WD 5 - 3000 - 039/20 (05.05.2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wurde, ob es aufgrund der COVID-19-Pandemie nationale Regelungen, Maßnahmen und/oder spezifische rechtliche Regelungen zur Protektion des Inlandsmarktes im Bereich landwirtschaftlicher Rohstoffe und Lebensmittel gebe, einschließlich Beschränkungen für deren Einund Ausfuhr oder andere Maßnahmen, wie z.B. Preisregulierungen. Aktuell gibt es im Agrarsektor aufgrund der COVID-19-Pandemie keine spezifischen rechtlichen Regelungen zum Schutz des Inlandsmarktes im Bereich landwirtschaftlicher Rohstoffe und Lebensmittel . Insbesondere gibt es derzeit keine Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr landwirtschaftlicher Rohstoffe und Lebensmittel. Die antiprotektionistische Haltung der Bundeslandwirtschaftsministerin wird auch aus der im Anschluss an eine Videokonferenz der G20-Agrarminister veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 21. April 2020 deutlich in der es heißt: „Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, warnte davor, den globalen Handel mit Lebensmitteln zu beschränken : >Freier Handel bedeutet auch und gerade in Krisenzeiten Ernährungssicherung.< Deshalb habe sich Deutschland auch dafür eingesetzt, dass sich alle G20-Staaten dazu bekennen, Exportrestriktionen nur im Ausnahmefall vorzunehmen.“ (https://www.bmel.de/Shared- Docs/Pressemitteilungen/DE/2020/069-g20.html). Dem veröffentlichten Kommuniqué nach bekennen sich die G20-Agrarminister zu einem freien Handel mit Agrarprodukten und sprechen sich im Grundsatz gegen Exportbeschränkungen aus (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads /DE/Presse/pm69-kommunique-g20.html). Mit Schreiben vom 8. April 2020 hat Agrarministerin Klöckner aufgrund der besonderen Situation an EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski geschrieben und um Sondermaßnahmen wie Beihilfen für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver gebeten (https://www.topagrar.com/rind/news/sorge-im-milchmarkt-das-schrieb-kloeckner-an-den-agrarkommissar -12033191.html). Die EU-Kommission hat am 22. April 2020 entsprechende Maßnahmen angekündigt (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_722). Sie wurden am 4. Mai 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (https://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/?uri=OJ:L:2020:140:TOC). *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Frage nach nationalen Maßnahmen im Bereich landwirtschaftlicher Rohstoffe und Lebensmittel aufgrund der COVID-19 Pandemie