© 2020 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 054/20 Fragen zu Abgaben auf Ressourcennutzungen und Auswirkungen von extremen Wetter- und Naturereignissen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 054/20 Seite 2 Fragen zu Abgaben auf Ressourcennutzungen und Auswirkungen von extremen Wetter- und Naturereignissen Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 054/20 Abschluss der Arbeit: 17. Juni 2020 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 054/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Gibt es in Deutschland ein Gesetz, das Steuern oder Abgaben auf die Nutzung natürlicher Ressourcen erhebt? Wer reguliert diese Steuern bzw. Abgaben? 4 3. In Deutschland relevante extreme Wetter- und Naturereignisse 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 054/20 Seite 4 1. Einleitung Mit der Arbeit werden Fragen im Kontext von Abgaben auf Nutzungen natürlicher Ressourcen und Auswirkungen höherer Gewalt auf Unternehmen beantwortet. Die Beantwortung der Fragen ist aufgeteilt, hier wird nur auf Bundesrecht eingegangen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird zusammenfassend zu einzelnen Fragen Stellung genommen. 2. Gibt es in Deutschland ein Gesetz, das Steuern oder Abgaben auf die Nutzung natürlicher Ressourcen erhebt? Wer reguliert diese Steuern bzw. Abgaben? In Deutschland existiert kein Gesetz, das die Besteuerung von Nutzungen natürlicher Ressourcen oder die Belegung dieser Nutzungen mit Gebühren oder Abgaben einheitlich regelt. Vielmehr gibt es sowohl auf der Ebene des Bundes als auch in den Bundesländern Regelungen, die mit der Nutzung natürlicher Ressourcen im Zusammenhang stehen. Beispielhaft sind auf Bundesebene die Regelungen des Bundesberggesetzes (BBergG) zu nennen. § 30 BBergG sieht eine jährliche „Feldesabgabe“ für denjenigen vor, der mit der erforderlichen Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken Bodenschätze in einem bestimmten Feld (Erlaubnisfeld) aufsucht . § 31 BBergG sieht eine jährliche Förderabgabe für die innerhalb des jeweiligen Jahres aus dem Bewilligungsfeld gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze vor, die vom Inhaber einer entsprechenden Bewilligung gewonnen werden. Eine Ausnahme ist nach § 31 Abs. 1 Satz 3 BBergG z.B. gegeben, wenn die Bodenschätze ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet werden. § 32 BBergG ermächtigt die Landesregierungen, notwendige Durchführungsregelungen zu erlassen. Weitere beispielhaft zu nennende Abgaben betreffen den Energiebereich. Dort gibt es verschiedene im Bundesrecht verortete Abgabenarten.1 So bezahlen die Netzbetreiber Konzessionsabgaben für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen.2 Diese Konzessionsabgaben werden 1 S. hierzu z.B. Schwarz, Adrian, Der Strompreis für Haushaltskunden und seine Bestandteile, Wissenschaftlicher Dienst, Aktueller Begriff Nr. 30/17 vom 19. Dezember 2017, https://www.bundestag.de/resource /blob/534974/7e7b84016bb08f01cd5898a09d826bb8/strompreis-fuer-haushaltskunden-data.pdf, allerdings mit nicht mehr aktualisierten Zahlenangaben. 2 § 48 Energiewirtschaftsgesetz und darauf beruhende Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas, Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist, https://www.gesetze-im-internet .de/kav/KAV.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 054/20 Seite 5 an die Netznutzer weiter gereicht. Sie beruhen rechtlich auf privatrechtlichen Wegenutzungsverträgen , insofern stellen die Regelungen der Konzessionsabgabenverordnung eine Preisregulierung dar.3 Ferner gibt es eine Energiesteuer, die als Verbrauchssteuer ausgestaltet ist4 und auf eine europarechtliche Regelung zurückgeht. Im Glossar auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen heißt es dazu: „Es handelt sich um eine in der Europäischen Union harmonisierte Verbrauchsteuer. Das bedeutet , dass das zugrunde liegende deutsche Energiesteuergesetz auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert. Die Höhe der Steuer ist je nach Energieerzeugnis und Verwendungszweck unterschiedlich. Im Regelfall wird die Energiesteuer beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt. Zahlreiche Steuerbegünstigungen fördern außerdem den Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel und Energieträger. Diese Steuerbegünstigungen werden entweder in Form einer Steuerbefreiung oder einer vollständigen oder teilweisen nachträglichen Entlastung von der Energiesteuer gewährt.“5 Die Energiesteuer wird von der Zollverwaltung erhoben.6 3. In Deutschland relevante extreme Wetter- und Naturereignisse Gefragt ist nach Wetter- und Naturereignissen, die für Unternehmen, die natürliche Ressourcen nutzen (z.B. im Energiebereich, aber auch Forstwirtschaft u.ä.) von Bedeutung sind. Das Thema im Detail aufzufächern würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Hier wird auf allgemeine Darstellungen zu extremen Wetter- und Naturereignissen in Deutschland hingewiesen. 3 S. hierzu Deutscher Städte- und Gemeindebund, Konzessionsverträge und Konzessionsabgaben, 3. Auflage 2013, S. 17, https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Publikationen/Dokumentationen/Nr.%20119%20-%20Konzessionsvertr %C3%A4ge%20und%20Konzessionsabgaben%20-%20Hinweise%20f%C3%BCr%20die%20kommunale %20Praxis/doku119.pdf. 4 Energiesteuergesetz vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 856, 908) geändert worden ist, https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg /BJNR153410006.html und dazugehörig Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes (Energiesteuer -Durchführungsverordnung - EnergieStV) vom 31. Juli 2006 (BGBl. I S. 1753), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 856, 908) geändert worden ist, http://www.gesetze-im-internet .de/energiestv/EnergieStV.pdf . 5 https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/FAQ_Glossar/Glossar/Functions /glossar.html?lv2=b980f293-bb4b-47f1-8e4d-5303a4e1fd1a , dann auf der Internetseite auf „Energiesteuer“ scrollen und anklicken. 6 S. auch https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/energie_node.html . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 054/20 Seite 6 In Deutschland spielen beim Eintreten höherer Gewalt (extreme wetter- oder Naturereignisse) vor allem meteorologische, klimatologische und hydrologische Ereignisse (Stürme, Überschwemmungen und Ereignisse in Folge großer Trockenheit und Hitze, z.B. Waldbrände) eine Rolle. Geophysikalische Ereignisse sind eher selten.7 Eine Übersicht bietet die folgende Grafik der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft: Quelle: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft 2018 (s. Fn 7). Eine Übersicht bietet auch eine Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste aus dem Jahr 2016 mit dem Titel „Extreme Wetter- und Naturereignisse in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren“. Dort findet sich auch eine Tabelle mit den einzelnen Ereignissen zwischen 1996/97 und 2016.8 *** 7 S. hierzu Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, NatCatService, Schadensereignisse in Deutschland 1980- 2017, Stand Januar 2018. Die Datei kann auf der Internetseite https://www.ergo.com/de/Mediathek mit der Sucheingabe „Schadensereignisse in Deutschland“ gefunden werden. 8 Dokumentation vom 29.6.2016, WD 8 – 049/16, https://www.bundestag.de/resource /blob/436350/4c519b35f2d56af15024502fcd1290fc/wd-8-049-16-pdf-data.pdf.