Tierschutzaspekte bei Tiertransporten Nach Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für den Tierschutz beim Transport die Planung durch den Organisator bzw. Unternehmer entscheidend. Die Versorgung der Tiere mit Futter, Wasser und Einstreu sowie die Beförderungsdauer und Ruhezeiten müssten hierbei berücksichtigt werden. Auch die Verfügbarkeit der vorgesehenen Ruheund Umladeorte sowie die Öffnungs- und Wartezeiten an Außengrenzen der EU seien Bestandteile der Planung. Die Bemessung des Raumangebots und die Einhaltung des zulässigen Temperaturbereiches in den Transportmitteln hätten die klimatischen Bedingungen entlang der Route zu berücksichtigen. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erstrecke sich die Planung auch auf etwaige Beförderungsabschnitte in Drittländern. Zukünftig solle eine von Dänemark , den Niederlanden, Schweden und Deutschland vorgeschlagene Informationsplattform für Tierschutz einen effektiveren Austausch zwischen den Interessenträgern ermöglichen.8 Ein entsprechender Link findet sich unter: http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierwohl/_texte/EU-Tierschutzplattform.html (zuletzt aufgerufen am 13.7.2016). Der aktuelle Jahresbericht der Bundesrepublik Deutschland zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan nach Verordnung (EG) Nr. 882/20049 (Stand: 30.10.2015) führt auf den Seiten 73 bis 76 (siehe Anlage 13) aus, wie die im Kontrollplan aufgeführten strategischen Ziele im Berichtsjahr 2014 im Bereich Tiertransporte verfolgt wurden. Hierbei werden zunächst die durchgeführten Kontrollen kurz skizziert (siehe Anlage 13, S. 74). Bei den in Deutschland durchgeführten Kontrollen von Tiertransporten wurden insgesamt 4.764 Verstöße festgestellt. Hierzu heißt es in Anlage 13, S. 74f: „23 % der Verstöße fielen bei Kontrollen während des Transports und 9 % der Verstöße im Rahmen der Dokumentenkontrollen nach Ende des Transports ohne Inaugenscheinnahme von Tieren und Transportmitteln auf. Bei den Rindertransporten betrafen die meisten Verstöße die Transportfähigkeit der Tiere. Bei den Schweinetransporten standen Verstöße gegen die Vorgaben zur Transportfähigkeit sowie Verstöße gegen die Vorgaben zu Transportpraxis, Raumangebot und Höhe gleichermaßen im Vordergrund. Bei dem Transport von Schafen, Ziegen und Equiden10 wurden vergleichsweise wenige Verstöße beobachtet.“ 8 Email des BMEL vom 12.7.2016. 9 http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/06_mnkp_dokumente/mnkp_Jahresbericht _2014.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt aufgerufen am 18.7.2016) 10 Equiden (Pl.) – pferdeartige Tiere (Pferd, Esel, Zebra u.a.) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 7 Zur Behebung der wichtigsten festgestellten Mängel wurden insgesamt 4.156 Maßnahmen ergriffen . Bei 85 % der Maßnahmen handelte es sich um Sanktionen und bei 15 % um Durchsetzungsmaßnahmen und Informationsaustausch. Bei der Mehrheit der Sanktionen handelte es sich um Empfehlungen und Belehrungen. Darüber hinaus gab es Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ordnungsverfügungen oder Anordnungen sowie Strafverfahren kamen seltener zur Anwendung (Anlage 13, S. 75). Zur weiteren Information ist als Anlage 14 die Antwort zu der Schriftlichen Frage der Abgeordneten Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bezüglich der zu ergreifenden Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der im Jahr 2013 in der Bundesrepublik Deutschland festgestellten hohen Anzahl von Verstößen beim Transport von Tieren beigefügt. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. veröffentlichte im Juni 2012 ein Hintergrundinformationspapier zu Tiertransporten, das als Anlage 15 beigefügt ist. Nach Aussage des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ist diese Veröffentlichung immer noch aktuell. Ergänzend wies der Deutsche Tierschutzbund e.V. darauf hin, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen 2012 einen Erlass veröffentlichten, der die Höhe von Rindertransportern so regelt, dass in diesen Bundesländern ein doppelstöckiger Transport von adulten Rindern kaum noch möglich ist. Da vor allem bei mehrstöckigen Transporten erhebliche Tierschutzprobleme auftreten könnten, wie z.B. hohes Risiko der Überhitzung wegen mangelnder Luftzirkulation, Einschränkung der Einnahme natürlicher Körperhaltungen, erhöhte Verletzungsgefahr, sei dies sehr positiv.11 Die Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes e.V. zu Tiertransportverbesserungen finden sich in der Anlage 15 auf Seite 4 und sind auch in Abschnitt 4 aufgeführt. Im Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes 2015 (Tierschutzbericht 2015)12 wird zu Tiertransporten u.a. ausgeführt, dass Deutschland zusammen mit den Niederlanden und Dänemark eine gemeinsame Stellungnahme zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport an die Europäische Kommission herangetragen hat, die sich u.a. dafür einsetzt, den Schlachttiertransport auf EU-Ebene grundsätzlich auf acht Stunden zu begrenzen. Darüber hinaus beinhaltet die Stellungnahme auch die Forderung, die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zu folgenden Punkten zu ändern: Raumangebot, Deckenhöhe Füttern und Tränken, Ventilation bei Geflügeltransporten und Transportdauer, Anforderungen an Satelliten-Navigationssysteme sowie Einheitliche Anforderungen an die Sachkunde. Des Weiteren hat sich durch die in den letzten Jahren aufgrund von entsprechenden Züchtungen stetig zunehmende Größe der Tiere eine intensive Diskussion um die erforderlichen Laderaumhöhen von Straßentransportfahrzeugen entwickelt, zu denen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nur 11 Email des Deutschen Tierschutzbundes vom 13.7.2016. 12 BT-Drs. 18/6750 vom19.11.2015, S. 27. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/067/1806750.pdf (zuletzt aufgerufen am 19.7.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 8 allgemeine Vorgaben enthält. Zu einem abschließenden Ergebnis ist man im Berichtszeitraum jedoch nicht gelangt.13 4. Tierschutzrelevante Probleme bei Langstreckentransporten Die Europäische Kommission geht derzeit von jährlich rund 170 Millionen Nutztiertransporten aus. Die Anzahl der Langstreckentransporte (länger als acht Stunden) hiervon liegt etwa bei 10%.14 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt zu tierschutzrelevanten Problemen bei Langstreckentransporten aus:15 „Lange Beförderungen können für die Tiere mit Belastungen verbunden sein. Tierschutzrelevante Faktoren sind hierbei insbesondere die klimatischen Bedingungen entlang der Route, die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser und die Beförderungs- und Ruhezeiten. Die tierschutzrechtlichen Regelungen enthalten daher besondere Anforderungen an solche Transporte. Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.“ In dem bereits in Abschnitt 3 aufgeführten und als Anlage 15 beigefügten Hintergrundinformationspapier fordert der Deutsche Tierschutzbund zu Tiertransporten:16 eine Begrenzung der Transportzeiten für internationale Tiertransporte auf acht Stunden und für nationale Tiertransporte auf vier Stunden; die Festlegung einer maximalen Ladedichte für jedes Fahrzeug, so dass jedes Tier ausreichend Platz zum Liegen und Aufstehen hat; die Korrektur der zulässigen Temperaturen von 0 bis 35 °C innerhalb eines Fahrzeuges beim Transport, d.h. Schweine sollten möglichst nicht bei Temperaturen von über 16 °C, andere Tiere nicht bei Temperaturen von über 25 °C transportiert werden; die Kontrolle der Transportfähigkeit der Tiere, des Ladevorgangs und der Ladedichte am Ursprungsort und auf den Versorgungsstationen durch einen amtlichen Tierarzt bei Transporten , die länger als acht Stunden dauern; das Verbot von elektrischen Treibhilfen; rutschfeste und seitlich solide begrenzte Laderampen; das Verbot von Multideck-Fahrzeugen für Rindertransporte; 13 BT-Drs. 18/6750 vom19.11.2015, S. 28. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/067/1806750.pdf (zuletzt aufgerufen am 19.7.2016) 14 http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierschutz/transport/ (zuletzt aufgerufen am 19.7.2016) 15 Email des BMEL vom 12.7.2016. 16 Siehe Anlage 15, S. 4. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 9 die Gewährleistung der Kontrolle und des Zugangs zu jedem Tier auf dem Transporter; ausreichende Versorgung aller Tiere während des Transportes mit Wasser; die Ladeflächen müssen eingestreut sein; Konkretisierung der Anforderungen an die Kontrollen, wie sie die EU-Transportverordnung vorgibt, insbesondere bezüglich ihrer Häufigkeit; Tiere müssen grundsätzlich am nächstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden. Regionale Schlachthofstrukturen und mobile Schlachteinheiten müssen gefördert werden. 5. Tierschutzprobleme bei Tiertransporten an der EU-Grenze zur Türkei Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt zu Tierschutzproblemen bei Tiertransporten an der EU-Grenze zur Türkei aus, dass die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten darüber informiert habe, dass sie in diesem Sommer vermehrt Meldungen über Tierschutzprobleme bei Transporten über die bulgarisch-türkische Grenze erreichen würden. Als verkomplizierender Umstand werde der Nachweis einer Tierseuche in Bulgarien genannt. Nach Kenntnis des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft scheint hiervon eine Kontrollstelle in Bulgarien betroffen (gewesen) zu sein, die häufiger Bestandteil der Planung von Beförderungen aus der EU in die Türkei ist.17 Die Organisationen Animal Welfare Foundation (AWF), Deutschland, Eyes on Animals, Niederlande , und Tierschutzbund Zürich (TSB), Schweiz, haben zwischen Oktober 2010 und Juli 2015 Untersuchungen von Tiertransporten in die Türkei durchgeführt und die Ergebnisse in einem umfangreichen Bericht zusammengefasst, der als Anlage 16 beigefügt ist. TSB|AWF und Eyes on Animals schildern in ihrem Artikel „Türkei/Grenze Kapikule/Tiertransporte “18 die aktuell Ende Juni 2016 an der türkischen Grenze Kapikule beobachteten Missstände. Die Ladedichte sei oft zu hoch gewesen, obwohl bekannt sei, dass die Wartezeiten der LKWs an dieser Grenze oft sehr lang seien und mit hohen Temperaturen gerechnet werden müsse. Darüber hinaus sei u.a. das Wasser der automatischen Tränken oft nicht trinkbar gewesen, weil es mit Kot verschmutzt gewesen sei. Die Tiere litten unter Hitzestress, Durst und Hunger. Es habe außerdem tote Bullen und Kälber auf den Transportern gegeben. Zur weiteren Information wird auch auf folgende Artikel verwiesen: Das Leiden der Tiere im Niemandsland. (Artikel vom 20.2.2016) http://www.nzz.ch/panorama/das-leiden-der-tiere-im-niemandsland-1.18698165 (zuletzt aufgerufen am 18.7.2016) Europa exportiert Vieh – und die Tiere leiden. (Artikel vom 20.2.2016) http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fleischindustrie-tierschuetzer-prangern-viehtransporte -in-die-tuerkei-an-1.2872038 (zuletzt aufgerufen am 19.7.2016) 17 Email des BMEL vom 12.7.2016. 18 http://animal-welfare-foundation.org/de/einsatzberichte/detailansicht/article/tuerkei-grenze-kapikule-tiertransporte -2.html (zuletzt aufgerufen am 13.7.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 10 6. Exportverbot von lebendem Schlachtvieh Nach Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sehen weder das bestehende EU- noch das Bundesrecht die Möglichkeit einer Untersagung von Exporten von lebendem Schlachtvieh vor.19 ENDE DER BEARBEITUNG 19 Email des BMEL vom 12.7.2016. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 11 7. Anlagen Anlage 1 Gesamtexport von lebenden Tieren aus der EU in Nicht-EU-Länder für die Jahre 2011 – 2015. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Eurostat Datenbank Easy Comext, Luxemburg 2016 (Stand: 5.7.2016). Anlage 2 Gesamtexport von lebenden Tieren aus der EU in Mitgliedstaaten der EU für die Jahre 2011 – 2015. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Eurostat Datenbank Easy Comext, Luxemburg 2016 (Stand: 5.7.2016). Anlage 3 Export von lebenden Pferden und Rindern aus der EU im Jahr 2011 in Nicht-EU-Länder und in EU-Länder. Statistisches Bundesamt. Source: European Community, Eurostat (Stand: 5.7.2016). Anlage 4 Export von Schweinen aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2011. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Eurostat Datenbank Easy Comext, Luxemburg 2016 (Stand: 5.7.2016). Anlage 5 Export von Rindern aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2012. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Eurostat Datenbank EasyComext, Luxemburg 2016 (Stand: 5.7.2016). Anlage 6 Export von Schweinen aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2012. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Eurostat Datenbank EasyComext, Luxemburg 2016 (Stand: 5.7.2016). Anlage 7 Export von Rindern aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2013. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Eurostat Datenbank EasyComext, Luxemburg 2016 (Stand: 5.7.2016). Anlage 8 Export von Schweinen aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2013. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Eurostat Datenbank EasyComext, Luxemburg 2016 (Stand: 5.7.2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 12 Anlage 9 Export von Rindern aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2014. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Eurostat Datenbank EasyComext, Luxemburg 2016 (Stand: 5.7.2016). Anlage 10 Export von Schweinen aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2014. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Eurostat Datenbank EasyComext, Luxemburg 2016 (Stand: 5.7.2016). Anlage 11 Export von Rindern aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2015. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Eurostat Datenbank EasyComext, Luxemburg 2016 (Stand: 5.7.2016). Anlage 12 Export von Schweinen aus der EU in Nicht-EU-Länder im Jahr 2015. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Eurostat Datenbank EasyComext, Luxemburg 2016 (Stand: 5.7.2016). Anlage 13 Jahresbericht 2014 der Bundesrepublik Deutschland zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Gültig für die Periode: 1.1.2014 bis 31.12.2014. S. 73 – 76 (Kontrollen Tiertransporte ). http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel /06_mnkp_dokumente/mnkp_Jahresbericht_2014.pdf?__blob=publication- File&v=2 (zuletzt aufgerufen am 18.7.2016) Anlage 14 BT-Drs. 18/2256 vom 1.8.2014. S. 35 – 41. Antwort zu einer Schriftlichen Frage der Abgeordneten Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN). http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/022/1802256.pdf (zuletzt aufgerufen am 18.7.2016) Anlage 15 Hintergrundinformationen: Tiertransporte. Deutscher Tierschutzbund e.V. Stand: Juni 2012. http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Hintergrundinformationen /Landwirtschaft/Tiertransporte.pdf (zuletzt aufgerufen am 18.7.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 059/16 Seite 13 Anlage 16 The Doomed Journey. The failure of the Industry, Member States and EU to protect animals en route to Turkey. A long term investigation 2010 -2015 carried out by Animal Welfare Foundation, Germany, Eyes on Animals, The Netherlands, and Tierschutzbund Zürich, Switzerland .