© 2019 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 056/19 Lieferbeziehungen im Milchsektor: aktuelle Diskussionspunkte Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 056/19 Seite 2 Lieferbeziehungen im Milchsektor: aktuelle Diskussionspunkte Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 056/19 Abschluss der Arbeit: 06. Juni 2019 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 056/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 4 2. Europarechtlicher Rahmen 4 3. Veröffentlichungen zum Thema 4 3.1. Milchbericht der Bundesregierung 2017 und anschließende Äußerungen des BMEL und der Agrarminister der Bundesländer 4 3.2. Sachstandsbericht des Bundeskartellamts 6 3.3. Ife-Gutachten im Auftrag des BMEL 7 3.4. Weitere wissenschaftliche Publikationen 8 3.4.1. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 8 3.4.2. Andere Studien 9 3.5. Beiträge zur „Sektor-Strategie Milch 2030“ 9 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 056/19 Seite 4 1. Einführung Diese Dokumentation stellt in Absprache mit dem auftraggebenden Büro Informationen zu den rechtlichen Lieferbeziehungen auf dem Milchmarkt und der aktuellen Diskussion dazu zusammen . Aufgrund der zeitlichen Vorgaben kann keine ausführliche Darstellung erfolgen. 2. Europarechtlicher Rahmen Den europarechtlichen Rahmen für „Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse “ bietet Art. 148 der Verordnung Nr. 1308/2013 (GMO)1. Der Fachbereich Europa hat diesbezüglich folgende Dokumente zur Verfügung gestellt: - BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Entwicklung der Lage auf dem Milchmarkt und die Funktionsweise der Vorschriften des „Milchpakets“ {SWD(2014) 187 final}, Brüssel, den 13.6.2014; COM(2014) 354 final, S.3-7, https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/milk/milk-package /com-2014-354_de_0.pdf - BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Entwicklung der Lage auf dem Milchmarkt und die Funktionsweise der Vorschriften des „Milchpakets“, {SWD(2016) 367 final}, Brüssel, den 24.11.2016; COM(2016) 724 final, S.6 f., https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/milk/milk-package /com-2016-724_de.pdf 3. Veröffentlichungen zum Thema 3.1. Milchbericht der Bundesregierung 2017 und anschließende Äußerungen des BMEL und der Agrarminister der Bundesländer Bereits im Milchbericht 2017 hat die Bundesregierung sich zu den Lieferbeziehungen wie folgt geäußert: „Nach Auslaufen der Quotenregelung und mit der Deregulierung der Milchpolitik bilden die Bedingungen für die Rohmilchlieferung nunmehr ein wesentliches Element für die Funktionsweise der Wertschöpfungskette Milch. Ihre Modernisierung kann ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des Milchmarktes sein. (…) Vor allem aus folgenden Gründen wird hier Handlungsbedarf gesehen: - Das in den Satzungen der genossenschaftlichen Molkereien verankerte 100 %ige und vom Betrag her nicht begrenzte Andienungsrecht der Milcherzeuger an die Molkereien und die 1 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation (GMO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 92 ff.): http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=134380&latestVersion =true&type=5 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 056/19 Seite 5 100 %ige Abnahmepflicht der Molkereien hat zur Konsequenz, dass die Molkereien auch bei schlechter Absatzlage steigende Rohmilchmengen abnehmen und verarbeiten müssen. Dies erhöht die Ausschläge der Preisvolatilität nach unten und befördert eine Abwärtsspirale der Milchauszahlungspreise. - Das System der nachträglichen Preisfestsetzung – Milcherzeuger wissen vielfach erst im Nachhinein, welchen Preis ihr Abnehmer für die im Vormonat gelieferte Milch gezahlt hat – erschwert den Milcherzeugern die Orientierung an Preissignalen und schafft Planungsunsicherheit . - Die Milchkrise hat gezeigt, dass die Anpassung des Rohmilchangebotes auf die verschlechterte Marktlage zu träge und zu langsam verlaufen ist. - Die Milcherzeuger tragen in diesem System in hohem Maße alleine das Preisrisiko. Die Gestaltung der Lieferkontrakte liegt in der Verantwortung der Marktbeteiligten. (…) Die vertraglichen Beziehungen für den Verkauf von Rohmilch zwischen Milcherzeugern und sogenannten Erstankäufern haben mit dem Milchpaket 2012 auch Eingang in die GMO gefunden. Den Mitgliedstaaten wurde die Option eingeräumt, den Abschluss schriftlicher Verträge vorzuschreiben . Bei der Nutzung der Option müssen die Verträge außerdem bestimmte Kernelemente (Preis- und Mengenregelung, Laufzeit bzw. Kündigungsmodalitäten, Qualitätsregelungen) enthalten , deren Inhalt aber zwischen den Parteien frei verhandelbar ist. Genossenschaften müssen wirkungsähnliche Regelungen vorhalten. Die Ausübung der oben genannten Option des Milchpaketes (heute Artikel 148 GMO) hätte in Deutschland keinen Sinn gemacht. In Deutschland verfügt jeder Milcherzeuger entweder über einen schriftlichen Rohmilchvertrag oder unterliegt einer genossenschaftlichen Lieferordnung. Nach herrschender Meinung erfüllen diese Verträge und Lieferordnungen die Anforderungen des Artikels 148 GMO. Deshalb und mit Blick auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. auf die genossenschaftliche Satzungsautonomie beabsichtigt die Bundesregierung nicht, den Artikel 148 GMO in seiner jetzigen Ausgestaltung national umzusetzen . BMEL vertritt die Auffassung, dass Artikel 148 GMO angepasst werden muss. Den Mitgliedstaaten sollte zusätzlich zu den bisher schon bestehenden Vorgaben die Möglichkeit eingeräumt werden, dass die Marktbeteiligten ein konkretes Verhältnis zwischen Rohmilchpreisen und - menge in ihren Lieferbeziehungen festzulegen haben. Die Diskussion um die Ausgestaltung der GMO nach 2020 dürfte in den nächsten Monaten beginnen.“2 Im August 2018 hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft mit Verbänden der Milchwirtschaft gesprochen, von Milcherzeugern und Molkereien die Entwicklung einer „Sektor- Strategie Milch 2030“ gefordert und daran erinnert, dass auf der Basis von Art 148 GMO auch staatliche Maßnahmen möglich seien.3 2 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Milchbericht 2017, S. 28 ff., https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Milchbericht2017.pdf?__blob=publicationFile (letzter Abruf: 05. Juni 2019). 3 https://www.topagrar.com/rind/news/kloeckner-fordert-sektor-strategie-milch-und-modernere-lieferbeziehungen -9833747.html (letzter Abruf: 06. Juni 2019). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 056/19 Seite 6 Laut topagrar online vom 17.5.2019 verlangt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft bis zum Jahresende Ergebnisse auch zur Planung und Steuerung der Milchmenge. Die Meldung berichtet über die Position der Ministerin: „Die Branche zeige damit Handlungsfähigkeit, um die bestehenden Herausforderungen auf dem Milchmarkt zu bewältigen. Zu diesen Herausforderungen gehört für das BMEL auch die erhöhte Preisvolatilität. „Mit Blick auf die Krisenfestigkeit der Branche ist insbesondere eine verbesserte Mengenplanung und -steuerung im Rahmen der Rohmilchlieferbedingungen ein zentraler Punkt.“4 Im Rahmen der Agrarministerkonferenz im September 2018 wurde die „Sektor-Strategie Milch 2030“ aufgegriffen und Folgendes festgestellt: „(…) dass eine Modernisierung der Lieferbeziehungen durch die Wirtschaft dringend notwendig ist, um die Planbarkeit für Milcherzeuger und -verarbeiter zu verbessern. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder erkennen die von einzelnen Marktakteuren geplanten oder bereits vorgenommenen Änderungen in den Lieferbeziehungen an. Gleichwohl stellen sie fest, dass die bisherigen Bemühungen mit Blick auf Marktsituationen, die durch ein zu hohes Milchangebot gekennzeichnet sind, noch nicht ausreichen. Sie fordern deshalb die Wirtschaftsbeteiligten erneut auf, ihre Systeme zur Verbesserung der Mengenplanung und darüber hinaus eingeleitete Maßnahmen freiwillig weiter zu entwickeln.“5 3.2. Sachstandsbericht des Bundeskartellamts Das Bundeskartellamt hat im März 2017 einen Sachstandsbericht zu Lieferbedingungen für Rohmilch verfasst, in dem auf den Umstand hingewiesen wird, dass sich die Lieferbedingungen nur in Einzelfällen geändert haben und sich insbesondere keine wirksame Mengensteuerung über den Markt etabliert hat.6 Bereits im Jahr 2012 hat das Bundeskartellamt auf die Besonderheiten der Milchlieferbeziehungen und die daraus resultierenden kartellrechtlichen Probleme hingewiesen.7 In seinem Sachstandsbericht 2017 stellte das Bundeskartellamt fest, dass die Lieferbedingungen im Molkereisektor bei den meisten Molkereien vorwiegend durch eine Alleinbelieferungspflicht 4 https://www.topagrar.com/rind/news/sektorstrategie-kloeckner-fordert-mengenplanung-und-mehr-tempo- 11540941.html (letzter Abruf: 06. Juni 2019). 5 Protokoll der Agrarministerkonferenz vom 28. September 2018, S. 36, https://www.agrarministerkonferenz .de/documents/finales-ergebnisprotokoll_amk_2_1539350328.pdf (letzter Abruf: 05. Juni 2019). 6 Bundeskartellamt: Sachstand im Verfahren zu Lieferbedingungen für Rohmilch, 13. März 2017, S.1, http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Sachstand_Milch.pdf?__blob=publication File&v=2 (letzter Abruf: 05. Juni 2019). 7 Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung Milch, Abschlussbericht gemäß § 32e GWB, Endbericht Januar 2012, S.32 ff., https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung %20Milch%20-%20Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (letzter Abruf: 05. Juni 2019). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 056/19 Seite 7 (Exklusivität), lange Kündigungsfristen (Ausschließlichkeitsbindungen) sowie einer nachträglichen Preisfestsetzung gekennzeichnet seien.8 3.3. Ife-Gutachten im Auftrag des BMEL Das BMEL hatte das Institut für Ernährungswirtschaft (Ife) damit beauftragt, eine aussagekräftige Bestandsaufnahme zu den Vertragsbeziehungen zwischen den Molkereien und Milcherzeugern mit Blick auf mengenplanende und mengensteuernde Modelle zu erstellen. Die Laufzeit des Projekts war vom 20.09.2018 bis 21.12.2018.9 In der Aufgabenstellung der Studie heißt es: „Vor dem Hintergrund der Modernisierung der Lieferbeziehungen zwischen Molkereien und Rohmilchlieferanten nach dem Ausstieg aus der Milchquote im Jahr 2015 besteht für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Entscheidungshilfebedarf hinsichtlich der konkreten Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO). Die Anwendung des Artikels 148 der GMO bedeutet für Deutschland u.a., dass Abnehmer (i.d.R. Molkereien ) und Lieferanten/Milcherzeuger verpflichtet werden, eine Beziehung zwischen einer bestimmten Liefermenge und dem Preis für diese Lieferung zu vereinbaren. Dies würde zu betriebsindividuellen mengensteuernden Regelungen in den vertraglichen Beziehungen zwischen Molkereiunternehmen und Milcherzeugern führen. Genossenschaften müssten wirkungsähnliche Regelungen in den Lieferordnungen vorsehen. Bisherige Veröffentlichungen und Analysen zu den Lieferbeziehungen zwischen Molkereien und Rohmilchlieferanten in Deutschland kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen über den Umfang und die möglichen Effekte derartiger Regelungen auf die Unternehmen, auf die Lieferanten und auf die Milchmärkte sowie über die Notwendigkeit des privatwirtschaftlichen und staatlichen Handlungsbedarfs.“10 In der Kurzfassung der Studie heißt es: „Ziel dieser Studie ist die Erstellung einer aussagekräftigen Bestandsaufnahme und eine Abschätzung möglicher Effekte zu den in Deutschland umsetzbaren und geplanten Maßnahmen zur Rohmilchmengenplanung und –steuerung auf Molkereiebene. Dadurch soll ein Beitrag zur Frage geleistet werden, ob die bisherigen und geplanten privatwirtschaftlichen Molkereiaktivitäten die notwendigen Marktanpassungen unterstützen oder ob nichtprivatwirtschaftliche Unterstützungen hilfreich sind. Die Analyse zeigt, dass betriebswirtschaftlich betrachtet, jede Molkerei ein hohes Eigeninteresse an genauen Planungen und Steuerungen von Milchanlieferungsmengen haben 8 Bundeskartellamt: Sachstand im Verfahren zu Lieferbedingungen für Rohmilch, 13. März 2017, S. 2, http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Sachstand_Milch.pdf?__blob=publication File&v=2 (letzter Abruf: 04. Juni 2019). 9 Thiele, Holger D. / Burchardi, Henrike / Täger, Mareike (Institut für Ernährungswissenschaft): Übersicht, Ableitung und Bewertung von in der Praxis umsetzbaren Mengenplanungs- und Mengensteuerungsmodellen auf Molkereiebene, Abschlussbericht (Projektlaufzeit 20.09.2018-21.12.2018), abrufbar unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/BerichtMengenmodelleMolkereien .pdf?__blob=publicationFile (letzter Abruf: 04. Juni 2019). 10 A.a.O,, S. 1. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 056/19 Seite 8 sollte. Neben der Milchmengenplanung bieten Molkereien drei Maßnahmenbereiche zur Milchmengensteuerung und zum Umgang mit mengenbedingten Preisunsicherheiten an: 1. Preisdifferenzierungsmodelle zur Mengensteuerung durch Preisanreize und Preisdruck für die Milcherzeuger , 2. Festpreismodelle zur Erhöhung der Preissicherheit der Erzeuger und 3. Flexibilisierung der Lieferbeziehungen. Angesichts der ermittelten hohen Unsicherheit über zukünftige Milchliefermengen sind die Anstrengungen im Bereich der Milchmengenplanung der Molkereien deutlich zu verstärken. Den Ergebnissen von drei Erhebungen in den Jahren 2014, 2016 und 2018 zufolge, erhöhen die deutschen Molkereien laufend ihre Änderungsbereitschaft zur Verbesserung der Milchlieferbeziehungen. Mittlerweile sieht rund die Hälfte Handlungsbedarf bei der Steuerung der Milchanlieferungsmenge. Angesichts der je nach Erzeugerpräferenzen, Erzeugerstrukturen und Regionen sehr unterschiedlichen Vorstellungen der Milcherzeuger in Deutschland sind Molkereien jedoch gehalten, betriebsindividuelle Lösungen zu finden, da ansonsten die Milchpreisniveau - und Milchpreisstabilisierungseffekte für die eigene Milcherzeugergruppe zu gering sind. So sind beispielsweise Preisdifferenzierungsmodelle als A/B-Preisdauermodelle nur in Molkereien mit größeren Verwertungsdifferenzen, z.B. bei hohem Herstellermarkenanteil, in Nischen, in Spezial - oder Biosegmenten sinnvoll umsetzbar, wenn positive Preiseffekte für die dorthin liefernden Milcherzeuger das Ziel sind.“11 3.4. Weitere wissenschaftliche Publikationen 3.4.1. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben insbesondere folgende Arbeiten zum Thema erstellt: Fachbereich WD 5, Sachstand WD 5 – 3000 – 116/15 (26. August 2015), Wettbewerbsrechtliche Würdigung der Andienungspflicht von Milcherzeugern auf dem Milchmarkt. – Anlage 1 – Fachbereich WD 5, Dokumentation WD 5 - 3000 - 038/16, Handlungsoptionen zur Verbesserung der Marktstellung milcherzeugender Landwirtschaftsbetriebe (mit weiterführenden Links), 04. Mai 2016, abrufbar unter https://www.bundestag .de/blob/426716/8bf000f799492eda0175924846bf6639/wd-5-038-16-pdf-data.pdf Der in dieser Dokumentation als Anlage aufgeführte Aufsatz von 11 Projekt „Übersicht, Ableitung und Bewertung von in der Praxis umsetzbaren Mengenplanungs- und Mengensteuerungsmodellen auf Molkereiebene“ Kurzfassung der Forschungsergebnisse, ife Institut für Ernährungswirtschaft Kiel, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/KurzfassungMengenmodelleMolkereien .pdf;jsessionid=68A37FAB30FAFD3B3114AA7D988B3759.1_cid367?__blob=publicationFile. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 056/19 Seite 9 Busse, Christian (2016). Die Stellung der Molkereigenossenschaften im Agrarkartellrecht . Wirtschaft und Wettbewerb (WuW). 66. Jahrgang (2016). S. 154 – 164. ist dieser Dokumentation als - Anlage 2 – beigefügt. Fachbereich WD 5, Sachstand WD 5 - 3000 - 033/16, Geschäftsmodelle zur Milchvermarktung , 25. Mai 2016, abrufbar unter: https://www.bundestag .de/blob/433466/380036c007a349f67fa4cab989acbf56/wd-5-033-16-pdf-data.pdf Fachbereich WD 7, Dokumentation WD 7 – 3000 – 052/17, Das Spannungsverhältnis zwischen Genossenschaftsrecht und Wettbewerbsrecht vor dem Hintergrund der genossenschaftlichen Milchvermarktung, 26. April 2017, abrufbar unter https://www.bundestag .de/resource/blob/509988/e56c50fb4b09b4881358e280e79b72c3/WD-7-052-17-pdfdata .pdf 3.4.2. Andere Studien Noch aus dem Jahr 2015 stammt folgende Arbeit: DGAR Forum Agrarwirtschaftsrecht, Rechtliche Gesichtspunkte von Milchlieferungsverträgen und Milchlieferforderungen, 05. Oktober 2015, S.1 ff.: https://www.geiersberger .de/fileadmin/user_upload/seminare_vortraege/2015-10-05_Glas__Milchliefervertraege .pdf (letzter Abruf: 04. Juni 2019). Im September 2017 erschien die im Auftrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erstellte Arbeit von Fink-Keßler, Andrea und Jürgens, Karin Konsequenzen aus der Milchkrise 2015/2016 – Analyse der strukturellen Probleme auf dem Milchmarkt und Bewertung der im Milchbericht 2017 darauf vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung, abrufbar unter https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/agrar /PDF/Analyse_Milchmarkt.pdf (letzter Abruf: 05. Juni 2019). Im Rahmen der Hochschultagung 2018 „Landwirtschaft und Ernährung im Spannungsfeld zwischen Umwelt, Gesellschaft und Politik“ der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel hat Hess, Sebastian einen Vortrag gehalten zum Thema „Sind die Milch-Lieferbeziehungen in Deutschland noch zeitgemäß?“, abrufbar unter https://www.econstor.eu/bitstream/10419/191643/1/1018581642.pdf S. 23 ff. (letzter Abruf : 05. Juni 2019). 3.5. Beiträge zur „Sektor-Strategie Milch 2030“ Wie bereits erwähnt, hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft die Marktbeteiligten zur Entwicklung einer „Sektor-Strategie Milch 2030“ aufgefordert. Ende April 2019 berichtete topagrar-online: „Die Sektorstrategie Milch nimmt allmählich Formen an: Bis Ende dieses Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 056/19 Seite 10 Jahres soll ein konkretes Maßnahmenpaket stehen, wie der Milchsektor die Herausforderungen der Zukunft meistert. Die Moderation des Prozesses übernimmt Dr. Theodor Seegers, ehemaliger Abteilungsleiter im Bundeslandwirtschaftsministerium. Er soll die Interessen und Meinungen der wichtigsten Milchverbände unter einen Hut bringen. Das sind der Deutsche Bauernverband (DBV), Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), Milchindustrie-Verband (MIV), Bundesverband der Privaten Milchwirtschaft (BPM), Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und die Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM).“12 Zu den einzelnen Positionen konnten folgende Links gefunden werden: Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den unterschiedlichen Bedarf der Milchbauern im Fokus : „Während größere und spezialisierte Milchviehbetriebe in höherem Maße einzelbetriebliche Vertragslösungen präferieren, votieren kleinere und wachsende Milchviehbetriebe eher für die Beibehaltung der bisherigen Modelle ohne Mengenbegrenzung. Liefermodelle der Molkereien müssen dieser Vielfalt in der Praxis gerecht werden. (…) Aus Sicht des DBV bedarf es daher grundsätzlich keiner staatlichen Einheitslösungen. Ziel des Milchsektors muss es vielmehr sein, durch eine zeitgemäße Gestaltung der Lieferbeziehungen Schwankungen am Markt zu begegnen. Um in Deutschland die Anwendung von Artikel 148 zu verhindern, sollten Molkereien und Milcherzeuger endlich nachfrageorientierter eine gemeinsame Mengenplanung und Mengenabstimmung vornehmen . Eine bessere Balance zwischen den Absatzchancen von Milchprodukten einerseits und dem Rohmilchangebot andererseits wäre im Interesse der Molkereien und der Milchbauern.“13 Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), Sektorstrategie 2030, Januar 2019, http://bdm-verband.org/html/dms/dateien/1_2019_Dateien/BDM_Sektorstrategie_2030_.pdf (letzter Abruf: 04. Juni 2019). Darin verfolgt der BDM mit verschiedenen Vorschlägen die „Stärkung der Marktstellung der Milchviehhalter gegenüber der Molkereiwirtschaft und verarbeitenden Industrie .“ Peter Stahl, Vorsitzender des Milchindustrie-Verband (MIV) hat sich laut agrarheute zum Thema „Sektor-Strategie“ wie folgt geäußert: „Gegenstand der Sektor-Strategie sind auch die Vertragsbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien. „Es gibt bereits heute eine Vielzahl an verschiedenen Verträgen zwischen Molkerei und Milcherzeuger. Und wenn beide Seiten eine Mengenbegrenzung festschreiben möchten, so sollen sie dies auch gerne tun“, führte Peter Stahl aus. „Eine verpflichtende Einführung von Vertragsbestandteilen wie Menge und Preis scheint jedoch nicht geeignet, die internationalen 12 https://www.topagrar.com/rind/news/sektorstrategie-milch-dr-seegers-will-vermitteln-11528831.html. 13 https://www.agrarheute.com/markt/milch/dbv-sektorstrategie-milch-mengenplanung-trennen-551797 (letzter Abruf: 04. Juni 2019). S. auch Pressemeldung des Deutschen Bauernverbandes vom 19.2.2019, Lieferbeziehungen im Milchsektor: Molkereien nun in der Pflicht, https://www.bauernverband.de/lieferbeziehungen-im-milchsektor -molkereien-nun-in-der-pflicht . Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 056/19 Seite 11 Rohstoffmärkte auszuhebeln. Ich tue mich daher schwer damit, einem solchen Feldversuch zuzustimmen , da ich nicht glaube, dass das funktionieren wird“, stellt der Vorsitzende abschließend fest.“ 14 Über die Beziehungen einzelner Verbände zueinander im Netzwerk der Milchindustrie informiert die Internetseite https://milchindustrie.de/ueber-uns/netzwerk/ . So sind der BPM und der DRV Mitglieder im MIV. Die IGM arbeitet seit Anfang 2017. Die Geschäftsführung wird vom DRV wahrgenommen.15 Eigene aktuelle Äußerungen der IGM zur Sektor-Strategie wurden nicht gefunden. *** 14 https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/milchforum-nachhaltigkeit-sektorstrategie-552637 , Meldung vom 22.3.2019, (letzter Abruf: 06. Juni 2019). S. auch Pressemitteilung des MIV von Dr. Björn Börgermann , 22.03.2019, Von Brexit bis Sektorstrategie – Themen des Milchforums, https://milchindustrie .de/pressemitteilungen/von-brexit-bis-sektorstrategie-themen-des-milchforums/ . 15 https://www.verbaende.com/news.php/Interessengemeinschaft-Genossenschaftliche-Milchwirtschaft-Marktvolatilitaet -und-Tierwohl-im-Fokus?m=114285 .