© 2018 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 030/18 Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Regionalförderung Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 2 Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Regionalförderung Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 030/18 Abschluss der Arbeit: 21. März 2018 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 5 2. Einleitung 5 3. Sustainable Development Goals der UN bis 2030 5 4. Europa2020-Strategie der EU 7 5. Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und Indikatorenberichte 9 6. Nachhaltigkeitsstrategien der einzelnen Bundesländer 11 6.1. Baden-Württemberg 11 6.2. Bayern 11 6.3. Brandenburg 11 6.4. Bremen 12 6.5. Hamburg 12 6.6. Hessen 12 6.7. Mecklenburg-Vorpommern 12 6.8. Niedersachsen 12 6.9. Nordrhein-Westfalen 15 6.10. Rheinland-Pfalz 15 6.11. Saarland 15 6.12. Sachsen 16 6.13. Sachsen-Anhalt 16 6.14. Schleswig-Holstein 16 6.15. Thüringen 16 7. Gemeinschaftsaufgaben und Städtebauförderung 17 7.1. Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 18 7.1.1. Baden-Württemberg 21 7.1.2. Bayern 21 7.1.3. Brandenburg and Berlin 21 7.1.4. Hessen 21 7.1.5. Mecklenburg-Vorpommern 21 7.1.6. Niedersachsen und Bremen 21 7.1.7. Nordrhein-Westfalen 21 7.1.8. Rheinland-Pfalz 22 7.1.9. Saarland 22 7.1.10. Sachsen 22 7.1.11. Sachsen-Anhalt 22 7.1.12. Schleswig-Holstein 22 7.1.13. Thüringen 22 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 4 7.2. Ex ante-Evaluierungen der Entwicklungsprogramme der Länder 22 8. Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur 23 9. Städtebauförderung 23 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 5 1. Fragestellung Gefragt wurde, inwiefern die deutsche Regionalpolitik - und hier insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die Städtebauförderung - die Sustainable Development Goals der UN, die Europa2020-Strategie der EU sowie die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen, beziehungsweise inwiefern die Förderung der Maßnahmen im Rahmen der genannten Instrumente der Erfüllung der in den Strategien festgeschriebenen Zielen dienen. 2. Einleitung Zunächst werden die Sustainable Development Goals der UN, die Ziele der Europa2020-Strategie der EU und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vorgestellt. Danach werden die einzelnen Förderungspolitiken , die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes , die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die Städtebauförderung, beschrieben. Inwiefern eine Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategien in manchen Bereichen bereits erfolgt ist bzw. noch erfolgen muss wird insbesondere unter Punkt 4 und 5 deutlich. 3. Sustainable Development Goals der UN bis 2030 Die internationale Staatengemeinschaft einigte sich im Jahr 2015 auf die nachfolgenden 17 globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, die Sustainable Development Goals (SDGs) „for a better world by 2030”1. 2 1 https://www.globalgoals.org/ 2 http://www.bmz.de/de/ministerium/ziele/2030_agenda/index.html?follow=adword Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 6 Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung des Deutschen Bundestages hat die Ziele im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen wie folgt zusammengefasst: „1. Armut in jeder Form und überall beenden. 2. Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern. 3. Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern . 4. Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern. 5. Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen. 6. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten . 7. Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern. 8. Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern. 9. Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen. 10. Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern. 11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen. 12. Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen. 13. Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen . 14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen. 15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen. 16. Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen. 17. Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben .“3 3 Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung. Stellungnahme zu den globalen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs). 18. WP. https://www.bundestag .de/blob/381200/9adb57fb19740890aad0300ebdd6c119/stellungnahme-sdgs-data.pdf Stellungnahme zu den globalen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 7 Zur Überprüfbarkeit der SDGs wurden im März 2016 von der United Nations Statistical Commission zu jedem der 17 Nachhaltigkeitsziele Indikatoren entwickelt. Sie sind unter dem folgenden Link abrufbar: United Nations Statistical Commission (2016). Report of the Inter-agency and Expert Group on Sustainable Development Goal Indicators. Annex III. https://unstats.un.org/unsd/statcom /47th-session/documents/2016-2-IAEG-SDGs-E.pdf 4. Europa2020-Strategie der EU Die nachfolgend aufgeführten Ziele der Europa2020-Strategie der EU zeigen, wo die EU im Jahr 2020 in wichtigen Bereichen stehen möchte. „Sie werden in nationale Ziele umgesetzt, so dass jeder Mitgliedstaat seine eigenen Fortschritte in einzelnen Bereichen überprüfen kann“4. Im Bereich Beschäftigung wird eine Erwerbstätigkeit für 75 % der erwerbsfähigen Bevölkerung (Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen) avisiert. In die Sektoren Forschung und Entwicklung (FuE) sollen 3 % des EU-BIP investiert werden. Im Bereich Klimawandel und Energie werden 20 % weniger Treibhausgasemissionen als 1990 angestrebt, 20 % Energie aus erneuerbaren Quellen und die Erhöhung der Energieeffizienz um 20 %. Im Bildungsbereich wird intendiert, den Anteil der vorzeitigen Schulabgänger auf unter 10 % zu senken und den Anteil der Bevölkerung im Alter zwischen 30 und 34 mit abgeschlossenem Hochschulstudium auf mindestens 40% zu steigern. Im Bereich Armut und soziale Ausgrenzung wird eine Senkung der Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen beabsichtigt .5 In der ANLAGE 1 finden sich die von den 28 EU-Staaten erreichten Zielwerte. Der nachfolgende Ausschnitt beinhaltet neben den Staaten Belgien, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Dänemark und Estland, die für Deutschland erreichten Zielwerte. Für den Klima- und Energiebereich werden die Ziele in Deutschland bislang nicht erreicht: 4 https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/economic-and-fiscal-policy-coordination/eu-economic-governance -monitoring-prevention-correction/european-semester/framework/europe-2020-strategy_de#featuresofthetargets 5 Vgl. https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/economic-and-fiscal-policy-coordination/eu-economicgovernance -monitoring-prevention-correction/european-semester/framework/europe-2020-strategy_de Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 8 Quelle: Auszug. Die ausführliche Darstellung findet sich in der ANLAGE 1.6 Des Weiteren liegt als ANLAGE 2 eine Länderanalyse Deutschlands auf Grundlage der Europe 2020 Indikatoren bei: „Europe 2020 indicators – Germany. Main statistical findings“.7 Aktuelle Zielwerte der EU und der einzelnen Länder können auch den von Eurostat zur Verfügung gestellten Datentabellen des „Leitindikatoren scoreboard“ unter folgendem Link entnommen werden: http://ec.europa.eu/eurostat/web/europe-2020-indicators/europe-2020-strategy/headline-indicators -scoreboard 6 http://ec.europa.eu/eurostat/documents/4411192/4411431/Europe_2020_Targets_DE.pdf 7 Eurostat-Online (2017). Europe 2020 indicators – Germany. Main statistical findings. Statistics explained. Data from June 2017. Das nächste Update ist für Juli 2018 geplant. http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained /index.php/Europe_2020_indicators_-_Germany Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 9 5. Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und Indikatorenberichte National werden die SDG-Ziele 2030 durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt, federführend ist das Bundeskanzleramt.8 Am 11. Januar 2017 hat die Bundesregierung eine Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) beschlossen, die zudem „erstmals nationale und internationale Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung aller SDGs“9 abbildet. Wissenschaftlich begleitet wird die Umsetzung durch die Plattform „Nachhaltigkeit 2030“.10 Die nachfolgende Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie liegt als ANLAGE 3 bei: Die Bundesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie. Neuauflage 2016. Stand: Oktober 2016 (soweit nicht anders vermerkt), Kabinettsbeschluss vom 11. Januar 2017. Die nachhaltige Entwicklung wird in 36 Bereichen anhand von Schlüsselindikatoren gemessen. Sie finden sich auf den Seiten 245 bis 247.11 Destatis hat einen auf der Nachhaltigkeitsstrategie basierenden „Indikatorenbericht 2016“ (Stand: 21. Februar 2017) erstellt. Erläuternd heißt es dort: „Mit der Überarbeitung der bisherigen nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie durch die Bundesregierung hat es auch bei den Indikatoren und Zielen Anpassungen gegeben. Ein Großteil der bekannten Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist, teilweise leicht angepasst und mit neuen Zielen, auch wieder Bestandteil der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Anders als bisher werden die Indikatoren nun allerdings nicht mehr den vier Indikatorenbereichen Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, Sozialer Zusammenhalt und Internationale Verantwortung zugeordnet sondern gliedern sich nach den 17 internationalen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals). Jeder der insgesamt 63 Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird im vorliegenden Bericht einzeln oder zusammen mit einem inhaltlich eng verbundenen Indikator auf einer Doppelseite dargestellt. Seine Entwicklung wird in einer Grafik visualisiert und der Indikator in einem dreigeteilten Text beschrieben.“12 Der „Indikatorenbericht 2016“ findet sich unter folgendem Link: 8 http://www.bmz.de/de/ministerium/ziele/2030_agenda/deutscher_beitrag/deutschland/index.html 9 S. 38. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/005/1900580.pdf 10 S. 74. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/005/1900580.pdf 11 https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/Nachhaltigkeit-wiederhergestellt/2017-01-11-nachhaltigkeitsstrategie .pdf?__blob=publicationFile&v=20 12 Destatis (2017). Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Indikatorenbericht 2016. Stand: 21. Februar 2017. 152 Seiten. https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/UmweltoekonomischeGesamtrechnungen/Umweltindikatoren /IndikatorenPDF_0230001.pdf;jsessionid=43EBD8395FF1D04416060E1422EC186E.Internet- Live1?__blob=publicationFile Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 10 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/UmweltoekonomischeGesamtrechnungen /Umweltindikatoren/IndikatorenPDF_0230001.pdf;jsessionid =43EBD8395FF1D04416060E1422EC186E.InternetLive1?__blob=publicationFile In der ANLAGE 4 finden sich die Seiten 118 bis 132 des „Indikatorenberichts 2016“ mit einer Statusübersicht. Sie enthält Bewertungen aus den Vorjahren sowie eine aktuelle Bewertung. Des Weiteren soll auf die „Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016“13 hingewiesen werden, in der kurz die SDGs und ihre Umsetzung besprochen wird. Dort wird eine Erarbeitung neuer Indikatoren für 2018 angekündigt. Michelsen (2017) stellt in seinem Aufsatz „Verortung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“14 die Ziele, Indikatoren und den Status der Indikatoren. September 2017. Seite 5 bis 18. Die Details finden sich in der ANLAGE 5. An dieser Stelle soll auch auf eine 585 Seiten starke Publikation der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2014 mit dem Titel „Nachhaltigkeitsstrategien erfolgreich entwickeln Strategien für eine nachhaltige Zukunft in Deutschland, Europa und der Welt“15 hingewiesen werden. Sie wurde durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Eine weitere Studie der Bertelsmann Stiftung von Christian Kroll “Sustainable Development Goals: Are the rich countries ready?” aus dem Jahr 2015 zeigt eine Bestandsaufnahme inwieweit 34 Industrienationen die 17 SDGs erreichen bzw. nicht erreichen. Sie ist abrufbar unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/die-nachhaltigenentwicklungsziele -der-un-sind-die-industriestaaten-bereit/ Ein vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung in seiner Sitzung am 30. März 2015 beschlossenes Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen - Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ (in der Änderungsfassung vom 24. April 2017) findet sich unter folgendem Link: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2015/03/2015-03-30-massnahmenprogramm -nachhaltigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=4 13 BT-Drs. 18/12742. 15.06.2017. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/127/1812742.pdf 14 Michelsen (2017). Verortung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. In: Michelsen, Gerd (Hrsg.). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Wegweiser für eine Politik der Nachhaltigkeit. Hessische Landeszentrale für politische Bildung. September 2017. S. 5 - 18. http://www.hlz.hessen.de/uploads/tx_userhlzpub/Forum_04_Nachhaltigkeitsstrategie .pdf 15 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_Nachhaltigkeitsstrategien _erfolgreich_entwickeln-de_NW.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 11 6. Nachhaltigkeitsstrategien der einzelnen Bundesländer Das Statistische Bundesamt erläutert: „Neben der Bundesregierung verfügt die Mehrzahl der Bundesländer über eigene Nachhaltigkeitsstrategien. Einige Landesregierungen haben diese bereits an den globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 ausgerichtet; in anderen Bundesländern gibt es Bestrebungen zur Anpassung oder Erarbeitung einer länderspezifischen Nachhaltigkeitsstrategie .“16 Nachfolgend finden sich die Links bzw. Mitteilungen zu den Nachhaltigkeitsstrategien und -indikatoren der einzelnen Bundesländer. Eine Übersichtstabelle bietet eine Publikation des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz aus dem Jahr 2017 (siehe Gliederungspunkt 6.8.) 6.1. Baden-Württemberg Der aktuelle Indikatorenbericht 2016, der von der Geschäftsstelle Nachhaltigkeitsstrategie im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vorgelegt wurde „enthält 47 objektive und sechs subjektive Indikatoren“17 und findet sich unter dem Link: http://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/fileadmin/Downloads/N-Service/publikationen/Indikatorenbericht _2016-Internet.pdf 6.2. Bayern „Für 2017 ist eine Fortschreibung der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie geplant, die auch Bayerns Beitrag zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 und der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) näher konkretisieren soll.“18 Der aktuelle Bericht findet sich unter nachfolgendem Link: https://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/indikatoren/liste_indikatoren/index.htm 6.3. Brandenburg „Im Juli 2017 wurde ein erster Bericht mit 49 Nachhaltigkeitsindikatoren für Brandenburg vorgelegt .“19 Nachfolgend findet sich der Link zum aktuellen Bericht: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte/pdf/SP_Nachhaltigkeit-00- 00_DE_2016_BB.pdf 16 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218 17 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Baden-Württemberg. 18 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Bayern. 19 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Brandenburg. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 12 6.4. Bremen Aus Bremen wird verlautbart, hinsichtlich der Entwicklung eines Berichtssystems habe es erste Kontakte mit dem Statistischen Landesamt gegeben.20 6.5. Hamburg Der folgende Link enthält die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom Juli 2017 zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Hamburg: http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58508/umsetzung-der-nachhaltigkeitsziele -der-vereinten-nationen-in-hamburg.pdf 6.6. Hessen Aus Hessen wird zu den Berichten Folgendes erläutert: „Nach dem ersten Indikatorenbericht im Jahr 2010 folgten alle zwei Jahre Fortschrittsberichte des Hessischen Statistischen Landesamtes (zuletzt 2016 mit 15 Ziel- und 30 Reportingindikatoren). Bis Mai 2018 werden die Ziele und Indikatoren im Hinblick auf die Agenda 2030 weiterentwickelt.“21 Unter dem nachfolgenden Link http://www.hessen-nachhaltig.de/de/publikationen_downloads.html#Fortschrittsberichte finden sich sowohl das „Weiterentwickelte Indikatorenset 2017“ als auch der Bericht „Ziele und Indikatoren Fortschrittsbericht 2016“. 6.7. Mecklenburg-Vorpommern Nach Angaben aus Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang keine Nachhaltigkeitsstrategie. Laut Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 sei beabsichtigt, eine Strategie für eine nachhaltige Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Abstimmung zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes zu erarbeiten.22 6.8. Niedersachsen Aus Niedersachsen wird verlautbart, im Mai 2017 habe die Landesregierung die neue indikatorengestützte Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen beschlossen. Sie umfasse 60 Indikatoren, die vom Landesamt für Statistik erstellt worden seien. Die Strategie solle regelmäßig überprüft 20 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Bremen. 21 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Hamburg. 22 Vgl. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/Nachhaltigkeit Laender.html?nn=1957218, dann weiter unter Mecklenburg-Vorpommern. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 13 und entsprechend fortgeschrieben werden. Zur Begleitung dieses Prozesses werde ein Beirat eingerichtet . Die Veröffentlichung eines ersten Fortschrittsberichts sei bis August 2019 geplant.23 Des Weiteren heißt es: „Damit sich die Landwirtschaft so entwickelt, dass sie die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt, bedarf es einerseits einer Korrektur der ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Düngerecht , Steuerrecht, Pflanzenschutz, Tierschutz, Bodenschutz, Klimaschutz u. a.). Freiwillige Anreizsysteme sind unterstützend, können aber allein nicht die erforderliche Wirksamkeit zur Zielerreichung entfalten. Sie sind entweder nicht finanzierbar oder reichen allein nicht aus. Das zeigen die Vertragsverletzungsverfahren (Nitratrichtlinie, EG-Wasserrahmenrichtlinie, Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe - NEC-RL), mit denen sich Deutschland auseinander setzen muss, obwohl freiwillige Anreizsysteme seit über 20 Jahren mehr oder weniger intensiv angeboten werden. Andererseits sollen für die Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe gezielt Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den nationalen Gemeinschaftsaufgaben Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) sowie regionale Wirtschaftsstruktur (GRW) eingesetzt werden. Außerdem stehen zur Finanzierung einer nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft auch reine Landesmittel zur Verfügung.“24 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Schwerpunkte der „Nachhaltigkeitsstrategien der anderen Bundesländer“ (Stand: Februar 2017). 23 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Niedersachen; Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen. 24 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (2017). Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen . S. 40. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 14 Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (2017).25 Die „Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen“ findet sich unter folgendem Link: 25 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (2017). Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen . Anlage 2 Nachhaltigkeitsstrategien der anderen Länder (Stand: Februar 2017). S. 155. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 15 https://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsstrategie/nachhaltigkeitsstrategie -fuer-niedersachsen-111080.html (dann Download starten). Auf den Seiten 149 bis 154 der „Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen“ (ANLAGE 6) finden sich Indikatoren und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie mit den jeweiligen Statusangaben .26 6.9. Nordrhein-Westfalen Für Nordrhein-Westfalen wurde der erste Nachhaltigkeitsbericht im Jahr 2016 erstellt. Er umfasst knapp 70 Indikatoren. Zusätzlich lassen sich aktuelle Daten zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in einem Internet-Portal abrufen.27 https://www.nachhaltigkeit.nrw.de/fileadmin/download/nachhaltigkeits-indikatorenbericht _2016.pdf 6.10. Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz erscheint die Nachhaltigkeitsstrategie seit dem Jahr 2009 alle vier Jahre. Der Indikatorenbericht mit 28 Indikatoren, der vom Statistischen Landesamt erstellt wird, erschien zuletzt im Jahr 2015 und wird alle zwei Jahre veröffentlicht.28 Der Bericht „Statistische Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung“ ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/nach_themen/umw/Nachhaltigkeit/Statistische _Indikatoren_Nachhaltigkeit.pdf 6.11. Saarland Im Saarland wurde im Dezember 2016 eine Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet. Sie besteht aus sechs Handlungsfeldern mit insgesamt 39 Indikatoren.29 https://www.saarland.de/dokumente/thema_jahr_der_nachhaltigkeit/MUV_Nachhaltigkeitsstrategie .pdf 26 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (2017). Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen . Download starten. S. 154. 27 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Nordrhein-Westfalen. 28 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Rheinland-Pfalz. 29 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Saarland. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 16 6.12. Sachsen In Sachsen wurde im September 2016 ein Nachhaltigkeitsbericht mit 31 Indikatoren verteilt auf acht Handlungsfelder publiziert. Er wird in jeder Legislaturperiode erstellt.30 http://www.nachhaltigkeit.sachsen.de/download/Nachhaltigkeitsbericht_Freistaat_Sachsen _2016.pdf 6.13. Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2014 ein Indikatorenbericht mit 41 Indikatoren veröffentlicht .31 https://mule.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung /MLU/MLU/02_Umwelt/Nachhaltige_Entwicklung/00_Startseite_Nachhaltige_Entwicklung /Indikatorenbericht_2014.pdf 6.14. Schleswig-Holstein Aus Schleswig-Holstein wird verlautbart, es sei eine neue Landesentwicklungsstrategie auf den Weg gebracht worden, die sich erstmals an den globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 orientiere. Diese ersetze die zuvor gültige Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2003. Derzeit werde ein Indikatorenset zur Messung der Nachhaltigkeit entwickelt. Die Fertigstellung sei für den Sommer 2018 geplant.32 Ein Entwurf der Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 findet sich nachfolgend: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Landesentwicklungsstrategie/Downloads /downloads/landesentwicklungsstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=6 6.15. Thüringen Der Indikatorenbericht 2016, der vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz im Juni 2017 herausgegeben wurde33, findet sich unter folgendem Link: http://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/nachhaltigkeit/indikatorenberichtpubdownload 1724.pdf 30 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Sachsen. 31 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Sachsen-Anhalt. 32 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Schleswig-Holstein. 33 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Nachhaltigkeitsindikatoren/National/NachhaltigkeitLaender .html?nn=1957218, dann weiter unter Thüringen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 17 7. Gemeinschaftsaufgaben und Städtebauförderung Im „Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume“ vom November 2016 wird ausgeführt: „Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfügen Bund und Länder über ein bewährtes Instrument zur Förderung von strukturschwachen Regionen. Die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) soll eine verstärkte Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur und Daseinsvorsorge ländlicher Gebiete sowie des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege und damit die umfassendere Nutzung der Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ermöglichen . Hinzu kommen die Städtebauförderung des Bundes und der Länder, die gezielt Förderanreize für Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen bietet sowie die aktuellen Initiativen von Bund und Ländern zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur.“34 Des Weiteren antwortete die Bundesregierung im Februar 2017 auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Stärkung strukturschwacher Regionen in Deutschland“ wie folgt: “Mit der am 15. Oktober 2016 in Kraft getretenen Änderung des GAK-Gesetzes wurde der Anwendungsbereich der GAK demjenigen der ELER-Verordnung soweit möglich angepasst. So können nun auch die Infrastruktur ländlicher Gebiete und damit Investitionen in nichtlandwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen, zugunsten des ländlichen Tourismus sowie zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz über die GAK gefördert werden. Zudem können im Rahmen der umweltgerechten Landbewirtschaftung Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege gefördert werden. Für die Durchführung der GAK-Förderung sind die Länder zuständig. Die Länder entscheiden, ob sie die eröffneten Fördermöglichkeiten anwenden oder nicht. (…) Die GRW-Förderung wird regelmäßig von externen Gutachtern evaluiert. Die Bundesregierung hat sich gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet, in der laufenden Förderperiode eine Evaluation durchzuführen, die die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aufnimmt. Im Laufe des Jahres 2017 soll das Evaluationsvorhaben ausgeschrieben werden. Evaluierungen belegen eindeutig die positiven Effekte der GRW-Investitionsförderung auf Beschäftigung und Einkommen in den strukturschwachen Regionen. Hierzu zählt z. B. das Gutachten zur „Evaluierung der Gemeinschaftsaufgabe ´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ (GRW) durch einzelbetriebliche Erfolgskontrolle für den Förderzeitraum 1999 bis 2008 und Schaffung eines Systems für ein gleitendes Monitoring“ von Bade/Alm (2010). Es konnte gezeigt werden, dass die im Rahmen der GRW geförderten Betriebe ein signifikant höheres Beschäftigungswachstum als ähnliche (nicht-geförderte) Kontrollbetriebe erreicht haben. Der Anteil der Hochqualifizierten ist überproportional hoch, das Lohneinkommen übertrifft das der nicht geförderten Betriebe. Als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt die Städtebauförderung die Städte und Gemeinden darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine zukunftsfähige Entwicklung einzuleiten. Die Stärkung von Innenstädten und Orts- 34 Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume. BT-Drs. 18/10400. S. 8. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810400.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 18 zentren in ihrer städtebaulichen Funktion (auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes ) sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten wie auch städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände sind die drei Ziele der Städtebauförderung. Dabei ist die Städtebauförderung nicht allein auf städtische, sondern auch auf ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten ausgerichtet. Die verschiedenen Programme der Städtebauförderung bieten auch kleineren Städten und Gemeinden in ländlichen Räumen genügend Flexibilität , auf die dortigen Ausgangs- und Problemlagen zu reagieren.“35 7.1. Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK-Gesetz - GAKG)36 regelt, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes als Gemeinschaftsaufgabe übernommen werden. Mit der Novellierung des GAK-Gesetzes sind - wie bereits zuvor erwähnt - nun auch Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege förderfähig.37 Die letzte Gesetzesänderung wurde durch eine gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung38 flankiert. Seit 2004 ist eine Nachhaltigkeitsprüfung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) Teil der Gesetzesfolgenabschätzung .39 Der PBnE überprüft und informiert, „sobald ein Vorhaben die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie außer Acht lässt.“40 In dem Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Juli 2016 zur Änderung des GAK-Gesetzes41 wird die Stellungnahme des PBnE zitiert, die wie folgt lautet: „Die vorgesehenen Gesetzesänderungen stehen im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Ziel ist es, die ländliche Wirtschaft zu stärken, negativen Entwicklungstendenzen in ländlichen Räumen entgegen zu wirken und so die Agrarstruktur weiter zu verbessern . Die vorgesehene Erweiterung des GAK-Förderspektrums um Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete wird einen positiven Beitrag zu den Nummern 7 35 BT-Drs. 18/11263, zu Frage 17. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/112/1811263.pdf 36 BGBl. I 1988, S. 1055, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016, (BGBl. I 2016, S. 2231). 37 https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/88-UMK-TOP21_-_Bericht-BMUB.pdf 38 Ausschussdrucksache 18(23)79-11 zu BR-Drs. 228/16 und BT-Drs. 18/8578. 39 BT-Drs. 18/559. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/005/1800559.pdf 40 https://www.bundestag.de/nachhaltigkeit 41 Viertes Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 19 „Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge“, 10 “Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ und 16a „Beschäftigung “ der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung leisten.“42 Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe werden die Maßnahmen und Ziele in einem Rahmenplan festgelegt. Der Rahmenplan wird vom Planungsausschuss, der sich aus dem Bundesagrarminister , den Agrarministern bzw. -senatoren der Länder sowie dem Bundesfinanzminister zusammensetzt , erstellt. Der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für den Zeitraum 2017 – 202043 findet sich unter folgendem Link: http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Foerderung/Rahmenplan2017- 2020.pdf?__blob=publicationFile Die GAK ist die nationale Rahmenregelung, die Länder setzen diese nationale Strategie um. Der Bund unterstützt die Länder „mit einem gemeinsamen Rahmen für zentrale Fördermaßnahmen wie auch finanziell bei der Aufbringung der nationalen Mittel zur Kofinanzierung.“44 Den Ländern ist die Detailplanung und die Ausführung der Rahmenpläne vorbehalten. Die Maßnahmen der GAK bilden somit einen inhaltlichen Kern der Länderprogramme zur ländlichen Entwicklung .45 „Der Rahmenplan wird über Entwicklungsprogramme der Bundesländer umgesetzt und durch eigene Fördermaßnahmen ergänzt.“46 Nachfolgend findet sich eine Grafik der 13 Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR)47 für den Zeitraum 2014 bis 2020 mit ihren unterschiedlichen Bezeichnungen: 42 BT-Drs. 18/9074, S. 9f. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809074.pdf 43 Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für den Zeitraum 2017 – 2020. Sonderrahmenplan: Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels (2009 - 2025) Sonderrahmenplan: Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes. Die Gliederung des GAK-Rahmenplans nach Förderbereichen, Maßnahmengruppen und Maßnahmen ab 2017 findet sich nachfolgend: http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Foerderung/GAK-Foerderungsgrundsaetze /2017/Gliederung-Rahmenplan-2017.pdf?__blob=publicationFile und noch detaillierter in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche .html%3Fget=views;document%26doc=10235?get=views;document&doc=10235&typ=RL 44 https://www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/03_Foerderung/Europa/_texte/Foerderung2014- 2020.html?nn=5774216¬First=true&docId=5493798 45 Peter Weingarten, Barbara Fährmann, Regina Grajewski (2015). Koordination raumwirksamer Politik: Politik zur Entwicklung ländlicher Räume als 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Aus: Helmut Karl (Hrsg.). Koordination raumwirksamer Politik. Mehr Effizienz und Wirksamkeit von Politik durch abgestimmte Arbeitsteilung. Forschungsberichte der ARL 4. Hannover 2015. 46 http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche .html%3Fget=views;document%26doc=10235?get=views;document&doc=10235&typ=KU 47 „Die Stadtstaaten Bremen und Berlin haben sich Niedersachsen bzw. Brandenburg angeschlossen. Hamburg nimmt in dieser Förderphase nicht mit einem eigenen Programm teil.“ https://www.netzwerk-laendlicherraum .de/eler/laenderprogramme/ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 20 Quelle: DVS.48 Die Maßnahmenübersicht der Nationalen Rahmenregelung (NRR), die ausgewählte Maßnahmen der GAK - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (Rahmenplan 2014-2018) enthält, findet sich in der Publikation Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung/ DVS - Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (2017). ELER in Deutschland. Übersicht über die Nationale Rahmenregelung und die Programme der Länder. Maßnahmensteckbriefe 2014-2020. Agrarumweltmaßnahmen, Tierschutzmaßnahmen, Ökolandbauförderung mit Hinweisen auf weitere ELER- und Länderförderungen im Naturschutz und Programme anderer EU-Mitgliedsstaaten. Auf den Seiten 7 bis 88 finden sich die nationalen Maßnahmen: https://www.netzwerk-laendlicherraum .de/fileadmin/sites/ELER/Dateien/01_Hintergrund/ELER/013_Ma%C3%9Fnahmensteckbrief AUM_2015_fertig008klein.pdf Die Factsheets der einzelnen Bundesländer, die einer Genehmigung durch die EU-Kommission bedürfen und von ihr genehmigt wurden, finden sich nachfolgend. 48 DVS. Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume. ELER in den Ländern. https://www.netzwerk-laendlicherraum .de/eler/laenderprogramme/ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 21 7.1.1. Baden-Württemberg Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Baden-Württemberg (Deutschland) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 26.05.2015. https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/countryfiles /de/factsheet-baden-wurttemberg_de.pdf 7.1.2. Bayern Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Bayern (Deutschland) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 13.02. 2015. https://ec.europa .eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/country-files/de/factsheet -bavaria_de.pdf 7.1.3. Brandenburg and Berlin Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) der Länder Berlin und Brandenburg (Deutschland) 2014- 2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 26.05.2015. https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/countryfiles /de/factsheet-berlin-and-brandenburg_de.pdf 7.1.4. Hessen Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Hessen (Deutschland) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 13.02.2015. https://ec.europa .eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/country-files/de/factsheet -hesse_de.pdf 7.1.5. Mecklenburg-Vorpommern Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Mecklenburg -Vorpommern (Deutschland) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 13.02.2015. https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/countryfiles /de/factsheet-mecklenburg-vorpommern_de.pdf 7.1.6. Niedersachsen und Bremen Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) der Länder Niedersachsen und Bremen (Deutschland) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 26.05.2015. https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/countryfiles /de/factsheet-lower-saxony-and-bremen_de.pdf 7.1.7. Nordrhein-Westfalen Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Nordrhein- Westfalen (Deutschland) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 13.02.2015. https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/countryfiles /de/factsheet-north-rhine-westphalia_de.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 22 7.1.8. Rheinland-Pfalz Datenblatt zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum, (EPLR) des Landes Rheinland- Pfalz (Deutschland) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 26.05.2015. https://ec.europa .eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/country-files/de/factsheet -rhineland-palatinate_de.pdf 7.1.9. Saarland Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum, (EPLR) des Saarlandes (Deutschland) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 26.05.2015. https://ec.europa .eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/country-files/de/factsheet -saarland_de.pdf 7.1.10. Sachsen Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) für das Land Sachsen (Deutschland) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 13.12.2014. https://ec.europa .eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/country-files/de/factsheet -saxony_de.pdf 7.1.11. Sachsen-Anhalt Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) für das Land Sachsen- Anhalt (Deutschland) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 13.12.2014. https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/countryfiles /de/factsheet-saxony-anhalt_de.pdf 7.1.12. Schleswig-Holstein Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Schleswig- Holstein (Deutschland) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 26.05.2015. https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/countryfiles /de/factsheet-schleswig-holstein_de.pdf 7.1.13. Thüringen Factsheet zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Thüringen (Deutschland ) 2014-2020. Von der EU-Kommission genehmigt am 26.05.2015. https://ec.europa.eu/agriculture /sites/agriculture/files/rural-development-2014-2020/country-files/de/factsheet-thuringen _de.pdf 7.2. Ex ante-Evaluierungen der Entwicklungsprogramme der Länder Ex ante-Evaluierungen einschließlich strategischer Umweltprüfung (SUP) der Entwicklungsprogramme der Länder für den ländlichen Raum 2014-2020 finden sich unter dem folgenden Link: http://www.men-d.de/index.php?id=12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 23 8. Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gesetz - GRWG)49 sieht Förderungsmaßnahmen in Gebieten mit erheblichen wirtschaftlichen Strukturproblemen vor und für Gebiete, die vom „Strukturwandel in einer Weise bedroht sind, dass negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang absehbar sind“, § 1 Abs. 2 GRWG. Der Koordinierungsausschuss - bestehend aus Bundes- und Landesminister - hat den aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ beschlossen, der ab 25. August 2017 in Kraft getreten ist.50 Die GRW wird regelmäßig evaluiert.51 9. Städtebauförderung Im aktuellen „Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2016“52 vom April 2017 heißt es wie folgt: „Zur Förderung der Umsetzung der SDGs und der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auf kommunaler Ebene sowie zur Koordinierung der Ressortaktivitäten auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde auf Beschluss aller Bundesressorts der Interministerielle Arbeitskreis „Nachhaltige Stadtentwicklung in nationaler und internationaler Perspektive“ (IMA Stadt) unter Federführung des BMUB eingerichtet. Dieser wurde – dem Beschluss des Staatssekretärsausschusses für Nachhaltige Entwicklung vom 30. März 2015 entsprechend – im September 2015 für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren eingerichtet. Vor dem Hintergrund der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ist es Ziel des IMA Stadt, den Stellenwert der Nachhaltigkeitspolitik auf globaler, europäischer und nationaler Ebene für die aktuelle und zukünftige Stadtentwicklung aufzuzeigen. Gleichzeitig soll verdeutlicht werden, dass Nachhaltigkeitsziele ohne die Städte nicht erreicht werden können. Der Arbeitskreis soll den Austausch innerhalb der Bundesregierung stärken und Kommunen konkret in ihrem Engagement für nachhaltige Entwicklung unterstützen. Der IMA Stadt setzt sich aus vier Arbeitsgruppen zusammen: • Die AG I „Umsetzung der SDGs auf kommunaler Ebene, kommunales Nachhaltigkeitsmanagement “ arbeitet daran, die SDGs für die kommunale Ebene zu übersetzen, die Funktion der Städte als Akteure nachhaltiger Entwicklung zu verdeutlichen und sie handlungsfähig zu machen und gleichzeitig die bereits vielfach vorhandenen best-practice Beispiele aus dem Bereich nachhaltiger Stadtentwicklung zu bündeln und zu verbreiten. 49 BGBl. I 1969, 1861; zuletzt geändert durch Art. 269 der Verordnung vom 31.8.2015; BGBl. I 2015, 1474. https://www.gesetze-im-internet.de/wistruktg/GRWG.pdf 50 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/koordinierungsrahmen-gemeinschaftsaufgabeverbesserung -regionale-wirtschaftsstruktur-ab-25082017.pdf?__blob=publicationFile&v=6 51 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/koordinierungsrahmen-gemeinschaftsaufgabeverbesserung -regionale-wirtschaftsstruktur-ab-25082017.pdf?__blob=publicationFile&v=6 52 BT-Drs. 18/11975. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/119/1811975.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 24 • Die AG II „Internationale Urbanisierung“ stellt den regelmäßigen Austausch der Ressorts und weiterer Akteure zu internationalen Kooperationen im Bereich nachhaltiger Stadtentwicklung sicher, ermöglicht die kohärente Einbindung von Belangen nachhaltiger Stadtentwicklung in internationale Dialoge und bereitet die Positionierung zu wichtigen internationalen Initiativen in diesem Bereich vor. Auch die Diskussion möglicher geeigneter Umsetzungsformate für die New Urban Agenda im internationalen Bereich findet im Rahmen der AG statt. • Die AG III „Forschung und Innovation“ ist mit der Weiterentwicklung der Nationalen Plattform Zukunftsstadt (NPZ) zu einer „Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ)“ befasst. In gemeinsamer Federführung zwischen BMBF und BMUB werden priorisierte Empfehlungen aus der Forschungs- und Innovationsagenda Zukunftsstadt (FINA) aufgegriffen und der Umsetzung in die Praxis ein Stück näher gebracht. Konkret ist geplant, laufende und künftige Forschungs - und Innovationsprozesse zur Zukunftsstadt besser aufeinander abzustimmen und neue Forschungsfelder und gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln. • Die AG IV „Smart Cities und nachhaltige Entwicklung“ diskutiert insbesondere die Potenziale und Herausforderungen moderner Informations- und Vernetzungstechnologien für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Deutschland. Dazu hat das BMUB eine Dialogplattform „Smart Cities“ aufgebaut. Die Dialogplattform dient dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Smart Cities und ihren gesellschaftlichen Auswirkungen sowie den sich daraus ergebenden Anforderungen an die Stadtentwicklungspolitik.“53 Im Stadtentwicklungsbericht heißt es weiter: „Bund, Länder und Kommunen sehen in der Städtebauförderung ein zentrales Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie unterstützt Städte und Gemeinden in entscheidender Weise bei der Anpassung an den sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und klimatischen Wandel. Als lernende Programme werden die Städtebauförderungsprogramme immer wieder an die Herausforderungen der Stadtentwicklung und die Bedürfnisse der Kommunen angepasst. Derzeit werden die Kommunen auf Basis der jährlich zwischen Bund und Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung mit folgenden Programmen unterstützt: • Soziale Stadt – zur Verbesserung der Lebensbedingungen in benachteiligten Quartieren und zur Stärkung der Nachbarschaften • Städtebaulicher Denkmalschutz – zur Erhaltung und Revitalisierung historischer Stadtkerne • Stadtumbau Ost und West – zur Bewältigung des wirtschaftlichen und strukturellen Wandels und zur Sicherung der sozialen Stabilität (ab 2017 Zusammenführung zum Programm „Stadtumbau“) 53 BT-Drs. 18/11975. S. 29. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/119/1811975.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 030/18 Seite 25 • Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – zur funktionalen Stärkung der Zentren und Sicherung lebendiger Innenstädte • Kleinere Städte und Gemeinden – zur Sicherung und Schaffung von Ankerpunkten der Daseinsvorsorge • Nationale Projekte des Städtebaus – zur Förderung von überregional bedeutsamen und innovativen Modellprojekten zu wechselnden thematischen Schwerpunkten (Förderung erfolgt als Projektförderung unmittelbar durch den Bund; keine Bundesfinanzhilfe) • Zukunft Stadtgrün (Start 2017), zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur durch städtebauliche Maßnahmen der Anlage, Sanierung bzw. Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grünund Freiflächen im Rahmen der baulichen Entwicklung und Erhaltung von Quartieren in der Stadt.“54 Auch die letzte Änderung des Städtebaurechts („Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“55) wurde durch eine Stellungnahme des PBnE begleitet. *** 54 BT-Drs. 18/11975. S. 37. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/119/1811975.pdf 55 BGBl. I 2017, 1057. Gesetzentwurf http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/109/1810942.pdf; Beschlussempfehlung und Bericht http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/114/1811439.pdf