Bundesländer-Vergleich zur Waldpolitik Ausstattung der Landesforstverwaltungen - Ausarbeitung - © 2007 Deutscher Bundestag WD 5 - 047/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Bundesländer-Vergleich zur Waldpolitik Ausstattung der Landesforstverwaltungen Ausarbeitung WD 5 - 047/07 Abschluss der Arbeit: 08.03.2007 Fachbereich WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Telefon: Hinweise auf interne oder externe Unterstützung bei der Recherche bzw. Abfassung des Textes Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 3 - Aus zeitlichen Gründen beschränkt sich die nachfolgende Darstellung auf eine Synopse des Mengengerüsts zu Aufbau und Struktur der Landesforstverwaltungen bzw. der Staatsforstbetriebe in Deutschland. Quellen waren - neben Auskünften des BMELV - die regionalen Forstberichte der Bundesländer, die Bundes-Waldinventur 2002, sowie die Internet-Seiten der Landesregierungen und -Forstverwaltungen bzw. – Betriebe. Soweit im Zuge von Struktur-Reformen Aufgaben der Forstverwaltungen an die Landkreise abgegeben wurden (z.B. Baden-Württemberg) oder von Regie-Betrieben übernommen wurden (z.B. Saarland), sind die Landes-Haushaltspläne hinsichtlich der Stellenausstattungen nur mehr sehr eingeschränkt aussagefähig, da sich dort die Angaben auf die Personalkosten beziehen. In diesen Fällen wurden hilfsweise die Planstellenzahlen aus dem Jahr vor den jeweiligen Reformen übernommen oder die Stellenzahlen aus den Personal-Durchschnittskosten der andern Bundesländer errechnet. Hinsichtlich der Aufgaben der Forstverwaltungen gibt es qualitativ kaum Unterschiede. Allerdings variieren sie in Funktion der Anteile der unterschiedlichen Eigentumsarten (Staats-, Körperschafts,- Privatwald oder auch Treuhandwald in den neuen Bundesländern ). Die Betreuungs- und Beratungsaufgaben der Forstverwaltungen gegenüber den Privatwald -Besitzern gleiche sich weitestgehend: Die Landeswaldgesetze weisen – mit geringfügig unterschiedlichen Formulierungen den Forstbehörden die Aufgabe zu, die Privatwaldbesitzer durch Beratung, Anleitung und Mithilfe bei der forsttechnischen Betriebsleitung zu unterstützen. Für letztere muss i.d.R. ein Entgelt entrichtet werden.1 Weiter gehören die Beratung und Betreuung im Hinblick auf die öffentliche Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen und die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse zu den Aufgaben der Landesverwaltungen 2. 1 Einzelheiten sind i.d.R. durch Erlasse geregelt (s. z.B. Erlass des MLUR Brandenburg vom 19.April 2004 in der Anlage. 2 Siehe hierzu: „Privatwald in Brandenburg- Entwicklung, Rahmenbedingungen und aktuelle Situation“, LFA Eberswalde, Band 16, 2002 http://www.lfe.brandenburg.de/cms/media.php/2324/fb_privw.pdf) - 4 - Forstverwaltungen der Bundesländer, Mengengerüste im Vergleich - 5 -