© 2016 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 056/16 Fördermittel für den Breitbandausbau Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 056/16 Seite 2 Fördermittel für den Breitbandausbau Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 056/16 Abschluss der Arbeit: 07.07.2016 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 056/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Vorgehensweise 4 2. Fragestellung und Statistik 4 2.1. Bundesförderprogramm Breitbandausbau des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) 4 2.2. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 9 2.3. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 10 3. Weitere Quellen 10 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 056/16 Seite 4 1. Einleitung und Vorgehensweise Deutschlands Breitbandstrategie1 wurde im Jahr 2009 verabschiedet und im Jahr 2013 überarbeitet . Seit 2014 gilt die Digitale Agenda 2014-20172. Die derzeitige Next Generation Access - Abdeckung liegt über dem europäischen Durchschnitt, wobei DSL die am weitesten verbreitete Technologie zur Bereitstellung von Breitbandzugängen in Deutschland ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist die verantwortliche Organisation für die Breitbandentwicklung und die Umsetzung der Digitalen Agenda. Die Bundesnetzagentur setzt den regulatorischen Rahmen aus der EU-Gesetzgebung um. Weiterhin wurde das Breitbandbüro des Bundes im Jahr 2010 als nationales Kompetenzzentrum geschaffen . Seine Aufgaben umfassen die Bereitstellung von Wissen über relevante Technologien und Leitfäden zu aktuellen Themen, die Organisation und Förderung der direkten Kommunikation zwischen privaten Unternehmen, Kommunen, Bundesländern und nationalen Akteuren sowie die Überwachung und Dokumentation von laufenden Modellprojekten und erfolgreichen Best Practices. Außerdem unterstützt das Breitbandbüro des Bundes potentielle Fördermittelempfänger in dem Prozess der Beantragung von Fördermitteln aus verschiedenen Quellen, organisiert Breitbandveranstaltungen und entwickelt weiterführende Kontakte und Kooperationen zwischen den zahlreichen Akteuren, welche in den Ausbau von Breitbandnetzen in Deutschland involviert sind. Es stellt Kontakt zu den Breitband-Kompetenzzentren der Bundesländer her. Vor diesem Hintergrund wurde zur Bearbeitung der Fragestellung das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) um eine Stellungnahme gebeten, da detaillierte Zahlen nur von dort zu erwarten waren. Ergänzend wurden eigene Recherchen in die Wege geleitet. In der weiteren Vorgehensweise wird die Fragestellung zitiert und daran anschließend das statistische Zahlenmaterial aufbereitet. 2. Fragestellung und Statistik Welchen Bundesländern stehen welche Fördermittel (EU, Bund, Land) in welcher Höhe zur Verfügung und in welcher Höhe wurden diese genutzt um den Breitbandausbau voran zu bringen? 2.1. Bundesförderprogramm Breitbandausbau des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) Unter der Vielzahl der von der EU, dem Bund und den Ländern zur Verfügung gestellten Förderprogramme nimmt das Bundesförderprogramm Breitbandausbau eine zentrale Rolle ein. Mit dem Förderprogramm wird die Grundlage gelegt, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet für alle zu schaffen. Der Bund stellt, seitens des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI), mit dem im November 2015 gestarteten Programm 2,7 Mrd. Euro bereit. Darin 1 https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/landerinformation-deutschland#nationale-und-regionale-breitband -finanzierungsins (Stand: 06.07.2016) 2 https://www.digitale-agenda.de/Content/DE/_Anlagen/2014/08/2014-08-20-digitale-agenda.pdf?__blob=publication File&v=6 (Stand: 06.07.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 056/16 Seite 5 sind die Mittel aus der Vergabe der Digitalen Dividende II3 in Höhe von 1,33 Mrd. Euro eingeflossen , die hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden4. Hinzu kommen weitere 1,4 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln5. Der auf die Länder zu verteilende Dividendenanteil in Höhe von 626 Millionen Euro erfolgt nach dem Königssteiner Schlüssel. Damit entsprechen die jeweiligen prozentualen Landesanteile an der Gesamtsumme ungefähr dem prozentualen Bevölkerungsanteil der Bundesländer an der deutschen Gesamtbevölkerung. Die Länder bringen ihre Anteile an der vom Bund zur Verfügung gestellten Digitalen Dividende II maßgeblich im Rahmen der Kofinanzierung des Bundesprogramms in eigene Breitband-Förderprogramme und z.T. in Maßnahmen zur Digitalisierung ein. Die einzelnen Länderanteile an den Erlösen der Mobilfunkversteigerung stellt eine Übersicht des Breitbandbüros des BMVI wie folgt dar6: Länderanteile an den Erlösen aus der Mobilfunkversteigerung* Nordrhein-Westfalen 132,8 Mio. Euro Bayern 97,2 Mio. Euro Baden-Württemberg 80,5 Mio. Euro Niedersachsen 58,4 Mio. Euro Hessen 46,1 Mio. Euro Sachsen 31,8 Mio. Euro Berlin 31,6 Mio. Euro Rheinland-Pfalz 30,3 Mio. Euro Schleswig-Holstein 21,3 Mio. Euro Brandenburg 19,2 Mio. Euro Sachsen-Anhalt 17,7 Mio. Euro Thüringen 17,1 Mio. Euro Hamburg 15,8 Mio. Euro Mecklenburg-Vorpommern 12,7 Mio. Euro Saarland 7,6 Mio. Euro Bremen 6,0 Mio. Euro *Aufteilung nach dem Königssteiner Schlüssel 3 Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen für mobiles Breitband durch die Bundesnetzagentur. 4 http://www.wirtschaftsministerkonferenz.de/WMK/DE/termine/Sitzungen/15-12-09-10-WMK/15-12-9-10-bericht -6-bmvi.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Stand: 06.07.2016) 5 https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-21-breitbandausbau.html (Stand: 06.07.2016) 6 http://www.breitbandbuero.de/index .php?id=191&tx_ttnews%5Btt_news%5D=379&cHash=0d00eac341d2857a9a3d83c4b480ecc0&PHPSES- SID=866d97972d13161284c8034f8d408ec7 (Stand: 06.07.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 056/16 Seite 6 Eine vom BMVI übersandte Übersicht ergänzt die Mittelverteilung nach Länderanteilen um die zu leistenden Tranchen (Tab.1/BMVI – Anlage 1-): Tab. 1: Mittelverteilung Digitale Dividende II Die Mittel des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ werden für solche Förderprojekte eingesetzt, die sowohl förderfähig als auch förderwürdig sind – unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einem bestimmten Land. Eingesetzt werden die Mittel sowohl für Beratungsleistungen als auch für Infrastrukturprojekte . Mit Stand 17.06.2016 wurden nach Angaben des BMVI 428 Förderbescheide für Beratungsleistungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 21 Mio. Euro bewilligt (Tab.2/BMVI – Anlage 2). Die bewilligte Fördersumme pro Antrag beläuft sich bis auf wenige Ausnahmen auf 50.000 Euro. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 056/16 Seite 7 Tab. 2: Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau Stand der Statistikdaten vom 14.06.2016 Das BMVI hat im April 2016 nach Ende des ersten Aufrufs für Breitbandinfrastrukturprojekte die ersten 55 Förderbescheide erteilt. Die Kommunen und Landkreise erhalten damit jeweils bis zu 15 Mio. EUR für jedes Ausbauprojekt, um unterversorgte Gebiete an das Breitband-Internet anzuschließen . Insgesamt vergibt das BMVI in der ersten Runde 418 Mio. EUR Fördermittel und ermöglicht damit Netzinvestitionen in Höhe von rund 1,2 Mrd. EUR (Tab.3/BMVI – Anlage 3). Tab. 3: Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau Stand der Statistikdaten vom 14.06.2016 Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen der EU, des Bundes und der Länder ist grundsätzlich möglich (Tab.4 u. 5/BMVI – Anlage 4 u. 5). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 056/16 Seite 8 Tab. 4: Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau * Die Wertangaben beruhen ausschließlich auf den Angaben der antragstellenden Organisationen mit Antragseingang bis zum Ende des Förderaufrufs am 29. April 2016. Wertkorrekturen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Stand der Statistikdaten vom 14.06.2016 Tab. 5: Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau * Die Wertangaben beruhen ausschließlich auf den Angaben der antragstellenden Organisationen mit Antragseingang bis zum Ende des Förderaufrufs am 29. April 2016. Wertkorrekturen bleiben ausdrücklich vorbehalten! Stand der Statistikdaten vom 14.06.2016 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 056/16 Seite 9 Das dem BMVI unterstehende Breitbandbüro bemerkt: „Der Fördersatz des Bundes beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag an Bundesförderung pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, z. B. der Bundesländer, ist möglich und erwünscht. Dadurch können weitere 40 Prozent an Förderung hinzukommen. Der Eigenanteil der Kommune liegt bei 10 Prozent7.“ Das BMVI führt ergänzend wie folgt aus: „Somit stehen den Kommunen verschiedene Förder- und Finanzierungsinstrumente zur Verfügung . Dazu gehören Landesförderprogramme sowie Fördermaßnahmen, die strukturelle Fördermittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (GAK) und aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beinhalten. Beide Programme kombinieren Mittel der Europäischen Union, der Bundesländer und der Bundesregierung um die wirtschaftliche und infrastrukturelle Situation in strukturschwachen Regionen zu verbessern.“ 2.2. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Das BMVI hat hierzu erklärt, in der GAK stünden für die Förderung der Verbesserung mit Breitbandanschlüssen jährlich 10 Mio. € Bundesmittel bereit. Höhere Beträge in der Tabelle (Tab.6/BMVI – Anlage 6) kämen durch Verausgabung von aus den Vorjahren übertragenen Mitteln zustande. Die Bundesländer müssten im Verhältnis zum Bund 40 % kofinanzieren. Tab. 6 7 http://www.breitbandbuero.de/index.php?id=bundesfoerderprogramm&PHPSES- SID=f62e32c28ee19f32172beb01244d25a8 (Stand: 06.07.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 056/16 Seite 10 2.3. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Hierzu hat das BMVI ausgeführt: „Der GRW insgesamt stehen für das Jahr 2016 Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro zur Verfügung . Im Zeitraum 2010˗2015 wurden nur für die Errichtung und den Ausbau von Breitbandinfrastrukturen 8,102 Mio. Euro bewilligt. Die Umsetzung des gemeinsam von Bund und Ländern beschlossenen GRW-Koordinierungsrahmens liegt allein in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder setzen inhaltliche Prioritäten und wählen die zu fördernden Projekte aus. Unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten entscheiden sie darüber, ob und in welchem Umfang die einzelnen Fördertatbestände der GRW genutzt werden. Weitere belastbare Daten zu den Fördermitteln, die Bundesländern zur Verfügung stehen, und in welcher Höhe diese für den Breitbandausbau genutzt wurden, sind dem BMVI nicht bekannt.“ 3. Weitere Quellen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Breitbandausschreibungen, Übersicht der Förderprogramme. https://www.breitbandausschreibungen.de/foerderprogs (Stand: 06.07.2016) Breitbandbüro des Bundes, 2016, Handbuch zur Ausschreibungsdatenbank http://www.breitbandbuero.de/fileadmin/user_upload/PDF/Zentrales_Onlineportal_-_Handbuch .pdf (Stand: 06.07.2016) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 2014, Digitale Agenda 2014 – 2017. https://www.digitale-agenda.de/Content/DE/_Anlagen/2014/08/2014-08-20-digitaleagenda .pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Stand: 06.07.2016) ENDE DER BEARBEITUNG