© 2015 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 039/15 Wirtschaftliche Auswirkungen eines Antibiotikaverbotes in der Massentierhaltung Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 2 Wirtschaftliche Auswirkungen eines Antibiotikaverbotes in der Massentierhaltung Verfasserin: Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 039/15 Abschluss der Arbeit: 19. März 2015 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Telefon: Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Einleitung 4 3. Mögliche wirtschaftliche Einbußen eines Antibiotikaverbotes 5 3.1. Tierärzte 5 3.2. Pharmazeutische Unternehmen 8 3.3. Fleisch- und Milchwirtschaft und Lebensmittelverarbeitende Industrie 10 4. Auswirkungen eines Antibiotikaverbotes auf Klein- und Großbauern und wirtschaftlicher Unterschied zwischen Antibiotikaeinsatz und -verzicht 11 5. Regionale Antibiotikaabgabemenge 12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 4 1. Fragestellung Welche wirtschaftlichen Auswirkungen wären bei einem Verbot des Antibiotika-Einsatzes in der Massentierhaltung kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten? Welche Auswirkungen hätte dies auf Klein- und Großbauern, weiterverarbeitende Industrie, Supermärkte, Discounter-Konzerne? Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hätte der vollständige Verzicht auf Antibiotika in der heutigen Tierhaltung und –zucht für Klein- und Großbauern? Worin besteht der wirtschaftliche Unterschied zwischen Antibiotikaeinsatz und –verzicht? 2. Einleitung Der Frage nach den wirtschaftlichen Auswirkungen eines Antibiotikaverbotes in der konventionellen Nutztierhaltung bzw. Massentierhaltung kann nur anhand vorhandener Studien nachgegangen werden, die etwa rechtliche Fragen, wie die Vereinbarkeit eines Verbotes von Antibiotika in der konventionellen Tierhaltung mit Art. 20a des Grundgesetzes, dem Tierschutzgesetz oder dem Tiergesundheitsgesetz nicht aufgreifen Der Status quo der Antibiotikaverbotsdiskussion in der EU stellt sich derzeit folgendermaßen dar: Seit 2006 ist der Einsatz von Antibiotika als Wachstumsverstärker verboten.1 Um Antibiotikaresistenzen zu begegnen, wird derzeit ein Verbot von sog. Reserveantibiotika2 in der Tierhaltung diskutiert. Nach Auffassung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte widerspricht ein solches Verbot allerdings dem im Grundgesetz festgelegten Tierschutz.3 Ein generelles Antibiotikaverbot müsste demzufolge umso mehr einer umfassenden rechtlichen Prüfung standhalten können . In der Schweiz wurde von der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) ein genereller Stopp für Antibiotika in der Nahrungsmittelproduktion vorgeschlagen.4 Eine entsprechende diesbezügliche Anfrage am 26. November 2014 „Antibiotika bei der Produktion von Nahrungsmitteln generell verbieten?“ wurde im Schweizer Parlament in der Beantwortung für erledigt erklärt und nicht weiter verfolgt.5 Im Wesentlichen heißt es in der Begründung für das Schweizer Parlament, dass Antibiotika zur Behandlung bestimmter Krankheiten sowohl 1 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/DART.pdf?__blob=publicationFile 2 Ein Reserveantibiotikum kommt nur bei besonderer Indikation, z. B. bei multiresistenten Erregern, zum Einsatz. http://www.rki.de/DE/Content/Service/Publikationen/Fachwoerterbuch_Infektionsschutz.pdf?__blob=publication File 3 http://www.tieraerzteverband.de/bpt/presseservice/meldungen/2015_01_07_verbot-reserveantibiotika.php 4 http://www.tagesanzeiger.ch/wissen/natur/AntibiotikaVerbot-bei-der-Produktion-von-Nahrungsmitteln /story/29999006 Siehe unter http://www.efbs.admin.ch/fileadmin/efbs-dateien/dokumentation/Publikationen/Ansichten _der_EFBS_zu_Antibiotikaresistenzen_D_November_2014.pdf 5 http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20145565# Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 5 in der Human- als auch in der Veterinärmedizin unerlässlich bleiben. Deshalb seien die Handlungsfelder einer Antibiotikastrategie auf die Human- und Veterinärmedizin, Landwirtschaft und Umwelt auszudehnen.6 In Deutschland stand bereits die Herausnahme von Antibiotika aus dem tierärztlichen Dispensierrecht 7 bzw. die Aufhebung des Dispensierrechts für Tierärzte, die Tierbestände der Massentierhaltung betreuen, zur Diskussion. Das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ließ im Oktober 2014 von der KPMG ein „Gutachten zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts“ erstellen, in dem die Auswirkungen der Abschaffung des Dispensierrechts bzw. die Auswirkungen der Herausnahme der Arzneimittelgruppe der Antibiotika vom Dispensierrecht auf bestimmte Berufs- und Unternehmensgruppen überprüft wurden. Bei einem Fachdiskurs zur Überprüfung des Dispensierrechts im Dezember 2014 im BMEL wurde jedoch festgestellt , dass sich das Dispensierrecht in seiner jetzigen Form bewährt habe und erhalten bleiben solle.8 3. Mögliche wirtschaftliche Einbußen eines Antibiotikaverbotes Bei einem Antibiotikaverbot in der Tierhaltung wären vor allem wirtschaftliche Einbußen bei Tierärzten und der Pharmaindustrie zu verzeichnen. Die folgenden Einschätzungen wurden dem KPMG-Gutachten entnommen. 3.1. Tierärzte Gemäß §10 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)9 ist es Tierärzten möglich, auf Tierarzneimittel in Abhängigkeit von der Höhe des Einkaufspreises einen Zuschlag zwischen 8% und 68% zu erheben.10 Für die nachfolgenden Berechnungen nahm die KPMG aufgrund von Expertenschätzungen und befragten Tierärzten an, dass Tierärzte in der Regel Arzneimittel mit einem Aufschlag von durchschnittlich 20% des Einkaufspreises an ihre Kunden weitergeben.11 Tierärzten 6 „L'administration d'antibiotiques pour traiter certaines maladies est et restera vraisemblablement inévitable, aussi bien en médecine humaine qu'en médecine vétérinaire. C'est la raison pour laquelle les champs d'action de la stratégie touchent tout à la fois la médecine humaine et vétérinaire, l'agriculture et l'environnement.” http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4916/451264/d_n_4916_451264_451311.htm 7 Das tierärztliche Dispensierrecht, also die Erlaubnis, Arzneimittel zur Anwendung am Tier herzustellen, zu mischen und zu lagern sowie an Tierhalter abzugeben, geht auf das 13. Jahrhundert zurück und ist bundeseinheitlich in § 43 Abs. 5 Arzneimittelgesetz geregelt. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit /DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publicationFile 8 http://www.tieraerzteverband.de/bpt/presseservice/meldungen/2014_12_05_ergebnis-fachdiskurs.php 9 BGBl. I 1980, 2147; zuletzt geändert durch Artikel 2b des Gesetzes vom 27. März 2014 (BGBl. I 2014, 261). http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ampreisv/gesamt.pdf 10 S. 95. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten .pdf?__blob=publicationFile 11 S. 95. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten .pdf?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 6 werden zudem von pharmazeutischen Unternehmen Rabatte beim Einkauf größerer Mengen von Tierarzneimitteln gewährt, was einen Anreiz ausübt, größere Mengen kostengünstig einzukaufen .12 Würde der Antibiotikaverkauf durch Tierärzte eingestellt, ergäben sich infolge eines von der KPMG entwickelten Szenarios folgende Veränderungen, bezogen auf einen ursprünglichen durchschnittlichen Umsatz von 248.000 Euro bzw. Reinertrag von 72.000 Euro (siehe hierzu die folgenden beiden Tabellen). Tabelle 1 zeigt die verbleibenden Umsätze bei Einstellung des Antibiotikaverkaufs . Eine durchschnittliche Tierarztpraxis hat demzufolge einen Umsatz von 248.000 Euro. Beträgt der Verkauf von Antibiotika bei einer durchschnittlichen Praxis 12,5 %, verbleiben noch 217.000 Euro an Umsätzen, bei 25 % beträgt der Umsatz noch 186.000 Euro und bei 37,5 % 155.000 Euro: Quelle: KPMG.13 Tabelle 1. Die Tabelle 2 zeigt die verbleibenden Reinerträge bei Einstellung des Antibiotikaverkaufs: 12 S. 5. http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten .pdf?__blob=publicationFile 13 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publication File Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 7 Quelle: KPMG.14 Tabelle 1. Das Gutachten der KPMG führt hierzu detailliert aus: „Bei einem Antibiotikaumsatz von 12,5%: Der Umsatz ohne Arzneimittelerlöse beträgt durchschnittlich ca. 217.000 Euro. Der Reinertrag beträgt durchschnittlich ca. 66.750 Euro. Dies entspricht einem Verlust von rund 7%. Bei einem Antibiotikaumsatz von 25%: Der Umsatz ohne Arzneimittelerlöse beträgt durchschnittlich ca. 186.000 Euro. Der Reinertrag beträgt durchschnittlich ca. 61.590 Euro. Dies entspricht einem Verlust von 14%. Bei einem Antibiotikaumsatz von 37,5%: Der Umsatz ohne Arzneimittelerlöse beträgt durchschnittlich ca. 155.000 Euro. Der Reinertrag beträgt durchschnittlich ca. 56.420 Euro: Dies entspricht einem Verlust von 22%. Beispielhaft werden die Auswirkungen, im Detail bezogen auf einen mittleren Umsatzanteil aus dem Antibiotikaverkauf von 25%, dargestellt: Bei 35% der Tierarztpraxen würde der Reinertrag im Durchschnitt von aktuell 23.000 Euro auf 20.350 Euro sinken (Rückgang von 12%). Bei 34% der Tierarztpraxen würde der Reinertrag im Durchschnitt von aktuell 60.000 Euro auf 52.690 Euro sinken (Rückgang von 12%). Bei 22% der Tierarztpraxen würde der Reinertrag im Durchschnitt von aktuell 97.000 Euro auf 82.390 Euro sinken (Rückgang von 15%). 14 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publication File Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 8 Bei 9% der Tierarztpraxen würde der Reinertrag im Durchschnitt von aktuell 249.000 Euro auf 209.820 Euro sinken (Rückgang von 16%).“15 3.2. Pharmazeutische Unternehmen Vom gesamten Tierarzneimittelmarkt mit rd. 747 Mio. Euro machen Antiinfektiva. 24 % der Tierarzneimittel aus. Rund 25 Hersteller beliefern 90 % der Tierarzneimittel, u.a. die Bayer Vital GmbH, Novartis Tiergesundheit GmbH oder Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH. 16 Das Verhältnis der Antibiotikaverbrauchsmengen in der Veterinär- und der Humanmedizin wird aufgrund der folgenden Darstellung deutlich. Die Darstellung wurde einer Präsentation für den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Brandenburgischen Landtags anlässlich einer Anhörung von Sachverständigen zu den Forderungen der Volksinitiative gegen Massentierhaltung am 14. Januar 2015 entnommen. Der Verbrauch an Antibiotika in der Veterinärmedizin , obgleich bereits reduziert auf 1.619 Tonnen im Jahr 2012 im Vergleich zu 1.706 Tonnen im Jahr 2011, übersteigt den humanmedizinischen Bereich, der insgesamt 300 Tonnen verbraucht, markant: 17 Insbesondere kritisch wird die Abgabe der sog. Reserveantibiotika bzw. Humanantibiotika, wie Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation, eingeschätzt. Die nachfolgende Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigt die Abgabemengen in der Veterinärmedizin für die Jahre 2011, 2012 und auch für das Jahr 2013 detailliert. Im Jahr 2013 wurde die Antibiotikamenge für Nutztiere noch einmal auf 1.452 Tonnen reduziert: 15 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publication File 16 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publication File 17 Anhörung. Witte, S. 116 (ANLAGE 1). http://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/5701/2.16133026.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 9 Quelle: BVL.18 18 http://www.bvl.bund.de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJournalisten/01_Presse_und_Hintergrundinformationen /05_Tierarzneimittel/2014/2014_08_01_pi_Abgabemengen_korrigiert_29_08_2014.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 10 3.3. Fleisch- und Milchwirtschaft und Lebensmittelverarbeitende Industrie Fleisch- und Milchproduzenten bemühen sich, ihre Produkte möglichst wirtschaftlich zu einer beanstandungslosen Qualität herzustellen.19 Die Lebensmittelverarbeitende Industrie „nimmt die Schlachtung und Verarbeitung der von den Nutztierhaltern erworbenen Tiere bzw. Produkte und die Weitergabe an die Verbraucher vor. Neben der lebensmittelverarbeitenden Industrie sind dies auch der Lebensmittelgroß und -einzelhandel sowie die Gastronomie.“20 Das KPMG-Gutachten führt zu den einzelnen Sektoren und deren Größenordnung Folgendes aus: „Im Jahr 2013 wurden in Deutschland rd. 54 Mio. Schweine, 3,4 Mio. Rinder, 930 Tausend Schafe und Lämmer, knapp 21 Tausend Ziegen und 11 Tausend Pferde geschlachtet. Das Statistische Bundesamt zählt 305 Schlachtbetriebe (ohne Geflügel), 50 Geflügelschlachtbetriebe und knapp 1.000 Betriebe der Fleischverarbeitung in Deutschland. Die drei umsatzstärksten Fleischproduzenten waren im Jahr 2013 Tönnies, Vion und Westfleisch.21 Der Umsatz der deutschen Fleischwirtschaft belief sich auf 17,2 Mrd. Euro.22 Der Umsatz der deutschen Milchwirtschaft belief sich im Jahr 2012 auf 23 Mrd. Euro, wobei ein erheblicher Anteil auf den Export zurückgeht. „Zu den drei umsatzstärksten Molkereien gehören aktuell DMK Deutsches Milchkontor, die Unternehmensgruppe Theo Müller und Arla Foods.“23 Die Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Fleisch- und Milchwirtschaft und die Lebensmittelverarbeitende Industrie durch ein mögliches Antibiotikaverbot wird im KPMG-Gutachten nicht dargestellt. 19 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publication File 20 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publication File 21 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publication File 22 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publication File 23 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publication File Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 11 4. Auswirkungen eines Antibiotikaverbotes auf Klein- und Großbauern und wirtschaftlicher Unterschied zwischen Antibiotikaeinsatz und -verzicht In konventionellen Nutztierhaltungen bzw. Massentierhaltungen ist die Antibiotikamedikation erlaubt und gängige Praxis. Mit dem Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 24, insbesondere mit § 58 a - g der 16. AMG-Novelle, wurden erstmalig bestimmte Mitteilungspflichten für Nutztierhalter hinsichtlich der Antibiotikaabgabe an die Tiere festgeschrieben, um eine Minimierung der Antibiotikagabe zu erreichen.25 Das Antibiotikaminimierungskonzept gilt für Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten berufs- oder gewerbsmäßig zum Zwecke der Fleischerzeugung oder Mast halten.26 Betriebe mit Milchkühen und Legehennen sind davon weniger betroffen, da diese geringere Resistenzraten aufweisen.27 Nach den Angaben von Witte während der Brandenburgischen Anhörung sind Methicillin-resistenten Stämme des Staphylococcus aureus in der Tiermast (LA-MRSA) 28 in Deutschland in bis zu 60 % der konventionellen Schweinemastanlagen verbreitet und im Unterschied dazu selten oder gar nicht in alternativen Mastanlagen nachweisbar.29 Alternative Mastanlagen sind in der Regel kleinere Betriebe des ökologischen Landbaus, in denen auf Antibiotika weitgehend verzichtet wird. Bei alternativen Tierhaltungssystemen wie Neulandhöfen wurden bei 24 untersuchten Betrieben keine LA-MRSA gefunden. Nach Witte hängt es von den Haltungssystemen ab, ob bei den Tieren LA-MRSA vorkommt oder nicht.30 Zur Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen eines Antibiotikaverbotes auf die Größe der Anlagen liegen keine Untersuchungen vor. 24 Gesetz vom 10.10.2013 - BGBl I 2013, 3813; Berichtigung vom 24.03.2014 - - BGBl I 2014, 272. Gesetzentwurf: BT-Drs. 17/11293. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/112/1711293.pdf Beschlussempfehlung: BT-Drs. 17/12526. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/125/1712526.pdf Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: BT-Drs. 17/14121. http://dip21.bundestag .btg/dip21/btd/17/141/1714121.pdf 25 http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/112/1711293.pdf 26 http://www.bfr.bund.de/cm/343/stand-arzneimittelrechtlicher-regelungen-zur-minimierung-des-antibiotikaeinsatzes .pdf 27 „Bei Bakterien, die aus den Bereichen Mast von Rind, Schwein und Geflügel im Rahmen des jährlichen Resistenzmonitorings untersucht wurden, wurden hohe Resistenzraten gegen wichtige Antibiotikagruppen, bei anderen Produktionsformen (Milchrinder, Legehennen) dagegen niedrige Raten ermittelt.“ http://dip21.bundestag .btg/dip21/btd/17/112/1711293.pdf 28 MRSA ist ein gefürchteter Erreger bei Mensch und Tier und trat zunächst in den 1960er Jahren als Erreger von Krankenhausinfektionen beim Menschen auf (Hospital-acquired- oder HA-MRSA). MRSA kommt nun auch im ambulanten Bereich außerhalb der Kliniken als community-acquired oder CA-MRSA vor und als ein mit der Tiermast assoziierter MRSA (livestock associated MRSA oder LA-MRSA). 29 http://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/5701/2.16133026.pdf 30 http://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/5701/2.16133026.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 12 „Antibiotika werden oftmals zur Bekämpfung von Erregern eingesetzt, die leicht von Einzeltieren auf Gruppen oder ganze Herden übertragen werden können. Eine Verzögerung der Verfügbarkeit von Antibiotika könnte in diesem Bereich negative Folgen für die Tiergesundheit haben. Nicht nur die Ansteckungsgefahr wäre durch eine solche Verzögerung erhöht. Auch ein erhöhtes Tierleiden und eine erhöhte Sterblichkeitsrate könnten mit der Verbreitung der Erreger einhergehen .“31 Durch den Antibiotikaeinsatz werden Tierseuchen und andere Tierkrankheiten verhindert bzw. eingeschränkt. Ein völliger Verzicht auf Antibiotika in der konventionellen bzw. Massentierhaltung hätte insofern wirtschaftliche Konsequenzen, da der Tierbestand durch Tierseuchen merklich reduziert werden könnte. Zu den Tierseuchen gem. Tiergesundheitsgesetz32 zählen nicht nur durch Viren, sondern auch durch Bakterien ausgelöste Tierseuchen, wie z.B. die Salmonellose und die Tuberkulose. Den Tierhaltern ist sehr daran gelegen, die Tiergesundheitskosten möglichst gering zu halten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Fallen Infektionen an, werden diese so schnell, effektiv und preiswert wie möglich auskuriert. Antibiotika sind im Vergleich zu Impfungen in der Regel die kostengünstigeren Alternativen.33 Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) konstatiert, um eine weitere Zunahme der Resistenzen zu verhindern, sollte der Antibiotika-Einsatz auf das unbedingt therapeutisch notwendige Maß begrenzt werden. Anstrengungen, die Tiere gesund zu erhalten, damit keine Behandlung erforderlich sei, sollten hierbei im Vordergrund stehen.34 5. Regionale Antibiotikaabgabemenge In Deutschland wird die Antibiotikaabgabemenge nach Postleitzahlbereichen erfasst. Die nachfolgende Karte zeigt deutlich, in welchen Regionen die Abgabemengen deutlich überhöht sind: 31 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publication File 32 Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG). http://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/BJNR132400013.html 33 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.pdf?__blob=publication File 34 http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_den_auswirkungen_des_antibiotika_einsatzes _in_der_tierproduktion-128153.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 039/15 Seite 13 35 35 http://www.bvl.bund.de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJournalisten/01_Presse_und_Hintergrundinformationen /05_Tierarzneimittel/2014/2014_08_01_pi_Abgabemengen_korrigiert_29_08_2014.html