WD 5 - 3000 - 032/18 (01.03.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die vorliegende Kurzinformation beschäftigt sich mit der Interpretation unterschiedlicher Zahlen , die hinsichtlich der Kohäsionspolitik bzw. der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds im Rahmen der Förderperiode 2014-2020 in den Raum gestellt werden. Die Europäische Kommission gibt in einer Veröffentlichung (http://ec.europa.eu/regional_policy /de/faq/#3) den Finanzrahmen für die Kohäsionspolitik der Förderperiode 2014-2020 mit 351,8 Mrd. € an; hiernach entfallen davon 19,2 Mrd. € auf Deutschland. Eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/eu-strukturpolitik-foerderperiode-2014- 2020.html) verweist für die Förderperiode 2014-2020 auf EU-Strukturfondsmittel europaweit in Höhe von 460 Milliarden Euro, von denen Deutschland insgesamt rund 30 Milliarden Euro erhalte . Gefragt ist, wie sich diese oben genannten Zahlen erklären lassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) führt in einer erbetenen Stellungnahme wie folgt aus: "Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Zahlen (351,8 Mrd. € für die EU gesamt und 19,2 Mrd. € für Deutschland) betreffen die EU-Kohäsionspolitik im eigentlichen Sinne, also die Haushaltsrubrik 1 b des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Dazu gehören der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds (KF). Für den sogenannten Kohäsionsfonds ist Deutschland nicht antragsberechtigt. Dieser Fonds ist nur für Mitgliedstaaten bestimmt, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner/-in unter 90 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, die ihren wirtschaftlichen und sozialen Rückstand verringern und ihre Wirtschaft stabilisieren müssen. Bei den in der BMWi Veröffentlichung genannten Zahlen der Förderperiode 2014-2020 in Höhe von 460 Mrd. € bzw. den davon auf Deutschland entfallenden ca. 30 Mrd. € handelt es sich um die Beträge für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Dazu gehört außer der EU-Kohäsionspolitik (siehe oben) auch noch der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Dieser ist neben den Direktzahlungen Teil (2. Säule) der Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einbettung der EU-Kohäsionspolitik in die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Kurzinformation Einbettung der EU-Kohäsionspolitik in die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Gemeinsamen Agrarpolitik und wird der Haushaltsrubrik 2 des MFR zugeordnet. Seit der Förderperiode 2014-2020 sind die ESIF in einer Allgemeinen EU-Verordnung für die ESI-Fonds zusammengefasst und die Deutschland zugewiesenen ELER-Mittel sind auch Teil der deutschen Partnerschaftsvereinbarung für den Einsatz der Europäischen Struktur-und Investitionsfonds in der Förderperiode 2014-2020, auf die sich die BMWi-Broschüre bezieht." Die nachfolgende, dem „Leitfaden zur Naturschutzfinanzierung in der EU-Förderperiode 2014– 2020“1 des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) e. V. entnommene Grafik verdeutlicht die Ausführungen des BMWi hinsichtlich der Einbettung der Kohäsionspolitik in die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) der EU-Förderung. *** 1 https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/europa/160121-nabu-leitfaden-naturschutzfinanzierung- 2014-2020.pdf (letzter Abruf: 01.03.2018)