WD 5 - 3000 - 050/16 (30. Mai 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Zu dem o.g Gesetzentwurf wurde aus dem Parlamentarischen Raum gefragt, wie die Schätzungen zu den Fallzahlen in dem Kapitel „Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft“ (Seiten 8 und 9 des Gesetzentwurfs ) zu Stande gekommen seien. Ferner wurde gefragt, welchen Anteil die unterschiedlichen Nutzungen an den Zahlen hätten. Da es sich um Nachfragen zu Darstellungen der Bundesregierung in dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf handelt, wurde das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) um Stellungnahme gebeten. Das BMEL hat dem Wissenschaftlichen Dienst folgende Stellungnahme zugeleitet: "Den Schätzungen der Fallzahlen von 500 und 40 in der Begründung des Gesetzentwurfs für das Erste Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (Bundesratsdrucksache 155/16) unter dem Punkt "Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft" liegen Daten über den Rückgang der landwirtschaftlichen Fläche in der Vergangenheit sowie eine Reihe von Annahmen zugrunde . So wurde davon ausgegangen, dass der Rückgang bei Dauergrünland anteilig gleich hoch wie bei der LF war und dass ungefähr ein Drittel des in NichtLF umgewandelten Dauergrünlands in der Verfügungsgewalt der Betriebsinhaber verblieb. Geschätzt wurde für die Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Flächen durch die Betriebsinhaber selbst auf dieser Basis eine Fläche von rund 1400 ha jährlich. Von dieser Fläche wurden - entsprechend dem jeweiligen Anteil am Dauergrünland - 1200 ha dem so genannten anderen Dauergrünland und 200 ha dem umweltsensiblen Dauergrünland zugeordnet . Für das umweltsensible Dauergrünland wurde darüber hinaus angenommen, dass die jährliche betroffene Fläche aufgrund des sehr engen Rahmens für die Zulässigkeit einer Umwandlung kleiner sein und nur rund 100 ha betragen wird. Des Weiteren wurde ein betroffener durchschnittlicher Flächenumfang von etwa 2,45 ha für jeden Fall angenommen. Daraus ergab sich die Fallzahl von 500 bzw. 40. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Fragen zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (Bundesrat-Drs. 155/16) Kurzinformation Fragen zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (Bundesrat- Drs. 155/16) Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Technologie, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Informationen über die unterschiedlichen Nutzungen nach Umwandlung liegen BMEL nicht vor." ENDE DER BEARBEITUNG