© 2015 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 042/15 In der EU, Kanada oder den USA nicht angewandte internationale Standards und Normen Lebensmittel und Produktionsstandards Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 2 In der EU, Kanada oder den USA nicht angewandte internationale Standards und Normen Lebensmittel und Produktionsstandards Verfasserin: Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 042/15 Abschluss der Arbeit: 9. April 2015 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Telefon: Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Die WTO und ihre Übereinkommen 4 2. Hormonfleisch 8 3. Ractopamin 9 4. Rekombinantes Rindersomatotropin 10 5. Trichinenuntersuchung bei Schweinen 11 6. Gentechnisch veränderte Organismen 12 7. Pathogen Reduction Treatment (PRT) für Geflügel und Rindfleisch 13 7.1. PRT für Geflügel 13 7.2. PRT für Rindfleisch 14 8. Lebensmittel von geklonten Tieren und deren Nachkommen 14 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 4 1. Die WTO und ihre Übereinkommen Die EU, Kanada und die USA sind seit dem 1. Januar 1995 Mitglieder der Welthandelsorgansation (World Trade Organization - WTO).1 Die WTO regelt den internationalen Handel mit dem Ziel, unnötige Handelshemmnisse zu beseitigen, und bietet ein Forum, um Handelsstreitigkeiten beizulegen. Aufgrund der völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben durch die WTO sind sowohl die Europäische Kommission als auch ihre Mitgliedstaaten grundsätzlich bei Maßnahmen, die den Handel betreffen, in ihrer Regelungsfreiheit eingeschränkt.2 Um beim Welthandel Lebensmittelsicherheit zu garantieren, hat die WTO einschlägige Rechtsquellen . Insbesondere das Übereinkommen über die Anwendung von gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, das Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures (SPS-Übereinkommen)3, ist hier von Relevanz. Das Übereinkommen enthält nur Regelungen, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem internationalen Handel stehen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erläutert zum SBS-Übereinkommen: „Das SPS-Übereinkommen der WTO setzt die Regeln, denen WTO-Mitglieder folgen müssen, wenn sie Vorschriften im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit erlassen. Jedes WTO-Mitglied hat die nationale Souveränität, die Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen notwendig sind. Das Abkommen legt jedoch fest, dass die Maßnahmen wissenschaftlich begründet4 sind und auf einer umfassenden und angemessenen Risikobewertung5 beruhen. Sie dürfen auch nicht ungerechtfertigt zwischen verschiedenen WTO-Mitgliedern unterscheiden. Kann ein bestehendes Risiko noch nicht abschließend bewertet werden, können vorläufige Maßnahmen unter dem Vorsorgegesichtspunkt erlassen werden. Zur Erleichterung des internationalen Handels zielt das Abkommen auf eine Harmonisierung der entsprechenden Regelungen ab. Die internationalen Standards des Codex Alimentarius, der Weltorganisation für Tiergesundheit 1 https://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/org6_e.htm 2 Vgl. BT-Drs. 18/3128. Antwort der Bundesregierung vom 10. November 2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Tierschutz- und Verbraucherschutzaspekte beim Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen und Produkten. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/031/1803128.pdf 3 https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/legal_e.htm#sanitary; dann weiter unter pdf https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/15-sps.pdf; Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures. ABl. 1994 Nr. L 336, 40. 4 Siehe hierzu: Art. 2 Abs. 2 SPS-Übereinkommen. https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/legal_e.htm#sanitary ; dann weiter unter pdf https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/15-sps.pdf; Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures. 5 Siehe hierzu: Art. 5 SPS-Übereinkommen. https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/legal_e.htm#sanitary; dann weiter unter pdf https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/15-sps.pdf; Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 5 (OIE) und der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC) definieren daher grundsätzlich das notwendige Schutzniveau, von dem nur unter bestimmten Bedingungen abgewichen werden kann.“6 Des Weiteren ist das WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse, das Agreement on Technical Barriers to Trade (TBT-Übereinkommen)7, hinsichtlich der Verpackungs-, Qualitätsund Kennzeichnungsvorschriften zu nennen, das unnötige technische Handelshemmnisse verhindern soll und die gegenseitige Anerkennung und die Harmonisierung von Maßnahmen anstrebt . Die Lebensmittelstandards der Codex Alimentarius Commission (CAC), dem gemeinsamen Gremium der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), gelten als Referenznormen für den internationalen Handel. Diese Lebensmittelstandards sind jedoch nicht rechtlich verbindlich.8 Werden von einem WTO-Mitglied höhere Lebensmittelstandards angestrebt und werden gegen diese Standards Beschwerden eingelegt, weil sie ein Handelshemmnis darstellen, muss der höhere Standard wissenschaftlich oder risikobasiert begründet werden. Nicht wissenschaftlich begründete Regelungen machen ein Streitschlichtungsverfahren 9 oder die Einreichung einer Klage bei der WTO möglich. Die WTO kann als Sanktionen hohe Strafzölle verhängen. In seinem aktuellen Gutachten vom März 2015 erläutert der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik : „Die WTO unterscheidet zwischen drei Arten von Standards: i) Produktstandards, die sich direkt auf die Produktqualität beziehen wie z. B. Rückstandsmengenregelungen für Pflanzenschutzmittel , ii) produktbezogenen Prozessstandards, also Prozessstandards mit direkten Auswirkungen auf die Produktqualität wie etwa Hygienevorschriften für Schlachthöfe oder Regelungen für den Einsatz von Tierarzneimitteln, und iii) nicht-produktbezogene Prozessstandards, die sich nicht in messbarer Weise auf die Produktqualität auswirken, wie etwa Tierschutzstandards. (…) Die WTO-Regelungen sehen vor, Importverbote oder andere Formen von handelspolitischer Diskriminierung von Produkten, die nicht bestimmten inländischen Standards entsprechend, nur dann zuzulassen, wenn es eine wissenschaftlich Grundlage dafür gibt, dass diese Standards dem 6 http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Codex-Alimentarius/_Texte/SPS-Abkommen-Hintergruende .html; Hervorhebung durch Verfasserin. “Whose international standards? Which are the relevant standard-setting organizations for the SPS Agreement? An annex to the agreement names: the FAO/WHO Codex Alimentarius Commission: for food; World Organization for Animal Health; the FAO’s Secretariat of the International Plant Protection Convention: for plant health.” https://www.wto.org/english/tratop_e/sps_e/sps_e.htm 7 Agreement on Technical Barriers to Trade, ABl. 1994 Nr. L 336, 86; siehe auch http://ec.europa .eu/growth/tools-databases/tbt/de/ 8 BMEL. Codex Alimentarius - Geltungsbereich, Aufbau und Historie. http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Sichere Lebensmittel/Codex-Alimentarius/_Texte/CodexInfo.html;jsessionid =9C2CA02FACB7F2EA11BB86E1A6CA222E.2_cid367 9 Dispute Settlement Body (DSB). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 6 Schutz von Gesundheit oder Sicherheit von Menschen, Tieren, Pflanzen oder der Umwelt dienen .“10 Einen Überblick über verschiedene Standards in den USA und der EU verschafft der Aufsatz von Bettina Rudloff „Lebensmittelstandards in Handelsabkommen“ aus dem Jahr 2004. Er zeigt die unterschiedlichen Regelungstraditionen von EU und USA auf und die daraus resultierenden WTO-Klagen. Die folgende Übersicht wurde dem Aufsatz entnommen: 10 Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik (2015). Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Agrarpolitik/GutachtenNutztierhaltung .pdf?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 7 Quelle: Rudloff, Bettina (2014).11 Nachfolgend werden unterschiedliche Lebensmittelstandards der EU, Kanadas und der Vereinigten Staaten kurz erläutert. 11 Bettina Rudloff (2014). Lebensmittelstandards in Handelsabkommen. Seite 6. http://www.swp-berlin.org/fileadmin /contents/products/aktuell/2014A63_rff.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 8 2. Hormonfleisch Seit den 1980er Jahren besteht in der EU ein Importverbot für hormonbehandelte Tiere und für Fleischwaren aus Drittstaaten.12 Das Hormonverbot wurde in der EU mit dem Vorsorgeprinzip begründet. In den USA und in Kanada ist die Behandlung von Nutztieren mit sechs wachstumsfördernden Hormonen erlaubt. Die USA beauftragten daraufhin das Streitschlichtungspanel der WTO, da das Hormonverbot nach ihrer Auffassung gegen das SPS-Übereinkommen verstößt. Als Reaktion auf das Importverbot konnten die USA hohe Strafzölle auf bestimmte Produkte aus der EU einführen . Nach einer bilateralen Vereinbarung zwischen der EU und den USA, einigten sich beide Parteien auf ein Memorandum of Understanding with the United States of America Regarding the Importation of Beef from Animals Not Treated with Certain Growth-Promoting Hormones and Increased Duties Applied by the United States to Certain Products of the European Union. Das Memorandum of Understanding billigt den USA den zollfreien Import einer bestimmten Quote von US-Rindfleisch zu, das für den EU-Markt nicht mit Hormonen behandelt wird. In die EU wird nur Rindfleisch aus dem Non-Hormone-Treated Cattle (NHTC) Program geliefert.13 Durch das Memorandum of Understanding wurde der langjährige WTO-Streit zwischen EU und USA beigelegt.14 In Kanada sind sechs Hormone als Wachstumsförderer erlaubt, drei natürliche Hormone und drei synthetische: „There are six hormonal growth promoters approved in Canada for use in beef cattle: three natural - progesterone, testosterone and estradiol-17ß; and three synthetic - trenbolone acetate (TBA), zeranol and melengestrol acetate (MGA). Hormonal growth promoters are not approved for use in any species other than beef cattle.”15 G. Sander erläutert in seinem Aufsatz aus dem Jahr 2000 „Gesundheitsschutz in der WTO - eine neue Bedeutung des Codex Alimentarius im Lebensmittelrecht?“, dass seit dem Jahr 1995 auf Antrag der USA für fünf Hormone Standards der Codex Alimentarius Commission existieren, während für ein sechstes Hormon (Melengestol Azetat) noch keiner vereinbart worden sei. Von den fünf Hormonen seien lediglich für zwei künstliche Hormone im Codex Rückstandshöchstmengen (Maximum Residue Limits = MRLs) festgelegt worden. Für die natürlichen Hormone sei dies als 12 Richtlinie 81/602(vom EuGH wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben), Richtlinie 88/146/EWG; Richtlinie 88/299; Richtlinie 96/22/EG (ABl. EG 1996 Nr. L 125, S. 3). Vgl. http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek /text.php?id=321 13 Johnson, Renée (2015). The U.S.-EU Beef Hormone Dispute. Congressional Research Service. https://www.fas.org/sgp/crs/row/R40449.pdf 14 WTO. European Communities — Measures Concerning Meat and Meat Products (Hormones). https://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds26_e.htm 15 Health Canada (2012). Questions and Answers - Hormonal Growth Promoters. http://www.hc-sc.gc.ca/dhpmps /vet/faq/growth_hormones_promoters_croissance_hormonaux_stimulateurs-eng.php Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 9 unnötig erachtet worden. Von den damals 144 Mitgliedern der Codex Alimentarius Commission (CAC) hätten lediglich 69 Staaten an der Abstimmung in der CAC teilgenommen. Die Entscheidung sei mit 33 gegen 29 Stimmen, bei 7 Enthaltungen, angenommen worden.16 Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erläuterte am 11. Juni 2014, in der EU gelte generell ein Verbot der Verwendung von Hormonen zur Förderung der tierischen Leistungen bzw. des Wachstums in der Tiermast. Die EFSA habe im Jahr 2007 einen Bericht über Untersuchungen zur Auswirkung von in Drittländern legal verwendeten Hormonen in der Produktion tierischer Lebensmittel aus Drittländern veröffentlicht. Die EFSA komme in diesem Bericht zu dem Ergebnis, dass für eine abschließende Bewertung gesundheitlicher Risiken, die aus dem Verzehr von Fleisch resultieren könnten, nicht genügend toxikologische Daten bekannt seien.17 3. Ractopamin Ractopamin ist ein Tierarzneimittel, das als Futterzusatz verwendet wird, um die Muskelmasse bei Schweinen und Rindern zu erhöhen.18 Die EFSA konstatierte im Jahr 2009 zu Ractopamin: „The use of the substance as a feed additive is authorised in different countries (USA, Canada , Japan and Mexico) for growth promotion of fattening pigs and cattle. Ractopamine has not been assessed in the EU so far.”19 Die Codex Alimentarius Commission legte im Juli 2012 mit knapper Mehrheit einen Grenzwert für Ractopamin fest.20 Die wissenschaftliche Bewertung von Ractopamin ist allerdings recht unterschiedlich; insbesondere chinesische Wissenschaftler sehen den Wirkstoff kritisch. Siehe hierzu: 16 Sander, G. G. (2000) führt in seinem Aufsatz „Gesundheitsschutz in der WTO - eine neue Bedeutung des Codex Alimentarius im Lebensmittelrecht? ZEuS, 3. Jahrgang, Heft 3 / 2000. http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte /Bibliothek/text.php?id=321 17 BfR (2014). Fragen und Antworten zu Hormonen in Fleisch und Milch. FAQ des BfR vom 11. Juni 2014. http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_hormonen_in_fleisch_und_milch-190401.html#topic _190412 Das EFSA-Gutachten aus dem Jahr 2007 “Opinion of the Scientific Panel on contaminants in the food chain (CONTAM) related to hormone residues in bovine meat and meat products” findet sich unter folgendem Link: http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/510.p 18 Alemanno, Alberto et al. (2013). Testing the Limits of Global Food Governance: The Case of Ractopamine, 3 European Journal of Risk Regulation 3, 2012. http://www.hec.fr/var/corporate/storage/original/application /026ba85bc4d8c18eea0d96ef353034ec.pdf 19 EFSA (2009). Safety evaluation of ractopamine. Scientific Opinion of the Panel on Additives and Products or Substances used in Animal Feed. http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/doc/1041.pdf 20 Topagrar-Online (2012). Dalli gegen Ractopamin-Grenzwerte. (4. Oktober 2012). Topagrar.com http://www.topagrar.com/news/Schwein-News-Schwein-Dalli-gegen-Ractopamin-Grenzwerte-953988.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 10 Alemanno, Alberto et al. (2013). Testing the Limits of Global Food Governance: The Case of Ractopamine, 3 European Journal of Risk Regulation 3, 2012. http://www.hec.fr/var/corporate /storage/original/application/026ba85bc4d8c18eea0d96ef353034ec.pdf 4. Rekombinantes Rindersomatotropin Rekombinantes Rindersomatotropin ist ein gentechnisch verändertes Wachstumshormon, das die Milchleistung der Kühe steigert. Nach Angaben der WHO ist rekombinantes Rindersomatotropin in 21 Ländern erlaubt: “rbSTs are registered in 21 countries in the world, including Bolivia (Plurinational State of), Brazil, Chile, Colombia, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Jamaica, Lebanon, Mexico, Pakistan, Panama, Peru, Republic of Korea, South Africa, Uruguay, Venezuela (Bolivarian Republic of), the USA and Puerto Rico for use in dairy cows and in Pakistan for use in buffaloes. Sometribove, marketed as Lactotropin, Posilac, Somatech or Lactotropina , is authorized for use at a dosage of 500 mg subcutaneously every 14 days in all cases. A dose of 375 mg is also authorized for use in Mexico.”21 In den USA ist rekombinantes Rindersomatotropin (rBST) seit 1993 erlaubt22, in der EU nicht. In Kanada ist es aus tiergesundheitlichen Gründen verboten. Das kanadische Gesundheitsministerium führt hierzu aus: “(...) Recombinant bovine somatotropin (rBST) is a synthetic version of the naturally occurring growth hormone somatotropin. It is approved for use in the US to increase the production of milk in dairy cattle. However, it is not approved for sale in Canada. (....) rBST was reviewed by Health Canada in the 1990's. Although it was determined that it did not pose a health risk to humans, there were animal health concerns, and therefore it was never approved for sale in Canada.”23 21 WHO FOOD ADDITIVES SERIES: 69 (2014). Toxicological evaluation of certain veterinary drug residues in food. http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/128550/1/9789241660693_eng.pdf 22 Du, Li (2014). GMO Labelling and the Consumer’s Right to Know; a comparative Review on the Legal Bases for the Consumer’s Right to Genetically Modified Food Labelling. McGill Journal of Law and Health. http://www.hli.ualberta.ca/~/media/hli/Publications/Docs/2014-12_GMO_Labelling_2014-12.pdf Siehe hierzu auch: FDA (2009). Report on the Food and Drug Administration's Review of the Safety of Recombinant Bovine Somatotropin. http://www.fda.gov/animalveterinary/safetyhealth/productsafetyinformation /ucm130321.htm 23 Health Canada (2012). Questions and Answers - Hormonal Growth Promoters. http://www.hc-sc.gc.ca/dhpmps /vet/faq/growth_hormones_promoters_croissance_hormonaux_stimulateurs-eng.php Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 11 5. Trichinenuntersuchung bei Schweinen Die Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen24 und die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs 25 schreiben eine Trichinenuntersuchung u.a. bei Schweinen vor. Ausnahmen von der Untersuchungspflicht sind nach Angaben des BfR möglich, „wenn die Tiere aus Betrieben mit amtlich anerkannten kontrollierten Haltungsbedingungen stammen. Der Begriff „kontrollierte Haltungsbedingungen“ bezeichnet u.a. eine geschlossene Haltungsform, bei der die Tiere keinen Auslauf im Freien haben, kontrollierte Fütterungssysteme eingerichtet sind und eine Schadnagerkontrolle erfolgt.“26 In den USA wird für den heimischen Markt gänzlich auf eine Trichinenuntersuchung verzichtet.27 Die Begründung hierfür fasst der Economic Research Service des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums (United States Department of Agriculture - USDA) wie folgt zusammen: „For example, trichinae testing is required for pork exports to the EU. Trichinae is a parasite that occurs in a small amount of U.S. pork (0.194 per million animals) and has been nearly eradicated in U.S. commercial pork production (CDC, 2009; NPCC, 2013).1 The U.S. pork industry views trichinae testing to be disproportionate to the actual levels of risk: certification costs are estimated to be $0.044 per pound (Hendricks, 2013), while the likelihood of being infected with trichinosis through consumption of U.S. commercial pork may be as low as 1 in 300 million (NPPC, 2013).“28 Das BfR erläutert, im Zeitraum von 2003 bis 2012 seien in Deutschland rund 489 Millionen Schweine auf Trichinellen untersucht worden, lediglich acht seien Trichinella-positiv gewesen. Diese Tiere stammten alle aus privater Haltung und hätten sich vermutlich über Wildtiere wie Wildschweine, Füchse oder Marderhunde infiziert.29 24 ABl. 2005 L 338, 60. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:338:0060:0082:DE:PDF 25 ABl. 2004 L 139, 206. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32004R0854&from=DE 26 BfR (2013). Lebensmittelhygiene: Ausnahmen von der amtlichen Trichinenuntersuchung. Stellungnahme Nr. 022/2014 des BfR vom 13. Dezember 2013. http://www.bfr.bund.de/cm/343/lebensmittelhygiene-ausnahmenvon -der-amtlichen-trichinenuntersuchung.pdf 27 Economic Research Service. USDA (2014). Sanitary and Phytosanitary Measures and Tariff-Rate Quotas for U.S. Meat Exports to the European Union. http://www.ers.usda.gov/media/1712394/ldpm-245-01.pdf 28 Economic Research Service. USDA (2014). Sanitary and Phytosanitary Measures and Tariff-Rate Quotas for U.S. Meat Exports to the European Union. http://www.ers.usda.gov/media/1712394/ldpm-245-01.pdf 29 http://www.bfr.bund.de/cm/343/lebensmittelhygiene-ausnahmen-von-der-amtlichen-trichinenuntersuchung .pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 12 6. Gentechnisch veränderte Organismen In einer Stellungnahme des Deutschen Bauernverbands e.V. zum CETA-Abkommen am 2. Juni 2014 heißt es: „In Kanada erfolgt die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen und Pflanzenschutzmittelen auf rein wissenschaftlicher Basis. In der Europäischen Union ist die Debatte über die Gentechnik und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln von Emotionen beeinflusst .“30 Gentechnisch veränderte Pflanzen (nachfolgend: GVO) werden in vielen Ländern angebaut, in den USA, in Kanada und auch in einigen EU-Ländern (Spanien, Portugal, Tschechische Republik , Slowenien, Rumänien31). In der EU ist es jedoch möglich, dass ein Mitgliedstaat eine spezielle Sicherheitsklausel geltend machen kann, „um auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Bedenken hinsichtlich der Sicherheit eines GVO dessen Anbau oder Verwendung auf dem betreffenden Staatsgebiet vorläufig zu untersagen.“32 GVO werden in der EU nur dann zugelassen, „wenn die Sicherheitsbewertung ergeben hat, dass die genetisch veränderten Lebens- und Futtermittel keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier oder die Umwelt haben und den Verbraucher oder Anwender nicht irreführen. Außerdem dürfen sich die Produkte von vergleichbaren Erzeugnissen, die sie ersetzen sollen, nicht so unterscheiden, dass ihr normaler Verzehr Ernährungsmängel für Mensch oder Tier mit sich brächte.“33 Die Leitlinien der EFSA “Guidance Document for the Risk Assessment of Genetically Modified Plants and Derived Food and Feed" für die Sicherheitsbewertung von GVO basieren auf den von einer Arbeitsgruppe der OECD im Jahr 1993 beschriebenen und von der Codex Alimentarius Commission „in den folgenden Jahren weiterentwickelten Prinzip der wesentlichen Gleichwertigkeit (vgl. Codex Principles and Guidelines on Foods Derived from Biotechnology). Dieses Prinzip der wesentlichen Gleichwertigkeit geht vom Vergleich des genetisch veränderten mit dem 30 Stellungnahme Deutscher Bauernverband e.V. (Bernhard Krüsken) für die 12. Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zur öffentlichen Anhörung am 2. Juni 2014 „Geplantes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA)“. http://www.bundestag .de/blob/281956/d4d8a44ef1fe0fbce64ba1bb6375d6cc/a_drs--18-10-103-e-data.pdf 31 Bettina Rudloff (2014). Lebensmittelstandards in Handelsabkommen. http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents /products/aktuell/2014A63_rff.pdf 32 EFSA. Genetisch veränderte Organismen. (letzte Aktualisierung 10. März 2015). http://www.efsa.europa .eu/de/topics/topic/gmo.htm 33 BfR (2012). Fragen und Antworten zu Lebens- und Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Aktualisierte FAQ vom 20. Mai 2012. http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_lebens __und_futtermitteln_aus_gentechnisch_veraenderten_organismen__gvo_-2400.html Derzeit zugelassene GVO können anhand der Anträge auf Zulassung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 nachvollzogen werden, siehe hierzu folgenden Link: http://www.bfr.bund.de/cm/343/antraege-gvo-lm-fm-vo-1829.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 13 nicht modifizierten Ausgangsorganismus aus.“34 Die Codex Alimentarius Commission beruft sich bei der Beurteilung von Risiken durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf ihre “Risk Analysis of Foods Derived from Modern Biotechnology”35. Einen guten Überblick über den unterschiedlichen Umgang mit der Gentechnik in der EU, Kanada und den USA geben die drei aktuellen Berichte der Library of Congress: Library of Congress (2014). Restrictions on Genetically Modified Organisms: European Union. Last Updated: 02/27/2015. http://www.loc.gov/law/help/restrictions-on-gmos/eu.php Library of Congress (2014). Restrictions on Genetically Modified Organisms: United States. Last Updated: 04/02/2015. http://www.loc.gov/law/help/restrictions-on-gmos/usa.php Library of Congress (2014). Restrictions on Genetically Modified Organisms: Canada. Last Updated: 04/02/2015. http://www.loc.gov/law/help/restrictions-on-gmos/canada.php 7. Pathogen Reduction Treatment (PRT) für Geflügel und Rindfleisch 7.1. PRT für Geflügel In den USA wird geschlachtetes Geflügel zur Dekontamination von pathogenen Keimen mit Chlordioxid, Natriumchlorid, Trinatriumphosphat oder Peroxysäure36 behandelt. In einem Gutachten aus dem Jahr 2005 hält auch die EFSA die Behandlung von Geflügelschlachtkörpern mit diesen Stoffen für unbedenklich.37 Die Zulassung dieser vier antimikrobiellen Stoffe wurde von den EU-Mitgliedstaaten bislang abgelehnt.38 Die USA haben vor der WTO wegen des fortbestehenden Importverbotes der EU für mit diesen antimikrobiellen Stoffen behandeltes Geflügelfleisch ein Streitbeilegungsverfahren angestrengt. 34 BfR (o.D.). Sicherheitsbewertung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel. http://www.bfr.bund.de/de/sicherheitsbewertung _genetisch_veraenderter_lebens__und_futtermittel-2393.html 35 Codex Alimentarius. PRINCIPLES FOR THE RISK ANALYSIS OF FOODS DERIVED FROM MODERN BIO- TECHNOLOGY. ftp://ftp.fao.org/es/esn/food/princ_gmfoods_en.pdf; Siehe auch http://www.bfr.bund.de/cm/343/codex_principles_and_guidelines_on_foods_derived_from_biotechnology.pdf 36 BT-Drs. 16/9525. Antwort der Bundesregierung vom 9. Juni 2008 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Import von dekontaminiertem Geflügelfleisch.http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/16/095/1609525.pdf 37 Übersetzt von Verfasserin. EFSA (2005). Opinion of the Scientific Panel on food additives, flavourings, processing aids and materials in contact with food (AFC) on a request from the Commission related to Treatment of poultry carcasses with chlorine dioxide, acidified sodium chlorite, trisodium phosphate and peroxyacids. Question Nº EFSA Q-2005-002. http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/doc/297.pdf 38 BfR (2012). http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2012/19/sicheres_fleisch_durch_chemische_behandlung _und_bestrahlung_-130552.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 14 Die EU muss nunmehr beweisen, dass das Verbot der chemischen Dekontamination aus Gesundheitsschutzgründen wissenschaftlich gerechtfertigt ist.39 7.2. PRT für Rindfleisch „Im Februar 2013 hat die Europäische Union entschieden, die Einfuhr von Rindfleisch zu erlauben , welches mit Milchsäure behandelt wurde, um die mikrobielle Kontamination der Schlachtkörper zu verringern. Ferner ist diese Methode ab diesem Zeitpunkt auch in der Europäischen Union erlaubt. Ausdrücklich erfolgte diese Entscheidung auf Grundlage eines Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA. Die Entscheidung der EFSA erfolgte unter Berücksichtigung der möglichen Risiken, die mit dieser Methode verbunden sind. Angemerkt sei zu diesem Thema, dass im Muskelfleisch auch natürliche Milchsäuren vorhanden sind sowie die Reifung des Fleisches teilweise unter Zugabe von Milchsäuren erfolgt.“40 In Kanada wurde aktuell eine „Federal/Provincial/Territorial Pathogen Reduction Initiative“41 gestartet, um pathogene Keime (Salmonellen, Campylobacter, E. coli O157:H7 und Listeria monocytogenes ) in Geflügel und Rindfleisch zu reduzieren. Welche Substanzen zur Keimreduzierung in Frage kommen werden, steht demnach noch nicht fest. 8. Lebensmittel von geklonten Tieren und deren Nachkommen Das Klonen von Tieren wird vor allem in den USA, in Kanada und Argentinien kommerziell durchgeführt, aber es gibt diesbezüglich auch einige Aktivitäten in Neuseeland, Australien, Chile, China und Südkorea.42 39 Rede der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner zum Thema „Durchsetzung der Sicherheit und Prozessqualität von Lebensmitteln im globalen Handel“ am 21. Januar 2010. http://www.vzbv.de/sites/default/files/mediapics/kloeckner _rede_igw_2010.pdf 40 Stellungnahme Deutscher Bauernverband e.V. (Udo Hemmerling) für die 15. Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zur öffentlichen Anhörung am 30. Juni 2014 „Geplantes Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP)http://www.bundestag.de/blob/285528/06f3f2e05961988245dc531f817d19e7/stellungnahme_dbv-data.pdf 41 http://www.inspection.gc.ca/food/meat-and-poultry-products/program-changes/pathogen-reduction /eng/1338819927004/1338819992816; http://www.inspection.gc.ca/food/meat-and-poultry-products/program -changes/pathogen-reduction/questions-and-answers/eng/1338823250306/1338823339887 42 Weimer, Maria (2014). Animal cloning for food supply – EU regulation in the shadow of the WTO. Amsterdam Centre for European Law and Governance. University of Amsterdam. http://www.bfr.bund.de/cm/343/animalcloning -for-food-supply-eu-regulation-in-the-shadow-of-the-wto.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 15 Nach Angaben der Bundesregierung wurden die Vorschläge der EU zum Verbot des Klonens sowie zur Vermarktung von Lebensmitteln aus Klonen43 am 12. März 2014 als TBT-Maßnahmen bei der WTO notifiziert.44 Da es nicht möglich ist, Klonnachkommen und Nachkommen von konventionell gezüchteten Tieren zu unterscheiden, könnten die Vorschläge der EU als Handelsbeschränkungen ausgelegt werden.45 Die EFSA hat hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit keine Bedenken bei gesunden Rinder- oder Schweineklonen: „According to EFSA's opinion there is no indication that differences exist in terms of food safety between food products from healthy cattle and pig clones and their offspring , compared with those from healthy conventionally-bred animals. No relevant data was available for other species, i.e. horses, sheep and goats. Yet EFSA presumed that the results for these species would be similar.“46 Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage ebenfalls aus: „Im Hinblick auf die Physiologie betonen die European Food Safety Authority (EFSA) und die Europäischen Kommission, dass die Lebensmittelsicherheit bei von Klontieren gewonnenen Erzeugnissen gewährleistet ist.“47 Des Weiteren heißt es dort, in den USA und anderen Ländern sei aufgrund der Studien der US Food and Drug Administration (FDA) akzeptiert worden, dass Lebensmittel aus Klontieren aus wissenschaftlicher Sicht kein Risiko für den Verbraucher darstellen.48 Auch in einer Studie im 43 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden (Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on the cloning of animals of the bovine, porcine, ovine, caprine and equine species kept and reproduced for farming purposes (COM(2013) 892 final). 44 BT-Drs. 18/3128. Antwort der Bundesregierung vom 10. November 2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Tierschutz- und Verbraucherschutzaspekte beim Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen und Produkten. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/031/1803128.pdf Die Einzelheiten zum Notifizierungsverfahren können nach Angaben der Bundesregierung unter folgendem Link abgerufen werden: http://ec.europa.eu/enterprise/tbt/en/search/?tbtaction=search.detail &Country_ID=EU&num=197&dspLang=en&basdatedeb=01/01/2014&basdatefin =23/10/2014&baspays=EU&basnotifnum=&basnotifnum2=&bastypepays=ANY&baskeywords= 45 BT-Drs. 18/3128. Antwort der Bundesregierung vom 10. November 2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Tierschutz- und Verbraucherschutzaspekte beim Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen und Produkten. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/031/1803128.pdf 46 http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1170_de.htm 47 BT-Drs. 18/3128. Antwort der Bundesregierung vom 10. November 2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Tierschutz- und Verbraucherschutzaspekte beim Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen und Produkten. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/031/1803128.pdf 48 BT-Drs. 18/3128. Antwort der Bundesregierung vom 10. November 2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Tierschutz- und Verbraucherschutzaspekte beim Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen und Produkten. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/031/1803128.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 042/15 Seite 16 Auftrag des Europäischen Parlaments wird erläutert, die FDA habe in einer mehrjährigen Studie festgestellt, dass Fleisch und Milch von Rinder-, Schweine- und Ziegenklonen und deren Nachkommen so sicher sei wie von konventionell gezüchteten Tieren.49 Das BfR konstatiert im Jahr 2007, die Risikobewertung der FDA zu Lebensmitteln von geklonten Tieren sei nachvollziehbar50, und weist aber zugleich darauf hin, dass bei einigen geklonten Tieren , insbesondere bei Schafen, festgestellt wurde, dass sie kürzere Telomere (Chromosomenkappen zum Schutz der Chromosomen) als gleichaltrige, konventionell gezüchtete Tiere besäßen. Das BfR hält weitere Untersuchungen hierzu für dringend erforderlich.51 49 Directorate General for External Policies (2014). ENVI Relevant Legislative Areas of the EU-US Trade and Investment Partnership Negotiations (TTIP). http://www.europarl.europa.eu/Reg- Data/etudes/STUD/2014/536293/IPOL_STU(2014)536293_EN.pdf 50 BfR (2007). Risikobewertung der Food and Drug Administration (FDA) zu Lebensmitteln von geklonten Tieren ist nachvollziehbar. http://www.bfr.bund.de/cm/343/risikobewertung_der_food_and_drug_administration _zu_lebensmitteln_von_geklonten_tieren.pdf 51 BfR (2007). Risikobewertung der Food and Drug Administration (FDA) zu Lebensmitteln von geklonten Tieren ist nachvollziehbar. http://www.bfr.bund.de/cm/343/risikobewertung_der_food_and_drug_administration _zu_lebensmitteln_von_geklonten_tieren.pdf