© 2016 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 046/16 Informationen zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Sanierung von Braunkohlentagebauen Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 046/16 Seite 2 Informationen zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Sanierung von Braunkohlentagebauen Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 046/16 Abschluss der Arbeit: 15. Juni 2016 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 046/16 Seite 3 1. Einleitung Braunkohle besitzt für die Stromerzeugung in Deutschland nach wie vor eine große Bedeutung. So wurde 28,8 % des im Jahr 2014 in Deutschland erzeugten Stroms mit Hilfe der Braunkohle produziert.1 Dabei wurden 2014 mehr als 178 Mio. t Braunkohle im Inland gefördert, 13.000 t importiert und über 1 Mio. t Braunkohle exportiert.2 Im Gegensatz zu den übrigen konventionellen Energieträgern wie Steinkohle, Uran, Erdgas und Mineralöl, die entweder vollständig oder zum größten Teil importiert werden müssen, war die Nettoimportquote für Braunkohle im Jahr 2014 negativ und lag bei – 2,7 %.3 Gleichzeitig stellt der Abbau von Braunkohle einen erheblichen Eingriff in die Umwelt dar.4 Zwar ist für die Einstellung des Abbaubetriebes ein bergrechtlicher Abschlussbetriebsplan im Sinne der §§ 51, 53 ff. Bundesberggesetz5 zu erarbeiten, der u. a. die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche regelt und gewährleisten soll, dass nach Abschluss des Abbaubetriebes von diesem keine Gefahren mehr ausgehen.6 Fraglich ist aber, ob aus bergrechtlichen Tätigkeiten zum Braunkohlenabbau Langzeitfolgen resultieren, die zu so genannten „Ewigkeitslasten“ führen und wenn ja, wie diese Lasten zu quantifizieren und letztlich zu finanzieren sind.7 Dazu meint das Umweltbundesamt : 1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2016). Energiedaten. Zahlen und Fakten – Nationale und Internationale Entwicklung. Stand: 05.04.2016. S. 23. Link: http://bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energiedaten-undanalysen /Energiedaten/gesamtausgabe,did=476134.html (letzter Abruf: 15.06.2016). 2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2016). A. a. O. (Fn. 1). S. 16. 3 Umweltbundesamt (2016a). Primärenergiegewinnung und –importe. Stand: 01.04.2016. Link: https://www.umweltbundesamt .de/daten/energie-als-ressource/primaerenergiegewinnung-importe (letzter Abruf: 15.06.2016). 4 Vgl. die Darstellungen bei DEBRIV – Bundesverband Braunkohle (2015). Braunkohle in Deutschland 2015. Profil eines Industriezweigs. Mai 2015. S. 21 ff. Link: http://www.braunkohle.de/3-0-Unsere-Braunkohle.html (letzter Abruf: 15.06.2016). 5 Bundesberggesetz vom 13.08.1980, BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2016, BGBl. I S. 1217. 6 So DEBRIV – Bundesverband Braunkohle (2015). A. a. O. (Fn. 4). S. 22. 7 Synonym für den Begriff „Ewigkeitslasten“ wird häufig der Begriff „Ewigkeitskosten“ verwendet. Beide Begriffe stehen für langfristige oder dauerhafte finanzielle Belastungen durch eventuelle Langzeitwirkungen des Braunkohlentagebaus nach einer Beendigung der jeweiligen Bergbauaktivitäten. Hierzu zählen z. B. finanzielle Belastungen , die aus langfristig oder dauerhaft erforderlichen Maßnahmen zur Wasserhaltung resultieren. Vgl. Paschotta , Rüdiger (2016). Beitrag „Ewigkeitskosten“. Stand: 12.06.2016. In: RP-Energie-Lexikon. Link: https://www.energie-lexikon.info/ewigkeitskosten.html (letzter Abruf: 15.06.2016). Darüber hinaus wird auf die Ausführungen auf S. 8 der vorliegenden Dokumentation verwiesen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beschreibt der Begriff der „Ewigkeitslasten“ des Steinkohlenbergbaus Maßnahmen zur Grubenwasserhaltung, zur Grundwasserreinigung sowie zur Verhinderung und Beseitigung von Dauerbergschäden. Link: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Konventionelle -Energietraeger/kohle,did=190808.html (letzter Abruf: 15.06.2016). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 046/16 Seite 4 „Unbeantwortet ist zudem die Frage, wer letztlich für die Ewigkeitslasten des Bergbaus aufkommen wird, was mittlerweile vor dem Hintergrund der absehbaren Beendigung des Steinkohlebergbaus in 2018, der Debatte über die Kostenverteilung für die Endlagerung von Atommüll aber auch im Hinblick auf den sich aus Klimaschutzgründen ebenfalls abzeichnenden Ausstieg aus der Braunkohleverstromung zunehmend kontrovers diskutiert wird.“8 Vor diesem Hintergrund listet die vorliegende Dokumentation eine Reihe von frei verfügbaren Veröffentlichungen auf, die sich mit rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Sanierung von Braunkohlentagebauen auseinandersetzen und insbesondere zu klären versuchen, welche rechtlichen Pflichten in diesem Zusammenhang bestehen, welche Langzeitfolgen sich aus Braunkohlenabbauvorhaben ergeben können, wie diese Folgen zu quantifizieren sind und letztlich finanziert werden können. Ziel der vorliegenden Arbeit ist dabei nicht, sämtliche zu diesen Themen verfügbaren Informationen zusammenzustellen. Vielmehr soll die Dokumentation mittels der aufgeführten Publikationen einen Überblick über die verschiedenen Aspekte der angesprochenen Fragen vermitteln. 2. Publikationsliste - Wronski, Rupert/Fiedler, Swantje/Schäuble, Dominik/Setton, Daniela (2016). Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich. Optionen zur Sicherung der Braunkohlerückstellungen und zur Umsetzung des Verursacherprinzips. Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies e. V. (IASS) im Auftrag der Klimaallianz Deutschland, des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) der Heinrich-Böll-Stiftung e. V. sowie der Rosa-Luxemburg- Stiftung Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V. unter Mitarbeit von Schneider, Karin und Rechtsanwältin Dr. Ziehm, Cornelia. Berlin und Potsdam. Juni 2016. Link: http://www.foes.de/pdf/2016-06-FOES-IASS-Finanzielle-Vorsorge-Braunkohle.pdf (letzter Abruf: 14. Juni 2016). Ausgehend von der Überlegung, dass das nach Ansicht der Autoren in den Vorgaben des Bundesberggesetzes verankerte Verursacherprinzip die Betreiber von Braunkohlentagebauen dazu verpflichte, für die Folgekosten ihres bergbaulichen Handelns aufzukommen, geht die Studie der grundsätzlichen Frage nach, wie für die Zukunft sichergestellt werden kann, dass diese Betreiber ihren finanziellen Verpflichtungen auch tatsächlich nachkommen . Die RAG-Stiftung, die ab 2019 die Ewigkeitsaufgaben des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft finanziert , verwendet diesen Begriff zur Beschreibung von Maßnahmen zur Grubenwasserhaltung, Poldermaßnahmen sowie Maßnahmen zur Grundwasserreinigung. Nach Angaben der RAG-Stiftung gehört das Verhindern und Beseitigen von Bergschäden nicht zu den Ewigkeitsaufgaben. Link: http://www.rag-stiftung.de/ewigkeitsaufgaben / (letzter Abruf: 15.06.2016). 8 Umweltbundesamt (2016b). Bergrecht. Stand: 27.04.2016. Link: https://www.umweltbundesamt.de/themen /nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umweltschutz-im-fachrecht/bergrecht (letzter Abruf: 15.06.2016). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 046/16 Seite 5 Zu diesem Zweck erläutern die Autoren im ersten Teil der Studie überblicksartig die geltenden Regelungen zur Finanzierung der Folgekosten des Braunkohlentagebaus. Dabei thematisieren sie die (berg-)rechtlichen Rahmenbedingungen, erläutern, wie Folgekostenabschätzung und Bildung entsprechender Rücklagen in der Praxis funktionieren und geben einen Überblick über die Entwicklung und die aktuelle Höhe der bergbaubedingten Finanzierungsvorsorge im Braunkohlenbereich. Zur Frage der so genannten Ewigkeitslasten führen die Autoren aus: „Ob es im Braunkohlebergbau analog zum Steinkohlebergbau tatsächlich signifikante Ewigkeitslasten im Sinne unbefristeter Kosten gibt, ist bislang nicht systematisch untersucht worden.“9 Weiterhin analysieren die Autoren die unterschiedlichen Risiken für die Finanzierungsvorsorge im Braunkohlenbereich wie etwa das Risiko der zukünftigen Kostensteigerung und das Insolvenzrisiko auf Seiten der Bergbaubetreiber. Anschließend erläutern sie ihre Auffassung, dass sich aus grundgesetzlichen Vorgaben die staatliche Pflicht zur Sicherstellung dieser Finanzierungsvorsorge ergebe. Darauf aufbauend skizzieren die Autoren im zweiten Teil der Studie die Instrumente, die nach ihrer Auffassung die Transparenz und die Finanzierungsvorsorge verbessern und die Verursachergerechtigkeit im Braunkohlenbereich stärken könnten. In diesem Zusammenhang wird die Notwendigkeit betont, die Folgekostenschätzung und Rückstellungsbildung der Unternehmen unabhängig und öffentlich zu untersuchen. Nach Auffassung der Autoren müsse insbesondere die Frage geklärt werden, ob es im Braunkohlentagebau Ewigkeitslasten gebe und wenn ja, welches Ausmaß sie haben.10 Darüber hinaus diskutieren die Autoren unterschiedliche Instrumente zur Sicherstellung der Finanzierungsvorsorge im Detail (u. a. bergrechtliche Lösungen, Fond- und Stiftungsmodell). Die Studie schließt mit einer Reihe von Handlungsempfehlungen. Dabei sind die Autoren der Auffassung, dass die existierende Praxis der handelsrechtlichen Rückstellungen geändert werden müsse, „um die Finanzierungsvorsorge im Braunkohlebereich auf ein tragfähiges Fundament zu stellen. Bislang besteht ein hohes Risiko, dass die öffentliche Hand nach Konzernumstrukturierungen oder Insolvenzen in hohem Maße zur Finanzierung der Folgekosten der Braunkohleindustrie herangezogen wird oder langfristig anfallende Kosten letztlich von den öffentlichen Haushalten auf kommunaler, Landesoder Bundesebene getragen werden müssen.“11 - Krupp, Ralf E. (2015). Auswirkungen der Grundwasserhaltung im Rheinischen Braunkohlenrevier auf die Topographie und die Grundwasserstände, sowie daraus resultierende 9 Wronski, Rupert/Fiedler, Swantje/Schäuble, Dominik/Setton, Daniela (2016). A. a. O. S. 14. 10 Wronski, Rupert/Fiedler, Swantje/Schäuble, Dominik/Setton, Daniela (2016). A. a. O. S. 48. 11 Wronski, Rupert/Fiedler, Swantje/Schäuble, Dominik/Setton, Daniela (2016). A. a. O. S. 73. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 046/16 Seite 6 Konsequenzen für Bebauung, landwirtschaftliche Flächen, Infrastruktur und Umwelt. Studie im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Burgdorf. Juli 2015. Link: http://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Publikationen /Sonstiges/Krupp_Gutachten_Braunkohle_NRW_komplett_Web.pdf (letzter Abruf : 14. Juni 2016). Der Autor untersucht im Rahmen der genannten Studie, wie sich der Abbau von Braunkohle und die damit einhergehenden Maßnahmen im Rheinischen Braunkohlenrevier konkret auswirken und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Den Schwerpunkt seiner Untersuchungen legt der Autor dabei auf die Konsequenzen, die sich aus den bergbaulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wasserhaushalt in der Region ergeben . Dabei problematisiert er sowohl das Absenken des Grundwassers bis unter das Abbauniveau (sümpfen) als auch den späteren Wiederanstieg des Grundwassers nach Beendigung der bergbaulichen Tätigkeiten. Ausweislich der formulierten Zielstellung der Studie möchte der Autor „durch gezielte Arbeit darauf hinwirken können, dass private Hausbesitzer, Gewerbebetriebe , Landwirte und Kommunen nicht vor Schäden durch den Wiederanstieg des Grundwassers stehen, die bei entsprechender Kenntnislage vermeidbar gewesen wären.“12 - Wronski, Rupert/Fiedler, Swantje (2015). Gesellschaftliche Kosten der Braunkohle im Jahr 2015. Kurzstudie im Auftrag von GREENPEACE e. V. unter Mitarbeit von Sorge, Lars. Berlin. November 2015. Link: http://www.foes.de/pdf/2015-11-FOES-Gesellschaftliche- Kosten-der-Braunkohle.pdf (letzter Abruf: 14. Juni 2016). Die Studie versucht zu klären, welche gesellschaftlichen Folgekosten aus der Braunkohlenverstromung resultieren und wie diese Kosten für das Jahr 2015 zu quantifizieren sind. Dabei gehen deren Autoren von der Annahme aus, „dass allein die Marktpreise von Braunkohlenstrom nicht aussagekräftig sind für die tatsächlichen Kosten der Braunkohle. Die gesamte Prozesskette, d. h. vom Abbau über die Verstromung bis zum Nachbergbau, verursacht Kosten, die bisher im Strompreis nicht abgebildet sind und stattdessen von der Gesellschaft getragen werden müssen.“13 Im Verlauf der Studie benennen die Autoren daher eine Reihe von Folgewirkungen des Braunkohlenbergbaus und der Braunkohlenverstromung, die nach Auffassung der Autoren relevante und bisher nicht im Strompreis abgebildete Kosten für die Gesellschaft verursachen . Dabei geht die 12 Krupp, Ralf E. (2015). A. a. O. S. 7. 13 Wronski, Rupert/Fiedler, Swantje (2015). A. a. O. S. 2. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 046/16 Seite 7 „gesamte Studie […] von einem Kostenbegriff aus, der neben staatlichen Förderungen und privaten Folgekosten auch externe Kosten (z. B. durch Gesundheits- oder Klimaschäden) als gesellschaftliche Kosten der Braunkohlenutzung berücksichtigt .“14 Die genaue Höhe der nach Ansicht der Autoren aus den konkreten Folgewirkungen resultierenden Kosten könne jedoch für einen Teil dieser Wirkungen nicht quantifiziert werden . Im Ergebnis benennen die Autoren daher sieben nicht (vollständig) quantifizierbare15 und sechs quantifizierbare16 kostenverursachende Folgewirkungen der Braunkohlennutzung und kommen zu dem Ergebnis, dass die gesellschaftlichen Kosten des Braunkohlenabbaus und der Braunkohlenverstromung im Jahr 2015 mehr als 15 Mrd. EUR betragen haben. - Wronski, Rupert/Küchler, Swantje (2014). Kostenrisiken für die Gesellschaft durch den deutschen Braunkohletagebau. Studie im Auftrag von GREENPEACE e. V. unter Mitarbeit von Besch, Johannes. Berlin. Mai 2014. Link: http://www.foes.de/pdf/2014-04-FOES-Studie -Folgekosten-Braunkohle.pdf (letzter Abruf: 15. Juni 2016). Die Studie geht der Frage nach, ob die Folgekosten des Braunkohlentagebaus in Deutschland durch die bergbautreibenden Unternehmen verursachergerecht abgedeckt werden. In einem ersten Schritt werden die in Deutschland im Braunkohlenbergbau aktiven Unternehmen sowie die dazugehörigen Abbaufelder etc. benannt.17 Im Anschluss erläutern die Autoren der Studie überblicksartig die rechtlichen Grundlagen, die im Zusammenhang mit der Fragestellung von Bedeutung sind (berg-, wasser-, bilanz- und haftungsrechtliche Grundlagen). Im Zusammenhang mit den haftungsrechtlichen Grundlagen heißt es in der Studie: „Zwischen den Energieversorgungsunternehmen (EVU) und ihren bergbautreibenden Tochtergesellschaften bestehen jeweils Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge . […] Das bedeutet, dass die Mutterkonzerne im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Bergbaubetreiber rechtlich für Forderungen einstehen müssen. 14 Wronski, Rupert/Fiedler, Swantje (2015). A. a. O. S. 2. 15 Kostenmäßig für das Jahr 2015 nicht (vollständig) quantifizierbar seien nach Ansicht der Autoren Folgewirkungen im Zusammenhang mit: der Umsiedlungs- und Infrastrukturförderung, psychosozialen Kosten der Umsiedlung , dem Verlust natürlicher Bodenvielfalt, der Sulfat- und Eisenbelastung von Gewässern, dauerhaften Sümpfungen , Bergschäden an privatem und öffentlichem Eigentum sowie mit unerwarteten Schadensereignisse. Wronski, Rupert/Fiedler, Swantje (2015). A. a. O. S. 18. 16 Kostenmäßig für das Jahr 2015 quantifizierbar seien nach Ansicht der Autoren Folgewirkungen im Zusammenhang mit: der Braunkohlesanierung in den neuen Bundesländern, der Forschungsförderung, der Befreiung des Bergbaus von der Förderabgabe, der Befreiung des Bergbaus von Wasserentnahmeentgelten, der Energiesteuervergünstigungen (darin enthalten: u. a. Ausnahmen bei der EEG-Umlage) sowie der externen Kosten durch CO2- Emissionen, Feinstaub, Quecksilber und andere Stoffe. Wronski, Rupert/Fiedler, Swantje (2015). A. a. O. S. 18. 17 Die Studie ist vor dem Verkauf der Braunkohlensparte der Vattenfall GmbH u. a. an den tschechischen Energieversorger EPH im April 2016 erstellt worden. Vgl. dazu Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen /vattenfall-verkauft-braunkohle-geschaeft-an-tschechische-eph-a-1086286.html (letzter Abruf: 14.06.2016). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 046/16 Seite 8 Durch Unternehmensumstrukturierungen bzw. Änderung der Rechtsform können diese Verträge jedoch aufgelöst oder geändert werden.“18 Aufbauend auf diesen grundsätzlichen Erwägungen definieren die Autoren der Studie eine Reihe von Kosten, die sie als Folge des Braunkohlenabbaus ansehen und damit den aktiv Braunkohlentagebau betreibenden Unternehmen zurechnen. Weiterhin gehen die Autoren der Frage nach, wie der Umfang der Rückstellungen dieser Unternehmen für die Erfüllung der Pflichten zur Sanierung von Braunkohlentagebauen zu bewerten seien und welche Erfahrungen mit Sanierungskosten von Braunkohlentagebaugebieten bestehen. Im Hinblick auf die Erfahrungen mit der Sanierung der Braunkohlentagebaue auf dem Gebiet der ehemaligen DDR führen die Autoren aus: „Bestimmte bergbaubedingte Folgekosten werden noch über sehr lange Zeiträume anfallen. Zu diesen sogenannten Ewigkeitskosten zählen u.a. die Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaushalts bei entsprechender Wassergüte oder aber Risiken im Bereich der geologischen Standsicherheit (z.B. durch Setzungsfließen verursachte Geländeeinbrüche), die sich u.a. als auftretende Bergschäden äußern können.“19 Die Studie schließt mit einem Fazit, in dem die Autoren u. a. feststellen, dass der Braunkohlentagebau zu hohen Folgekosten führe, die von den entsprechenden Unternehmen nicht verursachergerecht übernommen werden. Weiterhin seien der Gesellschaft Kostenrisiken aufgebürdet, die sich aus einer möglichen Insolvenz der bergbautreibenden Unternehmen bzw. deren Muttergesellschaften ergebe. In einem solchen Insolvenzfall müsse nach Ansicht der Autoren die Gesellschaft diese Folgekosten tragen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass eine Antwort der brandenburgischen Landesregierung auf die Frage einer Abgeordneten im Rahmen einer Kleinen Anfrage, ob der Landesregierung eine ökologische Gesamtbilanz des Braunkohlebergbaus inklusive einer Abschätzung der Ewigkeitskosten der Braunkohle vorliege, u. a. auf die Studie von Wronski, Rupert/Küchler, Swantje (2014) folgendermaßen Bezug nimmt: „Der Landesregierung sind verschiedene Ausarbeitungen, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen, bekannt, so auch die [o. g.] Studie […]. Die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass der Braunkohlebergbau in Deutschland Ewigkeitskosten verursacht, nicht. Durch die Gestaltung einer Bergbaufolgelandschaft, durch 18 Wronski, Rupert/Küchler, Swantje (2014). A. a. O. S. 10 f. 19 Wronski, Rupert/Küchler, Swantje (2014). A. a. O. S. 23. Hervorhebung durch Verfasser. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 046/16 Seite 9 wasserwirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen und weitere Wiedernutzbarmachungs - und Rekultivierungsarbeiten werden die sogenannten Ewigkeitsfolgen vermieden .“20 - Spieth, Wolf Friedrich/Ipsen, Nils Christian (2012). Bergrechtliche und wasserrechtliche Verantwortung bei der Braunkohlesanierung. Gutachten im Auftrag der Bund-Länder-Geschäftsstelle für Braunkohlesanierung. März 2012. Link: http://www.braunkohlesanierung .de/docs/113_Gutachten_Braunkohlesanierung.pdf (letzter Abruf: 15. Juni 2016). Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für Braunkohlesanierung arbeitet im Auftrag des aus Vertretern des Bundes, der Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen und der bundeseigenen Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)21 zusammengesetzten Steuerungs- und Budgetausschusses für die Braunkohlesanierung (StuBA).22 Dessen Auftrag besteht vor allem darin, die Sanierung der Braunkohlentagebaue der ehemaligen DDR zu koordinieren und zu überwachen.23 Zur Klärung grundsätzlicher und spezieller Fragen im Zusammenhang mit dem Umfang der rechtlichen Verantwortung zur Sanierung dieser Braunkohlentagebaue wurde die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP mit der Erstellung des genannten Gutachtens beauftragt. Das Gutachten konzentriert sich im Schwerpunkt daher auf Fragen im Zusammenhang mit der Sanierung der Braunkohlentagebaue auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und setzt sich nicht mit der zukünftigen Sanierung von noch aktiven Tagebaugebieten auseinander . Gleichwohl vermitteln die umfassenden und sehr detaillierten Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben für die Braunkohlesanierung, die vom Gesetzgeber in den Regelungen insbesondere des Berg- und des Wasserrechts normiert sind und von der Rechtsprechung konkretisiert werden, einen guten Überblick über rechtliche Problemstellungen , die auch im Zusammenhang mit der Sanierung noch aktiver Tagebaugebiete auftreten und daher zu deren Lösung herangezogen werden können. ENDE DER BEARBEITUNG 20 Landtag Brandenburg (2015). Transparenz und Sicherheit bei Rückstellungen für Folgeschäden der Braunkohletagebaue . Antwort der Landesregierung vom 21.05.2015 auf die Kleine Anfrage 531 der Abgeordneten Heide Schinowsky der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1190 vom 20.04.2015. Drucksache 6/1499. Antwort auf Frage 14. Link: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/index .html (letzter Abruf: 15.06.2016). 21 Informationen zur LMBV finden sich auf deren Internetseite und insbesondere in den dort veröffentlichen Geschäftsberichten . Link: https://www.lmbv.de/index.php/unternehmen-lmbv.html (letzter Abruf: 15.06.2016). 22 Vgl. die Informationen auf der Internetseite des StuBA. Link: http://www.braunkohlesanierung.de/cgibin /stuba.pl?order=stuba (letzter Abruf: 15.06.2016). 23 Vgl. die Informationen auf der Internetseite des StuBA. Link: http://www.braunkohlesanierung.de/cgibin /stuba.pl?order=aufgaben (letzter Abruf: 15.06.2016).