© 2016 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 032/16 Corporate Social Responsibility (CSR) Aktueller Stand in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/16 Seite 2 Corporate Social Responsibility (CSR) Aktueller Stand in Deutschland Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 032/16 Abschluss der Arbeit: 27. April 2016 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Aktueller Stand der Umsetzung in Deutschland 4 3. Neue bzw. geplante Maßnahmen zu CSR seit der Veröffentlichung des Compendiums 2014 5 4. Kontrolle der von den Unternehmen durchgeführten Maßnahmen (good practices) zu “due diligence” 9 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/16 Seite 4 1. Einleitung Der Begriff "Corporate Social Responsibility" (CSR) steht für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens. Hierbei geht es z.B. um faire Geschäftspraktiken , mitarbeiterorientierte Personalpolitik, sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen , Schutz von Klima und Umwelt, Engagement vor Ort und Verantwortung in der Lieferkette . Das Dokument “Corporate Social Responsibility, National Public Policies in the European Union, Compendium 2014”1 stellt dar, welche CSR-Strategien die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bis zum September 2014 auf den Weg gebracht haben. Eine Übersicht über die deutsche CSR-Praxis findet sich im Annex auf den Seiten 75-78. Die Strategien sind nach Themen gegliedert aufgeführt, die von CSR im KMU2-Kontext bis hin zu Verbraucher- und Menschenrechtsfragen reichen. Planerische Grundlage für die meisten angegebenen CSR-Initiativen in Deutschland ist die „Nationale Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen“, der sogenannte „Aktionsplan CSR“ der Bundesregierung, aus dem Jahr 2010, der unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/Nachhaltigkeit-wiederhergestellt /2010-12-07-aktionsplan-csr.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) Englische Fassung abrufbar unter: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/EN/PDF-Publikationen/a398-csr-action-planenglisch .pdf?__blob=publicationFile (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 2. Aktueller Stand der Umsetzung in Deutschland Unter anderem hat die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, CSR-Initiativen öffentlich bekannter zu machen. Dazu hat sie das Internetportal „CSR in Deutschland“3 ins Leben gerufen, eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreute Website, die alle CSR-Inhalte der Regierung gebündelt und zentral abrufbar macht. Auf dieser Website ist auch ein Überblick über den derzeitigen Stand der CSR-Strategie der Bundesregierung zu finden: http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Politik/CSR-national/Strategie/strategie.html (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 1 https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/corporate-social-responsibility-national-public-policies-european -union-compendium-2014 (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 2 KMU – kleine und mittlere Unternehmen 3 www.csr-in-deutschland.de (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/16 Seite 5 Hier heißt es zum Aktionsplan CSR: „Nachdem die wesentlichen Einzelmaßnahmen des ersten Aktionsplan CSR von 2010 mittlerweile umgesetzt sind, entwickelt die Bundesregierung derzeit die nationale CSR- Strategie weiter. Anfang 2015 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als federführendes Ressort das Nationale CSR-Forum versammelt mit dem Ziel, die CSR-Strategie der Bundesregierung weiterzuentwickeln. Diese soll künftig internationaler ausgerichtet werden und wichtige globale Themen in den Fokus nehmen.“ Demzufolge sind die im Jahr 2010 entwickelten Strategien noch gültig und werden z.T. auch noch fortgesetzt, wie z.B. die Vergabe des CSR-Preises der Bundesregierung. Andererseits wurden wesentliche Maßnahmen bereits abschließend umgesetzt, wie z.B. die Erstellung von CSR- Informationsportalen. 3. Neue bzw. geplante Maßnahmen zu CSR seit der Veröffentlichung des Compendiums 2014 Aufgrund von neuen Entwicklungen auf der EU- und internationalen Ebene hat sich die Schwerpunktsetzung der deutschen CSR-Strategie seit 2010 verändert. Insbesondere die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2011, die sich mit staatlicher und unternehmerischer Verantwortlichkeit bei der Wahrung der Menschenrechte auseinandersetzen, haben das Thema der unternehmerischen Sorgfaltspflichten („due diligence“) entlang der Lieferketten in den Fokus gerückt. Die UN-Leitprinzipien haben auch eine Anpassung der OECD-Leitsätze4 und der EU-Strategie5 nach sich gezogen. Eine Übersicht zum veränderten internationalen Rahmen findet sich unter: http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Was-ist-CSR/Grundlagen/Internationale-Rahmenwerke /internationale-rahmenwerke.html (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) Zentrale Bedeutung in der Weiterentwicklung und Koordinierung der deutschen CSR-Strategie kommt dem Nationalen CSR-Forum6 zu, das auch entscheidend an der Vorarbeit für den Aktionsplan 2010 beteiligt war. Beim CSR-Forum handelt es sich um ein Gremium, das sich aus 41 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft und Vertretern der beteiligten Ministerien zusammensetzt. Zuletzt hat es im Januar 2015 getagt. Zu den wesentlichen Aufgaben des Nationalen CSR-Forums gehören die Beratung der Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der nationalen CSR-Strategie sowie die Entwicklung von Empfehlungen zu einzelnen Themen. 4 http://www.oecd.org/corporate/mne/48808708.pdf (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 5 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0681:FIN:DE:PDF (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 6 http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Politik/CSR-national/Nationales-CSR-Forum/nationales-csr-forum.html (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/16 Seite 6 Im Folgenden werden geplante bzw. ergriffene CSR-Maßnahmen, die zum Teil rechtlicher und zum Teil rein politischer Natur sind, dargestellt, die vom zuständigen Fachreferat des federführenden Bundesministeriums für Arbeit und Soziales benannt wurden: - Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sollen umgesetzt werden. Daher hat die Bundesregierung unter Federführung des Auswärtigen Amtes mit der Erstellung eines Aktionsplans für „Wirtschaft und Menschenrechte“ begonnen. Im Zeitraum zwischen November 2014 und Dezember 2015 fanden drei Plenumskonferenzen statt. Die Konsultationsphase ist damit abgeschlossen. In diesem Jahr soll der Aktionsplan durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.7 Eine Übersicht zu diesem Thema findet sich auf der Website des Auswärtigen Amtes.8 - Umsetzung der EU-Richtlinie zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen Weiterhin arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen9 (sog. CSR-Berichterstattungsrichtlinie). Die Richtlinie ist bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umzusetzen. Am 6. März 2016 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung veröffentlicht: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz .html (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) - Initiative zur Verantwortung in der Lieferkette im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft Im Rahmen der G7-Präsidentschaft Deutschlands hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Initiative zur Verantwortung in der Lieferkette fortzusetzen. Beim G7-Gipfel im Juni 2015 wurde eine Bandbreite an Vorhaben zu diesem Thema beschlossen, die auf der folgenden Website zusammengefasst sind: http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Politik/CSR-national/Aktivitaeten-der-Bundesregierung /G7-Praesidentschaft/g7-praesidentschaft.html (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 7 http://www.auswaertiges-amt.de/sid_98B484674EBF87A1CACF9103BF1669C8/DE/Aussenpolitik/Aussenwirtschaft /Wirtschaft-und-Menschenrechte/NAPWiMr_node.html (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 8 http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Aussenwirtschaft/Wirtschaft-und-Menschenrechte/Uebersicht _node.html (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 9 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095&from=DE (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/16 Seite 7 - Berliner CSR-Konsens Das CSR-Forum wurde damit beauftragt, einen Leitfaden zum verantwortungsvollen und sorgsamen Lieferkettenmanagement zu erstellen („Berliner CSR-Konsens“). Ein Entwurf (Stand: Februar 2016) ist im Internet öffentlich zugänglich unter: https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen- GS/Sozialpolitik/2016/Downloads/Entwurf_BMAS.pdf (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) - KMU-Praxistage Bereits im Rahmen des Aktionsplans 2010 stellte die Einbindung von KMU in die CSR- Strategie einen Schwerpunkt dar.10 Nun führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusätzlich themenspezifische Praxistage in den Bundesländern durch, um KMUs bei Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Bei der thematischen Ausrichtung sind die Praxistage 2015/16 vom veränderten internationalen Rahmen inspiriert. So soll es primär um verantwortungsvolle Lieferketten und die sich aus der CSR-Richtlinie ergebenden Berichterstattungspflichten gehen: http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Politik/CSR-national/Aktivitaeten-der-Bundesregierung /KMU-Praxistage/kmu-praxistage.html (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) - Textilbündnis Das „Bündnis für nachhaltige Textilien“ wurde im Oktober 2014 vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Textilwirtschaft, der Gewerkschaften, der Zivilgesellschaft sowie internationalen Nachhaltigkeitsinitiativen und Standardorganisationen auf den Weg gebracht. Ziel ist es, konkrete Verbesserungen der sozialen und ökologischen Standards entlang der gesamten textilen Wertschöpfungskette zu erreichen.11 Hierzu wurde ein entsprechender „Aktionsplan Bündnis für nachhaltige Textilien“ erarbeitet .12 - Reform des Vergaberechts Mit dem am 18. April 2016 in Kraft getretenen "Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts " wurden drei neue EU-Vergaberichtlinien umgesetzt.13 10 https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/Nachhaltigkeit-wiederhergestellt/2010-12-07-aktionsplan -csr.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 7ff. (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 11 http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Politik/CSR-national/Aktivitaeten-der-Bundesregierung/Textilbuendnis /textilbuendnis.html (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 12 https://www.textilbuendnis.com/images/pdf/24112014/de/%C3%9Cberarbeiteter%20Aktionsplan %20B%C3%BCndnis%20f%C3%BCr%20nachhaltige%20Textilien%20April%202015%20.pdf (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 13 https://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts .html (zuletzt aufgerufen am 27.4.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/16 Seite 8 Durch die Reform wird u.a. ermöglicht, die Vergabe stärker zur Unterstützung strategischer Ziele nutzen zu können, etwa soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte zu fördern .14 - CSR-Preis der Bundesregierung Mit dem CSR-Preis, der in diesem Jahr zum dritten Mal vergeben wird, fördert die Bundesregierung alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ihre Geschäftstätigkeit erkennbar sozial, ökologisch und ökonomisch gestalten. Hierbei stehen insbesondere faire Geschäftspraktiken, mitarbeiterorientierte Personalpolitik, sparsamer Einsatz natürlicher Ressourcen, der Schutz von Klima und Umwelt, Engagement vor Ort sowie Verantwortungsübernahme auch in der Lieferkette im Focus.15 - Verordnung zu Konfliktmineralien Die Europäische Kommission hat im März 2014 einen Vorschlag für eine „Verordnung zu Konfliktmineralien“16 vorgelegt. Diese soll zu einer verantwortungsvollen Rohstoffversorgung europäischer EU-Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram und deren Erzen sowie Gold beitragen. Der Vorschlag behandelt auf freiwilliger Basis Sorgfaltspflichtregelungen in der Lieferkette, die bei Einfuhr der genannten Mineralien einzuhalten sind, um die Finanzierung von bewaffneten Auseinandersetzungen in Konflikt- und Hochrisikogebieten durch Erlöse aus deren Verkauf zu verhindern. Der Vorschlag befindet sich derzeit in der Diskussion. Deutschland hält hierbei „verbindliche Regelungen für geeignet, sofern sie verhältnismäßig sind und keine unnötigen bürokratischen Belastungen verursachen“.17 - Qualitätscheck Nachhaltigkeit Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) erarbeitet gemeinsam mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern eine Bewertungs- und Vergleichsmethode , um Verbrauchern zukünftig nachhaltige Kaufentscheidungen zu erleichtern . Damit werden Nachhaltigkeitsstandards nach ihrem inhaltlichen Anspruch und der Glaubwürdigkeit bewertet und besonders glaubwürdige Label auszeichnet.18 14 http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Politik/CSR-national/Aktivitaeten-der-Bundesregierung/Oeffentliche- Vergabe/oeffentliche-vergabe.html (zuletzt aufgerufen am 18.4.2016) 15 http://www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Preis/csr-preis.html (zuletzt aufgerufen am 25.4.2016) 16 http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/march/tradoc_152227.pdf (zuletzt aufgerufen am 25.4.2016) 17 http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Politik/CSR-national/Aktivitaeten-der-Bundesregierung/Konfliktmineralien /konfliktmineralinien.html (zuletzt aufgerufen am 25.4.2016) 18 http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Politik/CSR-national/Aktivitaeten-der-Bundesregierung/Qualitaetscheck- Nachhaltigkeit/qualitaetscheck-nachhaltigkeit.html (zuletzt aufgerufen am 25.4.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/16 Seite 9 - Holzhandelsverordnung Die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)19, die am 3. März 2013 in Kraft getreten ist, verpflichtet jeden, der Holz oder Holzprodukte erstmalig in der EU auf den Markt bringt (Erstplazierer), den legalen Ursprung der Ware nachzuweisen. Zu diesem Zweck muss jeder Erstplatzierer ein Sorgfaltspflichtverfahren anwenden, das betriebliche Maßnahmen zur Informationsbeschaffung, Risikoanalyse und Risikominderung beschreibt. In Deutschland wurde die EUTR durch das HolzhandelsSicherungs-Gesetz (HolzSiG)20 in nationales Recht umgesetzt. Die zuständige Kontrollbehörde ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).21 4. Kontrolle der von den Unternehmen durchgeführten Maßnahmen (good practices) zu “due diligence” Sofern die unternehmerische Sorgfaltspflicht („due diligence“) gesetzlich geregelt ist, wie z.B. im HolzSiG, kann auch eine Kontrolle von staatlicher Seite aus erfolgen. Darüber hinaus gibt es Regeln der Selbstkontrolle. So besteht z.B. die Möglichkeit für Unternehmen , Mitglied im „United Nations Global Compact“, einer weltweiten Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung, zu werden. Die 10 wichtigsten Anforderungen für multinationale Unternehmen sind hierbei: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen. 19 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:295:0023:0034:de:PDF (zuletzt aufgerufen am 25.4.2016) 20 http://www.gesetze-im-internet.de/holzsig/ (zuletzt aufgerufen am 25.4.2016) 21 http://www.ble.de/DE/02_Kontrolle/06_HandelMitHolz/HandelMitHolz_node.html (zuletzt aufgerufen am 27.4.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/16 Seite 10 Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. Alle Unternehmen im UN Global Compact sind verpflichtet, ihren Fortschritt bei der Umsetzung der 10 Anforderungen und ihre Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu veröffentlichen. Diese jährliche „Communication on Progress (COP)“ richtet sich an Investoren, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten, Organisationen der Zivilgesellschaft und staatliche Stellen.22 Ende der Bearbeitung 22 http://www.globalcompact.de/de/teilnahme/berichtspflicht.php (zuletzt aufgerufen am 25.4.2016)