© 2017 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 058/17 - WD 4 - 3000 - 059/17 Liquefied Petroleum Gas (LPG), sog. Autogas Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 058/17 - WD 4 - 3000 - 059/17 Seite 2 Liquefied Petroleum Gas (LPG), sog. Autogas Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 058/17 - WD 4 - 3000 - 059/17 Abschluss der Arbeit: 18. Juli 2017 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 058/17 - WD 4 - 3000 - 059/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Wie ist der Kraftstoffmarkt gesetzlich geregelt? 4 3. Gibt es spezielle Vorschriften für Flüssiggas (LPG)? 5 4. Wie hoch sind die derzeitigen Preise für Flüssiggas (LPG)? 5 5. Wie wird Liquefied Petroleum Gas (LPG) besteuert? 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 058/17 - WD 4 - 3000 - 059/17 Seite 4 1. Einleitung Flüssiggas (Liquefied Petroleum Gas - LPG), auch Autogas genannt, ist ein Gemisch aus Propan, Butan, Propen und Buten. In Nordeuropa besteht LPG überwiegend aus Propan, in Südeuropa überwiegend aus Butan.1 LPG ist ein „ein alternativer Kraftstoff, der als Kuppelprodukt bei der Erdgasverarbeitung und Ölraffination anfällt“2 und sollte nicht mit Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas - LNG) verwechselt werden, das im Wesentlichen aus „verflüssigtem Erdgas“ besteht. LNG besteht „überwiegend aus Methan sowie einigen Alkanen (z. B. Ethan, Propan, Butan)“ und wird „in zwei Varianten im Markt angeboten, als H-(High) Gas und als L-(Low) Gas.“3 Nach Angaben des Deutschen Verbands Flüssiggas e.V. (DVFG) sind in Deutschland derzeit 450.000 Fahrzeuge mit Autogas zugelassen4 und es sind ca. 16,5 Mio. Flüssiggas-Flaschen im Umlauf.5 2. Wie ist der Kraftstoffmarkt gesetzlich geregelt? Der Kraftstoffmarkt in Deutschland wird im Wesentlichen durch das Energiesteuergesetz6 geregelt . Der DVFG ergänzt: „Unabhängig vom Anwendungsgebiet sind die Anforderungen an die Zusammensetzung des Energieträgers Flüssiggas in der nationalen Norm DIN 51622 geregelt. Hier werden insbesondere Grenzwerte für andere in Flüssiggas-Gemischen auftretende Stoffe festgelegt. Die Anforderungen und Prüfverfahren für Flüssiggas als Kraftstoff sind zusätzlich in der Europäischen Norm DIN EN 589 geregelt. Diese legt fest, wie Flüssiggas als Kraftstoff in den Markt gebracht und an Endverbraucher abgegeben wird. Der Auf- und Einbau von Flüssiggas-Systemen in Kraftfahrzeugen ist auf internationaler Ebene geregelt: Die Norm ECE R 67 benennt einheitliche Anforderungen an Einzelbauteile für LPG- Antriebssysteme. 1 Bartl, Sven (o. A.). Erdgas-/Autogas-Fahrzeuge. Fachgebiet Energiesysteme, Prof. Dr. Georg Erdmann. https://www.ensys.tu-berlin.de/fileadmin/fg8/documents/gasfahrzeuge.pdfc 84eda5facd7134a38b95232a6c2270c.pdf 2 Erwägungsgrund 7. Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 1-20. 3 Berscheid. In: Martinek/Semler/Flohr, Handbuch des Vertriebsrechts. 4. Auflage 2016. Rn. 4. 4 Zum Vergleich: insgesamt sind in Deutschland an die 55,6 Mio. Kraftfahrzeuge zugelassen. https://de.statista .com/statistik/daten/studie/1837/umfrage/kfz-bestand-in-deutschland/ 5 http://www.dvfg.de/fileadmin/user_upload/downloads/jahresberichte/DVFG_Jahresbericht2016_online.pdf 6 BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 100; zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420). https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/BJNR153410006.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 058/17 - WD 4 - 3000 - 059/17 Seite 5 Die Norm ECE R 115 benennt einheitliche Anforderungen an Komplettsysteme für den LPG-Antrieb. Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO) besagt, dass Autogas-Anlagen nach einer dieser beiden Normen zugelassen sein müssen.“7 3. Gibt es spezielle Vorschriften für Flüssiggas (LPG)? Es gibt im Wesentlichen nur die bereits zuvor erwähnten Vorschriften. 4. Wie hoch sind die derzeitigen Preise für Flüssiggas (LPG)? Nach Angaben des DVFG lagen im Juni 2017 in Deutschland die Preise für Autogas durchschnittlich bei 56,5 Cent/Liter (einschließlich Energie- und Mehrwertsteuer). Die Preisentwicklung seit 2012 kann der beigefügten Tabelle entnommen werden, die vom DVFG zur Verfügung gestellt wurde. Der DVFG wies zudem darauf hin, dass es vom DVFG für in Flaschen abgegebenes Flüssiggas keine Preiserhebungen gebe. 5. Wie wird Liquefied Petroleum Gas (LPG) besteuert? Rechtsgrundlage für die Besteuerung von Flüssiggas ist § 2 Abs. 2 Nr. 2 Energiesteuergesetz (EnergieStG). Flüssiggase unterliegen bei der Verwendung als Kraftstoff der Energiesteuer. Danach wird für 1000 kg Flüssiggas unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 180,32 EUR erhoben. Dieser ermäßigte Steuersatz gilt bis zum 31. Dezember 2018. Danach wird die Steuerermäßigung in mehreren zeitlichen Stufen schrittweise abgebaut . Der Steuersatz gestaltet sich wie folgt: a) bis zum 31. Dezember 2018 180,32 EUR, b) vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 226,06 EUR, c) vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 271,79 EUR, d) vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 317,53 EUR, e) vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 363,94 EUR. Die Steuerermäßigung gilt insgesamt bis zum 31. Dezember 2022. Ab dem 1.1.2023 wird der Regelsteuersatz in Höhe von 409,00 EUR für 1000 kg Flüssiggas berechnet. *** 7 Antwort des DVFG vom 12. Juli 2017.