© 2018 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 045/18 Risikomanagement bei bestimmten Sonderkulturen Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 2 Risikomanagement bei bestimmten Sonderkulturen Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 045/18 Abschluss der Arbeit: 13. April 2018 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Höhe der Ernteschäden in Landwirtschaft und Obstbau in den letzten Jahren 5 3. Staatliche Hilfen 9 3.1. Voraussetzungen und Grenzen 9 3.2. Höhe der Hilfen am Beispiel des Witterungsereignisses des Jahres 2017 (Bund/Länder) 11 4. Ernteversicherung (landwirtschaftliche Einzel- und Mehrgefahrenversicherung) 14 4.1. Prämiensubventionierung 17 4.2. Unterschiedliche Standpunkte zur Subventionierung einer Ernteversicherung in Deutschland 24 4.3. Exkurs: Höhe der Schäden durch widrige Witterungsereignisse in der Landwirtschaft 34 5. Kostenbeteiligung des Staates an einer Ernteversicherung in ausgewählten Ländern 36 5.1. Österreich 36 5.2. Frankreich 38 5.3. Italien 39 5.4. Spanien 40 6. Förderung von Kulturschutzmaßnahmen 40 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 4 1. Einleitung In Deutschland findet der Obstanbau vor allem in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland -Pfalz und Bayern statt. Die drei erstgenannten Bundesländer verfügen „über 63 % der gesamten Baumobstfläche. Die bedeutendsten Anbauregionen für Baumobst befinden sich am Bodensee , in der mittleren bis südlichen Rheinebene sowie im Alten Land in Niedersachsen und Hamburg.“1 Nach Angaben aus der letzten Agrarstrukturerhebung (2013) gibt es in Deutschland ca. 5 000 spezialisierte Obstbaubetriebe.2 Angebaut werden vor allem Äpfel, „mit weitem Abstand gefolgt von der Erdbeere.“3 Quelle: BMEL (2016).4 Sonderkulturen wie z.B. Obst oder Wein sind „landwirtschaftliche Kulturen, deren Anbau auf bestimmte Regionen begrenzt ist und die sich in ihrer Produktionstechnik von den übrigen Kulturarten unterscheiden.“5 Das Verbundvorhaben "Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen " u.a. unter Mitwirkung des Thünen-Instituts, des Julius Kühn-Instituts und des Deutschen Wetterdienstes untersuchte Ursache-Wirkungsbeziehungen von Extremwetterlagen bei Sonderkulturen. Nachfolgend werden einige Komponenten aufgeführt, die Einfluss auf das Ernteergebnis haben: „Das Zusammenwirken ökologischer Faktoren, vor allem Temperatur, Licht, Niederschlag und verschiedene Bodeneigenschaften, beeinflusst den Erfolg des Anbaus von Dauerkulturen in besonderem Maße, da sie ihrem Einfluss als mehrjährige Kulturen ständig und ganzjährig 1 Destatis (2017). Anbauflächen für Äpfel 2017 um 7% gegenüber 2012 gestiegen. Pressemitteilung Nr. 328 vom 15.09.2017. https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/09/PD17_328_412.html 2 BMEL (2017). Ertragslage Garten- und Weinbau 2017 Daten-Analysen. S. 21. (Stand: Juli 2017). https://www.bmel-statistik.de//fileadmin/user_upload/monatsberichte/GBB-2000000-2017.pdf 3 BMEL (2016). Landwirtschaft verstehen Fakten und Hintergründe. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads /Broschueren/Landwirtschaft-verstehen.pdf?__blob=publicationFile 4 BMEL (2016). Landwirtschaft verstehen Fakten und Hintergründe. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads /Broschueren/Landwirtschaft-verstehen.pdf?__blob=publicationFile 5 https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/sonderkulturen/62127 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 5 ausgesetzt sind. So kann im Verlaufe eines Jahres eine Vielzahl von Extremwetterlagen, beispielweise Hitze, Trockenheit und Hagel im Sommer oder Kahl- und Spätfröste im Winter, auf die Dauerkulturen einwirken und erhebliche Verluste verursachen. Da sich gerade Dauerkulturen wie Apfel, Wein und Hopfen durch eine besonders hohe Wertschöpfung auszeichnen, geht mit diesen Verlusten ein enormes wirtschaftliches Risiko einher.“6 2. Höhe der Ernteschäden in Landwirtschaft und Obstbau in den letzten Jahren Anhand der Erntemenge in den letzten Jahren lassen sich Ernteerfolge bzw. Ernteschäden bei Sonderkulturen ablesen. Nachfolgend findet sich ein Auszug aus der Tabelle des Statistischen Bundesamts „Baumobstanbau und -ernte im Marktobstbau in Deutschland 2002 bis 2017“. Hier sind die Erntemengen für Baumobst aus den letzten 15 Jahren (in 1000 t) aufgeführt: Quelle: Statistisches Bundesamt (2017).7 6 Krengel, Sandra; Louis, Friedrich; Krauthausen, Hermann-Josef (2015). Schlussbericht Vorhabenbezeichnung: "Definition von Extremwetterlagen bei Sonderkulturen des Wein-, Obst-, Hopfen- und Gemüseanbaus sowie die Abschätzung von Ursache-Wirkungsbeziehungen bei diesen Kulturen" im Verbundprojekt "Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen" BLE Verbundprojekt 2813HS002. S. 11. https://www.agrarrelevante-extremwetterlagen.de/fileadmin/dam_uploads/Extremwetterlagen/Publikationen /Veroeffentlichungen/13HS002_Schlussbericht_SoKu_Endfassung.pdf 7 Statistisches Bundesamt (2017). Fachserie 3 Reihe 3.2.1. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Wachstum und Ernte - Baumobst -. Erschienen am 05.01.2018, korrigiert am 14.03.2018 (Tabellen 3 und 7.2) Artikelnummer: 2030321177144. S. 18. https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/LandForstwirtschaft/Ernte- Obst/ObstJahr2030321177144.pdf;jsessionid=76122D3163888CDC0F290EE533519401.Internet- Live2?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 6 Die nachfolgende Tabelle wurde der Statistik „Ertragslage Garten- und Weinbau 2017“ entnommen und zeigt die Anzahl der Obstbaubetriebe für die Jahre 2003, 2007, 2010 und 2013 sowie die Entwicklung der Obstanbauflächen in diesen Jahren – gegliedert nach Bundesländern: Quelle: BMEL (2017).8 Zum verheerenden Ernteergebnis des letzten Jahres titelte Topagrar-online im Dezember 2017 „Nach katastrophaler Obsternte 2017 werden Rufe nach Hilfen laut“ und führt dort weiter aus „Erst kam der Frost, dann zu viel Regen und schließlich blieben die Bienen fern: Für Obstbauern war das Jahr 2017 nahezu ein Totalausfall.“9 In einer Pressemeldung des Deutschen Bauernverbands vom 22. August 2017 werden die Frostschäden des Frühjahrs beim Obstbau mit rund 200 Millionen Euro beziffert. Neben den Frostschäden habe es im Pflanzenbau auch Schäden durch Hagel und Starkregen in Höhe von etwa 250 Millionen Euro gegeben.10 8 BMEL. Ertragslage Garten- und Weinbau 2017. Daten-Analysen. Juli 2017. S. 20. https://www.bmel-statistik .de//fileadmin/user_upload/monatsberichte/GBB-2000000-2017.pdf 9 Deter, Alfons (2017). Nach katastrophaler Obsternte 2017 werden Rufe nach Hilfen laut. 26.12.2017. https://www.topagrar.com/news/Home-top-News-8954798.html 10 Aprilfröste dezimieren Obsternte. Rukwied: Instrumente für Risikomanagement in der Landwirtschaft ausbauen . http://www.bauernverband.de/aprilfroeste-dezimieren-obsternte Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 7 Laut Antwort der Bundesregierung vom Juni 2017 auf eine Kleine Anfrage waren Obstbaubetriebe in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, im südlichen Rheinland-Pfalz, im Rheinland, in Sachsen und in Brandenburg von dem Spätfrostereignis des Jahres betroffen.11 Wie hoch die Ernteverluste in einigen Bundesländern waren, lässt sich dem nachfolgenden Auszug aus der Drucksache des Landtages Baden-Württemberg vom Juli 2017 entnehmen. Die Landesregierung nahm zur Schadensbilanz der Frostnächte von 20. bis 22. April 2017 für die landwirtschaftlichen Kulturen in Baden-Württemberg, insbesondere den Wein- und Obstbau (Stand 15. Juni 2017) wie folgt Stellung: „• Rund 8.000 Hektar der insgesamt 28.000 Hektar Weinbauflächen im Land weisen Frostschäden auf, davon sind rund 4.000 Hektar sehr stark betroffen (Schädigung über 75 %). Außerdem rund 4.000 Hektar mit einer Schädigung von 50 % bis 75 %. • Von den 11.000 Hektar Kernobst (Apfel, Birne) im Land gelten 4.500 Hektar als sehr stark geschädigt (Schädigung über 75 %). Darüber hinaus weisen nahezu alle Kernobstflächen im Land Teilschäden in einem Bereich zwischen 30 % und 50 % auf. • Von den rund 4.000 Hektar Steinobst (Kirsche, Zwetschge) sind rund 3.200 Hektar sehr stark geschädigt (Schädigung über 75 %). • Von den rund 1.700 Hektar Strauchbeeren (Johannisbeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, Brombeeren) weisen rund 700 Hektar mittlere bis starke Frostschäden auf (Schädigung 30 % bis 75 %). Rund 150 Hektar Strauchbeeren weisen sehr starke Schädigungen auf (Schädigung über 75 %). • Von den rund 2.700 Hektar Erdbeeren im Land wurden rund 1.500 Hektar durch den Frosteinbruch geschädigt. Davon weisen rund 600 Hektar Erdbeeren, insbesondere Frühsorten, starke und sehr starke Frostschäden auf (50 % bis 100 % Schädigung). Bei den späteren Sorten fallen die Frostschäden insgesamt geringer aus und weisen auf einer Fläche von rund 900 Hektar ein mittleres Schadensniveau zwischen 30 % bis 50 % auf. In landwirtschaftlichen Kulturen und bei Feldgemüse sind vergleichsweise nur geringe Schäden entstanden, insgesamt landesweit rund 250 Hektar stark geschädigte Flächen in den Kulturen Frühkartoffeln, Zuckerrüben und Feldgemüse. Die in der Fläche umfangreichsten Schäden sind in den Obst- und Weinbauregionen des Landes zu verzeichnen, insbesondere in den Landkreisen Bodensee, Ravensburg, Heilbronn, Hohenlohe, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Ortenau, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald. In diesen Landkreisen liegt die sehr stark geschädigte Sonderkulturfläche bei jeweils über 1.000 Hektar. Die wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Betriebe fallen in Abhängigkeit vom Standort , der Kulturart und dem Anbauumfang sehr unterschiedlich aus. Während in Gemischtbetrieben der durch den Frosteinbruch verursachte wirtschaftliche Schaden durch nicht betroffene Produktionszweige abgemildert werden kann, ist insbesondere in den spezialisierten 11 Antwort der Bundesregierung vom 19. Juni 2017 auf die Kleine Anfrage „Obstbauforschung in Deutschland“ http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/127/1812792.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 8 Obst- und Weinbaubetrieben von größeren Liquiditäts- und Einkommenseinbußen auszugehen , die in vielen Einzelfällen existenzgefährdende Ausmaße erreichen können. Außer in Baden-Württemberg sind insbesondere in folgenden Ländern Frostschäden entstanden : • In Rheinland-Pfalz sind große Ausfälle vor allem bei Kirschen, Birnen, Äpfeln und Erdbeeren festzustellen. Der Weinbau ist dort insbesondere an der Mosel, an der Nahe und in Rheinhessen stärker betroffen. • In Brandenburg wird mit einem Totalverlust bei Steinobst gerechnet. Bei Süßkirschen wird ein Verlust von 95 % bis 100 % und bei Äpfeln von 50 % bis 70 % der Ernte erwartet. • In Sachsen wird bei Kirschen landesweit mit Verlusten von bis zu 50 % gerechnet. Sehr hohe Schäden werden auch beim Kernobst erwartet. • Aus Nordrhein-Westfalen wurden Schäden an Kern-, Stein- und Beerenobst sowie an Zierpflanzen und Baumschulgewächsen gemeldet. • In Niedersachsen fielen die Frostschäden aufgrund des verbreiteten Einsatzes von Frostschutzberegnung im Obstbaugebiet „Altes Land“ insgesamt geringer aus. Nur in den nicht beregneten Flächen sind erhebliche Schäden entstanden.12 • Aus Sachsen-Anhalt werden regional unterschiedlich ausgeprägte Frostschäden insbesondere bei Kern- und Steinobst gemeldet. • Auch in Hessen sind insbesondere Reben und Obstkulturen in unterschiedlichem Ausmaß von Frostschäden betroffen. • Bayern verzeichnet ebenfalls erhebliche Frostschäden im Wein- und Obstbau. Alle Regionen Bayerns sind betroffen, insbesondere jedoch die Anbaugebiete in Franken und am Bodensee .“13 Die Betroffenheit bei Spätfrostereignissen variiert u. a. nach Anbaugebiet und nach Sorte (wegen des unterschiedlichen Blühzeitraums).14 12 „Die größte Baumobsternte wurde 2017 in Niedersachsen mit fast 222 000 Tonnen eingebracht, gefolgt von Baden -Württemberg mit knapp 135 000 Tonnen.“ https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen /zdw/2018/PD18_06_p002.html 13 Hervorhebung durch Verfasserin der Ausarbeitung. Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 13. Juli 2017. Versicherungen und andere Möglichkeiten der Risiko- und Schadensminimierung bei wetterbedingten Schadereignissen in Landwirtschaft, Obst-, Wein- und Gartenbau. https://www.landtag -bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2053_D.pdf 14 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Markt-Statistik/Ernte2017Bericht .pdf?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 9 Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) liegen keine genauen Daten über die Höhe der Ernteschäden in Landwirtschaft und Obstbau in den letzten Jahren vor.15 3. Staatliche Hilfen 3.1. Voraussetzungen und Grenzen Die Bundesregierung erläuterte Mitte 2017, nur bei Katastrophen nationalen Ausmaßes könne der Bund im Rahmen der gesamtstaatlichen Repräsentation unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe leisten. Hilfsmaßnahmen zur Beseitigung oder Milderung der Folgen von Naturkatastrophen seien nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern grundsätzlich Sache der Länder.16 Voraussetzung für eine Hilfe des Bundes sei die Einstufung des Schadereignisses als „Katastrophe von nationalem Ausmaß“. Ob diese Voraussetzung erfüllt sei, unterliege einer wertenden Einschätzung aufgrund der Gesamtumstände des jeweiligen Schadereignisses . Für Schäden in der Landwirtschaft gelte in Deutschland eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, verursacht durch Naturkatastrophen oder diesen gleichzustellende widrige Witterungsverhältnisse .17 Die „Rahmenrichtlinie des Bundes zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen und widrigen Witterungsverhältnisse verursachten Schäden in der Landwirtschaft“ (RRL)18 soll „sowohl der Bewältigung von regionalen als auch von nationalen Schadereignissen“ dienen. Die staatlichen Zuwendungen sollen das Krisenmanagement der Unternehmen unterstützen, zugleich wird in der RRL betont, dass die Risikovorsorge zur Bewältigung von Schäden zunächst in der Verantwortung der Unternehmen liegt. Die Länder oder der Bund setzen bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Zuwendungen fest.19 15 Antwort-E-Mail vom 11. April 2018 auf eine entsprechende Anfrage des Fachbereichs WD 5. 16 Antwort der Bundesregierung vom 19. Juni 2017 auf die Kleine Anfrage „Obstbauforschung in Deutschland“ BT-Drs. 18/12792. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/127/1812792.pdf 17 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser vom 9. Mai 2017 auf die Schriftliche Frage 66. BT- Drs. 18/12322. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/123/1812322.pdf 18 BMEL (2015). Nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse. Referat 531. 29.06.2015. http://www.bmel.de/cae/servlet/contentblob/586196/publicationFile/41488/Beihilfe- Naturereignisse.pdf “2015 ließ das BMEL (…) die „Nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse “ durch die Europäische Kommission genehmigen.“ http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads /Broschueren/Extremwetterlagen.pdf?__blob=publicationFile 19 BMEL (2015). Nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse. Referat 531. 29.06.2015. http://www.bmel.de/cae/servlet/contentblob/586196/publicationFile/41488/Beihilfe- Naturereignisse.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 10 Die gewährten Zuwendungen können u.a. für die Unternehmen gekürzt werden, die keine Versicherung abgeschlossen haben, die die häufigsten klimatischen Risiken abdeckt. Hiervon kann allerdings abgesehen werden, wenn „nachweislich für ein bestimmtes klimatisches Risiko kein bzw. kein erschwinglicher Versicherungsschutz angeboten wurde.“20 Zu den Versicherungsmöglichkeiten im Obstbau ist Folgendes auszuführen: Die Landesregierung von Baden-Württemberg konstatierte im September 2017, dass bislang für das Kumulrisiko21 Frost eine Absicherung bei den Kulturen Kernobst, Steinobst und Strauchbeeren 22 überhaupt nicht angeboten werde. Diese Angebotslücke sei darin begründet, dass ohne eine erhebliche Förderung, vergleichbar zu den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten, die Versicherungsprämien für die landwirtschaftlichen Unternehmen zu teuer und wirtschaftlich nicht tragbar seien.23 Landwirtschaftliche Kulturen seien gegen Winterfrost (Auswinterung) und Spätfrost versicherbar. 24 Die Bundesregierung antwortete im Februar 2018 auf die Frage, wie sie sich das lückenhafte Versicherungsangebot mit Blick auf das Kumulrisiko Frost bei der Absicherung von Kernobst, Steinobst und Strauchbeeren erklären lasse: „Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Frostschäden in den genannten Kulturen in Verbindung mit den hohen zu versichernden monetären Erträgen je ha würde aus Sicht der Versicherungswirtschaft eine derart hohe Versicherungsprämie erfordern, die aus Sicht der betroffenen Erzeuger wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.“25 20 Ebenda. 21 „Systemische Risiken (Kumulrisiken). Treten Einzelrisiken nicht unabhängig voneinander, sondern gleichzeitig bei sehr vielen Marktteilnehmern auf (z. B. großflächige Trockenheit), so funktioniert der für Versicherungen wichtige „Ausgleich im Kollektiv“ nicht mehr.“ Offermann (2015). S. 226. http://www.bmel.de/Shared- Docs/Downloads/Landwirtschaft/Klima-und-Umwelt/Klimaschutz/AbschlussberichtProjektExtremwetterlagen .pdf?__blob=publicationFile Durch Kumulschäden „kann die Liquidität von Versicherungsunternehmen gefährdet werden. Durch Rückversicherung , geographische Streuung und Nutzung des Kapitalmarktes können Versicherungen die Auswirkungen systemischer Risiken verringern (…).“ Gröbmaier (2012). S. 25. https://mediatum .ub.tum.de/doc/1107831/1107831.pdf 22 Auch die „Sonderkulturen (Hopfen, Tabak, Gemüse) sind derzeit in Deutschland nicht gegen Frostschäden versicherbar .“ LT-Drs. 16/2053. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen /2000/16_2053_D.pdf 23 Antwort der Landesregierung (21.09.2017). Hilfe zur Selbsthilfe – Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes und zukunftssicherndes Risikomanagement in der Land- und Forstwirtschaft. Landtag von Baden-Württemberg. LT-Drs. 16/2153. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen /2000/16_2153_D.pdf 24 Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Juli 2017. Versicherungen und andere Möglichkeiten der Risiko- und Schadensminimierung bei wetterbedingten Schadereignissen in Landwirtschaft, Obst-, Wein- und Gartenbau. LT-Drs. 16/2053. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites /LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2053_D.pdf 25 BT-Drs. 19/893. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/008/1900893.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 11 Auf der Homepage des Marktführers Vereinigte Hagel bieten sich folgende Versicherungsmöglichkeiten gegen Witterungseinflüsse für den Obstbau: Bislang können neben Wein26 (seit dem Jahr 201327) auch Erdbeeren28 gegen Frostschäden versichert werden. Bei Erdbeeren sind die Versicherungskosten bislang sehr hoch. Die Vereinigte Hagel versichert bei Erdbeeren durch Hagel verursachte Schäden. „Versichert ist der mengenmäßige und qualitätsmindernde Ertragsverlust. Eine Zusatzversicherung für Aufwendungen durch vermehrte Sortierkosten und sonstige Kosten ist möglich.“29 Versicherbar bei Kernobst sind „Hagel, Sturm, Starkregen. Versichert ist der mengenmäßige und qualitätsmindernde Ertragsverlust. Beim Anbau unter Hagelnetz besteht die Möglichkeit Früchte und Konstruktion zu versichern.“30 Versicherbar bei Steinobst sind „Hagel und Sturm. Versichert ist der mengenmäßige und qualitätsmindernde Ertragsverlust.“31 Versicherbar bei Strauchbeeren sind „Hagel, Sturm und Starkregen. Ausnahmen sind Holunderund Preiselbeeren – diese sind nur gegen Hagel versicherbar. Versichert ist der mengenmäßige und qualitätsmindernde Ertragsverlust.“32 3.2. Höhe der Hilfen am Beispiel des Witterungsereignisses des Jahres 2017 (Bund/Länder) Nach Angaben der Bundesregierung gelten Frostschäden gemäß der RRL und dem ihr zugrundeliegenden EU-Beihilferecht als widrige Witterungsverhältnisse und können zu maximal 80 Pro- 26 Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Juli 2017. Versicherungen und andere Möglichkeiten der Risiko- und Schadensminimierung bei wetterbedingten Schadereignissen in Landwirtschaft, Obst-, Wein- und Gartenbau. LT-Drs. 16/2053. https://www.landtagbw .de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2053_D.pdf 27 Vereinigte Hagel. Die individuelle Versicherungslösung für jeden Weinbaubetrieb. https://www.vereinigte-hagel .net/de/versicherungen/wein/ (zuletzt abgerufen am 12. April 2018). 28 Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Juli 2017. Versicherungen und andere Möglichkeiten der Risiko- und Schadensminimierung bei wetterbedingten Schadereignissen in Landwirtschaft, Obst-, Wein- und Gartenbau. LT-Drs. 16/2053. https://www.landtagbw .de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2053_D.pdf 29 Vereinigte Hagel. Die Qualitätsversicherung für den Obstbau. https://www.vereinigte-hagel.net/de/versicherungen /obst/ (zuletzt abgerufen am 12. April 2018). 30 Ebda. 31 Ebda. 32 Ebda. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 12 zent von den Ländern entschädigt werden, falls mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung eines betreffenden landwirtschaftlichen Unternehmens zerstört würden. In benachteiligten Gebieten könne die Hilfe bis zu 90 Prozent betragen.33 Auf der Agrarministerkonferenz am 29. September 2017 in Lüneburg vertraten die Mitglieder der Agrarressorts der Länder die Auffassung, dass es sich bei den Frostschäden im April des Jahres um ein außergewöhnliches Naturereignis nationalen Ausmaßes gehandelt habe. Damit machte der Ministerrat den Weg frei für finanzielle Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage der RRL.34 In der Protokollerklärung des Bundes heißt es hingegen: „Nach den bisher dem BMEL vorliegenden Erkenntnissen liegt kein außergewöhnliches Naturereignis nationalen Ausmaßes vor.“35 Nach Angaben des BMEL hat der Bund „keine Hilfen aufgrund des Spätfrostereignisses 2017 gezahlt .“36 Für die Witterungsschäden des Jahres 2017 haben u.a. die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz Entschädigungen vorgesehen. Zur der gewährten Hilfen durch diese Länder wird nachfolgend das Ergebnis einer entsprechenden Abfrage des Fachbereichs WD 5 bei den zuständigen Landesressorts wiedergegeben: Bayern Bayern gewährt den von den Spätfrösten im April 2017 betroffenen Obst- und Weinbaubetriebe durch das Hilfsprogramm Frosthilfe 2017 Unterstützung.37 Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten antwortete auf die Anfrage des Fachbereichs am 9. April 2018, bis jetzt seien knapp 2 Mio. Euro an Finanzhilfen bewilligt worden. Die Abarbeitung der eingegangenen Anträge dauere noch an. Die Maßgaben und Konditionen des bayerischen Hilfsprogramms würden im Wesentlichen jenen des Nachbar- 33 Antwort der Bundesregierung vom 19. Juni 2017 auf die Kleine Anfrage „Obstbauforschung in Deutschland“ BT-Drs. 18/12792. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/127/1812792.pdf 34 Vgl. Baden-Württemberg. Verwaltungsverfahren für Frosthilfe läuft an. 31. August 2017. Pressemitteilung. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/verwaltungsverfahren-fuer-frosthilfe -laeuft-an-1/ 35 Agrarministerkonferenz. Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz am 29.09.2017 in Lüneburg. TOP 20. https://www.agrarministerkonferenz.de/documents/2017_amk_2_finales_ergebnisprotokoll_1510304124.pdf 36 Antwort-E-Mail vom 11. April 2018 auf entsprechende eine Anfrage des Fachbereichs WD5. 37 http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/007461/index.php Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 13 landes Baden-Württemberg entsprechen, weil die Obstanbaugebiete am Bodensee grenzübergreifend ineinander übergehen würden und Verwerfungen an den Landesgrenzen vermieden werden sollten.38 Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg setzte zum 1. September die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Frostschäden in der Landwirtschaft in Baden-Württemberg (VwV Frosthilfe 2017)39 in Kraft. Demnach sollen maximal bis zu 50 % des (Netto-) Gesamtschadens als Zuwendung gewährt (Bruttobeihilfeintensität) werden. Beträge unter 3 000 Euro würden nicht ausbezahlt . Der Zuwendungshöchstbetrag betrage maximal 50 000 Euro je antragstellendem Unternehmen , in begründeten Härtefällen bis zu maximal 150 000 Euro.40 Nach Angaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) ist das Verfahren Frosthilfe 2017 noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund könnten zum aktuellen Zeitpunkt keine endgültigen Daten zu den verausgabten Finanzmitteln übermittelt werden. Im Staatshaushaltsplan 2018/19 für Baden-Württemberg seien für die Frosthilfe insgesamt 49,44 Mio. Euro bereitgestellt worden.41 Brandenburg Nach Angaben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg habe das Land eine entsprechende Richtlinie aufgelegt, die nicht nur die Frostereignisse, sondern auch den Starkregen und die Dürre betreffen.42 Bisher seien noch keine Mittel ausgezahlt worden. Die Höhe der beantragten Mittel kann der Tabelle entnommen werden: 38 Antwort-E-Mail vom 9. April 2018 auf eine entsprechende Anfrage des Fachbereichs WD5. 39 Vom 31. August 2017 – Az.: 27-8581.05 https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/site/pbs-bwnew /get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/mlr/Foerderwegweiser/Frosthilfe_2017/VwV_Frosthilfe %202017%20vom%2031.08.2017.pdf 40 Merkblatt Frosthilfe 2017. Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Antrag. https://www.landwirtschaftbw .info/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/mlr/Foerderwegweiser/Frosthilfe _2017/Erl%C3%A4uterungen%20und%20Ausf%C3%BCllhinweise%20zur%20Frosthilfe%202017_07-09- 2017.pdf 41 Antwort-E-Mail vom 10. April 2018 auf eine entsprechende Anfrage des Fachbereichs WD5. 42 Siehe hierzu nachfolgenden Link: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.531559.de Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 14 Quelle: MLUL. Brandenburg.43 Rheinland-Pfalz Das Land Rheinland-Pfalz leistet Elementarhilfen nach den Grundsätzen der VV Elementarschäden 44. Der Zuwendungshöchstbetrag in Rheinland-Pfalz liegt bei 10.000 Euro je antragstellendem Unternehmen.45 Die Angaben zu den genauen Zahlen stehen noch aus und werden - wenn möglich - nachgereicht.46 4. Ernteversicherung (landwirtschaftliche Einzel- und Mehrgefahrenversicherung) Marktüblich ist in Deutschland die schadensbasierte Versicherung: „Grundlage dieser Versicherungslösung ist eine vom Landwirt frei gewählte Versicherungssumme . Diese entspricht seinem im aktuellen Jahr erwarteten Ertrags- und Preisniveau. Die Schadenshöhe wird in aller Regel im Rahmen einer Vor-Ort-Begutachtung durch von der Versicherung bestellte Sachverständige als prozentualer Schaden festgestellt. Dieser bezieht sich auf den erwarteten Ertrag. Sehr oft deckt diese Versicherungsform eine Einzelgefahr ab, zum 43 Antwort-E-Mail vom 11. April 2018 auf eine entsprechende Anfrage des Fachbereichs WD5. 44 Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden (VV Elementarschäden) Verwaltungsvorschrift der Landesregierung (MdI 30113-6/35 VV) vom 19. Dezember 2017. https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung _4/Elementarschaeden/Neufassung_VV_Elementarschaeden.pdf 45 Merkblatt zu Finanzhilfen des Landes Rheinland-Pfalz für Obstbaubetriebe, die von Schäden durch Spätfröste im April 2017 betroffen sind. https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_4/Elementarschaeden/Hilfen_Spaetfroeste _Obstbau_2017_-_Merkblatt_zur_Anmeldung_der_Schaeden.pdf 46 Antwort-E-Mail vom 6. April 2018 auf eine entsprechende Anfrage des Fachbereichs WD5. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 15 Beispiel bei der klassischen Hagelversicherung nur Hagel. Teilweise wird diese durch wenige zusätzliche Gefahren wie Sturm und Starkregen ergänzt.“47. Mehrgefahrenversicherungen sind Versicherungen gegen Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen sowie Hagel.48 Seit dem 1. Januar 2013 gilt in Deutschland für Mehrgefahrenversicherungen ein reduzierter Steuersatz von 0,03 Prozent (vorher 19 Prozent). Für das Risiko Dürre wird nach Angaben der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Deutschland derzeit noch eine Versicherungssteuer von 19 Prozent erhoben .49 In fast allen EU-Ländern gilt nach Angaben der Vereinigten Hagel ein Versicherungssteuersatz von 0 Prozent.50 Offermann (2015) vom Thünen-Institut erklärt, in Deutschland würden Versicherungen gegen Wetterrisiken wie Sturm, Extremfrost, Starkregen und Überschwemmungen sowie Hagel durch die Gewährung eines stark ermäßigten Steuersatzes gestützt. Der monetäre Wert dieser Förderung betrage jährlich ca. 32 Mio. Euro mit steigender Tendenz auch aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Mehrgefahrenversicherungen mit höheren Beitragssätzen. Diese Stützung werde nicht dem Agrarhaushalt angelastet. Die Freistellung der Mehrgefahrenversicherung von der normalen Versicherungssteuer in Höhe von 19 Prozent seit 2013 habe zur steigenden Verbreitung dieses Versicherungstyps beigetragen. Rund 12 Prozent der Prämie der Vereinigten Hagelversicherung in Deutschland entfalle mittlerweile auf die Mehrgefahrenversicherung, so dass ein stark steigender Trend für diese Ernteabsicherung vorliege. Anhand der folgenden Tabelle werde deutlich , wie sich die Versicherungssysteme in Art und Anzahl der versicherbaren Risiken unterscheiden . Eine Absicherung gegen Schäden durch Hagelschlag sei in fast allen aufgeführten Ländern erhältlich. Für die Hagelversicherung könnten dann zumeist Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um weitere Schadensursachen in den Versicherungsschutz zu integrieren. Der Übergang von der Ein- zur Mehrgefahrenversicherung sei somit fließend. Neben den versicherbaren Risiken liefere die Übersicht auch Informationen über staatliche Prämiensubventionen, Steuervergünstigungen , die Partizipation landwirtschaftlicher Betriebe am Versicherungssystem, die gewährten staatlichen landwirtschaftlichen Nothilfen (Ad-hoc-Maßnahmen) sowie Informationen über die staatliche Beteiligung an den beschriebenen Versicherungsprodukten in Form einer 47 Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Juli 2017. Versicherungen und andere Möglichkeiten der Risiko- und Schadensminimierung bei wetterbedingten Schadereignissen in Landwirtschaft, Obst-, Wein- und Gartenbau.LT-Drs. 16/2053. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites /LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2053_D.pdf 48 BMEL (2013). Mehrgefahrenversicherung. Stand: 16.04.13. https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau /Ackerbau/_Texte/Mehrgefahrenversicherung.html (zuletzt abgerufen am 12. April 2018). 49 GDV (2016). Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung für Deutschland. Stand: November 2016. S. 12. https://www.gdv.de/resource/blob/8942/fa2dc37ecb8fafbb8b6fe7c2ae1a10d1/publikation---landwirtschaftlichemehrgefahrenversicherung -fuer-deutschland-data.pdf 50 Vereinigte Hagel (2017). HAGEL AKTUELL 2017 - das Ausnahmejahr der Wetterextreme. November 2017. S. 16. https://www.vereinigte-hagel.net/wp-content/uploads/2017/08/HAGEL-AKTUELL_2017-das-Ausnahmejahrder -Wetterextreme.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 16 Rückversicherung in den einzelnen Ländern.51 Nachfolgend finden sich internationale Beispiele für die Unterstützung für Wetterversicherungssysteme in Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg , Italien, den USA und Kanada: Quelle: Offermann. In: Gömann et al. (2015).52 Die Prämien für diese Ernteversicherungen sind in Deutschland allerdings noch immer hoch. Als Ursache hierfür wird häufig die fehlende Prämiensubventionierung ausgemacht. 51 Offermann, Frank (2015). Beurteilung agrarpolitischer Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungen an Extremwetterlagen . S. 227f. In: Gömann, Horst et al. (2015). Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen. Thünen Report 30. Juni 2015. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads /Landwirtschaft/Klima-und-Umwelt/Klimaschutz/AbschlussberichtProjektExtremwetterlagen .pdf?__blob=publicationFile 52 Offermann, Frank (2015). Beurteilung agrarpolitischer Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungen an Extremwetterlagen In: Gömann, Horst et al. (2015). Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen . Thünen Report 30. Juni 2015. S. 229. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads /Landwirtschaft/Klima-und-Umwelt/Klimaschutz/AbschlussberichtProjektExtremwetterlagen .pdf?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 17 4.1. Prämiensubventionierung Europarechtliche Grundlage für eine Prämienunterstützung der Ernteversicherung bilden Art. 36 bis 39 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005.53 Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wurde auf Grundlage der VO (EG) Nr. 1305/2013 das Risikomanagement, das auch eine Prämienunterstützung für die Ernteversicherung vorsieht, von der ersten in die zweite Säule verschoben. Bardají et al. (2016) erklären: “(...) the risk management instruments moved to Pillar 2, and therefore in Regulation (EU) No 1305/2013, placing risk management under rural development. The particular risk management (RM) policies are implemented at national and/or regional level; and their implementation is optional for MS. Three different instruments available for RM are (1) ‘crop, animal and plant insurances’, (2) ‘mutual funds’, and (3) an ‘income stabilisation tool’ (under regulations 36 to 39 - substituting Article 68 in Regulation (EC) No 73/2009).“54 Die Risikomanagementförderung gem. Art. 36 Abs. 1 lit. a-c VO (EG) Nr. 1305/2013 beinhaltet: a) Finanzbeiträge für Prämien für Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherungen gegen wirtschaftliche Einbußen an Landwirte infolge widriger Witterungsverhältnisse, Tierseuchen oder Pflanzenkrankheiten , Schädlingsbefall oder eines Umweltvorfalls; b) Finanzbeiträge an Fonds auf Gegenseitigkeit, um finanzielle Entschädigungen an Landwirte für wirtschaftliche Einbußen infolge von widrigen Witterungsverhältnissen, des Ausbruchs einer Tierseuche oder Pflanzenkrankheit, von Schädlingsbefall oder eines Umweltvorfalls zu zahlen; c) ein Instrument zur Einkommensstabilisierung in Form von Finanzbeiträgen an einen Fonds auf Gegenseitigkeit, um die Landwirte für einen erheblichen Einkommensrückgang zu entschädigen .“55 Art. 37 der VO (EG) Nr. 1305/2013 bestimmt nähere Einzelheiten zur Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherung . Der Höchstfördersatz für die Ernteversicherung findet sich in Anhang II, Art. 37 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1305/2013. Demnach können maximal 65 Prozent der geschuldeten Versicherungsprämie (infolge widriger Witterungsverhältnisse) gefördert werden. 53 ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487–548. https://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1305&qid=1523372435056&from=DE 54 Bardají et al. (2016). State of play of risk management tools implemented by member states during the period 2014- 2020. National and european frameworks study. S. 108. Research Centre for the Management of Agricultural and Environmental Risks (CEIGRAM). Directorate-General for internal policies. Policy department B: Structural and cohesion policies. Agriculture and rural development research for Agri Committee. March 2016. S. 73. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2016/573415/IPOL_STU(2016)573415_EN.pdf 55 ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 517. https://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1305&qid=1523372435056&from=DE Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 18 Von der Prämienförderung machen viele EU-Staaten Gebrauch. Die nachfolgende Tabelle vom Juli 2017 zeigt die Höhe der staatlichen Unterstützungsleistungen der einzelnen EU-Staaten bei wetterbedingten Schadereignissen aus der ersten Säule für die Jahre 2007 bis 2020 für Obst und Gemüse und aus dem ELER, der zweiten Säule, für die Jahre 2014 bis 2020 u.a. für den Bereich Versicherungen. Des Weiteren werden die nationalen Ad-hoc-Hilfen für den Zeitraum 2007 bis 2014 aufgeführt: Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 19 Quelle: LT-Drs. 16/2053 (2017).56 Für die erste Säule werden zwei Förderperioden aufgeführt (2007 bis 2020).57 Die zweite Säule zeigt eine Förderperiode, Förderperiode von 2014 bis 2020. 56 Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Juli 2017. Versicherungen und andere Möglichkeiten der Risiko- und Schadensminimierung bei wetterbedingten Schadereignissen in Landwirtschaft, Obst-, Wein- und Gartenbau. LT-Drs. 16/2053. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites /LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2053_D.pdf 57 Anm. In der Förderperiode vor 2014 wurde das Risikomanagement aus der ersten Säule finanziert. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 20 Die Bundesregierung antwortete im Februar 2018 auf die Frage, wie viele EU-Staaten betriebliche Prämienzahlungen für Ernteversicherungen entweder im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) oder über nationale Public-Private-Partnership-Modelle bezuschussen , wie folgt: Quelle: BT-Drs. 19/893.58 58 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage. Rahmenbedingungen für ein verbessertes Risikomanagement in der Land- und Forstwirtschaft. BT-Drs. 19/893. S. 8f. http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/19/008/1900893.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 21 In 17 EU-Staaten werden Ernteversicherungen staatlich gefördert. Zehn EU-Mitgliedstaaten finanzieren die Prämiensubventionierung über den ELER, (somit über die zweite Säule, die eine Kofinanzierung beinhaltet), sieben Staaten finanzieren die Subventionierung rein national. Eine Tabelle des GDV gibt Auskunft über Ernteversicherungen in der EU mit und ohne Prämienunterstützung und den Versicherungsumfang (Einzel- oder Mehrgefahrenversicherung): Quelle: GDV (2016).59 59 GDV (2016). Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung für Deutschland. Stand: November 2016. S. 10. https://www.gdv.de/resource/blob/8942/fa2dc37ecb8fafbb8b6fe7c2ae1a10d1/publikation---landwirtschaftlichemehrgefahrenversicherung -fuer-deutschland-data.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 22 Auch Gröbmaier (2012) nimmt in seiner Dissertation zum Thema Stellung.60 Weltweit und auch in Europa gebe es eine Vielzahl von verschiedenen Ernteversicherungssystemen, die sich hinsichtlich der versicherbaren Gefahren und vor allem bezüglich des Grads des staatlichen Einflusses unterschieden. Die in der EU am weitesten verbreitete Ertragsverlustversicherung sei die Hagelversicherung . Problematisch hierbei sei, dass Ertragsausfälle nicht versichert seien, wenn sie aus einer Kombination ungünstiger Witterungsverhältnisse, aber eben nicht durch das versicherte Extremereignis „Hagel“ resultieren würden. Durch optionale Erweiterungen der Hagelpolicen böten viele Hagelversicherungsunternehmen in Deutschland mittlerweile Absicherungsmöglichkeiten gegen weitere Witterungsrisiken, wie z. B. Sturm, Starkregen oder Auswinterung an. In einigen Ländern würden beispielsweise Versicherungsprämien stark bezuschusst, was eine Versicherung für den Landwirt attraktiver mache und zu entsprechend hohen Partizipationsraten führe. In anderen Ländern hingegen übernehme der Staat z. B. die Rolle eines Rückversicherers.61 Die Tabelle gibt einen Überblick über Ernteversicherungssysteme in ausgewählten Ländern: 60 Gröbmaier, Johann (2012). Ökonomische Auswirkungen des Klimawandels auf den Marktfruchtbau und Bewertung von Anpassungsoptionen am Beispiel von Ernteversicherungen. Dissertation. https://mediatum .ub.tum.de/doc/1107831/1107831.pdf 61 Gröbmaier, Johann (2012). Ökonomische Auswirkungen des Klimawandels auf den Marktfruchtbau und Bewertung von Anpassungsoptionen am Beispiel von Ernteversicherungen. Dissertation. S. 29. https://mediatum .ub.tum.de/doc/1107831/1107831.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 23 Quelle: Gröbmaier (2012).62 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 24 4.2. Unterschiedliche Standpunkte zur Subventionierung einer Ernteversicherung in Deutschland Im Oktober 2008 titelte agrar-online „Experten raten von Subventionierung der Ernteversicherungen ab“ und bezieht sich hierbei auf die folgende Analyse der Agrarökonomen der Universität Halle, Dr. Norbert Hirschauer, und der Universität Göttingen, Prof. Oliver Mußhoff: Hirschauer, Norbert; Mußhoff, Oliver (2008). Risikomanagementinstrumente im Vergleich: Sollte man landwirtschaftliche Ernteversicherungen subventionieren? – Gute alte Argumente in einem neuen Streit. Vortrag anlässlich der 48. Jahrestagung der GEWISOLA „Risiken in der Agrar- und Ernährungswirtschaft und ihre Bewältigung. Bonn. 24. – 26. September 2008. http://docplayer.org/31891435-Norbert-hirschauer-und-oliver-musshoff-name-des.html Bereits im September 2008 hatte das agrar-online Portal mit der Schlagzeile „Deutschland gegen staatlich finanzierte Mehrgefahrenversicherung“ auf die Agrarministerkonferenz63 verwiesen, die sich gegen den Vorschlag der französischen EU-Ratspräsidentschaft einer staatlich finanzierten Mehrgefahrenversicherung ausgesprochen hatte. Auf der Agrarministerkonferenz am 26. September 2008 in Meißen wurde aufgrund der „gegebenen agrarpolitischen Rahmenbedingungen gegen eine staatlich finanzierte Mehrgefahrenversicherung “64 votiert. Des Weiteren wurde dort darauf hingewiesen, „dass für die Bewältigung von Naturkatastrophen und ihnen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen von den bewährten Instrumenten staatlicher Ad-hoc-Hilfen auch weiterhin Gebrauch gemacht werden kann. Im Übrigen sollten existierende privatwirtschaftliche Instrumente zur Verringerung von Produktionsrisiken genutzt und bei Bedarf weiterentwickelt werden.“65 Auf der Agrarministerkonferenz am 29. September 2017 in Lüneburg wurde jedoch festgestellt, dass regional begrenzte Schäden in der Landwirtschaft durch Wetterextreme (Hagel, Starkregen, Sturm, Dürre, Frost) in Ausmaß und Anzahl in den letzten Jahren deutlich zugenommen hätten. Und es wurde für geboten erachtet, in Anbetracht der noch nicht ausreichenden Risikovorsorge in den Betrieben und angesichts der Unterstützung von Versicherungsprämien in zahlreichen Mitgliedsstaaten eine umfassende Bewertung und Neujustierung der bisherigen Haltung Deutschlands vorzunehmen. Der Bund wurde gebeten, in Zusammenarbeit mit den Ländern bis zur Herbst-Agrarministerkonferenz 2018 einen Bericht vorzulegen, der folgende Aspekte umfasst: 62 Gröbmaier, Johann (2012). Ökonomische Auswirkungen des Klimawandels auf den Marktfruchtbau und Bewertung von Anpassungsoptionen am Beispiel von Ernteversicherungen. Dissertation. S. 30f. https://mediatum .ub.tum.de/doc/1107831/1107831.pdf 63 Agrarministerkonferenz am 26. September 2008 in Meißen. 64 Agrarministerkonferenz am 26. September 2008 in Meißen. Ergebnisprotokoll. https://www.agrarministerkonferenz .de/documents/ergebnisprotokoll_amk_0b0_1510304953.pdf 65 Agrarministerkonferenz am 26. September 2008 in Meißen. Ergebnisprotokoll. https://www.agrarministerkonferenz .de/documents/ergebnisprotokoll_amk_0b0_1510304953.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 25 „Überprüfung der Förderpolitik und der Förderbedingungen für präventive Maßnahmen der landwirtschaftlichen Unternehmen gegen Witterungsrisiken in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK); Überprüfung weiterer Verbesserungen im Steuerrecht zur Unterstützung des Risikomanagements sowohl hinsichtlich der Versicherungssteuer als auch der Einkommenssteuer, insbesondere in Bezug auf eine Risikoausgleichsrücklage und deren Gestaltung; Prüfung der Unterstützung einer umfassenden Risikoabsicherung über Mehrgefahrenversicherungen oder eines Fonds auf Gegenseitigkeit gegenüber Witterungsrisiken aus staatlichen Mitteln unter Beachtung der Wettbewerbs-situation im Binnenmarkt, der verschiedenen Witterungsrisiken und der betroffenen Kulturen; Überprüfung weiterer Maßnahmen zur Unterstützung der betrieblichen Risikovorsorge, wie der Bereitstellung und Aufbereitung von Informationen und notwendiger Forschungsaktivitäten .“66 Offermann et al. (2017) stellen in ihrem Arbeitspapier „Ausgewählte Instrumente zum Risikomanagement in der Landwirtschaft“ außerbetriebliche Risikomanagementinstrumente („für die der Landwirt einen Vertragspartner benötigt bzw. für die ein staatliches Handeln notwendig ist“67) systematisch zusammen und bewerten sie. Zur Ertragsversicherung gegen Wetterschäden, die sowohl als schadensbezogene68 als auch als indexbezogene69 Versicherung ausgestaltet sein kann, erläutern die Autoren Folgendes: 66 Agrarministerkonferenz (2017). Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz am 29.09.2017 in Lüneburg. TOP 21 „Versicherbarkeit von Witterungsrisiken“ und TOP 22 „Externe Risikovorsorge in der Landwirtschaft“. https://www.agrarministerkonferenz.de/documents/2017_amk_2_finales_ergebnisprotokoll_1510304124.pdf 67 Offermann, Frank; Efken, Josef; Ellßel, Raphaela; Hansen, Heiko; Klepper, Rainer; Weber, Sascha (2017). Ausgewählte Instrumente zum Risikomanagement in der Landwirtschaft: Systematische Zusammenstellung und Bewertung . S. 6. https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper _72.pdf 68 Schadensbezogene Versicherung: „Die Ausgleichszahlung orientiert sich an der individuellen Schadenshöhe (unter Berücksichtigung der vorab vereinbarten Erwartungswerte für Ertragshöhe und Erzeugerpreis). Eine Ausgleichsleistung wird gewährt, wenn der Ertragsschaden auf die versicherte Schadensursache (Wetterereignis) zurückzuführen ist. Die Ausgleichsberechtigung wird in aller Regel im Rahmen einer Vor-Ort-Begutachtung durch einen von der Versicherung bestellten Sachverständigen festgestellt.“ S. 6. https://www.thuenen.de/media /publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_72.pdf 69 Indexversicherung: „Die Ausgleichszahlung orientiert sich an einer (monetär bewerteten) unterstellten Ertragswirkung eines definierten Wetterereignisses. Das Eintreten (und das Ausmaß) des Wetterereignisses werden anhand eines Indexes (z. B. Niederschlagsmenge im Vegetationszeitraum an einer zentralen Wetterstation) festgelegt .“ S. 6. https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper _72.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 26 „Ertragsversicherungen existieren in vielen Ländern. Dabei gibt es große Unterschiede bei den versicherbaren Wetterereignissen und der Ausgestaltung. Mehrgefahrenversicherungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Indexversicherungen sind mit Ausnahme der USA bisher nur wenig verbreitet. Ertragsversicherungen werden häufig privatwirtschaftlich angeboten. In einer Reihe von Ländern werden diese staatlich unterstützt (z. B. Frankreich, Spanien, Italien, Ungarn). Die Förderung aus EU-Mitteln konzentriert sich zum Großteil auf einen Zuschuss zu den Versicherungsprämien.“70 Des Weiteren heißt es dort, Ertragsversicherungen für Hagelereignisse seien in Deutschland im Rahmen privatwirtschaftlicher Systeme weit verbreitet. Seit 2013 würden auch zunehmend Mehrgefahrenversicherungen angeboten. Zu einer exemplarischen Kostenabschätzung für eine Ertragsversicherung gegen Wetterschäden in Deutschland äußern die Autoren, der GDV habe auf Grundlage seiner Studie aus dem Jahr 200871 für die Absicherung von 60 Prozent der Ackerkulturfläche einen jährlichen Brutto-Prämienaufwand in Höhe von 575 Mio. Euro geschätzt. Übertrage man diese Annahmen auf eine Absicherung der gesamten Ackerfläche (ohne Sonderkulturen wie z. B. Wein, Gemüse, Obst, Tabak, Hopfen), so würde bei einem im Rahmen der EU-ELER- Verordnung (1305/2013) möglichen Fördersatzes von 65 Prozent und unter Berücksichtigung des Produktionswertes 2014 ein jährlicher staatlicher Mittelbedarf von ca. 900 Mio. Euro entstehen .72 Offermann et al. (2017) weisen zudem darauf hin, dass subventionierte Ertragsversicherungen die Gefahr bergen würden, dass Kulturen mit höherem Anbaurisiko ausgedehnt werden könnten, die innerbetriebliche Diversifizierung reduziert und der Anbau auf weniger geeigneten Grenzstandorten ausgedehnt werde73 (sog. Moral-Hazard-Problematik). Für weitere Informationen siehe die folgende Tabelle: 70 Offermann, Frank; Efken, Josef; Ellßel, Raphaela; Hansen, Heiko; Klepper, Rainer; Weber, Sascha (2017). Ausgewählte Instrumente zum Risikomanagement in der Landwirtschaft: Systematische Zusammenstellung und Bewertung . https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_72.pdf 71 Siehe hierzu auch unter Punkt 4.3 S. 35f zur Neuauflage der GDV-Studie (2016). 72 Offermann, Frank; Efken, Josef; Ellßel, Raphaela; Hansen, Heiko; Klepper, Rainer; Weber, Sascha (2017). Ausgewählte Instrumente zum Risikomanagement in der Landwirtschaft: Systematische Zusammenstellung und Bewertung .S. 7. https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper _72.pdf 73 Offermann, Frank; Efken, Josef; Ellßel, Raphaela; Hansen, Heiko; Klepper, Rainer; Weber, Sascha (2017). Ausgewählte Instrumente zum Risikomanagement in der Landwirtschaft: Systematische Zusammenstellung und Bewertung . S. 7. April 2017. https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorking Paper_72.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 27 74 74 Offermann, Frank; Efken, Josef; Ellßel, Raphaela; Hansen, Heiko; Klepper, Rainer; Weber, Sascha (2017). Ausgewählte Instrumente zum Risikomanagement in der Landwirtschaft: Systematische Zusammenstellung und Bewertung . S. 6f. April 2017. https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorking Paper_72.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 28 75 75 Offermann, Frank; Efken, Josef; Ellßel, Raphaela; Hansen, Heiko; Klepper, Rainer; Weber, Sascha (2017). Ausgewählte Instrumente zum Risikomanagement in der Landwirtschaft: Systematische Zusammenstellung und Bewertung . S. 6f. https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper _72.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 29 In ihrem Aufsatz „Nur mit Hilfe des Staates“76 erläutern Doms et al. (2017) unterschiedliche Versicherungsmodelle (Mehrgefahren-, Ertrags-, Regionsindex- und Wetterindexversicherungen). Die Autoren betonen, während Wetterversicherungen in viele Ländern verbreitet seien, würden sie hierzulande – bis auf Hagelversicherungen – kaum nachgefragt. Jetzt stünden sie im Rahmen der Reform der EU-Agrarpolitik aber wieder verstärkt im Fokus. Zur Mehrgefahrenversicherung merken Doms et al. (2017) an: „Mehrgefahrenversicherungen bündeln mehrere Extremereignisse wie z.B. Hagel, Starkregen und Kahlfrost in einer Police und versichern den dadurch verursachten betrieblichen Ertragsausfall . Sie tragen ansatzweise der Tatsache Rechnung, dass der Landwirt nicht an Einzelereignissen interessiert ist, sondern als Unternehmer im Endeffekt die Wahrscheinlichkeit von Negativausschlägen des Gewinns bzw. Cashflows verringern möchte.“77 Die Autoren untersuchen, ob eine Prämiensubventionierung für Wetterversicherungen sinnvoll ist, und kommen zu folgendem Ergebnis: „Wie viel die Landwirtschaft von einer Prämiensubvention hat, hängt von den Aufpreisen ab, die die Versicherungswirtschaft erhebt. Will man wirklich für die Interessen der Landwirtschaft eintreten, muss man diese Forderung nach Subventionierung an die Bedingungen knüpfen, dass die Versicherungswirtschaft die Höhe der Aufpreise transparent macht. Sonst kann es leicht geschehen, dass die Landwirtschaft nicht viel von dieser Subvention abbekommt. Bei einer Umwidmung von Transferzahlungen in produktionsbezogene Subventionen bleibt immer weniger Geld bei der Landwirtschaft hängen als bei direkten Transfers. ‚Besser‘ sieht es natürlich aus, wenn dafür zusätzliche Steuermittel bereitgestellt würden. Ob das gesellschaftlich legitim und realistisch ist, ist aber fraglich.“78 In der im Auftrag des BMEL erstellten Studie des Thünen-Instituts „Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen“ vom Juni 2015 wird konstatiert: „In allen Sonderkulturen birgt der Hagel das höchste Schadenspotenzial. Allerdings tritt er in aller Regel kleinräumig auf. Daher sind Hagelversicherungen weit verbreitet und gewinnen weiter an Bedeutung. Als Alternative zur Versicherung ist eine möglichst weite innerbetriebliche Streuung der Anbauflächen anzusehen, wodurch die von einem Schadensereignis betroffenen Flächen einen vergleichsweise kleinen Anteil an der Gesamtfläche erreichen. Eine vergleichsweise hohe Gefährdung geht in den untersuchten Sonderkulturen ebenfalls von Spätfrösten aus. Obwohl die Häufigkeiten von Spätfrostereignissen zu ausgewählten Zeitpunkten im Jahr in Zukunft sinken werden, läuft ein immer früherer Blühbeginn bei den verholzten Dauerkulturen, z. B. Obst, dieser Entwicklung entgegen. (…). Um diese Effekte ge- 76 Doms, Juliane; Hirschauer, Norbert; Möllmann, Johannes; Mußhoff, Oliver (2017). Nur mit Hilfe des Staates. In: DLG-Mitteilungen 4/2017. 77 Ebda. 78 Ebda. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 30 nauer beurteilen zu können, sind ergänzende Forschungen erforderlich. Versicherungen gegen Hagel und Spätfröste nehmen im Vergleich zu pflanzenbaulichen Maßnahmen zur Risikominderung bei Extremwetterereignissen eine Sonderstellung ein. Sie können die durch die Extremwetterschäden entstehenden direkten finanziellen Verluste der betroffenen Betriebe verringern. Im Gegensatz zu pflanzenbaulichen Maßnahmen sind Versicherungslösungen aber nicht in der Lage, physische Ertragsausfälle zu verhindern, so dass die Gefahr besteht, durch eine temporär unterbrochene Belieferung von evtl. langjährigen Abnehmern langfristig Absatzmärkte zu verlieren. Eine breitere Daten- und Wissensbasis, z. B. zu möglichen Verlusten und der Anzahl betroffener Betriebe, würde auch in Hinblick auf die Bewertung verfügbarer Versicherungslösungen einen großen Beitrag leisten. Die Expertenworkshops und -befragungen verdeutlichten, dass Risikomanagement individuell maßgeschneidert auf Betriebsebene gehandhabt werden sollte. Die Politik könnte dabei unterstützende Maßnahmen ergreifen , indem weitere Forschung zur (Weiter-) Entwicklung neuer Anpassungsoptionen bei Extremwetterereignissen gefördert wird.“79 Auf der Internetseite des BMEL (Stand: 2. August 2017) wird darauf hingewiesen, dass bei einigen Extremwetterlagen, die insbesondere im Acker- und Sonderkulturanbau hohe Schäden verursachen , wie z. B. Hagel, Starkniederschläge und Spätfröste, wegen fehlender Beobachtungsdaten bzw. nicht eindeutiger Wechselwirkungen weiterer Forschungsbedarf bestehe. Zu Empfehlungen von Wissenschaftlern führt das BMEL aus, dass angesichts vielfältiger Anpassungsoptionen in der Land- und Forstwirtschaft keine unmittelbare Notwendigkeit bestehe, Instrumente zum Risikomanagement , wie z.B. Versicherungen, verstärkt staatlich zu unterstützen.80 Der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser antwortete am 7. März 2018 auf eine Schriftliche Frage zum Stand der Gespräche der Bundesregierung zu einer Mehrgefahrenversicherung für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe, um Schäden durch Extremwetterbedingungen zumindest teilweise abzusichern, und zur deren inhaltlichen Planungen Folgendes: „Der Umgang mit produktions- und marktbedingten Risiken ist Aufgabe des landwirtschaftlichen Unternehmers und zählt neben der Produktionstechnik und Kenntnis der Märkte zu den wichtigsten Aufgaben eines Landwirts. Die Bildung von Rücklagen, der Abschluss von Versicherungen , die Diversifizierung, vertragliche Bindungen entlang der Wertschöpfungskette und Preisabsicherung über Warenterminbörsen sind Möglichkeiten der Anpassung einer am Markt orientierten Landwirtschaft. Die Bundesregierung verfolgt einen marktorientierten Kurs in der Agrarpolitik. Daher sind im Risikomanagement zuvorderst privatwirtschaftliche Lösungsansätze gefordert. Staatliche Maßnahmen sollen nur in besonderen Situationen und Krisen erfolgen . Der Staat steht in der Verantwortung, in besonderen Situationen und Krisen, die den Einzelbetrieb überfordern würden, helfend zur Seite zu stehen. Mit den vorhandenen Instrumenten , wie den Tierseuchenkassen, den Marktmaßnahmen und im Falle von außergewöhn- 79 Gömann, Horst et al. (2015). Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen . Thünen Report 30. Juni 2015. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Klima-und- Umwelt/Klimaschutz/AbschlussberichtProjektExtremwetterlagen.pdf?__blob=publicationFile 80 BMEL (2017). Extreme Wetterereignisse in der Land- und Forstwirtschaft – Was bringt die Zukunft, was ist zu tun? Stand: 02.08.17. https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Klimawandel /_Texte/Extremwetterlagen.html Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 31 lichen Marktkrisen den speziellen Krisenmaßnahmen als Sicherheitsnetz sowie den staatlichen Ad-hoc Hilfen für besondere Situationen steht hierfür ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung. Auch die Direktzahlungen tragen zur Risikoabsicherung der Betriebe bei. Darüber hinaus gibt es in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verschiedene weitere Instrumente zum Risikomanagement. An erster Stelle sind hier die Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Versicherungen, Fonds auf Gegenseitigkeit und dem Einkommensstabilisierungsinstrument im Rahmen der 2. Säule durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu nennen. Mit den Versicherungen und den Fonds auf Gegenseitigkeit können Risiken gegen widrige Witterungsverhältnisse, Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten, Schädlingsbefall und Umweltvorfälle abgesichert werden, das Einkommensstabilisierungsinstrument deckt zusätzlich auch Preiseinbrüche ab. Die Versicherungsprämien bzw. Entschädigungszahlungen können bis zu 70 Prozent gefördert werden. Deutschland macht von diesen Möglichkeiten in der laufenden Förderperiode keinen Gebrauch , da eine entsprechende Förderung zulasten anderer Maßnahmen finanziert werden müsste. Für die Sonderkulturen Obst und Gemüse sowie Wein gibt es zudem im Rahmen der 1. Säule in der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) die Möglichkeit der Förderung von Ernteversicherungen. Die Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der Operationellen Programme 81 erfolgt über einen Betriebsfonds, der zu je 50 Prozent aus EU-Mitteln und aus Mitteln der Erzeuger bzw. der Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse. finanziert wird. In Deutschland werden Ernteversicherungen nur gefördert, wenn sie unter dem Management der Erzeugerorganisation durchgeführt werden. Im Obst- und Gemüsebau werden üblicherweise Hagelversicherungen, abgeschlossen. 82 Für Frostschäden muss angemerkt werden, dass es diesbezüglich bisher kein Angebot der Versicherungswirtschaft gibt. Bei Wein haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, über das Nationale Stützungsprogramm nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Ernteversicherungen zu fördern. Die Länder müssen dann entscheiden, ob sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. In Deutschland macht bisher nur Sachsen83 von dieser Möglichkeit Gebrauch. Um Möglichkeiten der Versicherbarkeit von Frostschäden im Obst- und Weinbau auszuloten hat am 2. Juni 2017 – auch auf Wunsch der Abgeordneten 81 Art. 33 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. 82 Voraussetzung für die Förderung der Versicherungsprämie ist, „dass die Versicherungsverträge die Landwirte verpflichten, die zur Risikoverhütung erforderlichen Maßnahmen – wie das Aufstellen von Hagelschutznetzen – zu ergreifen.“ BMEL (2017). Extremwetterlagen in der Land- und Forstwirtschaft Maßnahmen zur Prävention und Schadensregulierung. Juli 2017. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Extremwetterlagen .pdf?__blob=publicationFile „In Baden-Württemberg haben im Jahr 2016 drei Obst- und Gemüseerzeugerorganisationen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Gefördert wurden Beiträge zu Hagelversicherungen von 120 Erzeugerbetrieben. Der Anteil der EU-Beihilfe beträgt rd. 467.000 Euro.“ LT-Drs. 16/2053. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites /LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2053_D.pdf 83 Unterstützung für die Ernteversicherung als Stützungsmaßnahme zugunsten des Weinsektors. BMEL (2016). Nationales Stützungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO). Stand: 01.03.2016. S. 84ff. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Pflanze/Weinbau/Stuetzungsprogramm Wein.pdf?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 32 des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages – unter meiner Leitung ein Gespräch mit Vertretern der Versicherungswirtschaft stattgefunden. In dem Gespräch mit der Versicherungswirtschaft wurde deutlich, dass • die Obstbauern und Winzer zunehmend unter Extremwetterereignissen infolge des Klimawandels leiden, • deren Wettbewerbsposition sich infolge der in anderen EU-Mitgliedstaaten mit öffentlichen Mitteln (EU- und nationale Mittel) finanzierten Versicherungsangebote verschlechtert hat und • die öffentlichen Ausgaben und der Verwaltungsaufwand für Adhoc-Hilfen voraussichtlich zunehmen werden und • sich insofern die Situation in den letzten Jahren verändert hat. Seitens der Versicherungswirtschaft wurde angeboten, eine Mehrgefahrenversicherung (insbesondere inkl. Spätfrost) für Sonderkulturen (Steinobst, Kernobst, Erdbeeren, Wein) in Deutschland anzubieten, sofern es eine staatliche Anschubfinanzierung gäbe. Die Versicherungswirtschaft hat entsprechende Berechnungen angestellt, die den Ländern vorliegen. Baden-Württemberg beabsichtigt eine derartige Versicherungsförderung einzuführen und steht hierzu in engen Kontakten mit der Versicherungswirtschaft. Inwieweit es bei anderen Ländern ähnliche Überlegungen gibt, ist nicht bekannt.“ 84 Das BMEL antwortete auf eine Anfrage zur Mehrgefahrenversicherung für Sonderkulturen im April 2018: • „Die Bundesregierung hat sich bislang im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten eher gegen eine staatliche Unterstützung von Versicherungsprämien für alle landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der 2. Säule (ELER) ausgesprochen. • BMEL befürwortet vorrangig Maßnahmen und Initiativen, die die Eigenverantwortung der landwirtschaftlichen Unternehmer zur Risikovorsorge stärken und die Rahmenbedingungen für eine strukturelle und organisatorische Stärkung des Sektors verbessern. • Zudem leisten die Direktzahlungen eine wichtige stabilisierende Funktion für die landwirtschaftlichen Einkommen. Es ist zu befürchten, dass mittelbar eine verstärkte Förderung über ELER auch zulasten der 1. Säule ginge. Der Effekt verringert sich in dem Umfang , in dem die Direktzahlungen an die Bodeneigentümer überwälzt werden. • Für Hilfsmaßnahmen infolge Naturrisiken sind grundsätzlich die Länder zuständig. • Angesichts der regionalen und strukturellen Unterschiede der betreffenden Anbaugebiete und ihrer Betriebe sowie der unterschiedlichen Verteilung und des Auftretens extremer Wetterereignisse sind regional differenzierte Lösungen erforderlich. 84 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. März 2018 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. 09.03.2018. BT-Drs. 19/1126. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/011/1901126.pdf (Vorabfassung). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 33 • BMEL würde es daher begrüßen, wenn die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten eine länderfinanzierte Förderung von entsprechenden Versicherungen anbieten würden.“ 85 Auch der Bauernverband bewertet eine Versicherungslösung für Obstbaubetriebe gegen Witterungsrisiken mit einer finanziellen Unterstützung durch die Bundesländer als hilfreich.86 Zur Finanzierung der Ernteversicherung wird z.B. von Seiten des betroffenen Landes Baden- Württemberg Folgendes vorgetragen: „Eine Prämienunterstützung von Risikomanagementinstrumenten mit Mitteln aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik wäre insoweit von Vorteil, als sie im Vergleich zu einer Förderung mit nationalen Mitteln die zusätzliche finanzielle Belastung des Landeshaushaltes in Höhe des EU-Anteils reduzieren würde bzw. eine zusätzliche finanzielle Belastung des Landeshaushalts würde entfallen. Bei einer rein nationalen Förderung müssten die entsprechenden Mittel durch Priorisierung und Umschichtung innerhalb des Budgets des MLR erbracht werden. Somit dürften die zur Verfügung stehenden Mittel geringer ausfallen als bei einer Prämienunterstützung mit Mitteln aus der zweiten Säule. Gleichzeitig sind mit der EU- Kofinanzierung jedoch die Einhaltung umfangreicher Berichts- und Kontrollpflichten und ein höherer Verwaltungsaufwand sowie Anlastungsrisiken verbunden. Die Einbeziehung von Risikomanagementinstrumenten in die ELER-Programme führt, in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten, sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten in den Ländern und Regionen zu einer unterschiedlichen Umsetzung und zu sehr unterschiedlichen Förderbedingungen. Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund des begrenzten Finanzbudgets der zweiten Säule der GAP davon auszugehen , dass die Aufnahme und Finanzierung neuer Risikomanagementinstrumente, wie zum Beispiel eine Prämienunterstützung für Ernteversicherungen, eine Reduzierung des für die anderen ELER-Maßnahmen zur Verfügung stehenden Finanzvolumens (EU-Mittel und Kofinanzierungsmittel ) zur Folge hätte. Insbesondere aufgrund des bürokratischen Aufwands und restriktiver EU-Regelungen, die vorgeben, dass mindestens 30 Prozent der zugewiesenen EU-Fördermittel in der zweiten Säule für Extensivierungsmaßnahmen, den ökologischen Landbau oder für die Förderung naturbedingt benachteiligter Gebiete eingesetzt werden müssen, haben sich einige EU-Mitgliedstaaten entschieden, im Rahmen von Public-Private-Partnerships (PPP) nationale Finanzmittel für die Risikovorsorge zur Verfügung zu stellen.“87 85 Antwort-E-Mail vom 11. April 2018 an den Fachbereich WD 5. 86 DBV (2017). Aprilfröste dezimieren Obsternte. Rukwied: Instrumente für Risikomanagement in der Landwirtschaft ausbauen. Pressemeldung. 22.08.2017. http://www.bauernverband.de/aprilfroeste-dezimieren-obsternte 87 Antwort der Landesregierung Hilfe zur Selbsthilfe – Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes und zukunftssicherndes Risikomanagement in der Land- und Forstwirtschaft. September 2017. LT-Drs. 16/2153. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2153_D.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 34 4.3. Exkurs: Höhe der Schäden durch widrige Witterungsereignisse in der Landwirtschaft Nach Berechnungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus dem Jahr 2009 verursachten überregionale Wetterextreme in den Jahren 1990 bis 2006 Ernteschäden in Höhe von insgesamt rund 8 Mrd. Euro. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Schadenssummen, die einzelne Wetterextreme, wie Dürre, Hagel, Frost etc. in diesem Zeitraum verursacht haben sowie die Höhe der durchschnittlichen jährlichen Ertragsausfälle . Die höchsten geschätzten Ernteschäden für die Jahre 1990 bis 2006 verursachte in Deutschland Trockenheit (Dürre), gefolgt von Hagel. Quelle: Langner, Rainer (2009).88 Insgesamt unterliegen die Schäden durch Wetterextreme aber starken Schwankungen, wie die nachfolgende Grafik „Ernteschäden durch Wetterextreme: Schadendurchschnitt von 1990 bis 2013 in EUR/Schaden“ zeigt. Der GDV betont, neben der Schadensintensität in einzelnen Erntejahren seien auch die Schadensfrequenz und die regionale Ausdehnung von Einzelereignissen (Kumul) zu bewerten.89 88 Langner, Rainer (2009). Wie entwickeln sich Extremwetterlagen und welche Perspektiven ergeben sich daraus für die Zukunft der Mehrgefahrenversicherung? Vorstandsvorsitzender Vereinigte Hagel. http://www.agrarforschung .de/fileadmin/download/11_Langner_DAF_2009.pdf 89 GDV (2016). Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung für Deutschland. Stand: November 2016. https://www.gdv.de/resource/blob/8942/fa2dc37ecb8fafbb8b6fe7c2ae1a10d1/publikation---landwirtschaftlichemehrgefahrenversicherung -fuer-deutschland-data.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 35 Quelle: GDV (2016).90 Der GDV beschreibt die zeitliche Abfolge der Extremwetterereignisse: „So waren nach extremen Dürreschäden (1992) und massiven Hagelschäden (1993) die Ertragsausfälle durch Wetterextreme bis Ende der 90er-Jahre eher moderat. Zu Beginn des Jahrtausends führten dann Überschwemmungen (2002) und Trockenheit (2003) erneut zu sehr hohen Ernteverlusten. Nach vorübergehender Beruhigung stiegen die Ertragsausfälle in den vergangenen fünf Jahren wieder deutlich. Die Schadensursachen unterschieden sich dabei von Jahr zu Jahr: Dürreschäden in 2015, Hagel, Starkregen und Überschwemmungen in 2013, Auswinterung in 2012, Hagel und Dürre in 2011.“ 91 Anlässlich der zuvor bereits erwähnten und im Jahr 2015 veröffentlichten Analyse „Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen“92 legte der GDV 90 GDV (2016). Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung für Deutschland. Stand: November 2016. S. 24.https://www.gdv.de/resource/blob/8942/fa2dc37ecb8fafbb8b6fe7c2ae1a10d1/publikation---landwirtschaftliche -mehrgefahrenversicherung-fuer-deutschland-data.pdf 91 GDV (2016). Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung für Deutschland. Stand: November 2016. https://www.gdv.de/resource/blob/8942/fa2dc37ecb8fafbb8b6fe7c2ae1a10d1/publikation---landwirtschaftlichemehrgefahrenversicherung -fuer-deutschland-data.pdf 92 Gömann, Horst et al. (2015). Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen . Thünen Report 30. Juni 2015. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Klima-und- Umwelt/Klimaschutz/AbschlussberichtProjektExtremwetterlagen.pdf?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 36 seine Studie unter Beteiligung der Vereinigten Hagel (VH) aus dem Jahr 2008 zur Mehrgefahrenversicherung neu auf („Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung für Deutschland“ (Stand: November 2016)93). Die aktuelle GDV-Studie, an der neben weiteren Experten aus der Versicherungswirtschaft , nach Angaben der GDV auch Experten des Deutschen Bauernverbands (DBV) und Experten von Forschungseinrichtungen u.a. des Thünen-Instituts und des Deutschen Wetterdienstes beteiligt waren, bewerte die „die Ertragsrisiken und das Schadenpotenzial in der Pflanzenproduktion qualitativ und quantitativ neu“.94 5. Kostenbeteiligung des Staates an einer Ernteversicherung in ausgewählten Ländern Nachfolgend wird das Ergebnis einer Recherche zur Prämiensubventionierung in ausgewählten Staaten überblicksartig zusammengestellt. 5.1. Österreich Das österreichische Versicherungsmodell kann wie folgt beschrieben werden: „Die Österreichische Hagelversicherung wurde 1947 auf Initiative der Landwirtschaft von Österreichischen Versicherern als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet. Sie vertreibt ihre Produkte über Partnerversicherungen. Die staatlichen Prämiensubventionen gehen einerseits an Versicherungsunternehmen, die Hagelversicherungen für alle landwirtschaftlichen Kulturen bundesweit anbieten und andererseits an Frostversicherungen, welche Versicherungen für Weinkulturen und gewisse Ackerkulturen ebenfalls bundesweit anbieten. (…). Rückversicherungen werden ausschließlich von privaten Versicherern angeboten.“95 Das österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus erläutert hierzu, das Agrarversicherungssystem in Österreich basiere auf einer öffentlich-privaten Partnerschaft. Dabei würden die Versicherungsprämien für bestimmte Risiken zu 50 Prozent durch Bund und Länder gefördert. Sofern eine Versicherung der betroffenen Kulturen möglich sei, solle es bei witterungsbedingen Schäden zukünftig keine zusätzlichen Zahlungen aus dem Katastrophenfonds geben. 93 GDV (2016). Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung für Deutschland. Stand: November 2016. https://www.gdv.de/resource/blob/8942/fa2dc37ecb8fafbb8b6fe7c2ae1a10d1/publikation---landwirtschaftlichemehrgefahrenversicherung -fuer-deutschland-data.pdf 94 Gehrke, Thomas (2017). 500 Millionen Euro Schäden – jährlich! GDV-Studie zur Mehrgefahrenversicherung. In: Vereinigte Hagel (2017). HAGEL AKTUELL 2017 - das Ausnahmejahr der Wetterextreme. November 2017. https://www.vereinigte-hagel.net/wp-content/uploads/2017/08/HAGEL-AKTUELL_2017-das-Ausnahmejahrder -Wetterextreme.pdf 95 Schweizerische Eidgenossenschaft (2016). Agrarpolitiken. Internationaler Vergleich mit speziellem Fokus auf Risikoabsicherung. Bericht in Erfüllung der Postulate Bourgeois 14.3023 und 14.3815. https://www.newsd.admin .ch/newsd/message/attachments/46723.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 37 Zudem wird angemerkt, dass die Frostversicherung im Obstbau auf verschiedene Steinobst- und Beerenobstarten ausgeweitet werden solle.96 Aufgrund der Änderung des Katastrophenfondsgesetzes97 im Jahr 2016, das sowohl das Katastrophenfondsgesetz 1996 als auch das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz98 ändert, werden nun Hagel- und Frostversicherungsprämien von Bund und Ländern mit jeweils einem 25%igen Prämienzuschuss gefördert. Es sind zukünftig keine Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds für diese versicherbaren Schäden möglich.99 Im Programmtext des im Dezember 2014 von der Europäischen Kommission genehmigten Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung für die Förderperiode 2014 bis 2020 wird ausgeführt : „Bund und Länder übernehmen die Hälfte der Hagelversicherungsprämie, seit 1998 auch die Hälfte der Frostversicherungsprämie. Dementsprechend hoch ist daher auch die Durchversicherungsrate der Betriebe gegen Produktionsrisiken wie Hagel (80% der Ackerflächen) und Mehrgefahren (70% der Ackerflächen) im europäischen Vergleich.“100 Im Aufsatz des International Institute for Applied Systems Analysis „Agricultural drought insurance : Austria as a case study” vom Dezember 2017 wird betont, dass durch die Neuregelung von 96 Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (2016). Bundesminister Rupprechter: Neue Ernteversicherung bringt zusätzliche Sicherheit. Landwirtschaftliches Risikomanagement verbessert, Prämienrückzahlung für 2016. Pressemeldung. 20.09.2016. https://www.bmnt.gv.at/service/presse/land/2016/160920Ernteversicherung .html 97 Änderung des Katastrophenfondsgesetzes (ANLAGE 1). https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente /BgblAuth/BGBLA_2016_I_46/BGBLA_2016_I_46.html; die konsolidierte Fassung des Katastrophenfondsgesetzes findet sich unter folgendem Link https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen &Gesetzesnummer=10005030 98 Bundesgesetz vom 30. März 1955, betreffend die Gewährung eines Bundeszuschusses zur Förderung der Hagelversicherung (Hagelversicherungs-Förderungsgesetz). Konsolidierte Fassung unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006223 (AN- LAGE 2). 99 Vgl. Fellner, Markus (2017). Kulturschutz im Obstbau S. 17. In: Haidegger Perspektiven. Abteilung 10 Landund Forstwirtschaft Versuchsstation Obst- und Weinbau Haidegg Pflanzengesundheit und Spezialkulturen. Ausgabe 1/2017 März 2017. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente /11712303_75777092/1cc97275/Perspektiven%202017-01.pdf Siehe zur ausnahmsweisen Bereitstellung von Bundesmitteln aus dem Katastrophenfonds: „Sonderrichtlinie des Bundeministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Abfederung von außerordentlichen Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund von Frost im Jahr 2016“ (ANLAGE 3). 100 BMLFUW – Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (2014). Austria – Rural Development Programme (National). Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums. Programmtext des am 12.12.2014 von der Europäischen Kommission genehmigten Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung für die Periode 2014 bis 2020. S. 65. http://www.noe.gv.at/noe/Forstwirtschaft/VVE_Programm .pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 38 2016 Prämiensubventionen für Agrarversicherungen ausgeweitet würden, um Ad-hoc-Entschädigungen für Schäden durch versicherbare Wetterextreme zu ersetzen.101 5.2. Frankreich Auch in Frankreich wird die Ernteversicherung subventioniert: „In Frankreich besteht seit 1964 der Fonds national de garantie de calamités agricoles (seit 2010: Fonds national de gestion des risques en agriculture), ein staatlicher Fonds, aus dem Entschädigungsleistungen für die Landwirtschaft bei witterungsbedingten Katastrophenschäden geleistet werden. Seit 2005 operiert dieser als eine Public-Private-Partnership-Konstruktion . Die Versicherungsprämien werden aus dem Fonds subventioniert. Für die Mehrgefahrenversicherung werden Prämienzuschüsse bis zu 65 Prozent gewährt. Dabei hat der Landwirt die Möglichkeit, zwischen einem Einzelkulturvertrag oder einer gesamtbetrieblichen Lösung zu wählen. Ab 2016 wird ein Fonds auf Gegenseitigkeit die Prämienzuschüsse finanzieren. Neu soll ein «Sockelvertrag» (Basisschutz) allen Betrieben zur Verfügung stehen, zusätzliche Garantiestufen sind möglich. Unterschieden wird, mit unterschiedlichen Tarifstufen, zwischen den vier Betriebstypen Acker-, Obst-, Weinbau sowie Dauergrünland. Die Rückversicherung gewährleisten private Versicherer, unter anderem die Caisse centrale de réassurance, eine private Aktiengesellschaft mit Staatsgarantie, die auch vom Fonds national de gestion des risques en agriculture verwaltet wird.“102 Bardají et al. (2016) konstatieren, dass Frankreich den Umfang der Ernteversicherungen erhöhen möchte, um das Ausmaß der "nicht versicherbaren" Risiken zu verringern, für deren Ausgleich Staatshilfen erforderlich seien. Sie weisen jedoch auch darauf hin, dass das für die zweite Säule vorgesehene Budget für Ernteversicherungssubventionen für den Zeitraum 2014-2020 auf 540 Mio. Euro begrenzt sei103, und Frankreich bereits im Jahr 2014 113 Mio. Euro (1/5 des für die sieben Jahre veranschlagten Gesamtbetrags) davon ausgegeben habe: “France wants to increase the scope of crop insurance in order to reduce the extent of "non insurable" risks whose compensation requires State aids. However, the budget for crop insurance subsidies forecast within Pillar 2 is limited (EUR 540 million for the period 2014-2020 ...) and France has already spent EUR 113 million in 2014 (1/5 of the total amount budgeted 101 International Institute for Applied Systems Analysis (2017). Agricultural drought insurance: Austria as a case study. Factsheet. December 2017. http://pure.iiasa.ac.at/id/eprint/15067/1/IIASA%20factsheets_droughtins _AT.pd 102 Schweizerische Eidgenossenschaft (2016). Agrarpolitiken. Internationaler Vergleich mit speziellem Fokus auf Risikoabsicherung. Bericht in Erfüllung der Postulate Bourgeois 14.3023 und 14.3815. https://www.newsd.admin .ch/newsd/message/attachments/46723.pdf 103 Zu detaillierten Informationen über die Förderung des Risikomanagements („Risk Management Support“) in den einzelnen EU-Staaten siehe die Seiten 115 bis 142 (ANLAGE 4) aus der Studie von Bardají, Isabel et al. (2016). State of play of risk management tools implemented by member states during the period 2014- 2020. National and european frameworks study.) http://www.europarl.europa.eu/Reg- Data/etudes/STUD/2016/573415/IPOL_STU(2016)573415_EN.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 39 for 7 years). This suggests that the amount of State aids will increase as long as strong budgetary constraints exist. Also, some funds might be transferred from Pillar 1 to Pillar 2 after 2017 in order to increase CAP payments for insurance subsidization.”104 5.3. Italien Das italienische Agrarversicherungssystem wird wie folgt beschrieben: „In Italien besteht seit 1970 ein staatlicher Solidaritätsfonds Fondo di Solidarietà Nazionale. Dieser wurde 2005 in eine Public-Private-Partnership-Konstruktion mit staatlicher Unterstützung der Prämienzahlung der Landwirte an die Versicherer überführt. Der Staat unterstützt Prämien bis zu 65 Prozent der Mehrgefahrenversicherung. (…). In Ergänzung zu privaten Rückversicherern werden Rückversicherungen auch durch einen staatlichen Fonds (Istituto di servizi per il mercato agricolo alimentare), der privaten Versicherern zugänglich ist, ermöglicht . Das Istituto di servizi per il mercato agricolo alimentare ist dem Ministerium für Landwirtschafts -, Ernährungs- und Forstpolitik unterstellt.“105 „Der Umfang der Beihilfen wird im Rahmen von Jahresplänen festgelegt. 2006 wurde eine Agrarproduktion im Wert von fast 3,5 Mrd. Euro versichert, bzw. ca. 13,3 % der Wertschöpfung der Landwirtschaft. Getreide machte 28 % der versicherten Produktion aus. Knapp vier Fünftel (77,2 %) der Verträge sind Ein-Gefahren-Versicherungen, 19 % Mehrgefahrenversicherungen und 2,8 % Viel-Gefahren-Versicherungen. Die öffentlichen Beihilfen für Agrarversicherungen beliefen sich 2006 auf etwa 170 Mio. Euro. Sie deckten zwei Drittel (67,8 %) der Versicherungsprämien .“106 Madre/Devuyst (2016) weisen auf Folgendes hin: “the level of insurance coverage is rather low in Italy, despite the fact that national legislation promotes the use of these instruments. In general, these insurances are not very attractive for farmers due to their high premium costs.”107 104 Bardají et al. (2016). State of play of risk management tools implemented by member states during the period 2014- 2020. National and european frameworks study. S. 108. Research Centre for the Management of Agricultural and Environmental Risks (CEIGRAM). Directorate-General for internal policies. Policy department B: Structural and cohesion policies. Agriculture and rural development research for Agri Committee. March 2016. S. 78; nähere Erläuterungen zum französischen System finden sich auch auf Seite 39. http://www.europarl.europa .eu/RegData/etudes/STUD/2016/573415/IPOL_STU(2016)573415_EN.pdf 105 Schweizerische Eidgenossenschaft (2016). Agrarpolitiken. Internationaler Vergleich mit speziellem Fokus auf Risikoabsicherung. Bericht in Erfüllung der Postulate Bourgeois 14.3023 und 14.3815. https://www.newsd.admin .ch/newsd/message/attachments/46723.pdf 106 Rentenbank (2008). Risikomanagement in der Landwirtschaft. Schriftenreihe Band 23. 2008. S. 82. https://www.rentenbank.de/dokumente/Schriftenreihe_Band_23.pdf 107 Madre, Yves; Devuyst, Pieter (2016). How to tackle price and income volatility for farmers? An overview of international agricultural policies and instruments. http://www.farm-europe.eu/travaux/how-to-tackle-price-andincome -volatility-for-farmers-an-overview-of-international-agricultural-policies-and-instruments/ Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 40 5.4. Spanien Laut Bardají et al. (2016) verfügt Spanien über ein hoch entwickeltes Versicherungssystem, das auf staatlichen Beihilfen beruht.108 Zum Agrarversicherungssystem in Spanien kann Folgendes ausgeführt werden: „Innerhalb der EU besitzt Spanien das umfassendste gesetzlich geregelte Versicherungssystem . Das spanische Modell besteht seit 1978 [Ley 87/1978] und ist die älteste Public-Private- Partnership-Regelung in diesem Bereich. Der Staat, genauer Entidad Estatal de Seguros Agrarios , eine an das Landwirtschafts-, Ernährungs- und Umweltministerium angegliederte Abteilung , organisiert und kontrolliert das Agrarversicherungssystem: Er bietet standardisierte Versicherungsprodukte an, die von den privaten Versicherern des Konsortiums Agrupacíón Espa̴̴̴̴̴̴̴̴̴̴̴ñola de Entidades Aseguradores de los Seguros Agrarios Combinados AGROSEGURO vertrieben werden. Versichert werden Katastrophenschäden in der Landwirtschaft, Ernteschäden fast aller Kulturen und verschiedene Risiken in der Tierhaltung. Der Staat übernimmt neben der Prämiensubventionierung bis rund 55 Prozent (dabei 40 Prozent durch Entidad Estatal de Seguros Agrarios, Rest durch die autonomen Regionen) auch die Rückversicherung der extremsten Risiken. Die Rückversicherung des Agroseguro-Pools beim staatlichen Rückversicherer Consorcio de Compensación de Seguros ist obligatorisch.“109 6. Förderung von Kulturschutzmaßnahmen Nach Angaben von Offermann (2015) wird die Etablierung von innerbetrieblichen Maßnahmen zur Reduzierung eines potenziellen Schadens im Falle von Extremwetterereignissen in vielen Bundesländern über eine investive Förderung (z. B. von Hagelnetzen, Beregnungsanlagen) unterstützt .110 Für weitere Informationen siehe auch Landini, Sara (2015). Agricultural risk and its insurance in Italy. http://www.erevija.org/pdf/articles/eng/LANDINI%20ENGL.pdf 108 Bardají et al. (2016). State of play of risk management tools implemented by member states during the period 2014- 2020. National and european frameworks study. S. 108. Research Centre for the Management of Agricultural and Environmental Risks (CEIGRAM). Directorate-General for internal policies. Policy department B: Structural and cohesion policies. Agriculture and rural development research for Agri Committee. March 2016. S. 75. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2016/573415/IPOL_STU(2016)573415_EN.pdf 109 Schweizerische Eidgenossenschaft (2016). Agrarpolitiken. Internationaler Vergleich mit speziellem Fokus auf Risikoabsicherung. Bericht in Erfüllung der Postulate Bourgeois 14.3023 und 14.3815. https://www.newsd.admin .ch/newsd/message/attachments/46723.pdf; siehe auch Rentenbank (2008). Risikomanagement in der Landwirtschaft . S. 74ff. https://www.rentenbank.de/dokumente/Schriftenreihe_Band_23.pdf 110 Offermann, Frank (2015). Beurteilung agrarpolitischer Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungen an Extremwetterlagen . S. 227f. In: Gömann, Horst et al. (2015). Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen. Thünen Report 30. Juni 2015. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads /Landwirtschaft/Klima-und-Umwelt/Klimaschutz/AbschlussberichtProjektExtremwetterlagen .pdf?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 41 Hagelschutznetze sind seit Jahrzehnten im Obstanbau erprobt, gewähren einen fast vollständigen Schutz und ermöglichen regelmäßige Ernten zur Einhaltung von Lieferverpflichtungen.111 Nach Rücksprache mit einem Experten des Deutschen Bauernverbandes wird deutlich, dass derzeit z.B. die Erteilung einer Baugenehmigung für Hagelschutznetze in einigen Bundesländern eine große Hürde darstellt. Sie muss von der Landschaftsschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden, ausgenommen davon sind allerdings Bestandsanlagen. Auch eine andere Kulturschutzmaßnahme, die Frostschutzberegnung, stößt in den Bundesländern auf unterschiedliche Probleme. Frostschutzberegungsanlagen haben einen enormen Wasserbedarf. Das Wasser darf jedoch keinem Trinkwasserreservoir, wie z.B. dem Bodensee entnommen werden. In Niedersachen z.B. steht zur Frostschutzberegnung ein größeres Wasserreservoir zur Verfügung. Eine ausführliche Liste der Maßnahmen zur direkten und indirekten Vorbeugung und Abwehr von Extremwetterschädigungen bzw. zur Minimierung der finanziellen Verluste im Dauerkulturanbau findet sich in der Tabelle des Schlussberichts - "Definition von Extremwetterlagen bei Sonderkulturen des Wein-, Obst-, Hopfen- und Gemüseanbaus sowie die Abschätzung von Ursache- Wirkungsbeziehungen bei diesen Kulturen", die als ANLAGE 5 vorliegt. Dort werden zu den einzelnen Kulturmaßnahmen die Vor- und Nachteile aufgeführt. Es handelt sich um • Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr von Hagelschäden (S. 107 und 108), • Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr von Spätfrostschäden (S. 109 bis 111), • Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr von Trocken-, Dürre-, Strahlungs- und Hitzeschäden (S. 112 und 113), • Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr von Nässeschäden (Dauer- und Starkregen, Staunässe (S. 114), • Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr von Winterfrostschäden (S. 115) sowie • Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr von Sturmschäden (S. 116).112 Das BMEL antwortete am 11. April 2018 auf die Anfrage des Fachbereichs WD 5, ob es Förderprogramme für Investitionen in den Witterungsschutz gebe, wie folgt: „Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes " (GAK) können im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) unter bestimmten Voraussetzungen Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in nicht mobile Bewässerungsanlagen gefördert werden. Für die Durchführung des AFP sind die Länder zuständig, die bspw. prüfen, ob für das Gebiet, in dem die Investition getätigt werden soll, eine weitere Genehmigung zur Wasserentnahme erteilt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch eine 111 Antwort auf die Schriftliche Frage 39 vom 22. September 2014. BT-Drs. 18/2671. http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/18/026/1802671.pdf 112 Krengel, Sandra; Louis, Friedrich; Krauthausen, Hermann-Josef (2015). Schlussbericht Vorhabenbezeichnung: "Definition von Extremwetterlagen bei Sonderkulturen des Wein-, Obst-, Hopfen- und Gemüseanbaus sowie die Abschätzung von Ursache-Wirkungsbeziehungen bei diesen Kulturen" im Verbundprojekt "Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen" BLE Verbundprojekt 2813HS002. S. 107ff. https://www.agrarrelevante-extremwetterlagen.de/fileadmin/dam_uploads/Extremwetterlagen/Publikationen /Veroeffentlichungen/13HS002_Schlussbericht_SoKu_Endfassung.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 42 Umweltanalyse durchzuführen. Gewährt werden kann ein Investitionszuschuss von bis zu 20 %. Hagelnetze sind im AFP nicht förderfähig. Anerkannte Erzeugerorganisationen für frisches Obst und Gemüse können im Rahmen der ersten Säule der GAP operationelle Programme erstellen und zur Finanzierung dieser Programme einen Betriebsfonds einrichten. Die Finanzierung des Betriebsfonds erfolgt grundsätzlich zu 50 % aus Mitteln der Erzeuger bzw. der Erzeugerorganisation und zu 50 % aus EU-Mitteln. Die Erzeugerorganisationen erstellen auf Basis des EU-Rechts und der Nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland operationelle Programme, in denen ihre Maßnahmen und Investitionen enthalten sind. Im Rahmen der operationellen Programme sind Investitionen und Aktionen beihilfefähig, die zur Erreichung von definierten Zielen beitragen. Gefördert werden können auch Investitionen auf Einzelbetrieben, die dem Schutz der Qualität während der Produktion dienen. Dazu zählen u. a. Hagelschutzanlagen, Regendächer.“113 Des Weiteren wurde seitens des BMEL auf die „Nationale Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland“114 verwiesen und hier auf den Abschnitt 3.2.1.1 „Erwerb von Anlagegütern der Nationalen Strategie“. Demnach können folgende Investitionen gefördert werden, „z. B.: • Errichtung und Einrichtung von Gewächshäusern • Neupflanzungen von Dauerkulturen zur Sortenanpassung und zur Ausweitung der Produktion • Einrichtungen zur Nutzung von Abwärme für die Verfrühung von speziellen Kulturen (z. B. Spargel, Erdbeeren) • Einrichtung von Flies-, Folien- oder Folientunnel-Systemen im Freiland (keine Verbrauchsgüter , d. h. Einmalfolien o. ä.) • Anschaffung und Inbetriebnahme von EDV-Systemen zur Produktionsplanung (Ernte- und Nachfrageprognose). Investitionen zur Schaffung einer nachfragegerechten Erzeugung dienen als Instrumente zur Lenkung des Produktionsumfangs ebenso wie zur Steuerung der Art der erzeugten Produkte.“115 113 Antwort-E-Mail vom 11. April 2018 an den Fachbereich WD 5. 114 BMEL (2017). Nationale Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland. Stand 12. Juli 2017. S. 27. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren /NatStrategieObstGemuese.pdf?__blob=publicationFile 115 BMEL (2017). Nationale Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland. Stand 12. Juli 2017. S. 27. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren /NatStrategieObstGemuese.pdf?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 045/18 Seite 43 Derzeit läuft ein Projekt zur Entwicklung und Implementierung eines Extremwettermonitorings und Risikoabschätzungssystems (EMRA) zur Quantifizierung der akuten, chronischen und langfristigen Risiken von Extremwetterereignissen und zur Bereitstellung von praxisrelevanten Entscheidungshilfen für das Extremwetter-Management in der Landwirtschaft (Laufzeit vom 1. Februar 2017 bis zum 30. April 2020).116 Im Vorfeld der Förderperiode der GAP ab 2021 besteht Diskussionsbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung des Risikomanagements in der Landwirtschaft. *** 116 Entwicklung eines Extremwettermonitorings und Risikoabschätzungssystems (EMRA) zur Bereitstellung von Entscheidungshilfen im Extremwettermanagement der Landwirtschaft. https://www.julius-kuehn.de/ex_anwendung /forschungsp_DE.php?projekt=9166&inst_id=39