© 2016 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 038/16 Handlungsoptionen zur Verbesserung der Marktstellung milcherzeugender Landwirtschaftsbetriebe Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 038/16 Seite 2 Handlungsoptionen zur Verbesserung der Marktstellung milcherzeugender Landwirtschaftsbetriebe Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 038/16 Abschluss der Arbeit: 4. Mai 2016 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 038/16 Seite 3 1. Einleitung Am 31. März 2015 ist die so genannte Milchquote ausgelaufen. Seitdem können europäische Milcherzeuger wieder selbst über ihre Produktionsmengen entscheiden. Aufgrund eines hohen Milchmengenangebots bei gleichzeitig sinkender Nachfrage sind die milcherzeugenden Landwirtschaftsbetriebe in Europa derzeit mit sinkenden Milchpreisen konfrontiert.1 Vor diesem Hintergrund benennt die vorliegende Dokumentation drei frei zugängliche Veröffentlichungen, die sich mit der Frage auseinandersetzen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, um auf die aktuelle Entwicklung reagieren und die Marktstellung milcherzeugender Landwirtschaftsbetriebe verbessern zu können. Weiterhin wird auf Informationen zu diesem Thema eingegangen, die sich aus zurückliegenden Agrarminister- und Amtschefkonferenzen2 ergeben. 2. Veröffentlichungen zum Thema - Busse, Christian (2016). Die Stellung der Molkereigenossenschaften im Agrarkartellrecht. Wirtschaft und Wettbewerb (WuW). 66. Jahrgang (2016). S. 154 – 164. Anlage Der Autor ist Referent im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und widmet sich in der genannten Veröffentlichung einer umfassenden Darstellung der historischen und aktuellen Gegebenheiten des so von ihm bezeichneten Milchmarktrechts. Vor dem Hintergrund des Rückgangs der EU-Milchpreise seit 2014 geht der Autor in seinem „Fazit und Ausblick“ der Frage nach, „wie der Staat diesen Effekt abmildern kann, falls kein Konsens besteht, den Milchmarkt und dessen Akteure sich selbst zu überlassen.“ Dabei diskutiert der Autor insbesondere den Vorschlag, die Andienungspflicht im Molkereiwesen abzuschaffen und kommt zu dem Schluss, dass nicht die Andienungspflicht als solche, sondern vielmehr ihre vertragliche Ausgestaltung näherer Betrachtung bedürfe. Nach Ansicht des Autors könnten etwa mengenbremsende Regelungen in die Lieferbedingungen zwischen Erzeuger und Molkerei mit dem Inhalt aufgenommen werden, dass ab einer bestimmten Milchliefermenge nur noch ein sehr niedriges Milchentgelt von den Molkereien gezahlt würde. Im Ergebnis setzt der Autor auf privatwirtschaftliche Maßnahmen der milcherzeugenden Unternehmen. - Thiele, Holger D./Richarts, Erhard/Burchardi, Henrike (2015). Kriseninstrumente im Milchmarkt. Expertise des ife – Institut für Ernährungswirtschaft im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. April 2015. 1 Vgl. dazu die Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Link: https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/1_EU-Marktregelungen/_Texte/Auswirkungen- Ende-Milchquote.html (letzter Abruf: 04.05.2016). 2 Informationen zu diesem Gremium sind auf der Internetseite der Agrarministerkonferenz abrufbar. Link: https://www.agrarministerkonferenz.de/ (letzter Abruf: 04.05.2016). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 038/16 Seite 4 Link: http://www.ife-ev.de/attachments/article/71/Endbericht%20Kriseninstrumente %20Mai%202015.pdf (letzter Abruf: 3. Mai 2015). Die Studie widmet sich der Frage, welches Krisenmanagement und welche Kriseninstrumente künftig in der EU-Milchmarktordnung als Sicherheitsnetz benötigt werden. Dazu analysieren die Autoren die bestehenden Instrumente der Europäischen Union (staatliche Marktintervention, private Lagerhaltung, Exporterstattung, landwirtschaftliche Direktzahlungen ), benennen weitere Möglichkeiten, die aus ihrer Sicht sinnvoll erscheinen (u. a. Versicherungssysteme zur Abfederung negativer Folgen bei Marktpreiskrisensituationen) und diskutieren sonstige Instrumente (u. a. Mengenrückführung auf Molkereiebene). - Weber, Sascha A./Hansen, Heiko (2014). Kann eine Markbeobachtungsstelle den EU- Milchmarkt effizient regulieren? Working Paper 34 des Thünen Instituts. Dezember 2014. Link: https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/Thuenen- WorkingPaper_34.pdf (letzter Abruf: 4. Mai 2016). Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Milchquote setzt sich die genannte Veröffentlichung kritisch mit dem Vorschlag der Milchviehwirtschaft (Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e. V. (BDM) und das European Milk Board (EMB)) auseinander, die Milch-Marktbeobachtungsstelle auf Ebene der Europäischen Union, die für mehr Transparenz auf dem Milchmarkt ins Leben gerufen wurde,3 mit weiteren Aufgaben zu betrauen, so dass das Angebot auf dem EU-Milchmarkt besser gesteuert werden und ein Preisverfall aufgrund Angebotssteigerungen verhindert werden kann. Dabei geht das Dokument auch auf die Frage ein, welche Maßnahmen die Unternehmen der Milchviehwirtschaft selbst ergreifen können, um eventuelle negative Auswirkungen des Wegfalls der Milchquote abfedern zu können. 3. Informationen aus zurückliegenden Agrarminister- und Amtschefkonferenzen Die Folgen, die sich für die Milchviehwirtschaft aus dem Auslaufen der Milchquote und dem Nachfragerückgang ergeben, waren und sind Gegenstand der Agrarminister- und Amtschefkonferenzen seit 2014.4 Nach Ziffer 10 des Beschlusses der Agrarministerkonferenz am 2. Oktober 2015 zu Tagesordnungspunkt (TOP) 8/9 (Zukunft der bäuerlichen Milchviehhaltung sichern/Situation am Milchmarkt ) wurde das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gebeten, 3 So die Informationen auf der Internetseite des Thünen-Instituts. Link: https://www.thuenen.de/de/thema/maerkte -handel-zertifizierung/die-milchquote-ist-passe-und-nun/ (letzter Abruf: 04.05.2016). 4 Vgl. dazu auch den letzten Beschluss vom 15.04.2016 Agrarministerkonferenz (2016a). Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz am 15.04.2016 in Göhren-Lebbin. S. 14 ff. (des PDF-Dokuments). Link: https://www.agrarministerkonferenz .de/documents/ErgebisprotokollAMKGoehren-Lebbin_Endfassung02052016.pdf (letzter Abruf: 04.05.2016). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 038/16 Seite 5 „den gesetzlichen Rahmen der Beziehungen zwischen Erzeugern, Verarbeitern und Handel mit dem Ziel einer Stärkung der Marktstellung der Erzeuger zu überprüfen und auf der nächsten Agrarministerkonferenz im Frühjahr 2016 zu berichten.“5 Nach Ziffer 3 des Beschlusses der Amtschefkonferenz am 14. Januar 2016 zu TOP 4 (Zukunft der bäuerlichen Milchviehhaltung sichern) wurden rechtliche Aspekte vom BMEL zusammengestellt und im Rahmen der Konferenz präsentiert. Nach Ziffer 1 dieses Beschlusses existiert darüber hinaus ein Bericht der Arbeitsgruppe Milch vom 8. Dezember 2015, der Maßnahmen zur Bewältigung der Milchmarktkrise behandelt und bewertet.6 Der Bericht der Arbeitsgruppe Milch vom 8. Dezember 2015 wurde durch die Geschäftsstelle der Agrarministerkonferenz mit E-Mail vom 4. Mai 2016 zur Verfügung gestellt und ist der vorliegenden Arbeit als Anlage beigefügt. Laut telefonischer Auskunft des BMEL vom 2. Mai 2016 liegt zu den rechtlichen Aspekten, um deren Darstellung das Bundesministerium in der Agrarministerkonferenz am 2. Oktober 2015 gebeten wurde, kein schriftlicher Bericht vor. Die Präsentation der Prüfergebnisse bei der Konferenz am 14. Januar 2016 sei ausschließlich mündlich erfolgt. Inhaltlich seien auch nur die Aspekte dargestellt worden, die Gegenstand des o. g. Fachartikels von Christian Busse (2016) sind. ENDE DER BEARBEITUNG 5 So Agrarministerkonferenz (2015). Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz am 02.10.2015 in Fulda. S. 18 (des PDF-Dokuments). Link: https://www.agrarministerkonferenz.de/documents/Endgueltiges_Ergebnisprotokoll _AMK_Fulda_2.pdf (letzter Abruf: 04.05.2016). 6 Vgl. Agrarministerkonferenz (2016b). Endgültiges Ergebnisprotokoll der Amtschefkonferenz am 14.01.2016 in Berlin. S. 8 (des PDF-Dokuments). Link: https://www.agrarministerkonferenz.de/documents/Endgueltiges_Protokoll _28012016final.pdf (letzter Abruf: 04.05.2016).