WD 5 - 3000 - 044/18 (29.03.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die folgende Kurzinformation beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob im Deutschen Bundestag eine eigene ökonomische Analyse anhand von makroökonomischen Modellen durchgeführt wird bzw. warum nicht. Der Deutsche Bundestag führt keine eigene ökonomische Analyse anhand von makroökonomischen Modellen durch. In der Bundesrepublik Deutschland wurde aber kraft Gesetz im Jahre 1963 ein Gremium namens Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung eingerichtet, das in seinem Beratungsauftrag unabhängig ist. Seine Ausführungen und Konzeptionen sind seitdem ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftspolitischen Diskussion in Deutschland und haben die politische Entscheidungsfindung merklich beeinflusst. Dem gesetzlichen Auftrag zufolge verfasst und veröffentlicht der Sachverständigenrat jedes Jahr ein Jahresgutachten (Mitte November) und überdies, in besonderen Problemlagen oder nach Auftrag durch die Bundesregierung, Sondergutachten. Darüber hinaus erstellt der Sachverständigenrat seit 2005 Expertisen zu ausgewählten Themen im Auftrag der Bundesregierung. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen müssen. Sie werden für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen. Weitere Informationen sind dem folgenden Link zu entnehmen: https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/ziele.html# (letzter Abruf: 28.03.2018) *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Makroökonomische Modelle im Parlament