© 2019 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 050/19 Entlastung stromintensiver Unternehmen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 050/19 Seite 2 Entlastung stromintensiver Unternehmen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 050/19 Abschluss der Arbeit: 20.05.2019 Fachbereich: WD 5 Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 050/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Quellenlage 4 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 050/19 Seite 4 1. Einleitung Die vorliegende Arbeit dokumentiert anhand einer Publikation des dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstehenden Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Entlastungen stromintensiver Unternehmen im Rahmen des Erneuerbare-Energien -Gesetzes (EEG), die u.a. auch die Zementindustrie betreffen. Eine konkrete Auflistung der einzelnen Branchen erfolgt im Rahmen des EEG, einer Stellungnahme der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage sowie einer Veröffentlichung des Vereins Deutscher Zementwerke e.V. (vdz). 2. Quellenlage Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt in einem Merkblatt den Zusammenhang der Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Rahmen des Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG) und der Entlastung stromintensiver Unternehmen aus wettbewerblichen Gründen dar. Das BAFA führt hierzu wie folgt aus: „Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz: EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz und garantiert den Betreibern dieser Anlagen eine finanzielle Förderung (die Einspeisevergütung oder, bei der Direktvermarktung, die Marktprämie). Dieser aus erneuerbaren Energien erzeugte Strom wird an der Börse verkauft. Die hierbei erzielten Einnahmen fallen aber insgesamt niedriger aus als die an die Anlagenbetreiber zu entrichtenden finanziellen Förderungen. In Höhe dieser Differenz entstehen daher Mehrausgaben, die nicht über die Vermarktung an der Börse gedeckt werden können und folglich in Form der sogenannten EEG-Umlage auf alle Stromendverbraucher, d. h. auch auf Unternehmen, verteilt werden. Die Höhe der bundeseinheitlichen EEG-Umlage wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) Mitte Oktober eines Jahres unter Zugrundelegung der voraussichtlichen gesamten Mehrkosten für das Folgejahr in ct/kWh ermittelt und bekannt gegeben . Durch das EEG 2017 sollen die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien angemessen verteilt werden. Dabei sollen alle Stromverbraucher in adäquater Weise an den Kosten beteiligt werden – jedoch ohne dass dabei die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie gefährdet wird. Benötigt ein Unternehmen für die Produktion seiner Erzeugnisse sehr große Strommengen und erreichen die Stromkosten des Unternehmens unter Berücksichtigung der Mehrbelastung durch die EEG-Umlage ein besonders hohes Niveau im Verhältnis zu seiner Bruttowertschöpfung , so kann dies zu einer Beeinträchtigung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit führen und das Unternehmen zur Abwanderung ins Ausland veranlassen. Um solchen negativen Auswirkungen aufgrund der EEG-Umlage-Mehrbelastung entgegenzusteuern , gibt es für besonders stromkostenintensive Unternehmen eine Entlastungsmöglichkeit , die Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG. Im Rahmen der Besonderen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 050/19 Seite 5 Ausgleichsregelung können stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen sowie Schienenbahnen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.“1 Das BAFA verweist in seinen weiteren Ausführungen darauf2, dass der Gesetzgeber den Kreis der Berechtigten für eine Antragstellung nach den §§ 63, 64 EEG 2017 auf bestimmte stromkostenintensive Unternehmen beschränkt hat, die den Branchenlisten der Anlage 4 des EEG 2017 im nachfolgenden Link zu entnehmen sind: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017) Anlage 4 (zu den §§ 64, 103) Stromkosten- oder handelsintensive Branchen, S.224 ff. in: Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG Gesetzesfassungvom17.Dezember2018 in Kraft ab 21. Dezember2018 https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/files/EEG-181221-181217_5.pdf (letzter Abruf: 20.05.2019) Eine aktuelle Stellungnahme der Bundesregierung geht auf Strompreise und Vergünstigungen der energieintensiven Industrie in Deutschland, u.a. auch der Zementindustrie, ein: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr.: „Strompreise und Vergünstigungen der energieintensiven Industrie in Deutschland" BT-Drucksache: 19/7246, Drucksache 19/7654 v. 08.02.2019 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/076/1907654.pdf (letzter Abruf: 20.05.2019) Abschließend wird auf eine Publikation des Vereins Deutscher Zementwerke e.V. verwiesen: Verein Deutscher Zementwerke e.V., Energieeinsatz in der Zementindustrie. https://www.vdz-online.de/zementindustrie/energieverbrauch-zementindustrie/ (letzter Abruf: 20.05.2019) *** 1 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2019 zu den gesetzlichen Regelungen nach §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 einschließlich der Regelungen zur Zertifizierung des Energieverbrauchs und der Energieminderungspotenziale, S. 1 ff. https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bar_merkblatt_unternehmen.pdf;jsessionid =31686A7E6B2DC365154B1719DA8DB1C8.2_cid378?__blob=publicationFile&v=10 (letzter Abruf: 20.05.2019) 2 Ders. S. 3