© 2020 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 040/20 Gesetzliche Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Tourismussektor Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 040/20 Seite 2 Gesetzliche Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Tourismussektor Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 040/20 Abschluss der Arbeit: 20. Mai 2020 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 040/20 Seite 3 Gegenstand des vorliegenden Sachstands ist die Frage nach gesetzlichen Unterstützungsmaßnahmen im Tourismussektor anlässlich der COVID-19-Pandemie. Die auf der Bundesebene im Zuge der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen sind weitgehend branchenneutral, sodass es in diesem Sinne keine speziell für den Tourismussektor erlassenen Gesetze oder Rechtsverordnungen gibt. Es wurden jedoch Maßnahmen ergriffen, die auch den Beschäftigten und den Unternehmern im Tourismussektor zugutekommen. Eine ständig aktualisierte Übersicht der unterschiedlichen Unterstützungsangebote findet sich unter folgendem Link des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/massnahmenpaket-fuer-unternehmengegen -die-folgen-des-coronavirus.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (zuletzt aufgerufen am 18.5.2020). Infografiken zum „Corona-Schutzschild für Deutschland“ finden sich unter dem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Infografiken/2020-03- 30-Corona/2020-03-31-Corona-2020.html;jsessionid =1BFBC4F1C1AED94C9B831C003B0C3425.delivery2-replication?not- First=true&docId=3fabf759-ce52-47c7-8e9c-00705c8749a1#photogallery (zuletzt aufgerufen am 18.5.2020). In englischer Sprache unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/EN/Bilderstrecken /Media_Centre/Graphics/2020-04-14-corona/2020-04-14-corona.html?not- First=true&docId=c2634fbf-50dc-430c-af53-2c2d37fb02d5#photogallery (zuletzt aufgerufen am 18.5.2020). Zu der Maßnahme „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ (Abschnitt I.1. der o.g. Übersicht) finden sich die Eckpunkte in englischer Sprache auch unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/EN/Downloads/key-facts-corona-immediate-assistance .pdf?__blob=publicationFile&v=5 (zuletzt aufgerufen am 18.5.2020). Aktuelle Informationen zum Thema „Kurzarbeit in der COVID-19-Pandemie“ sind auch unter dem Link abrufbar: https://www.bundestag.de/resource /blob/694420/1d910245b89d715e8e180d4aa8372255/Kurzarbeit_Corona-data.pdf (zuletzt aufgerufen am 18.5.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 040/20 Seite 4 Insbesondere wird im Rahmen der Fragestellung darauf hingewiesen, dass der Umsatzsteuersatz für nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt werden soll.1 Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag am 14. Mai 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)2 verabschiedet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führte im Vorfeld hierzu aus:3 „Eine Vielzahl von bereits erworbenen Eintrittskarten für die unterschiedlichsten Freizeitveranstaltungen kann aufgrund der notwendigen Absagen nicht mehr eingelöst werden. Museen , Freizeitparks oder Schwimmbäder können aufgrund der erforderlich gewordenen Schließungen nicht mehr besucht werden. Die Inhaber der Eintrittskarten oder Nutzungsberechtigungen wären daher nach geltendem Recht berechtigt, die Erstattung des Eintrittspreises oder Entgelts von dem jeweiligen Veranstalter oder Betreiber zu verlangen. Die Veranstalter und Betreiber wären in einem solchen Falle mit einem erheblichen Liquiditätsabfluss konfrontiert. Da sie infolge der Krise derzeit auch kaum neue Einnahmen haben, ist für viele eine die Existenz bedrohende Situation entstanden.“ Das Gesetz enthält eine Sonderregelung zu der Pflicht der Erstattung des Betrages (§ 326 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch)4; nunmehr besteht eine grundsätzliche Berechtigung des Veranstalters, anstelle der Erstattung einen Gutschein auszustellen. Überlegungen, eine entsprechende Regelung auch für den Ersatz von Tickets für abgesagte Flugreisen und für Pauschalreisen auf den Weg zu bringen, scheinen nach ablehnenden Stellungnahmen von Seiten der EU-Kommission5 jedoch nicht weiter verfolgt zu werden. Zur weiteren Information wird auf die Seiten des Deutschen Tourismusverbandes hingewiesen. Hier finden sich neben den Forderungen des Deutschen Tourismusverbandes zur Zukunftssicherung des Deutschlandtourismus (https://www.deutschertourismusverband.de/fileadmin/Mediendatenbank /Bilder/Presse/DTV-Forderungen_Coronavirus_02.04.2020.pdf (zuletzt aufgerufen am 1 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen /Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-04-30-Corona-Steuerhilfegesetz/0-Gesetz .html (zuletzt aufgerufen am 19.5.2020). 2 Bundesgesetzblatt 2020 Teil I, Nr. 22 vom 19.5.2020. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger _BGBl&start=%2F2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl120s0948.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_ id%3D%27bgbl120s0948.pdf%27%5D__1589957917488 (zuletzt aufgerufen am 20.5.2020). 3 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Covid19_Veranstaltungsvertragsrecht .html?nn=13929852 (zuletzt aufgerufen am 18.5.2020). 4 In englischer Sprache unter: https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_bgb/englisch_bgb.html#p1197 (zuletzt aufgerufen am 20.5.2020). 5 https://ec.europa.eu/germany/news/20200427-eu-reiserecht-flugverkehr-tourismus-coronakrise_de , https://www.tagesschau.de/inland/fluggastrechte-gutscheine-streit-101.html (jeweils zuletzt aufgerufen am 19.05.2020). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 040/20 Seite 5 18.5.2020)) auch Hinweise zu Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise (https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/hilfsangebote .html (zuletzt aufgerufen am 18.5.2020)). ***