© 2019 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 049/19 Förderung des Strukturwandels in von der geplanten Beendigung der Kohleverstromung betroffenen Regionen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 2 Förderung des Strukturwandels in von der geplanten Beendigung der Kohleverstromung betroffenen Regionen Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 049/19 Abschluss der Arbeit: 12. Juni 2019 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Energie, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 4 2. Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ 4 3. Eckpunktepapier der Bundesregierung 9 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 4 1. Vorbemerkungen Dem vorliegenden Sachstand liegt die Fragestellung zugrunde, welche der in den Anhängen 6 und 7 des Abschlussberichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ aufgelisteten Projektvorschläge zur regionalen Strukturentwicklung nicht auf bestehenden Verpflichtungen beruhen, sondern neu benannt worden sind. Angesichts der Komplexität der Thematik sowie des laufenden Verfahrens zur Umsetzung der von der Kommission unterbreiteten Vorschläge kann hier nur ein auf das Auftragsthema bezogener Überblick über den Abschlussbericht der Kommission sowie das inzwischen vom Bundeskabinett beschlossene Eckpunktepapier zum strukturpolitischen Teil des Abschlussberichts vermittelt werden. Die im nachfolgenden Text angegebenen Internetadressen wurden zuletzt am 12. Juni 2019 aufgerufen . 2. Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ Die am 6. Juni 2018 von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat am 31. Januar 2019 ihren Abschlussbericht übergeben.1 Einen breiten Raum nehmen hierin Empfehlungen zur Bewältigung der mit einer schrittweisen Reduzierung und anschließenden Beendigung der Kohleverstromung verbundenen strukturpolitischen Herausforderungen ein. Hierbei ist insbesondere auf den Abschnitt 5 („Perspektiven für bestehende, neue und zukunftssichere Arbeitsplätze“) sowie die Anhänge 6 und 7 des Berichts hinzuweisen. Anhang 6 erfasst unter der Überschrift „Projektlisten der Braunkohleländer“ Projektvorschläge zur Strukturentwicklung in Niedersachsen (Helmstädter Revier)2, Nordrhein-Westfalen (Rheinisches Revier), im Freistaat Sachsen (Lausitz), in Brandenburg (Lausitz), im Freistaat Sachsen (Mitteldeutsches Revier) sowie in Sachsen-Anhalt (Mitteldeutsches Revier)3, Anhang 7 beinhaltet eine Projektliste mit Projektvorschlägen zur Strukturentwicklung im Saarland. 1 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Regionalpolitik. Artikel „Wirtschaft in den Regionen stärken“. Abschnitt „Perspektiven für die Braunkohleregionen“. Link: https://www.bmwi.de/Redaktion /DE/Dossier/regionalpolitik.html. Dieser Beitrag ist mit dem Abschlussbericht der Kommission verlinkt; vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2019). Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Abschlussbericht. Berlin. Januar 2019. Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen /Wirtschaft/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=publication File&v=4 . 2 Im Helmstädter Revier wurde der Braunkohlebergbau im August 2016 eingestellt (Auskohlung des Tagebaus Schöningen); vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2019). Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Abschlussbericht. A. a. O. S. 73. 3 Nähere Informationen zu diesen Revieren und ihren wirtschaftlichen Perspektiven können dem Abschnitt 5.1 des Abschlussberichtes entnommen werden. Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2019). Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Abschlussbericht. A. a. O. S. 73 - 81. Abschnitt 5.1 („Auswirkungen, strukturpolitische Effekte und Zukunftsvisionen für die Reviere“). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 5 In Anlage 6 sind die Projektlisten jeweils in drei Abschnitte unterteilt, einer Gesamtübersicht über die Projektvorschläge, einer Auflistung vorgeschlagener Sofortmaßnahmen sowie einer Übersicht über vorgeschlagene Mittel- und Langfristprojekte. Die Projektliste für das Saarland in Anlage 7 weist dagegen lediglich eine Gesamtübersicht über die Projektvorschläge aus. Die einzelnen Projektvorschläge sind als Momentaufnahmen zum Bearbeitungsstand 25. Januar 2019, nicht jedoch als abgeschlossene Beschreibungen von Vorhaben zur Strukturentwicklung zu verstehen.4 Sie werden jeweils gekennzeichnet durch eine laufende Nummer5, eine Bezeichnung bzw. Beschreibung des Vorhabens, dessen Handlungsschwerpunkt sowie - zumindest teilweise – die jeweilige Ressortzuständigkeit. Die Zuordnung eines Projektvorschlags zu einem bestimmten Handlungsschwerpunkt richtet sich nach den in Abschnitt 5.3 des Abschlussberichts („Maßnahmen zur Begleitung des Strukturwandels“)6 vorgestellten Maßnahmenkategorien, zu denen u. a. auch die Kategorie „Förderprogramme“ zählt. Je nach der Zuordnung sind die Informationen zu den aufgeführten Projektvorschlägen farblich unterschiedlich unterlegt. Insgesamt umfassen die Projektlisten des Abschlussberichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter der Kategorie „Gesamtübersicht“ 650 Projektvorschläge. Hierunter entfallen auf Niedersachsen (Helmstädter Revier) 13 Vorschläge, auf Nordrhein-Westfalen (Rheinisches Revier) 157 Vorschläge, auf den Freistaat Sachsen (Lausitz) 171 Vorschläge, auf Brandenburg (Lausitz) 67 Vorschläge, auf Sachsen-Anhalt (Mitteldeutsches Revier) 113 Vorschläge , auf den Freistaat Sachsen (Mitteldeutsches Revier) 118 Vorschläge und auf das Saarland 11 Vorschläge.7 Bereits bei der Darstellung ihrer Bewertungsmaßstäbe betont die Kommission, dass sie zur Bewältigung eines klimapolitisch begründeten Strukturwandels zusätzliche strukturpolitische Maßnahmen für erforderlich hält. „Die bestehenden strukturpolitischen Instrumente dienen insbesondere der Angleichung strukturschwacher Regionen an strukturstarke Regionen und leisten einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Ein klimapolitisch forcierter Strukturwandel erfordert deshalb nennenswerte zusätzliche strukturpolitische Fördermaßnahmen. (…).“8 4 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2019). Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Abschlussbericht. A. a. O. S. 148, 249. 5 Hierbei wird für jeden der drei Teilabschnitte der Projektvorschläge (Gesamtübersicht, Sofortmaßnahmen, Mittel - bis Langfristprojekte) eine eigene Nummerierung durchgeführt, jeder Teilabschnitt beginnt also mit der laufenden Nummer 1. 6 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2019). Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Abschlussbericht. A. a. O. S. 86 – 103. 7 Die Projektlisten mit den Projektvorschlägen zur Strukturentwicklung nehmen einen großen Teil des Abschlussberichts ein. Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2019). Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Abschlussbericht. A. a. O. S. 123 – 270 (Anhang 6), S. 271 – 274 (Anhang 7). 8 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2019). Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Abschlussbericht. A. a. O. S. 10. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 6 Ausführlicher geht die Kommission im Rahmen der von ihr entwickelten Grundsätze für eine Strukturentwicklungsstrategie auf das Erfordernis zusätzlicher, über das herkömmliche Förderinstrumentarium hinausreichender strukturpolitischer Maßnahmen ein. Unter der Überschrift „Zusätzlichkeit “ führt sie hierzu aus: „Die durch zusätzliche politische Maßnahmen bewirkte Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung beschleunigen den Strukturwandel in den Revieren und gegebenenfalls im Bereich der Steinkohleverstromung und stellen eine besondere Herausforderung dar. Diese muss zusätzlich und ergänzend zu der generellen Strukturförderung angegangen werden. Damit ist auch zwischen Aufgaben der Strukturentwicklung zu unterscheiden, die mit bestehenden Förderprogrammen bearbeitet werden, und den neuen Anforderungen, die sich aus dem Verlust von Kohlearbeitsplätzen ergeben. Die Unterscheidung und Abgrenzung zu bestehenden Förderprogrammen ist notwendig mit Blick auf die bundesweit angestrebte Förderung der ländlichen Räume und das grundgesetzliche Oberziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Revierförderung muss sich nicht nur von den vorgenannten Zielen leiten lassen, sondern auch von dem nach wie vor nahezu flächendeckend notwendigen Aufholprozess in Ostdeutschland positiv abheben und die besondere Situation strukturschwacher Landkreise im Rheinischen Revier berücksichtigen. Durch diese Abgrenzung werden Überschneidungen und Friktionen bezüglich der Förderung anderer strukturschwacher Regionen in Deutschland vermieden . Die Fortsetzung der Bergbausanierung der Tagebaue der ehemaligen DDR im Mitteldeutschen und Lausitzer Revier nach 2022 muss zudem ebenfalls zusätzlich zur Revierförderung sichergestellt werden.“9 Darüber hinaus empfiehlt die Kommission im Rahmen ihrer Ausführungen zur institutionellen Verankerung und Begleitung des Strukturentwicklungsprozesses, für den Strukturwandel infolge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen: „Entsprechend den von der Kommission festgelegten Grundzügen einer Strukturentwicklungsstrategie (vgl. Kapitel 5.2) werden die Finanzmittel zusätzlich zu den sonst laufenden Förderprogrammen und Maßnahmen eingesetzt. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die Fördermittel aus den laufenden Förderprogrammen mit den zusätzlichen Mitteln zur Begleitung des Strukturwandels synergistisch abgestimmt werden. Der Bund sollte insbesondere prüfen , inwieweit Mittel aus den Regional- und Strukturfonds der Europäischen Union in den Revieren kombiniert zur Anwendung kommen können.“10 9 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2019). Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Abschlussbericht. A. a. O. S. 83. 10 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2019). Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Abschlussbericht. A. a. O. S. 105. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 7 Die oben zitierten Verlautbarungen der Kommission lassen erkennen, dass sie zur Bewältigung des Strukturwandels in von einer klimapolitisch begründeten vorzeitigen Beendigung der Kohleverstromung betroffenen Regionen über bisherige strukturpolitische Bemühungen hinaus zusätzliche strukturpolitische Fördermaßnahmen und Finanzmittel für erforderlich hält. In diese Richtung weisen auch die Empfehlungen der Kommission zur Kategorie „Förderprogramme “ in Abschnitt 5.3 des Abschlussberichts („Maßnahmen zur Begleitung des Strukturwandels “). Hierzu führt sie u. a. aus: „Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ würdigt das von der Bundesregierung eingeführte Förderprogramm „Unternehmen Revier“ als sinnvollen Ansatz und sieht darin auch einen geeigneten Anknüpfungspunkt für zukünftige Förderprogramme. Die Kommission hält es zugleich für erforderlich, die Förderlandschaft für die Reviere noch effektiver zu gestalten. Alle Bundesressorts müssen ihre Förderprogramme daraufhin überprüfen, wie Fördervoraussetzungen, -konditionen und -volumen für einen prioritären Mitteleinsatz in den Regionen angepasst werden müssen und wo Flexibilisierungen möglich sind. Allerdings werden die Kommunen die finanziellen Lasten nicht oder nur minimal mittragen können. Vor diesem Hintergrund sollten für den Einsatz in den Revieren die von den örtlichen Akteuren zu erbringenden Eigenanteile im Bedarfsfall abgesenkt werden können, bzw. alternative Finanzierungsformen für die Eigenanteile etabliert werden. Die Kommission hält es für erforderlich, die Kommunen bei den erforderlichen Planungs- und Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich durch intelligente Lösungen zu unterstützen. Besondere Beachtung müssen die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union erfahren , die den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten vorgeben. Die Bundesregierung sollte sich frühzeitig für notwendige Anpassungen der einschlägigen Beihilfeleitlinien einsetzen. Zudem müssen angedachte Ausweitungen bestehender Schutzmechanismen oder neue Mechanismen mit ausreichendem Vorlauf einer beihilferechtlichen Prüfung unterzogen werden. Sofern künftig nicht alle Reviere durchgängig GRW-Fördergebiet sind, wäre zu prüfen, wie diese über eine neue Förderrichtlinie Infrastrukturvorhaben und weitere Projekte im Rahmen eines Sonderfördergebietes in die Finanzierung bringen können.“11 In einem Teil der in den Anlagen 6 und 7 aufgeführten Projektlisten finden sich Projektvorschläge , deren Handlungsschwerpunkt der Kategorie „Förderprogramme“ zugeordnet wird. Hierbei handelt es sich um die Projektlisten („Projektvorschläge Strukturentwicklung“) für den Freistaat Sachsen (Lausitz), für Brandenburg, Sachsen-Anhalt, den Freistaat Sachsen (Mitteldeutsches Revier) sowie das Saarland. Die nachfolgende Übersicht zeigt auf, unter welcher laufenden Nummer und auf welchen Seiten des Abschlussberichts die entsprechenden Projektvorschläge zu finden sind: 11 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2019). Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Abschlussbericht. A. a. O. S. 101 f. Zu dem im Text angesprochenen Modellvorhaben „Unternehmen Revier“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Modellvorhaben "Unternehmen Revier". Den Strukturwandel gemeinsam gestalten. Berlin. Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen /Energie/modellvorhaben-unternehmen-revier.html . Die Abkürzung GRW bezeichnet die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 8 Freistaat Sachsen (Lausitz): Gesamtübersicht: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 147 – 156 (S. 159 des Abschlussberichts); Sofortmaßnahmen: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 54, 55 (S. 164 des Abschlussberichts); Mittel- bis Langfristprojekte: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 95 – 102 (S. 170 f. des Abschlussberichts). Brandenburg: Gesamtübersicht: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 51 – 56 (S. 182 des Abschlussberichts); Sofortmaßnahmen: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 29, 30 (S. 192 des Abschlussberichts); Mittel- bis Langfristprojekte: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 62 – 64 (S. 205 des Abschlussberichts ). Sachsen-Anhalt: Gesamtübersicht: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 109 (S. 225 des Abschlussberichts); Sofortmaßnahmen: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 109 (S. 236 des Abschlussberichts); Mittel- bis Langfristprojekte: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 109 (S. 247 des Abschlussberichts ). Freistaat Sachsen (Mitteldeutsches Revier): Gesamtübersicht: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 96 – 104 (S. 258 des Abschlussberichts); Sofortmaßnahmen: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 29 – 33 (S. 263 des Abschlussberichts); Mittel- bis Langfristprojekte: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 69 – 72 (S. 269 des Abschlussberichts ). Saarland: Gesamtübersicht: die Projektvorschläge mit der lfd. Nr. 8, 9 (S. 273 des Abschlussberichts). Die Bezeichnungen und Beschreibungen dieser Projektvorschläge in den Projektlisten machen deutlich, dass sie als zusätzliche strukturpolitische Fördermaßnahmen für die betreffenden Regionen verstanden werden. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 9 3. Eckpunktepapier der Bundesregierung Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2019 vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegte Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Vorschläge der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ beschlossen. Auf ihrer Grundlage wird derzeit der Gesetzentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (Mantelgesetz) erarbeitet.12 Laut Abschnitt III.1 des Eckpunktepapiers hat der Bund mit den Bundesländern, in die die drei Braunkohleregionen Rheinisches Revier, Lausitz und Mitteldeutsches Revier fallen, ein Sofortprogramm zur raschen Realisation strukturwirksamer Projekte in diesen Regionen vereinbart. Hierfür stellt er in den Jahren bis einschließlich 2021 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 240 Millionen Euro zur Verfügung.13 „Im Rahmen bestehender Bundesprogramme werden Projektanträge der betroffenen Länder für die Braunkohleregionen als zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Der Bund trägt bis zu 240 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln bei.“14 Darüber hinaus sichert die Bundesregierung in Abschnitt III.2 des Eckpunktepapiers dem Landkreis Helmstedt sowie Steinkohlekraftwerksstandorten, an denen der Steinkohlesektor eine erhebliche wirtschaftliche Relevanz besitzt, zusätzliche strukturpolitische Unterstützung zu. „Die Bundesregierung wird ferner in Absprache mit dem Land Niedersachsen geeignete Maßnahmen ergreifen, damit in den kommenden Jahren ausgewählte Projekte zur Unterstützung des Strukturwandels im Landkreis Helmstedt im Wert von bis zu 90 Millionen Euro durchgeführt werden können. (… ) 12 Vgl. Die Bundesregierung (2019). Kabinett legt Eckwerte fest. Strukturwandel in Kohleregionen fördern. Berlin. 22. Mai 2019. Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/energiewende/strukturwandel-in-kohleregionen -foerdern-1613928 ; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Pressemitteilung vom 22.05.2019. Altmaier: „Strukturwandel ist große Chance für die betroffenen Kohleregionen!“ Kabinett beschließt Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen bis 2038. Berlin. Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen /2019/20190522-strukturwandel-ist-grosse-chance-fuer-die-betroffenen-kohleregionen.html ; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. Berlin. 22.05.2019. Links: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-strukturwandel .pdf?__blob=publicationFile&v=14 oder https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte -strukturwandel.pdf?__blob=publicationFile . 13 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 7. Vgl. auch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Pressemitteilung vom 22.05.2019. A. a. O. S. 1 14 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 7. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 10 An Steinkohlekraftwerksstandorten, an denen der Steinkohlesektor eine erhebliche wirtschaftliche Relevanz besitzt, sollen relevante Projekte ebenfalls entsprechend finanziell mit bis zu 1 Milliarde Euro unterstützt werden. Von erheblicher Relevanz ist auszugehen, wenn der Steinkohlesektor für den Standort von signifikanter Bedeutung für die Wertschöpfung ist (>0,2% der Wertschöpfung bezogen auf den betrachteten Landkreis) und der Standort im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als strukturschwach gilt.“15 Der Schwerpunkt des Eckpunktepapiers liegt auf den Eckpunkten zum „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (Mantelgesetz). Hierzu führt das Eckpunktepapier einleitend aus: „Um den Ländern strukturpolitische Hilfen über den von der Kommission vorgeschlagenen Zeitraum bis spätestens 2038 zur Verfügung zu stellen, wird die Bundesregierung den Entwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vorlegen und strebt an, ihn bis zur Sommerpause zu beschließen. Dieses Mantelgesetz wird aus zwei Teilen bestehen: aus einem neuen Stammgesetz „Investitionsgesetz Kohleregionen“ (dazu unten Punkt IV.2.) und aus Änderungen einiger bestehender Gesetze und ggf. Rechtsverordnungen sowie gegebenenfalls auch aus neuen Gesetzen (dazu unten Punkt IV.3.). Das zustimmungspflichtige Mantelgesetz „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ bildet den Rahmen für die Unterstützung der durch die vorzeitige Beendigung der Kohleverstromung betroffenen Regionen. Um dieses Vorhaben erfolgreich zu gestalten, ist es unbedingt erforderlich, dass sowohl der Bund als auch die betroffenen Länder die Gestaltung des Prozesses zügig vorantreiben.“16 Im Hinblick auf die Finanzierung dieses Vorhabens wird u. a. festgelegt, dass die Förderung der Kohlereviere nicht zu Lasten der Entwicklung anderer Regionen Deutschlands gehen darf. Weiter kündigt das Eckpunktepapier an, dass die zuständigen Ressorts vor dem Hintergrund der Relevanz des durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung bedingten Strukturwandels auch über das Jahr 2021 hinaus zur Deckung der Ausgaben für die im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen benannten Maßnahmen der Strukturstärkung auch zukünftig zusätzliche Verstärkungsmittel aus dem Gesamthaushalt erhalten werden. „Das Gelingen des Strukturwandels wird über die gesamte Dauer mit erheblichen Kosten verbunden sein. Dies gilt für den Strukturwandel im Zusammenhang mit der Politik zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Allgemeinen und für den Strukturwandel im Bereich der Kohleregionen im Besonderen. Die Förderung der Kohlereviere darf nicht zu Lasten der Entwicklung anderer Regionen Deutschlands gehen. 15 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 7. 16 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 8. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 11 In der Finanzplanung sind gemäß Koalitionsvertrag gegenwärtig bis 2021 Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr für regionale Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik vorgesehen . Die Bundesregierung unterstreicht die Relevanz der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung des durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung bedingten Strukturwandels auch über das Jahr 2021 hinaus, indem die zuständigen Ressorts zur Deckung der Ausgaben für die in diesem Gesetz benannten Maßnahmen der Strukturstärkung auch zukünftig zusätzliche Verstärkungsmittel aus dem Gesamthaushalt erhalten werden. Die Bundesregierung wird im weiteren Verfahren die Einrichtung eines Sondervermögens prüfen, das etwa den Vorteil der leichteren überjährigen Mittelverwendung bietet.“17 Ein Bestandteil des Mantelgesetzes „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ ist laut Eckpunktepapier das „Investitionsgesetz Kohleregionen“. Danach wird der Bund den Bundesländern mit Braunkohlerevieren nach Maßgabe der Artikel 104b und 104c des Grundgesetzes bis spätestens zum Jahr 2038 Finanzhilfen für Investitionen in Höhe von 14 Milliarden Euro gewähren. „Der erste Teil des Mantelgesetzes „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ umfasst das neue Stammgesetz „Investitionsgesetz Kohleregionen“. Damit wird der Bund den Ländern bis spätestens 2038 Finanzhilfen für Investitionen gewähren. Die Finanzhilfen werden an festgelegte Kriterien und Bedingungen geknüpft. Zur Erhöhung der Planungssicherheit wird der Bund mit den vier Braunkohleländern – unter Einbeziehung der betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände – eine Bund-Länder-Vereinbarung „Sicherung der Strukturhilfe für die Braunkohleregionen “ schließen, die die Ausgestaltung der Länderprogramme zur Gewährung der Finanzhilfen im Einklang mit den Leitbildern für die Regionen regelt. Damit wird sichergestellt, dass die Länder selbst die Förderprojekte mitbestimmen. Der Mitteleinsatz wird fortlaufend evaluiert . Die Verwaltung der Finanzhilfen liegt bei den Ländern. Insgesamt stellt der Bund den Ländern für die Braunkohleregionen spätestens bis zum Jahr 2038 gemäß den oben genannten Finanzierungsgrundsätzen bis zu 14 Milliarden Euro an Finanzhilfen zur Verfügung, insbesondere für besonders bedeutsame bzw. gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände). Die Regeln für die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Verwaltungszuständigkeit der Länder sind in Artikel 104b und 104c Grundgesetz festgelegt und setzen vor allem besonders bedeutsame bzw. gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden voraus.“18 ( … ) Im Hinblick auf die prozentuale Verteilung der Mittel sind laut Eckpunktepapier folgende Quoten vorgesehen: 43 Prozent für das Lausitzer Revier (hiervon 60 Prozent für Brandenburg und 17 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 8 f. 18 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 9. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 12 40 Prozent für Sachsen), 37 Prozent für das Rheinische Revier und 20 Prozent für das Mitteldeutsche Revier (hiervon 60 Prozent für Sachsen-Anhalt und 40 Prozent für Sachsen. Hieraus ergebe sich folgende Aufteilung auf die betroffenen Bundesländer: Brandenburg 25,8 Prozent, Nordrhein -Westfalen 37 Prozent, Sachsen 25,2 Prozent und Sachsen-Anhalt 12 Prozent.19 Der Abschnitt zum „Investitionsgesetz Kohleregionen“ enthält keine Angaben zu konkreten Projekten . Des Weiteren umfassen die Eckpunkte zum „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ Regelungen zu sonstigen und nicht gesetzlichen Maßnahmen des Bundes (siehe Abschnitt IV 3.). Hierzu legt das Eckpunktepapier einleitend fest: „Über die Finanzhilfen des „Investitionsgesetzes Kohleregionen“ hinaus verpflichtet sich der Bund, in seiner Zuständigkeit weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen mit einer Zielgröße von bis zu 26 Milliarden Euro bis spätestens 2038 zu ergreifen, auszubauen oder fortzuführen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt gemäß den oben genannten Finanzierungsgrundsätzen .“20 Einen breiten Raum nehmen in diesem Zusammenhang sogenannte prioritäre Projekte ein. Hierzu führt das Eckpunktepapier u. a. aus: „Der Bund wird in den kommenden Jahren insbesondere die folgenden Maßnahmen, sogenannte prioritäre Projekte, gemäß den oben genannten Finanzierungsgrundsätzen realisieren und dies (soweit möglich und notwendig) in den jeweiligen Gesetzen verankern. Er wird sich dabei an dem genannten Finanzvolumen von bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr orientieren. Die Finanzierung der prioritären Projekte erfolgt gemäß den genannten Finanzierungsgrundsätzen . Die Braunkohleländer haben im Frühjahr 2019 zahlreiche Vorschläge für konkrete Projekte gemacht, die über die folgende Liste hinausgehen und noch nicht alle abschließend geprüft werden konnten. Die Vorschläge der Länder werden unter Berücksichtigung eines Finanzvolumens für die nächsten fünf Jahre von insgesamt bis zu 2,6 Milliarden Euro (Nordrhein-Westfalen ), 1,9 Milliarden Euro (Brandenburg), 1,8 Milliarden Euro (Sachsen) und 0,86 Milliarden Euro (Sachsen-Anhalt) in Betracht gezogen. Sie können unter Berücksichtigung des Gesamtfinanzrahmens auch in der Folgezeit begonnen oder fortgesetzt werden. Die Bundesregierung wird insbesondere die hier als prioritäre Projekte genannten Vorschläge im weiteren Prozess sorgfältig und konstruktiv prüfen. Dabei wird der Bund die prioritären Projekte, wo immer 19 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 10. Die Quoten müssen laut Eckpunktepapier nicht in jedem Jahr, sondern erst 2038 in der Rückschau erfüllt sein; vgl. ebenda. 20 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 11. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 13 möglich, beschleunigt umsetzen und die notwendigen Planungsprozesse verkürzen. Eine Einschränkung notwendiger umweltbezogener Prüfungen ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Um den kontinuierlichen Projektfluss auch für die Folgejahre sicherzustellen, verpflichtet sich der Bund in einer Bund-Länder-Vereinbarung, bis spätestens 2038 orientiert an dem oben genannten Schlüssel und unter Berücksichtigung der unten genannten Programmlinien, Projekte und Vorhaben mit einem Volumen von bis zu 1,3 Milliarden Euro im Jahr zu fördern.“21 An diese Ausführungen schließen sich Auflistungen prioritärer Projekte an. Sie erstrecken sich auf die Bereiche Forschung und Innovation, Verkehr, Mobilität und Digitales sowie sogenannte andere Bereiche. Besonders hinzuweisen ist auf die einleitenden Ausführungen zum Unterabschnitt „Prioritäre Verkehrsprojekte und weitere Vorhaben aus den Bereichen Mobilität und Digitales “ (Gliederungspunkt IV 3 a bb). Sie ermöglichen u. a., Bedarfsplanmaßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur durch Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz, für die bisher noch keine Finanzmittel im Bedarfsplanhaushalt veranschlagt sind, in ihrer Planung und Realisierung vorzuziehen. „Der Bund wird prioritäre Projekte durch gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen. Auf diesem Weg besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Maßnahmen auch aus strukturpolitischen Gründen finanziert und realisiert werden. Der Bund wird die prioritären Projekte, wo immer möglich, beschleunigt umsetzen und die notwendigen Planungsprozesse verkürzen. Eine Einschränkung notwendiger umweltbezogener Prüfungen ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Dieses Vorgehen beinhaltet auch die Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern ( … ) Bedarfsplanmaßnahmen durch Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz in ihrer Planung und Realisierung vorzuziehen, für die bisher noch keine Finanzmittel im Bedarfsplanhaushalt veranschlagt sind (vgl. Anlage 2). Auch können die Ländervorhaben, bei denen es sich nicht um Verkehrsinfrastrukturprojekte handelt, ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen über die Aufstockung bestehender Bundesprogramme umgesetzt werden.“22 Die im Zitat erwähnte Anlage 2 des Eckpunktepapiers trägt die Überschrift „Ergänzende Informationen zu den Infrastrukturprojekten“ und ist mit folgendem einleitenden Satz versehen: „Folgende Bedarfsplanmaßnahmen können – gemäß den genannten Finanzierungsgrundsätzen und Umsetzungswegen – im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern in ihrer Planung und Realisierung vorgezogen werden.“23 21 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 11 f. 22 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 13. 23 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 31. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 049/19 Seite 14 Die in dieser Anlage aufgelisteten Bedarfsplanmaßnahmen erstrecken sich auf Straßenbauprojekte im Lausitzer Revier, im Rheinischen Revier und im Mitteldeutschen Revier sowie zwei Schieneninfrastrukturprojekte.24 Maßgebend ist hierbei der Bundesverkehrswegeplan 2030.25 Informationen zu den hierin erfassten einzelnen Verkehrsinfrastrukturprojekten können dem Projektinformationssystem (PRINS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Bundesverkehrswegeplan 2030 entnommen werden.26 Neben den prioritären Projekten listet das Eckpunktepapier im Rahmen der sonstigen gesetzlichen und nicht gesetzlichen Maßnahmen des Bundes unter Gliederungspunkt IV 3 b weitere Maßnahmen auf. Hierunter fallen vielfältige Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten , zur Schaffung von 5 000 Stellen der Bundesverwaltung mit einer Clearingstelle für eine Dezentralisierungsstrategie des Bundes, zur Ansiedlung/Stärkung von u. a. weiteren Bundeseinrichtungen/Behörden, zur Stärkung der Forschung, zur Schaffung neuer bzw. Aufstockung bestehender Förderprogramme, zum Aufbau „starker Energieregionen der Zukunft“ sowie zur Ausweitung bestehender Maßnahmen.27 Hierbei handelt es sich der Beschreibung der aufgeführten Maßnahmen nach um zusätzliche Fördermaßnahmen; dies trifft auch für eine Ausweitung „bestehender Maßnahmen“ zu; vgl. Gliederungspunkt IV 3 b gg (S. 22 f.) des Eckpunktepapiers . *** 24 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 31 - 34. 25 Vgl. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (o. J.). Artikel. Bundesverkehrswegeplan 2030. Berlin. Berlin. Link: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Bundesverkehrswegeplan -2030/bundesverkehrswegeplan-2030.html ; Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (o. J.). Publikation. Bundesverkehrswegeplan 2030 – Gesamtplan. Berlin. Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan- 2030-gesamtplan.pdf ; Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2016). Bundesverkehrswegeplan 2030. Berlin. August 2016. Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan .pdf?__blob=publicationFile (Gesamtplan). 26 Vgl. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (o. J.). Artikel. Projektinformationssystem einsehen . Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplan-2030-prins-einsehen .html ; Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (o. J.). Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (Stand: Kabinettsbeschluss vom 03.08.2016 und der darauf basierenden Ausbaugesetze vom 02.12.2016). Link: https://www.bvwp-projekte.de/ . 27 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019). Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. A. a. O. S. 18 – 23 (Gliederungspunkte IV 3 b aa – gg).