© 2015 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 032/15 Kurzübersicht zu einzelnen Produktstandards in den USA und in der EU Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/15 Seite 2 Kurzübersicht zu einzelnen Produktstandards in den USA und in der EU Verfasserin: Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 032/15 Abschluss der Arbeit: 6. März 2015 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Telefon: Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/15 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Überblick über verschiedene Standards in den USA und der EU 4 2. Fahrzeuge 6 3. Medizinprodukte 7 4. Bio-Produkte 8 5. Kosmetik 8 6. Kinderüberraschungs-Ei 8 7. Akzeptanz des TTIP in anderen europäischen Ländern 9 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/15 Seite 4 1. Überblick über verschiedene Standards in den USA und der EU Einen guten Überblick über verschiedene Standards in den USA und der EU verschafft der Aufsatz von Bettina Rudloff (2014) „Lebensmittelstandards in Handelsabkommen“. Er zeigt die unterschiedlichen Regelungstraditionen von EU und USA auf. Die folgende Übersicht wurde dem Aufsatz entnommen: Quelle: Rudloff, Bettina (2014).1 1 http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2014A63_rff.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/15 Seite 5 Einige der nachfolgenden Informationen wurden der Ausarbeitung „Vergleichende Analyse von Produkt- und Zulassungsstandards in den USA, Deutschland und der EU“2 entnommen: Die Milchsäurebehandlung von Rindfleisch, ein sog. Pathogen Reduction Treatment (PRT)3 wurde von der EU bereits im 25. Februar 2013 akzeptiert.4 Bei Geflügel (sog. „Chlorhuhn“) ist die Behandlung mit PRTs noch streitig. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält die Dekontamination von Geflügelfleisch mit Hilfe von Chlor oder anderer Substanzen für eine andere Möglichkeit der Lebensmittelhygiene.5 Siehe hierzu auch Lüppo Ellerbroek (2009). Geflügel mit Chemikalien dekontaminiert. Wie viel Milchsäure verträgt der Verbraucher? Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). http://www.vetmed.uni-giessen.de/food-science/dvg/GarmischVortraege /Dekontaminationgefluegel2009.pdf Auch die EFSA erklärt in einem Gutachten über die Behandlung von Geflügelschlachtkörpern mit Chlordioxid, Natriumchlorid, Trinatriumphosphat oder Peroxysäure: „Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und unter Berücksichtigung, dass das Geflügel vor dem Verzehr gewaschen und gekocht wird, hält das Gremium die Behandlung mit Trinatriumphosphat , mit saurem Natriumchlorit, Chlordioxid oder mit Peroxysäure-Lösungen unter den beschriebenen Bedingungen für unbedenklich.“6 2 WD 5 3000 – 177/14. 3 Durch diese Behandlung werden Keime reduziert. 4 http://www.usda.gov/oce/forum/past_speeches/2013_Speeches/Lively.pdf „Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sieht vor, dass auch andere Stoffe als Wasser zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen genehmigt werden können. Im Dezember 2010 ging bei der Kommission ein Antrag auf Verwendung von Milchsäure zur Verringerung der Oberflächenverunreinigung von Rinderschlachtkörpern und Rindfleisch ein. Ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit und Wirksamkeit der Verwendung von Milchsäure positiv bewertet. Daraufhin und weil Milchsäure eine potenzielle mikrobiologische Verunreinigung signifikant verringern kann, hat die Kommission die Genehmigung erteilt . Dabei soll die Verwendung von Milchsäure in die gute Hygienepraxis und HACCP-gestützte Systeme integriert werden (Verordnung (EU) Nr. 101/2013).“ http://www.bundestag .de/blob/285532/ead902c58b5e98571559fb8234e8bd6b/stellungnahme_europaeische_kommission-data.pdf 5 BfR (2012). http://www.bfr.bund.de/cm/343/verbesserung-der-lebensmittelhygiene-durch-dekontaminationstatement -vzbv.pdf 6 Übersetzt von Verfasserin. „On the basis of available data and taking into account that processing of poultry carcasses (washing, cooking) would take place before consumption, the Panel considers that treatment with trisodium phosphate, acidified sodium chlorite, chlorine dioxide, or peroxyacid solutions, under the described conditions of use, would be of no safety concern. The Panel notes that spraying of poultry carcasses with antimicrobials, by comparison to dipping and immersion treatments, will reduce the exposure to residues and by-products that might arise. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/15 Seite 6 2. Fahrzeuge Die technischen Anforderungen der EU und der USA an Pkw und Lkw sind unterschiedlich, es sind aber „gleichermaßen hohe Standards im Hinblick auf Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz“.7 Technische Handelshemmnisse bei Automobilen sind u.a. Folgende: Quelle: vzbv8 Das BMEL führt aus, in der EU und den USA würden unterschiedliche, aber ähnliche Sicherheitsvorschriften für Scheinwerfer, Türschlösser, Bremsen, Lenkanlagen, Sitze, Sicherheitsgurte und elektrische Fensterheber gelten. Für viele dieser Vorschriften könne formal anerkannt werden , dass sie dasselbe Sicherheitsniveau bieten.9 „Das Office of the United States Trade Representative beklagt in seinem aktuellen Report on Technical Barriers to Trade die Sicherheitsregulierungen der EU für Fahrzeuge. So dürfe in der The Panel stresses that the use of antimicrobial solutions does not replace the need for good hygienic practices during processing of poultry carcasses, particularly during handling, and also stresses the need to replace regularly the water of chiller baths.” Quelle: EFSA (2005). Opinion of the Scientific Panel on food additives, flavourings, processing aids and materials in contact with food (AFC) on a request from the Commission related to Treatment of poultry carcasses with chlorine dioxide, acidified sodium chlorite, trisodium phosphate and peroxyacids. Question Nº EFSA Q-2005- 002. http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/doc/297.pdf 7 Europäische Kommission. Generaldirektion Handel. Für mehr Transparenz in den Handelsgesprächen mit den USA: EU legt Verhandlungspositionen in fünf weiteren Bereichen offen. 14. Mai 2014. http://trade.ec.europa .eu/doclib/press/index.cfm?id=1078&serie=775&langId=de (abgerufen am 24. Oktober 2014). Für weitere Informationen siehe: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/june/tradoc_152555.pdf 8 vzbv (2014): Einschätzungen und Empfehlungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands für eine noch mögliche Korrektur zu Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschafft (TTIP). 19. Juni 2014. http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Freihandelsabkommen-TTIP-Positionspapier-vzbv-Juni-2014.pdf 9 http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Welthandel-WTO/EU-KOM-TTIP-Regulierungsaspekte .pdf?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/15 Seite 7 EU die Länge des LWK von der vorderen Stoßstange des Schleppers bis zur Rückseite des Anhängers nur 16,5 Meter betragen. Der Regulierungsansatz durch das US Department of Transportation messe hingegen nur die Länge des Anhängers. Da die amerikanischen aerodynamisch konzipierten Sattelschlepper etwa 1,5 Meter länger seien als die europäischen Cabover (Block-)Sattelschlepper , müssten sie kürzere Aufleger („trailer“) benutzen, um die Grenze von 16,5 Meter nicht zu überschreiten. Dadurch verringere sich die zu ziehende Nutzlast. Da das EU-Konzept allerdings keine amerikanischen aerodynamisch konzipierten Sattelschlepper verbiete, seien sie wirtschaftlich benachteiligt, weil jeder gemessene Zentimeter der Zugmaschine weniger Platz für die Fracht bedeute. Die amerikanischen Modelle hätten viele Vorteile gegenüber den Frontlenker- LKW. Die besten amerikanischen Sattelschlepper seien um 19 Prozent aerodynamischer und deshalb um über neun Prozent sparsamer als die besten europäischen Cabover (Block-)Sattelschlepper . Im Ergebnis würden sie somit weniger Treibhausgase emittieren.“10 Beispiel: Ein VW-Bus würde die Anforderungen eines amerikanischen Crash-Tests nicht erfüllen .12 3. Medizinprodukte Für Medizinprodukte gilt in den USA ein gesondertes Zulassungsverfahren (Federal Food, Drug, and Cosmetic Act (FD&C Act)). Das Verfahren ist zentralisiert und Medizinprodukte bedürfen einer staatlichen Zulassung - in der EU ist das Verfahren dezentralisiert und es bedarf keiner staatlichen Zulassung. In der EU wird auch kein Nachweis zur Wirksamkeit des Produktes verlangt. In der EU gibt es im Gegensatz zur den USA kein Produktbeobachtungssystem. In der EU ist die CE-Kennzeichnung für ein Medizinprodukt einfacher zu erhalten.13 10 Office of the United States Trade Representative (USTR) (2014). Report on Technical Barriers to Trade (TBT Report ). http://www.ustr.gov/sites/default/files/2014%20TBT%20Report.pdf 12 Hinweis des EP-Ausschussvorsitzenden Bernd Lange, während einer Veranstaltung zum TTIP: „Das TTIP-Abkommen – Spagat zwischen Freihandel, Verbraucherschutz und Transparenz“ am 31. Oktober 2014 im Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Berlin. 13 Höflinger, Oliver. Demographische Trends favorisieren US-Medizintechnikbranche. Einfuhren decken ein Drittel des Binnenbedarfs. TTIP soll Harmonisierung von Vorschriften bewirken. GTAI http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/zoll,did=1093770.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/15 Seite 8 4. Bio-Produkte Landwirtschaftliche Erzeugnisse von Tieren, die mit Antibiotika behandelt wurden, dürfen nicht in die USA exportiert werden.14 In den USA ist die Antibiotikagabe an Tiere, die für die Bioproduktion vorgesehen sind, verboten. 5. Kosmetik Was in der EU als Kosmetikprodukt bezeichnet wird, ist in den USA unter Umständen eine Overthe -Counter-Drug (OTC)-Drug. OTC-Drugs sind rezeptfreie Arzneimittel, für die strengere Regulierungen gelten als für ein Kosmetikum. Als OTC-Drugs gelten z.B. Schuppenshampoos. Congressional Research Service (2012). FDA Regulation of Cosmetics and Personal Care Products. http://asbcouncil.org/sites/default/files/library/docs/crs_report_fda_regulation_of_cosmetics _and_personal_care_products.pdf 6. Kinderüberraschungs-Ei In den USA ist das Kinderüberraschungs-Ei verboten. „In den USA sind seit 1936 Süßwaren gesetzlich verboten, in die ein "nicht essbares Objekt eingeschlossen ist".15 14 Übersetzt. http://www.ams.usda.gov/AMSv1.0/ams.fetchTemplateData.do?template=TemplateN&leftNav=National OrganicProgram&page=NOPTradeEuropeanUnion&description=International%20Trade%20Policies:%20European %20Union 15 Heinrich Böll Stiftung (2014). Um welche Regulierungsbereiche geht es genau? 21. Mai 2014. http://www.boell.de/de/2014/05/12/7-um-welche-regulierungsbereiche-geht-es-genau Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 032/15 Seite 9 7. Akzeptanz des TTIP in anderen europäischen Ländern Quelle: FAZ-Online (2015).16 16 FAZ-Online vom 6. Februar 2015. Die Angst frisst TTIP auf. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ttip-und-freihandel /freihandelsabkommen-ttip-vorteile-und-nachteile-13409629.html